Vereinte Nationen

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Vereinte Nationen
VN, UN/UNO

Flagge der Vereinten Nationen

Mitgliedstaaten
Englische Bezeichnung United Nations Organization
Franzosische Bezeichnung Organisation des Nations unies
Organisationsart Internationales Volkerrechtssubjekt
Status aktiv
Sitz der Organe New York City ( Hauptquartier )
Genf , Nairobi , Wien (Buros)
Weitere Sitze
Generalsekretar Portugal   Antonio Guterres
Mitgliedstaaten 193 :

UN-Mitgliedstaaten

Amts- und Arbeitssprachen

Englisch , Franzosisch

Weitere Amtssprachen

Arabisch , Chinesisch , Russisch , Spanisch

Flache 135.700.000 km²
Einwohnerzahl > 7.500.000.000
Bevolkerungsdichte 53,8 Einwohner pro km²
Grundung 26. Juni 1945

Inkrafttreten der UN-Charta
am 24. Oktober 1945

Feiertag 24. Oktober
( Tag der Vereinten Nationen )
un.org
Blick auf die United Nations Plaza und das Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York City
Palais des Nations in Genf
UNO-City in Wien

Die Vereinten Nationen (kurz VN ; englisch U nited N ations , kurz UN ; auch Organisation der Vereinten Nationen ( OVN ) oder UNO (von englisch U nited N ations O rganization ); franzosisch O rganisation des N ations u nies (kurz ONU )) sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 193 Staaten und als globale internationale Organisation ein uneingeschrankt anerkanntes Volkerrechtssubjekt .

Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind gemaß ihrer Charta die Sicherung des Weltfriedens , die Einhaltung des Volkerrechts , der Schutz der Menschenrechte und die Forderung der internationalen Zusammenarbeit. Im Vordergrund stehen außerdem Unterstutzung im wirtschaftlichen, sozialen, humanitaren und okologischen Gebiet (siehe auch die Millennium-Entwicklungsziele der UNO).

Die Vereinten Nationen selbst sowie viele ihrer Unterorganisationen haben fur ihre Verdienste den Friedensnobelpreis erhalten; zusammengenommen sind sie die am haufigsten so Ausgezeichneten . Im Jahre 2020 feierte sie ihr 75-jahriges Bestehen. [1]

Grundungsgeschichte

Ihre Wurzeln haben die Vereinten Nationen in den Haager Friedenskonferenzen und im Volkerbund , der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel gegrundet wurde, den Frieden in der Welt dauerhaft zu sichern. Allerdings erhielt der Volkerbund durch mangelndes Beitrittsinteresse (so waren etwa die USA aus innenpolitischen Grunden kein Mitglied im Volkerbund [2] ) nicht den notigen Einfluss, um seine Ziele durchsetzen zu konnen, und war mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges praktisch gescheitert.

US-Prasident Franklin D. Roosevelt unternahm nach dem Scheitern des Volkerbundes noch wahrend des Zweiten Weltkrieges einen zweiten Versuch, eine Organisation zur Sicherung des Friedens zu schaffen, und erarbeitete zusammen mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die Atlantik-Charta . Am 1. Januar 1942 beriefen sich 26 Staaten in der Deklaration der Vereinten Nationen auf die Prinzipien der Atlantik-Charta.

Durch die Mitarbeit der Sowjetunion und der Republik China an der neuen Friedensordnung kam es am 30. Oktober 1943 zur Moskauer Deklaration der Vier Machte , die auf eine schnellstmogliche Schaffung einer allgemeinen, auf dem Prinzip der souveranen Gleichheit aller friedliebenden Staaten aufbauenden Organisation zur Aufrechterhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit zielte. Bei der Konferenz von Dumbarton Oaks wurde weiter uber die Grundung der UN beraten.

Nach Einbeziehung Frankreichs in den Kreis der hauptverantwortlichen Machte konnte die Charta der Vereinten Nationen 1945 auf der Konferenz von Jalta fertiggestellt werden. Sie wurde am 26. Juni 1945 auf der Konferenz von San Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Als erster Staat ratifizierten die Vereinigten Staaten die Charta und boten den Vereinten Nationen als Sitz New York an. [3] Polen unterzeichnete die Charta erst spater, zahlt aber zu den 51 Grundungsmitgliedern. [4] Die Charta trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem die Republik China , Frankreich, die Sowjetunion , das Vereinigte Konigreich , die Vereinigten Staaten von Amerika und die Mehrheit der Grundungsstaaten die Charta ratifiziert hatten. [5]

Aufgaben und Ziele

Nach Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen sind die Hauptaufgaben der UNO:

  1. die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
  2. die Entwicklung besserer, freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen
  3. die internationale Zusammenarbeit, Losung globaler Probleme und Forderung der Menschenrechte
  4. ein Mittelpunkt zu sein, an dem die Nationen diese Ziele gemeinsam verhandeln.

Allgemeine Erklarung der Menschenrechte, Menschenrechtspakte und -abkommen

Am 10. Dezember 1948 wurde die Charta um die Allgemeine Erklarung der Menschenrechte erganzt. Darin verkundeten erstmals alle Staaten gemeinsam grundlegende Menschenrechte , die fur jeden Menschen gleichermaßen gelten. Auch wenn diese Erklarung keinen bindenden Charakter fur die Mitgliedsstaaten hat, ist sie ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte und ein wichtiges Rechtsdokument fur internationale Politik.

1966 wurden dann von der Vollversammlung der Internationaler Pakt uber burgerliche und politische Rechte und der Internationaler Pakt uber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ? nunmehr als rechtsverbindliche Dokumente ? angenommen. Auf sie folgten diverse weitere fur die jeweiligen Unterzeichnerstaaten bindende Menschenrechtsabkommen .

Millennium-Entwicklungsziele

2001 wurden von der UNO, der Weltbank , dem IWF und dem Development Assistance Committee der OECD die sogenannten ?Millennium-Entwicklungsziele“ postuliert. Dies sind folgende acht Entwicklungsziele, die bis zum Jahre 2015 erreicht werden sollten und deren oberstes Ziel die globale Zukunftssicherung ist:

  1. Bekampfung von extremer Armut und Hunger
  2. Primarschulbildung fur alle
  3. Gleichstellung der Geschlechter / Starkung der Rolle der Frauen
  4. Senkung der Kindersterblichkeit
  5. Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mutter
  6. Bekampfung von HIV / AIDS , Malaria und anderen schweren Krankheiten
  7. Okologische Nachhaltigkeit
  8. Aufbau einer globalen Partnerschaft fur Entwicklung.

Agenda 2030

17 Ziele der Agenda 2030

Das Nachfolgeprojekt der Milleniumsziele ist die Agenda 2030. Synonyme sind:

  • 17 Ziele fur nachhaltige Entwicklung,
  • Sustainable Development Goals , SDGs,
  • Transforming our World: The 2030 Agenda for Sustainable Development,
  • Transformation unserer Welt: Die Agenda 2030 fur nachhaltige Entwicklung Globale Nachhaltigkeitsagenda ,
  • Post-2015-Entwicklungsagenda ,
  • Globale Ziele der UNO

Die 17 Ziele und deren Unterziele spiegeln die wesentlichen globalen Probleme wider. Die Zielsetzungen sind von existenzieller Bedeutung fur die gesamte Menschheit, Frieden und Gerechtigkeit, Beseitigung von Hunger und extremer Armut sowie Klima- und Umweltschutz. [6]

Das Ziel Nr. 16 (Frieden) ist eine wichtige Voraussetzung fur die anderen Ziele, aber Kriege und politische Spannungen nehmen wieder zu. Der UN-Generalsekretar hat sich deshalb in seinem Bericht Our Common Agenda 2021 fur eine Neue Agenda fur den Frieden ausgesprochen. [7]

Friedenssicherung/Friedenserzwingung

Soldaten der Friedenstruppen der Vereinten Nationen im Grenzgebiet von Eritrea und Athiopien
Bolivianischer ? Blauhelm “-Soldat bei einer Ubung in Chile
Friedensnobelpreis 2001 fur die Vereinten Nationen ? Urkunde in der Lobby des UN-Hauptquartiers in New York City

Die Friedenssicherung ist eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen. Sie sind der Vermeidung und Beendigung internationaler Konflikte zentral verpflichtet. Der hohe Stellenwert wird dadurch deutlich, dass bereits im ersten Artikel der UN-Charta das Ziel formuliert wird,

?… den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhuten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbruche zu unterdrucken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch fuhren konnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsatzen der Gerechtigkeit und des Volkerrechts zu bereinigen oder beizulegen.“

? UN-Charta , Art. 1 Ziff. 1

Die Vereinten Nationen haben durch die freiwillige Einbindung ihrer Mitgliedstaaten ein System kollektiver Sicherheit geschaffen. Kern dieses kollektiven Sicherheitssystems ist das allgemeine Gewaltverbot:

?Alle Staaten unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhangigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

? UN-Charta , Art. 2 Ziff. 4

Trotz des allgemeinen Gewaltverbots schließt die Charta die Gewaltanwendung nicht vollig aus. Sie ist neben dem individuellen Selbstverteidigungsrecht jedes Landes auf den Sicherheitsrat konzentriert: kollektive Maßnahmen gegen Friedensstorer unter Beachtung des Kapitels VII, wie wirtschaftliche, kommunikative und sonstige nichtmilitarische Sanktionen bis erforderlichenfalls hin zur Gewaltanwendung. Der Sicherheitsrat wird dadurch zum Trager des ?Gewaltmonopols“. Bevor der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen beschließen kann, muss er zunachst eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung feststellen. Sollte dies der Fall sein, so hat er grundsatzlich zwei Moglichkeiten: Er kann sowohl Empfehlungen an die UN-Mitglieder als auch Zwangsmaßnahmen gegenuber dem Friedensstorer selbst sowie gegenuber allen anderen Mitgliedstaaten aussprechen.

Bei Zwangsmaßnahmen sind sowohl nichtmilitarische Sanktionen als auch ein direktes militarisches Eingreifen durch die UN selbst oder durch entsprechend mandatierte Mitglieder moglich. Das Aufstellen von Truppen unter dem direkten Kommando der UN ist in der Charta zwar vorgesehen, kam jedoch nie zustande. Zu den nichtmilitarischen Sanktionen gehoren die ?vollstandige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindung sowie sonstiger Verkehrsmoglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ ( UN-Charta , Art. 41 ).

Eine Skulptur auf der Visitor’s Plaza vor dem UN-Gebaude in New York versinnbildlicht das Ziel der Friedenssicherung durch die Darstellung eines Revolvers mit zugeknotetem Lauf. Die Skulptur wurde vom schwedischen Kunstler Carl Fredrik Reutersward geschaffen und tragt den Namen Non-Violence (?Gewaltlosigkeit“). Sie ist ein Geschenk der Regierung Luxemburgs an die Organisation.

?Blauhelme“/?Grunhelme“

Die Blauhelme sind die Friedenssoldaten der UN. Sie waren als Mittel der passiven ?Friedenssicherung“ nicht in der Charta vorgesehen. Doch Dag Hammarskjold und Lester Pearson entwarfen die Idee der Friedenssoldaten in Krisensituationen. Blauhelmsoldaten tragen zur leichteren Erkennbarkeit neben der Uniform ihres Landes entweder einen blauen Helm oder ein blaues Barett mit einem UN-Abzeichen. Die getragenen Waffen sollen aber nur der Selbstverteidigung dienen. Ein Mandat zur Entsendung von Blauhelmen kann nur der UN-Sicherheitsrat erteilen, doch die Regierung jedes Landes darf selbst entscheiden, ob sie Soldaten zu einem solchen Einsatz entsendet. Bis 1990 haben die UN bereits 500.000 Soldaten und Zivilpersonen zu Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens eingesetzt ? nicht aber zur Friedensherstellung.

Bei friedenserzwingenden Einsatzen gemaß Kapitel VII der UN-Charta findet keine abweichende Kennzeichnung der Soldaten von ihren nationalen Uniformen statt. In der Geschichte der Vereinten Nationen gab es bisher zwei friedenserzwingende Missionen:

Beim Kosovokrieg von 1999 autorisierte der UN-Sicherheitsrat einzelne Militaraktionen von NATO-Staaten. Beim Krieg in Afghanistan ab 2001 autorisierte der Sicherheitsrat den Aufbau der ISAF -Schutztruppe.

Organe

Gemaß Artikel 7 der UN-Charta setzen sich die Vereinten Nationen aus sechs Hauptorganen zusammen, die fur die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind. Neben den Hauptorganen gehoren eine Reihe von Nebenorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.

Hauptorgane

UN-Generalversammlung UN-Sekretariat Internationaler Gerichtshof
Versammlung aller UN-Mitgliedstaaten
(pro Staat eine Stimme)
Verwaltungsorgan der UNO
(Vorsitzender ist der UN-Generalsekretar )
Universelles volkerrechtliches Gericht
(Sitz in Den Haag )
UN-Generalversammlung
Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York City
Internationaler Gerichtshof
  • Forum fur internationale Diplomatie , zentraler Ort fur Debatten uber weltpolitische Fragen
  • kann unverbindliche Empfehlungen an Staaten oder Vorschlage an den UNSC aussprechen (kein Parlament !)
  • entscheidet uber die Aufnahme neuer Mitglieder
  • verabschiedet den Etat
  • wahlt die nichtstandigen Mitglieder des UNSC , alle Mitglieder des ECOSOC , auf Vorschlag des UNSC den UN-Generalsekretar sowie die 15 Richter des IGH
Sicherheitsrat Wirtschafts- und Sozialrat Treuhandrat
fur weltpolitische Sicherheitsfragen fur globale Wirtschafts- und Sozialangelegenheiten fur die Verwaltung von Treuhandgebieten
(derzeit nicht aktiv)
UN-Sicherheitsrat
UN-Wirtschafts- und Sozialrat
UN-Treuhandrat

Nebenorgane

Eine Lockheed C-130 des World Food Programs liefert im Sudan Hilfspakete mit Nahrung aus
UNICEF -Kinder-Botschafter Bilaal Rajan in Malawi
Ein UNHCR -Mitarbeiter berat sich mit einem US-Marine in Jordanien

Nebenorgane der UN konnen von der Generalversammlung nach Artikel 22 der Charta und vom Sicherheitsrat nach Artikel 29 der Charta eingesetzt werden. Sie berichten zumeist ihren einsetzenden Hauptorganen, teils dem Wirtschafts- und Sozialrat. Obwohl sie gegenuber Partnern außerhalb der UN vielmals autonom auftreten, verfugen sie uber keinen eigenen volkerrechtlichen Status.

Ihre Aufgaben lassen sich in folgende Bereiche aufschlusseln:

  • Entwicklungspolitische Hilfsprogramme
    • Menschenrechtsrat ( HRC ) in Genf (Schweiz)
    • Entwicklungsprogramm ( UNDP ) in New York (USA)
    • Umweltprogramm ( UNEP ) in Nairobi (Kenia)
    • Kinderhilfswerk ( UNICEF ) in New York (USA)
    • Konferenz fur Handel und Entwicklung ( UNCTAD ) in Genf (Schweiz)
    • Welternahrungsprogramm ( WFP ) in Rom (Italien)
    • Welternahrungsrat ( WFC ) in Rom (Italien)
    • Bevolkerungsprogramm ( UNFPA ) in New York (USA)
    • Abrustungskonferenz ( UNCD ) in Genf (Schweiz)
  • Humanitare Angelegenheiten
    • Hochkommissar fur Menschenrechte ( UNHCHR ) in Genf (Schweiz)
    • Hochkommissar fur Fluchtlinge ( UNHCR ) in Genf (Schweiz)
    • Amt fur die Koordinierung humanitarer Angelegenheiten (OCHA, Office for the Coordination of Humanitarian Affairs)
    • Hilfsprogramm fur die Palastina-Fluchtlinge ( UNRWA ) in Gaza (Palastinensische Autonomiegebiete)
    • Katastrophenhilfe ( UNDRO ) in Genf (Schweiz)
    • Drogenkontrollprogramm ( UNODC ) in Wien (Osterreich)
    • Weltsiedlungskonferenz ( HABITAT ) in Nairobi (Kenia)
  • Sicherheitspolitische Nebenorgane
    • Friedenssicherungsmissionen wie z. B. UNAMA und UNTAC
    • Territoriale Verwaltungsmissionen wie z. B. UNMIK und UNTAET
    • Ad-hoc-Strafgerichte wie z. B. ICTY in Den Haag (Niederlande) und ICTR in Arusha (Tansania)
  • Ausbildungs- und Forschungsaktivitaten
    • Universitat der Vereinten Nationen ( UNU ) mit ihrem Hauptsitz in Tokio (Japan)
    • Institut fur Ausbildung und Forschung ( UNITAR ) in Genf (Schweiz)

Sonderorganisationen

Die Sonderorganisationen sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbststandige Organisationen, die durch nach Artikel 63 der Charta geschlossene volkerrechtliche Abkommen mit den UN verbunden sind. Dies sind derzeit (2023) 15 Organisationen, darunter die Weltbankgruppe, zu der 5 Mitgliedsorganisationen zahlen. [8] Ihre Zusammenarbeit mit den UN und untereinander wird durch den Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert.

Sonderorganisationen der UNO
Abkurzung Logo/Flagge Name Sitz Vorsitz Gegrundet Budget in US$ (2016) [9]
1 FAO
Food and Agriculture Organization
Food and Agriculture Organization
Ernahrungs- und Landwirtschaftsorganisation Italien Italien Rom China Volksrepublik Qu Dongyu 1945 1.201.818.140
2 ICAO
International Civil Aviation Organization
International Civil Aviation Organization
Internationale Zivilluftfahrtorganisation Kanada Montreal Italien Italien Salvatore Sciacchitano 1947 0. 192.346.640
3 IFAD
International Fund for Agricultural Development
International Fund for Agricultural Development
Internationaler Fonds fur landwirtschaftliche Entwicklung Italien Italien Rom Spanien Spanien Alvaro Lario 1977 0. 169.727.000
4 ILO
International Labour Organization
International Labour Organization
Internationale Arbeitsorganisation Schweiz Genf Togo Gilbert Houngbo 1946 (1919) 0. 674.937.000        
5 IMO
International Maritime Organization
International Maritime Organization
Internationale Seeschifffahrts-Organisation Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich London Panama   Arsenio Dominguez 1948 0.0 57.821.457
6 IWF
International Monetary Fund
International Monetary Fund
Internationaler Wahrungsfonds Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Washington, D.C. Bulgarien Kristalina Georgiewa 1945 (1944) ?
7 ITU
International Telecommunication Union
International Telecommunication Union
Internationale Fernmeldeunion Schweiz Genf Vereinigte Staaten   Doreen Bogdan-Martin 1947 (1865) 0. 183.604.878        
8 UNESCO
United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
Organisation fur Erziehung, Wissenschaft und Kultur Frankreich Frankreich Paris Frankreich Frankreich Audrey Azoulay 1946 0. 663.683.714
9 UNIDO
United Nations Industrial Development Organization
United Nations Industrial Development Organization
Organisation fur industrielle Entwicklung Osterreich Österreich Wien Deutschland Gerd Muller 1967 0. 235.511.425
10 UPU
Universal Postal Union
Universal Postal Union
Weltpostverein Schweiz Bern Japan Japan Masahiko Metoki 1947 (1874) 0.0 77.403.536
11 IBRD
Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Internationale Bank fur Wiederaufbau und Entwicklung
Internationale Bank fur Wiederaufbau und Entwicklung Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Washington, D.C. Vereinigte Staaten Vereinigte StaatenIndien Ajay Banga 1945 (1944) ?
12 IDA
International Development Association
International Development Association
Internationale Entwicklungsorganisation Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Washington, D.C. Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten David Malpass 1960 ?
13 IFC
International Finance Corporation
International Finance Corporation
Internationale Finanz-Corporation Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Washington, D.C. Senegal   Makhtar Diop 1956 ?
14 WHO
World Health Organization
World Health Organization
Weltgesundheitsorganisation Schweiz Genf Athiopien Tedros Adhanom Ghebreyesus 1948 2.471.062.278
15 WIPO
World Intellectual Property Organization
World Intellectual Property Organization
Weltorganisation fur geistiges Eigentum Schweiz Genf Singapur Daren Tang 1974 0. 347.037.073
16 WMO
World Meteorological Organization
World Meteorological Organization
Weltorganisation fur Meteorologie Schweiz Genf Vereinigte Arabische Emirate   Abdulla Al Mandous 1950 (1873) 0.0 98.226.341
17 UNWTO
Welttourismusorganisation
Welttourismusorganisation
Welttourismusorganisation Spanien Spanien Madrid Georgien   Zurab Pololikashvili 1974 0.0 23.171.332

Generalsekretare

Antonio Guterres ? derzeitiger Generalsekretar der Vereinten Nationen

Der ?Generalsekretar der Vereinten Nationen“ ist der Vorsitzende des UN-Sekretariats und somit hochster Verwaltungsbeamter der UNO. Außerdem reprasentiert er die UNO nach außen und ist somit meist das bekannteste Gesicht der Organisation.

Amtszeit Generalsekretar
1946?1952 Norwegen Trygve Lie (1896?1968)
1953?1961 Schweden Schweden Dag Hammarskjold (1905?1961)
1961?1971 Birma 1948 U Thant (1909?1974)
1972?1981 Osterreich Österreich Kurt Waldheim (1918?2007)
1982?1991 Peru Javier Perez de Cuellar (1920?2020)
1992?1996 Agypten Boutros Boutros-Ghali (1922?2016)
1997?2006 Ghana Kofi Annan (1938?2018)
2007?2016 Korea Sud Ban Ki-moon (* 1944)
seit 2017 Portugal Antonio Guterres (* 1949)

Organisation

Mitglieder

Mit der Aufnahme Sudsudans im Jahre 2011 wuchs die Zahl der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen auf 193. Damit kann sie nahezu universelle Geltung beanspruchen.

Die 51 Grundungsmitglieder der UN im Jahr 1945 waren:

Agypten , Athiopien , Argentinien , Australien , Belgien , Bolivien , Brasilien , Chile , Republik China (heute die Volksrepublik China ), Costa Rica , Danemark , Dominikanische Republik , Ecuador , El Salvador , Frankreich , Griechenland , Guatemala , Haiti , Honduras , Indien , Irak , Iran , Jugoslawien , Kanada , Kolumbien , Kuba , Libanon , Liberia , Luxemburg , Mexiko , Neuseeland , Nicaragua , Niederlande , Norwegen , Panama , Paraguay , Peru , Philippinen , Polen , Saudi-Arabien , Sowjetunion , Sudafrika , Syrien , Tschechoslowakei , Turkei , Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik , Vereinigte Staaten , Vereinigtes Konigreich , Uruguay , Venezuela und Weißrussische Sozialistische Sowjetrepublik .

1955 traten unter anderem Italien und Osterreich den Vereinten Nationen bei. 1973 folgten nach dem Grundlagenvertrag die Deutsche Demokratische Republik als 133. und die Bundesrepublik Deutschland als 134. Mitglied. Liechtenstein schließlich 1990, die Schweiz nach einer Volksinitiative 2002.

Der erhebliche Anstieg in der Mitgliederzahl seit der Grundung ergibt sich insbesondere als Folge der Dekolonialisierung , in deren Verlauf eine betrachtliche Anzahl von neuen Staaten entstanden und den Vereinten Nationen beitraten.

Belarus und Ukraine waren neben der Sowjetunion gleichberechtigte Grundungsmitglieder, wobei sich die Mitgliedschaft der Sowjetunion auf die gesamte UdSSR unter Einbeziehung von Belarus und der Ukraine erstreckte. Damit war die Sowjetunion faktisch mit drei Stimmen in den Vereinten Nationen vertreten. Seit der Auflosung der UdSSR im Dezember 1991 wird die sowjetische Mitgliedschaft von der Russischen Foderation wahrgenommen; die ubrigen ehemaligen Sowjetrepubliken haben sich teilweise bereits kurz vor und teilweise nach der Auflosung erfolgreich um eine eigenstandige Mitgliedschaft beworben.

Keine Mitglieder sind unter anderem die Vatikanstadt (wahrend die volkerrechtliche Vertretung des Papstes, der Heilige Stuhl , jedoch einen staatlichen Beobachterstatus hat) und die nicht von allen Landern anerkannten Staaten Palastina (seit 29. November 2012 ebenfalls mit staatlichem Beobachterstatus), (West-)Sahara (Demokratische Arabische Republik Sahara) und Kosovo sowie die Turkische Republik Nordzypern (TRNZ), die kaukasischen Republiken Abchasien und Sudossetien , die Cookinseln , Niue und die Republik China (Taiwan) . Die Republik China nimmt hier eine Sonderstellung ein, da sie von 1945 bis 1971 das Grundungsmitglied China innerhalb der Vereinten Nationen reprasentierte und damit den chinesischen Sitz im UN-Sicherheitsrat innehatte. Im Jahr 1971 wurde auf eine Resolution der Generalversammlung hin die Vertretung Chinas dergestalt geandert, dass China seitdem nur noch von Delegierten der Volksrepublik China reprasentiert wird. Faktisch fuhrte dies zu einem Ausscheiden Taiwans aus den Vereinten Nationen. Eine eigene (bzw. erneute) Mitgliedschaft Taiwans ist aufgrund der Ein-China-Politik der Volksrepublik China nicht zu erwarten, welche als Vetomacht die Aufnahme neuer Mitglieder blockieren kann.

Charta

Die Charta ist die ?Verfassung“ und Rechtsgrundlage fur die Vereinten Nationen und wurde am 26. Juni 1945 im Theatersaal des Veterans War Memorial Building in San Francisco unterzeichnet. In Kraft trat die Charta am 24. Oktober 1945. Polen , das 51. Grundungsmitglied, hatte an der Konferenz nicht teilnehmen konnen und unterschrieb spater. Die Charta ist ein zeitlich nicht begrenzter volkerrechtlicher Vertrag und wurde seit ihrer Grundung an nur vier Stellen geandert, namlich die Artikel 23, 27, 61 und 109. Sie besteht aus einer Praambel und 19 Kapiteln mit 111 Artikeln. (Im Gegensatz dazu hatte die Satzung des Volkerbundes nur 26 Artikel.) Die Kapitel beschaftigen sich unter anderem mit den verschiedenen Hauptorganen der UN, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, den Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen sowie ihren Zielen und Grundsatzen.

Sitz

Die Vereinten Nationen haben ihren Hauptsitz in New York und drei weitere Sitze in Genf ( Buro der Vereinten Nationen in Genf ), Nairobi ( Buro der Vereinten Nationen in Nairobi ) und Wien ( Buro der Vereinten Nationen in Wien ). Hamburg ( UN Kunst und Kultur Botschafterin ? Frederice Klinge seit 2011, Neuordnung und Kukturvorrang) [10] Dabei ist Genf wegen seiner zahlreichen UN-Organisationen der großte UN-Standort mit dem meisten Personal. [11] In Den Haag befindet sich der Internationale Gerichtshof . Die UN-Sitze befinden sich nach offiziellem Sprachgebrauch nicht in dem jeweiligen Staat, sondern sind nur von diesen Staaten umgeben. In den UN gelten Regeln eigener Art, und die Staatsmacht des jeweiligen Sitzlandes darf dort keine Zwangsmaßnahmen ausuben, wodurch ihre Souveranitat insoweit nicht infrage steht. Dass Einrichtungen der UN eine Art ?internationales Territorium“ darstellen wurden, ist volkerrechtlich nicht anerkannt. Jedoch genießen ihre Einrichtungen volkerrechtliche Immunitat , ahnlich wie Botschaften.

Amts-, Arbeits- und weitere Sprachen

Obwohl die Vereinten Nationen eine Weltorganisation sind, werden schon aus praktischen Grunden nicht alle Sprachen der Welt offiziell benutzt. Tatsachlich beschrankt man sich auf sechs Amtssprachen : Arabisch , Chinesisch , Englisch , Franzosisch , Russisch und Spanisch . [12] Von diesen sechs sind Englisch und Franzosisch ? die beiden bedeutsamsten Sprachen der Diplomatie ? Arbeitssprachen. Dies ist in der Resolution 2 festgelegt, die von der Generalversammlung im Jahr 1946 angenommen wurde.

Amtssprache bedeutet, dass in jeder offiziellen Sitzung eine Verdolmetschung nach und aus diesen Sprachen zu erfolgen hat und dass alle sitzungsvorbereitenden Dokumente, alle Resolutionsentwurfe und alle Protokolle und Berichte in angemessenem zeitlichen Rahmen in diesen Sprachen zur Verfugung stehen mussen. Fur die Arbeitssprachen gilt, dass alle organisationsinternen Arbeitsablaufe (mundlich und schriftlich) in diesen beiden Sprachen ablaufen konnen. Im Umgang mit dem Sekretariat der Vereinten Nationen hat jeder Delegierte das Recht, sich mundlich und schriftlich in der Arbeitssprache seiner Wahl auszudrucken. Auch mussen alle offiziellen Außerungen des Sekretariats in den beiden Arbeitssprachen ablaufen (Anzeigen, Beschilderungen, etwa das bekannte ?Security Council/Conseil de securite“ in New York, Broschuren, Fuhrungen usw.). Dieses Regelwerk schließt einsprachige Auftritte prinzipiell aus.

Einige interessante Einzelheiten waren in dem popularen Film Die Dolmetscherin ? einem Thriller aus dem Jahre 2005 von Sydney Pollack ? zu sehen, fur welchen erstmals die Erlaubnis erteilt wurde, im Hauptsitz der UN zu filmen.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschloss 1974 in ihrer Resolution 3355 (XXIX), dass nach der Erklarung der beiden deutschen Staaten , die Kosten der Resolution zu tragen, die Vereinten Nationen bestimmte Dokumente auch in deutscher Sprache veroffentlichen wurden. [13] Der Deutsche Ubersetzungsdienst der Vereinten Nationen [14] , heute gemeinsam finanziert von Deutschland, Osterreich, der Schweiz und Liechtenstein, bietet die wichtigsten Dokumente zeitnah in deutscher Sprache an.

Die deutschen Ubersetzungen offizieller Dokumente der Vereinten Nationen sind, anders als bei den Amtssprachen der VN , regelmaßig nicht der verbindliche Wortlaut. Die von deutschsprachigen Regierungen fur ihre Legislative veroffentlichten Ubersetzungen konnen deshalb, anders als die amtssprachlichen Originale, vor ihren Gerichten auch inhaltlich in Zweifel gezogen werden.

Budget und Finanzierung

10 Staaten, die von 2019 bis 2021 die großten Anteile des Haushalts der Vereinten Nationen tragen [15]
Mitgliedstaat Beitrag
Vereinigte Staaten   Vereinigte Staaten 22,0 %
China Volksrepublik   Volksrepublik China 12,0 %
Japan   Japan 8,6 %
Deutschland   Deutschland 6,1 %
Vereinigtes Konigreich   Vereinigtes Konigreich 4,6 %
Frankreich   Frankreich 4,4 %
Italien   Italien 3,3 %
Brasilien   Brasilien 2,9 %
Kanada   Kanada 2,7 %
Russland Russland 2,4 %
restliche UN-Mitglieder 31,0 %
insgesamt 3?231?000?000 USD [16]

Die UN finanzieren sich hauptsachlich aus Beitragen ihrer Mitgliedstaaten. Man unterscheidet Pflichtbeitrage, Pflicht-Beitragsumlagen und freiwillige Beitragsleistungen.

Die Pflichtbeitrage der einzelnen Mitgliedstaaten dienen der Finanzierung des ordentlichen Haushaltes der Organisation sowie teilweise der Verwaltungsaufgaben ihrer Nebenorgane. Die Hohe der prozentualen Pflichtanteile aller Mitgliedstaaten wird mit Hilfe eines Beitragsschlussels berechnet. Dieser wird alle drei Jahre auf Empfehlung eines Beitragsausschusses neu von der Generalversammlung festgelegt. Die letzte und derzeit gultige Anderung des Berechnungsschlussels wurde im Dezember 2000 beschlossen und trat am 1. Januar 2001 in Kraft. Die Hohe der Beitrage wird seitdem auf Grundlage des Bruttoinlandproduktes eines Landes im Durchschnitt der letzten viereinhalb Jahre (davor sechs Jahre) sowie in Abhangigkeit von der Schuldenbelastung, des Pro-Kopf-Einkommens und der Wahrungsschwankungen berechnet. Dabei ist festgelegt, dass jedes Land mindestens 0,001 % zum ordentlichen Haushalt beitragen muss und hochstens 22 % des Haushalts tragen darf. [17] Staaten wie Sudkorea, Singapur und Brasilien mussten nach einer Ubergangsphase ab 2004 einen hoheren Prozentanteil des UN-Haushaltes ubernehmen. Japan konnte aufgrund seiner rucklaufigen Wirtschaftsentwicklung mit einer leichten Beitragssenkung rechnen. Die Beitrage der USA wurden reduziert, der Anteil Deutschlands blieb in etwa gleich. Einnahmeverluste, die infolge der dreijahrigen Ubergangsphase entstanden, wurden durch eine Privatspende des Medienunternehmers Ted Turner (CNN) in Hohe von 34 Mio. US-Dollar ausgeglichen. [18] Die großten Finanzierer in den Beitragsjahren 2004?2006 sind die USA mit 22 %, Japan mit 19,5 %, Deutschland mit 8,7 %, Vereinigtes Konigreich mit 6,1 % und Frankreich mit 6 %. Alle anderen Lander tragen weniger als 5 % bei, etwa die Halfte bezahlt nur den Mindestbeitrag von 0,001 %. Der Stichtag zur Begleichung der Beitrage der einzelnen Mitgliedstaaten ist der 31. Januar des jeweiligen Jahres. [19] Das Zweijahresbudget (nur Pflichtbeitrage) der UN fur 1998/1999 betrug 2,8 Mrd. US-Dollar. Die regularen Budgeteinnahmen der UN sanken jedoch von 405 Mio. US-Dollar 1997 auf nur noch 279 Mio. US-Dollar 1998. Zum Stichtag im Jahre 1998 hatten lediglich 27 von 185 Mitgliedstaaten ihre Beitrage in voller Hohe gezahlt. Circa 75 % der Ruckstande am regularen Budget und circa 50 % der Beitrage beim Peacekeeping waren zu diesem Zeitpunkt auf die Beitragseinbehaltung der USA zuruckzufuhren. [19]

Bei den Pflichtbeitragsumlagen handelt es sich ebenfalls um von den Mitgliedstaaten zu zahlende Pflichtbeitrage. Diese dienen jedoch ausschließlich der Finanzierung von Friedensoperationen. Die derzeit gultigen Beitragssatze fur die Pflicht-Beitragsumlagen wurden 1973 von der Generalversammlung festgelegt. Die wirtschaftlich am wenigsten entwickelten UN-Staaten zahlen demnach nur 10 % ihres Pflichtbeitrags am ordentlichen UN-Haushalt, also 0,0001 %. Die ubrigen Entwicklungslander mussen Mittel in Hohe von 20 % ihres Pflichtbeitrags entrichten. Die Industrielander bezahlen einen Betrag in Hohe ihres vollen Pflichtbeitrags. Die funf standigen Mitglieder des Sicherheitsrates entrichten Betrage in Hohe ihrer Pflichtbeitrage zuzuglich der infolge der Entlastung der Entwicklungslander entstandenen Mindereinnahmen. Letztere werden nach dem Verhaltnis der Hohe der einzelnen Pflichtbeitrage gewichtet umgelegt. Fur die Pflicht-Beitragsumlagen werden vom ordentlichen Haushalt getrennte Konten verwendet. [20]

Freiwillige Beitragsleistungen werden fur die Finanzierung von Nebenorganen der UN wie zum Beispiel dem UNDP (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen), UNICEF (Kinderhilfswerk), UNFPA (Bevolkerungsfonds der Vereinten Nationen), UNHCR (Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen fur Fluchtlinge) und WFP (Welternahrungsprogramm) verwendet. Staaten konnen durch die freie Entscheidung der Hohe ihrer freiwilligen Leistungen erheblichen Einfluss auf die Schwerpunkte der Tatigkeiten der UN geltend machen. [20]

Die Sonderrolle der USA

Mit Beginn der Regierungszeit Reagans (1981?1989) begannen die USA, einen zunehmenden Teil ihrer Pflichtbeitrage zum UN-Haushalt sowie zum Friedenssicherungsbudget der UN zuruckzubehalten. Diesen Verstoß gegen die Vereinbarungen begrundeten die USA anfangs mit politischer Kritik an einigen UN-Programmen, seit Ende der 1980er Jahre unter Prasident George Bush warfen sie den UN Ineffizienz und Geldverschwendung vor. Bis 1992 war der Schuldenbetrag der USA an die Vereinten Nationen auf 1,5 Mrd. US-Dollar angewachsen. Der US-Kongress bezifferte den Schuldenbetrag 1997 unter Verweis auf angeblich erbrachte nichtgeldliche Leistungen an UN-Friedenssicherungseinsatze auf 926 Mio. US-Dollar und setzte die Zahlung als Druckmittel zur Reduzierung des prozentualen Pflichtanteiles der USA ein. [18] Zudem nutzten sie die Zuruckhaltung ihres Budgetbeitrages wie im Falle des ehemaligen Generaldirektors der Organisation fur das Verbot chemischer Waffen Jose Mauricio Bustani , des Generalsekretars Boutros Boutros-Ghali oder im Falle der Besetzung von UN-Kommissionen im Jahre 2001 als Druckmittel, um personelle Anderungen innerhalb der Vereinten Nationen zu erzwingen. [19] [21] Die US-Regierung unter Bill Clinton handelte am 10. Juni 1997 im sogenannten Helms-Biden-Abkommen eine Senkung des US-Beitrages zum regularen UN-Budget von 25 % auf 20 % und eine Senkung des US-Beitrages fur Friedenssicherungseinsatze von 31 % auf 25 % aus. [19]

Medienarbeit

Seit 1946 werden durch das United Nations Radio international Horfunksendungen ausgestrahlt. Die Sendungen konnen uber WRN Broadcast taglich empfangen werden. Ein Internet-Audio- Live-Stream wird ebenfalls taglich ausgestrahlt.

Im Sommer 2019 pflanzte die UN einen Anne-Frank-Baum zum 90. Geburtstag und in Erinnerung an Anne Frank . [22]

Erfolge

Den UN werden mehrere beachtliche Erfolge zugesprochen, unter anderem:

Sie sicherten direkt den Frieden unter anderem in

Viele Ziele haben die Vereinten Nationen bereits erreicht:

Die Tatigkeitsfelder liegen damit hauptsachlich bei der Friedenssicherung , Menschenrechtspolitik und Entwicklungszusammenarbeit.

Kritik

Sicherheitsrat

Kritiker bemangeln die Zusammensetzung und Organisation des Sicherheitsrats . Die funf standigen Mitglieder des Sicherheitsrats machten in der Vergangenheit regen Gebrauch von ihrem Vetorecht , um Verurteilungen und Sanktionen gegen sich selbst oder befreundete Staaten abzuwenden. Von 1946 bis 1964 legte die Sowjetunion 103 Mal ein Veto gegen im Ubrigen einstimmige Mehrheiten ein. Bei 69 Resolutionen zu Israel legten die USA in 20 Fallen ein Veto ein. Unter anderem der Angriffskrieg auf den Irak durch die USA im Jahre 2003 (siehe Irakkrieg ) hatte durch deren Veto keinerlei juristische Konsequenzen. Afrikanische und lateinamerikanische Staaten haben keinen standigen Sitz im Sicherheitsrat. [23]

Demokratische Legitimation

Die UNO ist eine internationale Regierungsorganisation und teilt daher auch die demokratischen Schwachen dieser Organisationsform. Als Zusammenschluss von Staaten, die jeweils durch ihre Regierungen vertreten werden, ist die UNO nur indirekt demokratisch legitimiert . Volksabstimmungen zum UNO-Beitritt gab es in der Regel keine, eine Ausnahme bildet hier die Schweiz. Auch die Mitglieder der Organe der UNO werden von den Regierungen der jeweiligen Staaten bestellt. So konnen zwar die Delegierten aus den demokratischen Staaten als mittelbar vom Volk gewahlt angesehen werden, die Vertreter der diktatorischen und autoritaren Staaten in der UNO sind jedoch genauso wenig demokratisch legitimiert wie die Regierungen dieser Staaten. Aus diesem Grund ist es nicht korrekt, die UN-Generalversammlung als Parlament zu bezeichnen, da sie weder demokratisch gewahlt wird, noch tatsachlich bindende, wenn auch weitreichende Entscheidungen treffen kann. Vielmehr ist sie ein Verhandlungsforum fur Diplomaten aus aller Welt sowie richtungsweisend bei der Aushandlung internationaler Vertrage und der Thematisierung von weltpolitischem Geschehen. Da an der Generalversammlung nur Vertreter der jeweiligen Regierungen teilnehmen, werden die Auffassungen der Oppositionsparteien im UN-System gegenwartig nicht berucksichtigt. Jedoch machen sich Organisationen, wie das Komitee fur eine demokratische UNO, das Europaische Parlament oder das Pan-Afrikanische Parlament , seit langem stark fur eine Parlamentarische Versammlung bei den Vereinten Nationen , die aus demokratisch gewahlten Mitgliedern bestehen soll. Eine vergleichbare, bereits bestehende Institution ? jedoch ohne jegliche politische Kompetenzen ? ist die Interparlamentarische Union . [24] [25] [26] [27] [28] [29]

Ebenfalls kritisiert wird die Stimmverteilung in den Organen der UNO, insbesondere in der UN-Generalversammlung und im UN-Sicherheitsrat . Die Abstimmungen in der UN-Generalversammlung folgen dem volkerrechtlichen Prinzip ?ein Land ? eine Stimme“. Dieses Prinzip steht jedoch in einem Konflikt zu dem demokratischen Prinzip ?eine Person ? eine Stimme“. So hat Nauru mit einer Einwohnerzahl von 10.000 genau so viel Stimmen wie China mit 1.358.100.000 Burgern (namlich eine). Im machtigsten Organ der UNO, dem Sicherheitsrat, haben uberdies funf Staaten das Recht auf eine standige Mitgliedschaft, wahrend die ubrigen Mitgliedstaaten nur mittelbar jeweils fur zwei Jahre Vertreter in dieses Gremium wahlen konnen. Dies wird dadurch verstarkt, dass diese Staaten durch ein Vetorecht jede Mehrheitsentscheidung blockieren konnen. [30] [31] [32] [33] [23] [34] [35]

Kompetenzen

Ein zentrales Problem der Vereinten Nationen sind und bleiben die kaum vorhandenen Kompetenzen. Es gelang den Vereinten Nationen vor allem deshalb nahezu alle Staaten der Welt unter einem Dach zu vereinen, weil die Charta an entscheidenden Stellen so flexibel interpretierbar ist, dass sie von praktisch allen kulturellen Uberzeugungen und politischen Ideologien ? auch wenn diese sich z. T. gegenseitig ausschließen ? in deren Sinne und zu deren Gunsten entsprechend der Situation ausgelegt werden kann. Damit das Konzept einer handlungsfahigen Weltorganisation vollstandig aufgehen kann, ware eine massive Abgabe nationalstaatlicher Kompetenzen an diese Organisation in allen drei Bereichen staatlicher Gewalt ( Exekutive , Legislative und Judikative ) notwendig. Dazu ist zum gegenwartigen Zeitpunkt aber kaum ein Staat bereit.

Letztlich vereiteln nationale Alleingange die meisten Ansatze, zu mehr Verbindlichkeit innerhalb der UN zu gelangen. Dies betrifft insbesondere die funf standigen Sicherheitsrats-Mitglieder (vor allem die USA und Russland), die oftmals einen Willen zur Unterwerfung unter das volkerrechtliche Gewaltmonopol des Sicherheitsrats vermissen lassen und stattdessen im Alleingang oder mit Koalitionen unter ihrer Fuhrung ihre militarischen Interessen durchzusetzen versuchen. Zugleich hat sich bislang gezeigt, dass die Vereinten Nationen kaum ? oder gar nicht ? in der Lage sind, eigene Politiken zu betreiben, die den Interessen der USA entgegenlaufen, da sie mit ihnen finanziell, personell und historisch stark verwoben sind.

Wenngleich es den UN nur auf einer sehr rudimentaren Ebene gelang, einheitliche kulturelle und politische Vorstellungen der Menschheit zu definieren, waren doch einige UN-Missionen durchaus erfolgreich, und ob die zwischenstaatliche Konfliktbewaltigung ohne die UN-Vermittlung besser abliefe, darf ebenfalls bezweifelt werden.

Sexuelle Ausbeutung und Missbrauch durch UN-Mitarbeiter

Menschenrechtsorganisationen sehen in der Stationierung von Friedenstruppen der Vereinten Nationen die Ursache fur stark steigenden Frauenhandel und Zwangsprostitution in den jeweiligen Regionen. So stieg zum Beispiel wahrend der UN-Mission in Kambodscha 1992/93 die Zahl der Prostituierten von 6000 auf 25.000. Der Kosovo wurde nach der Entsendung von internationalen friedenserhaltenden Kraften ( KFOR ) und Einrichtung der Ubergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) zum Hauptziel fur Frauen- und Madchenhandel. [36]

2002 ergab ein Untersuchungsbericht des Hohen Fluchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), dass in Fluchtlingslagern in Sierra Leone, Liberia und Guinea Mitarbeiter des UNHCR junge Frauen und Kinder sexuell missbraucht haben. So wurde etwa Sex als Gegenleistung fur Lebensmittel und Geld verlangt. Blauhelmsoldaten haben auch bei ihrem Einsatz in Haiti immer wieder Frauen und Kinder vergewaltigt, missbraucht und sexuell ausgebeutet. [37] Laut einer 2008 veroffentlichten Studie der Kinderrechtsorganisation Save the Children waren in Haiti sowie Elfenbeinkuste und Sudsudan Mitglieder des UN Departments of Peacekeeping Operations (DPKO) an Vergewaltigungen, Menschenhandel , Zwangs- und Kinderprostitution, verbaler sexueller Gewalt und Kinderpornographie beteiligt. [38] Auch bei der 2014 in der Zentralafrikanischen Republik begonnenen Friedensmission MINUSCA gibt es Berichte uber Vergewaltigungen und sexuelle Ausbeutung durch UN-Personal. Viele der Opfer sind Minderjahrige. Die Vorwurfe betrafen Einheiten aus Aquatorialguinea, Gabun, Georgien, Marokko, Frankreich, Tschad und dem Kongo. [39] 2016 wurden von der MONUSCO in der Demokratischen Republik Kongo Ermittlungen gegen Blauhelm-Soldaten aus Tansania wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Minderjahriger eingeleitet. [40]

Die wenigsten der mutmaßlichen Tater mussen ein Gerichtsverfahren befurchten, denn sie sind unter UN-Flagge weltweit durch Immunitat geschutzt. Zivile Mitarbeiter konnen vor Ort nur angeklagt werden, wenn die Immunitat von den Vereinten Nationen aufgehoben wird, was allerdings nur in Ausnahmefallen geschieht. Bei Blauhelmen sind die jeweiligen Heimatlander fur die Strafverfolgung zustandig, die jedoch selten Interesse an einer Aufarbeitung und Strafverfolgung der Beschuldigten haben. [41] [42]

Der Weltverband der Gesellschaften fur die Vereinten Nationen (WFUNA) berichtet fur die jungere Vergangenheit von 850 dokumentierten Beschuldigungen gegen UN-Personal und einer Dunkelziffer, die deutlich hoher liege. [43] Die Politikwissenschaftlerin Gisela Hirschmann weist darauf hin, dass die offiziellen Statistiken der UN, die einen stetigen Ruckgang der Missbrauchsfalle bei Friedenseinsatzen verzeichnen, geschont seien, und spricht von einer ?Kultur des Wegsehens und Verdrangens“. [44] Menschenrechtsaktivisten beklagen, dass Straffreiheit und Schweigen die Regel sei. [45]

Weitere Kritik

  • Viele Kommentatoren kritisieren das 1960 erstellte Entwicklungshilfe -Konzept. Die Lander der Dritten Welt erhielten Geld, um sich zu entwickeln, doch der Aufbau eines erfolgreichen Handelssystems unterblieb weitestgehend. Vielfach wird deren zunehmende Abhangigkeit von Transferleistungen als eine Folge ungleicher Handelsbeziehungen angesehen.
  • Den UN wird vorgeworfen, dass sie sich im Laufe der Zeit nur in jene Konflikte eingeschaltet haben, die die starkste Beachtung in den Medien fanden, und sie nur unzureichend in Konflikte in Sudan , Armenien , Bangladesch , Myanmar , Kolumbien , Ruanda und Peru involviert waren.
  • Spendenmissbrauch durch Rebellen oder Militarregimes. Eine Monitoring-Gruppe der UNO hat zum Beispiel herausgefunden, dass die Halfte der Nahrungsmittelhilfe des Welternahrungsprogramms im Somalischen Burgerkrieg an die Warlords, ihre Geschaftspartner und lokalen Mitarbeiter floss. [46]
  • Den Industriestaaten wird haufig ein relatives Desinteresse an allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Aktivitaten der UN vorgeworfen; wenn sich tatsachlich Probleme einstellen, die man ernst nimmt, wurden diese oft nach stillschweigender Ubereinkunft außerhalb oder beilaufig in den Vereinten Nationen behandelt.
  • 1946 scheiterte der Plan der Vereinigten Staaten , die nuklearen Waffen unter die Kontrolle der UN zu stellen. Einerseits wollten die USA auf die Atombomben nicht verzichten, solange sie nicht sicher sein konnten, dass kein anderes Land sie bauen kann, andererseits wollte die Sowjetunion ihre Forschung nicht einstellen, solange Washington uber das Nuklearwaffen- Monopol verfugte. Wahrend des Kalten Krieges versuchte jede Weltmacht , weitere Staaten auf ihre Seite zu ziehen, sie wurden mit großzugigen Wirtschaftshilfen und Ausrustungen gelockt. Infolgedessen brachen viele Kriege aus, die diese Staaten stellvertretend fur die Supermachte ausfochten ( Stellvertreterkriege ).
  • Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass sich die UN uberproportional mit antizionistischen Resolutionen befassen. Mit den Stimmen der arabischen Staaten wurden in Vollversammlungen so viele Resolutionen gegen Israel erlassen und so viele Sondersitzungen zum Thema Nahostkonflikt einberufen wie zu keinem anderen Thema. Im Sicherheitsrat werden diese Resolutionsentwurfe gewohnlich nicht angenommen, da die USA meist zugunsten Israels ihr Veto einlegen. Somit sind sie nicht volkerrechtlich bindend. Dagegen wurden Menschenrechtsverletzungen in der arabischen Welt selten thematisiert. Punkt 7 der Tagesordnung der Ratsversammlungen sieht verpflichtend die Beschaftigung mit der ?menschenrechtlichen Situation in Palastina und anderen besetzten arabischen Territorien“ vor, wobei es dabei nie um Menschenrechtsverstoße der Hamas im Gazastreifen oder der Fatah im Westjordanland geht, sondern ausschließlich um Israel und dessen angebliche Verbrechen in den ?besetzten Gebieten“. Israel sei somit das einzige Land, das der UN-Menschenrechtsrat regelmaßig gesondert behandelt. [47] Ein Resolutionsentwurf, der erstmals in der Geschichte der UN explizit den Antisemitismus verurteilen sollte, wurde auch mit den Stimmen der arabischen Staaten abgelehnt. Einen Hohepunkt erreichte dies auf einem von den UN organisierten Kongress in Durban 1975, wo der Zionismus als eine Form von Rassismus definiert wurde. Diese Resolution wurde jedoch am 16. Dezember 1991 ? gegen den Widerstand der arabischen Staaten ? wieder aufgehoben.
  • UN-Mitgliedstaaten wie z. B. die Bundesrepublik Deutschland oder Japan sind heute noch in der UN-Feindstaatenklausel eingetragen. Artikel 53 und 107 der UN-Charta erlauben jedem Unterzeichnerstaat, gegen einen Feindstaat Maßnahmen zu ergreifen, sofern sich diese Maßnahmen als Folge des Zweiten Weltkriegs darstellen. Allerdings entfalten diese Bestimmungen unstrittig keine materiellrechtliche Wirksamkeit mehr.
  • Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte stellte 2013 in einer Entscheidung fest, dass Personen, die aufgrund von UN-Sanktionen bzw. Maßnahmen zur Terrorismusbekampfung auf einer ?Schwarzen Liste“ stehen, keinerlei Moglichkeit haben, sich bei einer unabhangigen internationalen Instanz gegen die Sanktionen zu wehren. Um diese rechtsstaatlich problematische Situation zu mildern, entschied der Gerichtshof, dass die betroffene Person ein Recht darauf hat, die Rechtmaßigkeit der Sanktionen von einem nationalen Gericht uberprufen zu lassen. Ein Staat, der ohne jede Uberprufung UN-Sanktionen umsetzt, missachtet das Recht auf ein faires Verfahren und verletzt somit die Europaische Menschenrechtskonvention . [48]

Reform

Aus den im Abschnitt ?Kritik“ genannten Grunden streben viele Organisationen und Staaten (darunter vor allem die benachteiligten Dritte-Welt -Lander, aber auch Industriestaaten wie Deutschland) eine Reform der Vereinten Nationen an, die teilweise eine Neustrukturierung des Sicherheitsrates, teilweise aber auch die Einrichtung einer Parlamentarischen Versammlung bei den Vereinten Nationen vorsieht.

Siehe auch

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Literatur

Weblinks

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Einzelnachweise

  1. UN75. Abgerufen am 26. Juni 2020 (englisch).
  2. Thomas J. Knock: To End All Wars: Woodrow Wilson and the Quest for a New World Order. Princeton University Press, 1995, ISBN 0-691-00150-2 , S. 263.
  3. Alan Ertl: The Political Economic Foundation of Democratic Capitalism: From Genesis to Maturation . Universal Publishers, Boca Raton, Florida 2007, ISBN 978-1-59942-424-8 , S.   454 ( eingeschrankte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Stefan Talmon : Recognition of Governments in International Law: With Particular Reference to Governments in Exile . In: Oxford monographs in international law . Oxford University Press, Oxford 1998, ISBN 0-19-826573-5 , S.   132 .
  5. Chadwick F. Alger: The United Nations System: A Reference Handbook . ABC-CLIO, Santa Barbara, California 2006, ISBN 1-85109-805-4 , S.   126 ( eingeschrankte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  6. Ziele fur nachhaltige Entwicklung. In: Homepage des Regionalen Informationszentrums der Vereinten Nationen. Vereinte Nationen, abgerufen am 23. Marz 2024 .
  7. Halbzeitbilanz der Agenda 2030 - Die globalen Nachhaltigkeitsziele auf dem Prufstand. Global Policy Forum, abgerufen am 23. Marz 2024 .
  8. Das System der Vereinten Nationen. In: United Nations. Abgerufen am 9. Oktober 2023 .
  9. Expenditure by Agency | United Nations System Chief Executives Board for Coordination. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 8. November 2018 ; abgerufen am 22. November 2018 (englisch).
  10. Uber Pusteblume Produktion ? Frederice Klinge. In: crew-united.com. Crew United , abgerufen am 26. April 2024 : ?[…] 2011 wurde ich Nachfolgerin von Guyla Trebitsch bei StudioHamburg und den Pinewood Studios und Cheffin det NDR Media GmbH sowie UN Kunst und Kultur Botschafterin“
  11. Bundestagsdrucksache 17/2726 (PDF; 837 kB), S. 9.
  12. United Nations: UN official languages , abgerufen am 11. November 2016.
  13. Ubersetzung bestimmter offizieller Dokumente der Generalversammlung sowie der Resolutionen des Sicherheitsrats und des Wirtschaftsund Sozialrats in die deutsche Sprache. (PDF; 82 kB) In: un.org. Vereinte Nationen, abgerufen am 8. Januar 2022 .
  14. s. Startseite des Deutschen Ubersetzungsdienstes
  15. Resolution A/RES/73/271 Beitragsschlussel fur die Aufteilung der Ausgabenlast der Vereinten Nationen. In: Elektronisches Dokumentenarchiv. Vereinte Nationen, abgerufen am 11. Oktober 2022 .
  16. General Assembly approves $3.2 billion UN budget for 2021. 31. Dezember 2020, abgerufen am 11. Oktober 2022 (englisch).
  17. Finanzierung des UN-Systems ? Deutsche Gesellschaft fur die Vereinten Nationen e. V. In: Deutsche Gesellschaft fur die Vereinten Nationen e. V. Deutsche Gesellschaft fur die Vereinten Nationen e. V., abgerufen am 12. August 2019 .
  18. a b Andreas Zumach: Erpressung zahlt sich aus. 28. Dezember 2000, abgerufen am 25. Juni 2010 (erschienen in der Tageszeitung ).
  19. a b c d Die USA und die UN: Reform oder Abbau der Weltorganisation? (PDF; 69 kB) In: StandPunkte 2/98. Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, archiviert vom Original am 5. November 2003 ; abgerufen am 25. Juni 2010 .
  20. a b Klaus Hufner: Die Finanzierung des VN-Systems Gesamtdarstellung. (PDF; 53 kB) Abgerufen am 25. Juni 2010 (Stand 2005).
  21. Die USA drohen der UNO. ( Memento vom 12. November 2004 im Internet Archive ). In: Netzeitung . 9. Mai 2001. Auf Netzeitung.de, abgerufen am 19. Dezember 2023.
  22. Gedenken zum 90. Geburtstag: UN pflanzen Baum fur Anne Frank. Abgerufen am 16. Oktober 2019 .
  23. a b Anna Reuß: Warum die UN unersetzlich sind. In: Suddeutsche Zeitung. 23. Oktober 2020, abgerufen am 22. Oktober 2021 .
  24. Komitee fur eine demokratische UNO
  25. Frau Merkel, wir wollen eine demokratische UNO! auf freitag.de
  26. Kampagne fur ein Parlament bei den Vereinten Nationen
  27. Expertentagung diskutiert globale Demokratie und UNO-Parlament ( Memento vom 23. Dezember 2014 im Internet Archive ) auf unpacampaign.org
  28. Stefan Krempl: Neuer Vorstoß fur ein Weltparlament. In: Telepolis. Heise Verlag, 4. September 2004, abgerufen am 23. Dezember 2014 .
  29. Gerrit Wustmann: Ist ein globales demokratisches System moglich? In: Telepolis. Heise Verlag, 3. April 2010, abgerufen am 23. Dezember 2014 .
  30. Dingwerth, Klaus, Blauberger, Michael, Schneider, Christian: Postnationale Demokratie ? Eine Einfuhrung am Beispiel von EU, WTO und UNO , Springer (2011)
  31. Beschluss EU-Parlaments zu einer parlamentarischen Versammlung bei der UNO (PDF; 133 kB), S. 15.
  32. Manfred Liebig: Vereinte Nationen: Demokratie auf hochster Ebene. In: zeit.de . 15. April 2011, abgerufen am 23. Dezember 2014 .
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  35. Caroline Fetscher: Die globalste Baustelle der Welt wird 75 , in: Der Tagesspiegel , 24. September 2020
  36. Serbien und Montenegro ? hinsehen und handeln: Kosovo: Frauenhandel und Zwangsprostitution . In: Amnesty International . ( amnesty.de ( Memento des Originals vom 18. April 2016 im Internet Archive )).
  37. NGO-Skandal um sexuelle Ausbeutung weitet sich aus. In: diepresse.com. 15. Februar 2018, abgerufen am 30. Marz 2018 .
  38. Corinna Csaky No One to Turn To: The under-reporting of child sexual exploitation and abuse by aid workers and peacekeepers alnap.com, abgerufen am 22. Februar 2018
  39. Kongos Blauhelme verlassen Zentralafrikanische Republik Deutsche Welle, abgerufen am 14. September 2018
  40. Neue Missbrauchsvorwurfe gegen Blauhelm-Soldaten Deutsche Welle, abgerufen am 14. September 2018
  41. Missbrauchsvorwurfe gegen UN-Blauhelme. Vom Helfer zum Monster deutschlandfunk.de, abgerufen am 14. September
  42. Sexuelle Gewalt: Schwere Vorwurfe gegen Blauhelme Deutsche Gesellschaft fur die Vereinten Nationen, abgerufen am 14. September
  43. Neue Kampagne gegen sexuelle Gewalt von UN-Personal bei Friedensmissionen Deutsche Gesellschaft fur die Vereinten Nationen, abgerufen am 14. September
  44. Nicht wegschauen, nicht vertuschen zeit.de, abgerufen am 14. September 2018.
  45. Missbrauchsvorwurfe gegen UN-Blauhelme. Vom Helfer zum Monster deutschlandfunk.de, abgerufen am 14. September.
  46. Spenden finanzieren Krieg spiegel.de, abgerufen am 1. Mai 2017.
  47. Florian Markl, Alex Feuerherdt: ?Die großte antizionistische Organisation der Welt. Wie die Vereinten Nationen den judischen Staat damonisieren und delegitimieren.“ In: Samuel Salzborn (Hrsg.): Antisemitismus seit 9/11. Ereignisse, Debatten, Kontroversen. Nomos, Baden-Baden 2019, S. 140 f.
  48. Katharina Fontana: Menschenrechte: Im Dilemma zwischen Uno und ≪Strassburg≫. In: nzz.ch. 30. Januar 2014, abgerufen am 23. Dezember 2014 .