Arbeitstag

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Arbeitstag ist im Arbeitsrecht ein Tag , an dem tatsachlich , betriebsublich oder branchenublich die Arbeit aufgenommen werden muss. In der Regel ist dies von Montag bis Freitag ( Funf-Tage-Woche ), nicht aber am Feiertag .

Allgemeines [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Arbeitszeit fallt stets auf einen Arbeitstag. Damit von einem Arbeitstag ausgegangen werden kann, ist arbeitsrechtlich erforderlich, dass die ganz uberwiegende Mehrheit (80 %) der Belegschaft an diesem Tag regelmaßig im Betrieb arbeitet. [1] Im Alltag fallt es Laien nicht immer leicht, zwischen Arbeitstag, Werktag oder Feiertag zu unterscheiden. Schlagzeilen wie ?Der Samstag ist kein Feiertag“, [2] ?Auch der Samstag ist ein Werktag“, [3] trugen kaum zur Aufklarung bei. So gibt es auch den arbeitsfreien Werktag , der ? obgleich Werktag ? kein Arbeitstag ist. Diese Unterscheidung hat zwar nicht in Gesetze Eingang gefunden, spielt aber beispielsweise in Tarifvertragen eine Rolle. [4] Der Arbeitstag kann auf einen Feiertag fallen, der Werktag muss kein Arbeitstag sein. Was die Zahlung der Arbeitstage anbelangt, ist unklar, ob Samstage mitgezahlt werden sollen oder nicht. [5] Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verwendet den Begriff Arbeitstag haufig, ohne ihn jedoch zu definieren (etwa in § 215 Abs. 3 KAGB). Danach ist der Arbeitstag als ?Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage“ zu verstehen.

Die Zahl der Arbeitstage pro Jahr unterscheidet sich zwischen Staaten sowie innerhalb der Bundeslander je nach den gesetzlichen Feiertagen, nach Wochenverlauf und Schaltjahren . In Deutschland sind es zwischen 247 und 255 Tagen. [6] 2023 waren es bundesweit im Schnitt 249,6 Arbeitstage, 2024 sind es 248,8. [7] Hierbei werden alle Tage gezahlt, die nicht auf einen Samstag , Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen. Die individuelle Anzahl der Arbeitstage kann hiervon deutlich abweichen ( Teilzeit , Ruhetage etc.). Von den sieben Kalendertagen sind funf Arbeitstage, sofern kein Feiertag vorkommt. Da die meisten Monate 30 oder 31 Tage haben, ist die Zahl der Arbeitstage pro Monat unterschiedlich und variiert zwischen 20 und 23 Arbeitstagen pro Monat.

Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Alten Testament waren die Verhaltnisse noch einfach: ?Sechs Tage kannst du deine Arbeit verrichten, am siebten Tag aber sollst du ruhen, damit dein Rind und dein Esel ausruhen und der Sohn deiner Sklavin und der Fremde zu Atem kommen“ ( Ex 23,12  EU ). Es gab lediglich drei Feiertage, denn ?dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern“ ( Ex 23,14  EU ).

Aus dem deutschen Kommissionsbericht zur Novelle vom April 1892 ist zu entnehmen, dass das Wort Arbeitstag nicht gleichbedeutend ist mit Werktag in dem Sinne, dass Sonn- und Festtage nicht als Arbeitstage gelten konnten. Damals galt noch die Sechstagewoche, und es war klar, dass Arbeitstage gleich Werktage waren. Auslegungsschwierigkeiten traten spatestens aber auf, als es den Gewerkschaften gelang, die Arbeitszeit zu verkurzen und durch Tarifvertrage ab 1955 die Funftagewoche zu verwirklichen (?Samstags gehort Vati mir“ [8] ). Jetzt waren aber Arbeitstage nicht mehr gleich Werktage, und es begannen Auslegungsschwierigkeiten, die erst durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Mai 1971 [9] ausgeraumt werden konnten. [10] Danach entsprach der Begriff des Arbeitstages in § 34 SchwBeschG dem des Werktages in § 3 BurlG. ?Werktag bzw. Arbeitstag waren und sind fur den Gesetzgeber das Mittel, die von ihm gewunschte Dauer des Urlaubs in bestimmtem Umfang festzulegen; in diesem Sinne sind beide Begriffe sozusagen das ?technische Instrument‘ der Bestimmung einer einheitlichen zeitlichen Große, namlich der gewunschten Urlaubsdauer“. [9]

Nach der Verkurzung der Arbeitszeit auf weniger als 48 Stunden war im Normalfall nicht mehr jeder Werktag auch Arbeitstag. Bleibt dennoch die Tarifvereinbarung bestehen und unterstellt man ferner, dass Arbeitstage und arbeitsfreie Werktage anteilig fur den Urlaub ausgenutzt werden, so ergab sich keine Veranderung. [11] Bis zum Erlass der Verordnung uber die durchgangige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkurzung der wochentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen vom 3. Mai 1967 [12] gab es auch in der DDR keinen Zweifel uber den Begriff Werktag, wozu mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage alle Kalendertage zahlten. [13]

Rechtsfragen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Arbeitstage sind tarifvertraglich alle Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer planmaßig oder betriebsublich zu arbeiten hat oder zu arbeiten hatte, mit Ausnahme der auf Arbeitstage fallenden gesetzlichen Feiertage, fur die kein Freizeitausgleich gewahrt wird. Arbeitstage im Sinne des § 26 Abs. 1 TVoD definiert das Bundesarbeitsgericht (BAG) als alle Tage, an denen der Arbeitnehmer zu arbeiten hat. [14] Dieselbe Definition wendet das BAG auch sonst zur Ausfullung des Begriffs ?Arbeitstag“ an. [15]

Nach der Arbeitszeitverordnung (AZV) ist der Arbeitstag grundsatzlich ein Werktag ( § 2 Nr. 2 AZV). Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erteilt in § 9 Abs. 1 ArbZG ein absolutes Beschaftigungsverbot , denn ?Arbeitnehmer durfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschaftigt werden“. Gleich in § 10 Abs. 1 ArbZG lasst es jedoch zahlreiche Ausnahmen hiervon zu. Sofern bestimmte Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden konnen, durfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 ArbZG beschaftigt werden etwa in Rettungsdiensten , bei der Feuerwehr oder auch in Gaststatten . Dadurch werden sogar Sonn- und Feiertage fur bestimmte Berufsgruppen zu Arbeitstagen. Beginnt die Arbeitszeit des Arbeitnehmers um 08:00 Uhr des einen Kalendertages , so endet dieser Arbeitstag um 08:00 Uhr des folgenden Kalendertages. Innerhalb dieses Zeitraumes darf der Arbeitnehmer gemaß § 3 ArbZG hochstens acht Stunden und nach § 3 Satz 2 ArbZG hochstens 10 Stunden beschaftigt werden.

Arbeitstage ? manchmal jedoch auch Werktage ? bilden die Berechnungsgrundlage fur den Urlaub . Wahrend das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) den Urlaub nach Werktagen berechnet ( § 3 Abs. 1 BUrlG), dient der Arbeitstag als Berechnungsgrundlage fur den Urlaub der Beamten ( § 5 Abs. 1 Erholungsurlaubsverordnung ). Als Arbeitstage werden definiert Werktage unter Ausschluss der Samstage , also Montag bis Freitag . [16] Der Zusatzurlaub der Schwerbehinderten wird heute immer noch nach Arbeitstagen berechnet ( § 208 Abs. 1 SGB IX ). Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung fur diese Feiertage ( § 2 Abs. 3 EntgFG ). Dauert die Arbeitsunfahigkeit eines Arbeitnehmers langer als drei Kalendertage, hat er eine arztliche Bescheinigung uber das Bestehen der Arbeitsunfahigkeit ( Attest ) sowie deren voraussichtliche Dauer spatestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen ( § 5 Abs. 1 EntgFG). Durch die Kopplung von Kalendertagen und Arbeitstagen ergeben sich hier umstandliche Fristenberechnungen , die auf Grundlage des § 193 BGB zu losen sind.

Bankarbeitstag [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Ein lediglich fur das Bankwesen geltender spezifischer Arbeitstag ist der Bankarbeitstag . Es gibt mehr Bankarbeitstage als Arbeitstage. Der Bankarbeitstag ist weltweit ein Arbeitstag, an dem Kreditinstitute fur den Publikumsverkehr geoffnet sind und der bargeldlose Zahlungsverkehr abgewickelt wird. Bankarbeitstage sind stets identisch mit den TARGET-Tagen ; Samstage und Sonntage sind keine Bankarbeitstage, auch wenn einige Banken (etwa an Flughafen oder Bahnhofen) ihre Schalter geoffnet haben.

Soziokulturelle Aspekte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In den antiken Kulturen und auch noch wahrend des Mittelalters war der Unterschied zwischen Tag und Nacht gleich dem von hell und dunkel und somit von weitaus großerer Bedeutung als in den meisten heutigen Gesellschaften, deren Lebensrhythmus durch eine kunstliche Beleuchtung verschiebbar geworden ist.

Der lichte Tag bestimmt nicht nur das Konzept des sozialen und personlichen Tages , sondern auch das des Arbeitstages. Im Mittelalter, aber auch noch bis in das fruhe 19. Jahrhundert ? und in vielen Weltgegenden außerhalb Europas bis heute ? wird den ganzen Tag von ?fruh bis spat“ gearbeitet, der Arbeitstag  ? als die tagliche Arbeitszeit  ? betragt bis zu 16 Stunden. Bis noch ins 20. Jahrhundert wurden in Suddeutschland und Osterreich Knechten und Dienstboten zusatzliche ein bis drei unbezahlte Arbeitstage, sogenannte Scheißtage , auferlegt, die die von ihnen beanspruchte Zeit fur die Verrichtung des Stuhlgangs wahrend der vereinbarten Anstellung ausgleichen sollten. [17]

Das Tagewerk ist synonym zur dabei verrichteten Arbeit. Bis heute ist es Pflicht des Arbeitnehmers, ausgeruht zur Arbeit zu erscheinen, daher zahlt die Nacht als Schlaf ­zeit zu den Verpflichtungen des arbeitenden Menschen. Erst damit, dass gesetzliche Regeln uber die erlaubte maximale tagliche Arbeitszeit ( Arbeitszeitgesetze ) eingefuhrt werden, tut sich nach der Arbeit ein Zeitfenster auf, das weder fur Arbeit noch fur Ruhe genutzt werden muss. Mitte des 20. Jahrhunderts reduziert sich in den industriell entwickelten Landern die tagliche Arbeitszeit von 10 auf meist 8 Stunden, und der betrachtliche Zeitraum bekommt den Namen Freizeit , als ?freie“ Zeit zwischen Tag und Nacht.

Heute kommt der Begriff des Tages als Arbeitszeit hauptsachlich in manchen sprachlichen Wendungen zum Ausdruck, etwa Halbtagsarbeit , der Frage ?Wie war der Tag?“ (auch wenn das Kind zu Mittag nach Hause kommt), ?mit seinem Tagewerk zufrieden sein“, und dem ? Feierabend “ als Ende der Arbeitszeit am spaten Nachmittag.

Noch heute werden viele Feiertage schon am Vorabend begangen, zum Beispiel als Heiligabend oder Nikolausabend, denn in manchen fruheren Kalendern im europaischen Raum begann der neue Kalendertag ahnlich wie in judischen und islamischen Kalendern nicht erst um Mitternacht, sondern schon mit der lokalen Abenddammerung, und so ein Feiertag mit dem Feierabend.

Im Kontext der Globalisierung und zeitunmittelbarer weltweiter Kommunikation wird auch die Frage nach der Tageszeit in anderen Zeitzonen aktuell. Die Verschiebung des lichten Tages zum subjektiven Tag bei Flugreisen erzeugt den Jetlag .

Wirtschaftliche Aspekte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Anzahl der Arbeitstage pro Kalenderjahr hat in der Volkswirtschaftslehre eine große Bedeutung. Durch Unregelmaßigkeiten im Kalender gibt es jedes Jahr eine unterschiedliche Anzahl von Arbeitstagen. Um volkswirtschaftliche Kennzahlen intertemporal vergleichbar zu machen, mussen die Folgen dieses Kalender- oder Arbeitstageeffekts eliminiert werden. [18] [19] Fur die Kalenderbereinigung legt das Statistische Bundesamt seinen Berechnungen ein ?durchschnittliches Jahr“ mit 249,7 Arbeitstagen zugrunde, wobei eine Funf-Tage-Woche unterstellt wird und Samstage und nicht bundeseinheitliche Feiertage anteilsmaßig angerechnet werden. Die Deutsche Bundesbank fuhrt ihre Saisonbereinigung durch, indem sie einen Zusammenhang zwischen der Zahl der Arbeitstage und der Ausbringung ( englisch output ) herstellt.

Der Unterschied zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten Bruttoinlandsprodukt (BIP) aufgrund der Arbeitstage ergibt sich aus folgender Tabelle: [20]

Jahr Arbeitstage reales BIP
unbereinigt
Arbeitstage-
Effekt
reales BIP
bereinigt
2000 ?0,9 3,2 ?0,2 3,4
2001 ?0,6 1,2 ?0,1 1,3
2002 0,0 0,0 ?0,0 0,0
2003 0,1 ?0,2 0,0 ?0,2
2004 1,9 1,2 0,5 0,7
2005 ?0,5 0,8 ?0,2 1,0
2006 0,8 3,0 ?0,2 3,2
2007 ?0,6 2,5 ?0,1 2,6

Im Jahr 2004 kam es aufgrund der Lage der Feiertage und wegen eines Schaltjahrs zu einer Erhohung der Arbeitstage um 1,9 % gegenuber dem Vorjahr. Dadurch schrumpfte das unbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 1,2 % auf kalenderbereinigte 0,7 %. Ob Ostern im Marz oder April liegt, wirkt sich unmittelbar auf das quartalsweise ermittelte BIP aus.

International [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Was international ein Arbeitstag ist und welcher Tag nicht, hangt stark vom Kulturkreis ab. Der religiose Kalender des Islam folgt dem Rhythmus einer eigenen Woche, die sich von unserer westlichen Woche unterscheidet. In der westlichen Welt sind die Arbeitstage von Montag bis Freitag festgelegt, gefolgt von Samstag und Sonntag als dem Wochenende . Jeweils einen dieser Wochentage haben das Judentum und das Christentum fur ihren Gottesdienst reserviert. Der Freitag gilt den Muslimen als heiliger Gebetstag fur das Freitagsgebet , deshalb liegen die Arbeitstage von Sonntag bis Donnerstag . Allerdings gilt der Freitag in islamischen Landern nicht als Feiertag, nur in Saudi-Arabien bleiben die Geschafte einen halben Tag geschlossen. In einigen islamischen Landern fallt das Wochenende etwa auf Donnerstag und Freitag, so dass Samstag bis Mittwoch als Arbeitstage verbleiben. Bestimmte islamische Festtage sind in islamischen Landern keine Arbeitstage.

Im Judentum ist der Sabbat kein Arbeitstag, er dauert von Sonnenuntergang am Freitag bis zum Eintritt der Dunkelheit am folgenden Samstag. Damit verfugt die judische Woche uber sechs Arbeitstage, wie bereits Lukas berichtete: ?Die Woche hat sechs Arbeitstage. An denen konnt ihr kommen und euch heilen lassen, aber nicht ausgerechnet am Sabbat!“ ( Lk 13,14  EU ). Einige judische Feiertage sind keine Arbeitstage, so beispielsweise der Jom Kippur als einem der Hohen Feiertage der judischen Religion.

Der Buddhismus kennt buddhistische Feste und Feiertage , an denen in manchen Staaten nicht gearbeitet wird.

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wiktionary: Arbeitstag  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. BAG, Urteil vom 1. Juni 1966, Az.: 1 ABR 16/65 ( Memento vom 13. Juni 2018 im Internet Archive )
  2. Handelsblatt vom 9. August 1960
  3. Suddeutsche Zeitung vom 25. Oktober 1978
  4. Friedrich Furstenberg/Irmgard Hermann-Stojanov/Jurgen P. Rinderspacher, Der Samstag , 1999, S. 128
  5. Jurgen Baur/Falko Tappen, Investmentgesetze: §§ 273 - 355 KAGB/InvStG , Band 2, 2015, S. 84
  6. Kalenderpedia
  7. Trotz Schaltjahr: 0,6 Arbeitstage weniger im Jahr 2024 gegenuber dem Vorjahr. In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, 6. Februar 2024, abgerufen am 8. Februar 2024 .
  8. Sascha Kristin Futh, Der DGB entdeckt die Kampagne. Der Kampf um den arbeitsfreien Samstag , in: Arbeit - Bewegung - Geschichte. Zeitschrift fur historische Studien , Heft II/2016
  9. a b BAG, Urteil vom 19. Mai 1971, Az.: 5 AZR 21/71 = BB 1971, 1564
  10. Bund-Verlag, Die Quelle , Bande 23?24, 1972, S. 173
  11. Gunter Struckmann, Abhandlungen aus dem Industrieseminar der Universitat zu Koln , Ausgabe 12, 1960, S. 150
  12. GBl. II, 1967, S. 237
  13. Sozialistische Finanzwirtschaft, Band 25, Ausgaben 13?22, 1971, S. 50
  14. BAG, Urteil vom 15. Marz 2011, Az.: 9 AZR 799/09 = BAGE 137, 221
  15. BAG, Urteil vom 5. November 2002, Az.: 9 AZR 470/01 - zu B I 1 der Grunde, AP TVG § 1 Tarifvertrage: Chemie Nr. 15 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 4; DB 2003, 1393
  16. Klaus Hummerich (Hrsg.), Arbeitsrecht , Band 1, 2008, S. 2491
  17. Eintrag in Johann Andreas Schmeller /Georg Carl Frommann, Bayerisches Worterbuch . 2., mit des Verf. Nachtragen verm. Ausg. / bearb. von G. Karl Fromann, Bd.: 2, Enthaltend Teil III. und IV. der ersten Ausgabe, Munchen, 1877. Sp. 475. ( Digitalisat )
  18. Roland Dohrn, Konjunkturdiagnose und ?prognose , 2014, S. 27 f.
  19. Eine weitere ? hier nicht interessierende ? Eliminierung ist die Saisonbereinigung .
  20. Roland Dohrn, Konjunkturdiagnose und ?prognose , 2014, S. 28