Arbeitstag
ist im
Arbeitsrecht
ein
Tag
, an dem
tatsachlich
,
betriebsublich
oder
branchenublich
die
Arbeit
aufgenommen werden muss. In der Regel ist dies von
Montag
bis
Freitag
(
Funf-Tage-Woche
), nicht aber am
Feiertag
.
Die
Arbeitszeit
fallt stets auf einen Arbeitstag. Damit von einem Arbeitstag ausgegangen werden kann, ist arbeitsrechtlich erforderlich, dass die ganz uberwiegende Mehrheit (80 %) der
Belegschaft
an diesem Tag regelmaßig im
Betrieb
arbeitet.
[1]
Im Alltag fallt es Laien nicht immer leicht, zwischen Arbeitstag,
Werktag
oder
Feiertag
zu unterscheiden. Schlagzeilen wie ?Der Samstag ist kein Feiertag“,
[2]
?Auch der Samstag ist ein Werktag“,
[3]
trugen kaum zur Aufklarung bei. So gibt es auch den
arbeitsfreien Werktag
, der ? obgleich Werktag ? kein Arbeitstag ist. Diese Unterscheidung hat zwar nicht in Gesetze Eingang gefunden, spielt aber beispielsweise in
Tarifvertragen
eine Rolle.
[4]
Der Arbeitstag kann auf einen Feiertag fallen, der Werktag muss kein Arbeitstag sein. Was die Zahlung der Arbeitstage anbelangt, ist unklar, ob Samstage mitgezahlt werden sollen oder nicht.
[5]
Das
Kapitalanlagegesetzbuch
(KAGB) verwendet den Begriff Arbeitstag haufig, ohne ihn jedoch zu definieren (etwa in
§ 215
Abs. 3 KAGB). Danach ist der Arbeitstag als ?Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage“ zu verstehen.
Die Zahl der Arbeitstage pro
Jahr
unterscheidet sich zwischen
Staaten
sowie innerhalb der
Bundeslander
je nach den gesetzlichen Feiertagen, nach Wochenverlauf und
Schaltjahren
. In Deutschland sind es zwischen 247 und 255 Tagen.
[6]
2023 waren es bundesweit im Schnitt 249,6 Arbeitstage, 2024 sind es 248,8.
[7]
Hierbei werden alle Tage gezahlt, die nicht auf einen
Samstag
,
Sonntag
oder gesetzlichen
Feiertag
fallen. Die individuelle Anzahl der Arbeitstage kann hiervon deutlich abweichen (
Teilzeit
,
Ruhetage
etc.). Von den sieben Kalendertagen sind funf Arbeitstage, sofern kein Feiertag vorkommt. Da die meisten Monate 30 oder 31 Tage haben, ist die Zahl der Arbeitstage pro Monat unterschiedlich und variiert zwischen 20 und 23 Arbeitstagen pro Monat.
Im
Alten Testament
waren die Verhaltnisse noch einfach: ?Sechs Tage kannst du deine Arbeit verrichten, am siebten Tag aber sollst du ruhen, damit dein Rind und dein Esel ausruhen und der Sohn deiner Sklavin und der Fremde zu Atem kommen“ (
Ex
23,12
EU
). Es gab lediglich drei Feiertage, denn ?dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern“ (
Ex
23,14
EU
).
Aus dem deutschen Kommissionsbericht zur Novelle vom April 1892 ist zu entnehmen, dass das Wort Arbeitstag nicht gleichbedeutend ist mit Werktag in dem Sinne, dass Sonn- und Festtage nicht als Arbeitstage gelten konnten. Damals galt noch die Sechstagewoche, und es war klar, dass Arbeitstage gleich Werktage waren. Auslegungsschwierigkeiten traten spatestens aber auf, als es den Gewerkschaften gelang, die Arbeitszeit zu verkurzen und durch Tarifvertrage ab 1955 die
Funftagewoche
zu verwirklichen (?Samstags gehort Vati mir“
[8]
). Jetzt waren aber Arbeitstage nicht mehr gleich Werktage, und es begannen Auslegungsschwierigkeiten, die erst durch ein Urteil des
Bundesarbeitsgerichts
(BAG) im Mai 1971
[9]
ausgeraumt werden konnten.
[10]
Danach entsprach der Begriff des Arbeitstages in § 34 SchwBeschG dem des Werktages in § 3 BurlG. ?Werktag bzw. Arbeitstag waren und sind fur den Gesetzgeber das Mittel, die von ihm gewunschte Dauer des Urlaubs in bestimmtem Umfang festzulegen; in diesem Sinne sind beide Begriffe sozusagen das ?technische Instrument‘ der Bestimmung einer einheitlichen zeitlichen Große, namlich der gewunschten Urlaubsdauer“.
[9]
Nach der Verkurzung der Arbeitszeit auf weniger als 48 Stunden war im Normalfall nicht mehr jeder Werktag auch Arbeitstag. Bleibt dennoch die Tarifvereinbarung bestehen und unterstellt man ferner, dass Arbeitstage und arbeitsfreie Werktage anteilig fur den Urlaub ausgenutzt werden, so ergab sich keine Veranderung.
[11]
Bis zum Erlass der Verordnung uber die durchgangige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkurzung der wochentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen vom 3. Mai 1967
[12]
gab es auch in der
DDR
keinen Zweifel uber den Begriff Werktag, wozu mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage alle Kalendertage zahlten.
[13]
Arbeitstage sind
tarifvertraglich
alle Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer planmaßig oder betriebsublich zu arbeiten hat oder zu arbeiten hatte, mit Ausnahme der auf Arbeitstage fallenden gesetzlichen Feiertage, fur die kein
Freizeitausgleich
gewahrt wird. Arbeitstage im Sinne des § 26 Abs. 1
TVoD
definiert das
Bundesarbeitsgericht
(BAG) als alle Tage, an denen der Arbeitnehmer zu arbeiten hat.
[14]
Dieselbe Definition wendet das BAG auch sonst zur Ausfullung des Begriffs ?Arbeitstag“ an.
[15]
Nach der
Arbeitszeitverordnung
(AZV) ist der Arbeitstag grundsatzlich ein Werktag (
§ 2
Nr. 2 AZV). Das
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG) erteilt in
§ 9
Abs. 1 ArbZG ein absolutes
Beschaftigungsverbot
, denn ?Arbeitnehmer durfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschaftigt werden“. Gleich in
§ 10
Abs. 1 ArbZG lasst es jedoch zahlreiche Ausnahmen hiervon zu. Sofern bestimmte Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden konnen, durfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 ArbZG beschaftigt werden etwa in
Rettungsdiensten
, bei der
Feuerwehr
oder auch in
Gaststatten
. Dadurch werden sogar Sonn- und Feiertage fur bestimmte
Berufsgruppen
zu Arbeitstagen. Beginnt die Arbeitszeit des Arbeitnehmers um 08:00 Uhr des einen
Kalendertages
, so endet dieser Arbeitstag um 08:00 Uhr des folgenden Kalendertages. Innerhalb dieses Zeitraumes darf der Arbeitnehmer gemaß
§ 3
ArbZG hochstens acht Stunden und nach § 3 Satz 2 ArbZG hochstens 10 Stunden beschaftigt werden.
Arbeitstage ? manchmal jedoch auch Werktage ? bilden die Berechnungsgrundlage fur den
Urlaub
. Wahrend das
Bundesurlaubsgesetz
(BurlG) den Urlaub nach Werktagen berechnet (
§ 3
Abs. 1 BUrlG), dient der Arbeitstag als Berechnungsgrundlage fur den Urlaub der
Beamten
(
§ 5
Abs. 1
Erholungsurlaubsverordnung
). Als Arbeitstage werden definiert Werktage unter Ausschluss der
Samstage
, also
Montag
bis
Freitag
.
[16]
Der
Zusatzurlaub
der
Schwerbehinderten
wird heute immer noch nach Arbeitstagen berechnet (
§ 208
Abs. 1
SGB IX
). Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung fur diese Feiertage (
§ 2
Abs. 3
EntgFG
). Dauert die
Arbeitsunfahigkeit
eines Arbeitnehmers langer als drei Kalendertage, hat er eine arztliche Bescheinigung uber das Bestehen der Arbeitsunfahigkeit (
Attest
) sowie deren voraussichtliche Dauer spatestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen (
§ 5
Abs. 1 EntgFG). Durch die Kopplung von Kalendertagen und Arbeitstagen ergeben sich hier umstandliche
Fristenberechnungen
, die auf Grundlage des
§ 193
BGB
zu losen sind.
Ein lediglich fur das
Bankwesen
geltender spezifischer Arbeitstag ist der
Bankarbeitstag
. Es gibt mehr Bankarbeitstage als Arbeitstage. Der Bankarbeitstag ist weltweit ein Arbeitstag, an dem
Kreditinstitute
fur den Publikumsverkehr geoffnet sind und der
bargeldlose Zahlungsverkehr
abgewickelt wird. Bankarbeitstage sind stets identisch mit den
TARGET-Tagen
;
Samstage
und
Sonntage
sind keine Bankarbeitstage, auch wenn einige Banken (etwa an Flughafen oder Bahnhofen) ihre
Schalter
geoffnet haben.
In den
antiken
Kulturen und auch noch wahrend des
Mittelalters
war der Unterschied zwischen Tag und Nacht gleich dem von hell und dunkel und somit von weitaus großerer Bedeutung als in den meisten heutigen Gesellschaften, deren Lebensrhythmus durch eine kunstliche Beleuchtung verschiebbar geworden ist.
Der
lichte Tag
bestimmt nicht nur das Konzept des
sozialen und personlichen Tages
, sondern auch das des Arbeitstages.
Im Mittelalter, aber auch noch bis in das fruhe 19. Jahrhundert ? und in vielen Weltgegenden außerhalb Europas bis heute ? wird den ganzen Tag von ?fruh bis spat“ gearbeitet, der
Arbeitstag
? als die tagliche
Arbeitszeit
? betragt bis zu 16 Stunden. Bis noch ins 20. Jahrhundert wurden in
Suddeutschland
und
Osterreich
Knechten
und
Dienstboten
zusatzliche ein bis drei unbezahlte Arbeitstage, sogenannte
Scheißtage
, auferlegt, die die von ihnen beanspruchte Zeit fur die Verrichtung des Stuhlgangs wahrend der vereinbarten Anstellung ausgleichen sollten.
[17]
Das
Tagewerk
ist synonym zur dabei verrichteten Arbeit. Bis heute ist es Pflicht des Arbeitnehmers, ausgeruht zur Arbeit zu erscheinen, daher zahlt die Nacht als
Schlaf
zeit zu den Verpflichtungen des arbeitenden Menschen. Erst damit, dass gesetzliche Regeln uber die erlaubte maximale tagliche Arbeitszeit (
Arbeitszeitgesetze
) eingefuhrt werden, tut sich nach der Arbeit ein Zeitfenster auf, das weder fur Arbeit noch fur Ruhe genutzt werden muss. Mitte des 20. Jahrhunderts reduziert sich in den industriell entwickelten Landern die tagliche Arbeitszeit von 10 auf meist 8 Stunden, und der betrachtliche Zeitraum bekommt den Namen
Freizeit
, als ?freie“ Zeit zwischen Tag und Nacht.
Heute kommt der Begriff des Tages als Arbeitszeit hauptsachlich in manchen sprachlichen Wendungen zum Ausdruck, etwa
Halbtagsarbeit
, der Frage ?Wie war der Tag?“ (auch wenn das Kind zu Mittag nach Hause kommt), ?mit seinem Tagewerk zufrieden sein“, und dem ?
Feierabend
“ als Ende der Arbeitszeit am spaten Nachmittag.
Noch heute werden viele Feiertage schon am Vorabend begangen, zum Beispiel als
Heiligabend
oder Nikolausabend, denn in manchen fruheren Kalendern im europaischen Raum begann der neue Kalendertag ahnlich wie in judischen und islamischen Kalendern nicht erst um Mitternacht, sondern schon mit der lokalen Abenddammerung, und so ein Feiertag mit dem Feierabend.
Im Kontext der
Globalisierung
und zeitunmittelbarer weltweiter Kommunikation wird auch die Frage nach der Tageszeit in anderen
Zeitzonen
aktuell. Die Verschiebung des lichten Tages zum subjektiven Tag bei
Flugreisen
erzeugt den
Jetlag
.
Die Anzahl der Arbeitstage pro
Kalenderjahr
hat in der
Volkswirtschaftslehre
eine große Bedeutung. Durch Unregelmaßigkeiten im Kalender gibt es jedes Jahr eine unterschiedliche Anzahl von Arbeitstagen. Um
volkswirtschaftliche Kennzahlen
intertemporal vergleichbar zu machen, mussen die Folgen dieses Kalender- oder Arbeitstageeffekts eliminiert werden.
[18]
[19]
Fur die
Kalenderbereinigung
legt das
Statistische Bundesamt
seinen Berechnungen ein ?durchschnittliches Jahr“ mit 249,7 Arbeitstagen zugrunde, wobei eine
Funf-Tage-Woche
unterstellt wird und Samstage und nicht bundeseinheitliche Feiertage anteilsmaßig angerechnet werden. Die
Deutsche Bundesbank
fuhrt ihre Saisonbereinigung durch, indem sie einen Zusammenhang zwischen der Zahl der Arbeitstage und der
Ausbringung
(
englisch
output
) herstellt.
Der Unterschied zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten
Bruttoinlandsprodukt
(BIP) aufgrund der Arbeitstage ergibt sich aus folgender Tabelle:
[20]
Jahr
|
Arbeitstage
|
reales
BIP
unbereinigt
|
Arbeitstage-
Effekt
|
reales BIP
bereinigt
|
2000
|
?0,9
|
3,2
|
?0,2
|
3,4
|
2001
|
?0,6
|
1,2
|
?0,1
|
1,3
|
2002
|
0,0
|
0,0
|
?0,0
|
0,0
|
2003
|
0,1
|
?0,2
|
0,0
|
?0,2
|
2004
|
1,9
|
1,2
|
0,5
|
0,7
|
2005
|
?0,5
|
0,8
|
?0,2
|
1,0
|
2006
|
0,8
|
3,0
|
?0,2
|
3,2
|
2007
|
?0,6
|
2,5
|
?0,1
|
2,6
|
Im Jahr 2004 kam es aufgrund der Lage der Feiertage und wegen eines
Schaltjahrs
zu einer Erhohung der Arbeitstage um 1,9 % gegenuber dem Vorjahr. Dadurch schrumpfte das unbereinigte
Bruttoinlandsprodukt
(BIP) von 1,2 % auf kalenderbereinigte 0,7 %. Ob
Ostern
im Marz oder April liegt, wirkt sich unmittelbar auf das quartalsweise ermittelte BIP aus.
Was international ein Arbeitstag ist und welcher Tag nicht, hangt stark vom
Kulturkreis
ab. Der religiose Kalender des
Islam
folgt dem Rhythmus einer eigenen Woche, die sich von unserer westlichen Woche unterscheidet. In der westlichen Welt sind die Arbeitstage von Montag bis Freitag festgelegt, gefolgt von Samstag und Sonntag als dem
Wochenende
. Jeweils einen dieser Wochentage haben das Judentum und das
Christentum
fur ihren Gottesdienst reserviert. Der Freitag gilt den Muslimen als heiliger Gebetstag fur das
Freitagsgebet
, deshalb liegen die Arbeitstage von
Sonntag
bis
Donnerstag
. Allerdings gilt der Freitag in islamischen Landern nicht als Feiertag, nur in
Saudi-Arabien
bleiben die Geschafte einen halben Tag geschlossen. In einigen islamischen Landern fallt das Wochenende etwa auf Donnerstag und Freitag, so dass Samstag bis
Mittwoch
als Arbeitstage verbleiben. Bestimmte
islamische Festtage
sind in islamischen Landern keine Arbeitstage.
Im
Judentum
ist der
Sabbat
kein Arbeitstag, er dauert von Sonnenuntergang am Freitag bis zum Eintritt der Dunkelheit am folgenden Samstag. Damit verfugt die judische Woche uber sechs Arbeitstage, wie bereits
Lukas
berichtete: ?Die Woche hat sechs Arbeitstage. An denen konnt ihr kommen und euch heilen lassen, aber nicht ausgerechnet am Sabbat!“ (
Lk
13,14
EU
). Einige
judische Feiertage
sind keine Arbeitstage, so beispielsweise der
Jom Kippur
als einem der Hohen Feiertage der judischen Religion.
Der
Buddhismus
kennt
buddhistische Feste und Feiertage
, an denen in manchen Staaten nicht gearbeitet wird.
- ↑
BAG, Urteil vom 1. Juni 1966, Az.: 1 ABR 16/65
(
Memento
vom 13. Juni 2018 im
Internet Archive
)
- ↑
Handelsblatt vom 9. August 1960
- ↑
Suddeutsche Zeitung vom 25. Oktober 1978
- ↑
Friedrich Furstenberg/Irmgard Hermann-Stojanov/Jurgen P. Rinderspacher,
Der Samstag
, 1999, S. 128
- ↑
Jurgen Baur/Falko Tappen,
Investmentgesetze: §§ 273 - 355 KAGB/InvStG
, Band 2, 2015, S. 84
- ↑
Kalenderpedia
- ↑
Trotz Schaltjahr: 0,6 Arbeitstage weniger im Jahr 2024 gegenuber dem Vorjahr.
In:
destatis.de.
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abgerufen am 8. Februar 2024
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- ↑
Sascha Kristin Futh,
Der DGB entdeckt die Kampagne. Der Kampf um den arbeitsfreien Samstag
, in:
Arbeit - Bewegung - Geschichte. Zeitschrift fur historische Studien
, Heft II/2016
- ↑
a
b
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- ↑
Bund-Verlag,
Die Quelle
, Bande 23?24, 1972, S. 173
- ↑
Gunter Struckmann,
Abhandlungen aus dem Industrieseminar der
Universitat zu Koln
, Ausgabe 12, 1960, S. 150
- ↑
GBl. II, 1967, S. 237
- ↑
Sozialistische Finanzwirtschaft, Band 25, Ausgaben 13?22, 1971, S. 50
- ↑
BAG, Urteil vom 15. Marz 2011, Az.: 9 AZR 799/09 =
BAGE 137, 221
- ↑
BAG, Urteil vom 5. November 2002, Az.: 9 AZR 470/01 - zu B I 1 der Grunde, AP TVG § 1 Tarifvertrage: Chemie Nr. 15 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 4;
DB 2003, 1393
- ↑
Klaus Hummerich (Hrsg.),
Arbeitsrecht
, Band 1, 2008, S. 2491
- ↑
Eintrag in
Johann Andreas Schmeller
/Georg Carl Frommann,
Bayerisches Worterbuch
. 2., mit des Verf. Nachtragen verm. Ausg. / bearb. von G. Karl Fromann, Bd.: 2, Enthaltend Teil III. und IV. der ersten Ausgabe, Munchen, 1877. Sp. 475. (
Digitalisat
)
- ↑
Roland Dohrn,
Konjunkturdiagnose und ?prognose
, 2014, S. 27 f.
- ↑
Eine weitere ? hier nicht interessierende ? Eliminierung ist die
Saisonbereinigung
.
- ↑
Roland Dohrn,
Konjunkturdiagnose und ?prognose
, 2014, S. 28