Der
Wiener Kongress
, der vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 stattfand, ordnete nach der Niederlage
Napoleon Bonapartes
in den
Koalitionskriegen
Europa
neu. Nachdem sich die politische Landkarte des Kontinentes als Nachwirkung der
Franzosischen Revolution
erheblich verandert hatte, legte der Kongress wiederum zahlreiche Grenzen neu fest und schuf neue
Staaten
.
Unter der Leitung des
osterreichischen
Außenministers
Furst Klemens von Metternich
berieten politisch bevollmachtigte Vertreter aus rund 200 europaischen Staaten, Herrschaften, Korperschaften und Stadten, darunter alle bedeutenden Machte Europas mit Ausnahme des
Osmanischen Reiches
. Die fuhrende Rolle spielten
Russland
, das
Vereinigte Konigreich
,
Osterreich
und
Preußen
sowie das wiederhergestellte
Konigreich Frankreich
und der
Kirchenstaat
. Die deutschen Fragen wurden angesichts ihrer Komplexitat und ihres Umfangs getrennt von den ubrigen europaischen Angelegenheiten beraten.
Vorgeschichte und Beginn
Nach dem Sturz Napoleons im Fruhjahr 1814 beendete der
Erste Pariser Frieden
den Krieg zwischen den Machten der
Sechsten Koalition
und der franzosischen Regierung, der restaurierten Bourbonenmonarchie unter
Ludwig XVIII.
Nach Artikel 32 dieses Friedensvertrages sollte in Wien ein Kongress zusammentreten, um eine dauerhafte europaische Nachkriegsordnung zu beschließen. Dazu waren alle am Krieg beteiligten Staaten eingeladen.
Die siegreichen Konige und ihre fuhrenden Minister trafen sich zunachst in
London
. Im Herbst 1814 begann in
Wien
der Kongress, zu dem sich Delegationen fast aller Staaten und Machte Europas einfanden. Von September 1814 bis Juni 1815 wurde Wien und vor allem der Tagungsort, das
Außenministerium
(spater auch die Staatskanzlei) im Palais am Ballhausplatz, der Amtssitz von Metternich, zum politischen Zentrum des Kontinents. Gastgeber war
Kaiser
Franz I. von Osterreich
.
Die Gastgeber bemuhten sich, den Aufenthalt der Kongressteilnehmer moglichst angenehm zu gestalten. Die Abfolge geselliger Ereignisse, Balle und sonstiger Vergnugungen veranlasste
Charles Joseph Furst von Ligne
in einem Brief an den franzosischen Staatsmann und Diplomaten
Talleyrand
vom 1. November 1814 zu der Außerung:
?Man schreibt mir das Wort zu: ?Der Kongress tanzt, aber er kommt nicht vorwarts.‘ Es sickert auch nichts durch als der Schweiß dieser tanzenden Herren. Ich glaube auch gesagt zu haben: ?Dies ist ein Kriegskongress, kein Friedenskongress.‘“
?
Charles Joseph de Ligne
[1]
Auch andere Zeitgenossen zeigten sich, obwohl sie die politische Unbeweglichkeit beklagten, von der Prachtentfaltung beeindruckt. Der Generalsekretar der Versammlung
Friedrich von Gentz
schrieb in einem Brief vom 27. September 1814:
?Die Stadt Wien bietet gegenwartig einen uberraschenden Anblick dar; alles was Europa an erlauchten Personlichkeiten umfasst ist hier in hervorragender Weise vertreten. Der Kaiser, die Kaiserin und die Großfurstinnen von Rußland, der Konig von Preußen und mehrere Prinzen seines Hauses, der Konig von
Danemark
, der Konig und der Kronprinz von
Bayern
, der Konig und der Kronprinz von
Wurttemberg
, der Herzog und die Prinzen der Furstenhauser von
Mecklenburg
,
Sachsen-Weimar
,
Sachsen-Coburg
,
Hessen
usw., die Halfte der fruheren Reichsfursten und Reichsgrafen, endlich die Unzahl von Bevollmachtigten der großen und kleinen Machte von Europa ? dies alles erzeugt eine Bewegung und eine solche Verschiedenheit von Bildern und Interessen, dass nur die außerordentliche Epoche, in der wir leben, etwas Ahnliches hervorbringen konnte. Die politischen Angelegenheiten, welche der Hintergrund dieses Bildes sind, haben indessen noch keinen wirklichen Fortschritt gebracht.“
[2]
Ob der Kongress bei allen Vergnugungen seine eigentliche Aufgabe ? den Rahmen fur eine dauerhafte europaische Friedensordnung zu schaffen ? vernachlassigte oder nicht, wird bis heute kontrovers diskutiert.
[3]
Marschall Blucher
charakterisierte die Verhandlungen so:
?Der Kongress gleicht einem Jahrmarkt in einer kleinen Stadt, wo jeder sein Vieh hintreibt, es zu verkaufen und zu vertauschen.“
[4]
Die Verhandlungen
Der Wiener Kongress erarbeitete, dies war eine verhandlungstechnische Neuheit, seine Ergebnisse in Kommissionen. Es gab unter anderem einen Ausschuss fur die Deutschen, einen fur die europaischen Angelegenheiten, einen fur Gebietsfragen, einen fur die Flussschifffahrt und einen fur den
Sklavenhandel
. Zu einer formellen Vollversammlung kam es nie, die Ergebnisse wurden meist in bilateralen Vertragen festgehalten. Die Schlussakte des Kongresses (
Kongressakte
) tragt nur die Unterschriften der acht Hauptmachte Osterreich, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Preußen, Russland und Schweden (in dieser auf Franzosisch alphabetischen Reihenfolge). Die
Deutsche Bundesakte
, deren Allgemeine Bestimmungen (Artikel 1 bis 11) in die Kongressakte aufgenommen sind, wurde separat von den Bevollmachtigten der deutschen Staaten unterzeichnet.
[5]
Der wichtigste Gegenspieler Metternichs war
Zar Alexander I
. Daneben spielten auch der britische Gesandte
Castlereagh
und der Vertreter des besiegten Frankreich, Talleyrand, der sowohl unter dem alten wie dem neuen franzosischen Regime erheblichen Einfluss hatte, die wichtigsten Rollen. Preußen wurde durch
Karl August von Hardenberg
und
Wilhelm von Humboldt
vertreten und konnte erhebliche Zugewinne an Land (vor allem im Rheinland und gegenuber Sachsen) verzeichnen und seine politische Stellung ausbauen.
Prinzipien und Interessenkonflikte
Die Interessengegensatze der (Haupt-)Verhandlungspartner verscharften sich im Verlaufe des Kongresses deutlich.
Der Kongress arbeitete nach funf ubergeordneten Prinzipien, die allerdings teilweise die nachtragliche Konstruktion der Historiker sind. Der Begriff der
Legitimitat
bezeichnet in diesem Zusammenhang die Liquidierung des napoleonischen Staatensystems und die Wiedereinsetzung der alten Dynastien (
Bourbonen
,
Welfen
usw.). Wenn ausgerechnet Talleyrand das Legitimitatsprinzip betonte, ging es ihm vor allem um die Anerkennung Frankreichs als gleichberechtigter Macht und damit die Uberwindung des Status als Kriegsverlierer.
In diesen Zusammenhang gehort auch der Grundsatz der
Restauration
der vorrevolutionaren politischen und gesellschaftlichen Verhaltnisse. Die Restauration sollte zwar nicht so weit gehen, dass alle seit 1789 eingetretenen Veranderungen wieder ruckgangig gemacht werden sollten, sehr wohl sollte aber allen zukunftigen revolutionaren Bestrebungen ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu zahlten nicht nur die freiheitlichen, sondern auch die nationalen Bewegungen der Zeit.
Zur Sicherung und Durchsetzung dieses Ziels setzten die Delegationen einerseits auf eine starke
monarchische Autoritat
nach innen und andererseits auf die zwischenstaatliche
Solidaritat
der Lander nach außen.
Einig war man sich in der Schaffung eines europaischen
Gleichgewichtssystems
zur Verhinderung zukunftiger Kriege.
Die praktische Umsetzung vor allem des letztgenannten Ziels kollidierte dabei zunachst jedoch mit den unterschiedlichen machtpolitischen Interessen. Metternichs Ziel etwa war ein osterreichisch gefuhrtes Mitteleuropa, das ein Gegengewicht zu den Flugelmachten Frankreich und Russland bilden sollte. Das russische Hauptziel war es dagegen, den großten Teil
Polens
zu gewinnen. Der Zar spielte dabei mit dem Gedanken, Polen zu einem Muster eines konstitutionellen Staates zu machen. Der britische Gesandte strebte, ahnlich wie Metternich, ein konservativ bestimmtes Europa an und wollte gleichzeitig eine weitere Machtausdehnung Russlands moglichst verhindern. Zum Schutz seiner Großmachtstellung bekampfte die franzosische Delegation auch die Einigungsbestrebungen in Deutschland. Preußen dagegen wollte eine Starkung der eigenen Position durch den Erwerb ganz Sachsens und eine preußisch-osterreichische Hegemonie in Deutschland erreichen. Dem entgegen standen allerdings die Interessen der kleineren deutschen Staaten und Osterreichs.
[6]
Polen, Sachsen und neue Konstellationen
Bei aller Solidaritat der Monarchien sah es zeitweise so aus, als ob der Kongress ohne Ergebnis enden konnte. Hauptgrund war der Interessengegensatz zwischen Osterreich, Preußen und Russland um Polen. In diesem diplomatischen Konflikt, der sich auf verschiedenen Ebenen abspielte, kam es zu neuen Bundnissen der beteiligten Staaten. Der Plan
Alexanders I.
, auf dem Gebiet des
Herzogtums Warschau
ein polnisches Konigreich unter russischer Herrschaft zu errichten, fand zunachst wenig Zustimmung. Als im November 1814 die preußische Delegation auf Weisung
Friedrich Wilhelms III.
die russische Position ohne Vorbehalt unterstutzte, entstand ein Bundnis zwischen Großbritannien und Osterreich, dem sich auch Frankreich annaherte.
[7]
Die damit verbundene Anerkennung Frankreichs als Großmacht, bei gleichzeitiger Zuspitzung der Interessengegensatze unter den Alliierten, wurde an der Jahreswende 1814/1815 zu einem Triumph des Verhandlungsgeschicks Talleyrands. Der Konflikt verlagerte sich dabei von Polen weg auf die sachsische Frage. Man spricht auch von der Polnisch-Sachsischen Frage, da der Konig von Sachsen in
Personalunion
auch
Herzog von Warschau
war und damit Staatsoberhaupt in dem Gebiet, auf das es Alexander I. abgesehen hatte. Der Fortbestand
Sachsens
als Staat war durch die Inhaftierung des Konigs
Friedrich August I.
, dem die Alliierten Kollaboration mit Napoleon vorwarfen, mehr als unsicher. Nur uber Mittelsmanner konnte der
Wettiner
Einfluss auf die Diskussionen nehmen.
Zeitweise lag sogar ein Krieg zwischen den ehemaligen Verbundeten in der Luft, und Preußen begann bereits mit militarischen Vorbereitungen. Gegen Preußen und Russland kam es am 3. Januar 1815 zu einem Geheimabkommen zwischen Großbritannien, Osterreich und Frankreich, dem auch die
Niederlande
, Bayern und
Hannover
beitraten. Damit zerschlugen sich die seit
Friedrich II.
gehegten preußischen Hoffnungen auf einen vollstandigen Erwerb des Nachbarstaates Sachsen.
Die weiterhin existierenden Unstimmigkeiten uber territoriale Fragen wurden in verschiedenen Kommissionssitzungen relativ problemlos ausgeraumt. Die Verhandlungen wurden auch fortgefuhrt, als
Napoleon Bonaparte
aus dem Exil zuruckkehrte und seine Macht in
Frankreich
im Marz 1815 wiederherstellte. Die Schlussakte des Kongresses wurde neun Tage vor Napoleons endgultiger
Niederlage bei Waterloo
unterzeichnet.
[8]
Territoriale Neuordnung
Den Entscheidungen daruber, welcher Staat welche Territorien abzugeben hatte bzw. welche Territorien ihm zugeschlagen wurden, lagen Vorarbeiten einer ?Statistischen Kommission“ zugrunde.
[9]
In dieser Kommission hatten Fachleute, darunter Geographen, Okonomen und Bevolkerungsstatistiker in aufwendiger Kleinarbeit den jeweiligen ?Territorialwert“ veranschlagt, in den vor allem die Große des Territoriums, seine Einwohnerzahl und dessen Ertragskraft einflossen. So ließen sich abgehende und gewonnene Territorien, Forderungen und Zugestandnisse naherungsweise miteinander verrechnen. Das Territorium Frankreichs war bereits vor Beginn des Kongresses im
Ersten Pariser Frieden
auf die Grenzen von 1792 zuruckgefuhrt worden.
Osterreich und Luxemburg
Osterreich erhielt seine ehemaligen, bereits eingetauschten
Besitzungen am Oberrhein
und
Westgalizien
nicht zuruck, aber von Russland zumindest den
Tarnopoler Kreis
, wahrend Krakau und Umgebung zu einer von den drei Teilungsmachten garantierten
Republik Krakau
wurde. Auch das napoleonische
Illyrien
fiel an Osterreich zuruck. Mit dem Besitz der ehemaligen
Republik Venedig
und der arrondierten
Lombardei
, zusammengeschlossen im
Konigreich Lombardo-Venetien
, sowie der Zuweisung der
Toskana
an Erzherzog Ferdinand und der Stadt
Parma
an die osterreichische Ehefrau Napoleons
Marie-Louise
hatten die Habsburger in Oberitalien eine noch starkere Stellung als vor der Revolution. Im Norden kamen das
Salzburger
Land und das
Innviertel
nunmehr dauerhaft hinzu. Im Vergleich zu den territorialen Westverschiebungen der preußischen und russischen Machtbereiche erschien der Gebietszuwachs Osterreichs allerdings ambivalent. Insbesondere blieben die ehemals
Osterreichischen Niederlande
(aus denen spater
Belgien
und
Luxemburg
hervorgehen sollten) verloren. In
Personalunion
stellte das
Haus Oranien-Nassau
nicht nur den niederlandischen Konig, sondern auch den Großherzog von Luxemburg. Dafur gab der Furst
Nassau-Siegen
ab, das dann an Preußen fiel. Insgesamt ist Osterreich (entgegen Metternichs Wunschen) aus Deutschland geografisch ?hinausgewachsen“, politisch aber im ebenfalls durch den Wiener Kongress gebildeten Deutschen Bund Fuhrungsmacht geworden.
Preußen
Preußen erhielt entgegen den ursprunglichen Planen und Erwartungen nicht ganz
Sachsen
, sondern nur den großten Teil, der uberwiegend der neuen
Provinz Sachsen
zugeschlagen wurde. In diesem Gebiet lagen auch die
Festungsstadt Torgau
und die
Lutherstadt Wittenberg
.
[10]
Dafur erzielte es im rohstoffreichen Westen erhebliche Gebietszuwachse und konnte die Provinzen
Julich-Kleve-Berg
,
Großherzogtum Niederrhein
und
Westfalen
errichten. Im Osten kamen
Posen
und der napoleonische
Stadtstaat Danzig
wieder hinzu, dafur musste Preußen endgultig auf die schon 1807 verlorenen Erwerbungen aus der
dritten
und zum Teil auch aus der
zweiten Teilung Polens
verzichten. An das ehemals um Koln herum herrschende
Bayern
gab es
Ansbach
und
Bayreuth
endgultig verloren, an das
Konigreich Hannover
Ostfriesland
,
Hildesheim
,
Goslar
und den großeren Teil des
Untereichsfelds
ab. Die Zuteilung der
Rheinlande
und Westfalens an Preußen entsprach sowohl den Zielsetzungen von
Talleyrand
, der Frankreich in Wien vertrat, als auch den Wunschen von
Castlereagh
, des britischen Gesandten, wenn auch aus unterschiedlichen außenpolitischen Erwagungen. Wahrend Frankreich erwartete, dass es Preußen nicht gelingen werde, sich in den Rheinlanden dauerhaft zu verankern, so dass damit die Chance eroffnet werden konnte, die franzosische Ostgrenze wieder vorzuschieben, ging das Vereinigte Konigreich davon aus, dass das militarisch starke Preußen franzosischen Expansionsbestrebungen wirksam einen Riegel vorschieben werde.
[11]
Mit dem Erwerb der rheinischen Gebiete wurde Preußen zum Garanten gegen Frankreich, das noch immer die lange
Rheingrenze
anstrebte, was auch fur die
linksrheinische Pfalz
und
Rheinhessen
von wachsender sicherheitspolitischer Bedeutung war. Die Schutzwallfunktion gegen Frankreich wurde spater auch volkstumlich kultiviert, etwa durch das Lied
Die Wacht am Rhein
. Durch die Expansion und Zweiteilung seines Staatsgebietes in ein ostliches ?Altpreußen“ und ein ?Neupreußen“ im Westen war Preußen gezwungen, in Deutschland hineinzuwachsen, und wurde so zum Motor der wirtschaftlichen und politischen Einigung. Der Historiker
Thomas Nipperdey
geht sogar so weit, in dieser Schwerpunktverlagerung eine Vorentscheidung uber den spateren deutschen Einigungsprozess zu sehen: ?Die Versetzung Preußens an den Rhein ist eine der fundamentalsten Tatsachen der deutschen Geschichte, eine der Grundlagen der Reichsgrundung von 1866/1871.“
[12]
Bayern
Bayern, dem mit dem
Vertrag von Ried
gerade noch rechtzeitig der Absprung vom
Bundnis mit Napoleon
gelungen war, gewann (fur die schleppende Ruckgabe von
Tirol
, Salzburg und Vorarlberg an Osterreich) Wurzburg sowie die nach schwierigen Verhandlungen restaurierte linksrheinische Pfalz mit Teilen der alten
Kurpfalz
zuruck und Aschaffenburg hinzu, konnte seine Ambitionen auf Frankfurt aber nicht verwirklichen. Erst im
Vertrag von Munchen
wurden 1816 die endgultigen Grenzen des nachnapoleonischen Bayern bestimmt. Der badisch-bayerische Grenzstreit uber die rechtsrheinische Pfalz mit Mannheim und Heidelberg wurde dann 1818 auf dem
Aachener Kongress
zugunsten Badens entschieden. Fur die Reichsgrundung von 1866/1871 wurde die Tatsache bedeutsam, dass die nordlichen, nicht altbayrischen Regionen Franken und Rheinpfalz sie mehrheitlich begrußten und so zusatzlichen Zugzwang auf die bayerische Regierung ausubten. Wie Preußen war Bayern, anders als Osterreich, 1815/16 in Kerngebiete Deutschlands ?hineingewachsen“.
Sachsen
Auf der Verliererseite des Kongresses stand das
Konigreich Sachsen
. Gleichsam als Strafe fur sein zu spates Abrucken vom Bundnis mit Frankreich ? in die
Volkerschlacht bei Leipzig
war es noch auf der Seite Napoleons gezogen
[13]
? verlor das Konigreich etwa 60 % seiner Flache mit etwa 40 % seiner Einwohner in den nordlichen und ostlichen Gebieten sowie in Thuringen durch Abtretung an Preußen, das aber einen Teil dieser thuringischen Gebiete an das Großherzogtum
Sachsen-Weimar-Eisenach
weiterreichte.
Ubrige deutsche Staaten
Das
Konigreich Wurttemberg
, die Großherzogtumer
Baden
und
Hessen
sowie das
Herzogtum Nassau
konnten ihren Territorialbestand aus der
Rheinbundzeit
behaupten, es fanden bis 1825 nur kleine Grenzkorrekturen statt.
Als souverane Staaten wiedererrichtet wurden das in Personalunion mit dem
Vereinigten Konigreich
verbundene ehemalige
Kurfurstentum Braunschweig-Luneburg
(nun zum
Konigreich Hannover
erhoben),
Braunschweig
,
Oldenburg
,
Hessen-Kassel
,
Hessen-Homburg
und die freien Stadte
Lubeck
,
Frankfurt
,
Bremen
und
Hamburg
.
Allerdings wurde die
Mediatisierung
der zuruckliegenden Jahre, trotz der Proteste der betroffenen Fursten, nicht ruckgangig gemacht, genauso wenig die
Sakularisation
der
Geistlichen Territorien
. Insofern blieb die Zahl der Staaten deutlich geringer als in vorrevolutionarer Zeit.
Schweiz
Die
Schweiz
musste das
Veltlin
,
Chiavenna
und
Bormio
sowie die Stadt
Mulhausen
im Elsass endgultig aufgeben. Als Ausgleich wurden ihr jedoch das ehemalige
Furstbistum Basel
, das
Fricktal
, die Herrschaften
Rhazuns
und
Tarasp
sowie einige Gemeinden in der Umgebung von Genf zugesprochen. Der Wiener Kongress erkannte die inneren und außeren Grenzen der Schweiz und ihrer Kantone wie auch die Zugehorigkeit des
Wallis
, des Furstentums
Neuenburg
(
Hohenzollern
) und
Genfs
als neue Kantone an.
Nordsavoyen
wurde neutralisiert und sollte im Kriegsfall von Schweizer Truppen besetzt werden, blieb aber beim
Konigreich Sardinien
. Die von Schweizer Politikern angestrebte Abrundung der Grenzen gegen das Großherzogtum Baden bei Schaffhausen und die Gewinnung der Stadt
Konstanz
sowie die Ruckkehr des Veltlins, Chiavennas und Bormios zu Graubunden konnten nicht erreicht werden. Einen bis heute entscheidenden Einfluss auf die weitere Geschichte der Schweiz hatte die Anerkennung der immerwahrenden bewaffneten Neutralitat sowie ihrer Unabhangigkeit von jedem fremden Einfluss durch die europaischen Großmachte. Diese internationale Anerkennung bzw. Verpflichtung der Schweiz auf die Neutralitat bildet bis heute die maßgebende Grundlage fur die schweizerische Außenpolitik (siehe
Schweizerische Neutralitat
).
[14]
[15]
Ubrige europaische Staaten
Der ehemalige Kriegsgegner der Alliierten, Frankreich, musste, wie angesichts des von Talleyrand selbst vertretenen Legitimitatsprinzips zu erwarten war, die zwischen 1795 und 1810 durchgefuhrten Annexionen ruckgangig machen. Große Erfolge waren allerdings die gleichberechtigte Ruckkehr in die europaische Volkerfamilie und die Anerkennung als Großmacht wie auch die Ruckerlangung diverser Uberseegebiete und Korsikas von Großbritannien.
Im Osten fand sich Zar Alexander I. mit einer
vierten Teilung Polens
ab, zumal ihm mit dem
konstitutionalisierten
Kongresspolen
der großte Teil in
Personalunion
zugesprochen wurde, und Russland sicherte sich durch die Anerkennung seiner territorialen Gewinne in
Finnland
(
1808/09
) und
Bessarabien
die bisherige Ausweitung nach Westen.
Danemark
hatte wegen seiner Unterstutzung fur Napoleon
Norwegen
an
Schweden
abgeben mussen (siehe
Kieler Frieden
), das damit gleichsam fur den Verlust Finnlands entschadigt wurde. Kopenhagen trat den ausgehandelten kleinen Ausgleich,
Schwedisch-Pommern
, schnell an Preußen ab. Als Kompensation dafur erhielt Danemark das
Herzogtum Lauenburg
(das Preußen zuvor mit Hannover gegen
Ostfriesland
getauscht hatte) und finanzielle Entlastung gegenuber Schweden.
In
Spanien
,
Portugal
und in
Neapel
wurden die alten Dynastien wiederhergestellt. Auch der
Kirchenstaat
wurde restauriert und bekam einen Großteil seiner ehemaligen Gebiete zuruck.
Sardinien
erhielt
Savoyen
,
Piemont
und
Nizza
zuruck und erwarb zusatzlich
Genua
. Metternich hatte fur die
italienischen Staaten
einen dem Deutschen Bund ahnlichen italienischen Bund unter dem Vorsitz Osterreichs geplant, konnte sich aber mit dieser Idee nicht bei Kaiser Franz I. und den italienischen Fursten durchsetzen.
[16]
Damit und durch die erheblichen osterreichischen Zugewinne in Oberitalien blieb Italien zersplittert und
seine Vereinigung
zu einem
Nationalstaat
auf Jahrzehnte verwehrt.
Großbritanniens koloniale Verdrangung Hollands und Erwerbungen aus dem
Britisch-Franzosischen Kolonialkonflikt
wurden ebenfalls partiell bestatigt. U. a. blieben
Ceylon
,
Kapkolonie
,
Malta
und
Helgoland
somit bei Großbritannien. Die
Ionischen Inseln
im Mittelmeer fielen unter britisches
Protektorat
.
[17]
Die nordlichen Niederlande (bis 1795
Republik der Sieben Vereinigten Provinzen
, spater
Batavische Republik
und
Konigreich Holland
) wurden nach ihrer Erhebung gegen die napoleonische Fremdherrschaft mit den sudlichen, ehemals
habsburgisch-osterreichischen Niederlanden
sowie dem ehemaligen
Hochstift Luttich
im
Vereinigten Konigreich der Niederlande
vereint, das auch die hollandische Kolonialtradition im Indopazifik und der Karibik wiederbelebte.
Der Deutsche Bund
Grundlage fur die Verhandlungen uber eine staatliche Neuordnung der Lander des vormaligen
Heiligen Romischen Reiches (Deutscher Nation)
wahrend des Wiener Kongresses war der Artikel VI des
Ersten Pariser Friedens
vom 30. Mai 1814. Dort wurde den deutschen Staaten ihre Unabhangigkeit und die Vereinigung durch ein foderatives Band zugesichert.
Der Ausschuss zu den Beratungen der deutschen Angelegenheiten, das sogenannte ?Deutsche Komitee“, tagte unter dem Vorsitz von Preußen, Osterreich, Hannover, Bayern und Wurttemberg. In der Folge offnete sich das Gremium allen deutschen Staaten und freien Stadten. Auch wenn der Kongress das Legitimitatsprinzip verfocht und im Kern auf eine Restauration der vorrevolutionaren Verhaltnisse abzielte, hatten diese Grundsatze doch auch ihre Grenzen. Die mit dem
Reichsdeputationshauptschluss
1803 eingeleitete
Mediatisierung
wurde nicht wieder ruckgangig gemacht. Dasselbe gilt auch fur die
Sakularisation
und das Ende der geistlichen Staaten, fur deren Wiederherstellung sich der papstliche Gesandte
Ercole Consalvi
vergebens einsetzte. Ebenso wurde die Souveranitat der ehemaligen
Rheinbundstaaten
anerkannt.
Eine Rekonstruktion des Heiligen Romischen Reiches wurde von den Kongressteilnehmern nicht ernsthaft erwogen, auch nicht von
Freiherr vom Stein
, der als russischer Gesandter am Kongress teilnahm und die Wiederherstellung der Kaiserwurde befurwortete.
[18]
Gleichwohl wurde die Suche nach einem funktionalen Ersatz fur die 41 deutschen Staaten und freien Stadte eine der zentralen Fragen des Kongresses.
Zu Beginn der Verhandlungen gingen sowohl Metternich als auch die preußischen Gesandten von einer vergleichsweise stark zentralistischen Losung aus. Zwar kursierten zahlreiche Vorschlage, aber einflussreich wurden nur Hardenbergs ?41 Artikel“ und der daraus in Zusammenarbeit mit Metternich hervorgegangene ?12-Punkte-Plan“. Beide gingen von einer im Kern bundesstaatlichen Ordnung mit starken Zentralorganen aus. Dazu gehorte eine kollektive
Exekutive
, der ?Rat der Kreisobersten“, aus Vertretern der großeren Staaten. Dieses Gremium sollte so angelegt werden, dass Preußen und Osterreich die anderen Staaten majorisieren konnten. Das Bundesgebiet sollte in sieben Kreise eingeteilt werden, die fur die Umsetzung der Bundesbeschlusse und fur das Kriegs- und letztinstanzliche Gerichtswesen zustandig sein sollten. Dadurch waren die
de jure
weiter bestehenden kleinen Territorien
de facto
mediatisiert worden. Gescheitert ist dieses Projekt nicht so sehr an der heftigen Gegenwehr der kleinen Staaten, sondern am oben geschilderten sachsisch-polnischen Konflikt. Die dort offen zu Tage tretenden Expansionsbestrebungen Preußens fuhrten auf osterreichischer Seite zur Aufgabe des Plans, eine Doppelhegemonie der beiden Staaten anzustreben.
Geschaffen wurde schließlich der lose Deutsche Bund souveraner Staaten mit Osterreich als Prasidialmacht. Als Verfassung wurde die Deutsche Bundesakte am 8. Juni 1815, einen Tag vor der Unterzeichnung der Wiener Kongressakte, verabschiedet. Die ersten elf Artikel der Bundesakte wurden in die Wiener Kongressakte aufgenommen und dadurch vermeintlich unter den Schutz bzw. die Garantie der
Signatarmachte
gestellt.
[19]
Aufgegeben wurde eine starke Exekutive ebenso wie ein oberstes Bundesgericht. Aus den ursprunglichen Uberlegungen erhalten blieb die Bestimmung, dass sich jeder Bundesstaat eine
landstandische Verfassung
geben musse.
[20]
Eine ganze Reihe von Landern kam dieser Forderung auch rasch nach. Aber ausgerechnet die beiden Großmachte innerhalb des Deutschen Bundes, Preußen und Osterreich, verfugten bis 1848 uber keine geschriebene Verfassung.
Ausdrucklich wurde erklart, dass der Deutsche Bund nicht der
Rechtsnachfolger
des alten Deutschen Reiches sei. Ebenso wurde hervorgehoben, dass der Bund rein defensiven Charakter habe und nur der außeren und inneren Sicherheit Deutschlands diene. Der Deutsche Bund wurde damit, auch wenn eine gemeinsame aktive Außenpolitik unmoglich war, ein notwendiger Teil im System des europaischen Gleichgewichts.
Zum Deutschen Bund gehorten Preußen und Osterreich nur mit ihren ehemaligen Reichslandern, das heißt: Osterreich ohne die polnisch-ruthenischen, ungarischen, dalmatinischen und italienischen Gebietsteile, Preußen ohne
West-
und
Ostpreußen
und Posen. Als auslandische Monarchen waren der Konig von Großbritannien als Konig von Hannover, der Konig der Niederlande als Großherzog von Luxemburg und der Konig von Danemark als Herzog von Holstein und Lauenburg Bundesfursten mit Sitz und Stimme in der
Bundesversammlung
.
[21]
Achtung des Sklavenhandels
Auf britischen Druck hin wurde in Artikel 118 der Kongressakte die Achtung des
Sklavenhandels
(?Die Declaration der Machte uber die Abschaffung des Negerhandels“, vom 8. Februar 1815) festgelegt. Das Ubereinkommen verzichtete auf ein konkretes Umsetzungsdatum. Mit dem Beschluss der europaischen Grossmachte wurde das Ende eines der altesten Geschaftszweige der Geschichte eingeleitet. Es dauerte noch gut 150 Jahre, bis die letzten Lander auf die Sklavenhaltung verzichteten. Nach den USA im Jahr 1865 schaffte Brasilien 1888 als letzter Staat der Neuen Welt die Sklavenhaltung ab.
[22]
Erst 1972 schaffte das britische Protektorat
Oman
die Sklaverei ab.
Unterzeichnung und Ratifikation
Die Beschlusse des Kongresses wurden in der Wiener Kongressakte, auch Schlussakte des Wiener Kongresses
(Acte final)
genannt, schriftlich fixiert. Sie umfasste 121 Artikel und enthielt auch samtliche in Wien abgeschlossenen Vertrage.
[23]
Am 9. Juni 1815 wurde die Kongressakte unterzeichnet. Die
Signatarmachte
Osterreich, Russland, Preußen, Großbritannien, Frankreich, Portugal, Spanien und Schweden garantierten damit die
Ratifikation
der Beschlusse. Zuvor war Napoleon am 1. Marz 1815 nach Frankreich zuruckgekehrt. Am 19. Marz 1815 floh Konig Ludwig aus den
Tuilerien
. Das fuhrte dazu, dass sich Großbritannien, Osterreich, Russland und Preußen auf dem Wiener Kongress zur
Siebten Koalition
formierten und zum militarischen Eingreifen entschieden. Am 25. Marz erneuerten sie ihre Allianz von 1814. Diese Entwicklung wird den Abschluss des Kongresses ermoglicht, aber zumindest begunstigt haben.
Allerdings trat Baden erst am 26. Juli und Wurttemberg am 1. September 1815 dem Vertrag bei. Frankreich unter Ludwig XVIII. bestatigte den Vertrag am 7. Dezember 1815. Auch der Signatarstaat Spanien, der unzufrieden daruber war, dass der Sohn der Konigin von
Etrurien
keine Entschadigung in Italien erhalten hatte, schloss sich erst am 7. Mai 1817 diesem Abkommen an.
Die Heilige Allianz
Die Grundung der Heiligen Allianz, die am 26. September 1815 geschlossen wurde, war zwar nicht Bestandteil der offiziellen Verhandlungsergebnisse des Kongresses, steht aber inhaltlich in einem engen Zusammenhang mit diesem und bildet einen entscheidenden Bestandteil des 1815 entstehenden
Metternich’schen Systems
in der ersten Halfte des 19. Jahrhunderts. Zur Heiligen Allianz gehorten zunachst Preußen, Osterreich und Russland. Dieses Manifest der drei Monarchen rief zur christlichen Bruderlichkeit auf und stand damit im direkten Gegensatz zur revolutionaren Bruderlichkeit der Volker. Metternich, der diesem Bund außerst skeptisch gegenuberstand, hat dabei aus dem ursprunglichen Entwurf, der von einem Bundnis der ?Volker und Heere“ sprach, in seiner endgultigen Fassung ein ?Bundnis der Herrscher“ gemacht, die uber den ?Volkern und Heeren“ stunden. Ziel der Vereinbarung war einerseits die Aufrechterhaltung der Balance zwischen den Fursten und andererseits etwa bei revolutionaren Bewegungen die Intervention bei den Volkern. Der Heiligen Allianz traten außer Großbritannien (dort verweigerte das Parlament einen Beitritt) und dem durch den Kongress wiederhergestellten
Kirchenstaat
unter Papst
Pius VII.
, der das uberkonfessionelle Konzept ablehnte, fast alle europaischen Staaten bei.
[24]
Fazit und Folgen
Der Wiener Kongress hatte fur die Verhaltnisse der damaligen Zeit, zumal auf ubernationaler Ebene, durchaus zukunftsweisende Beschlusse gefasst. So wurde auf britischen Druck die Achtung der
Sklaverei
im Artikel 118 der Kongressakte durchgesetzt. Außerdem wurde eine Ubereinkunft uber die Freiheit der internationalen Flussschifffahrt getroffen und eine
Zentralkommission fur die Rheinschifffahrt
eingesetzt. Eine verbindliche Regelung des Gesandtschaftsrechts setzte den bis dato ublichen Rangstreitigkeiten unter Diplomaten ein Ende. Den Vorrang hatte nicht mehr derjenige, der den vermeintlich angesehensten Staat vertrat (denn an der Frage, welchem Staat diese Wurde zukam, hatte sich der Zank immer wieder entzundet). Der Wiener Kongress bestimmte, dass
Botschaftern
der erste Rang gebuhrt,
Gesandten
der zweite,
Geschaftstragern
der dritte. Innerhalb dieser Kategorien hat derjenige Diplomat den Vorrang, der am Dienstort langer akkreditiert bzw. im Dienst ist (Grundsatz der ?lokalen
Anciennitat
“).
[25]
Diese Regelung gilt bis heute.
Der Kongress hatte mit der Ruckgangigmachung der Eroberungen des revolutionaren und napoleonischen Frankreichs sein Hauptziel erreicht. Auf Kosten Frankreichs und durch die erneute Teilung Polens wurden die Großmachte Preußen, Osterreich und Russland gestarkt. Zusammen mit Großbritannien und dem besiegten, aber wieder in das Konzert der Großmachte aufgenommenen Frankreich entstand das auf Gleichgewicht ausgerichtete System der
Pentarchie
.
Nach der vorangegangenen jahrzehntelangen Zeit der
Koalitionskriege
war es ein wesentliches Ziel des Wiener Kongresses, dem zerrutteten Kontinent eine neue Ordnung zu geben, dabei zwischenstaatliche Gewalt zu vermeiden und mogliche Konflikte kunftig diplomatisch zu losen. Dies bedeutete eine historisch neue politische Qualitat. Bis zum
Krimkrieg
in den fruhen 1850er Jahren blieb Europa von Kriegen zwischen den Großmachten verschont. Der
Sardinische Krieg
, die
Italienischen Unabhangigkeitskriege
und die
Schleswig-Holsteinische Erhebung
standen im Zusammenhang mit den
Revolutionen von 1848/49
. Allerdings hatte der Konflikt um Polen und Sachsen im Verlauf des Kongresses gezeigt, dass die Politik des Ausgleichs auch ihre Grenzen hatte.
Was die Gestaltung der inneren staatlichen Zustande angeht, war der Kongress eher von restaurativen Grundsatzen und einer grundsatzlichen Skepsis gegenuber allen revolutionaren, liberalen und nationalen Bestrebungen gepragt. Fur die deutschen Staaten war die Schaffung des Deutschen Bundes das zentrale Ergebnis des Kongresses. Der Deutsche Bund war aber in den Augen vieler Zeitgenossen primar ein Instrument zur Unterdruckung nationaler und liberaler Bewegungen.
[26]
Es gelang allerdings nicht, die liberal burgerlichen Bewegungen auszuschalten. Diese forderten den
Nationalstaat
, statt ein Bundnis von monarchischen Einzelstaaten.
Die verordnete Ruhe in Europa durch den Wiener Kongress, die im Grunde eine Ruckbesinnung auf die Zustande vor Napoleon und vor der
Franzosischen Revolution
von 1789 war, blieb langfristig ohne Anderungen nicht haltbar. Die dem Kongress folgende Restauration, die Unterdruckung nationaler und liberaler sowie demokratischer Bestrebungen, konnte nicht verhindern, dass sich die Ideen von burgerlichen Rechten und nationaler Eigenstandigkeit im
Burgertum
weiter verbreiteten.
Vor allem das Jahr
1830
wurde in dieser Hinsicht zu einer Zasur:
- 1830 endete die
Griechische Revolution
mit der Unabhangigkeit Griechenlands und der Grundung eines Nationalstaates, der auf der Verfassung von 1824 beruhte.
- Die 1830
proklamierte Unabhangigkeit Belgiens
von den
Niederlanden
warf unweigerlich machtpolitische Fragen auf. Die Grundung eines neuen Staates mitten in Europa und die Lossagung von einem etablierten
Herrscherhaus
verstieß fundamental gegen die Prinzipien des Wiener Kongresses. Die europaischen Großmachte von 1815 hatten das Vereinigte Konigreich der Niederlande als einen Puffer gegen zukunftige franzosische Expansionsgeluste aus der Taufe gehoben. Die Abspaltung Belgiens schien somit die außenpolitische Sicherheit Großbritanniens und Preußens zu gefahrden. Paris, das gerade erst die
Julirevolution
hinter sich hatte, war jedoch zunachst an keinem außenpolitischen Abenteuer interessiert. Louis Philippe I. raumte daher der innenpolitischen Konsolidierung den Vorrang ein und uberließ der Regierung in London die diplomatische Fuhrung in der belgischen Angelegenheit. Am 4. November 1830 kam es unter Fuhrung des
britischen Außenministers
zu einer
Konferenz
der europaischen Großmachte.
[27]
Diese setzten im Dezember 1830 ein Ende der Kampfe zwischen belgischen und niederlandischen Einheiten durch. Im Januar des folgenden Jahres folgte die Anerkennung der belgischen Souveranitat und die Verpflichtung Brussels zu strikter Neutralitat in der Außenpolitik.
[28]
Die belgische Verfassung wurde fur die deutschen Liberalen zum Vorbild.
- Die Polen fanden sich nie mit der Aufteilung ihres Landes zwischen Russland, Osterreich und Preußen ab. In den polnischen Provinzen dieser drei Staaten kam es immer wieder zu nationalpolnischen Aufstanden gegen die jeweilige Fremdherrschaft. Besonders popular ? auch bei den liberalen und nationalen Bewegungen des Auslandes ? war der
Novemberaufstand
im Jahre 1830.
- In Frankreich kam es 1830 zur liberalen
Julirevolution
, die zum Sturz des 1824 eingesetzten Bourbonenkonigs
Karl X.
und zur Berufung des Burgerkonigs
Louis Philippe
auf den franzosischen Thron fuhrte. Diese Revolution hatte auch Auswirkungen auf Nachbarstaaten. Regionale Aufstande in einigen deutschen Staaten und in italienischen Regionen im Gefolge der Julirevolution fuhrten vereinzelt zu Verfassungen in einzelnen Furstentumern.
In Frankreich wurde Louis Philippe 18 Jahre spater bei der
Februarrevolution 1848
seinerseits gesturzt, nachdem er sich zunehmend der Politik der
Heiligen Allianz
angenahert hatte. Nach seiner Flucht ins britische Exil wurde 1848 in Frankreich die
Zweite Republik
ausgerufen.
- In den Staaten des Deutschen Bundes wuchs trotz massiver Repression (siehe auch
Karlsbader Beschlusse
) und
Zensurmaßnahmen
eine liberale und nationale Bewegung heran, an der die ab 1815 entstandenen
Burschenschaften
wesentlichen Anteil hatten und die schließlich in der
Marzrevolution
von 1848 zur Uberwindung des von Metternich eingefuhrten Systems fuhrte.
Die Idee eines gesamtdeutschen Staates etablierte sich trotz Niederschlagung der Marzrevolution im Jahre 1849 auch in
konservativen
Kreisen. Im Anschluss an den
Deutsch-Danischen Krieg
1864 und den
Deutschen Krieg
1866 entstand mit der Verfassungsgebung des
Norddeutschen Bundes
1867 der erste Bundesstaat, der die deutschen Lander nordlich der
Mainlinie
umfasste. Nach dem
Deutsch-Franzosischen Krieg
1870/1871 wurde 1871 das
deutsche Kaiserreich
unter preußischer Fuhrung als
kleindeutsche Losung
(d. h. ohne Osterreich) ausgerufen.
In den
italienischen
Staaten und Provinzen flammten nach 1815 bis 1870 immer wieder verschiedene Aufstande des
Risorgimento
(deutsch: Wiedererstehung) mit dem Ziel einer Einigung Italiens auf, die endgultig zwischen 1861 und 1870 auch in Kriegen gegen Osterreich erkampft wurde (siehe
Italienische Unabhangigkeitskriege
). Die italienischen Nationalrevolutionare lehnten sich gegen die Vorherrschaft der osterreichischen
Habsburger
in
Norditalien
und der spanischen
Bourbonen
in
Suditalien
auf.
In der Schweiz folgte die Restauration mit dem
Bundesvertrag
durch die an der Existenz der Schweiz interessierten Machte. Dieses sehr einfache Grundgesetz sollte bis 1847 die
staatsrechtliche
Basis der Schweizerischen
Eidgenossenschaft
bilden.
Delegationen und bedeutende Teilnehmer
Signatarstaaten des Vertrags von Paris (8 Staaten)
- Frankreich
(15 Personen)
- Charles Maurice de Talleyrand
?
Emmerich Joseph Wolfgang Heribert Freiherr von Dalberg
?
Jean-Baptiste de Gouey La Besnardiere
?
Frederic Seraphin Baron de La Tour du Pin-Gouvernet
- Großbritannien
(25 Personen)
- Robert Stewart Viscount Castlereagh
?
Arthur Wellesley Herzog von Wellington
?
Richard Trench, 2. Earl of Clancarty
?
Charles Vane, 3. Marquess of Londonderry
?
William Cathcart, 1. Earl Cathcart
?
Stratford Canning, 1. Viscount Stratford de Redcliffe
- Osterreich
- Klemens Wenzel Furst von Metternich
?
Friedrich von Gentz
?
Johann Philipp Freiherr von Wessenberg-Ampringen
? Nikolaus von Wacken (Hofrat und Osterreichischer Kongress-Sekretar, ?Konzipist“) ?
Franz Binder von Krieglstein
? Josef von Hudelist (Metternichs Vertreter wahrend seiner langen Abwesenheit) ? Joseph Pilat (Privatsekretar Metternichs und Redakteur des
Osterreichischen Beobachters
) ?
Friedrich Schlegel
- Portugal
(4 Personen)
- Pedro de Sousa Holstein
?
Antonio de Saldanha da Gama
- Preußen
(46 Personen)
- Karl August Furst von Hardenberg
?
Wilhelm von Humboldt
?
Karl August Varnhagen von Ense
?
Friedrich August von Staegemann
?
Karl Friedrich von dem Knesebeck
- Russland
(53 Personen)
- Karl Robert Graf von Nesselrode
?
Ioannis Kapodistrias
?
Heinrich Friedrich Karl vom Stein
?
Gustav Ernst von Stackelberg
?
Andrei Kirillowitsch Rasumowski
- Schweden
(3 Personen)
- Carl Axel Lowenhielm
- Spanien
(5 Personen)
- Pedro Gomez Labrador
Fursten, Freie Stadte und souverane Staaten Deutschlands (33 Staaten)
- Anhalt
(4 Personen)
- Baden
(11 Personen)
- Wilhelm Ludwig Leopold Reinhard Freiherr von Berstett
- Bayern
(34 Personen)
- Karl Philipp Furst von Wrede
bis zur Ruckkehr Napoleons von Elba 1815, dann
Aloys Graf von Rechberg
- Braunschweig-Wolfenbuttel
(5 Personen)
- Freie Stadt Bremen
(1 Person)
- Johann Smidt
erreichte den Erhalt der Selbstandigkeit der Hansestadte und ihre Aufnahme in den Deutschen Bund.
- Freie Stadt Frankfurt am Main
(2 Personen)
- Freie Stadt Hamburg
(2 Personen)
- Hannover
(4 Personen)
- Ernst Graf von Munster
?
Ernst von Hardenberg
- Hessen-Darmstadt
(6 Personen)
- Hessen-Kassel
(8 Personen)
- Hohenzollern-Hechingen
(4 Personen)
- Hohenzollern-Sigmaringen
(2 Personen)
- Holstein-Oldenburg
(10 Personen)
- Liechtenstein
- Lippe
- Freie Stadt Lubeck
(1 Person)
- Mecklenburg-Schwerin
(1 Person)
- Leopold von Plessen
(bedeutender Verhandlungsfuhrer der deutschen Kleinstaaten
[29]
)
- Mecklenburg-Strelitz
(3 Personen)
- Adolf Horn
- Nassau
(7 Personen)
- Reuß-Ebersdorf
(3 Personen)
- Reuß-Greiz
(4 Personen)
- Reuß-Schleiz
(4 Personen)
- Sachsen
(9 Personen)
- Detlev von Einsiedel
?
Friedrich Albrecht von der Schulenburg
- Sachsen-Coburg-Saalfeld
(7 Personen)
- Franz Xaver Fischler von Treuberg
- Sachsen-Gotha
(2 Personen)
- Sachsen-Hildburghausen
(2 Personen)
- Sachsen-Meiningen
(2 Personen)
- Sachsen-Weimar-Eisenach
(17 Personen)
- Schaumburg-Lippe
(3 Personen)
- Schwarzburg-Rudolstadt
(1 Person)
- Schwarzburg-Sondershausen
(1 Person)
- Ludwig Wilhelm Adolf von Weise
- Waldeck
- Wurttemberg
(22 Personen)
- Georg Ernst Levin von Wintzingerode
Nichtdeutsche souverane oder fruher souverane Staaten (12 Staaten)
- Danemark
(17 Personen)
- Friedrich Wilhelm von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Beck
?
Niels Rosenkrantz
- Genua
(1 Person)
- Kirchenstaat
(4 Personen)
- Ercole Consalvi
- Massa und Carrara
- Modena
- Neapel
(4 Personen)
- Niederlande
(7 Personen)
- Hans Christoph Ernst von Gagern
?
Gerrit Karel Spaen van Voorstonden
- Sardinien
(3 Personen)
- Schweiz, Delegation der Tagsatzung
(3 Personen)
- Hans von Reinhard
?
Johann Heinrich Wieland
?
Johann von Montenach
- Schweiz, Delegation der Kantone
(9 Personen)
- Charles Pictet de Rochemont
?
Francois d’Ivernois
- Sizilien
(12 Personen)
- Toskana
(1 Person)
Mediatisierter Reichsadel (67)
- Adel aus Schwaben, Franken, Rhein und Uberrhein
;
Arenberg
;
Aspremont-Lynden
;
Bassenheim
;
Bentheim-Steinfurt
;
Bentheim-Rheda
;
Bentinck
;
Boemelberg
;
Castell
;
Colloredo-Mansfeld
;
Croy
;
Deutscher Ritterorden
;
Dietrichstein
;
Erbach
;
Essen
und Thorn
;
Friedberg
;
Fugger
;
Furstenberg
;
Goertz
;
Hessen-Homburg
;
Hessen-Rheinfels-Rotenburg
;
Hohenlohe
;
Hohenlohe-Langenburg-Kirchberg
;
Furst von Isenburg
;
Graf von Isenburg
;
Khevenhuller-Metsch
;
Konigsegg-Aulendorf
;
Leiningen
;
Leiningen-Billigheim
;
Leiningen-Neudenau
;
Leiningen-Westerburg
;
von der Leyen
;
Lobkowitz
;
Looz-Corswarem
;
Lowenstein-Wertheim-Freudenberg
;
Lowenstein-Wertheim-Rochefort
;
Metternich-Winneburg-Ochsenhausen
;
Oettingen-Wallerstein
;
Ortenburg
;
Quadt
;
Rechteren
;
Rheingrafen
;
Salm-Horstmar
;
Salm-Kyrburg
;
Salm-Reifferscheidt-Dyck
;
Salm-Reifferscheidt-Krautheim
;
Salm-Salm
;
Schaesberg
;
Schlitz
;
Schonborn-Wiesentheid
;
Schonburg-Waldenburg
;
Schwarzenberg
;
Sinzendorf
;
Solms-Braunfels
;
Solms-Laubach
;
Stadion-Thannhausen
;
Stolberg
;
Thurn und Taxis
;
Toerring-Gutenzell
;
Truchsess von Waldburg-Wolfegg-Waldsee
;
Truchsess von Waldburg-Zeil-Zeil-Trauchburg
;
Wartenberg-Rot
;
Wied-Neuwied
;
Wied-Runkel
;
Windisch-Graetz
;
Wittgenstein-Berleburg
;
Wittgenstein-Wittgenstein
Delegationen mit partikularen Interessen (28)
- Furstbistum Basel
;
[30]
Furstentum Pruntrut
;
Furstabtei St. Gallen
;
Deutsche Katholiken
;
Frankfurter Katholiken
;
Koniglich Preußischer St. Johanniter-Orden vom Spital zu Jerusalem
;
Stadt Bergamo
;
Stadt Biel
;
Stadt Como
;
Stadt Cremona
;
Stadt Danzig
;
Stadt Kreuznach
;
Stadt Mailand
- Stadt Mainz
(2 Personen)
- Franz von Kesselstatt
,
Heinrich von Mappes
- Bremer Juden
; Frankfurter Juden;
Hamburger Juden
; Lubecker Juden;
Deutsche Buchhandler
;
Ostfriesische Landschaft
;
Burger von Solms-Braunfels
;
Herzogtum Bouillon
;
Ehemaliger Graf von Bormio (Worms)
;
Ehemaliger Herzog von Piombino
;
Ehemaliger Furst von Elba
;
Ehemalige Konigin von Etrurien
;
Beamte des Großherzogtums Frankfurt
Quellen
Die vollstandigen Dokumente des Wiener Kongresses wurden in den Jahren 1815 bis 1835 von
Johann Ludwig Kluber
unter dem Titel
Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815
in neun Banden im Verlag J. J. Palm und Ernst Enke in Erlangen herausgegeben. Die ersten acht Bande erschienen zwischen 1815 und 1818, Nachtrage als neunter Band 1835. Die Bande enthalten ? in Auswahl ? als wichtigste Aktenstucke (mit den
Digitalisaten
der
Bayerischen Staatsbibliothek
fur die Bande 1 bis 8):
Literatur
- Alexandra Bleyer
:
Das System Metternich. Die Neuordnung Europas nach Napoleon.
WBG, Darmstadt 2014,
ISBN 978-3-86312-081-8
.
- Manfred Botzenhart
:
Reform, Restauration und Krise. Deutschland 1789?1847. Moderne deutsche Geschichte (MDG).
Herausgegeben von Hans-Ulrich Wehler. Band 4 (= Edition Suhrkamp: 1252 = N.F., Band 252: Neue historische Bibliothek), 4. Auflage, Suhrkamp, Frankfurt 1996,
ISBN 3-518-11252-X
, S. 80?85.
- Manfred Botzenhart:
Der Wiener Kongress. Rucktritt ins Privatleben. Stein und die standischen Bestrebungen des westfalischen Adels (Juni 1814?Dezember 1818).
In: Manfred Botzenhart (Hrsg.):
Freiherr [Heinrich Friedrich Karl] vom [und zum] Stein: Briefe und amtliche Schriften.
Band 1?8, Stuttgart 1957?1970, Band 5, Kohlhammer, Stuttgart 1965.
- Peter Burg
:
Der Wiener Kongreß: der Deutsche Bund im europaischen Staatensystem
(=
dtv.
Band 4501). Deutscher Taschenbuch-Verlag, Munchen 1984,
ISBN 3-423-04501-9
.
- Anselm Doering-Manteuffel
:
Vom Wiener Kongress zur Pariser Konferenz
(=
Veroffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London.
Band 28). Vandenhoeck & Ruprecht, Gottingen 1991,
ISBN 3-525-36313-3
(zugleich: Erlangen-Nurnberg, Universitat, Habilitations-Schrift, 1986).
- Hans-Dieter Dyroff (Hrsg.):
Der Wiener Kongress ? Die Neuordnung Europas.
dtv Dokumente, Munchen 1966.
- Heinz Duchhardt
:
Der Wiener Kongress. Die Neugestaltung Europas 1814/15.
Beck, Munchen 2013,
ISBN 978-3-406-65381-0
.
- Elisabeth Fehrenbach
:
Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress.
Oldenbourg, Munchen 2001,
ISBN 3-486-49754-5
.
- Wolf D. Gruner
:
Der Wiener Kongress 1814/15.
Reclam. Stuttgart 2014.
ISBN 978-3-15-019252-8
.
- Wolf D. Gruner:
Der Deutsche Bund 1815?1866.
Beck, Munchen 2012,
ISBN 978-3-406-58795-5
.
- Michael Hundt:
Die mindermachtigen deutschen Staaten auf dem Wiener Kongress.
Philipp von Zabern, Mainz 1996,
ISBN 3-8053-1720-4
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- Michael Hundt (Hrsg.):
Quellen zur kleinstaatlichen Verfassungspolitik auf dem Wiener Kongre
ß. Kramer. Hamburg 1996,
ISBN 3-89622-003-9
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- Agnes Husslein-Arco
, Sabine Grabner, Werner Telesko (Hrsg.):
Europa in Wien. Der Wiener Kongress 1814/15.
Hirmer, Munchen 2015,
ISBN 978-3-7774-2323-4
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- Alexandra von Ilsemann:
Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongress.
Reinhold Kramer Verlag, Hamburg 1996,
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Band 13). 5. Auflage, Oldenbourg, Munchen 2007,
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Eva Maria Werner
in Zusammenarbeit mit
Brigitte Mazohl
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Europa in Wien. Who is who beim Wiener Kongress 1814/1815
, Bohlau, Wien 2015,
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ISBN 978-3-643-50502-6
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Der Wiener Kongress. Das große Fest und die Neuordnung Europas.
Klett-Cotta, Stuttgart 2014,
ISBN 978-3-608-94847-9
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- Brian Vick:
The Congress of Vienna. Power and Politics after Napoleon.
Harvard University Press, Cambridge MA 2014,
ISBN 978-0-674-72971-1
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- Eckardt Treichel (Bearb.):
Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes. Abteilung I: 1813?1830
. Oldenbourg De Gruyter, Band 1:
Die Entstehung des Deutschen Bundes 1813?1815.
2 Bande, Munchen 2000,
ISBN 978-3-486-56417-4
.
- Eckhart Treichel (Bearb.):
Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes. Abteilung I: 1815?1830
. Oldenbourg De Gruyter. Band 2:
Organisation und innere Ausgestaltung des Deutschen Bundes 1815?1819
. Munchen 2016,
ISBN 978-3-486-56702-1
, eISBN (PDF) 978-3-486-99224-3.
- Sir Charles Webster:
The Congress of Vienna 1814?1815
. Thames and Hudson, London 1963.
- Manfred Wilde
, Hans Seehase (Hrsg.):
Unter neuer Herrschaft. Konsequenzen des Wiener Kongresses 1815
(=
Studien zur Deutschen Landeskirchengeschichte
, Band 10). Leipziger Universitatsverlag, Leipzig 2016,
ISBN 978-3-96023-007-6
.
- Adam Zamoyski
:
1815. Napoleons Sturz und der Wiener Kongress.
Beck, Munchen 2014, ubersetzt von Ruth Keen und Erhard Stolting,
ISBN 978-3-406-67123-4
.
- Sammelbesprechung
von mehreren aktuellen Publikationen zum Wiener Kongress bei
H-Soz-Kult
.
Weblinks
Anmerkungen
- ↑
Zitiert nach Gerhard Geißler:
Europaische Dokumente aus funf Jahrhunderten.
Leipzig 1939, S. 441, vgl.
Georg Buchmann
:
Geflugelte Worte. Der Citatenschatz des deutschen Volkes.
Haude & Spener’sche Buchhandlung (F. Weidling), Berlin 1898.
- ↑
Zitiert nach Manfred Gortemaker:
Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien.
3., uberarbeitete Auflage, Opladen 1989, S. 69.
- ↑
Braubach:
Von der Franzosischen Revolution bis zum Wiener Kongress.
1974, S. 151 verneint die Frage
- ↑
Zitiert nach
Franz Mehring
:
1813 bis 1819. Von Kalisch bis Karlsbad.
Stuttgart 1913, S. 72.
- ↑
Acten des Wiener Congresses.
Band 6, S. 12?96.
- ↑
Die hervorgehobenen Prinzipien und die preußische Zielsetzung folgen: Siemann:
Vom Staatenbund zum Nationalstaat.
1995, S. 314?320.
- ↑
Heinz Duchhardt:
Der Wiener Kongress.
Munchen 2013, S. 87.
- ↑
Die Darstellung der Verhandlungen folgt im Wesentlichen (zzt.) Braubach:
Von der Franzosischen Revolution bis zum Wiener Kongress.
1974, S. 151?158.
- ↑
Heinz Duchhardt:
Der Wiener Kongress. Die Neugestaltung Europas 1814/15.
C. H. Beck, Munchen 2013, S. 90.
- ↑
Christopher Clark:
Preußen : Aufstieg und Niedergang ; 1600 - 1947
. 1. Auflage. Dt. Verl.-Anst., Munchen 2007,
ISBN 978-3-421-05392-3
,
S.
448
.
- ↑
Alfred Oppenhoff:
Vor 175 Jahren kamen die Preußen. Die Entstehung der preußischen Rheinprovinz, ihrer Regierungsbezirke und Kreise
. In:
Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler
. 1991, S. 98 (
Digitalisat
)
- ↑
Nipperdey, zitiert nach Siemann:
Vom Staatenbund zum Nationalstaat.
1995, S. 314.
- ↑
Entgegen allen zeitgemaßen Kalkulationen der Staatsrason erklarte der Konig, er werde wie gewohnt sein gegebenes Versprechen auch halten.
- ↑
Wiener Kongress: Als die Schweiz umgebaut wurde
.
In:
NZZ
, 12. August 2015
- ↑
200 Jahre Wiener Kongress: Das Konzert der Grossen
.
In:
NZZ
, 21. Marz 2014
- ↑
Franz Zeilner:
Verfassung, Verfassungsrecht und Lehre des Offentlichen Rechts in Osterreich bis 1848.
Peter Lang, Frankfurt 2008, S. 45.
- ↑
Zur Territorialentwicklung in Deutschland und Europa: Botzenhart:
Reform, Restauration und Krise.
1996, S. 79?82.
- ↑
Walther Hubatsch (Bearb.):
Freiherr vom Stein. Briefe und amtliche Schriften.
Band 5:
Der Wiener Kongress.
W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 1964, S. 274?276. Siehe auch Heinz Duchhardt:
Stein. Eine Biographie.
Aschendorff Verlag, Munster 2007,
ISBN 978-3-402-05365-2
, S. 338 f.
- ↑
So bejahend, aber ohne Beleg, Siemann:
Vom Staatenbund zum Nationalstaat.
1995, S. 320. Dagegen nach ausfuhrlicher Diskussion der volkerrechtlichen Grundlagen ablehnend Nikolaus Dommermuth:
Das angebliche europaische Garantierecht uber den Deutschen Bund 1815 bis 1866.
Borna-Leipzig 1928.
- ↑
Bundesakte Artikel 13: ?In allen Bundesstaaten wird eine landstandische Verfassung stattfinden.“
- ↑
Vgl. Siemann:
Vom Staatenbund zum Nationalstaat.
1995, S. 319 f.
- ↑
Am 8. Februar 1815 wurde auf dem Wiener Kongress der Sklavenhandel abgeschafft ? die Sklaverei existierte weiter.
TU Graz ? Graz University of Technology
- ↑
(1) Vertrag zwischen Osterreich und Russland uber die Regelung der polnischen Angelegenheiten vom 3. Mai 1815 (41 Artikel); (2) Zusatzvertrag zwischen Preußen und Russland uber die Regelung der polnischen Angelegenheiten vom 3. Mai 1815 (43 Artikel); (3) Zusatzvertrag zwischen Russland, Preußen und Osterreich uber Krakau vom 3. Mai 1815 (22 Artikel); (4) Vertrag uber Frieden und Freundschaft zwischen Preußen und Sachsen vom 18. Mai 1815 (25 Artikel); (5) Erklarung des Konigs von Sachsen uber den Schutz der Rechte des Hauses Schonburg vom 18. Mai 1815 erganzt durch eine Erklarung der Funf Machte vom 29. Mai 1815; (6) Abtretungs- und Ausgleichsvertrag zwischen Preußen und Hannover vom 29. Mai 1815 (13 Artikel); (7) Konvention zwischen Preußen und Sachsen-Weimar vom 1. Juni 1815; (8) Konvention zwischen Preußen und den Herzogen und Fursten von Nassau vom 31. Mai 1815; (9) Schlussakte zur Errichtung eines Deutschen Bundes, vordatiert auf den 8. Juni 1815 (20 Artikel); (10) Vertrag zwischen den Niederlanden und Preußen, England, Osterreich und Russland vom 31. Mai 1815 uber die Schaffung des Konigreichs der Niederlande und die personliche Souveranitat des Fursten von Oranien uber Luxemburg (10 Artikel); (11) Erklarung der Machte uber die Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Confederation Helvetique) vom 20. Marz 1815 (10 Artikel) und Beitrittsakte der Tagsatzung (diete) vom 27. Mai 1815 (3 Artikel); (12) Protokoll vom 29. Marz 1815 uber die Abtretungen des Konigs von Sardinien an den Kanton Genf (6 Artikel); (13) Vertrag zwischen Sardinien, Osterreich, England, Russland, Preußen und Frankreich vom 20. Mai 1815 uber die Schaffung des Territoriums uber das Viktor Emmanuel I. herrschen soll (10 Artikel); (14) Akte benannt: ?Bedingungen des Anschlusses der Staaten von Genua an jene Seiner Sardischen Majestat“ gebilligt am 17. Dezember 1814 von den genuesischen Delegierten; (15) Erklarung der Machte uber die Abschaffung des Negerhandels (traite des negres) vom 8. Februar 1815; (16) Regelung uber die freie Schifffahrt (9 Artikel); (17) Regelung uber die Rangfolge der Diplomaten (7 Artikel).
- ↑
Vgl. Siemann:
Vom Staatenbund zum Nationalstaat.
1995, S. 330 f.
- ↑
Paul Widmer
:
Das Konzert der Grossen. Der Wiener Kongress, die Diplomatie und die Neugestaltung Europas vor zweihundert Jahren.
In: Neue Zurcher Zeitung, 22. Marz 2014, S. 63.
- ↑
Vgl. zur Sicht der Zeitgenossen etwa: Botzenhart:
Reform, Restauration und Krise.
1996, S. 84.
- ↑
Richard J. Evans:
Das europaische Jahrhundert. Ein Kontinent im Umbruch 1815?1914.
DVA, Munchen 2018, S. 116.
- ↑
Heinrich August Winkler
:
Geschichte des Westens. Von den Anfangen in der Antike bis zum 20. Jahrhundert
. 2. Auflage. Beck, Munchen 2010, S. 516.
- ↑
Vgl. Fritz Apian-Bennewitz:
Leopold von Plessen und die Verfassungspolitik der deutschen Kleinstaaten auf dem Wiener Kongress 1814/15.
Dissertation
. Eutin 1930,
DNB
571938906
.
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Das ehemalige Furstbistum Basel war mit drei Delegationen vertreten. Zum einen mit einer Delegation (Melchior Delfils und Baron Conrad de Billieux), die versuchte entweder das Furstbistum wieder zu errichten oder einen Kanton Porrentruy in der Schweiz zu grunden. Zweitens eine Delegation der franzosischen Partei des Furstentums Pruntrut (Sigismond Moreau) mit dem diffusen Ziel, einen Kanton Furstbistum Basel in der Schweiz zu bilden. Drittens eine Delegation der Stadt Biel (Friedrich Heilmann), die versuchte einen Kanton Biel (mit Erguel und La Neuveville) in der Schweiz zu etablieren. Alle diese Bemuhungen waren nicht aufeinander abgestimmt, sondern die Delegationen intrigierten gegeneinander. Letztlich waren sie alle erfolglos; das ehemalige Furstbistum Basel wurde dem Kanton Bern zugeschlagen, um ihn fur seine Verluste im Waadtland und Aargau zu entschadigen. Vgl. Paul-Otto Bessire:
Histoire du Jura bernois et de l’ancien Eveche de Bale.
Moutier 1977, 238.