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Wiener Kongress

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Der Wiener Kongress , der vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 stattfand, ordnete nach der Niederlage Napoleon Bonapartes in den Koalitionskriegen Europa neu. Nachdem sich die politische Landkarte des Kontinentes als Nachwirkung der Franzosischen Revolution erheblich verandert hatte, legte der Kongress wiederum zahlreiche Grenzen neu fest und schuf neue Staaten .

Unter der Leitung des osterreichischen Außenministers Furst Klemens von Metternich berieten politisch bevollmachtigte Vertreter aus rund 200 europaischen Staaten, Herrschaften, Korperschaften und Stadten, darunter alle bedeutenden Machte Europas mit Ausnahme des Osmanischen Reiches . Die fuhrende Rolle spielten Russland , das Vereinigte Konigreich , Osterreich und Preußen sowie das wiederhergestellte Konigreich Frankreich und der Kirchenstaat . Die deutschen Fragen wurden angesichts ihrer Komplexitat und ihres Umfangs getrennt von den ubrigen europaischen Angelegenheiten beraten.

Delegierte des Wiener Kongresses in einem zeitgenossischen Kupferstich von Jean Godefroy nach dem Gemalde von Jean-Baptiste Isabey
1   Arthur Wellesley, 1. Duke of Wellington , 2   Joaquim Lobo da Silveira , 3   Antonio de Saldanha da Gama , 4   Carl Axel Lowenhielm , 5   Paul-Francois de Noailles , 6   Klemens Wenzel Lothar von Metternich , 7   Frederic-Seraphin de La Tour du Pin Gouvernet , 8   Karl Robert von Nesselrode , 9   Pedro de Sousa Holstein , 10   Robert Stewart, 2. Marquess of Londonderry , 11   Emmerich Joseph von Dalberg , 12   Johann von Wessenberg , 13   Andrei Kirillowitsch Rasumowski , 14   Charles Vane, 3. Marquess of Londonderry , 15   Pedro Gomez Labrador , 16   Richard Trench, 2nd Earl of Clancarty , 17   Nikolaus von Wacken , 18   Friedrich von Gentz , 19   Wilhelm von Humboldt , 20   William Cathcart, 1. Earl Cathcart , 21   Karl August von Hardenberg , 22   Charles-Maurice de Talleyrand-Perigord , 23   Gustav Ernst von Stackelberg

Vorgeschichte und Beginn

Klemens Wenzel Lothar von Metternich (Portrat von Thomas Lawrence )
Zinnmedaille 1814 mit den Busten der beteiligten Monarchen und Feldherren
Sechsfache Umschrift mit Angabe der Siege

Nach dem Sturz Napoleons im Fruhjahr 1814 beendete der Erste Pariser Frieden den Krieg zwischen den Machten der Sechsten Koalition und der franzosischen Regierung, der restaurierten Bourbonenmonarchie unter Ludwig XVIII. Nach Artikel 32 dieses Friedensvertrages sollte in Wien ein Kongress zusammentreten, um eine dauerhafte europaische Nachkriegsordnung zu beschließen. Dazu waren alle am Krieg beteiligten Staaten eingeladen.

Die siegreichen Konige und ihre fuhrenden Minister trafen sich zunachst in London . Im Herbst 1814 begann in Wien der Kongress, zu dem sich Delegationen fast aller Staaten und Machte Europas einfanden. Von September 1814 bis Juni 1815 wurde Wien und vor allem der Tagungsort, das Außenministerium (spater auch die Staatskanzlei) im Palais am Ballhausplatz, der Amtssitz von Metternich, zum politischen Zentrum des Kontinents. Gastgeber war Kaiser Franz I. von Osterreich .

Die Gastgeber bemuhten sich, den Aufenthalt der Kongressteilnehmer moglichst angenehm zu gestalten. Die Abfolge geselliger Ereignisse, Balle und sonstiger Vergnugungen veranlasste Charles Joseph Furst von Ligne in einem Brief an den franzosischen Staatsmann und Diplomaten Talleyrand vom 1. November 1814 zu der Außerung:

?Man schreibt mir das Wort zu: ?Der Kongress tanzt, aber er kommt nicht vorwarts.‘ Es sickert auch nichts durch als der Schweiß dieser tanzenden Herren. Ich glaube auch gesagt zu haben: ?Dies ist ein Kriegskongress, kein Friedenskongress.‘“

? Charles Joseph de Ligne [1]

Auch andere Zeitgenossen zeigten sich, obwohl sie die politische Unbeweglichkeit beklagten, von der Prachtentfaltung beeindruckt. Der Generalsekretar der Versammlung Friedrich von Gentz schrieb in einem Brief vom 27. September 1814:

?Die Stadt Wien bietet gegenwartig einen uberraschenden Anblick dar; alles was Europa an erlauchten Personlichkeiten umfasst ist hier in hervorragender Weise vertreten. Der Kaiser, die Kaiserin und die Großfurstinnen von Rußland, der Konig von Preußen und mehrere Prinzen seines Hauses, der Konig von Danemark , der Konig und der Kronprinz von Bayern , der Konig und der Kronprinz von Wurttemberg , der Herzog und die Prinzen der Furstenhauser von Mecklenburg , Sachsen-Weimar , Sachsen-Coburg , Hessen usw., die Halfte der fruheren Reichsfursten und Reichsgrafen, endlich die Unzahl von Bevollmachtigten der großen und kleinen Machte von Europa ? dies alles erzeugt eine Bewegung und eine solche Verschiedenheit von Bildern und Interessen, dass nur die außerordentliche Epoche, in der wir leben, etwas Ahnliches hervorbringen konnte. Die politischen Angelegenheiten, welche der Hintergrund dieses Bildes sind, haben indessen noch keinen wirklichen Fortschritt gebracht.“ [2]

Ob der Kongress bei allen Vergnugungen seine eigentliche Aufgabe ? den Rahmen fur eine dauerhafte europaische Friedensordnung zu schaffen ? vernachlassigte oder nicht, wird bis heute kontrovers diskutiert. [3]

Marschall Blucher charakterisierte die Verhandlungen so:

?Der Kongress gleicht einem Jahrmarkt in einer kleinen Stadt, wo jeder sein Vieh hintreibt, es zu verkaufen und zu vertauschen.“ [4]

Die Verhandlungen

Zar Alexander I. (Gemalde von George Dawe , 1826)

Der Wiener Kongress erarbeitete, dies war eine verhandlungstechnische Neuheit, seine Ergebnisse in Kommissionen. Es gab unter anderem einen Ausschuss fur die Deutschen, einen fur die europaischen Angelegenheiten, einen fur Gebietsfragen, einen fur die Flussschifffahrt und einen fur den Sklavenhandel . Zu einer formellen Vollversammlung kam es nie, die Ergebnisse wurden meist in bilateralen Vertragen festgehalten. Die Schlussakte des Kongresses ( Kongressakte ) tragt nur die Unterschriften der acht Hauptmachte Osterreich, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Preußen, Russland und Schweden (in dieser auf Franzosisch alphabetischen Reihenfolge). Die Deutsche Bundesakte , deren Allgemeine Bestimmungen (Artikel 1 bis 11) in die Kongressakte aufgenommen sind, wurde separat von den Bevollmachtigten der deutschen Staaten unterzeichnet. [5]

Der wichtigste Gegenspieler Metternichs war Zar Alexander I . Daneben spielten auch der britische Gesandte Castlereagh und der Vertreter des besiegten Frankreich, Talleyrand, der sowohl unter dem alten wie dem neuen franzosischen Regime erheblichen Einfluss hatte, die wichtigsten Rollen. Preußen wurde durch Karl August von Hardenberg und Wilhelm von Humboldt vertreten und konnte erhebliche Zugewinne an Land (vor allem im Rheinland und gegenuber Sachsen) verzeichnen und seine politische Stellung ausbauen.

Prinzipien und Interessenkonflikte

Die Interessengegensatze der (Haupt-)Verhandlungspartner verscharften sich im Verlaufe des Kongresses deutlich.

Der Kongress arbeitete nach funf ubergeordneten Prinzipien, die allerdings teilweise die nachtragliche Konstruktion der Historiker sind. Der Begriff der Legitimitat bezeichnet in diesem Zusammenhang die Liquidierung des napoleonischen Staatensystems und die Wiedereinsetzung der alten Dynastien ( Bourbonen , Welfen usw.). Wenn ausgerechnet Talleyrand das Legitimitatsprinzip betonte, ging es ihm vor allem um die Anerkennung Frankreichs als gleichberechtigter Macht und damit die Uberwindung des Status als Kriegsverlierer.

In diesen Zusammenhang gehort auch der Grundsatz der Restauration der vorrevolutionaren politischen und gesellschaftlichen Verhaltnisse. Die Restauration sollte zwar nicht so weit gehen, dass alle seit 1789 eingetretenen Veranderungen wieder ruckgangig gemacht werden sollten, sehr wohl sollte aber allen zukunftigen revolutionaren Bestrebungen ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu zahlten nicht nur die freiheitlichen, sondern auch die nationalen Bewegungen der Zeit.

Zur Sicherung und Durchsetzung dieses Ziels setzten die Delegationen einerseits auf eine starke monarchische Autoritat nach innen und andererseits auf die zwischenstaatliche Solidaritat der Lander nach außen.

Einig war man sich in der Schaffung eines europaischen Gleichgewichtssystems zur Verhinderung zukunftiger Kriege.

Ziele des Wiener Kongresses (Schema)

Die praktische Umsetzung vor allem des letztgenannten Ziels kollidierte dabei zunachst jedoch mit den unterschiedlichen machtpolitischen Interessen. Metternichs Ziel etwa war ein osterreichisch gefuhrtes Mitteleuropa, das ein Gegengewicht zu den Flugelmachten Frankreich und Russland bilden sollte. Das russische Hauptziel war es dagegen, den großten Teil Polens zu gewinnen. Der Zar spielte dabei mit dem Gedanken, Polen zu einem Muster eines konstitutionellen Staates zu machen. Der britische Gesandte strebte, ahnlich wie Metternich, ein konservativ bestimmtes Europa an und wollte gleichzeitig eine weitere Machtausdehnung Russlands moglichst verhindern. Zum Schutz seiner Großmachtstellung bekampfte die franzosische Delegation auch die Einigungsbestrebungen in Deutschland. Preußen dagegen wollte eine Starkung der eigenen Position durch den Erwerb ganz Sachsens und eine preußisch-osterreichische Hegemonie in Deutschland erreichen. Dem entgegen standen allerdings die Interessen der kleineren deutschen Staaten und Osterreichs. [6]

Polen, Sachsen und neue Konstellationen

Charles-Maurice de Talleyrand-Perigord

Bei aller Solidaritat der Monarchien sah es zeitweise so aus, als ob der Kongress ohne Ergebnis enden konnte. Hauptgrund war der Interessengegensatz zwischen Osterreich, Preußen und Russland um Polen. In diesem diplomatischen Konflikt, der sich auf verschiedenen Ebenen abspielte, kam es zu neuen Bundnissen der beteiligten Staaten. Der Plan Alexanders I. , auf dem Gebiet des Herzogtums Warschau ein polnisches Konigreich unter russischer Herrschaft zu errichten, fand zunachst wenig Zustimmung. Als im November 1814 die preußische Delegation auf Weisung Friedrich Wilhelms III. die russische Position ohne Vorbehalt unterstutzte, entstand ein Bundnis zwischen Großbritannien und Osterreich, dem sich auch Frankreich annaherte. [7] Die damit verbundene Anerkennung Frankreichs als Großmacht, bei gleichzeitiger Zuspitzung der Interessengegensatze unter den Alliierten, wurde an der Jahreswende 1814/1815 zu einem Triumph des Verhandlungsgeschicks Talleyrands. Der Konflikt verlagerte sich dabei von Polen weg auf die sachsische Frage. Man spricht auch von der Polnisch-Sachsischen Frage, da der Konig von Sachsen in Personalunion auch Herzog von Warschau war und damit Staatsoberhaupt in dem Gebiet, auf das es Alexander I. abgesehen hatte. Der Fortbestand Sachsens als Staat war durch die Inhaftierung des Konigs Friedrich August I. , dem die Alliierten Kollaboration mit Napoleon vorwarfen, mehr als unsicher. Nur uber Mittelsmanner konnte der Wettiner Einfluss auf die Diskussionen nehmen.

Zeitweise lag sogar ein Krieg zwischen den ehemaligen Verbundeten in der Luft, und Preußen begann bereits mit militarischen Vorbereitungen. Gegen Preußen und Russland kam es am 3. Januar 1815 zu einem Geheimabkommen zwischen Großbritannien, Osterreich und Frankreich, dem auch die Niederlande , Bayern und Hannover beitraten. Damit zerschlugen sich die seit Friedrich II. gehegten preußischen Hoffnungen auf einen vollstandigen Erwerb des Nachbarstaates Sachsen.

Die weiterhin existierenden Unstimmigkeiten uber territoriale Fragen wurden in verschiedenen Kommissionssitzungen relativ problemlos ausgeraumt. Die Verhandlungen wurden auch fortgefuhrt, als Napoleon Bonaparte aus dem Exil zuruckkehrte und seine Macht in Frankreich im Marz 1815 wiederherstellte. Die Schlussakte des Kongresses wurde neun Tage vor Napoleons endgultiger Niederlage bei Waterloo unterzeichnet. [8]

Territoriale Neuordnung

Den Entscheidungen daruber, welcher Staat welche Territorien abzugeben hatte bzw. welche Territorien ihm zugeschlagen wurden, lagen Vorarbeiten einer ?Statistischen Kommission“ zugrunde. [9] In dieser Kommission hatten Fachleute, darunter Geographen, Okonomen und Bevolkerungsstatistiker in aufwendiger Kleinarbeit den jeweiligen ?Territorialwert“ veranschlagt, in den vor allem die Große des Territoriums, seine Einwohnerzahl und dessen Ertragskraft einflossen. So ließen sich abgehende und gewonnene Territorien, Forderungen und Zugestandnisse naherungsweise miteinander verrechnen. Das Territorium Frankreichs war bereits vor Beginn des Kongresses im Ersten Pariser Frieden auf die Grenzen von 1792 zuruckgefuhrt worden.

Osterreich und Luxemburg

Osterreich erhielt seine ehemaligen, bereits eingetauschten Besitzungen am Oberrhein und Westgalizien nicht zuruck, aber von Russland zumindest den Tarnopoler Kreis , wahrend Krakau und Umgebung zu einer von den drei Teilungsmachten garantierten Republik Krakau wurde. Auch das napoleonische Illyrien fiel an Osterreich zuruck. Mit dem Besitz der ehemaligen Republik Venedig und der arrondierten Lombardei , zusammengeschlossen im Konigreich Lombardo-Venetien , sowie der Zuweisung der Toskana an Erzherzog Ferdinand und der Stadt Parma an die osterreichische Ehefrau Napoleons Marie-Louise hatten die Habsburger in Oberitalien eine noch starkere Stellung als vor der Revolution. Im Norden kamen das Salzburger Land und das Innviertel nunmehr dauerhaft hinzu. Im Vergleich zu den territorialen Westverschiebungen der preußischen und russischen Machtbereiche erschien der Gebietszuwachs Osterreichs allerdings ambivalent. Insbesondere blieben die ehemals Osterreichischen Niederlande (aus denen spater Belgien und Luxemburg hervorgehen sollten) verloren. In Personalunion stellte das Haus Oranien-Nassau nicht nur den niederlandischen Konig, sondern auch den Großherzog von Luxemburg. Dafur gab der Furst Nassau-Siegen ab, das dann an Preußen fiel. Insgesamt ist Osterreich (entgegen Metternichs Wunschen) aus Deutschland geografisch ?hinausgewachsen“, politisch aber im ebenfalls durch den Wiener Kongress gebildeten Deutschen Bund Fuhrungsmacht geworden.

Preußen

Preußen erhielt entgegen den ursprunglichen Planen und Erwartungen nicht ganz Sachsen , sondern nur den großten Teil, der uberwiegend der neuen Provinz Sachsen zugeschlagen wurde. In diesem Gebiet lagen auch die Festungsstadt Torgau und die Lutherstadt Wittenberg . [10] Dafur erzielte es im rohstoffreichen Westen erhebliche Gebietszuwachse und konnte die Provinzen Julich-Kleve-Berg , Großherzogtum Niederrhein und Westfalen errichten. Im Osten kamen Posen und der napoleonische Stadtstaat Danzig wieder hinzu, dafur musste Preußen endgultig auf die schon 1807 verlorenen Erwerbungen aus der dritten und zum Teil auch aus der zweiten Teilung Polens verzichten. An das ehemals um Koln herum herrschende Bayern gab es Ansbach und Bayreuth endgultig verloren, an das Konigreich Hannover Ostfriesland , Hildesheim , Goslar und den großeren Teil des Untereichsfelds ab. Die Zuteilung der Rheinlande und Westfalens an Preußen entsprach sowohl den Zielsetzungen von Talleyrand , der Frankreich in Wien vertrat, als auch den Wunschen von Castlereagh , des britischen Gesandten, wenn auch aus unterschiedlichen außenpolitischen Erwagungen. Wahrend Frankreich erwartete, dass es Preußen nicht gelingen werde, sich in den Rheinlanden dauerhaft zu verankern, so dass damit die Chance eroffnet werden konnte, die franzosische Ostgrenze wieder vorzuschieben, ging das Vereinigte Konigreich davon aus, dass das militarisch starke Preußen franzosischen Expansionsbestrebungen wirksam einen Riegel vorschieben werde. [11] Mit dem Erwerb der rheinischen Gebiete wurde Preußen zum Garanten gegen Frankreich, das noch immer die lange Rheingrenze anstrebte, was auch fur die linksrheinische Pfalz und Rheinhessen von wachsender sicherheitspolitischer Bedeutung war. Die Schutzwallfunktion gegen Frankreich wurde spater auch volkstumlich kultiviert, etwa durch das Lied Die Wacht am Rhein . Durch die Expansion und Zweiteilung seines Staatsgebietes in ein ostliches ?Altpreußen“ und ein ?Neupreußen“ im Westen war Preußen gezwungen, in Deutschland hineinzuwachsen, und wurde so zum Motor der wirtschaftlichen und politischen Einigung. Der Historiker Thomas Nipperdey geht sogar so weit, in dieser Schwerpunktverlagerung eine Vorentscheidung uber den spateren deutschen Einigungsprozess zu sehen: ?Die Versetzung Preußens an den Rhein ist eine der fundamentalsten Tatsachen der deutschen Geschichte, eine der Grundlagen der Reichsgrundung von 1866/1871.“ [12]

Bayern

Bayern, dem mit dem Vertrag von Ried gerade noch rechtzeitig der Absprung vom Bundnis mit Napoleon gelungen war, gewann (fur die schleppende Ruckgabe von Tirol , Salzburg und Vorarlberg an Osterreich) Wurzburg sowie die nach schwierigen Verhandlungen restaurierte linksrheinische Pfalz mit Teilen der alten Kurpfalz zuruck und Aschaffenburg hinzu, konnte seine Ambitionen auf Frankfurt aber nicht verwirklichen. Erst im Vertrag von Munchen wurden 1816 die endgultigen Grenzen des nachnapoleonischen Bayern bestimmt. Der badisch-bayerische Grenzstreit uber die rechtsrheinische Pfalz mit Mannheim und Heidelberg wurde dann 1818 auf dem Aachener Kongress zugunsten Badens entschieden. Fur die Reichsgrundung von 1866/1871 wurde die Tatsache bedeutsam, dass die nordlichen, nicht altbayrischen Regionen Franken und Rheinpfalz sie mehrheitlich begrußten und so zusatzlichen Zugzwang auf die bayerische Regierung ausubten. Wie Preußen war Bayern, anders als Osterreich, 1815/16 in Kerngebiete Deutschlands ?hineingewachsen“.

Sachsen

Auf der Verliererseite des Kongresses stand das Konigreich Sachsen . Gleichsam als Strafe fur sein zu spates Abrucken vom Bundnis mit Frankreich ? in die Volkerschlacht bei Leipzig war es noch auf der Seite Napoleons gezogen [13] ? verlor das Konigreich etwa 60 % seiner Flache mit etwa 40 % seiner Einwohner in den nordlichen und ostlichen Gebieten sowie in Thuringen durch Abtretung an Preußen, das aber einen Teil dieser thuringischen Gebiete an das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach weiterreichte.

Ubrige deutsche Staaten

Das Konigreich Wurttemberg , die Großherzogtumer Baden und Hessen sowie das Herzogtum Nassau konnten ihren Territorialbestand aus der Rheinbundzeit behaupten, es fanden bis 1825 nur kleine Grenzkorrekturen statt.

Als souverane Staaten wiedererrichtet wurden das in Personalunion mit dem Vereinigten Konigreich verbundene ehemalige Kurfurstentum Braunschweig-Luneburg (nun zum Konigreich Hannover erhoben), Braunschweig , Oldenburg , Hessen-Kassel , Hessen-Homburg und die freien Stadte Lubeck , Frankfurt , Bremen und Hamburg .

Allerdings wurde die Mediatisierung der zuruckliegenden Jahre, trotz der Proteste der betroffenen Fursten, nicht ruckgangig gemacht, genauso wenig die Sakularisation der Geistlichen Territorien . Insofern blieb die Zahl der Staaten deutlich geringer als in vorrevolutionarer Zeit.

Schweiz

Folgen des Wiener Kongresses fur die Schweiz

Die Schweiz musste das Veltlin , Chiavenna und Bormio sowie die Stadt Mulhausen im Elsass endgultig aufgeben. Als Ausgleich wurden ihr jedoch das ehemalige Furstbistum Basel , das Fricktal , die Herrschaften Rhazuns und Tarasp sowie einige Gemeinden in der Umgebung von Genf zugesprochen. Der Wiener Kongress erkannte die inneren und außeren Grenzen der Schweiz und ihrer Kantone wie auch die Zugehorigkeit des Wallis , des Furstentums Neuenburg ( Hohenzollern ) und Genfs als neue Kantone an. Nordsavoyen wurde neutralisiert und sollte im Kriegsfall von Schweizer Truppen besetzt werden, blieb aber beim Konigreich Sardinien . Die von Schweizer Politikern angestrebte Abrundung der Grenzen gegen das Großherzogtum Baden bei Schaffhausen und die Gewinnung der Stadt Konstanz sowie die Ruckkehr des Veltlins, Chiavennas und Bormios zu Graubunden konnten nicht erreicht werden. Einen bis heute entscheidenden Einfluss auf die weitere Geschichte der Schweiz hatte die Anerkennung der immerwahrenden bewaffneten Neutralitat sowie ihrer Unabhangigkeit von jedem fremden Einfluss durch die europaischen Großmachte. Diese internationale Anerkennung bzw. Verpflichtung der Schweiz auf die Neutralitat bildet bis heute die maßgebende Grundlage fur die schweizerische Außenpolitik (siehe Schweizerische Neutralitat ). [14] [15]

Ubrige europaische Staaten

Europa nach dem Wiener Kongress 1815

Der ehemalige Kriegsgegner der Alliierten, Frankreich, musste, wie angesichts des von Talleyrand selbst vertretenen Legitimitatsprinzips zu erwarten war, die zwischen 1795 und 1810 durchgefuhrten Annexionen ruckgangig machen. Große Erfolge waren allerdings die gleichberechtigte Ruckkehr in die europaische Volkerfamilie und die Anerkennung als Großmacht wie auch die Ruckerlangung diverser Uberseegebiete und Korsikas von Großbritannien.

Im Osten fand sich Zar Alexander I. mit einer vierten Teilung Polens ab, zumal ihm mit dem konstitutionalisierten Kongresspolen der großte Teil in Personalunion zugesprochen wurde, und Russland sicherte sich durch die Anerkennung seiner territorialen Gewinne in Finnland ( 1808/09 ) und Bessarabien die bisherige Ausweitung nach Westen.

Danemark hatte wegen seiner Unterstutzung fur Napoleon Norwegen an Schweden abgeben mussen (siehe Kieler Frieden ), das damit gleichsam fur den Verlust Finnlands entschadigt wurde. Kopenhagen trat den ausgehandelten kleinen Ausgleich, Schwedisch-Pommern , schnell an Preußen ab. Als Kompensation dafur erhielt Danemark das Herzogtum Lauenburg (das Preußen zuvor mit Hannover gegen Ostfriesland getauscht hatte) und finanzielle Entlastung gegenuber Schweden.

In Spanien , Portugal und in Neapel wurden die alten Dynastien wiederhergestellt. Auch der Kirchenstaat wurde restauriert und bekam einen Großteil seiner ehemaligen Gebiete zuruck. Sardinien erhielt Savoyen , Piemont und Nizza zuruck und erwarb zusatzlich Genua . Metternich hatte fur die italienischen Staaten einen dem Deutschen Bund ahnlichen italienischen Bund unter dem Vorsitz Osterreichs geplant, konnte sich aber mit dieser Idee nicht bei Kaiser Franz I. und den italienischen Fursten durchsetzen. [16] Damit und durch die erheblichen osterreichischen Zugewinne in Oberitalien blieb Italien zersplittert und seine Vereinigung zu einem Nationalstaat auf Jahrzehnte verwehrt.

Großbritanniens koloniale Verdrangung Hollands und Erwerbungen aus dem Britisch-Franzosischen Kolonialkonflikt wurden ebenfalls partiell bestatigt. U. a. blieben Ceylon , Kapkolonie , Malta und Helgoland somit bei Großbritannien. Die Ionischen Inseln im Mittelmeer fielen unter britisches Protektorat . [17]

Die nordlichen Niederlande (bis 1795 Republik der Sieben Vereinigten Provinzen , spater Batavische Republik und Konigreich Holland ) wurden nach ihrer Erhebung gegen die napoleonische Fremdherrschaft mit den sudlichen, ehemals habsburgisch-osterreichischen Niederlanden sowie dem ehemaligen Hochstift Luttich im Vereinigten Konigreich der Niederlande vereint, das auch die hollandische Kolonialtradition im Indopazifik und der Karibik wiederbelebte.

Der Deutsche Bund

Grundlage fur die Verhandlungen uber eine staatliche Neuordnung der Lander des vormaligen Heiligen Romischen Reiches (Deutscher Nation) wahrend des Wiener Kongresses war der Artikel VI des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814. Dort wurde den deutschen Staaten ihre Unabhangigkeit und die Vereinigung durch ein foderatives Band zugesichert.

Der Ausschuss zu den Beratungen der deutschen Angelegenheiten, das sogenannte ?Deutsche Komitee“, tagte unter dem Vorsitz von Preußen, Osterreich, Hannover, Bayern und Wurttemberg. In der Folge offnete sich das Gremium allen deutschen Staaten und freien Stadten. Auch wenn der Kongress das Legitimitatsprinzip verfocht und im Kern auf eine Restauration der vorrevolutionaren Verhaltnisse abzielte, hatten diese Grundsatze doch auch ihre Grenzen. Die mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 eingeleitete Mediatisierung wurde nicht wieder ruckgangig gemacht. Dasselbe gilt auch fur die Sakularisation und das Ende der geistlichen Staaten, fur deren Wiederherstellung sich der papstliche Gesandte Ercole Consalvi vergebens einsetzte. Ebenso wurde die Souveranitat der ehemaligen Rheinbundstaaten anerkannt.

Karl August von Hardenberg

Eine Rekonstruktion des Heiligen Romischen Reiches wurde von den Kongressteilnehmern nicht ernsthaft erwogen, auch nicht von Freiherr vom Stein , der als russischer Gesandter am Kongress teilnahm und die Wiederherstellung der Kaiserwurde befurwortete. [18] Gleichwohl wurde die Suche nach einem funktionalen Ersatz fur die 41 deutschen Staaten und freien Stadte eine der zentralen Fragen des Kongresses.

Zu Beginn der Verhandlungen gingen sowohl Metternich als auch die preußischen Gesandten von einer vergleichsweise stark zentralistischen Losung aus. Zwar kursierten zahlreiche Vorschlage, aber einflussreich wurden nur Hardenbergs ?41 Artikel“ und der daraus in Zusammenarbeit mit Metternich hervorgegangene ?12-Punkte-Plan“. Beide gingen von einer im Kern bundesstaatlichen Ordnung mit starken Zentralorganen aus. Dazu gehorte eine kollektive Exekutive , der ?Rat der Kreisobersten“, aus Vertretern der großeren Staaten. Dieses Gremium sollte so angelegt werden, dass Preußen und Osterreich die anderen Staaten majorisieren konnten. Das Bundesgebiet sollte in sieben Kreise eingeteilt werden, die fur die Umsetzung der Bundesbeschlusse und fur das Kriegs- und letztinstanzliche Gerichtswesen zustandig sein sollten. Dadurch waren die de jure weiter bestehenden kleinen Territorien de facto mediatisiert worden. Gescheitert ist dieses Projekt nicht so sehr an der heftigen Gegenwehr der kleinen Staaten, sondern am oben geschilderten sachsisch-polnischen Konflikt. Die dort offen zu Tage tretenden Expansionsbestrebungen Preußens fuhrten auf osterreichischer Seite zur Aufgabe des Plans, eine Doppelhegemonie der beiden Staaten anzustreben.

Geschaffen wurde schließlich der lose Deutsche Bund souveraner Staaten mit Osterreich als Prasidialmacht. Als Verfassung wurde die Deutsche Bundesakte am 8. Juni 1815, einen Tag vor der Unterzeichnung der Wiener Kongressakte, verabschiedet. Die ersten elf Artikel der Bundesakte wurden in die Wiener Kongressakte aufgenommen und dadurch vermeintlich unter den Schutz bzw. die Garantie der Signatarmachte gestellt. [19] Aufgegeben wurde eine starke Exekutive ebenso wie ein oberstes Bundesgericht. Aus den ursprunglichen Uberlegungen erhalten blieb die Bestimmung, dass sich jeder Bundesstaat eine landstandische Verfassung geben musse. [20] Eine ganze Reihe von Landern kam dieser Forderung auch rasch nach. Aber ausgerechnet die beiden Großmachte innerhalb des Deutschen Bundes, Preußen und Osterreich, verfugten bis 1848 uber keine geschriebene Verfassung.

Ausdrucklich wurde erklart, dass der Deutsche Bund nicht der Rechtsnachfolger des alten Deutschen Reiches sei. Ebenso wurde hervorgehoben, dass der Bund rein defensiven Charakter habe und nur der außeren und inneren Sicherheit Deutschlands diene. Der Deutsche Bund wurde damit, auch wenn eine gemeinsame aktive Außenpolitik unmoglich war, ein notwendiger Teil im System des europaischen Gleichgewichts.

Zum Deutschen Bund gehorten Preußen und Osterreich nur mit ihren ehemaligen Reichslandern, das heißt: Osterreich ohne die polnisch-ruthenischen, ungarischen, dalmatinischen und italienischen Gebietsteile, Preußen ohne West- und Ostpreußen und Posen. Als auslandische Monarchen waren der Konig von Großbritannien als Konig von Hannover, der Konig der Niederlande als Großherzog von Luxemburg und der Konig von Danemark als Herzog von Holstein und Lauenburg Bundesfursten mit Sitz und Stimme in der Bundesversammlung . [21]

Achtung des Sklavenhandels

Auf britischen Druck hin wurde in Artikel 118 der Kongressakte die Achtung des Sklavenhandels (?Die Declaration der Machte uber die Abschaffung des Negerhandels“, vom 8. Februar 1815) festgelegt. Das Ubereinkommen verzichtete auf ein konkretes Umsetzungsdatum. Mit dem Beschluss der europaischen Grossmachte wurde das Ende eines der altesten Geschaftszweige der Geschichte eingeleitet. Es dauerte noch gut 150 Jahre, bis die letzten Lander auf die Sklavenhaltung verzichteten. Nach den USA im Jahr 1865 schaffte Brasilien 1888 als letzter Staat der Neuen Welt die Sklavenhaltung ab. [22] Erst 1972 schaffte das britische Protektorat Oman die Sklaverei ab.

Unterzeichnung und Ratifikation

?Palais am Ballhausplatz“, Tagungsgebaude des Wiener Kongresses (heute Bundeskanzleramt )
Das Originaldokument im Osterreichischen Staatsarchiv

Die Beschlusse des Kongresses wurden in der Wiener Kongressakte, auch Schlussakte des Wiener Kongresses (Acte final) genannt, schriftlich fixiert. Sie umfasste 121 Artikel und enthielt auch samtliche in Wien abgeschlossenen Vertrage. [23]

Am 9. Juni 1815 wurde die Kongressakte unterzeichnet. Die Signatarmachte Osterreich, Russland, Preußen, Großbritannien, Frankreich, Portugal, Spanien und Schweden garantierten damit die Ratifikation der Beschlusse. Zuvor war Napoleon am 1. Marz 1815 nach Frankreich zuruckgekehrt. Am 19. Marz 1815 floh Konig Ludwig aus den Tuilerien . Das fuhrte dazu, dass sich Großbritannien, Osterreich, Russland und Preußen auf dem Wiener Kongress zur Siebten Koalition formierten und zum militarischen Eingreifen entschieden. Am 25. Marz erneuerten sie ihre Allianz von 1814. Diese Entwicklung wird den Abschluss des Kongresses ermoglicht, aber zumindest begunstigt haben.

Allerdings trat Baden erst am 26. Juli und Wurttemberg am 1. September 1815 dem Vertrag bei. Frankreich unter Ludwig XVIII. bestatigte den Vertrag am 7. Dezember 1815. Auch der Signatarstaat Spanien, der unzufrieden daruber war, dass der Sohn der Konigin von Etrurien keine Entschadigung in Italien erhalten hatte, schloss sich erst am 7. Mai 1817 diesem Abkommen an.

Die Heilige Allianz

Die Grundung der Heiligen Allianz, die am 26. September 1815 geschlossen wurde, war zwar nicht Bestandteil der offiziellen Verhandlungsergebnisse des Kongresses, steht aber inhaltlich in einem engen Zusammenhang mit diesem und bildet einen entscheidenden Bestandteil des 1815 entstehenden Metternich’schen Systems in der ersten Halfte des 19. Jahrhunderts. Zur Heiligen Allianz gehorten zunachst Preußen, Osterreich und Russland. Dieses Manifest der drei Monarchen rief zur christlichen Bruderlichkeit auf und stand damit im direkten Gegensatz zur revolutionaren Bruderlichkeit der Volker. Metternich, der diesem Bund außerst skeptisch gegenuberstand, hat dabei aus dem ursprunglichen Entwurf, der von einem Bundnis der ?Volker und Heere“ sprach, in seiner endgultigen Fassung ein ?Bundnis der Herrscher“ gemacht, die uber den ?Volkern und Heeren“ stunden. Ziel der Vereinbarung war einerseits die Aufrechterhaltung der Balance zwischen den Fursten und andererseits etwa bei revolutionaren Bewegungen die Intervention bei den Volkern. Der Heiligen Allianz traten außer Großbritannien (dort verweigerte das Parlament einen Beitritt) und dem durch den Kongress wiederhergestellten Kirchenstaat unter Papst Pius VII. , der das uberkonfessionelle Konzept ablehnte, fast alle europaischen Staaten bei. [24]

Fazit und Folgen

Ergebnisse des Wiener Kongresses (Schema)

Der Wiener Kongress hatte fur die Verhaltnisse der damaligen Zeit, zumal auf ubernationaler Ebene, durchaus zukunftsweisende Beschlusse gefasst. So wurde auf britischen Druck die Achtung der Sklaverei im Artikel 118 der Kongressakte durchgesetzt. Außerdem wurde eine Ubereinkunft uber die Freiheit der internationalen Flussschifffahrt getroffen und eine Zentralkommission fur die Rheinschifffahrt eingesetzt. Eine verbindliche Regelung des Gesandtschaftsrechts setzte den bis dato ublichen Rangstreitigkeiten unter Diplomaten ein Ende. Den Vorrang hatte nicht mehr derjenige, der den vermeintlich angesehensten Staat vertrat (denn an der Frage, welchem Staat diese Wurde zukam, hatte sich der Zank immer wieder entzundet). Der Wiener Kongress bestimmte, dass Botschaftern der erste Rang gebuhrt, Gesandten der zweite, Geschaftstragern der dritte. Innerhalb dieser Kategorien hat derjenige Diplomat den Vorrang, der am Dienstort langer akkreditiert bzw. im Dienst ist (Grundsatz der ?lokalen Anciennitat “). [25] Diese Regelung gilt bis heute.

Der Kongress hatte mit der Ruckgangigmachung der Eroberungen des revolutionaren und napoleonischen Frankreichs sein Hauptziel erreicht. Auf Kosten Frankreichs und durch die erneute Teilung Polens wurden die Großmachte Preußen, Osterreich und Russland gestarkt. Zusammen mit Großbritannien und dem besiegten, aber wieder in das Konzert der Großmachte aufgenommenen Frankreich entstand das auf Gleichgewicht ausgerichtete System der Pentarchie .

Nach der vorangegangenen jahrzehntelangen Zeit der Koalitionskriege war es ein wesentliches Ziel des Wiener Kongresses, dem zerrutteten Kontinent eine neue Ordnung zu geben, dabei zwischenstaatliche Gewalt zu vermeiden und mogliche Konflikte kunftig diplomatisch zu losen. Dies bedeutete eine historisch neue politische Qualitat. Bis zum Krimkrieg in den fruhen 1850er Jahren blieb Europa von Kriegen zwischen den Großmachten verschont. Der Sardinische Krieg , die Italienischen Unabhangigkeitskriege und die Schleswig-Holsteinische Erhebung standen im Zusammenhang mit den Revolutionen von 1848/49 . Allerdings hatte der Konflikt um Polen und Sachsen im Verlauf des Kongresses gezeigt, dass die Politik des Ausgleichs auch ihre Grenzen hatte.

Was die Gestaltung der inneren staatlichen Zustande angeht, war der Kongress eher von restaurativen Grundsatzen und einer grundsatzlichen Skepsis gegenuber allen revolutionaren, liberalen und nationalen Bestrebungen gepragt. Fur die deutschen Staaten war die Schaffung des Deutschen Bundes das zentrale Ergebnis des Kongresses. Der Deutsche Bund war aber in den Augen vieler Zeitgenossen primar ein Instrument zur Unterdruckung nationaler und liberaler Bewegungen. [26] Es gelang allerdings nicht, die liberal burgerlichen Bewegungen auszuschalten. Diese forderten den Nationalstaat , statt ein Bundnis von monarchischen Einzelstaaten.

Die verordnete Ruhe in Europa durch den Wiener Kongress, die im Grunde eine Ruckbesinnung auf die Zustande vor Napoleon und vor der Franzosischen Revolution von 1789 war, blieb langfristig ohne Anderungen nicht haltbar. Die dem Kongress folgende Restauration, die Unterdruckung nationaler und liberaler sowie demokratischer Bestrebungen, konnte nicht verhindern, dass sich die Ideen von burgerlichen Rechten und nationaler Eigenstandigkeit im Burgertum weiter verbreiteten.

Vor allem das Jahr 1830 wurde in dieser Hinsicht zu einer Zasur:

  • 1830 endete die Griechische Revolution mit der Unabhangigkeit Griechenlands und der Grundung eines Nationalstaates, der auf der Verfassung von 1824 beruhte.
  • Die 1830 proklamierte Unabhangigkeit Belgiens von den Niederlanden warf unweigerlich machtpolitische Fragen auf. Die Grundung eines neuen Staates mitten in Europa und die Lossagung von einem etablierten Herrscherhaus verstieß fundamental gegen die Prinzipien des Wiener Kongresses. Die europaischen Großmachte von 1815 hatten das Vereinigte Konigreich der Niederlande als einen Puffer gegen zukunftige franzosische Expansionsgeluste aus der Taufe gehoben. Die Abspaltung Belgiens schien somit die außenpolitische Sicherheit Großbritanniens und Preußens zu gefahrden. Paris, das gerade erst die Julirevolution hinter sich hatte, war jedoch zunachst an keinem außenpolitischen Abenteuer interessiert. Louis Philippe I. raumte daher der innenpolitischen Konsolidierung den Vorrang ein und uberließ der Regierung in London die diplomatische Fuhrung in der belgischen Angelegenheit. Am 4. November 1830 kam es unter Fuhrung des britischen Außenministers zu einer Konferenz der europaischen Großmachte. [27] Diese setzten im Dezember 1830 ein Ende der Kampfe zwischen belgischen und niederlandischen Einheiten durch. Im Januar des folgenden Jahres folgte die Anerkennung der belgischen Souveranitat und die Verpflichtung Brussels zu strikter Neutralitat in der Außenpolitik. [28] Die belgische Verfassung wurde fur die deutschen Liberalen zum Vorbild.
  • Die Polen fanden sich nie mit der Aufteilung ihres Landes zwischen Russland, Osterreich und Preußen ab. In den polnischen Provinzen dieser drei Staaten kam es immer wieder zu nationalpolnischen Aufstanden gegen die jeweilige Fremdherrschaft. Besonders popular ? auch bei den liberalen und nationalen Bewegungen des Auslandes ? war der Novemberaufstand im Jahre 1830.
  • In Frankreich kam es 1830 zur liberalen Julirevolution , die zum Sturz des 1824 eingesetzten Bourbonenkonigs Karl X. und zur Berufung des Burgerkonigs Louis Philippe auf den franzosischen Thron fuhrte. Diese Revolution hatte auch Auswirkungen auf Nachbarstaaten. Regionale Aufstande in einigen deutschen Staaten und in italienischen Regionen im Gefolge der Julirevolution fuhrten vereinzelt zu Verfassungen in einzelnen Furstentumern.
    In Frankreich wurde Louis Philippe 18 Jahre spater bei der Februarrevolution 1848 seinerseits gesturzt, nachdem er sich zunehmend der Politik der Heiligen Allianz angenahert hatte. Nach seiner Flucht ins britische Exil wurde 1848 in Frankreich die Zweite Republik ausgerufen.
  • In den Staaten des Deutschen Bundes wuchs trotz massiver Repression (siehe auch Karlsbader Beschlusse ) und Zensurmaßnahmen eine liberale und nationale Bewegung heran, an der die ab 1815 entstandenen Burschenschaften wesentlichen Anteil hatten und die schließlich in der Marzrevolution von 1848 zur Uberwindung des von Metternich eingefuhrten Systems fuhrte.

Die Idee eines gesamtdeutschen Staates etablierte sich trotz Niederschlagung der Marzrevolution im Jahre 1849 auch in konservativen Kreisen. Im Anschluss an den Deutsch-Danischen Krieg 1864 und den Deutschen Krieg 1866 entstand mit der Verfassungsgebung des Norddeutschen Bundes 1867 der erste Bundesstaat, der die deutschen Lander nordlich der Mainlinie umfasste. Nach dem Deutsch-Franzosischen Krieg 1870/1871 wurde 1871 das deutsche Kaiserreich unter preußischer Fuhrung als kleindeutsche Losung (d. h. ohne Osterreich) ausgerufen.

In den italienischen Staaten und Provinzen flammten nach 1815 bis 1870 immer wieder verschiedene Aufstande des Risorgimento (deutsch: Wiedererstehung) mit dem Ziel einer Einigung Italiens auf, die endgultig zwischen 1861 und 1870 auch in Kriegen gegen Osterreich erkampft wurde (siehe Italienische Unabhangigkeitskriege ). Die italienischen Nationalrevolutionare lehnten sich gegen die Vorherrschaft der osterreichischen Habsburger in Norditalien und der spanischen Bourbonen in Suditalien auf.

In der Schweiz folgte die Restauration mit dem Bundesvertrag durch die an der Existenz der Schweiz interessierten Machte. Dieses sehr einfache Grundgesetz sollte bis 1847 die staatsrechtliche Basis der Schweizerischen Eidgenossenschaft bilden.

Delegationen und bedeutende Teilnehmer

Signatarstaaten des Vertrags von Paris (8 Staaten)

Frankreich (15 Personen)
Charles Maurice de Talleyrand ? Emmerich Joseph Wolfgang Heribert Freiherr von Dalberg ? Jean-Baptiste de Gouey La Besnardiere ? Frederic Seraphin Baron de La Tour du Pin-Gouvernet
Großbritannien (25 Personen)
Robert Stewart Viscount Castlereagh ? Arthur Wellesley Herzog von Wellington ? Richard Trench, 2. Earl of Clancarty ? Charles Vane, 3. Marquess of Londonderry ? William Cathcart, 1. Earl Cathcart ? Stratford Canning, 1. Viscount Stratford de Redcliffe
Osterreich
Klemens Wenzel Furst von Metternich ? Friedrich von Gentz ? Johann Philipp Freiherr von Wessenberg-Ampringen ? Nikolaus von Wacken (Hofrat und Osterreichischer Kongress-Sekretar, ?Konzipist“) ? Franz Binder von Krieglstein ? Josef von Hudelist (Metternichs Vertreter wahrend seiner langen Abwesenheit) ? Joseph Pilat (Privatsekretar Metternichs und Redakteur des Osterreichischen Beobachters ) ? Friedrich Schlegel
Portugal (4 Personen)
Pedro de Sousa Holstein ? Antonio de Saldanha da Gama
Preußen (46 Personen)
Karl August Furst von Hardenberg ? Wilhelm von Humboldt ? Karl August Varnhagen von Ense ? Friedrich August von Staegemann ? Karl Friedrich von dem Knesebeck
Russland (53 Personen)
Karl Robert Graf von Nesselrode ? Ioannis Kapodistrias ? Heinrich Friedrich Karl vom Stein ? Gustav Ernst von Stackelberg ? Andrei Kirillowitsch Rasumowski
Schweden (3 Personen)
Carl Axel Lowenhielm
Spanien (5 Personen)
Pedro Gomez Labrador

Fursten, Freie Stadte und souverane Staaten Deutschlands (33 Staaten)

Anhalt (4 Personen)
Baden (11 Personen)
Wilhelm Ludwig Leopold Reinhard Freiherr von Berstett
Bayern (34 Personen)
Karl Philipp Furst von Wrede bis zur Ruckkehr Napoleons von Elba 1815, dann Aloys Graf von Rechberg
Braunschweig-Wolfenbuttel (5 Personen)
Freie Stadt Bremen (1 Person)
Johann Smidt erreichte den Erhalt der Selbstandigkeit der Hansestadte und ihre Aufnahme in den Deutschen Bund.
Freie Stadt Frankfurt am Main (2 Personen)
Freie Stadt Hamburg (2 Personen)
Hannover (4 Personen)
Ernst Graf von Munster ? Ernst von Hardenberg
Hessen-Darmstadt (6 Personen)
Hessen-Kassel (8 Personen)
Hohenzollern-Hechingen (4 Personen)
Hohenzollern-Sigmaringen (2 Personen)
Holstein-Oldenburg (10 Personen)
Liechtenstein
Lippe
Freie Stadt Lubeck (1 Person)
Mecklenburg-Schwerin (1 Person)
Leopold von Plessen (bedeutender Verhandlungsfuhrer der deutschen Kleinstaaten [29] )
Mecklenburg-Strelitz (3 Personen)
Adolf Horn
Nassau (7 Personen)
Reuß-Ebersdorf (3 Personen)
Reuß-Greiz (4 Personen)
Reuß-Schleiz (4 Personen)
Sachsen (9 Personen)
Detlev von Einsiedel ? Friedrich Albrecht von der Schulenburg
Sachsen-Coburg-Saalfeld (7 Personen)
Franz Xaver Fischler von Treuberg
Sachsen-Gotha (2 Personen)
Sachsen-Hildburghausen (2 Personen)
Sachsen-Meiningen (2 Personen)
Sachsen-Weimar-Eisenach (17 Personen)
Schaumburg-Lippe (3 Personen)
Schwarzburg-Rudolstadt (1 Person)
Schwarzburg-Sondershausen (1 Person)
Ludwig Wilhelm Adolf von Weise
Waldeck
Wurttemberg (22 Personen)
Georg Ernst Levin von Wintzingerode

Nichtdeutsche souverane oder fruher souverane Staaten (12 Staaten)

Danemark (17 Personen)
Friedrich Wilhelm von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Beck ? Niels Rosenkrantz
Genua (1 Person)
Kirchenstaat (4 Personen)
Ercole Consalvi
Massa und Carrara
Modena
Neapel (4 Personen)
Niederlande (7 Personen)
Hans Christoph Ernst von Gagern ? Gerrit Karel Spaen van Voorstonden
Sardinien (3 Personen)
Schweiz, Delegation der Tagsatzung (3 Personen)
Hans von Reinhard ? Johann Heinrich Wieland ? Johann von Montenach
Schweiz, Delegation der Kantone (9 Personen)
Charles Pictet de Rochemont ? Francois d’Ivernois
Sizilien (12 Personen)
Toskana (1 Person)

Mediatisierter Reichsadel (67)

Adel aus Schwaben, Franken, Rhein und Uberrhein ; Arenberg ; Aspremont-Lynden ; Bassenheim ; Bentheim-Steinfurt ; Bentheim-Rheda ; Bentinck ; Boemelberg ; Castell ; Colloredo-Mansfeld ; Croy ; Deutscher Ritterorden ; Dietrichstein ; Erbach ; Essen und Thorn ; Friedberg ; Fugger ; Furstenberg ; Goertz ; Hessen-Homburg ; Hessen-Rheinfels-Rotenburg ; Hohenlohe ; Hohenlohe-Langenburg-Kirchberg ; Furst von Isenburg ; Graf von Isenburg ; Khevenhuller-Metsch ; Konigsegg-Aulendorf ; Leiningen ; Leiningen-Billigheim ; Leiningen-Neudenau ; Leiningen-Westerburg ; von der Leyen ; Lobkowitz ; Looz-Corswarem ; Lowenstein-Wertheim-Freudenberg ; Lowenstein-Wertheim-Rochefort ; Metternich-Winneburg-Ochsenhausen ; Oettingen-Wallerstein ; Ortenburg ; Quadt ; Rechteren ; Rheingrafen ; Salm-Horstmar ; Salm-Kyrburg ; Salm-Reifferscheidt-Dyck ; Salm-Reifferscheidt-Krautheim ; Salm-Salm ; Schaesberg ; Schlitz ; Schonborn-Wiesentheid ; Schonburg-Waldenburg ; Schwarzenberg ; Sinzendorf ; Solms-Braunfels ; Solms-Laubach ; Stadion-Thannhausen ; Stolberg ; Thurn und Taxis ; Toerring-Gutenzell ; Truchsess von Waldburg-Wolfegg-Waldsee ; Truchsess von Waldburg-Zeil-Zeil-Trauchburg ; Wartenberg-Rot ; Wied-Neuwied ; Wied-Runkel ; Windisch-Graetz ; Wittgenstein-Berleburg ; Wittgenstein-Wittgenstein

Delegationen mit partikularen Interessen (28)

Furstbistum Basel ; [30] Furstentum Pruntrut ; Furstabtei St. Gallen ; Deutsche Katholiken ; Frankfurter Katholiken ; Koniglich Preußischer St. Johanniter-Orden vom Spital zu Jerusalem ; Stadt Bergamo ; Stadt Biel ; Stadt Como ; Stadt Cremona ; Stadt Danzig ; Stadt Kreuznach ; Stadt Mailand
Stadt Mainz (2 Personen)
Franz von Kesselstatt , Heinrich von Mappes
Bremer Juden ; Frankfurter Juden; Hamburger Juden ; Lubecker Juden; Deutsche Buchhandler ; Ostfriesische Landschaft ; Burger von Solms-Braunfels ; Herzogtum Bouillon ; Ehemaliger Graf von Bormio (Worms) ; Ehemaliger Herzog von Piombino ; Ehemaliger Furst von Elba ; Ehemalige Konigin von Etrurien ; Beamte des Großherzogtums Frankfurt

Quellen

Die vollstandigen Dokumente des Wiener Kongresses wurden in den Jahren 1815 bis 1835 von Johann Ludwig Kluber unter dem Titel Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815 in neun Banden im Verlag J. J. Palm und Ernst Enke in Erlangen herausgegeben. Die ersten acht Bande erschienen zwischen 1815 und 1818, Nachtrage als neunter Band 1835. Die Bande enthalten ? in Auswahl ? als wichtigste Aktenstucke (mit den Digitalisaten der Bayerischen Staatsbibliothek fur die Bande 1 bis 8):

Literatur

Weblinks

Commons : Wiener Kongress  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Wiener Kongress  ? Quellen und Volltexte

Anmerkungen

  1. Zitiert nach Gerhard Geißler: Europaische Dokumente aus funf Jahrhunderten. Leipzig 1939, S. 441, vgl. Georg Buchmann : Geflugelte Worte. Der Citatenschatz des deutschen Volkes. Haude & Spener’sche Buchhandlung (F. Weidling), Berlin 1898.
  2. Zitiert nach Manfred Gortemaker: Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien. 3., uberarbeitete Auflage, Opladen 1989, S. 69.
  3. Braubach: Von der Franzosischen Revolution bis zum Wiener Kongress. 1974, S. 151 verneint die Frage
  4. Zitiert nach Franz Mehring : 1813 bis 1819. Von Kalisch bis Karlsbad. Stuttgart 1913, S. 72.
  5. Acten des Wiener Congresses. Band 6, S. 12?96.
  6. Die hervorgehobenen Prinzipien und die preußische Zielsetzung folgen: Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. 1995, S. 314?320.
  7. Heinz Duchhardt: Der Wiener Kongress. Munchen 2013, S. 87.
  8. Die Darstellung der Verhandlungen folgt im Wesentlichen (zzt.) Braubach: Von der Franzosischen Revolution bis zum Wiener Kongress. 1974, S. 151?158.
  9. Heinz Duchhardt: Der Wiener Kongress. Die Neugestaltung Europas 1814/15. C. H. Beck, Munchen 2013, S. 90.
  10. Christopher Clark: Preußen : Aufstieg und Niedergang ; 1600 - 1947 . 1. Auflage. Dt. Verl.-Anst., Munchen 2007, ISBN 978-3-421-05392-3 , S.   448 .
  11. Alfred Oppenhoff: Vor 175 Jahren kamen die Preußen. Die Entstehung der preußischen Rheinprovinz, ihrer Regierungsbezirke und Kreise . In: Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler . 1991, S. 98 ( Digitalisat )
  12. Nipperdey, zitiert nach Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. 1995, S. 314.
  13. Entgegen allen zeitgemaßen Kalkulationen der Staatsrason erklarte der Konig, er werde wie gewohnt sein gegebenes Versprechen auch halten.
  14. Wiener Kongress: Als die Schweiz umgebaut wurde . In: NZZ , 12. August 2015
  15. 200 Jahre Wiener Kongress: Das Konzert der Grossen . In: NZZ , 21. Marz 2014
  16. Franz Zeilner: Verfassung, Verfassungsrecht und Lehre des Offentlichen Rechts in Osterreich bis 1848. Peter Lang, Frankfurt 2008, S. 45.
  17. Zur Territorialentwicklung in Deutschland und Europa: Botzenhart: Reform, Restauration und Krise. 1996, S. 79?82.
  18. Walther Hubatsch (Bearb.): Freiherr vom Stein. Briefe und amtliche Schriften. Band 5: Der Wiener Kongress. W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 1964, S. 274?276. Siehe auch Heinz Duchhardt: Stein. Eine Biographie. Aschendorff Verlag, Munster 2007, ISBN 978-3-402-05365-2 , S. 338 f.
  19. So bejahend, aber ohne Beleg, Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. 1995, S. 320. Dagegen nach ausfuhrlicher Diskussion der volkerrechtlichen Grundlagen ablehnend Nikolaus Dommermuth: Das angebliche europaische Garantierecht uber den Deutschen Bund 1815 bis 1866. Borna-Leipzig 1928.
  20. Bundesakte Artikel 13: ?In allen Bundesstaaten wird eine landstandische Verfassung stattfinden.“
  21. Vgl. Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. 1995, S. 319 f.
  22. Am 8. Februar 1815 wurde auf dem Wiener Kongress der Sklavenhandel abgeschafft ? die Sklaverei existierte weiter. TU Graz ? Graz University of Technology
  23. (1) Vertrag zwischen Osterreich und Russland uber die Regelung der polnischen Angelegenheiten vom 3. Mai 1815 (41 Artikel); (2) Zusatzvertrag zwischen Preußen und Russland uber die Regelung der polnischen Angelegenheiten vom 3. Mai 1815 (43 Artikel); (3) Zusatzvertrag zwischen Russland, Preußen und Osterreich uber Krakau vom 3. Mai 1815 (22 Artikel); (4) Vertrag uber Frieden und Freundschaft zwischen Preußen und Sachsen vom 18. Mai 1815 (25 Artikel); (5) Erklarung des Konigs von Sachsen uber den Schutz der Rechte des Hauses Schonburg vom 18. Mai 1815 erganzt durch eine Erklarung der Funf Machte vom 29. Mai 1815; (6) Abtretungs- und Ausgleichsvertrag zwischen Preußen und Hannover vom 29. Mai 1815 (13 Artikel); (7) Konvention zwischen Preußen und Sachsen-Weimar vom 1. Juni 1815; (8) Konvention zwischen Preußen und den Herzogen und Fursten von Nassau vom 31. Mai 1815; (9) Schlussakte zur Errichtung eines Deutschen Bundes, vordatiert auf den 8. Juni 1815 (20 Artikel); (10) Vertrag zwischen den Niederlanden und Preußen, England, Osterreich und Russland vom 31. Mai 1815 uber die Schaffung des Konigreichs der Niederlande und die personliche Souveranitat des Fursten von Oranien uber Luxemburg (10 Artikel); (11) Erklarung der Machte uber die Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Confederation Helvetique) vom 20. Marz 1815 (10 Artikel) und Beitrittsakte der Tagsatzung (diete) vom 27. Mai 1815 (3 Artikel); (12) Protokoll vom 29. Marz 1815 uber die Abtretungen des Konigs von Sardinien an den Kanton Genf (6 Artikel); (13) Vertrag zwischen Sardinien, Osterreich, England, Russland, Preußen und Frankreich vom 20. Mai 1815 uber die Schaffung des Territoriums uber das Viktor Emmanuel I. herrschen soll (10 Artikel); (14) Akte benannt: ?Bedingungen des Anschlusses der Staaten von Genua an jene Seiner Sardischen Majestat“ gebilligt am 17. Dezember 1814 von den genuesischen Delegierten; (15) Erklarung der Machte uber die Abschaffung des Negerhandels (traite des negres) vom 8. Februar 1815; (16) Regelung uber die freie Schifffahrt (9 Artikel); (17) Regelung uber die Rangfolge der Diplomaten (7 Artikel).
  24. Vgl. Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. 1995, S. 330 f.
  25. Paul Widmer : Das Konzert der Grossen. Der Wiener Kongress, die Diplomatie und die Neugestaltung Europas vor zweihundert Jahren. In: Neue Zurcher Zeitung, 22. Marz 2014, S. 63.
  26. Vgl. zur Sicht der Zeitgenossen etwa: Botzenhart: Reform, Restauration und Krise. 1996, S. 84.
  27. Richard J. Evans: Das europaische Jahrhundert. Ein Kontinent im Umbruch 1815?1914. DVA, Munchen 2018, S. 116.
  28. Heinrich August Winkler : Geschichte des Westens. Von den Anfangen in der Antike bis zum 20. Jahrhundert . 2. Auflage. Beck, Munchen 2010, S. 516.
  29. Vgl. Fritz Apian-Bennewitz: Leopold von Plessen und die Verfassungspolitik der deutschen Kleinstaaten auf dem Wiener Kongress 1814/15. Dissertation . Eutin 1930, DNB 571938906 .
  30. Das ehemalige Furstbistum Basel war mit drei Delegationen vertreten. Zum einen mit einer Delegation (Melchior Delfils und Baron Conrad de Billieux), die versuchte entweder das Furstbistum wieder zu errichten oder einen Kanton Porrentruy in der Schweiz zu grunden. Zweitens eine Delegation der franzosischen Partei des Furstentums Pruntrut (Sigismond Moreau) mit dem diffusen Ziel, einen Kanton Furstbistum Basel in der Schweiz zu bilden. Drittens eine Delegation der Stadt Biel (Friedrich Heilmann), die versuchte einen Kanton Biel (mit Erguel und La Neuveville) in der Schweiz zu etablieren. Alle diese Bemuhungen waren nicht aufeinander abgestimmt, sondern die Delegationen intrigierten gegeneinander. Letztlich waren sie alle erfolglos; das ehemalige Furstbistum Basel wurde dem Kanton Bern zugeschlagen, um ihn fur seine Verluste im Waadtland und Aargau zu entschadigen. Vgl. Paul-Otto Bessire: Histoire du Jura bernois et de l’ancien Eveche de Bale. Moutier 1977, 238.