Habsburgermonarchie

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Mittleres gemeinsames Wappen Osterreich-Ungarns, 1866?1915

Als Habsburgermonarchie oder Habsburgerreich (auch Habsburger, Habsburgische oder osterreichische Monarchie oder Donaumonarchie ) bezeichnet die Geschichtswissenschaft die Herrschaftsgebiete, die das Haus Habsburg (seit 1736 Habsburg-Lothringen ) vom ausgehenden Mittelalter bis 1918 großenteils in Personalunion regierte.

Das Reich war ein ausgedehnter Landerkomplex und politisch eine so genannte composite monarchy , eine zusammengesetzte Monarchie . Im Gegensatz zum modernen, zentral gelenkten Nationalstaat bestand sie aus unterschiedlichen, prinzipiell voneinander unabhangigen Territorien, die nur durch das gemeinsame monarchische Oberhaupt miteinander verbunden waren. Seit der Pragmatischen Sanktion von 1713 war dieses gemeinsame Oberhaupt aber institutionalisiert und rechtlich verbindlich festgelegt. Ein einheitliches Staatswesen im modernen Sinn wurde hingegen erst durch die Oktroyierte Marzverfassung von 1849 begrundet, aber bereits 1867 im Osterreichisch-Ungarischen Ausgleich wieder aufgelost. Die Herausbildung der Habsburgermonarchie begann Ende des 13. Jahrhunderts, nachdem 1273 Rudolf I. als erster Vertreter seiner Dynastie zum Romisch deutschen Konig gewahlt wurde und er 1278 mit dem Herzogtum Osterreich eine bedeutende Hausmacht gewinnen konnte. Das Herrschaftsgebiet, das seine Nachkommen in den kommenden Jahrhunderten, sowohl durch Erbschaft als auch durch Eroberungen zusammenbrachten, bestand im Kern aus den habsburgischen Erblanden , den Landern der bohmischen und der ungarischen Krone , einem Großteil der ehemals burgundischen Niederlande und Teilen Italiens wie den Herzogtumern Mailand und Toskana . Im 16. und 17. Jahrhundert, seit der Herrschaft Karls V. , waren auch das Konigreich Spanien mitsamt seinem Kolonialreich und dem Konigreich Neapel sowie zeitweilig auch Portugal und seine Uberseebesitzungen Bestandteile des Habsburgerreichs. Diese wurden jedoch nach Karls Abdankung und der Aufspaltung der Dynastie in eine osterreichische und eine spanische Linie allein von letzterer regiert. Man spricht fur diese Zeit von der osterreichischen und der spanischen Habsburgermonarchie. Nicht zum Habsburgerreich zahlen die reichsunmittelbaren Territorien des Heiligen Romischen Reichs , uber welche die Habsburger in ihrer Funktion als Kaiser nur eine indirekte Oberherrschaft ausubten. Nicht zum Habsburgerreich zahlte auch das sogenannte Reichsgut , das den (Wahl-)Konigen bzw. Kaisern des Heiligen Romischen Reiches in dieser Eigenschaft zustand und nicht vererblich war.

Wie das spanische, war auch das im ostlichen Mitteleuropa gelegene habsburgische Landerkonglomerat im Wesentlichen durch eine gegluckte Heiratspolitik entstanden, wurde aber seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert durch Eroberungen auf Kosten des Osmanischen Reichs wesentlich erweitert. Seit Ferdinand I. , einem Bruder Karls V., wurde es von der osterreichischen und seit Ferdinand II. von der innerosterreichischen Linie der Dynastie regiert. Diese tragt seit der Heirat Maria Theresias , der Tochter des letzten mannlichen Thronerben, mit dem Herzog von Lothringen und spateren Kaiser Franz Stephan den Namen Habsburg-Lothringen.

Der letzte romisch-deutsche Kaiser, Franz II. , schuf 1804, als die Kronung Napoleon Bonapartes zum Kaiser der Franzosen und das Ende des Heiligen Romischen Reiches absehbar waren, aus eigener Machtvollkommenheit die osterreichische Kaiserwurde . Das daraus entstandene Kaisertum Osterreich regierte er fortan als Franz I., wahrend er das Reich am 6. August 1806 fur aufgelost erklarte. Aus dem Kaisertum Osterreich entstand nach dem so genannten Ausgleich von 1867 in Form einer Doppelmonarchie die osterreichisch-ungarische Monarchie . Franz Joseph I. regierte den aus dem osterreichischen und dem nunmehr gleichberechtigten ungarischen Reichsteil bestehenden Vielvolkerstaat in Realunion als Kaiser und Konig. Daher leitet sich fur diese Zeit auch die Bezeichnung k. u. k. Monarchie ab.

Nach der Niederlage Osterreich-Ungarns und der mit ihm verbundeten Mittelmachte im Ersten Weltkrieg loste Franz Josephs Nachfolger, Kaiser Karl I. am 31. Oktober 1918 die Realunion auf. Die meisten nichtdeutschen und nichtmagyarischen Volker nutzten die absehbare Niederlage der k.u.k. Armee dazu, neue, unabhangige Staaten zu bilden. Kaiser Karl verzichtete am 11. November 1918 auf die Teilhabe an den Regierungsgeschaften. Am Folgetag, dem 12. November 1918, wurde in Deutschosterreich die Republik ausgerufen. Damit fand die uber 640-jahrige Herrschaft des Hauses Habsburg ihr Ende. [1] Karl unternahm 1921 zwei vergebliche Versuche, die Herrschaft im nominell wiederhergestellten Konigreich Ungarn zuruckzuerlangen. Auf Drangen der Siegermachte und der Kleinen Entente verabschiedete das Parlament in Budapest daraufhin im November 1921 das Dethronisationsgesetz, das dem Haus Habsburg-Lothringen auch die ungarische Krone endgultig entzog.

Ubersicht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Hauswappen (1512) [2]
Habsburgermonarchie 1789

Die Wurzeln der Habsburgermonarchie datieren in die Jahre 1276?1278, als Rudolf IV. Graf von Habsburg , der 1273 als Rudolf I. romisch-deutscher Konig geworden war, sein Haus mit den Herzogtumern Karnten und Krain und dann auch mit den Herzogtumern Osterreich und Steiermark belehnte und damit nach dem Intermezzo mit Ottokar II. P?emysl von Bohmen das Erbe der Babenberger antrat. Seit diesem Datum regierten die Habsburger mit nur kurzen kriegerischen Unterbrechungen ihre Hausmacht in Zentraleuropa .

Seit Rudolf I. (als Graf der VI., als Konig I.) 1307 waren Habsburger (mit Unterbrechungen) Konige in Bohmen , seit Albrecht (als Graf der V., als Romischer Konig II.) 1437 Konige in Ungarn . Ununterbrochen regierten sie diese Lander seit Ferdinand I. 1526/27. Seit dieser Zeit gehorte die habsburgische Monarchie ? deren Westen Teil des Heiligen Romischen Reiches war, wahrend der Osten außerhalb des Reiches lag ? zu den Großmachten Europas.

Mit Maximilian I. , dem letzten Ritter , bildete sich mit seiner Hochzeit und seinem Amtsantritt als Herzog von Burgund 1477 das Haus Osterreich-Burgund , ab dieser Zeit etwa spricht man von der Habsburgermonarchie im eigentlichen Sinne. Auf dem Hohepunkt der Ausdehnung ihrer dynastischen Besitzungen und Regentschaften teilte sich die habsburgische Universalmonarchie 1556 mit der Abdankung Karls V. , der als deutscher Kaiser und Konig in Spanien ein Weltreich beherrscht hatte, in dem die Sonne nicht untergeht , in eine osterreichische und eine spanische Linie. Letztere wird auch ?Haus Osterreich“ oder Casa de Austria genannt, ihr Weltreich , die spanische Habsburgermonarchie, ist aber nicht Gegenstand dieses Artikels.

Ein ?Geburtsdatum“ der (osterreichischen) Habsburgermonarchie kann auch mit dem Wormser Teilungsvertrag vom 28. April 1521 bzw. dem folgenden Brusseler Vertrag vom 7. Februar 1522 gegeben werden, [3] in dem die Ubergabe der osterreichischen Lande von Karl V. an seinen Bruder Ferdinand I. geregelt wurde. Allerdings gab es noch 1550 den am Widerstand der deutschen Kurfursten und an der hinhaltenden Politik seines Bruders gescheiterten Versuch Karls V., seinen Sohn Philipp , den spateren spanischen Konig, zum Konig von Deutschland wahlen zu lassen und das Universalreich auf diese Weise beisammenzuhalten. Die getrennte Erbfolge der spanischen und osterreichischen Linie (Hausordnung vom 25. Februar 1554) kann man daher als das entscheidende Datum der Trennung der beiden Linien betrachten, wobei die gegenseitigen vorrangigen Erbanspruche im Falle des Erloschens einer Linie dennoch erhalten blieben.

Die spanische Linie starb im November 1700 aus. Frankreich , der große Widersacher der Habsburger dieser Ara (siehe habsburgisch-franzosischer Gegensatz ), konnte im Spanischen Erbfolgekrieg eine neuerliche habsburgische ?Einkreisung“ verhindern, und die Bourbonen ubernahmen die spanische Krone. Die Habsburger konnten nur außerspanische Gebiete des Erbes ihrer spanischen Verwandten, vor allem die Osterreichischen Niederlande und das Konigreich Neapel , fur die osterreichische Linie erhalten.

1740 starben die osterreichischen Habsburger im Mannesstamm aus. Auf Grund der zuvor in jeweils allen habsburgischen Territorien und Landern erlassenen Pragmatischen Sanktion ubernahm Maria Theresia jeweils als Konigin, Erzherzogin usw. die sonst nur Mannern vorbehaltenen Herrscherrechte und grundete mit ihrem Gatten das nachfolgende Herrscherhaus Habsburg-Lothringen . Der Kaiser des Heiligen Romischen Reichs indes wurde von den Kurfursten gewahlt und sein (nicht erbliches) Amt konnte aufgrund Reichsrechts nur von einem Mann ausgeubt werden, weshalb sich Maria Theresia nicht als geeignete Kandidatin qualifizierte. Die Pragmatische Sanktion wurde zwar im Osterreichischen Erbfolgekrieg angefochten, die Monarchie ging aus dem Krieg aber nunmehr international anerkannt, wenngleich territorial geschmalert hervor. Maria Theresias Sohn, der Reformer Joseph II. , strebte danach, die Habsburgermonarchie zu einem einheitlichen Staat mit deutscher Amtssprache zu entwickeln, scheiterte damit aber vor allem in Ungarn. Dennoch war laut Ernst Trost ?Deutsch das Esperanto der Donaulander“. [4]

Durch die 1804 wahrend der Koalitionskriege erfolgte Konstituierung der dem Haus Habsburg-Lothringen unmittelbar untertanen Lander als Kaisertum Osterreich ? eine Reaktion auf die Selbstkronung Napoleons I. wenige Monate zuvor ? wurde die Habsburgermonarchie, schon seit Maria Theresia zentral von Wien aus verwaltet, auch offiziell zum selbststandigen Staat. Das Heilige Romische Reich wurde 1806 fur nicht mehr bestehend erklart.

Das Kaisertum Osterreich blieb bis zum Ausgleich zwischen Osterreich und Ungarn von 1867, der Osterreich-Ungarn als Doppelmonarchie , als Realunion der zwei Staaten definierte, ein einheitlicher Staat. Einheitlich blieben in der Folge bis 1918 obligatorisch der Monarch, die Außenpolitik, Heer und Kriegsmarine sowie fakultativ vereinbarte Wirtschaftsstandards wie die gemeinsame Gulden-, dann Kronenwahrung.

Aufgrund ihrer Große, ihrer Bevolkerungszahl und des Geltungsanspruchs ihrer Dynastie war die Habsburgermonarchie einer der wichtigsten Staaten Europas (der Pentarchie ) . In wechselnden Allianzen kampfte sie in den meisten europaischen Kriegen mit. Als sich im 19. Jahrhundert der Nationalismus als machtige Staatsidee in Europa etablierte, verlor Osterreich-Ungarn als Gesamtstaat sukzessive Einfluss und hatte auf Grund seiner Multinationalitat als Vielvolkerstaat immer großere Probleme in der Innenpolitik beider Teilstaaten. Sie fuhrten am Ende des verlorenen Ersten Weltkriegs zur Auflosung der Habsburgermonarchie.

Territoriale Entwicklung der Habsburgermonarchie

Besonderheiten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Habsburgermonarchie unterschied sich grundlegend von anderen Herrschaftsgebieten und Gesellschaften Europas. Westeuropaische Historiker stuften die Monarchie als politische Anomalie ein, deren strukturelle Schwache dazu fuhrte, dass sie sich standig in einem Zustand der Krise und des drohenden Verfalls befand. [5]

Der Verlauf der Geschichte der Habsburgermonarchie wurde im Wesentlichen durch funf Merkmale bestimmt:

  • Einflusse der Geopolitik und die Diplomatie des Gleichgewichts der Krafte ;
  • die Unterschiedlichkeit und Individualitat der habsburgischen Lander;
  • die Identifikation der Habsburger-Dynastie mit dem Heiligen Romischen Reich;
  • die Abhangigkeit, Konsens zwischen ihrer inlandischen Elite und auslandischen assoziierten Machten erreichen zu mussen;
  • die Rolle der Monarchen selbst, Kontinuitat und Sicherheit ihrer Herrschaftsgebiete zu gewahrleisten.

Monarchien wie Großbritannien , Frankreich oder Spanien konnten ihre Lander (zumindest vorubergehend) zu Nationalstaaten entwickeln, die auf eine gewisse Kontinuitat als geografische Einheit zuruckgefuhrt werden konnten; eine Einheit, die einen grundlegenden Grad an okonomischer, kultureller und sprachlicher Homogenitat forderte. Die separatistischen Bewegungen seit dem 19. Jahrhundert in Belgien (1830 Abspaltung von den Vereinigten Niederlanden ), Norwegen (1905 Trennung von Schweden), Irland (Abspaltung des Großteils von Großbritannien), Schottland ( Unabhangigkeitsreferendum 2014 gescheitert), im Baskenland und in Katalonien (Unabhangigkeitsreferendum angekundigt) zeigen, dass solche Entwicklungen nicht endgultig sein mussen. Im Kontrast dazu verfolgten die Habsburger eine auf Erweiterung angelegte Heirats- und Erbschaftspolitik, um unter ihrer Herrschaft auch vollig unterschiedliche Lander zu versammeln.

Die Monarchie war bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts in hohem Maße dezentral organisiert. Jedes einzelne Konigreich, Herzogtum, Furstentum, jede Grafschaft, die unter Habsburgs Herrschaft gelangte, behielt die eigene Landesregierung, die fast unabhangig von Wien operierte. Die Stande des Landes hatten die Macht und das Recht, uber die Forderungen des Landesfursten zu verhandeln. Die Interessen der Stande und der Adeligen erhielten oft Vorrang vor denen des Landesfursten; andernfalls musste er die fur ihn positive Entscheidung oft mit Kompromissen, Privilegien oder anderen Zugestandnissen erkaufen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Monarchien im fruhneuzeitlichen Europa versuchten die habsburgischen Herrscher zumeist, mit Adel und Klerus Konsens herzustellen, oft zu Lasten der Burger in den Stadten und der Untertanen der landlichen Grundherrschaften, die beinahe vollig aus der Landespolitik ausgeschlossen waren.

Gesamtstaatliche Institutionen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Ferdinand I. richtete wahrend seiner Regierung (1521?1564) verschiedene Staatsorgane ein, um die Leitung der Monarchie zu verbessern:

Unter Ferdinands Nachfolgern wurden diese Behorden kaum modernisiert:

  • Ferdinand II. gliederte 1620 die osterreichische Hofkanzlei aus der Reichshofkanzlei aus. Neben der Verwaltung Nieder- , Ober- und Innerosterreichs war sie auch ausfuhrendes Organ des Geheimen Rates.
  • Seit Leopold I. tagte der Geheime Rat fast nur noch in Kommissionen ( Konferenzen ), nachdem dieser durch kaiserliche Patronage zu viele Mitglieder bekommen hatte: [6]
    • Die Geheime Konferenz wurde 1669 als engerer Ausschuss des Geheimen Rats errichtet, nachdem dieser durch kaiserliche Patronage zu viele Mitglieder bekommen hatte. Es dauerte allerdings nicht lange, bis auch die Geheime Konferenz mit den gleichen Problemen zu tun hatte wie vorher der Geheime Rat.
    • Die deputatio in mensi , bestehend aus den Leitern der osterreichischen und der bohmischen Hofkanzlei, der Hofkammer und des Hofkriegsrats, war seit 1698 zustandig fur die Beratung der Finanzierung der Kaiserlichen Armee .
    • Weitere Kommissionen befassten sich mit Reichsangelegenheiten und auswartigen Beziehungen.
    • Die Finanzkonferenz wurde 1717 von Karl VI. zur Aufsicht uber die Finanzen eingerichtet.
  • Der 1711 aus den spanischen Consejos gebildete Consejo de Espana [7] [8] wurde von Karl VI. gegrundet, um ihn bei der (letztlich vergeblichen) Durchsetzung seiner spanischen Herrschaftsanspruche zu beraten. 1736 wurde er aufgeteilt:

Unter Karls Erbin Maria Theresia und ihren Nachfolgern wurde das Behordenwesen grundlich reformiert. Die meisten Reformen blieben aber auf die osterreichischen Erblande einschließlich der Lander der Bohmischen Krone beschrankt und umfassten Ungarn nicht:

  • Die Staatskanzlei wurde 1742 errichtet, um die auslandische Politik der Habsburgermonarchie festzulegen. Der Geheime Rat und die Konferenzen wurden abgeschafft.
  • Das Generalkriegskommissariat , 1746 errichtet, erhielt die Kontrolle uber die militarische Nachschubversorgung und hatte in der Praxis mehr Autoritat uber Kriegsangelegenheiten als der Hofkriegsrat jemals gehabt hatte.
  • Das directorium in publicis et cameralibus (1749 errichtet) war ein ubergreifendes Organ der Erblande. Entstanden aus der Zusammenlegung von bohmischer und osterreichischer Hofkanzlei, bildete es mit Ausnahme der ungarischen Lander unter verschiedenen Namen und ofter wechselnden Kompetenzen bis 1848 die oberste Zentralstelle der politischen Verwaltung. Zu den Agenden gehorten unter anderen auch Angelegenheiten der Landwirtschaft, des Sanitatswesens, des Handels und Gewerbes, des Steuer- und Abgabenwesens, der Justizbehorden, der Gesetzgebung, des Burgermilitars und Ahnliches. [9]
  • Die Oberste Justizstelle fungierte im Erzherzogtum und Bohmen, spater auch in den anderen Erblanden (außer Ungarn) als oberster Gerichtshof. [10]
  • Der Niederlandische und der Italienische Rat wurden 1757 als Departement de Pays-Bas bzw. Dipartimento d´Italia der Staatskanzlei eingegliedert [11] [8] .
  • Der Staatsrat , 1760 errichtet, war oberstes Beratungsorgan der Monarchin, die bei Bedarf selbst den Vorsitz fuhrte.
  • Die Studienkommission , 1760 errichtet, bekam die Befugnis, den obligatorischen Schulunterricht innerhalb der Erblande zu verbreiten.

Habsburgische Lander [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Stammlande der Habsburger [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die eigentlichen Stammlande der Habsburger, wie sie seit dem mutmaßlichen Grunder der Habsburg , Radbot Graf im Klettgau , im 11. Jahrhundert historisch fassbar sind, sind Besitzungen in der heutigen Schweiz und im Elsass . Schon Rudolf von Habsburg , der erste habsburgische deutsche Konig, herrschte uber Gebiete zwischen Vogesen , Schwarzwald und Vierwaldstattersee . Zu diesen Besitzungen kam, als die Habsburger die Babenberger beerbten, der heute osterreichische Raum. [12]

Wesentlichen Anteil hatten die Habsburger bei den fruhen Stadtgrundungen und am Aufbau von Baden , Bremgarten , Brugg , Konigsfelden , Laufenburg , Sursee sowie Waldshut . Diese Stadte fuhren zum Teil noch heute das Habsburger Lowenwappen.

Um 1385 gehorten zu den wichtigsten Besitzungen der Stammlande die Landgrafschaften, Herrschaften und Vogteien Sundgau , Breisgau , Rheinfelden , Kyburg , Thurgau , Nellenburg , Baden , Lenzburg , Willisau , Rothenburg , Wolhusen , Rapperswil , Gaster , Glarus , Feldkirch , und Freiburg im Uechtland . [13] In dieser Zeit gingen die Stammlande an die Alte Eidgenossenschaft verlustig, die Reste werden unter dem Territorium Vorderosterreich zusammengefasst. Von den Stammlanden hielten sich nur Laufenburg und Rheinfelden bis 1802, Tarasp bis 1807, [12] und in Reminiszenz die Titel Gefursteter Graf von Habsburg und Kyburg im Großen Titel des Kaisers bis 1918.

Spater, als diese Besitzungen im Westen weitgehend verloren waren und der Begriff Erblande sich auf die ungarischen Lander und bohmischen Kronlander ausgedehnt hatte, fasste man unter Stammlande die noch aus der Babenbergerzeit ubernommenen und in den fruhen Jahren der Dynastie erworbenen Herrschaften, das ?alte“ Erzherzogtum Osterreich (als Titel) und seine herzoglichen, graflichen und sonstigen Nebenlander , zusammen.

Habsburgische Erblande [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  •  Die Habsburgischen Erblande 1648
  • Mit dem Begriff Habsburgische Erblande werden die von den Habsburgern beherrschten Territorien bezeichnet, in denen das Haus Osterreich den erblichen Fursten stellte und die schon langere Zeit im Besitz der Dynastie waren. Der Inhalt dieses Begriffs hat sich mit der Zeit gewandelt. Er diente auch als Abgrenzung fur die familiare Hausmacht innerhalb des Heiligen Romischen Reiches , als dessen Konig oder Kaiser ab 1273 mehrmals und ab 1438 in fast durchgehender Folge Habsburger Fursten gewahlt wurden. [14]
    Die Habsburgischen Erblande umfassten damals bereits große Gebiete des deutschen Sprachraumes, teilweise auf Gebieten der heutigen Schweiz , Deutschlands , Frankreichs und Osterreichs sowie im heutigen Ungarn , Italien , Slowenien und Kroatien .

    Nach Aufhebung der standischen Verfassung im Konigreich Bohmen ( Verneuerte Landesordnung 1627) wurde dieses wie seine Nebenlander Mahren und Schlesien ebenso als erblich erklart, wie dies nach der Pragmatischen Sanktion von 1713 auch mit dem Konigreich Ungarn geschah, womit sich die Habsburgermonarchie in einem fruhen staatlichen Sinne als Einheit ausbildete. Obwohl die Bevolkerung der ursprunglichen Erblande großteils aus Deutschen bestand und die Habsburger diese Gebiete fur Jahrhunderte regierten, entstand neben der deutschen Identitat ab der zweiten Halfte des 18. Jahrhunderts innerhalb eines gemeinsamen Deutschlands sukzessive auch ein verstarktes, dynastisch orientiertes Osterreichbewusstsein . Die Landtage hatten ein großes Maß an Autonomie gegenuber den habsburgischen Herrschern, die sich zuallererst als deutschosterreichische Fursten sahen.

    Das Bestreben, auch das Konigreich Ungarn (also die ungarische Krone und ihre Nebenlander) als Erblande anzusehen ? immerhin hatten die Habsburger den Großteil des Landes von den Osmanen (zuruck-)erobert ? wurde mit dem Ausgleich von 1867 hinfallig (dass Franz Joseph und Elisabeth nochmals formell in Budapest zum ungarischen Konigspaar gekront wurden , war eine Demonstration des Abgangs von dieser Staatstheorie).

    Die von Maximilian I. durch Heirat mit der Herzogin Maria von Burgund und deren Tod 1482 zum Haus Habsburg gekommenen burgundischen Territorien (Besitzungen im Rheingebiet, vor allem die Niederlande ) wurden indes nie zu den Habsburgischen Erblanden gerechnet und kamen an die spanischen Habsburger . Auch nach 1715, als aus den Spanischen Niederlanden nach dem Ubergang an den osterreichischen Zweig des Hauses Habsburg die Osterreichischen Niederlande wurden, wurden sie nie zu den Habsburgischen Erblanden gerechnet. Fur die spater in die Monarchie eingegliederten Territorien, z. B. Galizien , Bukowina und Dalmatien , wurde der Begriff ebenfalls nicht verwendet.

    Erzherzogtum Osterreich und seine Nebenlander und Gebiete [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

    Im 15. Jahrhundert gehorten Niederosterreich (heutiges Niederosterreich , Oberosterreich ), Innerosterreich (heutiges Steiermark und Karnten , historisches Krain , um 1500 zahlte man auch die Grafschaft Gorz zu den Erblanden), Oberosterreich (historisches Tirol und heutiges Vorarlberg ) sowie Vorderosterreich (ehem. Vorlande , verbliebene Stammlande und neuerworbene Besitzungen in der heutigen Schweiz, Bayern, Baden) dazu. [15]

    Spalte Anmerkung sortiert nach dem Zeitpunkt der Erwerbung
    Land Hauptstadt Ethnien Religion Anmerkungen Wappen (1)
    Erzherzogtum Osterreich unter der Enns Wien Deutsche romisch-
    katholisch
    , Lutheraner
    Historisches Kernland und Namensgeber der Habsburgermonarchie. Um 976 als bairisches Grenzland entstanden, 996 als Ostarrichi erwahnt, 1156 babenbergisches Herzogtum; 1278 an Rudolf I. , 1282 Belehnung von Albrecht V./I. und Rudolf II. , dann Osterreich ob und unter der Enns genannt, Trennung kurzfristig 1458?1463 in zwei Herzogtumer, 1783/84 Osterreich ob der Enns endgultig abgetrennt, seither etwa das heutige Bundesland Niederosterreich
    Herzogtum Steyer (Steiermark) Steyr , ab 12 Jh. Graz Deutsche , Slowenen romisch-
    katholisch
    , Lutheraner
    Karantanische Mark , ab 1122 Steyrmark , 1180 Herzogtum Steyer ; 1278 Lehen an Rudolf I. (als Kaiser), 1282 Belehnung von Albrecht V./I. und Rudolf II. , 1564?1619 Teil von Innerosterreich ; Raum des heutigen Bundeslands Steiermark und bis Ende Oktober 1918 der seither zu Slowenien gehorenden Untersteiermark
    Herzogtum Karnten Klagenfurt Deutsche , Slowenen romisch-
    katholisch
    , Lutheraner
    Baierische Grenzmark seit dem 8. Jh., 976 Herzogtum (Raum St. Polten ? Verona ? Istrien ), wechselnde Herzoge und Gebietsabtrennungen
    1276?1286 an Rudolf I. , dann Grafen von Gorz ( Meinhardiner ), 1335 Belehnung Albrechts II. , 1564?1619 Teil von Innerosterreich , 1809?1814 an Kaiserreich Frankreich ; 1918 Kanaltal an Italien, Mießtal an Slowenien
    Herzogtum Krain Laibach Slowenen , Deutsche romisch-
    katholisch
    , Lutheraner
    1040 als Markgrafschaft Krain von Karnten abgetrennt (etwa heutiges ostliches Slowenien ), 1276?1286 an Rudolf I. , dann Grafen von Gorz ( Meinhardiner ), 1335 Belehnung Leopold I. , 1364 Herzogtum, 1564?1619 Teil von Innerosterreich , 1809?1814 an Kaiserreich Frankreich
    Stadt Triest mit ihrem Gebiet [16] Triest Italiener , Slowenen , Deutsche romisch-
    katholisch
    romisch ( Aquileia ), 774 frankisch, bei der Mark Friaul , 12. Jh. unabhangige Herrschaft, 1382 Unterschutzstellung ( Leopold III. ) auf Wunsch der Stadt, 1564?1619 Teil von Innerosterreich , 1805?1806 und 1809?1813 an Kaiserreich Frankreich ( Illyrische Provinzen ), 1814?1849 beim osterr. Kgr. Illyrien , dann Teil der Kustenlande , 1867 Kronland; 1919 an Italien
    (Gefurstete) Grafschaft Tirol (und Vorlande/Vorarlberg) Meran , ab Anfang 15. Jh. Innsbruck Deutsche , Italiener romisch-
    katholisch
    schon im 7. Jh. bairische Grafschaften, geeint im 12./13. Jh.: heutiges Land Tirol ohne Osttirol (bei Gft. Gorz ), Sudtirol , Trentino ( Hzgt. Trient 1207)
    1363 an Habsburg ( Rudolf der Stifter ), 1446 als Tirol und die Vorlande (Landesteil Oberosterreich , Mitverwaltung der vorderosterreichischen Lande, gehen bis 1807 weitgehend verlustig), 1493 gefurstet, 1400er?1496 ( Altere Tiroler Linie ) und 1620er?1665 ( Jungere Tiroler Linie ) von Zweiglinien regiert, 1805 an Bayern, 1809?1814 an Kr. Frankreich, ab 1814/15 Gefurstete Grafschaft Tirol und Vorarlberg , 1861 dieses abgetrennt, 1918 Deutsch- Sudtirol und Trentino an Italien
    Osterreichische Vorlande Ensisheim , ab 1648 Freiburg im Breisgau Deutsche romisch-
    katholisch
    Verwaltungsbezeichnung der alten Stammlande seit dem 10. Jh., dessen zerstreute Lander im Lauf der Jahrhunderte bis auf Vorarlberg verlustig gehen; ab 1446 mit Tirol als Tirol und die Vorlande ; 1564?1619 ( Altere Tiroler Linie ) und 1623?1665 ( Jungere Tiroler Linie ) von Zweiglinien regiert; die anderen Territorien spater Vorderosterreich genannt, 1805 an die Kurfurstentumer Baden und Wurttemberg verloren, beim Wiener Kongress 1814/15 aufgegeben.

    (1)
    (Gefurstete) Grafschaft Gorz (und Gradisca) Gorz Italiener , Slowenen , Deutsche romisch-
    katholisch
    im 12. Jh. als Grafschaft ( Meinhardiner ), Gebiete im Raum Sudtirol-Karnten-Adria, 1365 gefurstet, Teile schon 1364, 1374, 1460 an Habsburg, 1500 endgultig an Maximilian I. vererbt, 1504 gefurstet, 1564?1619 Teil von Innerosterreich . 1747 zur Gefursteten Grafschaft Gorz und Gradisca erweitert ( Gefurstete Grafschaft Gradisca 1717 durch Erbschaft an Habsburg); 1809?1814 an Kaiserreich Frankreich ( Illyrische Provinzen ), 1814?1849 beim osterr. Kgr. Illyrien , dann Teil der Kustenlande , 1867 Kronland; 1918 an Italien und Jugoslawien
    Erzherzogtum Osterreich ob der Enns Linz Deutsche romisch-
    katholisch
    , Lutheraner
    Ursprunglich Teil des Herzogtums Osterreich; 1458?1463 eigenes Herzogtum ( Albrecht VI. , 2. Habsburgische Teilung); ab dem 16. Jh. Landesteil (Furstentum), 1779 um Teile Ostbayerns ( Innviertel ) erweitert, 1783/84 selbstandiges Kronland, 1805?1815 Westteil (Innviertel, Hausruckviertel ) an Bayern, 1816 um den Salzburgkreis erweitert, dieser 1849 als Salzburg Kronland
    Markgrafschaft Istrien Mitterburg Kroaten , Italiener , Slowenen , Deutsche , romisch-
    katholisch
    , Lutheraner
    789 von Karl dem Großen erobert, 803 Teil der Markgrafschaft Friaul , 828 eigene Grafschaft, mit Friaul ( Mark Aquileia ), 952 an Bayern , 976 an Karnten , 1040 Markgrafschaft (bei Herzogtum Meranien ); ab dem 11. Jh. teils Gorzisch ( Grafschaft Mitterburg ), ab dem 13. Jh. gutteils beim Aquileia , 1291 der Republik Venedig ; Mitterburg schon 1374 habsburgisch, gesamt 1797 ( Frieden von Campo Formio ), 1809?1813 an Kaiserreich Frankreich, 1814?1849 beim osterr. Kgr. Illyrien , dann Teil der Kustenlande , 1867 Kronland mit gemeinsamer Verwaltung in Triest; 1918 an Italien und Jugoslawien
    Herzogtum Salzburg Salzburg Deutsche romisch-
    katholisch
    (Lutheraner 16.?18. Jh. exiliert )
    ehem. Erzstift Salzburg : Rupertinisches Missionsbistum 696, 798 Erzbistum, 1328 Landesordnung, um 1350 geistl. Reichsfurstentum, 1803 sakularisiert;
    1803?1806 Kurfurstentum (habsb. Sekundogenitur), 1806?1810 Herzogtum, Verlust an Bayern ( Salzachkreis ) , dann ab 1816 Salzburgkreis von Osterreich ob der Enns, 1849 Kronland
    Osterreichisches Kustenland (Litorale) Triest Italiener , Slowenen , Deutsche romisch-
    katholisch
    Erwerbungen an der Adria ab 1366, 1849 als Kronland aus Gorz-Gradisca, Istrien und Triest aus dem Konigreich Illyrien gebildet, 1867 wieder in drei Kronlander mit gemeinsamem Statthalter und Verwaltung in Triest geteilt; 1918 an Italien und Jugoslawien
    (1)
    Land Vorarlberg Bregenz Deutsche romisch-
    katholisch
    Teile Vorderosterreichs , ab 1814/15 Landesteil Tirols, 1861 eigenes Kronland ( Hohenems , Feldkirch , Bregenz , Sonnenberg etc. , administrativ weiter bei Tirol)
    (1)  
    Osterreichisch-ungarische Lander, Hugo Strohl um 1890, [17] ausgenommen Vorderosterreich 1512 [2] und Kustenland um 1860.

    Lander der Bohmischen Krone [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

    Die Lander der Bohmischen Krone (tschechisch: Zem? koruny ?eske ) umfassten Bohmen , Mahren , die Grafschaft Glatz und Schlesien (ab 1742 nur Osterreichisch-Schlesien ) sowie die beiden Lausitzen (zwei 1635 mit allen landesherrlichen Rechten an Sachsen abgetretene Markgrafschaften) und andere Nebenlander. Die bohmischen Lander waren formal in einer Personalunion verbunden, der Konig von Bohmen war zugleich Herzog von Schlesien und Markgraf von Mahren. Die anderen Lander waren in Bohmen inkorporiert und Titularanspruche.

    An Habsburg kam die Bohmische Krone, vorher beim Haus Jagiełło , nach der Schlacht bei Mohacs (1526) gegen die Osmanen, als die Stande Ferdinand I. , den Bruder Kaiser Karls V. , zum bohmischen Konig erkoren. 1627 wurde durch Ferdinand II. die Verneuerte Landesordnung erlassen, worin die Bohmische Krone als erblich erklart wurde. Dadurch wurden die bohmischen Lander zu den habsburgischen Erblanden gezahlt, sowohl von den Habsburgern selbst als auch vom bohmischen Adel, und ein langsamer Prozess der Integration mit den osterreichischen Erblanden wurde in Gang gesetzt.

    Vom Ausgleich 1867 an wurde fur die im Kaisertum verbliebenen Lander der Begriff Die im Reichsrat vertretenen Konigreiche und Lander verwendet ( Cisleithanien ).

    Schon seit 1848 hatten sich, speziell in Bohmen, tschechische Abspaltungstendenzen gezeigt; ein osterreichisch-tschechischer Ausgleich ahnlich dem Ausgleich mit Ungarn kam aber nicht zustande, da die große deutsche Minderheit in den bohmischen Landern es ablehnte, unter tschechische Herrschaft zu geraten, und lieber von Wien aus regiert werden wollte. In Mahren kam es 1905 zu einem ausgewogenen Mahrischen Ausgleich ; in Bohmen herrschte aber statt Kooperation der Nationalitaten Konfrontation: Nach deren Eskalation wurde der bohmische Landtag 1913 aufgelost. Im Ersten Weltkrieg sah die k.k. Regierung 1915 die Chance, den Ausdruck Osterreichische Lander fur ganz Cisleithanien einzufuhren; parlamentarische Opposition der Tschechen war nicht zu befurchten, da der Reichsrat seit 1914 vertagt war.

    Land Hauptstadt Ethnien Religion Anmerkungen Karte Wappen
    Konigreich Bohmen Prag Bohmer ( Tschechen ), Deutsche romisch-katholisch , Hussiten und Taufer (15./17. Jh.), Lutheraner 895 unter den P?emysliden Herzogtum, 1085 Konigreich, seit dem 14. Jh. Kurfurstentum des Heiligen Romischen Reiches , seit 1526 mit allen Kronlandern Teil der habsburgischen Erblande, 1918 aufgelost
    Markgrafschaft Mahren Brunn , fruher auch Olmutz Mahrer (Tschechen), Deutsche romisch-katholisch, Hussiten und Taufer (15./17. Jh.), Lutheraner um 907 aus Großmahren entstanden, seit 1031 bei Bohmen
    Herzogtumer in Schlesien Breslau , dann Troppau Deutsche, Tschechen (Bohmer und Mahrer),
    Polen
    romisch-katholisch, Lutheraner 1138 polnisches Herzogtum, zerfallt ab 1249 in zahlreiche Teilgebiete , alle bis 1348 zu Bohmen, der großere Teil nach der Teilung Schlesiens als Ergebnis des Ersten Schlesischen Krieges 1742 bzw. 1763 preußisch , der Rest Osterreichisch-Schlesien (Ober- und Niederschlesien)
    Markgrafschaft Niederlausitz Lubben Deutsche, Sorben erst romisch-katholisch, dann Lutheraner Markgrafschaft Lausitz seit dem 10. Jh., 1370 nach Bohmen inkorporiert, [18] bereits um 1540 weitgehend evangelisch geworden, [19] 1635 im Prager Frieden an das Kurfurstentum Sachsen abgetreten [20]
    Markgrafschaft Oberlausitz Bautzen Deutsche, Sorben Lutheraner, romisch-katholisch ab dem 12. Jh. als Land Budissin erstmals bohmisch, 1329 erneut zu Bohmen, seit dem 15. Jh. als Oberlausitz bezeichnet, 1635 im Prager Frieden an das Kurfurstentum Sachsen abgetreten [20]

    Lander der ungarischen Krone [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

    Die Lander der Heiligen Ungarischen Stephanskrone (Ungarisch: Szent Istvan Koronajanak Orszagai , Kroatisch: Zemlje krune Svetog Stjepana , Slowakisch: Krajiny Svato?tefanskej koruny ) lagen in den heutigen Landern Ungarn, Slowakei , Ukraine , Rumanien , Serbien , Kroatien , Slowenien und Osterreich . Im Gegensatz zu den anderen Teilen der Habsburgermonarchie lagen diese Lander bzw. Landesteile außerhalb des Heiligen Romischen Reichs.

    Der ungarische Landtag bestand großtenteils aus magyarischen Adeligen und hatte das Recht, den Konig zu wahlen. Auch ein vereinigter Landtag des Konigreichs Slawoniens und des Konigreichs Kroatien hatte dieses Recht, unabhangig von der Auswahl Ungarns.

    1687, wahrend des Großen Turkischen Kriegs, erklarte der ungarische Landtag die Heilige Ungarische Stephanskrone fur erblich. Als Gegenleistung mussten die Habsburger dem ungarischen Adel erhebliche Konzessionen zugestehen: Der Landtag musste regelmaßig einberufen werden, Ungarn durfte sich teilweise selbst regieren und die Adeligen wurden von der Steuerpflicht befreit. Dadurch erhielt Ungarn einen besonderen Rang innerhalb der Habsburgermonarchie, den es bis 1867 zumeist bewahren konnte.

    1867 fand der osterreichisch-ungarische Ausgleich statt, mit dem Ungarn von 1867 bis 1918 zur vollen inneren Selbststandigkeit gelangte. Seit damals spricht man von Transleithanien .

    Lage Land Hauptstadt Ethnien Religion Anmerkungen Wappen
    Konigreich Ungarn Pressburg
    Buda (deutsch damals: Ofen , ab 1784)
    Ungarn , Slowaken , Serben , Deutsche , Ruthenen , Rumanen romisch-katholisch , griechisch-katholisch , calvinistisch 1526?1541 aufgeteilt zwischen Ferdinand I. und Johann Zapolya . 1541?1699 teilweise vom Osmanischen Reich besetzt.
    Konigreich Slawonien Osijek Kroaten , Serben romisch-katholisch , griechisch-orthodox 1526?1699 großtenteils vom Osmanischen Reich besetzt, 1849 mit Kroatien zum Kronland Kroatien und Slawonien vereinigt.
    Konigreich Kroatien Agram Kroaten , Serben romisch-katholisch , griechisch-orthodox 1097?1918 zumeist Personalunion , seit 1867 auch Realunion mit dem Konigreich Ungarn , 1849 mit Slawonien zum Kronland Kroatien und Slawonien vereinigt.
    Konigreich Kroatien und Slawonien Agram Kroaten , Serben romisch-katholisch , griechisch-orthodox 1849 durch Vereinigung der Konigreiche Kroatien und Slawonien entstanden.
    Stadt Fiume mit Gebiet
    ( Rijeka )
    Fiume Italiener , Kroaten , Ungarn 1465 von der Habsburgermonarchie gekauft, 1526 zu den ungarischen Landern, lange von Graz ( Innerosterreich ) aus verwaltet, 1779 Corpus separatum , 1809?1815 beim franzosischen Konigreich Italien, 1815 zu Osterreich, 1867 Freistadt der ungarischen Krone, spater Komitat
    (Groß-)Furstentum Siebenburgen (Transsylvanien) Kolozsvar (Klausenburg) , Nagy-Szeben (Hermannstadt) Rumanen , Szekler (Magyaren), Siebenburger Sachsen (Deutsche) rumanisch-orthodox , rumanisch-griechisch-katholisch , Lutheraner , calvinistisch , romisch-katholisch 1687 erobert. Bis 1711 unter eigenem Fursten. 1765 zum Großfurstentum erhoben, 1867 Teil Ungarns.
    Banat Temesvar Rumanen , Ungarn , Deutsche , Serben romisch-katholisch , serbisch-orthodox , rumanisch-griechisch-katholisch 1526?1718 vom Osmanischen Reich besetzt. 1718 eigenes Kronland , 1779 Teil Ungarns.
    Woiwodschaft Serbien und Temeser Banat Serben , Rumanen , Deutsche , Ungarn serbisch-orthodox , rumanisch-griechisch-katholisch Wojwodina und Banat , 1849 durch Abtrennung aus Ungarn und Gebiete der serbischen Militargrenze, 1849 eigenes Kronland, 1860 zwischen Ungarn und Kroatien-Slawonien aufgeteilt. [21]

    Weitere Lander [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

    Neben den Gebieten, die die Habsburger nach dem Tod von Ludwig II. erbten, wurden zwischen 1526 und 1804 auch andere Gebiete der osterreichischen Habsburgermonarchie angeschlossen. Einige wurden vom Osmanischen Reich erobert, andere wurden nach dem Aussterben der spanischen Habsburger erlangt. Galizien kam durch die Polnischen Teilungen an das Haus Osterreich. Das Großherzogtum Toskana , das Herzogtum Parma und das Herzogtum Modena wurden zeitweise von Habsburgern (als Sekundogenituren ) regiert, bildeten aber keinen Teil ihrer zumeist von Wien aus regierten Monarchie.

    Spalte Anmerkung sortiert nach dem Zeitpunkt der Erwerbung
    Land Hauptstadt Ethnien Religion Anmerkungen Wappen
    Militargrenze keine Kroaten , Deutsche , Serben , Ungarn serbisch-orthodox , romisch-katholisch , Lutheraner ab dem 16. Jh. Grenzzone unter Militarrecht zur Abwehr der Turkengefahr ; vorerst von Innerosterreich , nach 1750 von Wien aus verwaltet. 1849 eigenes Kronland als serbische Wojwodina , spater in Ungarn bzw. Kroatien-Slawonien (beide Transleithanien) integriert ?
    Herzogtum Mailand Mailand Italiener romisch-katholisch Im Spanischen Erbfolgekrieg von den spanischen Habsburgern ubernommen. 1714?1797 Teil der osterreichischen Habsburgermonarchie, ebenso 1815?1859 im Konigreich Lombardo-Venetien , 1851 eigenes Kronland Lombardei ; 1859 (Solferino/ Frieden von Villafranca ) an Napoleon III. (1861 an Italien )
    Osterreichische Niederlande Brussel Flamen , Wallonen romisch-katholisch, calvinistisch Im Spanischen Erbfolgekrieg von den spanischen Habsburgern ubernommen. 1714?1797 Teil der osterreichischen Habsburgermonarchie, dann von Frankreich annektiert; 1815 an das Konigreich der Vereinigten Niederlande ; 1830 als Konigreich Belgien selbststandig
    Konigreich Sardinien Cagliari Italiener romisch-katholisch Im Spanischen Erbfolgekrieg von den spanischen Habsburgern ubernommen. 1714?1720 Teil der osterreichischen Habsburgermonarchie, dann getauscht gegen Sizilien.
    Serbien Belgrad Serben, Kroaten, Bosniaken serbisch-orthodox, romisch-katholisch, sunnitischer Islam Nordserbien erobert vom Osmanischen Reich. 1718?1739 habsburgisch, bei der Militargrenze
    Kleine Walachei Craiova Rumanen rumanisch-orthodox Erobert vom Osmanischen Reich. 1718?1739 habsburgisch
    Konigreich Neapel / Konigreich Sizilien Neapel Italiener romisch-katholisch Im Spanischen Erbfolgekrieg von den spanischen Habsburgern ubernommen. Neapel, seit 1707 osterreichisch besetzt, gehorte 1713?1735 zu Osterreich; Sizilien, vom Haus Savoyen im Tausch fur das Konigreich Sardinien erhalten, war 1720?1735 Teil der osterreichischen Habsburgermonarchie; beide 1735 zuruck an das nun bourbonische Spanien
    Konigreich Galizien (und Lodomerien) Lemberg Polen , Ruthenen (=  Ukrainer ) griechisch-katholisch , romisch-katholisch, judisch Erworben bei der ersten polnischen Teilung 1772. 1867?1918 bei Cisleithanien
    Bukowina Czernowitz Rumanen, Ruthenen, Deutsche rumanisch-orthodox, romisch-katholisch, judisch 1775 vom osmanischen Vasallen - Furstentum Moldau erworben. 1775?1786 unter Militarverwaltung, dann Teil des Konigreichs Galizien und Lodomerien. 1849 eigenes Kronland. 1867?1918 bei Cisleithanien
    Konigreich Dalmatien Zara Kroaten, Italiener romisch-katholisch 1797 im Frieden von Campo Formio zu Osterreich; 1805?1814 Ksr. Frankreich ( Illyrische Provinzen ), 1814?1849 beim osterr. Kgr. Illyrien , ab 1867 Kronland (bei Cisleithanien ); 1918 an Jugoslawien
    Venetien Venedig Italiener romisch-katholisch 1797 mit dem Frieden von Campo Formio erworben bis 1805 ( Frieden von Preßburg ), 1805?1814 zum Konigreich Italien bzw. 1809?1814 an Kaiserreich Frankreich ( Illyrische Provinzen ), 1815?1866 Teil des Kaisertums Osterreich, mit Herzogtum Mailand zum Konigreich Lombardo-Venetien vereinigt. 1851 eigenes Kronland; 1866 ( Frieden von Wien ) an Italien
    Konigreich Lombardo-Venetien Mailand Italiener romisch-katholisch 1815 aus dem Herzogtum Mailand und Venetien gebildet, 1851 zwei Kronlander Lombardei und Venetien
    Bosnien und Herzegowina Sarajevo Serben, Kroaten, Bosniaken serbisch-orthodox, romisch-katholisch, sunnitischer Islam Teil des Osmanischen Reichs, Anspruch seit 1869, 1878 Okkupation (Ermachtigung vom Berliner Kongress ), Verwaltung durch das Gemeinsame Finanzministerium , 1908 annektiert ( Bosnische Annexionskrise ); gehorte weder Cis- noch Transleithanien an (Verwaltung durch das gemeinsame k.u.k. Finanzministerium)

    Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

    Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

    Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

    Wiktionary: Habsburgermonarchie  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

    Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

    1. Albrecht Greule, Jorg Meier, Arne Ziegler: Kanzleisprachenforschung: Ein internationales Handbuch . Walter de Gruyter, 2012, ISBN 978-3-11-026188-2 ( google.de [abgerufen am 22. Januar 2024]).
    2. a b Privilegium maius . Titelseite, Exemplar Kaiser Maximilians I.
    3. Erich Zollner : Geschichte Osterreichs: von den Anfangen bis zur Gegenwart . 8. Auflage. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, Munchen 1990, ISBN 3-486-46708-5 , Kap. ?Das Spatmittelalter und die Habsburgische ?Herrschaft zu Osterreich‘“, S.   162 .
    4. Ernst Trost : Das blieb vom Doppeladler. Auf den Spuren der versunkenen Donaumonarchie. Molden, Wien/Munchen/Zurich 1966, S. 202.
    5. Charles W. Ingrao: The Habsburg Monarchy ? 1618?1815 , Purdue University , Indiana, S. 2.
    6. Thomas Feller: Der geheime Rat, die Konferenz und die Deputation In: Die osterreichische Zentralverwaltung / bearbeitet von Friedrich Walter . Wien (u. a.) S. 155?189
    7. Spanischer Rat im Wien Geschichte Wiki der Stadt Wien
    8. a b AT-OeStA/HHStA LA ISR Italien-Spanischer Rat, 1711 (ca.)-1809 (ca.) (Bestand). Abgerufen am 22. Januar 2024 .
    9. Josef Kallbrunner : Die osterreichische Zentralverwaltung. Die Zeit des Directoriums in Publicis et Cameralibus ? (Vorstadien 1743?1749, das Directorium 1749?1760). Aktenstucke. Holzhausen, Wien 1925, S. 269 ff.
    10. Christian Neschwara : Die Oberste Justizstelle in Wien (1749?1848) , in: BRGO 2016 Beitrage zur Rechtsgeschichte Osterreichs S. 256?268
    11. Renate Zedinger: Die Verwaltung der Osterreichischen Niederlande in Wien (1714?1795): Studien zu den Zentralisierungstendenzen des Wiener Hofes im Staatswerdungsprozess der Habsburgermonarchie . Band 7 von Schriftenreihe der Osterreichischen Gesellschaft zur Erforschung des Achtzehnten Jahrhunderts. Bohlau Verlag, Wien 2000, ISBN 3-205-99011-0 , insb. Das Niederlandische Departement , S.   96?103 ( eingeschrankte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    12. a b Manfred Scheuch : Osterreich ? Provinz, Weltreich, Republik . Ein historischer Atlas. Verlag Das Beste, Wien 1994, ISBN 3-87070-588-4 , Habsburgs Stammlande, Kriege mit den Eidgenossen , S.   44   f .
    13. Scheuch: Osterreich . Karte, S.   45 .
    14. Maximilian I. als Herrscher der habsburgischen Erblande und Kaiser des Reiches. Abgerufen am 22. Januar 2024 .
    15. Scheuch: Osterreich . Habsburgs Teilungen , S.   50   f .
    16. RGBl. Nr. 20/1861.
    17. Oesterreichisch-Ungarische Wappenrolle. Die Wappen ihrer k. u. k. Majestaten, die Wappen der durchlauchtigsten Herren Erzherzoge, die Staatswappen von Oesterreich und Ungarn, die Wappen der Kronlander und der ungarischen Comitate, die Flaggen, Fahnen und Cocarden beider Reichshalften, sowie das Wappen des souverainen Furstenthumes Liechtenstein. Anton Schroll, Wien 1890, 1895 (2. Aufl. 1900).
    18. Marek Wejwoda: Spielball machtiger Nachbarn. ?Die Lausitzen“ im 14. Jahrhundert . In: Heinz-Dieter Heimann , Klaus Neitmann , Uwe Tresp (Hrsg.): Die Nieder- und Oberlausitz ? Konturen einer Integrationslandschaft. Band I: Mittelalter (= Die Nieder- und Oberlausitz ? Konturen einer Integrationslandschaft ). 3 Bande, Lukas Verlag fur Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin 2013, ISBN 978-3-86732-160-0 , S. 191?203, Inkorporation Mark Lausitz: S. 194.
    19. Die Reformation und die Sorben in der Niederlausitz. Verein fur Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte. Abgerufen im August 2019.
    20. a b Jaroslav Macek: Die Lander der bohmischen Krone und die habsburgische Politik in Ungarn und auf dem Balkan . In: Acta Historica Academiae Scientiarum Hungaricae . Band   33 , Nr.   2/4 , 1987, S.   237 , JSTOR : 42555580 .
    21. Serbische Wojewodschaft u. Temeser Banat . In: Heinrich August Pierer , Julius Lobe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit . 4. Auflage. Band   15 : Saugethiere?Sicilicus . Altenburg 1862, S.   883 ( zeno.org ).