Konig

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St. Edwardskrone

Konig oder weiblich Konigin ist die Amtsbezeichnung fur den hochsten monarchischen Wurdentrager in der Rangfolge eines souveranen Staates . Hierarchisch dem Konig ubergeordnet ist nur der Kaiser wie im Falle der historischen Großreiche . Im Europa des spaten Mittelalters und der fruhen Neuzeit war der Konig in der Regel hochster Souveran seines Landes: Oberhaupt der Regierung , oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Daruber hinaus nahm er in manchen Staaten ? beispielsweise in England und spater im Vereinigten Konigreich ? die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. In modernen Monarchien ist der Konig meist Staatsoberhaupt mit ausschließlich reprasentativen und zeremoniellen Aufgaben. Die Anrede eines Konigs ist ? Majestat “.

Etymologie [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Germanische Sprachen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Vorstufen des deutschen Wortes Konig und eng verwandte Worter sind nicht nur in den alteren deutschen Sprachstufen ( ahd.   kuning , mhd.   kunic ), sondern auch in den meisten anderen altgermanischen Sprachen bezeugt ( altengl . cyning , altnord . konungr ) und aus einer germanischen Sprache des 2./3. Jahrhunderts ins Finnische entlehnt worden ( finnisch , estnisch kuningas ). Die zugrundeliegende Form des althochdeutschen kuning , ( protogermanisch ) * kuninga-z , enthalt das Suffix -ing /-ung , das Zugehorigkeit und Abstammung bezeichnet. *kuninga-z bedeutete also ursprunglich ?der zum kuni/kunja- Gehorige“ oder ?der von einem kuni/kunja- Abstammende“. Die genaue Interpretation dieser Wortableitung ist jedoch umstritten. Eine weithin akzeptierte Deutung sieht das altgermanische Wort *kunja- ?Sippe, Geschlecht“ ( got . kuni , ahd . und altsachs . kunni , mhd . kunne , engl. kin , schwed. kon ) als Ausgangspunkt der Bildung. Der *kuningaz ware dann ?der einem (edlen) Geschlecht Entstammende“ (von vornehmer Herkunft) gewesen.

Das deutsche Wort Konig stammt aber nicht direkt vom protogermanischen kuningaz ab, sondern von dem in Form und Bedeutung eng verwandten protogermanischen kuniz . [1] Das deutsche Wort ist eng mit dem neuniederlandischen koning , dem neuenglischen king , dem neuschwedischen konung und kung und dem neuislandischen kon(un)gur verwandt.

Die weibliche Form Konigin kann nicht nur eine dem mannlichen Konig entsprechende Wurdentragerin bezeichnen, sondern auch die Ehefrau eines Konigs (siehe Titularkonigin ). Der Ehemann einer regierenden Konigin wird hingegen meist nicht als Konig ( Titularkonig ), sondern als Prinzgemahl bezeichnet. Das englische Wort fur Konigin, queen , bedeutet ursprunglich nur Ehefrau , von altenglisch cw?n , ?Ehefrau; Konigin“. Dieses gehort zu einem indogermanischen Wortstamm, der einfach ?Frau“ bedeutet, wie norwegisch kvinne , das Wort ?ena bzw. жена fur ?Frau“ in den slawischen Sprachen und das Griechische γυν? (gesprochen altgriechisch gyn? , neugriechisch jini ).

Romanische Sprachen , Indoarische Sprachen , Keltisch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Zum lateinischen Konigstitel r?x (Genitiv r?gis ) gehort der Begriff regnum ( Konigreich ) und das Verb regere/regnare ( herrschen ). Er ist etymologisch verwandt mit r?j? , dem indischen Wort fur ?Konig“ (gesprochen raadschaa auf Sanskrit und Hindi ). Das deutsche Wort Reich gehort zur selben indogermanischen Wortfamilie und ist wohl ein altes keltisches Lehnwort : keltisch wahrscheinlich * r?gjom zu * r?gs = Konig (vgl. den Namen des gallischen Hauptlings Vercingetorix ). Aus diesem * r?gs leiten sich das irische ri und das schottisch-galische righ fur ?Konig“ und das walisische rhi fur ?Adliger“ ab. ?Konig“ heißt auf Walisisch brenin .

Slawische Sprachen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In slawischen Sprachen war das ursprungliche Wort fur Konig der Knjaz , spater wurde der slawische Konigstitel vom Eigennamen Karl abgeleitet, nach Karl dem Großen (Analog der Ableitung der Begriffe Kaiser und Zar vom Namen Caesar): Sorbisch : kral , tschechisch kral , polnisch krol [krul], slowenisch , kroatisch , bosnisch und serbisch kralj , russisch король korol' .

Finno-ugrische Sprachen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In der ungarischen Sprache ist das Wort fur Konig vermutlich slawischen Ursprungs: kiraly (vgl. kroat. bosn. kralj ).

Außereuropaische Sprachen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Fur den Begriff Konig in außereuropaischen Landern wird die Bezeichnung bei der Ubersetzung oft willkurlich gewahlt, um die lebenslange Herrschaftsfunktion zum Ausdruck zu bringen. Bei kleinen Konigtumern und Stammeskonigtumern ist der Ubergang vom Hauptling zum Konig oft fließend, in der Landessprache nicht selten ein und derselbe Begriff.

Der chinesische Titel des Wang war in den fruhen Dynastien (bis zur Einigung Chinas als Kaiserreich) die Bezeichnung des souveranen Herrschers, weshalb er in der westlichen Ubersetzung mit dem Konig gleichgesetzt wird. Spater wurde der Wang jedoch zum hochsten chinesischen Adelstitel im Kaiserreich, in westliche Sprachen ublicherweise ubersetzt als Prinz.

Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Alter Orient [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Alten Orient war das Konigtum die am weitesten verbreitete Herrschaftsform und wurde in seiner Fruhzeit durch eine sogenannte Palastwirtschaft gestutzt: Diese entwickelte sich im 3. und 2. Jahrtausend v. Chr. in den Statten von Sumer aus der Tempelwirtschaft und wurde nach dem Großreich von Akkad (um ca. 2340?2200 v. Chr.) von den darauf folgenden mesopotamischen Kleinkonigreichen ubernommen. Besonders erfolgreiche Dynastien wie die von Qatna , Mari , Jam?ad , Ebla , Larsa , Ur , Isin , Der , Susa und viele andere mehr geboten dabei oft uber mehrere Stadte mit teils abhangigen Palastwirtschaften und regierenden Statthaltern oder Fursten, welche dem jeweiligen Oberkonig Tribute zollten. Als Hohepunkte des altorientalischen Konigtums gelten verschiedene Großkonigreiche , darunter ab ca. 1800 v. Chr. bis 330 v. Chr. diejenigen der Babylonier , Hethiter , Assyrer und Perser . Im Laufe der Jahrhunderte wurde die Verwaltung der Konigreiche zunehmend ausgeklugelter und die Palastwirtschaft war spatestens nach dem Bronzezeit-Kollaps (der auch die ahnlich strukturierte mykenische und minoische Palastzeit beendete) obsolet. Ein weiteres und spezielles Beispiel fur fruhes Konigtum stellt das Alte Agypten dar.

Welche Funktionen altorientalische Konige im Einzelnen hatten, ist nicht immer geklart und anderte sich sicherlich auch im Laufe der Zeit. Auch ist nicht bekannt, was den Konig in seinem Amt legitimierte; bei vielen altorientalischen Konigtumern wird davon ausgegangen, dass sie aus einer Priesterkaste hervorgingen und sich als Gottkonige betrachteten. Zudem hatten sie anders als die fruhen skandinavischen Konige eine rechtsprechende Funktion. Ein solches Selbstverstandnis findet sich etwa auch in der Formel ?Hirte der Volker“ aus, die zum ersten Mal fur Lugalzagesi bezeugt ist. Bei den agyptischen Konigen (? Pharaonen “) waren die Gottkonige ebenso geistliches Oberhaupt und gottliche Reinkarnation . [2] Zuletzt unterwarf sich der persische Großkonig praktisch den gesamten Vorderen Orient; er betrachtete sich wohl mehr als weltlicher ?Konig der Lander und Volker“, welche in seinem Titel explizit genannt wurden. Er war Oberherrscher uber die Satrapen des Reiches, welche er aus den lokalen Eliten rekrutierte.

Das Perserreich wurde mit den Eroberungsfeldzugen von Alexander dem Großen zerschlagen, der sich anders als der persische Konig wieder auf gottliche Abstammung berief. Dem folgten die Diadochenreiche , als Alexanders Generale nach dessen Tod eigene Reiche grundeten ( Hellenismus ). Das Seleukidenreich und das Ptolemaerreich hielten sich am langsten (spates 1. Jahrhundert v. Chr.). In der Tradition Alexanders beriefen auch sie sich auf ihre gottliche Abkunft, jedoch in erster Linie zur Legitimation; Pflichten als religioses Oberhaupt gingen nicht primar damit einher. Schließlich ubertrugen die Romer nach der Eroberung großer Teile des Orients die Vorstellung von der Gottlichkeit des Herrschers auf das Kaisertum , das seit der Spatantike christlich legitimiert war.

Siehe auch: Sumerische Konigsliste , Liste der Pharaonen , Liste der Konige von Elam , Liste der hethitischen Großkonige , Liste der babylonischen Konige , Liste der assyrischen Konige , Liste der nubischen Konige , Liste der achamenidischen Konige , Liste der Seleukidenherrscher , Liste der Ptolemaer

Antike [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Griechenland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das antike Griechenland war eine sehr lose, oft in widerstreitende Allianzen gespaltene Staatengemeinschaft. In den griechischen Staaten existierten verschiedene, teils wechselnde Staatsformen; das Konigtum war in archaischer und klassischer Zeit (ca. 800 bis 336 v. Chr.) eine seltene Ausnahme im griechischen Kernland. In Sparta existierte jedoch ein Doppelkonigtum. Sinn dahinter war eine gegenseitige Kontrolle, wobei die Konigsherrschaft ohnehin eingeschrankt war. In der Zeit des Hellenismus war das Konigtum hingegen die gangige Staatsform in den Nachfolgereichen des Alexanderreichs , wobei die Macht der hellenistischen Konige in ihrem jeweiligen Reich weitgehend unbeschrankt war. [3]

Das eigentliche Wort fur Konig, βασιλε?? [basileus], wurde spater auch auf die romischen Imperatoren angewandt. Vom Konigtum zu unterscheiden ist die Tyrannis .

Rom [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In seiner Anfangszeit seit der (angeblichen) Grundung durch Romulus und seinen Bruder Remus war der romische Staat ausschließlich durch Konige regiert worden, wenngleich vieles von legendaren Erzahlungen verschleiert ist. Nach dem Sturz des siebten und letzten Konigs Lucius Tarquinius Superbus durch die Adligen der Stadt (angeblich 509 v. Chr.) war Rom bis ins spate 1. Jahrhundert v. Chr. eine Republik. [4] Der Konigstitel (rex) war so verpont, dass bei der Umwandlung der Diktatur Caesars in eine erneute dauerhafte Monarchie durch Augustus die Amtsbezeichnung Imperator in ihrer Bedeutung verandert und mit Caesars Eigennamen (eigentlich seinem Cognomen ) ausgeschmuckt wurde. Als Ausnahme ubertrug Konstantin der Große seinem Neffen Hannibalianus um 335/36 den Titel rex , was sich jedoch auf separate romische Klientelherrschaften bezog.

Germanen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Frage nach dem Konigtum bei den Germanen [5] wird in der neueren Forschung kontrovers diskutiert. [6] In der alteren Forschung wurde aus den antiken Quellen auf ein germanisches Konigtum geschlossen, das in unterschiedlichen Auspragungen (siehe Sakralkonigtum und Heerkonigtum sowie Kleinkonig ) bei diversen Stammen existiert habe, wobei den antiken Autoren zufolge bei einigen Stammen gar kein Konigtum mehr existierte. In neuerer Zeit wird allerdings auf methodische Mangel alterer Arbeiten hingewiesen. Insofern agierten auf germanischer Seite zwar Anfuhrer/Herrscher, bei der in lateinischen Texten auftauchenden Bezeichnung rex (Konig) handelte es sich allerdings wohl eher um eine Hilfskonstruktion, um so von romischer Seite mit vertrauten Begriffen außenpolitisch agieren zu konnen. Ob die jeweiligen Anfuhrer aber im eigentlichen Sinne als Konige (mit allen damit verbundenen Erwartungen) zu betrachten sind, wird in der neueren Forschung in Zweifel gezogen. [7]

Wikinger [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Allgemeines [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In den Quellen werden eine ganze Reihe verschiedener Arten von Konigen aufgefuhrt: Konige, Kleinkonige , Heerkonige und Seekonige. Letztere besaßen kein Herrschaftsgebiet.

Die Quellen der fruhen Zeit schweigen sich uber Stellung und Funktion des Konigs aus. Auch weiß man nicht, wie man ursprunglich Konig wurde. Allerdings spricht viel dafur, dass am Anfang ein Wahlkonigtum bestanden hat. Es ist anzunehmen, dass immer Personen aus den vornehmsten Familien und schließlich der Familie des Vorgangers zur Wahl standen, so dass sich allmahlich ein Erbkonigtum entwickelte. Es deutet vieles darauf hin, dass zumindest in Schweden am Anfang ein Sakralkonigtum bestanden hat. In diesem Kontext hatte der Konig die Aufgabe, durch seine familiare Beziehung zur gottlichen Sphare (die Konige leiteten sich von Gottern als Stammeltern her) Wachstum und Gedeihen in ihrem Bereich zu garantieren. [8] Bei diesem Vorgang spielte neben der Schaffung eines Zentralkonigtums durch Harald Harfagre die Kirche eine besondere Rolle, indem sie Konig Olav Haraldsson zum Heiligen erklarte, der sein gottlich legitimiertes Konigsheil auf seine Nachkommen ubertragt.

Harald Harfagre stammte von einem Kleinkonig ab, konnte aber ein Oberkonig werden. Es ist unbekannt, ob diese Konige ihr Konigtum auf den Familienstamm oder auf ihre militarische Starke grundeten. Harald jedenfalls baute vor allem auf seine Militarmacht. Des Weiteren war diese aufwendig zu unterhalten, weshalb er in großem Umfang Bauern enteignete.

Torbjørn Hornklove dichtet uber Harald:

?Ich glaube, Du kennst den Konig / der auf den Schiffen wohnt / der Herr der Nordmanner / Gebieter uber tiefe Schiffe / mit blutbespritzten Spanten / und roten Schilden, / geteerte Ruder / und ein Zelt aus Gischt.“

Das ist die Beschreibung eines typischen Wikingerkonigs. Offenbar hatten fremde Vorbilder ihn dazu gebracht, dass er eine andere Art von Konig sein wollte. So konnte auch an ein Gerichtskonigtum gedacht gewesen sein. Torbjørn Hornklove bezeichnet in der Glymdrapa Haralds Gegner als hlennar = Diebe, was ein Hinweis auf den Versuch, Recht und Ordnung durchzusetzen, gedeutet werden konnte. Der Ausdruck wird aber eher nur eine Herabsetzung der Feinde bedeuten.

Der Konig hatte eine große Zahl an Schiffen und Mannschaften zu unterhalten. Dazu benotigte er verschiedene Arten von Einkunften. Eine davon waren die Konigshofe, die an der Kuste aufgereiht waren und aus Enteignungen stammten. Diese Stellen zahlten ihre ?Steuer“ dadurch, dass sie den Konig mit Mannschaft fur eine gewisse Zeit mit Kost und Logis beherbergten. Es handelte sich also um ein Reisekonigtum. Das entspricht ganz der Art, wie die ubrigen Wikingerkonige z. B. in Irland vorgingen. Der Vorteil fur die Bauern war, dass der Konig andere Rauber fernhielt, so dass die Belastung auf viele Bauern verteilt uberschaubar war.

Die Funktion des Konigs beschrankte sich lange auf die Vertretung des Gesamtstaates nach außen (Der Konig musste entscheiden, ob man in den Krieg zog), auf das Heerwesen und die Verwaltung, soweit sie fur die Gesamtheit erforderlich war. Eine andere Hauptfunktion war die Verteilung der Kriegsbeute. [9]

Andere Konigsarten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Kleinkonig war ein Stammesfuhrer, der nur uber einen begrenzten Raum und nur uber einen Teil eines großeren Stammesverbands herrschte.

Der Unterkonig , auch Skattkonig (Steuerkonig) genannt, war ein mediatisierter Konig, der zwar in seinem Machtbereich weitgehende Souveranitat besaß, aber einen Oberkonig anerkennen musste, dem er abgabepflichtig war und der die Reichseinheit wahrte und fur die Gesamtverteidigung zustandig war.

Der Heerkonig und der Seekonig waren eigentlich Feldherren in unserem Sinne. Sie sammelten Schiffe und Mannschaft um sich und zogen zu Plunderungszugen aus. Sie waren aber an bestimmte Regeln in ihrer Befehlsgewalt gebunden. Insbesondere gab es ungeschriebene Gesetze uber die Verteilung der Beute, an die sie sich zu halten hatten. Das galt ubrigens auch fur die frankischen Konige in der fruhen Zeit. Snorri definiert in der Ynglingasaga den Seekonig so:

?Da gab es viele Seekonige, die uber große Heere geboten, aber kein Land besaßen. Den allein erkannte man mit Fug als einen richtigen Seekonig an, der nie unter rußigem Hausdach schlief und nie im Herdwinkel beim Trunke saß.“ [10]

Sie sollen sogar auf den Schiffen uberwintert haben. Denn in einer Beratung zwischen Konig Olav dem Heiligen und dem Schwedenkonig Onund sagt Olav: ?Wir haben doch ein sehr starkes Heer und gute Schiffe die Menge, und wir konnen sehr wohl den ganzen Winter hindurch an Bord unserer Schiffe bleiben nach der Art der alten Wikingerkonige.“ [11] Der Heerkonig auf dem Festland war wahrend der Volkerwanderungszeit gleichzeitig Identifikationsfigur. Die germanischen gentes sind nach heutiger Ansicht durchaus multiethnisch gewesen. Sie erhielten ihre Identitat durch die Zugehorigkeit zu einem bestimmten Heerkonig und dessen Familie, an deren Seite sie kampften und deren Traditionen sie ubernahmen. Die fruhmittelalterliche ethnische Terminologie ist nicht kulturell, linguistisch oder geographisch, sondern militarisch und politisch. Die Ethnie war also nicht eine objektive Kategorie mit einer prazisen Definition, sondern ein subjektiver Prozess, durch den sich die Individuen selbst und auch die anderen definierten, und zwar in bestimmten Situationen, besonders im Zusammenhang mit Konflikt und Krieg. Die ethnischen Gruppen veranderten sich daher schnell und definierten sich auch um und zwar mit verbluffender Schnelligkeit.

Alle diese Konigsbezeichnungen durften sekundar und erst in der Wikingerzeit entstanden sein, also im 8. Jahrhundert Der Begriff ?Konig“ fur einen Herrscher in einem Gebiet ist aber offenbar alter. Wahrscheinlich haben Sohne von Konigen, die zum Wikingern auszogen, den Konigstitel fur ihre Heerfahrt angenommen.

Thronfolgeregelungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Sobald der Konigstitel erblich geworden war, waren offenbar seine mannlichen Nachkommen gleichberechtigt zur Nachfolge berufen, entweder, indem sie gemeinsam regierten oder das Reich teilten oder indem einer die Regierung allein ubernahm, der andere mit Vermogen abgefunden wurde. Die Mundigkeit zur Herrschaft wird allgemein auf das 12. Lebensjahr angesetzt. Das Konigtum war Eigentum und Erbgut des regierenden Hauses. Im Norwegen des christlichen Mittelalters war es das 15. Lebensjahr. Erik Magnusson stand 1280 mit 12 Jahren noch unter der Vormundschaft des Reichsrates.

Fur Frauen gab es eine ?latente“ Thronfolgeberechtigung. Sie konnten zwar selbst nicht Herrscherinnen werden, aber den ihnen an sich zukommenden Herrschaftsanspruch auf ihren Ehemann oder Sohn weitergeben. Die Heimskringla (keine Geschichtsschreibung, aber ein Spiegel der Kenntnisse der Verfasser uber bestimmte Gesellschaftsstrukturen) berichtet, dass Konig Eysteinn Halfdanarson Vestfold geerbt habe, als sein Schwiegervater, Konig Eirikur Agnarsson kinderlos gestorben war. Konig Halvdan Svarte , der Vater Harald Harfagres soll erst einen Teil von Agdir von Konig Haraldur granrauði , seinem Großvater mutterlicherseits und dann auch noch Sogn uber seinen Sohn Harald von dessen mutterlichen Großvater Harald gullskegg geerbt haben. Das war auch mit dem normalen Erbrecht vereinbar. Danach konnten Frauen eine Grundherrschaft erben, allerdings die Herrschaft nicht personlich ausuben.

Bei der Thronfolge wurde das normale Erbrecht nachgebildet. So schloss der nahere Verwandtschaftsgrad den ferneren vollstandig aus. Dabei wurde allerdings nicht vom verstorbenen Konig aus gerechnet, sondern vom Stammvater, von dem das Konigtum abgeleitet wurde. So schloss der Sohn zwar den Enkel aus. Aber wenn der verstorbene Konig einen Sohn und eine Tochter hatte, so waren die Sohne des Sohnes und ihre Sohne gleichberechtigt. Bei der Erbfolge in einen Gutshof galt: Die mannlichen Nachkommen schlossen die weiblichen zwar aus, nahmen ihnen aber nicht das latente Nachfolgerecht. Bei zwei Schwestern verdrangte diejenige, die einen Sohn hatte, die Schwester, die nur eine Tochter hatte, vom Hof. Hatte in der nachsten Generation der Sohn nur eine Tochter und die Schwester-Tochter einen Sohn, so verdrangte dieser umgekehrt die Tochter. Dies ist alles so im Gulathingslov geregelt. Wie weit diese Regeln auch auf die Thronfolge angewendet wurden, lasst sich nicht feststellen. Jedenfalls gab es einen Unterschied: Wahrend nach der zivilen Erbfolgeregelung uneheliche Sohne erst nach den Geschwisterkindern erben konnten, waren außereheliche Kinder ohne weiteres thronfolgeberechtigt. Hakon der Gute war unehelicher Sohn von Harald Harfagri , Magnus der Gute war unehelicher Sohn von Olav dem Heiligen . Die meisten Konige damals waren unehelich.

Bei der gemeinsamen Regierung mehrerer Bruder folgte der Sohn eines versterbenden Konigs seinem Vater nicht nach, sondern dessen Konigsherrschaft wuchs den verbleibenden Konigen zu.

Harald Harfagre versuchte, durch Hausgesetz die Erbfolge erstmals abweichend zu regeln, indem er bestimmte, dass seine Sohne das Reich teilen sollten, aber einer das Oberkonigtum innehaben sollte. Jeder sollte sein Konigtum im Mannesstamme vererben. Die Sohne von Tochtern sollten ? ebenfalls erblich ? die Jarlswurde erhalten, womit eine kleinere Herrschaft, dem Konig untergeordnet, bezeichnet war. Mit Hilfe des Oberkonigtums sollte trotz der Teilung der Herrschaft eine Einheit des Reiches nach außen gewahrt bleiben.

Skandinavien im christlichen Mittelalter [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Funktion des Konigtums anderte sich im christlichen Mittelalter, insbesondere um 1300, allmahlich. Unter Erik II. und besonders unter seinem Nachfolger Hakon Magnusson bekam der Konig eine im fruhen Skandinavien unbekannte Rolle als oberster Gesetzgeber und oberster Richter. Um diese Zeit wurde der Konigsspiegel in altnorwegischer Sprache verfasst, der die Stellung des Konigs ausschließlich biblisch begrundet. Hier kommen die kontinentalen Stromungen der Rechts- und Staatswissenschaften zum Tragen.

Heiliges Romisches Reich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Nachdem die ostfrankische Linie der Karolinger ausgestorben war, entstand ein Wahlkonigtum im Ostfrankischen Reich , aus dem das Heilige Romische Reich hervorging. Der Konig wurde von einem bestimmten Kreis der Großen des Reichs gewahlt (nicht alle Fursten waren am Wahlakt beteiligt bzw. konnten das Recht beanspruchen), es existierte keine Erbmonarchie. [12] Die Konigsmacht war nie absolut, vielmehr waren die romisch-deutschen Konige auf die Kooperation der Großen angewiesen ( Konsensuale Herrschaft ). Die Konige konnten den Papst darum bitten, sie zum Kaiser zu kronen, wofur nun nur noch die romisch-deutschen Konige in Frage kamen. Ihr Kaisertum und ihr Konigtum war (wie im Mittelalter allgemein ublich) mit dem Gottesgnadentum verbunden und stand nun auch in Verbindung mit der universalen Reichsidee . Romisch-deutsche Konige ohne Kaiserwurde trugen den Titel Rex Francorum , ab dem 11. Jahrhundert Rex Romanorum (siehe Romisch-deutscher Konig ). Der Kreis der Wahlberechtigten engte sich immer mehr ein, da unter den damaligen Bedingungen nur ein Bruchteil von ihnen praktisch an der Wahl beteiligt war. Seit dem staufisch-welfischen Thronstreit von 1198 war eine Konigswahl nur gultig, wenn daran die Erzbischofe von Mainz, Koln und Trier sowie der rheinische Pfalzgraf beteiligt waren. Aus dieser Gruppe gingen dann im Spatmittelalter die Kurfursten (von kuren = wahlen) hervor, die spatestens seit 1273 die alleinigen Wahler waren, was 1356 in der Goldenen Bulle verbindlich festgeschrieben wurde.

Nach 1530 war der gewahlte Konig automatisch Kaiser. [13] Die Kaiserkronung fand nun ohne Beteiligung des Papstes in Aachen statt. Gleichwohl war der Kaiser immer noch romisch-deutscher Konig. Neben der deutschen Konigswurde gab es im Heiligen Romischen Reich nur die Konigswurde von Burgund (zuletzt von Karl IV. wahrgenommen) und die von Bohmen.

Unter diesen Bedingungen wahlten in der Zeit des Absolutismus nach Glanz strebende deutsche Territorialherrscher den Ausweg, außerhalb des Reiches Konig zu werden: August der Starke , Kurfurst von Sachsen, ließ sich 1697 zum Konig von Polen wahlen. Kurfurst Friedrich III. von Brandenburg war Souveran im außerhalb des Reichs gelegenen Herzogtum Preußen . Im Jahr 1701 erreichte er nach Verhandlungen mit Kaiser Leopold I. die Anerkennung seiner Selbstkronung zum Konig in Preußen . Die welfischen Kurfursten von Hannover stellten seit 1714 in Personalunion den Konig von Großbritannien .

Bayern , Wurttemberg und Sachsen wurden erst nach dem Ende des Heiligen Romischen Reiches , Hannover nach dem Wiener Kongress Konigreiche. Die Hannoverschen Welfen trugen danach bis zum Ende der Personalunion mit England 1837 die Kronen Englands und Hannovers.

Neuzeit [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Konigstitel wird in den meisten Landern Europas durch Erbgang nach dem Tod oder Rucktritt (Abdankung) des Vorgangers ubertragen. In den Erbmonarchien galt fruher fast immer das mannliche Erstgeburtsrecht . Nachfolger wurde also stets der alteste mannliche Erbe des verstorbenen Konigs. Die meisten europaischen Monarchien haben in den letzten Jahren die Erbfolge zugunsten des altesten leiblichen Erben ? gleichgultig ob Mann oder Frau ? geandert.

Einige Konigreiche, wie etwa Polen und heute noch Malaysia und der Vatikanstaat (Papst), waren dagegen Wahlmonarchien . In ihnen bestimmte ein festgelegter Kreis von Wahlern ? in Deutschland waren dies die Kurfursten ? den Nachfolger eines verstorbenen oder abgesetzten Konigs.

Der formelle Amtsantritt eines Konigs erfolgt im Rahmen einer feierlichen Kronung , wie im Vereinigten Konigreich oder in einer Huldigungszeremonie , wie in den Niederlanden .

Listen ehemaliger Herrscher [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Aschehougs Norges Historie. Band 2, Oslo 1995, ISBN 82-03-22013-4 .
  • Martina Hartmann : Die Konigin im fruhen Mittelalter. Stuttgart 2009, ISBN 3-17-018473-3 .
  • Lotte Hedeager : ?Scandza“, Folkevandingstidens nordiske oprindelsesmyte. In: Nordsjøen ? Handel, Religion og politikk. Karmøyseminaret 94/95. Hrsg. von Jens Flemming Krøger, Helge-Rolf Naley, Karmøy Kommune. Karmøy 1996, ISBN 82-7859-000-1 , S. 9.
  • Erich Hoffmann: Der heutige Stand der Erforschung der Geschichte Skandinaviens in der Volkerwanderungszeit im Rahmen der mittelalterlichen Geschichtsforschung. In: Karl Hauck (Hrsg.) Der historische Horizont der Gotterbild-Amulette aus der Ubergangsepoche von der Spatantike zum Fruhmittelalter. Gottingen 1992, ISBN 3-525-82587-0 .
  • Bernhard Jussen (Hrsg.): Die Macht des Konigs. Herrschaft in Europa vom Fruhmittelalter bis in die Neuzeit. Munchen 2005.
  • Henrik und Fredrik Lindstrom: Svitjods undergang och sveriges fodelse. Albert Bonniers Forlag, 2006, ISBN 91-0-010789-1 .
  • Konrad Maurer : Vorlesungen uber Altnordische Rechtsgeschichte Bd. I: Altnorwegisches Staatsrecht und Gerichtswesen. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung, Leipzig 1907.
  • Hans K. Schulze : Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Bd. 4 (Das Konigtum). Kohlhammer, Stuttgart 2011.

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Commons : Konig  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Konig  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Konig. In: Digitales Worterbuch der deutschen Sprache . In: dwds.de, abgerufen am 19. August 2018.
  2. Manfred Clauss: Der Pharao. Stuttgart 2012.
  3. Uberblick bei Pierre Carlier: Basileus I. In: Der Neue Pauly . 2 (1997), Sp. 462 ff.
  4. Vgl. Karl-Ludwig Elvers: Rex. In: Der Neue Pauly 10 (2001), Sp. 935 f.
  5. Kritischer Uberblick bei Walter Pohl : Die Germanen. 2. Auflage. Munchen 2004, S. 65 ff.
  6. Stefanie Dick: Der Mythos vom ?germanischen“ Konigtum. Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Volkerwanderungszeit. Berlin 2008. Vgl. auch Matthias Becher : ?Herrschaft“ im Ubergang von der Spatantike zum Fruhmittelalter. Von Rom zu den Franken. In: Theo Kolzer , Rudolf Schieffer (Hrsg.): Von der Spatantike zum fruhen Mittelalter. Kontinuitaten und Bruche, Konzeptionen und Befunde. Ostfildern 2009, S. 163?188.
  7. Stefanie Dick: Der Mythos vom ?germanischen“ Konigtum. Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Volkerwanderungszeit. Berlin 2008, S. 211 ff.
  8. Hoffmann: Der heutige Stand der Erforschung der Geschichte Skandinaviens in der Volkerwanderungszeit im Rahmen der mittelalterlichen Geschichtsforschung. 1992, S. 145.
  9. Lindstrom: Svitjods undergang och sveriges fodelse. 2006, S. 64.
  10. Kap. 30 uber Hrolf Krakes Tod: I þann tima herjuðu konungar mjok i Sviaveldi, bæði Danir ok Norðmenn. Varu margir sækonungar, þeir er reðu liði miklu ok attu engi lond. Þotti sa einn með fullu heita mega sækonungr, er hann svaf aldri undir sotkum asi, ok drakk aldri at arinshorni.
  11. Heimskringla. Olafs saga helga. Kap. 151.
  12. Franz-Reiner Erkens : Konig. In: Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte . 2. Auflage. Bd. 3 (2016), Sp. 3?18.
  13. Maximilian wurde noch zu Lebzeiten seines Vaters, Kaiser Friedrichs III., in Frankfurt am Main zum Rex Romanorum gewahlt und gekront. Die geplante Kronung durch den Papst in Rom konnte nicht vollzogen werden. Maximilian ließ sich am 4. Februar 1508 von Furstbischof Matthaus Lang in Trient salben (nicht kronen). Erst danach, am 8. Februar, traf die papstliche Bestatigung des Kaisertitels ein. Fortan nannte sich Maximilian Erwahlter Romischer Kaiser . Sein Enkel Karl V. wurde am 20. Juni 1519 von den deutschen Kurfursten in Abwesenheit zum Rex Romanorum gewahlt. Beim Kongress von Bologna 1529/30 handelte er mit Papst Clemens VII. eine Neuordnung Italiens aus und erhielt dafur dort am 22. Februar 1530 die eiserne Krone der Lombardenkonige und zwei Tage spater die Krone als Kaiser Karl V.