Adelstitel

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Der Adelstitel gab oder gibt den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Viele Adelstitel waren ursprunglich Funktionsbezeichnungen. Die hier beschriebenen Adelstitel beziehen sich auf Europa im Mittelalter und in der Neuzeit .

Vom Adelstitel zu unterscheiden ist einerseits der Pradikatstitel (die Anrede ), andererseits das Adelspradikat (im Deutschen das von , also der Namenszusatz als Kennzeichen der Adeligkeit).

Uberblick: Adelstitel und Adelsrange [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Wesentlichen gab es die folgenden Titel (geordnet nach dem Rang in absteigender Folge)

Herrschertitel Anrede (Pradikatstitel) allgemeiner Titel fur die Nachkommen Anmerkung
mannlich weiblich mannlich weiblich
Kaiser (auch Zar) Kaiserin (auch Zariza) (Kaiserliche) Majestat (Kron)Prinz, bei den Sohnen des Russischen Zaren jedoch: Zarewitsch bzw. Großfurst (Kron)Prinzessin, bei den Tochtern des Russischen Zaren: Zarewna bzw. Großfurstin Fur die Prinzen des kaiserlichen Hauses die Anrede Kaiserliche Hoheit.
Konig Konigin (Konigliche) Majestat (Kron)Prinz (Kron)Prinzessin Fur die Prinzen des koniglichen Hauses die Anrede Konigliche Hoheit.
Erzherzog Erzherzogin Kaiserliche und Konigliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste(r)) Erzherzog Erzherzogin Der Titel stand regelmaßig den Angehorigen des Hauses Habsburg zu.
Großherzog Großherzogin Konigliche Hoheit (Anrede: Allerdurchlauchtigste(r)) Prinz / Erbgroßherzog Prinzessin / Erbgroßherzogin Fur die Prinzen und Prinzessinnen der großherzoglichen Hauser von Luxemburg, Hessen und Baden die Anrede Konigliche Hoheit.
Kurfurst Kurfurstin Konigliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste (r)) Kurprinz Kurprinzessin Ein Kurfurst war im Heiligen Romischen Reich (HRR) ein zur Konigs- bzw. Kaiserwahl Berechtigter des Hochadels. Kurfursten trugen unterschiedliche Adelstitel (Konige, Herzoge, Erzbischofe, Land-, Mark- und Pfalzgrafen). Im Gegensatz zum heutigen Sprachgebrauch bezog sich der Kurfurstentitel nicht auf das regierte Territorium, sondern auf das Reich. So hieß der Titel des brandenburgischen Herrschers etwa nicht ?Kurfurst von Brandenburg“, sondern ?Des Heiligen Romischen Reiches Kurfurst, Markgraf von Brandenburg“. Nach Auflosung des Heiligen Romischen Reiches trug lediglich der Landgraf von Hessen-Kassel diesen Titel als personliche Titulation bis 1866 weiter. Er galt als gleichrangig mit einem Großherzog. Auf letzteres beziehen sich diese Angaben.
Herzog Herzogin (Konigliche) Hoheit (regierend), Durchlaucht ( standesherrlich / mediatisiert ) Prinz Prinzessin Regierende Herzoge aus koniglichem Haus und deren direkte Nachkommen fuhrten die Anrede ?Konigliche Hoheit“.
Landgraf Landgrafin (Konigliche) Hoheit, Durchlaucht Prinz Prinzessin Den Titel gab es nur im deutschen Sprachraum (Beispiele: Thuringen , Hessen ). Nur fallweise dem Reichsfurstenstand angehorend, waren sie im Rang dennoch den Herzogen gleichgestellt. Der L. von Hessen-Homburg als letzter Trager des L.-Titels fuhrte als Reichsfurst die Anrede ?Konigliche Hoheit“; desgl. der L. und Prinz von Hessen. Angehorige von Nebenlinien titelten ?Hoheit“ oder ?Durchlaucht“.
Pfalzgraf Pfalzgrafin (Konigliche) Hoheit, Durchlaucht Prinz Prinzessin Der Pfalzgraf bei Rhein war bei Thronvakanz Reichsvikar fur die Gebiete frankischen Rechts. Als souveranem Kurfursten gebuhrte ihm die Anrede ?Konigliche Hoheit“. Fur die Lander sachsischen Rechts war dies der Kurfurst von Sachsen . Ihm gebuhrte als Kurfurst die Anrede ?Konigliche Hoheit“. Der Titel verlor nach 1806 seinen Charakter als Herrschertitel.
Markgraf Markgrafin (Konigliche) Hoheit, Durchlaucht, Erlaucht Prinz Prinzessin In Deutschland meist souverane Fursten, denen teilweise die Kurwurde zugestanden wurde (dem Markgrafen von Brandenburg 1356, dem Markgrafen von Baden 1803). Andererseits genoss der Titel wechselndes Ansehen und galt als auf der Grenze zwischen Hohem und Niederem Adel stehend.
Furst Furstin Hoheit, Hochfurstliche Durchlaucht (regierend), Durchlaucht (mediatisiert, ebenso Titularfursten)
sonst: Furstliche Gnaden
Erbprinz Erbprinzessin Die regierenden Fursten von Reuß , von Lippe und von Schaumburg-Lippe fuhrten die Anrede ?Hochfurstlich“. Allein dem Fursten von Hohenzollern gebuhrte die Anrede ?Hoheit“. Titularfursten aufgrund personlicher Verleihung besaßen i. d. R. keine Herrscherrechte ( Reichsstandschaft ) und zahlten daher nicht per se zum Hochadel. Prominentes Beispiel war Otto Furst von Bismarck .
Graf Grafin Erlaucht (regierender oder mediatisierter Reichsgraf ),
sonst: Hochgeboren
Erbgraf Erbgrafin Neugeadelte Titulargrafen ohne Herrschaftsrechte (Reichsstandschaft) galten als dem Niederen Adel zugehorig. Bei unverheirateten weiblichen Familienmitgliedern: Komtess bzw. Comtesse (außer Gebrauch gekommen).
Freiherr , Baron Freifrau, Baronin Hochgeboren ( Uradel ), sonst: Hochwohlgeboren Freiherr, Baron Freiin , Baronesse
Herr (Titel) Frau, Herrin Im Mittelalter Bezeichnung fur die Besitzer einer Herrschaft als eigenstandiges Territorium.
Ritter , Edler , Herr von, Junker von, Landmann von, Edle, Frau von, Junkfrau von Hochwohlgeboren Ritter, Edler, Herr von, Junker von Edle, Fraulein/Frau von, Junkfrau von In Bayern war Ritter ab dem 19. Jahrhundert ein separater Adelsstand, dem auch alle mit einem Verdienstorden ausgezeichneten Inlander angehorten. [1]

Rechtsgrundlagen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Zur Entstehung des Adels und der adligen Rangstufen im Allgemeinen siehe:

Zur rechtlichen Regelung siehe:

Zur Entstehung und Bedeutung der einzelnen Adelstitel aus Funktionsbezeichnungen: siehe die jeweiligen Einzelartikel .

Zu den Nobilitierungen im Heiligen Romischen Reich und seinen Nachfolgestaaten siehe: Nobilitierung

Die durch das jeweilige Staatsrecht definierten Amter von Staatsoberhauptern wie Kaiser oder Konig sind keine eigentlichen Adelstitel, da regierende Monarchen uber dem Adel stehen, werden aber der Ubersicht halber hier aufgefuhrt. Ahnliches gilt fur stets Funktionsbezeichnungen gebliebene Titel wie Kurfurst oder Abstammungsbezeichnungen wie Zarewitsch .

Rechtsgultigkeit [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Adelstitel wurden nach dem Ende des Ersten Weltkriegs (1918) in Deutschland und in Osterreich im Jahre 1919 und sukzessive auch in den ehemaligen osterreichischen Kronlandern sowie in Ungarn nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Ubergang in die kommunistische Republik abgeschafft. Eine Verleihung von Adelstiteln ist in diesen Landern nicht mehr moglich. Der EuGH hat im Dezember 2010 entschieden, dass es ein Mitgliedstaat (im Anlassfall: Osterreich) aus Erwagungen der offentlichen Ordnung (im Anlassfall: Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes ) ablehnen darf, den an einen fruheren Adelstitel erinnernden Bestandteil des Familiennamens eines seiner Staatsangehorigen, wie er in einem anderen Mitgliedstaat durch Adoption erworben werden konnte, anzuerkennen. [2]

Deutschland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Deutschen Kaiserreich wurde der letzte Adelstitel am 12. November 1918 durch Leopold IV. zur Lippe verliehen, der am Tage seiner Abdankung Kurt von Kleefeld (1881?1934) in den Adelsstand erhob.

Mit dem Ubergang in die Weimarer Republik und dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 (Verfassung des Deutschen Reichs) wurden mit Art. 109 WRV alle Burger vor dem Gesetz gleichgestellt und Vorrechte der Geburt, des Geschlechts, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen. Die Adelsbezeichnungen (die Adelstitel und die Pradikate wie ?von“ und ?zu“) wurden zu Bestandteilen des Namens und durfen seither nicht mehr verliehen werden. [3]

Am 23. Juni 1920 verabschiedete die preußische Landesversammlung das Preußische Gesetz uber die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflosung des Hausvermogens. Nach diesem Adelsgesetz, das in ahnlicher Form auch von den anderen Landern des Deutschen Reiches ubernommen wurde, wurden die Primogeniturtitel , die auch bisher lediglich den Familienoberhauptern und Herrschern zustanden, aufgehoben. Die von Familie zu Familie unterschiedlichen allgemeinen Titel, die die ubrigen Familienmitglieder trugen, wurden zu Bestandteilen des Familiennamens. Dies bedeutet, dass vormalige Titel wie zum Beispiel Prinz oder Graf, die fruher allen Familienmitgliedern zustanden, als Namensbestandteile erhalten blieben, wahrend Titel wie Konig, Großherzog usw., die nur den regierenden Personen ( Herrschertitel ) oder Familienoberhauptern zustanden, ganz entfielen. Dies fuhrte zu sehr unterschiedlichen Familiennamen. So tragen etwa die Nachkommen des ehemals koniglichen Hauses Wurttemberg den Familiennamen ?Herzog von Wurttemberg“ oder die Nachkommen des ehemaligen kurfurstlichen Hauses Hessen den Familiennamen ?Prinz und Landgraf von Hessen“.

In einer Ubergangsregelung war festgelegt, dass die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung bereits einen Primogeniturtitel fuhrten, diesen fur ihre Person beibehalten durften.

Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 10. Marz 1926 (RGZ 113, 107 ff.) werden die fruheren Adelsbezeichnungen geschlechtsspezifisch abgewandelt. [4] [5] [6]

In der Bundesrepublik Deutschland galt die Weimarer Verfassung, soweit nicht einzelne Artikel Bestandteil des Grundgesetzes wurden, zunachst insgesamt einfachgesetzlich weiter. Nach einer Rechtsbereinigung in den 1960er Jahren ist nur Artikel 109 Abs. 3 Satz 2 WRV (?Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und durfen nicht mehr verliehen werden“) einfachgesetzlich noch in Kraft. [7]

Nach der Abschaffung der Adelsprivilegien hat der Freistaat Preußen 1920 entschieden, dass auch in der Anrede kein Unterschied zwischen Burgern und ehemaligen Adeligen zu machen sei. Diese Regelung wurde von der Bundesrepublik Deutschland ubernommen. Nach heutigem deutschen Protokoll stehen deutschen Staatsburgern mit ehemaligen Adelstiteln im Namen keine Besonderheiten mehr in Anrede und Schriftverkehr zu. Dies ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Fur auslandische Adelige gilt diese Regelung nicht. Ihnen steht nach deutschem Protokoll eine besondere Anrede je nach Titel zu. [8] [9] Offiziellen Charakter und protokollarische Bedeutung haben damit diese Titel, Rangbezeichnungen und Anreden nur in Landern, in denen der Adel und seine Vorrechte nicht abgeschafft sind. Eine Verwendung der besonderen Anrede in Bezug auf Deutsche mit einer Abstammung vom historischen Adel oder einem erlangten Namen, der an den historischen Adel erinnert, ist damit rein freiwillig und entspricht nicht dem offiziellen Protokoll.

Daruber hinausgehende Rechtsfolgen hat ein Adelstitel heute nicht mehr. Allerdings findet er in manchen Gesellschaftskreisen und manchmal in Abweichung von den offiziellen Regelungen bei der Ermittlung des Ranges fur das Protokoll immer noch Beachtung. Die von einigen Personen praktizierte Fortfuhrung der historischen Adelstitel im gesellschaftlichen Leben hat keine namensrechtliche Bedeutung, auch ein Anrecht auf die Anrede mit einem Pradikatstitel, wie zum Beispiel ? Durchlaucht “, besteht nicht mehr.

Osterreich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In der neu entstandenen Republik Deutschosterreich (1918?1919) wurden am 3. April 1919 mit dem Adelsaufhebungsgesetz und der zugehorigen Durchfuhrungsverordnung alle Adelstitel, weltliche Ritter- und Damenorden sowie etliche Titel, Wurden und die Privilegien des Adels abgeschafft und die Zuwiderhandlung unter Strafe gestellt (Geldstrafe oder bis zu sechs Monate Haft).

Schweiz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In der Schweiz werden Adelstitel nicht als Bestandteil des Familiennamens anerkannt, Adelsbezeichnungen werden in amtlichen Papieren deshalb auch nicht eingetragen. Hingegen wird die Partikel ?von“ durchaus von den Schweizer Behorden als Namensteil im Zivilstandsregister gefuhrt. Dies hangt damit zusammen, dass er meist nicht auf eine adelige Herkunft oder Zugehorigkeit weist: Bei der Entstehung von Familiennamen im Mittelalter spielten neben Berufsbezeichnungen und Charakteristika von Personen auch Flur- und Gemeindenamen zur Identifikation eine Rolle. So sind von Moos, von Daniken und von Gunten keine adeligen Namen. Da die Eidgenossenschaft dazu seit dem 14. Jahrhundert faktisch und seit 1648 auch juristisch unabhangig vom heiligen romischen Reich deutscher Nation war, konnte es nach allen geltenden Regeln keinen ?neuen“ Adel geben. Alte Adelsfamilien verloren mit der Zeit Besitz und Einfluss oder wanderten ab ( Habsburger ), nur wenige blieben im Gebiet der Eidgenossenschaft, wie die von Salis , von Erlach , von Keller oder von Hallwyl . Zahlreiche weitere Namen wie von Graffenried oder von Wattenwyl sind ursprunglich ?nur“ Patrizierfamilien , die sich das ?von“ selbst zulegten.

Adelstitel in verschiedenen Sprachen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Deutsch Latein Franzosisch Italienisch Spanisch Englisch Danisch Griechisch Niederlandisch Tschechisch Ungarisch Russisch Persisch Arabisch Chinesisch Amharisch
Kaiser ,
Kaiserin
Caesar ,
Imperator,
Augustus ,
Imperatrix
( Zwei­kaiser­problem )
Empereur,
Imperatrice
Imperatore,
Imperatrice
Emperador,
Emperatriz
Emperor,
Empress
Kejser,
Kejserinde
Αυτοκρ?τωρ,
Αυτοκρ?τειρα
Keizer,
Keizerin
Cisa?,
Cisa?ovna
Csaszar,
Csaszarn?
Царь (Zar), Император
Царица (Zariza), Императрица
?????? (Schah-en-Schah),
?????? (Shahbanou)
Qayssar,
pl. Qayassira
皇帝,
女皇
N?gusa nagast ,
Nigiste Negest
Konig ,
Konigin
Rex,
Regina
Roi,
Reine
Re,
Regina
Rey,
Reina
King,
Queen
Konge,
Dronning
Βασιλε??,
Βασ?λισσα
Koning,
Koningin
Kral,
Kralovna
Kiraly,
Kiralyn?/Kiralyne
Король (Korol'),
Королева (Koroleva)
??? Schah,
?????? (Schahbanou)
Malik,
pl.Muluk
王,
女王
Negus ,
Negisti
Erzherzog ,
Erzherzogin
Archidux,
Archiducissa
Archiduc,
Archiduchesse
Arciduca,
Arciduchessa
Archiduque,
Archiduquesa
Archduke,
Archduchess
Ærkehertug,
Ærkehertuginde
Aρχιδο?κα?,
Aρχιδο?κισσα
Aartshertog,
Aartshertogin
Arcivevoda,
Arcivevodkyn?
F?herceg,
F?hercegn?
Эрцгерцог (Erzherzog),
Эрцгерцогиня (Erzherzoginja)
Großherzog ,
Großherzogin
Magnus Dux,
Magna Ducissa
Grand-Duc,
Grande-Duchesse
Gran Duca,
Gran Duchessa
Gran Duque,
Gran Duquesa
Grand Duke,
Grand Duchess
Storhertug,
Storhertuginde
Μ?γα? Δο?κα?,
Μεγ?λη Δο?κισσα
Groothertog,
Groothertogin
Velkovevoda,
Velkovevodkyn?
Nagyherceg,
Nagyhercegn?
Великий герцог (Veliki herzog),
Великая герцогиня (Velikaia herzoginja)
Ilkhan (Furst eines großen Stammes­verbands) 大公
Herzog ,
Herzogin
Dux ,
Ducissa
Duc,
Duchesse
Duca,
Duchessa
Duque,
Duquesa
Duke ,
Duchess
Hertug,
Hertuginde
Δο?κα?,
Δο?κισσα
Hertog,
Hertogin
Vevoda,
Vevodkyn?
Herceg,
Hercegn?
Герцог (Herzog),
Герцогиня (Herzoginja)
Khan , Amir,
im Sinne eines Stammesfursten (Khanom)
Duq
Großfurst ,
Großfurstin
Magnus Princeps Grand Prince [10]
Grand-Duc,
Grande-Duchesse
Gran Principe,
Gran Princesa
Grand Duke,
Grand Duchess
Storfyrste,
Storfyrstinde
Velkokni?e,
Velkokn??na
Nagyfejedelem Великий князь (Veliki knias), Великая княгиня (Velikaia kniaginja) Khan, Amir,
(Khanom)
Kurfurst ,
Kurfurstin
Princeps Elector Prince electeur Principe Elettore Principe Elector Elector/Electoral prince Kurfyrste,
Kurfyrstinde
Eκλ?κτορα? Keurvorst,
Keurvorstin
Kurfi?t,
Kurfi?tka
Valasztofejedelem Курфюрст (Kurfurst),
Курфюрстина (Kurfurstina)
?帝侯
Furst ,
Furstin
Princeps Prince [11] ,
Princesse
Principe [11] ,
Principessa
Principe [11] ,
Princesa
Prince [11] ,
Princess
Fyrste,
Fyrstinde
Ηγεμ?να? / Πρ?γκιπα?,
Ηγεμον?δα / Πριγκ?πισσα
Vorst, Prins;
Vorstin, Prinses
Kni?e;
Kn??na
Fejedelem Князь (Knias), Княгиня (Kniaginja) Amir,
pl. Omara'
Amir ( Emir ),
pl. Umru'
Souveran Baron,
Souveran Baroness
Sovereign Baron /
Sovereign Baroness
Khan, Beg (im Sinne eines Grundbesitzers) Grazmach,
Grazmach
Markgraf [12] ,
Markgrafin
Marchio Le/La Margrave [13]
Marquis ,
Marquise
Margravio,
Marchese ,
Marchesa
Margrave,
Margravina,
Marques ,
Marquesa
Marquess /Margrave,
Marchioness/Margravine
Markgreve,
Markgrevinde
Μαργρ?βο?/Μαρκ?σιο?,
Μαρκησ?α
Markies ,
Markiezin
Markrab? (von Mahren), Markyz (fur Frankreich),
Markrab?nka, Markyza
?rgrof Маркиз (Markis),
Маркиза (Markisa)
Graf ,
Grafin
Comes,
Comitissa
Comte,
Comtesse
Conte,
Contessa
Conde,
Condesa
Earl /Count [14] ,
Countess
Greve,
Grevinde
Κ?μη?,
Κ?μισσα
Graaf,
Gravin
Hrab?,
Hrab?nka
Grof,
Grofn?
Граф (Graf),
Графиня (Grafinja)
Khan, Beg
im Sinne eines Grundbesitzers (Khanom, Begom)
Pfalzgraf ,
Pfalzgrafin
Comes palatinus Le Comte Palatin,
La Comtesse Palatine
Conte Palatino,
Contessa Palatina
Conde Palatino Palsgrave Palotagrof
Reichsgraf ,
Reichsgrafin
Sacri Romani Imperii Comes Le Comte du Saint Empire,
La Comtesse du Saint Empire
conte dell'Impero,
contessa dell'Impero
Imperial Count Rijksgraaf, Rijksgravin
Altgraf ,
Altgrafin
Comes vetus Le/la Altgrave Altgravio
Burggraf ,
Burggrafin
Castellanus Le/La Burgrave Burgravio Castellan Burggraaf, Burggravin
Landgraf ,
Landgrafin
Comes provincialis Le/La Landgrave Landravio Landgrave, Landgravina Landgrave, Landgravine
Raugraf ,
Raugrafin
Comes hirsutus Le/La Raugrave
oder
Le/La Rougrave
Raugravio Raugrave
Rheingraf ,
Rheingrafin
Comes rheni Le/La Rhingrave Renegravio Rijngraaf,
Rijngravin
Waldgraf ,
Waldgrafin
Comes nemoris Le/La Waldgrave Waldgravio
Wildgraf ,
Wildgrafin
Comes silvestris Le/La Wildgrave Wildgravio Wildgrave Wildgraaf
Wildgravin
Freiherr / Baron ,
Freifrau/Baronin, Freiin/Baronesse
Baro Baron,
Baronne
Barone,
Baronessa
Baron,
Baronesa
Baron [15] ,
Baroness
Baron, Friherre,
Baronesse, Friherreinde
Βαρ?νο?/Βαρ?νο?,
Βαρ?νη/Βαρ?νη
Baron, Vrijheer,
Barones, Vrijvrouwe
Svobodny pan, baron,
Svobodna pani, baronka
Baro Барон (Baron),
Баронесса (Baronessa)
Khan, Beg,
(Khanom, Begom)
Grazmach
Grazmach
Ritter Eques /Miles Chevalier Cavaliere Caballero Knight / Dame ,
Baronet /Baronetess [16]
Ridder Ιππ?τη?,
Ντ?μα
Ridder Ryti? Lovag Рыцарь (Ryzar') Sardar Faris,
pl. Firsan
?士
Edler ,
Edle
(Vir) Nobilis Equite/ecuyer [17] Nobiluomo,
Nobildonna;
Noble Nobleman Jonkheer,
Jonkvrouw
Zeman,
Zemanka
Nemes Sarvar
Herr von,
Junker ,
Frau von,
Fraulein von
Dominus Sieur, Seigneur Signor,
Signora
Don, Dona Herre,
Frue
Κ?ριο?,
Κυρ?α / Δεσποιν??
Jonkheer,
Jonkvrouw
Pan,
Pani
Ur Agha

Banoo, Khanom

Sayyid ,
pl.Sadat

Vizekonig war entgegen einem landlaufigen Irrtum kein Adelstitel, sondern in einigen Monarchien die Amtsbezeichnung eines Gouverneurs in Kolonien bzw. Herrschaftsgebieten mit besonderem Prestige.

Deutsch Latein Franzosisch Italienisch Spanisch Englisch Danisch Griechisch Niederlandisch Tschechisch Persisch Arabisch Russisch Chinesisch Japanisch Amharic
Vizekonig ,
Vizekonigin
Viceroi,
Vicereine
Vicere,
Viceregina
Virrey,
Virreina
Viceroy,
Vicereine
Vicekonge,
Vicedronning
Αντιβασιλε??
Αντιβασ?λισσα
Onderkoning,
Onderkoningin
Vicekral (mistokral),
Vicekralovna (mistokralovna)
Nayeb ol-Saltaneh Na'ib al-Malik,
pl. Nuwwab al-Malik
Вице-король (Wize-korol'),
Вице-королева (Wize-koroleva)
?督 (z?ngd?)

Internationale Unterschiede [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Adelstitel und -systeme verschiedener Lander konnen zwar miteinander verglichen, nicht aber gleichgesetzt werden:

  • In Polen war jeglicher Titel unter dem eines Fursten unstatthaft (siehe szlachta ). Die kursiven Titel sind Ubersetzungen von westlichen Titeln ins Polnische, die von fremden Monarchen an einige polnische Edelleute vergeben wurden, besonders nach den Teilungen Polens . Man benutzte nicht den Titel Edelmann/Edelfrau (Szlachcic/szlachcianka) mit dem Nachnamen, sondern sagte zum Beispiel herbu Wczele (?vom Wappen Wczele“).
  • Fur den inlandischen russischen Adel wurden vor dem 18. Jahrhundert nur die Titel Knjas ( russisch князь ) und Bojar ( russisch боярин ) verwendet. Spater wurden die Titel Graf und Baron hinzugefugt.
  • Die englische und die franzosische Sprache kennen keinen Unterschied zwischen ?Großherzog“ und ?Großfurst“.
  • Die romanischen Sprachen unterschieden im Gegensatz zu den germanischen nicht zwischen dem regierenden (Landes-) Fursten und Prinzen als nachgeborenen Mitgliedern furstlicher Hauser. In Frankreich, Italien, Spanien und auch Großbritannien gibt es ?Prinzen“ ? von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen ? nur im Zusammenhang mit der koniglichen Familie ( princes du sang in Frankreich, princes of the Blood Royal in Großbritannien), ansonsten ist dieser Titel in diesen Landern nicht vorgesehen. Lediglich in der unter Napoleon I. und Napoleon III. existierenden Noblesse d’Empire wurden einige wenige besonders bedeutende franzosische Wurdentrager zum prince de l'Empire ernannt, ohne mit dem Kaiserhaus verwandt zu sein. Genauso wenig gibt es in Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien außerhalb der koniglichen Familie die ?Prinzessin“. Weder die Tochter eines Landedelmannes noch die Tochter eines Herzogs ist ? im Gegensatz zu Deutschland ? berechtigt, den Titel ihrer Eltern bzw. Vaters zu fuhren. Das heißt: Die Tochter des Duc de Grammont ist Mademoiselle de Grammont. In Deutschland ware sie die ?Prinzessin von Grammont“, mit Pradikat.
  • Die Rangstufen des hohen Adels in Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien sind: Furst/Prinz (meist ausschließlich nachgeborene Mitglieder des Konigshauses, siehe oben), Herzog, Markgraf , Graf und Baron . Diese Rangordnung, besonders der Vorrang des Fursten/Prinzen vor dem Herzog, unterscheidet den Adel dieser Lander von den Usancen in Osterreich und Deutschland, wo ein Furst rangmaßig unter einem Herzog stand.

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Karl Friedrich Dumoulin: Die Adelsbezeichnung im deutschen und auslandischen Recht. Peter Lang, 1997, ISBN 3-631-32447-2 .
  • Sebastian-Johannes von Spoenla-Metternich: Namenserwerb, Namensfuhrung und Namensanderung unter Berucksichtigung von Namensbestandteilen . Peter Lang, Europaischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-631-31779-4 .

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Commons : Adelstitel  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Anreden des Adels (grobe Ubersicht)
  • Titulaturen, Adressen, Ressort- & Rang-Verhaltnisse konigl. preuß. Staatsbehorden, Staatsbeamten, Ordensritter … . 5. Auflage. Hayn, Berlin 1825 ( Digitalisat ).

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Edikt uber den Adel im Konigreich Bayern auf verfassungen.de, abgerufen am 11. Dezember 2015.
  2. EuGH: Osterreich darf Adelstitel verbieten. Die Presse vom 22. Dezember 2010.
  3. s:Verfassung des Deutschen Reichs (1919)
  4. Sebastian-Johannes von Spoenla-Metternich: Namenserwerb, Namensfuhrung und Namensanderung unter Berucksichtigung von Namensbestandteilen . Peter Lang, Europaischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 1997, ISBN 978-3-631-31779-2 , S.   137 .
  5. Namensrecht: Aristokratischer Feinsinn . In: Der Spiegel . Nr.   19 , 1999 ( online – 10. Mai 1999).
  6. BayObLG : Beschluss vom 2. Oktober 2002, 1Z BR 98/02
  7. Text der Weimarer Reichsverfassung
  8. Familiennamen mit ehemaligen Adelsbezeichnungen. In: www.protokoll-inland.de. Bundesministerium des Innern, fur Bau und Heimat, 2020, abgerufen am 5. Februar 2022 .
  9. Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Ratgeber fur Anschriften und Anreden . Berlin Dezember 2016, S.   21 ( protokoll-inland.de [PDF; abgerufen am 5. Februar 2022]).
  10. Der Titel ?Grand Prince“ wurde in Frankreich fur die Fursten des Großfurstentums Moskau und fur die Thronerben des russischen Kaiserreiches verwendet. Ubersetzung deutscher Adelstitel ins Franzosische. In: frog-leap.de. Abgerufen am 15. April 2013 .
  11. a b c d Prince/principe kann auch ein Herrschertitel sein, Prinz in Deutsch, Prins in Schwedisch. Im englischen System ist der Titel Prince allein Mitgliedern der Konigsfamilie vorbehalten. Die Bezeichnung Prince of Wales fur den englischen Thronfolger (der als Erbe der schottischen Krone zugleich den Titel Duke of Rothesay tragt) wird traditionell mit Furst ubersetzt. Aus ?Prince Charles the Prince of Wales“ wird ?Prinz Charles, der Furst von Wales“. Charles ist also Prinz (als Sohn der Konigin) des Vereinigten Konigreiches von Großbritannien und Nordirland und zugleich herrschender Furst eines Landesteils. Ahnlich verhalt es sich mit dem Principe de Asturias als spanischem Thronerben. Romanische Sprachen unterscheiden im Gegensatz zu germanischen nicht zwischen einem Fursten (1. allgemeine Bezeichnung souveraner Herrscher im Gegensatz zu Klerikern, Mitgliedern des niedrigen Adels oder den Burgern, 2. Adelsstufe zwischen Herzog und Graf fur den Chef des Hauses) und einem Prinzen (nicht regierende Mitglieder eines hochadligen Hauses), nur der Kontext zeigt an, um welchen Rang es sich handelt.
  12. Im deutschen System ungefahr dem Landgraf und Pfalzgraf gleichgestellt.
  13. Deutsche Adelstitel (ohne lettre patente des franzosischen Hofes) wurden franzosiert/galliziert, das heißt die Endung ?-graf“ wurde mit ?-grave“ ubersetzt; zum Beispiel wurde der Titel der Markgrafin von Bayreuth als ?la Margrave de Bayreuth“ ubersetzt Frogleap: Ubersetzung deutscher Adelstitel ins Franzosische
  14. Die Bezeichnung Earl wird in Großbritannien nur fur den einheimischen Adel angewendet; hingegen bezeichnet Count den graflichen Adel außerhalb des Vereinigten Konigreichs .
  15. Nicht zu verwechseln mit Baronet .
  16. Dabei ist der Baronet ein erblicher, der Knight ein nicht-erblicher Titel, beide werden im britischen System nicht als hochadelig angesehen, das heißt sie tragen keine Peerswurde .
  17. Eigentlich: Schildknappe von lateinisch scutum