Veto

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Ein Veto ( lateinisch veto ?ich verbiete“) ist das Einlegen eines Einspruches , das innerhalb eines formell definierten Rahmens geschieht und damit Entscheidungen aufschieben oder ganz blockieren kann.

Im Gegensatz zur landlaufigen Meinung war der Ausdruck bei den Romern aber noch nicht gebrauchlich; der lateinische Begriff dafur war intercessio (?Dazwischentreten“) und war eine Rechtsfolge des ius intercedendi , welches in der Magistratur den Amtstragern als Rechtsmittel zur Verfugung stand.

Der Begriff stammt erst aus der polnischen Verfassung des 17./18. Jahrhunderts (s. u.).

Das Vetorecht eroffnet in der Regel einer Minderheit die Moglichkeit, gegen den Willen einer Mehrheit ein Verfahren zu beenden, ein Gesetz oder eine Entscheidung zu verhindern.

Je nach der Dauer des dadurch erreichten Aufschubs unterscheidet man zwei Arten von Veto:

  • aufschiebendes Veto (auch suspensives Veto): Ein solches Veto verliert seine Wirkung, wenn dasselbe oder ein neu gewahltes Parlament den ursprunglichen Beschluss, eventuell mit einer qualifizierten Mehrheit , wiederholt, oder verschiebt nur das Inkrafttreten des Gesetzes.
  • absolutes Veto, wodurch ein Beschluss endgultig verhindert wird.

Beispiele [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das (gewohnlich suspensive) Vetorecht gehort zu den Vorrechten vieler Staatsoberhaupter :

  • der Konig von Frankreich besaß es nach der Verfassung von 1791
  • auch der Prasident der USA kann gegen ihm missliebige Beschlusse des Kongresses ein Veto einlegen, welches jedoch durch eine Zweidrittelmehrheit beider Kongresshauser aufgehoben werden kann, worauf das Gesetz unmittelbar in Kraft tritt. Das gleiche Recht haben der polnische und der tschechische Staatsprasident.
  • die Gouverneure der US-Bundesstaaten haben ebenfalls ein Vetorecht. Fast alle Gouverneure haben daruber hinaus noch die Option von einem Line-Item-Veto Gebrauch zu machen, was dem Prasidenten auf Bundesebene nicht moglich ist. Dieses erlaubt es, nur gegen einzelne Passagen in Gesetzesvorlagen Widerspruch einzulegen. Die Parlamente der Bundesstaaten konnen Vetos des Gouverneurs zuruckweisen, meist mit einer Zweidrittelmehrheit.
  • der Furst von Liechtenstein besitzt absolutes Vetorecht gegen Parlamentsbeschlusse und Volksbeschlusse.

Im Weltsicherheitsrat der UNO haben die funf standigen Mitglieder (die Volksrepublik China , das Vereinigte Konigreich Großbritannien und Nordirland , die Franzosische Republik , die Russische Foderation und die Vereinigten Staaten von Amerika ) ein absolutes Vetorecht.

In Deutschland kann der Bundesrat gegen jedes vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz ein Veto einlegen. Bei manchen Gesetzen kann dieses Veto vom Bundestag uberstimmt werden, dies wird als suspensives Veto ( Einspruchsgesetz ) bezeichnet, ein zustimmungsbedurftiges Gesetz hingegen hat ein absolutes Vetorecht. Der Bundesprasident der Bundesrepublik nimmt eine Sonderstellung ein: Er ist durch die Verfassung nicht explizit mit einem Vetorecht ausgestattet, kann aber seine Unterschrift unter einem von ihm beanstandeten Gesetz verweigern. Da ein Gesetz nur nach Unterzeichnung durch den Bundesprasidenten oder dessen Stellvertreter rechtsgultig werden kann, besitzt der Bundesprasident hierdurch eine dem Veto zumindest ahnliche Kompetenz. Zu den Details und Konsequenzen siehe Bundesprasident (Deutschland) .

Ebenfalls eine Form von Vetorecht ist das im schweizerischen Verfassungsrecht verankerte Recht des Volkes, gegen Behordenbeschlusse nachtraglich eine Volksabstimmung zu erzwingen, die den beanstandeten Beschluss wieder aufheben kann ( siehe Referendum ). Diese Institution wurde deshalb zur Zeit ihrer Einfuhrung im 19. Jahrhundert auch ? Volksveto “ genannt.

Der osterreichische Bundesrat hat in den meisten Materien nur ein suspensives Veto , das vom Nationalrat per Beharrungsbeschluss ubergangen werden kann. Lediglich in einigen Materien, z. B., wenn die Rechte des Bundesrates verandert werden sollen, steht ihm ein absolutes Veto (auch: Zustimmungsrecht ) zu. Umstritten ist ein Vetorecht des Bundesprasidenten, siehe Bundesprasident (Osterreich) .

De facto eine Veto-Position hat jeder Beteiligte eines einstimmigen Gremiums inne. Beispielsweise konnen militarische Einsatze der NATO oder im Rahmen der Europaischen Union im Europaischen Rat durch eine einzelne Gegenstimme verhindert werden.

Im Sejm , dem polnischen Parlament, gab es im 17. und 18. Jahrhundert das Liberum Veto , bei dem jeder einzelne Adelige ein Vetorecht besaß, was den Sejm effektiv zum Erliegen brachte, da jede unliebsame Entscheidung durch einen einzelnen Abgeordneten gekippt werden konnte.

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wiktionary: Veto  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen