Parlament

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Beispiel fur ein modernes Parlament: Der US-Kongress wahrend einer Regierungserklarung von Prasident Barack Obama .

Ein Parlament (von altfranzosisch parlement ?Unterredung‘; franzosisch parler ?reden‘ [1] ) ist die politische Volksvertretung , die in der Regel aus ein, zwei oder drei Kammern bzw. Hausern besteht (siehe Einkammersystem , Zweikammersystem und Dreikammersystem ). In reprasentativ-demokratischen Staaten ist es eine vom Staatsvolk gewahlte und legitimierte Vertretungskorperschaft, die die gesetzgebende Gewalt ( Legislative ) ausubt und unter anderem die Regierung und Verwaltung ( Exekutive ) kontrolliert. Jedoch gibt es auch in Staaten mit nicht-demokratischem politischen System Parlamente.

Jeder demokratisch verfasste Nationalstaat , ob Einheits- oder Bundesstaat , besitzt ein Parlament auf nationalstaatlicher Ebene. In Bundesstaaten gibt es zudem Parlamente auf der Ebene der Gliedstaaten , da diese Staatsqualitat und somit eine beschrankte, geteilte staatsrechtliche Souveranitat mit eigenem politischen System (Exekutive, Legislative und Judikative ) besitzen.

Im ubertragenen Sinne werden auch andere politische Versammlungen mit dem Begriff Parlament bezeichnet. Diese Versammlungen stellen jedoch keine unmittelbar oder nur eingeschrankt vom Volk legitimierte Volksvertretungen dar:

Die Vertretungsorgane der Einwohner von Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Osterreich und anderen Staaten sind nach herrschender Meinung und Staatspraxis keine Parlamente mit legislativen Befugnissen im staatsrechtlichen Sinne. Dazu zahlen in Deutschland die Organe der Gemeinden (z. B. Gemeinderat ) sowie die fur Kreise ( Kreistag ) und sonstige der mittelbaren Staatsverwaltung zugehorigen Korperschaften des offentlichen Rechts tatigen Gremien. Sie sind ebendort Teil der Exekutive, da es sich bei den Kommunen insgesamt aus herrschender staatsrechtlicher Sicht lediglich um Selbstverwaltungskorperschaften innerhalb der Landesexekutive handelt.

Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise von Parlamenten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In einer Demokratie werden die Vertreter eines Parlaments durch Wahlen bestimmt, in anderen Regierungssystemen finden auch Ernennungen statt.

In demokratischen Staaten ubt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Abgeordnete haben gegenuber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum Misstrauensantrag . Die Regelungen hierzu sind in der Verfassung des jeweiligen Staates und in der parlamentarischen Geschaftsordnung niedergelegt.

Etwa 30 bis 40 Prozent der Parlamente weltweit bestehen aus zwei Kammern; die Mitglieder der kleineren Kammern werden vielfach nicht direkt gewahlt, sondern von Gliedstaaten entsandt. Wichtige Organe sind Parlamentsprasident und Stellvertreter, Fraktions -Vorsitzende der Parlamentsparteien und die themenbezogenen Ausschusse , in denen die Gesetzentwurfe vorbereitet werden.

Hinsichtlich der Arbeitsweise werden sogenannte Arbeits- und Redeparlamente unterschieden:

  • In einem Redeparlament (typisch dafur ist das britische Unterhaus ) werden alle politischen Fragen in Diskussionen und vorwiegend im Plenum erortert,
  • wahrend in einem Arbeitsparlament (z. B. der US-Kongress ) ein Großteil der Arbeit in Parlamentsausschussen stattfindet.
  • In den meisten Staaten ist das Parlament eine Mischform dieser beiden Typen.
  • Unabhangig von diesen Strukturen spielt bei der Parlamentsarbeit auch das (oft als fragwurdig angesehene) Lobbying eine Rolle, das (positiver betrachtet) auch als Kooperation mit Verbanden, Kirchen, Gewerkschaften oder anderen Standesvertretungen zu betrachten ist.
  • In vielen Landern ist in der abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs die Moglichkeit einer halb-offentlichen Beratung vorgeschaltet, wo politische und andere große Organisationen oder Verbande ihre Stellungnahmen und Verbesserungsvorschlage einbringen konnen. In der Schweiz heißt dieser Vorgang Vernehmlassung .

Als Parlament im weiteren Sinne werden zum Teil auch die Delegiertenversammlungen parlamentarischer Versammlungen bezeichnet. Vielfach haben auch Parteitage die Funktion eines ?Parteiparlaments“, wenngleich ihre Delegierten nicht immer gewahlt, sondern auch ernannt oder nominiert werden konnen.

Parlamente, deren Mitglieder nur ehrenamtlich oder nebenberuflich tatig sind, werden als Feierabendparlamente bezeichnet.

Funktionen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Gesetzgebungsfunktion/Legislative Funktion : Eine der Hauptfunktionen von Parlamenten ist die Verabschiedung von Gesetzen, diese Funktion fallt dem Parlament durch die Gewaltenteilung zu. Es ist aber in einer Demokratie nicht notwendig, dass das Parlament die Legislative Funktion der Gewaltenteilung ausubt, vielmehr ist es in Demokratien Tradition geworden.
  • Wahl - bzw. Kreativfunktion: Die Parlamente wahlen, abhangig vom jeweiligen Staat und seinem Staatsaufbau, Personen wie den Parlamentsprasidenten, hohe Richter oder in parlamentarischen Regierungssystemen das Regierungsoberhaupt .
  • Kontrollfunktion : Die Parlamente haben oft die Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren. Dazu verfugen sie uber Kontrollrechte wie das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen oder uber Geheimdienstaktionen informiert zu werden. Die Kontrollfunktion wird normalerweise vor allem von der Opposition wahrgenommen. Kontrolliert werden Richtung , Effizienz und die Rechtmaßigkeit des Regierungshandelns. Um die Exekutive wirksam kontrollieren zu konnen, ist das Parlament in der Lage, das Regierungsoberhaupt abzuwahlen, beispielsweise durch ein konstruktives Misstrauensvotum , oder anzuklagen, wie beim Impeachment .
  • Kommunikationsfunktion/Offentlichkeitsfunktion: Sie lasst sich unterteilen in Reprasentations- oder Artikulationsfunktion (das Parlament soll die in der Offentlichkeit vorhandenen Auffassungen zum Ausdruck bringen) und Willensbildungs- oder Offentlichkeitsfunktion (das Parlament soll das Volk informieren).

Rechte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Budget- bzw. Haushaltsrecht : Eines der altesten Rechte von Parlamenten ist das Budgetrecht. Der Haushalt wird als Gesetz verabschiedet und kann auch dazu dienen, die Regierung zu kontrollieren.
  • Interpellationsrechte : Um die Kontrollfunktion wahrnehmen zu konnen, haben Parlamente das Recht, Regierungsmitgliedern Fragen zu stellen.
  • Selbstauflosungsrecht : So bezeichnet man das Recht eines Parlamentes, sich selbst aufzulosen, so dass es zu Neuwahlen kommt. Nicht jedes Parlament hat dieses Recht, dem Bundestag steht es zum Beispiel nicht zu.

Liste der Parlamente [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Zu der obigen Liste sind folgende Erlauterungen besonders hervorzuheben:

  • Die Tabellen der Parlamente der einzelnen Kontinente und weiteren Gruppierungen sind nach Parlament, Erster und Zweiter Kammer gegliedert.
  • Bei Staaten mit einem Einkammersystem steht der Name des Parlaments in selbiger Spalte.
  • Bei Staaten mit einem Zweikammersystem steht der Name des Parlaments ebenfalls in selbiger Spalte. Manche Staaten mit solch einem System haben keinen Oberbegriff als Namen fur das Parlament (z. B. Athiopien), oder er ist mit dem der Ersten Kammer identisch. Hier werden lediglich die Namen der beiden Kammern angegeben.
  • Als Erste Kammer sind die vom Volk gewahlten Kammern angegeben (z. B. Abgeordnetenkammer).
  • Als Zweite Kammer sind Versammlungen, die in der Regel nicht vom Volk gewahlt wurden, angegeben (z. B. Senat ). Hierbei handelt es sich um verschiedene Vertreter der Gesellschaft (z. B. Adel, Klerus); in foderalistischen Staaten sind es in der Regel Vertreter von Gliedstaaten . Manche dieser Kammern haben nur eine beratende Funktion, andere sind an der Gesetzgebung beteiligt.
  • Eigentlich bezeichnet man aus der Geschichte heraus die vom Volk gewahlte Kammer als ?Zweite Kammer“. Doch im Zuge der Demokratisierung wurde sie in den meisten Fallen zum bedeutenderen legislativen Organ, was eine Bezeichnung als ?Erste Kammer“ rechtfertigen kann. Besonders deutlich wird das am Beispiel der Niederlande, wo die Kammern offiziell als Erste und Zweite Kammer bezeichnet werden.
  • In der Parlament-Spalte ist ebenfalls der Sitz des Parlaments angegeben. In den meisten Fallen ist er mit der Hauptstadt identisch. Staaten, in denen der Parlamentssitz von der Hauptstadt abweicht, sind kursiv angegeben (z. B. Bolivien).

Geschichte des Parlaments [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

England [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das englische Parlament entwickelte sich aus dem adligen Beraterkreis der angelsachsischen Konige, dem witan . In ihm waren nicht nur personliche Vertrauensleute des Konigs vertreten, sondern sowohl Hoch- als auch Landadlige und hohe geistliche Wurdentrager, die aufgrund ihrer Macht einen Anspruch auf die Mitgliedschaft besaßen. Die Beratung des Konigs durch den witan wurde nicht nur als Pflicht seiner Mitglieder, sondern auch als ihr Recht verstanden. Der Konig war also verpflichtet, den Rat einzuholen. Unter den fruhen Normannenkonigen wurden die Parlamente nur jeweils nach Bedarf einberufen, wenn wichtige Themen zu beraten waren (diese Treffen fielen mit den christlichen Festen Ostern und Weihnachten zusammen). Die Geschichte des angelsachsischen Witan endete mit der Invasion der Normannen von 1066, die ihn durch eine curia regis (Gerichtshof des Konigs) ersetzten; jedoch war diese noch bis ins 12. Jahrhundert auch unter den traditionellen Namen Witan oder Witenagemot bekannt.

Am 20. Januar 1265 lud Simon V. de Montfort , der gegen seinen Schwager Heinrich III. rebellierte, seine Anhanger ohne vorherige konigliche Zustimmung zu einem Parlament. Neben 120 Kirchenmannern und 23 Earls wurden auch je zwei Ritter aus jeder Grafschaft und je zwei Burger aus jedem Borough eingeladen ? das erste Mal, dass Burgerliche an einem englischen Parlament teilnahmen. De Montforts neue Regeln wurden 1295 durch Eduard I. mit dem Model Parliament formell bestatigt. Mit der Zeit entwickelte sich daraus das englische Parlament. Nach den Rosenkriegen im 15. Jahrhundert nahmen Selbstbewusstsein und Macht des Parlaments zu, ebenso die Zahl der Mitglieder. Das Parlament verstand sich nicht nur als Beratungs-, sondern zunehmend als Kontrollorgan dem Konig gegenuber. Zudem beanspruchte es die Funktion des obersten Gerichtshofs und vor allem das Recht, Steuern zu bewilligen. Auch die Einberufung war nicht mehr allein vom Willen des Konigs abhangig. Die Parlamentsmitglieder konnten zunehmend auch auf eigene Initiative zusammentreten. Allerdings wurde das englische Parlament dadurch auch mehr und mehr zum Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen den Adelsgruppen des Landes.

Frankreich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Frankreich des Ancien Regime wurde mit Parlement ein Gerichtshof bezeichnet, der als eine der altesten Institutionen des Reiches galt. Das Parlament konnte die konigliche Rechtsprechung bestatigen oder auch korrigieren, indem es, vor allem im 18. Jahrhundert, ein Gesetz zur ?remontrance“ an den Konig zuruckverwies. Die verschiedenen Kammern der Parlamente wurden nach ihren Jurisdiktionsbereichen unterschieden: ?grande chambre“, ?chambre des enquetes“, ?chambre de requetes“, ?tournelle criminelle“ und auch die ?chambre de l'edit“ (bis 1685, siehe Widerrufung des Ediktes von Nantes ). Besonders im 18. Jahrhundert galten die Parlamente als ein Hort der Opposition von Teilen des Adels (? noblesse d'epee “ wie auch der ? noblesse de robe “) als auch von Teilen des dritten Standes gegen einen als despotisch empfundenen Absolutismus, zu dem sich die jansenistische Opposition gegen die Jesuiten sowie die gallikanische Opposition gegen die ultramontane Kirche gesellte.

Im Konigreich Frankreich wurden neben dem ersten und wichtigsten Parlament von Paris noch die Parlamente von Toulouse (1303), Grenoble (1453), Rouen (1499), Aix (1502), Rennes (1533), Pau (1620), Metz (1633), Douai (1686), Dole (1676), Besancon (1676) und zuletzt Nancy (1775) eingerichtet.

Das aktuelle franzosische Parlament besteht seit 1958 aus Senat und Nationalversammlung .

Polen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der erste polnische Sejm zu Ł?czyca 1180 (Gemalde von Jan Matejko )

Das polnische Parlament zahlt zu den altesten der Welt und entwickelte sich schrittweise aus historischen Standeversammlungen und Altestenraten des fruhen Konigreichs Polen . Ab 1182 gewann es an bedeutendem politischem Einfluss und seine Mitglieder ergriffen erste Maßnahmen, um absolutistischen Tendenzen der polnischen Monarchie entgegenzuwirken.

Durch zahlreiche Reformen wuchs die Rolle des polnischen Parlaments, das vorwiegend in Petrikau zusammenfand, ab 1454 kontinuierlich. In seiner heutigen Form, bestehend aus den beiden Kammern Sejm und Senat und meist abgehalten in Warschau , existiert das polnische Parlament seit 1493. Seit dieser Zeit fanden jahrlich uber einen Zeitraum von mehreren Wochen regelmaßige Versammlungen statt, die durch Sonderzusammenkunftige erweitert wurden. Zu den Kompetenzen des polnischen Parlaments gehorten unter anderem die Wahl des Monarchen und das Steuerwesen. Die hohere Kammer, der Senat, bestand aus hohen Wurdentragern aus dem Kreis der Magnaten und Vertretern des Klerus . Die niedrigere Kammer, der Sejm, setzte sich aus Abgeordneten zusammen, die durch Parlamente einzelner Provinzen, den Sejmiki , abgesandt wurden. Passives und aktives Wahlrecht besaßen nur Vertreter des Landadels, der sogenannten Szlachta , die allerdings phasenweise bis zu 15 Prozent der polnischen Bevolkerung ausmachte und unabhangig von ihren materiellen Besitztumern alle Burgerrechte im heutigen Sinn besaß.

Mit der Verfassung Nihil Novi von 1505 wurde die Legislative auf den Sejm ubertragen, wodurch der polnische Monarch ohne die ausdruckliche Zustimmung der Abgeordneten keine Gesetze mehr erlassen durfte. Eine weitgehende Reform erfuhr der Sejm mit der Lubliner Union von 1569, die zur Realunion zwischen dem Konigreich Polen und dem Großfurstentum Litauen fuhrte, sowie der Warschauer Verfassung von 1573 , die insbesondere die politische Gleichstellung aller Konfessionen im Sejm sowie Burgerrechte und die Religionsfreiheit im ganzen Land sicherte. 1654 wurde im Sejm erstmals das Liberum Veto angewandt, das die Einstimmigkeit der Beschlusse vorschrieb. Stimmte nur ein Abgeordneter gegen ein Vorhaben, dann musste weiterverhandelt werden.

Der sogenannte Vierjahrige Sejm , der von 1788 bis 1792 im Warschauer Konigsschloss tagte, erließ 1791 die Verfassung vom 3. Mai , die erste moderne, liberale Verfassung Europas im Sinne der Aufklarung und nach den USA die zweite auf der Welt. In Folge von langjahrigen politischen Einflussnahmen und militarischen Gewaltakte wurde das polnische Parlament im Zuge der Dritten Teilung Polens durch Preußen , Osterreich und Russland 1795 aufgelost.

In dem 1807 von Napoleon Bonaparte etablierten polnischen Herzogtum Warschau und am Anfang des 1815 gebildeten und russisch dominierten Konigreichs Polen bestand erneut ein Sejm in Warschau. Nach 1867 wurde im osterreichischen Galizien ein polnischer Landtag in Lemberg eingerichtet. Erst in der Zweiten Polnischen Republik , die von 1918 bis 1939 bestand, wurde ein erneutes gesamtpolnisches Parlament , bestehend aus Sejm und Senat, gebildet. Zwischen 1919 und 1922 tagte zudem die Polnische Nationalversammlung . In der Volksrepublik Polen wurde der Senat aufgelost und der Sejm mit einer Kammer als rein beratende Fassadeninstitution beibehalten. Tatsachliche Machtzentren waren das Zentralkomitee der kommunistischen PZPR und die sowjetische KPdSU . Nach Ende des Kommunismus in Polen 1989 wurde der Senat wieder eingefuhrt und der Sejm als demokratische Institution wieder etabliert.

Deutschland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das erste demokratisch gewahlte deutsche Parlament war die Frankfurter Nationalversammlung von 1848 in der Paulskirche . Hier wurde der Beschluss zur Paulskirchenverfassung gefasst, die allerdings nie umgesetzt wurde.

Schweiz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Auf dem europaischen Kontinent gelang es der europaweiten liberalen Bewegung einzig in der Schweiz, mit der ab 1848 gultigen Verfassung einen dauerhaften National- und Verfassungsstaat mit einem rein parlamentarischen System zu etablieren. [2] Im Schweizer Nationalrat kamen 1848 erstmals 111 Mitglieder zusammen. [3]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Aufsatze [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Monografien [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Stefan Marschall : Parlamentarismus. Eine Einfuhrung. Nomos, Baden-Baden 2005.
  • Quirin Weber: Parlament ? Ort der politischen Entscheidung? Legitimationsprobleme des modernen Parlamentarismus ? dargestellt am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland. Basel 2011, ISBN 978-3-7190-3123-7 .

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Commons : Parlamente  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Parlament  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Duden | Parlament | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 28. Oktober 2019 .
  2. Thomas Maissen : Als der Schweiz die Revolution gelingt , NZZ, 31. August 2018.
  3. Der erste Schweizerische Nationalrat 1849/50