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Indigene Volker

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Die ersten drei Prasidenten des indigenen Samen -Parlaments in Norwegen : Sven-Roald Nystø, Aili Keskitalo und Ole Henrik Magga (2006)
Neuseelandische M?ori feiern 2010 die Anerkennung ihres Landes in der Erklarung der Vereinten Nationen uber die Rechte der indigenen Volker

Indigene Volker (von lateinisch indigenus ?eingeboren“) sind im Sinne der Definition der UN-Arbeitsgruppe uber Indigene Bevolkerungen von 1982 Bevolkerungsgruppen , die sich als Nachkommen der Bewohner eines bestimmten raumlichen Gebietes betrachten, die bereits vor der Eroberung , Kolonisierung oder Staatsgrundung durch Fremde dort lebten, die eine enge (emotionale, wirtschaftliche und/oder spirituelle) Bindung an ihren Lebensraum haben und die uber eine ausgepragte ethnisch-kulturelle Identitat als Gemeinschaft mit eigenen soziopolitischen und kulturellen Traditionen verfugen. [1] In bestimmten Kontexten ist bzw. war auch der Ausdruck autochthone Volker (?ursprungliche“) gebrauchlich. Uber die Definition hinaus wird oft davon ausgegangen, dass diese Bevolkerungsgruppen oft einer politischen oder gesellschaftlichen Marginalisierung ausgesetzt sind.

Einer Studie aus dem Jahr 2012 zufolge lebten damals schatzungsweise 175 Millionen Angehorige indigener und isoliert lebender Volker auf der Erde; [2] allein auf der pazifischen Insel Neuguinea werden 832 indigene Volker mit jeweils eigener Sprache gezahlt. [3]

Der Begriff indigene Volker beinhaltet vor allem politische menschenrechtliche Anspruche, weil Angehorige indigener Volker oft diskriminiert und an den Rand der Gesellschaft gedrangt werden ( Marginalisierung ). Dazu gibt es bei den Vereinten Nationen drei Organe: den Expertenmechanismus fur die Rechte indigener Volker (vormals UN-Arbeitsgruppe uber Indigene Bevolkerungen ), den UN-Sonderberichterstatter fur die Rechte indigener Volker und das Standige Forum fur indigene Angelegenheiten .

Bestrebungen traditioneller Gesellschaften, moderne Kulturelemente als ?etwas Eigenes“ in die indigene Kultur zu integrieren, sowie moderner Gesellschaften, indigene Elemente einzufugen, bezeichnet man als Indigenisierung . Wenn bereits weitgehend assimilierte Ethnien traditionelle Elemente wiederbeleben und in modifizierter Form erneut in ihre Kultur integrieren, spricht man von Re-Indigenisierung .

Die meistgebrauchte Definition des Begriffes geht auf den UN-Sonderberichterstatter Jose Martinez-Cobo zuruck, der ihn 1986 in seiner grundlegenden Studie uber Diskriminierung gegen indigene Volker an vier Kriterien knupfte. [4] Der folgende Wortlaut weicht leicht von der Definition Cobos ab und orientiert sich an der weiter prazisierten Fassung aus dem Jahre 1996 von Erica-Irene Daes , der langjahrigen Vorsitzenden der UN-Arbeitsgruppe uber Indigene Bevolkerungen : [5]

  1. Zeitliche Prioritat in Bezug auf die Nutzung oder Besiedlung eines bestimmten Territoriums : Indigene Volker sind relativ gesehen die ?ersten“ Bewohner eines Gebiets .
  2. Die freiwillige Bewahrung kultureller Besonderheit , in den Bereichen Sprache, Gesellschaftsorganisation, Religion und spirituelle Werte, Produktionsweisen und Institutionen : Indigene Volker sind kulturell deutlich von der Mehrheitsgesellschaft unterschieden.
  3. Selbstidentifikation und Anerkennung durch andere als eine eigenstandige Gemeinschaft: Die Betroffenen mussen selbst mehrheitlich der Ansicht sein, dass sie einer eigenstandigen Gruppe (einem Volk ) angehoren und dass diese als ?indigen“ anzusehen ist. Gleichzeitig muss diese Ansicht von anderen in nennenswertem Umfang geteilt werden, etwa von Angehorigen anderer indigener Volker.
  4. Eine Erfahrung von Unterdruckung , Marginalisierung , Enteignung , Ausschluss oder Diskriminierung , wobei diese Bedingungen fortbestehen oder nicht: Der Grad der heute fortbestehenden Unterdruckung kann hochst unterschiedlich sein ? von struktureller Benachteiligung bei Aufstiegsmoglichkeiten bis hin zu Zwangsvertreibung und Ausrottung ( Ethnozid ). Eine als Gruppe erfahrene Unterdruckung bestimmt in jedem Fall grundlegend das politische Selbstverstandnis indigener Volker.

Diese vier Kriterien mussen nicht immer in gleicher Weise zutreffen, sie werden als Arbeitsdefinition verstanden, welche die Mehrzahl der Falle angemessen beschreibt. Eine ausschließende, ?harte“ Definition des Begriffs der indigenen Volker kann und soll es nach Ansicht der Vertreter vieler indigener Gruppen nicht geben, diese Ansicht wurde auch geteilt von der UN-Arbeitsgruppe uber Indigene Bevolkerungen (2006 aufgelost und 2008 ersetzt durch den Expertenmechanismus fur die Rechte indigener Volker ). [5]

Das Konzept indigen findet teilweise auch dann Anwendung, wenn einzelne Kriterien nicht oder nicht mehr zutreffen. So kann die Selbstidentifikation als indigen fortdauern, auch wenn die erlittene Marginalisierung bereits (weitestgehend) uberwunden ist, so etwa bei den Inuit in Gronland .

Ein zentrales Element der Unterscheidung indigener Gemeinschaften von der nicht-indigenen Mehrheitsgesellschaft ist oftmals die besonders enge Bindung indigener Kulturen an ihr jeweiliges Landgebiet sowie die besonders enge Beziehung zu diesem, die zumeist auch spirituelle Bereiche einschließt. [6]

Zentral zum Verstandnis des Begriffs ist der Aspekt des Kollektiven : Indigene Volker existieren als soziale Gesellschaften, nicht als bloße Ansammlung von Einzelpersonen. Entsprechend sind die Forderungen nach indigenen Rechten uberwiegend Forderungen nach Kollektivrechten , insbesondere sozialen Menschenrechten .

Wortherkunft ?indigen, autochthon“

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Die Bezeichnung ?indigene Volker“ ist eine relativ junge Lehnubersetzung wahrscheinlich vom spanischen pueblos indigenas und bezeichnet Gemeinschaften von ursprunglichen Bewohnern einer Region oder eines Landes. Der Ausdruck ?indigene Volker“ hat in Lateinamerika als Sammelbezeichnung fur alle Nachkommen der vorkolumbischen Bevolkerung die Bezeichnungen Indios und Indianer ersetzt, die noch auf Christoph Kolumbus ’ Verwechslung des amerikanischen Doppelkontinents mit seinem damaligen Zielland Indien beruhte.

Das Wort indigen setzt sich zusammen aus dem altlateinischen indi- (indu-) ?innen, ein-“ und -genus ?geboren“, was als ?eingeboren“ oder ?Eingeborener“ zu ubersetzen ist. Allerdings wurde die Bedeutung von indigen zunachst falschlich gedeutet im Sinne von ?aus Indien stammend“ oder ?indianischen Ursprungs“ ( lateinisch indus ?indisch“, nach Kolumbus auch ?indianisch“, und -genus ?geboren, stammend“), weil mit der Bezeichnung Volker beschrieben wurden, die von prakolumbianischen Hochkulturen (also ?indianischen“ Kulturen) abstammen.

In internationalen politischen Zusammenhangen ist indigene Volker ( indigenous people[s] , pueblos indigenas ) die ubliche Sammelbezeichnung fur Ureinwohnervolker aller Kontinente, wahrend im jeweils nationalen Rahmen oft andere offizielle Sammelbegriffe verwendet werden, beispielsweise Aborigines in Australien , native Americans und First Nations in Nordamerika sowie Adivasi in Indien .

Die Bezeichnung ?autochthone Volker“ (von altgriechisch autos ?selbst“ und chth?n ?Erde“) ist ein Synonym fur indigene Volker , das vor allem im Franzosischen haufig verwendet wird (peuples autochtones) . Das Gegenteil ware allochthon ?von fremder Herkunft“.

In den Niederlanden werden auch heute ?einheimische Niederlander“, also Menschen mit zwei in den Niederlanden geborenen Eltern, als ?autochthon“ bezeichnet, in Abgrenzung zu denjenigen, die ?allochthon“ genannt werden. [7]

Begriffsabgrenzung

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Ureinwohner, Urbevolkerung

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?Ureinwohner“ und ?Urbevolkerung“ bezeichnen eine Gruppe, fur die Punkt 1 der UN-Arbeitsgruppe uber Indigene Bevolkerungen zutrifft: ?Zeitliche Prioritat in Bezug auf die Nutzung oder Besiedlung eines bestimmten Territoriums: Relativ gesehen die ?ersten‘ Bewohner eines Gebiets.“ In Europa waren als solches vielleicht die Samen oder die Basken zu bezeichnen (aber auch das ist unklar), anthropologisch korrekt musste der Ausdruck auf Homo erectus angewendet werden. Im Gegensatz zur indigenen Bevolkerung mussen fur Ureinwohner jedoch nicht die Punkte 2?4 der UN-Arbeitsgruppe uber Indigene Bevolkerungen zutreffen.

Die deutsche Entsprechung des Begriffs indigen ist ?eingeboren“, doch findet das Wort Eingeborene aufgrund seines kolonialen oder romantisierenden Beiklangs heute wenig Verwendung.

Die Bezeichnung Naturvolk wird im Deutschen oft gleichbedeutend mit ?indigene Volker“ verwendet ( synonym ). Naturvolk ist jedoch heute eine unscharfe Sammelbezeichnung fur kleine Volker oder lokale Bevolkerungsgruppen , die weitgehend unberuhrt von der technischen Zivilisation auf uberlieferte Weise in dunn besiedelten Wildnisgebieten leben. Das Wort kennt eine franzosische Entsprechung (les Naturels) , aber keine englische. [8]

Von der modernen Ethnologie (Volkerkunde) wird die Bezeichnung Naturvolker zur Einordnung von Menschengruppen weitestgehend abgelehnt, da er als abwertend ( pejorativ ) oder irrefuhrend betrachtet wird. Er entstammt der historischen deutschen Volkerkunde und sollte Gruppen mit angeblich ? primitiver und kulturloser“ Lebensweise von den ? zivilisierten Kulturvolkern“ unterscheiden. Im 20. Jahrhundert erfolgte ein Bedeutungswandel im Sinne ?naturangepasster Volker“. Im Endeffekt scheiterten jedoch alle Umwidmungsversuche. [9] Als populare Kategorie wird die Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch , in den Massenmedien und einigen Nachschlagewerken ungeachtet der Begriffsproblematik weiterhin verwendet. [10] [11] Eine wesentliche Kritik betrifft heute die mogliche Gleichsetzung mit dem romantisch verklarten Bild des ? edlen Wilden “ aus der Zeit der Aufklarung . [12]

?Indigen“ ist eine volkerrechtlich definierte politische Kategorie , die keinen Ruckschluss auf die Lebensweise zulasst und insofern ungeeignet als Ersatz fur ?Naturvolker“. Eine große Zahl der Indigenen hat heute einen westlichen Lebensstil . Daruber hinaus ist der Begriff ?indigen“ in diesem Zusammenhang bisweilen unzutreffend, so beispielsweise fur die brasilianischen Quilombolas ? Nachkommen afrikanischer Sklaven [13] ? oder fur viele traditionell lebende Ethnien Afrikas, die in ihren Landern keine Minderheiten sind und demnach nach der geltenden Definition nicht als Indigene betrachtet werden durften. [14]

Fur eine differenzierte Benennung von traditionell lebenden Bevolkerungsgruppen werden heute verschiedene Umschreibungen verwendet: Laut Anja von Hahn kommt die Bezeichnung ? lokale Gemeinschaften “ der wertfreien Auslegung des Naturvolkbegriffes am nachsten. [15]

Nationale Minderheiten, Volksgruppen

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Vertreter indigener Volker legen großen Wert auf die Unterscheidung zwischen ihrer Bezeichnung als nationalen Minderheiten , als Volksgruppen , oder als indigen . Zu den wichtigsten Unterscheidungsmerkmalen gehoren die ursprungliche Bindung indigener Gruppen an ihre jeweiligen Gebiete, der Umstand der sozialen und politischen und okonomischen Verdrangung ( Marginalisierung ) sowie der großere kulturelle und soziale Abstand zur jeweiligen Mehrheitsgesellschaft . Außerdem umfasst der Begriff ?nationale Minderheit“ auch Gruppen, die selbst eine Vorbevolkerung uberlagert haben oder im Nachhinein zugewandert sind.

Eindeutig um nationale Minderheiten handelt es sich bei Angehorigen einer Ethnie , die in einem anderen Staat die Titularnation stellt, von deren Namen sich also die Bezeichnung des Heimatstaates und seiner Staatsburger ableitet. Dies sind beispielsweise Ungarn in Rumanien , Danen in Schleswig-Holstein , Serben in Kroatien oder Polen in Litauen . In Deutschland sind Danen, Friesen , Sorben und Roma deutscher Staatsburgerschaft gesetzlich als nationale Minderheiten anerkannt. Als territorial nicht gebundene Minderheit sind in der Schweiz ? Fahrende “ anerkannt. Inwieweit diese Gruppen dann unter den Begriff indigen fallen, steht aber in keinem Zusammenhang zu ihrem offiziellen Minderheiten -Status.

Eine Volksgruppe ist im rechtlichen Zusammenhang nur in Osterreich synonym zu einer nationalen Minderheit. Die Bezeichnung Volksgruppe kann sich auch auf einzelne ethnische Gruppen innerhalb von polyethnischen Gesellschaften beziehen ( Vielvolkerstaaten ), und in der Umgangssprache kann damit jegliche ethnische Minderheit gemeint sein.

Mythen und Religionen indigener Volker

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Bis auf wenige Ausnahmen entstammen alle indigenen Volker Kulturen, die ihr Wissen ursprunglich nur mundlich uberlieferten und die in lokalen Gemeinschaften lebten, so dass sich viele eigenstandige Religionen, Mythen und Weltanschauungen entwickeln konnten. Fur alle ethnischen Religionen gilt, dass sie weder heilige Schriften noch Religionsstifter kennen und nicht missionieren . Sehr haufig kommt ein spiritueller Bezug zur naturlichen Umwelt vor, allmachtige Gotter oder gar (streng) monotheistische Vorstellungen finden sich fast nirgends. Ebenso gibt es nur selten religiose Institutionen; Alltag und Religion werden nicht als etwas Getrenntes betrachtet. Daraus folgt auch eine sehr große Wandlungsfahigkeit der jeweiligen ?Lehren“: Jeder Angehorige kann seine personlichen religiosen Erfahrungen einbringen und fremdes Gedankengut wird schnell ubernommen, wenn es sich als vorteilhaft erweist. Insofern gibt es heute nahezu keine indigene Religion mehr, die nicht von einer der Weltreligionen beeinflusst wurde. [16]

Neue Erkenntnisse der Mythenforschung deuten darauf hin, dass die altesten Kulturvorstellungen mythischer Art waren: Menschen waren davon uberzeugt, dass alle Vorgange sowohl im als auch außerhalb des Menschen durch die Geister- oder Gotterwelt bewirkt werden. Die Geschichten deren Wirkens, die der Philosoph und Mythosforscher Kurt Hubner als archai bezeichnet, zeugen von einer großen emotionalen Verwandtschaft mit der Welt, einer allgegenwartigen Spiritualitat und einem zyklischen Zeitbewusstsein, das den Jahreslauf der Natur ritualisiert. [17] Dieses zyklische Zeitbewusstsein ist typisch fur viele indigene Volker.

Das Zeitalter der Entdeckungen durch die Europaer lautete den Beginn des Kolonialismus ein, in dessen Verlauf die traditionellen Weltanschauungen in mannigfaltiger Weise massiv beeinflusst wurden. In Lateinamerika erschienen zuerst die spanischen und portugiesischen Eroberer, die ihre gewalttatige Herrschaftsubernahme offiziell als ?gottlichen Auftrag“ legitimierten. Ihnen folgten in ganz Amerika im 16. und 17. Jahrhundert katholische Missionare. In Afrika und Ozeanien gerieten die Stammesreligionen besonders ab dem 18. Jahrhundert unter Druck; zuletzt die australischen Aborigines ab Mitte des 19. Jahrhunderts. Dabei erganzten sich die Kolonialherren ? durch Besiedlungsplane und militarische Aktionen ? sowie die Missionare verschiedener christlicher Konfessionen gegenseitig. Trotz alledem konnten sich viele lokale Religionen bis heute behaupten. [18] Zudem entstanden zahlreiche ?neue synkretistische Mischreligionen“, [19] die durch den Einfluss fremder Kulturen als ?Krisenreaktion“ entstanden. Beispiele sind die Ratana -Kirche der M?ori, die Geistertanzbewegung der Prarie-Indianer, der Peyotismus in Nordamerika oder der Laestadianismus bei den nordeuropaischen Sami.

Nach wie vor sind fundamentalistische religiose Organisationen bestrebt, auch noch die letzten ? Heiden “ oder ? K?fir “ zu bekehren ? selbst wenn es (wie etwa in Brasilien) verboten ist und die negativen Folgen hinlanglich bekannt sind. So hat beispielsweise das evangelikale Joshua Project ein internetgestutztes Netzwerk aufgebaut, um u. a. mit Hilfe eines Jesus-Films in allen moglichen Sprachen zu missionieren. Die ?Erfolge“ tausender Unterstutzer weltweit werden in einer Datenbank veroffentlicht und mit einer visuellen ?Bekehrungsampel“ bewertet, um zu weiteren Anstrengungen zu motivieren. [20]

James Anaya, bis 2014 UN-Sonderberichterstatter fur die Rechte indigener Volker , und seine Nachfolgerin Victoria Tauli-Corpuz (2013 in Kuala-Lumpur)

Land- und Ressourcenkonflikte

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Haufig umstrittene Fragen sind die Rechte an Landbesitz , teils umfassender an ganzen Landflachen. Viele indigene Volker verstehen Landbesitz als gruppeneigene, kollektive Rechte, die innerhalb einer Familie , Abstammungsgruppe , Erblinie oder einem Clan eigenstandig verwaltet und auch vererbt werden. Mit der Verfugungs- und Nutzungsgewalt uber Land(flachen) sind immer auch genau ausgehandelte Land-Nutzungsrechte anderer Gruppen des sozialen Gefuges verbunden, wie auch eigene Nutzungs- und Durchquerungsrechte an deren Land(besitz). Ihr eigenes Land gilt indigenen Gruppen und erst recht ganzen Volkern als grundsatzlich unveraußerlich. Im Falle von Nomaden und Halbnomaden kann sich der Flachenanspruch weit ausdehnen, oft verbunden mit jahreszeitlich vorgegebenen Ortswechseln. Beispielsweise leben auch in heutiger Zeit noch einige indigene Volker und Ethnien als Jager und Sammler (Wildbeuter, siehe auch Indigene Bevolkerungsgruppen in Wildnisgebieten ).

Demgegenuber wird in modernen Industriestaaten wie auch in europaisch gepragten, liberalen Gesellschaften der Grundbesitz als ein individuelles Recht verstanden, als Privateigentum . Verschiedene Verwertungsinteressen der Industriestaaten an Rohstoffen und Materialien kommen schnell in Konflikt mit indigenen Volkern bezuglich der Vorstellungen von Landnutzung. Dazu kommen Verwertungsinteressen von Indigenen an ihrem ?eigenen Land“, die ihren eigenen Rechtstraditionen entgegenstehen konnen.

Da viele indigene Volker in zum Teil ressourcenreichen Gebieten der Erde leben, sind Konflikte , vor allem um Landnutzung und -rechte, ein generelles Problem dieser Volker . Ein Großteil der Uran-, Erdol-, Gold- und Kohleforderung der Erde findet in den Gebieten indigener Volker statt. Ahnliches gilt fur einen großen Teil der Atomtests der letzten Jahrzehnte, fur Atommullendlager und Großstaudamme. Dabei ziehen die Aktivitaten transnationaler Konzerne oftmals Militarisierung, Gewalt und bewaffnete Konflikte nach sich, so etwa auf der zu Papua-Neuguinea gehorenden Insel Bougainville , bei der ein Burgerkrieg wegen einer Kupfermine des Konzerns Rio Tinto Group etwa 10.000 Menschen das Leben kostete. [21]

Auch die Einrichtung von Großschutzgebieten zur Erhaltung der Natur verlauft nicht immer konfliktfrei fur die Ureinwohner. So wurden insbesondere in mehreren afrikanischen Landern indigene Gruppen von ihrem angestammten Land vertrieben, um die Gebiete in Nationalparks umzuwandeln. Interessenvertreter der Indigenen sehen darin wirtschaftliche Interessen: Ehemals okonomisch wertlose Gebiete, in denen durch die in der Subsistenzwirtschaft lebenden Volker weder Geld hinein noch hinaus floss, werden durch den Status von Nationalparks und infolge von Tourismus sowie Infrastrukturmaßnahmen monetar in Wert gesetzt. Als Verursacher oder zumindest Dulder dieses Vorgehens werden auch die großen Umweltschutzorganisationen WWF , Conservation International und Nature Conservancy genannt. [22] Auf der anderen Seite verlieh der WWF 2011 einem samischen Verein in Nordschweden eine Auszeichnung fur das zukunftsweisende indigene Management des Laponia -Welterbeparks. [23] Die Erkenntnis, dass traditionelle indigene Lebens- und Wirtschaftsweisen ein integraler Bestandteil ursprunglicher Naturlandschaften sind, ware fur die betroffenen Volker ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Als Vorbild sei z. B. der Parque Indigena do Xingu in Brasilien genannt (siehe auch: ?Traditionelle Volker und Gemeinschaften“ in Brasilien ). Uber die Einrichtung von Großschutzgebieten fur die Natur und die Indigenen als ihre ?Verwalter“ ließen sich Landrechtskonflikte sicherlich deutlich entscharfen.

In Kanada , den USA und mehreren sudamerikanischen Landern gibt es seit vielen Jahrzehnten Indianerreservate sehr unterschiedlicher Große und mit ganz verschiedenen Rechten fur die dort wohnenden Ethnien. Daruber hinaus existieren in Kanada großraumige Territorien mit speziellen Rechten fur die First Nations wie Nunavut und Nunavik , die eine weitreichende Territorialautonomie ermoglichen. Australiens Aborigines sind seit Anfang des 21. Jahrhunderts wieder Eigentumer großer Landgebiete, die zum Teil als Indigenous Protected Area zum Schutz der Natur und der Ureinwohner ausgewiesen werden. Aus der rein rechtlichen Festlegung von Gebieten fur Indigene auf diesen drei Kontinenten lassen sich allerdings keinerlei Ruckschlusse auf den okologischen Zustand oder die konkrete Situation ihrer Bewohner ziehen.

Bedrohte Sprachen

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Die jahrhundertelange Kolonisierung war sehr haufig mit Bestrebungen verbunden, die Indigenen zu entwurzeln und in die europaischen Kulturen zu assimilieren . Da die eigene Sprache ganz wesentlich zum Erhalt einer Kultur beitragt, gab es ? ebenso wie bei sprachlichen Minderheiten in den eigenen Landern ? etliche systematische Versuche, indigene Sprachen auszuloschen. Dass diese Strategie ?erfolgreich“ war, ist an der großen Zahl bereits ausgestorbener und bedrohter Sprachen erkennbar, bei denen es sich mehrheitlich um indigene Sprachen Nord- und Sudamerikas, Australiens und Asiens handelt. [24] [25] Je nach Schatzung sollen zwischen 50 Prozent und 90 Prozent aller lebenden Sprachen im 21. Jahrhundert ernsthaft gefahrdet sein beziehungsweise verschwinden.

Volkerrechtlicher Status

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In der Diskussion besteht eine langjahrige Debatte, ob bzw. welchen indigenen Volkern volkerrechtlich der Status eines Volks zukommen sollte. Damit sind weitreichende und spezifische Rechte verbunden, zuallererst das Recht auf Selbstbestimmung ( Selbstbestimmungsrecht der Volker ), was die freie Verfugung uber Land und Ressourcen einschließt. Da manche indigene Volker haufig in ressourcenreichen Regionen leben, furchten zahlreiche Staaten im Falle einer Anerkennung dieses Rechts, die Kontrolle uber diese Bodenschatze zu verlieren. Weiterhin besteht in Landern, in denen gewaltsame Konflikte zwischen Regierungen und indigenen Volkern herrschen, mitunter die Befurchtung einer Sezession .

Diese Debatte wird auch als Streit ums kleine ?s“ bezeichnet ? verkurzt darauf, ob es eine Sprachregelung zugunsten von indigenous peoples (Volker) oder indigenous people (Menschen) geben soll. Einige UN-Institutionen vermeiden diese Problematik gezielt, so hieß die zustandige UNO-Arbeitsgruppe Working Group on Indigenous Populations ( UN-Arbeitsgruppe uber Indigene Bevolkerungen (UNWGIP)), das 2008 neu eingerichtetes UN-Gremium in New York heißt Permanent Forum on Indigenous Issues ( Standiges Forum uber indigene Angelegenheiten ) .

Unkontaktierte Volker und Volker in freiwilliger Isolation

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Weltweit haben sich mehr als hundert indigene Gruppen dafur entschieden, von der Außenwelt isoliert zu leben ? meist nicht freiwillig, sondern aufgrund katastrophaler Erfahrungen. [26] Diese Gruppen werden zumeist als ?isolierte Volker“ bezeichnet (uncontacted peoples) . Der Grad der Isolation ist unterschiedlich, einige der Gruppen unterhalten Kontakte zu benachbarten Gruppen oder erlauben Verwaltungsbeamten oder Forschern gelegentlichen Zutritt. Ungewollter Kontakt und Vertreibung entstehen durch Rodung, Bergbau, Straßenbau und Eindringen von Goldsuchern. Aufgrund ihrer Isolation besitzen Angehorige solcher Gruppen teils keine wirksame Immunabwehr gegen Krankheiten, die fur Angehorige der Mehrheitsgesellschaft zumeist harmlos sind.

Zahlreiche isolierte Gruppen leben in den Regenwaldern Perus und Brasiliens . Auf den zu Indien gehorenden Andamanen leben mit den Sentinelesen und Jarawa zwei Volker in verschiedenen Graden der Isolation. [27]

Kritik und Anspruch der Indigenen

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In verschiedenen Veroffentlichungen weisen Vertreter unterschiedlicher indigener Volker immer wieder darauf hin, dass ihre Kulturen und Weltanschauungen Alternativen fur die moderne westliche Lebensweise und ihre globalen Problemfelder bieten konnten. Haufig wird dabei kritisiert, dass die westliche Welt ihre Kulturen als primitiv oder unterentwickelt betrachten wurde, obwohl sie in der Regel auf eine Jahrtausende wahrende erfolgreiche Lebensstrategie zuruckblicken konnten. In allen diesen Publikationen geht es nicht um eine romantisch verklarte Ruckkehr zum Leben in der Natur, sondern vielmehr um die Aufnahme bewahrter Elemente oder traditioneller , oftmals nachhaltig orientierter Werte ihrer Kulturen in die moderne Lebensweise. [28] [29] [30] Insbesondere der globalisierte Kapitalismus steht dem entgegen. So hat sich z. B. die Situation der kleinen Volker Nordsibiriens nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion aufgrund der neuen Marktstrukturen drastisch verschlechtert und der Preisdruck fur Rentierfleisch zwingt immer mehr nordeuropaische Sami zur umweltschadigenden Intensivierung oder Aufgabe der traditionellen Rentierzucht. Beim 8. Weltsozialforum in Belem (2009) forderten indigene Organisationen eine Abkehr von der ? kapitalistischen Ausbeutung “, welche die ?kolonialistische westliche Zivilisation“ uber die Lander Sudamerikas gebracht habe. Es bedurfe neuer und kreativer Optionen fur eine ?Koexistenz zwischen Natur und Gesellschaft“ nach dem Vorbild der indigenen Kulturen. [31] Eine weitreichende anti-westliche Philosophie, die den Europaer als krankhaft bosen Menschen darstellt, dessen Symptomatik (genannt ?Wetiko-Psychose“) sich seuchenartig auf die unterworfenen Volker ubertragen wurde, entwickelte der US-indianische Professor Jack D. Forbes .

Forderungen indigener Volker

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Zentrale Forderung der meisten Organisationen indigener Volker ist die verbindliche und uneingeschrankte Anerkennung ihrer Menschenrechte , beginnend mit dem Recht auf Selbstbestimmung , wie es in den ersten Artikeln der Internationalen Pakte uber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie uber burgerliche und politische Rechte, also der beiden wichtigsten volkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtsdokumente ausdrucklich anerkannt wird.

Dabei ist Selbstbestimmung keineswegs gleichbedeutend mit Sezession (obwohl das Sezessionsrecht als Teil des Selbstbestimmungsrechtes der Volker diskutiert wird) und der Grundung eines eigenen Staates, sondern es geht um die prinzipielle Anerkennung eines Rechts .

In Fallen, wo z. B. transnationale Konzerne große industrielle Vorhaben (Bau von Großstaudammen, Erdol- oder Uranforderung, Atomtests, Entsorgung von Giftmull) auf von indigenen Volkern genutzten oder bewohnten Territorien planen, fordern indigene Volker, dass dies nur nach einer freien, vorherigen und informierten Zustimmung [32] geschehen darf.

In einigen Landern ist die Forderung nach Free, Prior and Informed Consent bereits gesetzlich verwirklicht, so etwa auf den Philippinen .

Auf der Ebene des internationalen Rechts gehoren die Verabschiedung einer Erklarung der Rechte indigener Volker der UN-Generalversammlung vom 13. September 2007 (Resolution 61/295 der UN-Generalversammlung) [33] [34] (uber 20 Jahre nachdem die entsprechende Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung begonnen hatte), sowie die Ratifizierung des Ubereinkommens Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation [35] zu den Hauptforderungen.

Indigene Volker weltweit

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Die Gesamtzahl der Angehorigen der indigenen Volker der Erde wird auf etwa 350 Millionen Menschen geschatzt, die großte Dichte indigener Volker kommt auf der Insel Neuguinea (uber 1000) vor, davon in Papua-Neuguinea uber 770. Dabei bestehen vor allem in Asien und Afrika erhebliche Unsicherheiten, denn in diesen Kontinenten stellen sich viele Regierungen auf den Standpunkt, die gesamte Bevolkerung sei indigen , wahrend fur Ethnologen ?echte“ indigene Gruppen auch nach der Unabhangigkeit ehemaliger Kolonien oft weiter unterdruckt werden, was bei der Mehrheitsbevolkerung nicht der Fall ist. Sie bezeichnen indigene Volker daher oft auch als innere Kolonien oder Vierte Welt .

Die kulturvergleichende Sozialforschung hat im Laufe der Zeit zu verschiedenen Versuchen gefuhrt (teils stark kritisiert), ahnliche indigene Kulturen zu geographisch abgrenzbaren Kulturraumen oder (zumeist historischen) Kulturarealen zusammenzufassen. Beide Konzepte bieten eine einfache Moglichkeit, einen ersten Uberblick uber die indigene Vielfalt der Erde zu gewinnen (vergleiche Nordamerikanische Kulturareale und die australischen Kulturareal Desert und Kulturareal Western Desert ).

Ubersichten indigener Volker:

Afrika
Amerika
Asien
Australien und Ozeanien
Europa

Um die Weltoffentlichkeit auf die Probleme der indigenen Volker aufmerksam zu machen, widmeten ihnen die Vereinten Nationen erstmals 1993 ein Internationales Jahr . Von 1994 bis 2004 schloss sich das erste ?Internationale Jahrzehnt der indigenen Volker der Erde“ und von 2005 bis 2014 das zweite internationale Jahrzehnt an. 1994 wurde uberdies der 9. August als jahrlicher Internationaler Aktionstag der indigenen Volker eingerichtet.

  • Kerstin Asmuss: Anspruche indigener Volker auf Ruckfuhrung rechtswidrig ausgefuhrten Kulturgutes. Eine Untersuchung fur Anspruche aus Art. 5 UNIDROIT-Konvention 1995 und aus allgemeinem Volkerrecht (= Veroffentlichungen aus dem Institut fur Internationale Angelegenheiten der Universitat Hamburg. Band 36). Nomos, Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-6538-9 (Doktorarbeit 2010 Universitat Hamburg).
  • Erica-Irene Daes : Indigenous Peoples. Keepers of our Past ? Custodians of our Future. International Work Group for Indigenous Affairs, Kopenhagen 2008, ISBN 978-87-91563-43-0 (englisch).
  • Janne Mende: Kultur als Menschenrecht? Ambivalenzen kollektiver Rechtsforderungen . Campus Verlag, Frankfurt am Main/New York 2015, ISBN 978-3-593-50315-8 .
  • James S. Anaya : Indigenous peoples in international law . Oxford University Press, Oxford 1996, ISBN 0-19-517349-X (englisch).
  • Ronald Niezen: The origins of indigenism. Human rights and the politics of identity . University of California Press, Berkeley/Los Angeles 2003, ISBN 978-0-520-23554-0 (englisch).
  • Dieter Gawora, Maria Helena de Souza Ide, Romulo Soares Barbosa (Hrsg.): Traditionelle Volker und Gemeinschaften in Brasilien (= Entwicklungsperspektiven. Nr. 100). Lateinamerika-Dokumentationsstelle, Kassel University Press, Kassel 2011, ISBN 978-3-86219-150-5 .
  • Bruce E. Johansen (Hrsg.): Indigenous Peoples and Environmental Issues: An Encyclopedia. Greenwood, Westport 2003, ISBN 0-313-32398-4 (englisch).
  • Iris Pufe: Klima, Walder, indigene Volker. Umwelt- und Entwicklungspolitik im Rahmen des ?Klima-Bundnisses“ zur Erhaltung von Natur und Kultur in Amazonien. Oekom, Munchen 2007, ISBN 978-3-86581-063-2 .
  • Roque Roldan; Klima-Bundnis/Alianza del Clima e. V/Nationale Indianer-Organisation Kolumbiens/Zentrum zur Kooperation mit den Indianern (Hrsg.): Erdol-, Erdgas-, Bauxit-, Kohle- und Goldforderung auf indigenen Territorien (= Entwicklungsperspektiven. Nr. 73?74). Kassel University Press, Kassel 2005, ISBN 3-89958-523-2 .
  • Frank Sowa: Indigene Volker in der Weltgesellschaft. Die kulturelle Identitat der gronlandischen Inuit im Spannungsfeld von Natur und Kultur , transcript, Bielefeld 2014, ISBN 978-3-8376-2678-0 .
  • Julia Collins-Stalder: Bohrturme und Rentierschlitten. Indigene Bevolkerung und die Ol- und Gasindustrie im postsozialistischen Russland. Universitat Bern, Bern 2010, ISBN 978-3-906465-52-4 ( PDF-Datei; 1,1 MB; 108 Seiten auf unibe.ch).
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Wiktionary: indigen  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen
Wiktionary: autochthon  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

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  1. humanrights.ch, Definition Indigene Gruppen , abgerufen am 4. Juni 2020.
  2. Vgl. Seeing the People for the Trees von Sophie Chao, auf ourworld.unu.edu
  3. Diese Zahl stammt aus der Ansprache ( Memento vom 18. Marz 2008 im Internet Archive ) des damaligen Premiers, Sir Michael Somare vor dem World Leaders Forum 2006.
  4. Jose Martinez-Cobo : Discrimination Against Indigenous People. UN-Dokument Nr. E/CN.4/Sub.2/1986/87, 1. Oktober 1987.
  5. a b Erika-Irene Daes : Working Paper by the Chairperson-Rapporteur, Mrs. Erica-Irene A. Daes, on the concept of indigenous people. UN-Dokument E/CN.4/Sub.2/AC.4/1996/2, 1996 ( online auf undocs.org).
  6. Erika-Irene Daes: Indigenous Peoples and their Relationship to Land. Working paper by the Chairperson-rapporteur. UN-Dokument E/CN.4/Sub.2/2001/21 ( online auf unhchr.ch).
  7. Evelyn Ersanilli: Landerprofile: Niederlande. Abschnitt ?Die Einwandererbevolkerung“. Bundeszentrale fur politische Bildung, 8. Dezember 2014, abgerufen am 22. Mai 2016 .
  8. Waldemar Stohr: Lexikon der Volker und Kulturen. Taschenbuchausgabe auf der Grundlage des Westermann-Lexikon der Geographie. Westermann, Braunschweig 1972, S. 140?141.
  9. Walter Hirschberg (Hrsg.): Worterbuch der Volkerkunde. Neuausgabe, 2. Auflage. Reimer, Berlin 2005, S. 269.
  10. Brockhaus Enzyklopadie. Band 19, 21. Auflage. Leipzig, Mannheim 2006, S. 411.
  11. Eine Google-Suche nach ?Naturvolker“ und ?Naturvolk“ ergab am 7. September 2013 ungefahr 497.000 Ergebnisse.
  12. Klaus E. Muller: Die bessere und die schlechtere Halfte. Ethnologie des Geschlechterkonflikts. Campus, Frankfurt am Main/ New York 1984, ISBN 3-593-33360-0 , S. 394?396.
  13. Dieter Gawora, Maria Helena de Souza Ide, Romulo Soares Barbosa (Hrsg.), Mirja Annawald (Ubers.): Traditionelle Volker und Gemeinschaften in Brasilien. Lateinamerika-Dokumentationsstelle. Kassel University Press, Kassel 2011, S. 19?20.
  14. Manuela Zips-Mairitsch: Lost Lands?: (Land) Rights of the San in Botswana and the Legal Concept of Indigeneity in Africa. LIT Verlag Munster, 2013, Part 2: “Beeing Indigenous in Africa”: Legal Developments of Indigenous Peoples Law in Africa, S. 79ff.
  15. Anja von Hahn: Traditionelles Wissen indigener und lokaler Gemeinschaften zwischen geistigen Eigentumsrechten und der public domain. Max-Planck-Institut fur auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht , Springer, Heidelberg u. a. 2004, ISBN 3-540-22319-3 , S. 47?56.
  16. Udo Tworuschka: Ethnische Religionen. In: Monika u. Udo Tworuschka (Hrsg.): Bertelsmann-Handbuch Religionen der Welt. Bertelsmann, Gutersloh/Munchen 1992, ISBN 3-570-01603-X . S. 405?407.
  17. Kurt Hubner : Die Wahrheit des Mythos. Beck, Munchen 1985; Mircea Eliade: Der Mythos der ewigen Wiederkehr. Dusseldorf 1953 (original: 1949).
  18. Anke Wellner-Kempf (Hrsg.), Philip Wilkinson (Autor): Religionen der Welt in der Reihe Kompakt & Visuell. Dorling Kindersley, London (GB) 2009, ISBN 978-3-8310-1474-3 . S. 40?41.
  19. Neureligionen , Stichwort auf religio.de, abgefragt am 1. Marz 2016.
  20. Joshua Project: Homepage ( Memento vom 8. April 2016 im Internet Archive ), abgerufen am 28. Marz 2016.
  21. Fur eine allgemeine Analyse vergleiche das Arbeitspapier von Miguel Alfonso Martinez: Indigenous Peoples and Conflict Resolution. UN-Dokument E/CN.4/Sub.2/AC.4/2004/2, 5. Juli 2004 (gegenwartiger Vorsitzender der UNWGIP ; @1 @2 Vorlage:Toter Link/daccess-dds-ny.un.org ( Seite nicht mehr abrufbar . Suche in Webarchiven ) PDF-Datei: 96 kB; 22 Seiten auf un.org).
  22. Freunde der Naturvolker e. V. (FDN): Wer sind wir? In: Naturvoelker.org. 2014, abgerufen am 18. Juli 2014 (Selbstvorstellung).
  23. Radiobeitrag: Laponiaforvaltningen mottog pris av kungen. im schwedischen Radio, 12. Oktober 2011.
  24. Peter K. Austin, Julia Sallabank (Hrsg.): The Cambridge Handbook of Endangered Languages . Cambridge University Press, Cambridge 2011, ISBN 978-0-521-88215-6 , S. 1.
  25. Endangered languages. In: UNESCO Atlas of the World’s Languages in Danger. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 9. August 2016 ; abgerufen am 19. Oktober 2012 .
  26. Vergleiche die Informationsseite: Unkontaktierte Volker. In: Survival International . 2014, abgerufen am 18. Juli 2014.
  27. Das abgeschiedenste Volk der Welt? In: Survival International . Ohne Datum, abgerufen am 18. Juli 2014 (Schicksal der indigenen Volker auf den Andamanen seit dem verheerenden Tsunami 2004).
  28. Sotsisowah (Sprecher): Ein Ruf zur Einsicht. Die Botschaft der Irokesen an die westliche Welt. Mammut, Bruhl 1984, ISBN 3-924307-01-6 .
  29. Big Mountain Aktionsgruppe e. V. (Hrsg.): Stimmen der Erde. Raben, Munchen 1993, ISBN 3-922696-37-6 .
  30. Vierteljahrlich erscheinende Zeitschrift Coyote. Aktionsgruppe Indianer & Menschenrechte , ( ISSN   0939-4362 ).
  31. Coyote ? Indianische Gegenwart Nr. 81, Fruhjahr 2009, S. 8.
  32. UN-Website zu Free, Prior and Informed Consent ( Memento vom 15. Juni 2006 im Internet Archive ) (PDF; 50 kB) im Internetarchiv
  33. United Nations adopts Declaration on Rights of Indigenous Peoples. In: un.org.
  34. Deutsche Ubersetzung: UN-Erklarung der Rechte indigener Volker. (PDF; 77 kB).
  35. ILO-Ubereinkommen 169: Ubereinkommen uber eingeborene und in Stammen lebende Volker in unabhangigen Landern, 1989. ( Memento vom 9. Oktober 2004 im Internet Archive ) Website der deutschen Kampagne fur eine Ratifizierung des ILO-Ubereinkommens Nr. 169, 10. Juli 2004.