Ein
Staatsprasident
, oft nur
Prasident
(von
lateinisch
praesidere
?den Vorsitz haben‘) genannt, ist die Bezeichnung fur das
Staatsoberhaupt
einer
Republik
. Je nach Staatssystem wird das Amt durch eine (allgemeine)
Volkswahl
, durch ein Wahlkomitee, durch die
Legislative
oder durch andere Verfahren vergeben. Zum Teil wird auch in
Diktaturen
das Staatsoberhaupt ?Prasident“ genannt. Der Begriff existiert auch in manchen nicht souveranen
Verwaltungseinheiten
, insbesondere solchen mit einer gewissen
Autonomie
, die eine eigene
Verfassung
haben; man spricht dann von
Landesprasident
oder
Regionsprasident
,
Provinzprasident
und Ahnlichem.
Die deutsche Ubersetzung als ?
Vorsitzender
“ kann tauschen, da beispielsweise in Deutschland und Osterreich die
Bundesprasidenten
keinem Gremium vorsitzen, sondern als Einzelpersonen
Organwalter
eines Staatsorgans sind. In der Schweiz hingegen ist der Bundesprasident Vorsitzender des
Regierungsgremiums
.
Die Stellung und die Befugnisse des Prasidenten werden meist durch eine geschriebene
Verfassung
festgelegt. Sie ist eingebunden in ein System der
Gewaltenteilung
oder zumindest in ein System der strikten Machtkontrolle durch die Verfassung.
Hier vereinigt der Prasident die Funktion des
Staatsoberhaupts
und die des
Regierungschefs
. Er besitzt große Machtbefugnisse. Der Prasident wird dann meist direkt vom
Volk
gewahlt, was seine starke Position legitimiert.
Typische prasidentielle Regierungssysteme sind die der
USA
(wobei der Prasident hier indirekt uber sogenannte
Wahlmanner
gewahlt wird) und die meisten lateinamerikanischen Staaten.
Hier ist der Prasident nur Staatsoberhaupt. Er wird, je nach Staat, durch die Legislative (das
Parlament
) oder direkt durch das Volk gewahlt und hat hauptsachlich reprasentative Funktionen. Die eigentliche Fuhrung der
Exekutive
(
Regierung
) ist die Aufgabe eines je nach Land
Premierminister
,
Ministerprasident
,
Bundeskanzler
, Regierungsprasident oder ahnlich genannten Regierungschefs, dessen Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhangig ist.
Typische parlamentarische Regierungssysteme sind die
Deutschlands
,
Italiens
,
Polens
und
Tschechiens
.
Eine Sonderform bilden zum Beispiel die Systeme von
Sudafrika
,
Botswana
, den
Foderierten Staaten von Mikronesien
oder auch
Nauru
. Hier ist die
Exekutivgewalt
an das Parlament gebunden, das heißt, der
vom
Parlament
gewahlte
Regierungschef
ist zugleich
Staatsoberhaupt
. Da sich eine eindeutige Zuordnung zum prasidentiellen oder parlamentarischen System somit sehr schwierig gestaltet, wird es in der Regel als eigenstandiges
Regierungssystem
angesehen.
Hier konkurrieren Prasident und Parlament um die Macht. Wird der Prasident durch die Parlamentsmehrheit gestutzt, hat er weitreichende Kompetenzen. Gehoren Parlamentsmehrheit und Prasident unterschiedlichen Parteien an, herrscht
Kohabitation
(
franzosisch
cohabitation
) und die Macht des Prasidenten ist eingeschrankt.
Typische semiprasidentielle Regierungssysteme sind die
Portugals
,
Osterreichs
,
Sao Tome und Principes
, der
Ukraine
,
Frankreichs
und
Russlands
? wobei die letzteren beiden jedoch in der politischen Praxis eher dem prasidentiellen System zuneigen. In Osterreich wirkt der Bundesprasident primar als Reprasentant. Lediglich in Krisenzeiten greift er umfassender in die Alltagspolitik ein.
Einige Republiken kennen kein
Staatsoberhaupt
. Dazu zahlt beispielsweise die
Schweiz
. Dort ubt der
Bundesrat
die Funktion des Staatsoberhauptes als
Kollektiv
aus. Es gibt zwar einen
Bundesprasidenten
, der gleichzeitig Mitglied des Bundesrats ist. Er wird von der
Bundesversammlung
jeweils auf ein Jahr gewahlt. Allerdings ist er nur
primus inter pares
, der nur auf internationaler Ebene die reprasentative Funktion des Staatsoberhauptes ausubt.
Die ehemaligen deutschen Lander
Wurttemberg-Hohenzollern
und
Baden
hatten einen
Regierungschef
mit der Amtsbezeichnung
Staatsprasident
, was jedoch in diesen beiden Fallen nicht daruber hinwegtauschen darf, dass das Amt und die Funktion voll und ganz dem eines
Ministerprasidenten
der heutigen
Lander
Deutschlands entsprach. Genauso verhalt es sich bei den als
Staatsprasident
bezeichneten Regierungschefs einiger Lander der
Weimarer Republik
, wie zum Beispiel die Regierungschefs in
Baden
,
Hessen
und
Wurttemberg
. In
Bayern
wollte man Anfang der 1950er-Jahre einen Staatsprasidenten einfuhren, entschied sich aber, die Rolle des Staatsoberhauptes dem Ministerprasidenten des Freistaates zu uberlassen, der fortan wie auch andere deutsche
Landesregierungschefs
seinen Amtssitz in der
Staatskanzlei
hat.
Die historischen
Kronlander
wurden ursprunglich von
Statthaltern
des Kaisers geleitet, die im Zuge der Staatsreformen
von 1848/49
und
1867
teils die Bezeichnung
Landesprasident
erhielten. Sie waren aber die Regierungschefs der formal souveranen Konigreiche, Herzogtumer und Furstentumer, mit dem Kaiser als jeweiligem
Landesherrn
, sodass man allgemein von
Landeschefs
sprach. Daraus entwickelte sich
nach 1918
der
Landeshauptmann
. Der Landeshauptmann vereint die Funktion des Landesoberhauptes und des Regierungschefs. Der Landeshauptmann hat mit seiner Parteimehrheit im Landesrat und Landtag oft weitgehend alleinige Macht im Rahmen der
Landeskompetenzen
. Daher spricht man besonders bei den langgedienten Landeshauptleuten, die ihre Lander tiefgreifend pragen, ironischerweise von ?Landeskaiser“: Sosehr die Republik nach den Erfahrungen der Monarchie ? und auch des
Austrofaschismus
und der
NS-Zeit
? einen ?starken Mann“ an der Spitze zu verhindern suchte, so autokratische Verhaltnisse herrschen auf Landesebene.
[1]
In
Diktaturen
wird der Titel eines Prasidenten haufig vom Diktator angenommen. Ein Beispiel dafur ist
Ugandas
ehemaliger Prasident
Idi Amin
. Einige
staatssozialistische
Regime kennen oder kannten ebenfalls Prasidenten, allerdings liegt die Macht in der Regel beim
Zentralkomitee
oder dem
Politburo
der Partei und insbesondere ihrem Vorsitzenden.
Die
Islamische Republik Iran
ist zwar eine Republik, das Staatsoberhaupt ist aber der
Oberste Fuhrer
, der
Prasident
ist lediglich das
Regierungsoberhaupt
. Es handelt sich um ein
theokratisch
gepragtes System.
Prasident der Republik
ist bzw. war der offizielle Titel des Staatsoberhaupts in:
historisch:
- ↑
Vgl. dazu als Standardwerk etwa:
Felix Ermacora
:
Osterreichischer Foderalismus: vom patrimonialen zum kooperativen Bundesstaat.
Schriftenreihe des Instituts fur Foderalismusforschung
, Band 3, Institut fur Foderalismusforschung, Innsbruck, Verlag W. Braumuller, 1976.