Bundesprasident (Schweiz)

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Bundesprasident
≪Corporate Design Bund≫
Amtierend
Viola Amherd
seit dem 1. Januar 2024
Amtssitz Bundeshaus in Bern
Amtszeit ein Jahr (keine Wiederwahl im Folgejahr)
Stellvertreter Karin Keller-Sutter , Vizeprasidentin des Bundesrates
Letzte Wahl 13. Dezember 2023
Schaffung des Amtes 21. November 1848
Website www.admin.ch
Bundesratin Karin Keller-Sutter , Vizeprasidentin 2024
Offizielles Foto des Bundesrates 2024 (v. l. n. r.):
Viktor Rossi (Bundeskanzler)
Elisabeth Baume-Schneider
Ignazio Cassis
Karin Keller-Sutter (Vizeprasidentin 2024)
Viola Amherd (Bundesprasidentin 2024)
Guy Parmelin
Albert Rosti
Beat Jans

Der Bundesprasident ( franzosisch President de la Confederation , italienisch Presidente della Confederazione , ratoromanisch President da la Confederaziun ) ist dasjenige Mitglied der Schweizer Regierung, des Bundesrats , welches als primus inter pares den Vorsitz bei den Sitzungen fuhrt. Sein Stellvertreter ist der Vizeprasident des Bundesrates.

Bundesprasidentin im Jahr 2024 ist die am 13. Dezember 2023 gewahlte Viola Amherd , die das Amt dieses Jahr zum ersten Mal ausubt. Als Vizeprasidentin des Bundesrates wurde Karin Keller-Sutter gewahlt.

Kompetenzen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft kennt weder ein Staatsoberhaupt noch einen Regierungschef . All diese Funktionen werden vom gesamten Bundesrat als Kollegium wahrgenommen. Der Schweizer Bundesprasident hat daher deutlich weniger Kompetenzen inne als beispielsweise die Bundesprasidenten der Nachbarlander Osterreich oder Deutschland . Er ist aber anders als diese Bundesprasidenten zugleich Mitglied der Bundesregierung und leitet eines ihrer Departemente .

Der Bundesprasident leitet die Verhandlungen des Bundesrates ( Art. 18 Abs. 1 RVOG). Der Bundesrat entscheidet meistens im Konsensverfahren; selten kommt es zu Abstimmungen. [1] In diesem Fall stimmt der Bundesprasident mit und bei Stimmengleichheit zahlt seine Stimme (ausser bei Wahlen) doppelt ( Art. 19 Abs. 3 RVOG); er fallt damit den sogenannten ≪ Stichentscheid ≫. Da der Bundesrat sieben Mitglieder hat ( Art. 175 Abs. 1 BV) und ein Beschluss die Stimmen von mindestens drei Mitgliedern auf sich vereinen muss ( Art. 19 Abs. 2 RVOG), kann es zur Stimmengleichheit nur kommen, wenn die Stimme genau eines Mitgliedes fehlt (infolge Stimmenthaltung oder Abwesenheit). Der Bundesprasident ist zudem zustandig, in dringlichen Fallen vorsorgliche Massnahmen anzuordnen; er muss derartige Prasidialentscheide nachtraglich dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen ( Art. 26 RVOG).

Zusatzlich zur Leitung seines Bundesratsdepartements ubernimmt der Bundesprasident lediglich einige Reprasentationsaufgaben eines Staatsoberhaupts ( Art. 28 RVOG). Zunachst war dies nur im Inland der Fall: Der Bundesprasident halt die Radio- und Fernsehansprachen zu Neujahr und zum Schweizer Bundesfeiertag am 1. August , und er gibt dem Diplomatischen Corps den traditionellen Neujahrsempfang im Bundeshaus , an dem er und der Apostolische Nuntius in der Schweiz kleine Ansprachen halten. In einer Zeit vermehrter Auslandskontakte reist der Bundesprasident auch haufiger ins Ausland.

Da jedoch die Schweiz kein Staatsoberhaupt hat, pflegt man selbst keine Staatsbesuche abzustatten. Wenn sich der Bundesprasident ins Ausland begibt, tut er dies nur als zustandiger Departementsvorsteher. Falls jedoch einem Staatsoberhaupt eines anderen Landes ein offizieller Besuch abgestattet wird, so tut dies in der Regel der Bundesprasident; das Gleiche gilt bei Auftritten an der Seite mehrerer Staatsoberhaupter anderer Lander, etwa in der UNO-Generalversammlung .

Bis 1920 war es (mit drei Unterbrechungen) ublich, dass der jeweilige Bundesprasident das Aussenministerium ubernahm. Es kam also jedes Jahr zu einer wenigstens kleineren Rochade, wenn der abtretende Bundesprasident in sein altes Departement zuruckkehrte und der neue ins Aussenministerium wechselte. Auch war es Brauch, dass der Bundesprasident trotz seiner Rolle als Aussenminister wahrend seines Amtsjahres die Schweiz nicht verliess.

Wahl [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Bundesprasident wird in der Wintersession Anfang Dezember jedes Jahres von der Vereinigten Bundesversammlung jeweils fur ein Jahr aus dem Kreis der Bundesrate gewahlt. Die Amtszeit des Bundesprasidenten dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Kalenderjahres; eine Wiederwahl ist nur im Folgejahr nicht moglich. Ebenfalls jahrlich gewahlt wird der Vizeprasident des Bundesrates. Dieser ist der Stellvertreter des Bundesprasidenten und wird gewohnlich im darauffolgenden Jahr zum Bundesprasidenten gewahlt.

Im 19. Jahrhundert war die Wahl zum Bundesprasidenten eine Auszeichnung fur besonders geschatzte Bundesrate. Weniger einflussreiche Regierungsmitglieder wurden hingegen regelmassig ubergangen. So war der St. Galler Wilhelm Matthias Naeff , der 27 Jahre lang der Schweizer Landesregierung angehorte, nur einmal (1853) Bundesprasident.

Seit dem 20. Jahrhundert ist die Wahl gewohnlich unbestritten. Es gilt die ungeschriebene Regel, dass derjenige Bundesrat Bundesprasident wird, der dieses Amt schon am langsten nicht mehr (oder noch nicht) bekleidet hat. So kommt jeder Bundesrat in sieben Amtsjahren mindestens einmal zum Zug. Fur Spannung bei der Wahl sorgt einzig noch die Frage, wie viele Stimmen in der Bundesversammlung der zu Wahlende erzielt, was als Popularitatstest gewertet wird. Dabei galten in den 1970er und 1980er Jahren 200 Stimmen (von 246 moglichen) als ausgezeichnetes Resultat. In einer Epoche wachsender parteipolitischer Konflikte gab es nach 1990 nur einen Bundesprasidenten ( Ueli Maurer , 2019), der mehr als 200 Stimmen bekam. Daher gelten seitdem schon 180 Stimmen als respektables Ergebnis.

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Prasidien weiterer eidgenossischer Staatsorgane:

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Bundesratssitzung. In: Der Bundesrat. Das Portal der Schweizer Regierung. Abgerufen am 14. November 2022 .