Dieser Artikel behandelt die Grafschaft in Niederbayern. Zur Grafschaft in Karnten siehe
Grafschaft Ortenburg
.
Territorium im
Heiligen Romischen Reich
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Reichsgrafschaft Ortenburg
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Wappen
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Karte
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Gebietsentwicklung der Reichsgrafschaft Ortenburg von 1350 bis 1789
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Alternativnamen
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Grafschaft Ortenburg, Grafschaft Ortenberg, Grafschaft Artenberg
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Entstanden aus
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Herzogtum Bayern
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Herrschaftsform
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Monarchie
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Herrscher
/
Regierung
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Reichsgraf
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Heutige Region/en
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DE-BY
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Reichstag
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1
Kuriatstimme
im
Reichsfurstenrat
als Mitglied des
Wetterauischen Reichsgrafenkollegium
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Reichsmatrikel
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1521: 2 Reiter und 6 Mann zu Fuß; 1681: 4 Reiter und 26 Mann zu Fuß
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Reichskreis
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Bayerisch
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Hauptstadte
/
Residenzen
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Ortenburg
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Dynastien
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Haus Ortenburg
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Konfession
/
Religionen
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bis 1563
katholisch
, danach
lutherisch
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Sprache
/n
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Deutsch
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Aufgegangen in
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Kurpfalz-Bayern
durch Verkauf 1805
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Die
Reichsgrafschaft Ortenburg
war eine
reichsunmittelbare
Grafschaft
der
Grafen von Ortenburg
im
Heiligen Romischen Reich
. Hauptsitz war die
Feste Ortenburg
uber dem
Markt
Ortenburg
in
Niederbayern
(heute
Landkreis Passau
). Die Reichsgrafschaft bestand von etwa 1120 bis 1805 mitten im Herrschaftsraum des
Herzogtums Bayern
.
Im
Hochmittelalter
umfasste die Grafschaft verstreute Gebiete in
Altbayern
, der
Oberpfalz
,
Oberosterreich
,
Niederosterreich
und
Tirol
. Mitte des 13. Jahrhunderts verfiel ihre Macht und ihr Herrschaftsraum verringerte sich auf rund vier Quadratkilometer um Ortenburg herum. Dennoch konnte die Reichsgrafschaft ihren Einfluss im Reich wahren und ihre Unabhangigkeit bis zum Tausch mit dem bayerischen Kurfursten im Jahre 1805 stets beibehalten.
Nach dem Niedergang der Grafen von Ortenburg ubernahmen die
Wittelsbacher
den sogenannten
Ortenburger Panther
in ihr Erbwappen, um ihre Anspruche auf die Gebiete Altbayerns zu verdeutlichen. Dieser steht heute im Bayerischen Staatswappen fur Ober- und Niederbayern.
Ursprunglich hieß
Ortenburg
bis zum Jahr 1530
Ortenberg
. Aus diesem Grund wird in diesem Artikel zu Beginn der altere Name verwendet.
Der erste nachweisliche Graf von Ortenberg war
Rapoto I.
aus dem Hause der
Spanheimer
. Er gilt als Ahnherr dieses Seitenzweiges der
Grafen von Ortenburg
. Als dritter Sohn
Engelberts II. von Karnten
bekam Rapoto Guter aus dem mutterlichen Erbe zur Verwaltung.
[1]
Die Gemahlin Engelberts II. war Utta, Erbtochter des Burggrafen
Ulrich
von
Vohburg
-
Passau
, uber die ausgedehnter zusatzlicher Besitz an Engelbert gekommen war. Nach dem Tod Engelberts teilten die vier Sohne die Besitzungen untereinander auf.
Engelbert III.
, Markgraf von
Istrien
, erhielt dabei die
Grafschaft Kraiburg
und Teile der
Grafschaft Sulzbach
.
[1]
Rapoto I. bekam die Teile nordlich Kraiburgs und siedelte sich im oberbayerischen Raum an. Um 1120 errichtete er die
Burg Ortenberg
und nannte sich von 1134 an
Graf von Ortenberg
.
[2]
Bald tritt Rapoto I. auch als
Vogt
des
Stiftes St. Nikola
in
Passau
auf.
[2]
Nach dem Tod seines Bruders
Ulrich I. von Karnten
erbte Rapoto den Landstrich in Bayern endgultig. Seine Heirat mit Elisabeth, Grafin von
Sulzbach
, im Jahre 1163 brachte ihm weiteren Besitz im bayerischen Raum.
[2]
Als sein Bruder Engelbert III. 1173 kinderlos verstarb, fielen dessen bayerischen Guter mit der Grafschaft Kraiburg als Zentrum an Rapoto. Bei seinem Tode im Jahr 1186 waren Rapotos Besitzungen bereits großer als die
Ottos von Wittelsbach
bei dessen Ubernahme des
Herzogtums Bayern
.
Die Grafschaft wurde danach von seinen beiden Sohnen
Rapoto II.
und
Heinrich I.
regiert. Diese teilten die Besitztumer untereinander auf. Rapoto II. wurde Graf der
Grafschaft Kraiburg
und herrschte uber alle Besitzungen sudlich der
Rott
, einschließlich des
Rottales
und einigen Besitzungen an der
Donau
. Heinrich erhielt die Grafschaft Ortenberg und die Besitztumer um
Murach
.
[3]
Anfang des 13. Jahrhunderts erhielt die Grafschaft Ortenberg Reichsrechte, der genaue Zeitpunkt ist jedoch unbekannt. In den Folgejahren wuchs die Macht der Ortenberger weiter ? und damit auch das Konfliktpotential. Die Ortenberger Besitzungen erstreckten sich von
Kitzbuhel
in
Tirol
in weitem Bogen uber das ostliche Bayern bis in die Oberpfalz um
Tirschenreuth
.
[4]
[5]
Bald kam es zu den ersten
Fehden
, wobei die meisten Dorfer in Ostbayern von verschiedenen Kriegsparteien gebrandschatzt wurden. Vor allem mit den Nachbarn, den
Grafen von Bogen
, gab es jahrelang kriegerische Auseinandersetzungen. Am 20. April des Jahres 1192 wurden Rapoto II. und sein Bruder Heinrich I. nach Laufen zum Furstentag des Herzogs
Ludwig des Kelheimers
gerufen.
[3]
Dort wurde versucht, die Streitigkeiten im Herzogtum zu schlichten. Vor allem Graf
Albrecht III. von Bogen
, der bekennender Gegner Kaiser
Heinrichs VI.
war, und sein Zwist mit dem Herzog und den Ortenbergern waren das Gesprachsthema. Albrecht hatte sich im Jahre 1191 widerrechtlich die Lehen der
Grafen von Sulzbach
des
Bistums Bamberg
im Donauraum angeeignet. Darunter befand sich die Vogtei
Winzer
.
[6]
Dies fuhrte bereits zu ersten Spannungen mit dem Ortenberger Geschlecht, da deren Mutter Elisabeth geburtige Grafin zu Sulzbach war, und die Ortenburger sich als rechtmaßige Erben ansahen. Des Weiteren stritten sich die Ortenberger und Bogner Grafen um weitere Gebiets- und Jagdgrenzen. Herzog Ludwig hingegen wollte erreichen, dass Albrecht seine nicht rechtmaßig erworbenen Guter zuruckgibt. Der Furstentag endete jedoch ohne Ergebnis.
Mitte 1192 kampften
Albrecht III. von Bogen
, gemeinsam mit den Ortenbergern um das Erbe der Grafen von Sulzbach. Beide Geschlechter sagten sich als Erben der umfangreichen Besitzungen an. Sie waren damit in direktem Konflikt mit den Staufern, welche versuchten das reiche Erbe fur sich zu beanspruchen. Lange Zeit wurde angenommen, dass die Ortenberger und Bogener gegeneinander gekampft hatten. Der bayerische Herzog Ludwig versuchte die Anspruche der Staufer durchzusetzen und entsandte daraufhin eine Heeresmacht nach Niederbayern. Der Bogner Graf ersuchte daraufhin um Hilfe bei seinem Schwager Herzog
Ottokar I.
von
Bohmen
, dem spateren Konig Bohmens. Anfangs konnte Ottokar keine Anderung des Geschehens herbeifuhren, erst durch Verrat des herzoglichen Hauptmannes im
Nordgau
, Gottfried von Stein, nahm die Fehde eine erneute Wende
[3]
. Er ermoglichte Herzog Ottokar I. mit seinen Mannen das Eindringen in das bayerische Herzogtum. Sie verwusteten daraufhin die Gebiete im bayerischen Wald und in der heutigen Oberpfalz. Dennoch konnte keine der Kriegsparteien den entscheidenden Sieg davontragen.
Im Oktober desselben Jahres weitete sich der Kampf aus, als Herzog
Leopold
von
Osterreich
und Herzog
Berthold IV.
von
Andechs
-
Meranien
mit gewaltiger Heeresmacht auf Seiten der Staufer eingriffen. Die Ortenberger waren diesem Ansturm nicht gewachsen und mussten sich zuruckziehen. Die Burg Ortenberg wurde daraufhin von den Herzogen Leopold V. und Berthold IV. belagert. Bald wurde diese eingenommen und zerstort. Der verteidigende Graf Heinrich I. wurde von den Angreifern gefangen genommen. Wann die Stammburg wiedererbaut wurde, ist unbekannt. Das Grafengeschlecht residierte bis dahin wahrscheinlich auf der
Feste Neu-Ortenberg
, unweit der Stammburg. Im Jahre 1249 wurden beide Burgen gemeinsam urkundlich erwahnt.
Herzog Ludwig wurde mit seinen Mannen bis hinter
Muhldorf am Inn
zuruckgeschlagen. Von den schrecklichen Graueltaten, Brandschatzungen und menschenverachtenden Verhaltnissen der Fehde erfuhr sogar Papst
Coelestin III.
, welcher darauf in einer Bulle versuchte, die Kriegsparteien zum Einhalt zu bewegen, und einige fur ihre schweren Verbrechen verfolgen ließ. Erst durch das Eingreifen des Kaisers wurden auf dessen Befehl die Kampfe eingestellt und die Anfuhrer beider Seiten folgten seinem Befehl, sich zum Reichstag zu Regensburg am 6. Januar 1193 zu begeben. Dort wurde Albert III. von Bogen vorubergehend nach
Apulien
verwiesen. Sein Schwager, Ottokar I., wurde seines Herzogtums enthoben, ehe er 1198 das Konigsamt von Bohmen ubernahm. Das Erbe der Sulzbacher im Donauraum verblieb vorerst den Staufern.
Im Jahre 1195 uberfielen Rapoto II. und Heinrich I. gemeinsam die Landereien des Passauer Bischofs
Wolfger von Erla
, welcher 1192 Herzog Leopold V. gegen die Ortenberger unterstutzt hatte. Wolfger jedoch war zu jener Zeit im Heiligen Land auf Pilgerfahrt. Als er jedoch 1198 unerwartet zuruckkam und die Taten der Grafen sah, erhob er sich gegen diese und zog zusammen mit seinen Verbundeten, den Grafen von Bogen und Hilfstruppen des Herzogs von Osterreich gegen Ortenberg. Dabei wurde die
Burg Graben am Inn
eingenommen und geschleift. Trotz des fruheren Bundnisses mit Rapoto griff auch Ludwig der Kelheimer auf Seiten des Bischofs ein, da sich die Ortenberger des
Landfriedensbruchs
schuldig gemacht hatten. So griff Ludwig die
Feste Kraiburg
und den dazugehorigen Markt an und zerstorte die Burg. Die Fehde scheint aber nicht lange gedauert zu haben, denn am 10. Juli 1199 befand sich Rapoto wieder im Dienste des bayrischen Herzogs.
[3]
Der genaue Ausgang, abgesehen davon, dass den Ortenbergern verwehrt wurde, die Burg Graben jemals wieder neu zu errichten, ist unbekannt. Des Weiteren ließ Bischof Wolfger die Feste
Obernberg
zum Schutze vor den Grafen errichten. Die Ortenberger selbst schienen sich schnell davon zu erholen und ließen die Feste Kraiburg und den dazugehorigen Ort neu errichten.
Am 21. Juni 1208 ermordete Pfalzgraf
Otto VIII. von Wittelsbach
aus Rachsucht Konig
Philipp von Schwaben
in Bamberg. Da der spatere Kaiser
Otto IV.
dies nicht weiter ungestraft lassen konnte, rief er zu einem Reichstag nach Frankfurt. Dort wurde am 10. November 1208 uber Otto VIII. die
Reichsacht
verhangt. Seine Besitzungen fielen an seinen Vetter Herzog Ludwig I. von Bayern. Das Amt und seine Wurden wurden dabei dem Wittelsbacher Geschlecht genommen und Rapoto II. von Ortenberg verliehen, wahrscheinlich um im Herzogtum Bayern einen Gegenpol zum Hause Wittelsbach zu schaffen. Da Rapoto jedoch mit Ludwig I. verschwagert war, kam es zu jener Zeit zu keinem Konflikt mit dem Herrscherhaus Bayerns.
[7]
Fur die Ortenberger Grafen war dies eine bedeutende Aufwertung des Geschlechtes, da sich ihre Besitztumer mit anderen Geschlechtern messen konnten bzw. großer waren, jedoch standen sie ihnen noch im Rang nach.
1212 kam es zu einer erneuten Fehde Rapotos und Heinrichs mit dem Passauer Bischof
Manegold von Berg
und den Grafen von Bogen. Der Ausloser dieses Konfliktes und der Verlauf sind vollig unbekannt. Auch die Stellung Ludwigs des Kelheimers in diesem Streit ist unbekannt, lediglich seine Bemuhungen den Frieden wiederherzustellen, was ihm im Juli 1213 gelang.
[3]
1226 kam es wieder zur Fehde mit den Grafen von Bogen. Zu dieser Auseinandersetzung liegen jedoch keinerlei weitere Quellen vor. Bekannt ist lediglich, dass Rapoto II. den von
Albrecht IV. von Bogen
gegrundeten Ort Liechtenwerde zerstorte.
[3]
Am 12. Marz 1231 verstarb Pfalzgraf Rapoto II. und wenige Monate spater seine Frau Udilhild.
Bis Mitte des 13. Jahrhunderts bestimmten die Ortenberger Grafen weitgehend das Geschehen in
Niederbayern
, Teilen
Oberbayerns
und der
Oberpfalz
.
Nach dem Ableben des
Pfalzgrafen
Rapoto III.
, einziger Sohn Rapotos II., im Jahre 1248 verloren die Ortenberger den Großteil ihrer Macht sowie die Besitzungen um Kraiburg und Sulzbach, da Rapoto III.
[2]
nur eine Tochter hatte und sie alleinige Erbin war. Die Besitzungen und das Pfalzgrafenamt fielen 1259 an die
Wittelsbacher
.
Von nun an bestimmte die Linie Heinrichs I. allein das Geschehen in Ortenberg. 1241 wurde sein erster Sohn
Heinrich II.
, genannt ?der Schenker“, sein Nachfolger.
[2]
Dieser war mit seinen drei Stiefbrudern und der Stiefmutter zerstritten und verschenkte den Großteil seiner Besitzungen, um zu verhindern, dass seine Stiefbruder diese in Besitz nehmen konnten. Bei Heinrichs Tod war daher nur noch ein kleiner Teil der Grafschaft ubrig geblieben, der im Jahre 1257, bei der Ubernahme durch Graf
Gebhard
, nur noch in etwa die Große und Ausdehnung des heutigen Marktes
Ortenburg
hatte.
Nach dem Tode seiner Bruder
Gebhard
und
Diepold
wurde
Rapoto IV.
alleiniger Erbe der Ortenberg'schen Besitzungen. Im Jahre 1291 verzichtete Graf Albrecht von Hals zugunsten seiner Enkelin Kunigunde, der Gemahlin Rapotos IV. auf die
Burg Kamm
samt Zubehor und den Besitzungen um Kamm, St. Philipp (das heutige
Soldenau
),
Holzkirchen
und Isarhofen.
[8]
Rapoto IV. und sein Sohn
Heinrich III.
hatten Teil an der ?
Ottonischen Handfeste
“, in der Herzog
Otto
von
Niederbayern
, der wegen eines Krieges um die ungarische Konigskrone in eine finanzielle Notlage geraten war, die niedere Gerichtsbarkeit auf niederbayerischem Gebiet im Gegenzug fur eine Steuer mit 70 adeligen Familien teilte.
[3]
Die Ortenberger waren eine davon. Betroffene Gebiete waren die Ortenberger Lehensgebiete, denn auf ihrem
Allodialbesitz
besaßen die Grafen diese Rechte bereits.
Im Jahre 1316 erhielt der Markt Ortenberg durch den Kaiser das Recht,
Jahrmarkte
abzuhalten. Jedoch ging diese Urkunde verloren, sodass die Grafen den Kaiser um die Ausstellung einer neuen Urkunde bitten mussten.
Friedrich III.
kam dem Gesuch am 14. April 1479 nach. Er gewahrte Ortenburg die Abhaltung von funf Jahrmarkten pro Jahr,
[5]
was zu einer erheblichen Aufwertung der Grafschaft fuhrte. Bis heute wird in Ortenburg seither mehrmals im Jahr ein Markt abgehalten.
1346 ging die Grafschaft an
Heinrich IV.
[3]
Durch kriegerische Auseinandersetzungen und Schenkungen fugte er der Grafschaft erneut große Verluste zu. So verlor die Grafschaft die Ortschaft
Sandbach
und damit den direkten Zugang zur
Donau
. Ortenberg war nun von
Bayern
und dem
Hochstift Passau
umschlossen. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf den Ortenburger Handel und vor allem fur die Herstellung von Fassern. Diese mussten nun auf dem Landweg transportiert und erst an der Grafschaftsgrenze
verzollt
werden, ehe sie uber die Donau weiter verschifft werden konnten.
Das Ortenberger Haus war bald in mehrere Linien aufgeteilt (
Alt-Ortenberg
und
Neu-Ortenberg
und
Dorfbach
). Jedoch gab es das ungeschriebene Gesetz, dass nur der alteste Graf in der Familie regieren sollte. So kam es in der Folgezeit immer wieder zu Regierungswechseln zwischen den einzelnen Familienzweigen. Kein regierender Graf hatte je alle Besitztumer, jedoch stand ihm das Recht zu, diese zu verwalten und die graflichen Lehen zu vergeben.
1380?1490: Vorubergehende Aufgabe von Reichsrechten und Wiederaufstieg der Grafschaft
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Unter Heinrichs Sohn
Alram I.
vergroßerten die Ortenberger wieder ihre Besitzungen. Er vermahlte sich 1381 in zweiter Ehe mit Barbara von Rottau, der reichen Witwe des Ritters Friedrich ?des Rottauers“ zu Rottau bei
Scharding
.
[2]
Dieser war seit Graf Heinrich IV. bereits Ortenberger Lehensmann und hielt seine Besitzungen um Dorfbach. Durch die Heirat und die Verzichtserklarungen Friedrichs nachster Verwandter in den Jahren 1381 und 1385 kam
Dorfbach
wieder in Ortenberger Besitz.
[3]
Alram I. nannte sich seither ?Graf zu Dorfbach“ bzw. ?Graf zu Ortenberg, gesessen zu Dorfbach“. Auch seine dritte Ehefrau Anna, deren Herkunft unbekannt ist, brachte reiche Besitztumer mit in die Ehe.
Im Jahre 1391 schlossen Graf
Georg I.
und sein Bruder
Etzel
einen Vertrag mit Herzog
Friedrich
von
Bayern-Landshut
, in dem sie den bayerischen Herzogen Zugang zu ihren Burgen ?
zum Wohle der Gemeinschaft und des Reiches
“ gewahrten.
[3]
Die Grunde fur diesen Schritt sind unbekannt, jedoch bedeutete dies die Aufgabe eines der wichtigsten Rechte der
Reichsunmittelbarkeit
. Zudem verpflichtete sich Georg zur Unterstutzung des Herzogs, wann immer dies notig sei. Die Grafschaft blieb zwar Reichslehen, jedoch verzichteten die Grafen auf einige Hausrechte uber ihre Burgen. Dies fuhrte in der Folgezeit zu mehreren Konflikten, bei denen die Ortenberger wiederholt gleichlautende Vertragsbedingungen unterzeichnen mussten.
Graf Georg I. spielte 1409 nach Jahren des Konfliktes und nach mehreren Gefangenschaften bei den bayerischen Herzogen mit dem Gedanken, die Grafschaft zu veraußern, denn ihr drohte nach den Zugestandnissen der Grafen das Absinken zu einer
Vasallengrafschaft
ohne Reichsrechte. Warum sich Georg I. nicht an seinen obersten Lehnsherren, Konig
Wenzel
, wandte, ist unklar. Es lasst sich aber vermuten, dass Georg sich daruber bewusst war, dass Wenzel bisher nichts fur das Reich tat und nicht umsonst als untatiger Konig im Jahre 1400 abgewahlt wurde. Trotz allem versuchte Graf Georg durch den Neuerwerb von Grundbesitz, welcher zwar nur gering ausfiel, die Verluste seiner Vorganger ein wenig zu kompensieren und seinen Herrschaftsbereich wieder auszudehnen.
Georgs Nachfolger wurde 1422 sein Bruder
Etzel I.
[2]
Dieser erbte 1416/17 große Geldsummen von den Landgrafen Johann und Georg zu
Leuchtenberg
und erwarb vom
Kloster Niederaltaich
große Lehensguter. Darunter befanden sich die Burgen
Engelsberg
,
Ranfels
und
Barnstein
sowie einige Dorfer um
Niederalteich
und um
Grafenau
. Um die beiden Festen Barnstein und Ranfels gab es noch lange Streit mit den
Landgrafen von Leuchtenberg
, der erst 1442 durch einen Vertrag offiziell beendet wurde, obwohl Etzel die Burgen 1426 sogar von Papst
Martin V.
zugesprochen bekommen hatte.
[3]
Selbst ein Verkauf an die bayerischen Herzoge im Jahre 1438 schlichtete den Streit nicht. Etzels Bemuhungen, die niedere Gerichtsbarkeit in der Gegend um St. Salvator wiederzuerlangen, die Heinrich IV. veraußert hatte, blieben jedoch erfolglos.
Graf Etzel spielte aber auch bei der
Auflosung und der Aufteilung
des Herzogtums
Straubing-Holland
eine wichtige Rolle. So wurde er im Jahre 1425 von den Landstanden als ehemaliger Verwalter des
Straubinger Landchens
(1407?1408) sowie als ehemaliger Rat des verstorbenen Herzogs
Johann III.
in den Erbausschuss gewahlt. Etzel I. verwaltete nun das Herzogtum bis ins Jahr 1429. So vertrat er es im Jahre 1426 auf einem
Hoftag
zu
Wien
und auf den Reichstagen in
Regensburg
und
Straubing
. Im Jahre 1429 gehorte er der Teilungskommission Konig
Sigismunds
an und beschloss mit den anderen Mitgliedern am 26. April 1429 den
Preßburger Schiedsspruch
. Darin wurden die Landereien unter
Ludwig dem Gebarteten
von
Bayern-Ingolstadt
,
Heinrich dem Reichen
von
Bayern-Landshut
sowie
Ernst
und
Wilhelm III.
von
Bayern-Munchen
aufgeteilt.
Etzel I. ubergab
Alram II.
1444 die Grafschaft, nachdem dieser 1431 durch Konig
Sigismund
mit der Grafschaft Ortenberg, den Schlossern und der zugehorigen
Blutgerichtsbarkeit
belehnt worden war.
[2]
Dies wurde 1444 von Konig
Friedrich III.
bekraftigt und war ein wichtiger Schritt, der den Wiederaufstieg des Hauses in den Reichsstand bedeutete. Alram vergroßerte seine Besitzungen nur unwesentlich, vor allem mit Gutern in und um die kleine Ortschaft Voglarn.
Durch die Ehe des Grafen
Heinrich V.
mit Ursula Ecker zu
Saldenburg
wurden die Ortenberger 1426 in große Erbstreitereien um Saldenburg,
Soldenau
und
Rainding
verwickelt, da Ursulas Vater ohne mannliche Nachkommen geblieben war.
[3]
Ein erster Schlichtspruch des Herzogs
Johann III.
von
Straubing-Holland
, wonach Heinrich ein Viertel des Erbes zugesprochen bekam, blieb ohne Erfolg. Nach einem zweiten Schiedsspruch 1442 von Herzog
Heinrich XVI.
von
Bayern-Landshut
erhielten die Ortenberger wieder den Mitbesitz an der
Feste
und dem Ort Saldenburg. Drei Jahre spater gelang es Heinrich, diese Besitzungen durch Kauf ganz zu erwerben. Zwischen 1430 und 1446 erwarb er noch weitere Besitzungen, jedoch ohne Erbstreitereien, worunter sich
Beutelsbach
,
Haarbach
und
Igelbach
befanden.
Nach dem Tod des regierenden Grafen Alram II. im Jahre 1460 folgte
Georg II.
[2]
Georg war der alteste Sohn Heinrichs V. Seine Amtszeit war durch Veraußerungen und erneute Erbstreitereien gepragt. So veraußerte Georg 1471 die Burg Engelsberg an
Heinrich Notthafft
von Wernberg. Der Erbstreit dauerte von Alrams Tod bis 1468, als er mit einem Vergleich beendet wurde. Ein weiterer Streit ging um die Hofmark Abtshofen mit dem
Kloster Ebersberg
.
[3]
Die Ortenberger beanspruchten Abtshofen als Reichslehen, das Kloster allerdings als Stiftungsgut. Der erste Schlichtungsspruch
Ludwigs IX. des Reichen
, Herzog von
Bayern-Landshut
, im Jahre 1466 blieb erfolglos. Nach einem Berufungsverfahren bei Kaiser
Friedrich III.
im Jahre 1468 erließen Herzog
Albrecht der Weise
von
Bayern-Munchen
und Herzog Ludwig den Schiedsspruch auf kaiserlichen Erlass zugunsten des Klosters.
[3]
Nach dem Ableben Georgs II. im Jahre 1488 folgte sein Stiefbruder
Sebastian I.
, ?der Kampfer“. Seinen Beinamen erhielt er durch seine Fertigkeiten im Kampf auf Turnieren, aber auch wegen der Entschlossenheit, mit der er selbst dem Kaiser gegenuber seine Rechte geltend machte.
[3]
Es gelang ihm, die kaiserlichen Truppen zu besiegen, die die
Feste Neuburg
am Inn samt der dazugehorigen
Reichsgrafschaft
besetzt hatten, und die Erbschaft seines Schwiegervaters vorlaufig fur sich zu beanspruchen. Der Streit mit Kaiser
Friedrich III.
wurde 1473 durch Vermittlung Herzog Ludwigs beigelegt, indem Sebastian gegen 4000 Gulden die Burg und die Grafschaft Neuburg am Inn dem Kaiser abtrat.
[9]
Georg und Sebastian forderten Handel und Verkehr. Kaiser Friedrich III. verlieh den Brudern 1479 das verloren gegangene
Marktrecht
aufs Neue. Des Weiteren betonte der Kaiser darin die Reichsunmittelbarkeit der Grafschaft samt der dazugehorigen
Blutgerichtsbarkeit
.
[5]
Fur die Wittelsbacher Herzoge stellte dies eine Niederlage dar, da sie versucht hatten, das Reichslehen in ein Landeslehen des Herzogtums umzuwandeln.
Die Ausstellung der kaiserlichen Urkunde und anderer Urkunden an beide Bruder lasst darauf schließen, dass sie gemeinsam regierten, jedoch war formal zunachst Georg und dann Sebastian der regierende Graf. Die Ausstellung dieser Urkunde bedeutete jedoch eine große Aufwertung, da die Grafschaft erneut und eindeutig als Reichslehen vom Kaiser bestatigt wurde. Zu den Erwerbungen der beiden Grafen zahlten unter anderem die Burg Moßheim sowie die
Hofmark
und Burg Haidenkofen und die dazugehorigen Besitzungen Rainting, Pening und Kreusching und Liechting.
Im Jahre 1490 kam es zum nachsten Regierungswechsel. Graf
Wolfgang I.
erhielt die Grafschaft.
[5]
In seine Amtszeit fiel der
Landshuter Erbfolgekrieg
zwischen Herzog
Albrecht IV.
von
Bayern-Munchen
und Pfalzgraf
Ruprecht von der Pfalz
. Nach dem Tod Herzog
Georgs
von
Bayern-Landshut
setzten die Landstande eine Regentschaft aus 16 Mitgliedern fur das Herzogtum ein, darunter Graf Wolfgang. Wolfgang stand im Erbfolgekrieg aufseiten des Herzogs
Albrecht IV.
von Bayern-Munchen und sagte diesem vertraglich eine dreijahrige Unterstutzung zu. Im Jahre 1504 wurden sowohl der Ort als auch die Stammburg Alt-Ortenburg zweimal gebrandschatzt, worunter vor allem die Bevolkerung sehr zu leiden hatte.
[5]
Wolfgang unterstutzte jedoch nicht nur die bayerischen Herzoge, sondern als Reichslehnsherr auch den Kaiser bei mehreren Kriegen, so unter anderem auch gegen
Venedig
.
Nach Wolfgangs Ableben kam sein Bruder
Ulrich II.
an die Regentschaft.
[2]
Dieser erlangte dank seiner Ehefrau große Besitzungen, darunter die
Grafschaft Hals
, die Burgen und Herrschaften
Moos
,
Soldenau
und
Saldenburg
, jedoch auch große Schulden als Erbe. Dieses musste er sich jedoch mit zwei weiteren Erben teilen. So kam es 1511 zu großen Erbstreitereien mit Johann von
Degenberg
, in die sogar Kaiser
Maximilian I.
eingreifen musste. Nachdem Ulrich von Herzog
Ludwig X.
von Bayern die
Festen Saldenburg
und
Soldenau
zugesprochen bekommen hatte, einigten sich die Streitparteien auf einen Vergleich und verkauften die Reichsgrafschaft Hals 1517 an die Herzoge von Bayern.
[3]
Im Jahre 1521 wurde die Grafschaft in die
Reichsmatrikel
aufgenommen, die
Reichsunmittelbarkeit
wurde aber von Bayern angefochten.
[10]
Ulrichs Tochter und Sohne vermahlten sich wieder mit dem Hochadel und schmiedeten wichtige Verbindungen zu anderen Hausern fur die Ortenberger. Die Grafen, aber auch der Ort, waren trotz geringen Landbesitzes wieder eine bedeutende Macht im
Reich
geworden.
1524 wurde
Christoph
amtierender Graf, ein weiterer Sohn
Sebastians I.
[2]
Sechs Jahre spater, im Jahre 1530, nahm Christoph am
Reichstag in Augsburg
teil. Dort traf er Graf
Gabriel
, einen
Grafen von Ortenburg in Karnten
. Auf diese Grafschaft hatten die Ortenberger seit dem Aussterben der
Grafen von Cilli
1456 ? diese hatten 1418 die Karntner Ortenburger beerbt ?
Erbanspruche
erhoben. Da ein Einspruch Christophs bei Kaiser
Karl V.
erfolglos blieb, benannte er aus Protest sein Geschlecht in
Grafen von Ortenburg des alteren Geschlechtes
und den Ort von
Ortenberg
in
Ortenburg
um.
[3]
Durch Heirat der Erbtochter Anna von Hollup erhielt Christoph reiche Besitzungen im heutigen Oberosterreich um
Schloss Mattighofen
wie auch im bayerischen Raum um die
Burg Neudeck
. Diese Verbindung mit der bohmischen Familie Hollup ist deswegen bemerkenswert, weil die Ortenburger damit wieder zu einem der reichsten Hauser Niederbayerns wurden. Graf Christoph selbst vermehrte wie kaum einer seiner Vorganger die Besitztumer der Grafschaft. So erwarb er zwischen 1520 und 1548 unter anderem Besitzungen zu
Birnbach
, Aunkirchen, Muhlheim, Penning und Hiesbach. 1517 gelang es ihm auch, die Burg und den Markt Mattighofen von den Herzogen
Ludwig X.
und
Wilhelm IV.
von Bayern-Munchen kauflich zu erwerben. 1549 trat Wilhelm dem Grafen auch weitere Besitztumer um die Burg Neudeck ab.
[3]
Christophs einziger Sohn aus zweiter Ehe,
Joachim
, sollte Ortenburg, aber auch das Herzogtum Bayern und das Reich mehrfach beschaftigen.
1551?1600: Einfuhrung der Reformation und Kampf um die Reichsunmittelbarkeit
[
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Nach Verzicht des mit 72 Jahren gebrechlichen Grafen
Sebastian II.
kam Graf
Joachim
, der einzige noch lebende Sohn Graf Christophs, im Alter von 21 Jahren zunachst provisorisch zur Regentschaft.
[2]
Erst nach Sebastians Tod und dem Verzicht des eigentlich erbberechtigten Johann III. im Jahre 1559 wurde Joachim als nun altester des Geschlechtes rechtmaßiger Regent.
[3]
Durch seine Ehe mit Ursula Grafin von
Fugger
erhielten die Ortenburger eine betrachtliche Mitgift. Joachim war einer der gebildetsten und angesehensten Manner des 16. Jahrhunderts, wie seine Berufungen als
Adjutant
bei Herzog
Albrecht V.
von Bayern und als kaiserlicher Rat
Ferdinands I.
zeigen.
Schon 1553 setzte sich Joachim in Bayern fur
Beschwerden wegen kirchlicher Missbrauche
ein. Auf dem
Reichstag
zu Augsburg 1555 machte er sich fur die
protestantische Seite
stark. Ein Jahr spater setzte er sich erneut im
Landtag
zu Munchen dafur ein, dass die landlichen Stande mit ihm an der Spitze die Erlaubnis erhielten, das Abendmahl in beiden Gestalten (Brot und Wein) spenden zu lassen. Dies scheiterte jedoch und emporte die bayerischen Bischofe. Im Jahre 1563, auf dem Landtag zu
Ingolstadt
, wurde erneut uber die Gleichstellung der beiden Abendmahlsformen diskutiert. Herzog Albrecht war nicht bereit, auf seinem Gebiet eine andere Glaubensrichtung als die bisherige zu dulden, und so zogen sich Joachim und einige andere Reichs- und Landesstande seinen Zorn zu. Der Herzog wollte eine solche Entscheidung nicht ohne ein papstliches
Konzil
fallen.
Nach der Konigskronung des spateren Kaisers
Maximilian II.
und der Ruckkehr nach Ortenburg fuhrte Joachim am 17. Oktober 1563, gestutzt auf den
Augsburger Religionsfrieden
, die
Reformation
in seiner Reichsgrafschaft ein.
[11]
Er hatte erkannt, dass weder die bayerischen Landesstande sich trauten noch Herzog Albrecht bereit war, die Augsburger Konfession ganz einzufuhren. Dies war der Ausloser fur die ?
Ortenburger Adelsverschworung
“.
[12]
[13]
Von nun an hatten die Ortenburger jahrelang Streit mit Herzog Albrecht V. und dessen Nachfolgern, Herzog
Wilhelm V.
und Herzog
Maximilian I.
Auch wenn die Reichsgrafschaft mit gerade einmal 2000 Einwohnern und einer Flache von eineinhalb Quadratmeilen nicht besonders groß war, war die Einfuhrung des Protestantismus ein gewagter Schritt, denn die Ortenburger waren der angesehenste und einflussreichste bayerische
Reichsstand
. Auch die zentrale Lage der Grafschaft im Mittelpunkt der katholischen Machte in Suddeutschland zeigt die Bedeutung, aber auch das Streitpotential, welches diese Entscheidung mit sich bringen konnte. Schon bald zog der neue Glauben viele Menschen aus dem Umland Bayerns nach Ortenburg, um den
lutherischen Lehren
zu folgen.
Die bayerischen Herzoge fochten die Reichsunmittelbarkeit Ortenburgs mehrfach an und versuchten vor dem
Reichskammergericht
durchzusetzen, dass Ortenburg bayerisch wurde, um damit die Reformation ruckgangig machen zu konnen. Dieser Gerichtsprozess schwelte schon seit 1549, doch erst mit dem Glaubenskonflikt nahm dieser eine besondere Bedeutung an.
[3]
Am 17. Dezember 1563 besetzte Albrecht die Grafschaft und bezog sich dabei auf die Offnungsverpflichtung der Grafen
Etzel
und
Georg
aus dem Jahre 1391.
[11]
Doch Joachim sah deswegen keinen Grund, die protestantischen Gottesdienste einzustellen. So ließ Albrecht am 20. Februar 1564 die Priester und alle bayerischen Gottesdienstbesucher verhaften, wozu ihn jedoch nicht einmal das Offnungsrecht berechtigte.
[11]
Graf Joachim reichte diesbezuglich Beschwerde beim Reichskammergericht und bei Kaiser Ferdinand I. und Konig Maximilian II. ein. So kam es zu einem zweiten Prozess vor dem Reichskammergericht. Um die weitere Verbreitung des neuen Glaubens zu verhindern, sperrte Herzog Albrecht 1564 die Zugange der Grafschaft mit seinen Soldaten. Da der Ortenburger Graf Herzog Albrecht weiterhin nicht Folge leistete, zog dieser alle Ortenburger Lehensguter im Herzogtum Bayern ein, wodurch die Ortenburger die meisten ihrer Einnahmequellen verloren. Die protestantischen Fursten aus
Sachsen
,
Wurttemberg
und
Neuburg
unterstutzten jedoch die Ortenburger, da sie mit Hinweis auf die Ortenburger Sache beim nachsten Reichstag die noch nicht geklarten Fragen des Protestantismus losen wollten.
Nach dem Tode Kaiser Ferdinands versuchte Kaiser Maximilian zwischen den Parteien zu vermitteln. Diese Verhandlungen drohten mehrmals zu scheitern. Obwohl der Kaiser 1565 Herzog Albrecht verpflichtete, den Ortenburgern ihre Besitzungen zuruckzugeben, weigerte sich dieser. Auch nach mehreren Versuchen kam es zu keiner Einigung. Obwohl der Kaiser die Vermittlerrolle abgeben wollte, hatte er keine Wahl, denn die protestantischen Fursten wurden dies beim nachsten Reichstag zur Sprache bringen. 1566, auf dem Reichstag in Augsburg, kam es dann doch so weit, dass sich die
Reichsfursten
fur die Ortenburger Sache einsetzten. Das von Maximilian angestrebte Ziel, noch vor dem Reichstag eine Losung zu erarbeiten, war gescheitert. Aber auch Albrecht V. wurde nun unruhig, da er furchtete, er konne durch Beschluss des Reichstages bestraft werden, wenn er einen Verstoß gegen den Glaubensfrieden begangen haben sollte. So ersuchte er
Kurfurst
August
von Sachsen, die Vermittlerrolle anzunehmen. Beide Seiten akzeptierten dies und es kam zu erneuten Verhandlungen. Im Mai 1566 kam es zu einem Vertrag zwischen dem Herzogtum Bayern und der Grafschaft Ortenburg, worin der Streit vorlaufig beigelegt wurde und die Ortenburger ihre Besitzungen wiedererlangten.
[11]
Die Ortenburger durften evangelisch bleiben, jedoch durfte nur in der Schlosskapelle evangelischer Gottesdienst abgehalten werden. Alle weiteren Fragen wurden bis zum Ausgang der beiden Prozesse vor dem Reichskammergericht vertagt. Des Weiteren wurde mit einer Erklarung aller Beteiligten der Prozess um die angebliche Ortenburger Adelsverschworung eingestellt.
Im Oktober 1566 fuhrte Joachim gemeinsam mit den altesten der Linie Soldenau, Graf Ulrich III. und Graf Johann III., die bereits geltende
Senioratserbfolge
in der Grafenfamilie gesetzlich ein. Dies war bis dahin ein ungeschriebenes Familiengesetz. Kaiser Maximilian II. bestatigte dies ein Jahr spater.
[2]
Somit sicherten sich die Ortenburger Grafen auch im Falle eines Aussterbens einer Linie ihre Herrschaftsanspruche auf die Grafschaft.
Zwischen 1562 und 1575 ließ Joachim trotz der finanziellen Lasten des Streites mit den bayerischen Herzogen die Feste Alt-Ortenburg als Schloss uber dem Markt wieder errichten. Sie sollte wieder die Stammburg seines Geschlechtes werden, denn zu seiner Regentschaft residierte er in Mattighofen.
Um die wirtschaftliche Situation und den Wohlstand der Grafschaft zu verbessern, forderte Joachim den
Hopfenanbau
und errichtete 1568 auf dem Marktplatz das sogenannte ?Brau- und Pflegeamtshaus“.
[5]
In der graflichen Brauerei wurde bis ins Jahr 1917 Bier gebraut. Ulrich III., Joachims Cousin, folgte seinem Beispiel im Jahre 1577 und richtete in seinem Schloss eine kleine Brauerei ein. Diese stellte erst 1991 den Betrieb ein. Graf Joachim ließ außerdem an der Wolfach eine weitere Muhle errichten; da sich diese jedoch nicht bezahlt machte, verkaufte er sie bald. Er forderte aber auch die Bildung in Ortenburg, so ließ er zwischen Marktplatz und der
Marktkirche
ein Schulhaus errichten und ubernahm großteils die Kosten fur die Schule.
Das Reichskammergericht verkundete seine Urteile am 4. Marz 1573 zugunsten der Ortenburger.
[11]
Darin wurde bestatigt, dass Ortenburg kein Bestandteil des bayerischen Herzogtums war, sondern ein Reichslehen mit den dazugehorigen Rechten. Ebenso wurde darin das Offnungsrecht aus dem Jahre 1391 fur ungultig erklart, da Ortenburg ein Reichslehen und kein Landeslehen sei.
[3]
Des Weiteren wurde den Herzogen ?Stillschweigen“ in dieser Sache verordnet, dies bedeutete, dass die Grafschaft ihre Reichsrechte behielt und diese nicht mehr anfechtbar waren.
Im gleichen Jahr starb Graf
Anton von Ortenburg
, Joachims einziger Sohn.
[2]
Nun war abzusehen, dass Joachim wohl ohne direkte Erben bleiben wurde, aber das 1566 von ihm eingefuhrte Gesetz sicherte seine Nachfolge durch die anderen Ortenburg'schen Linien. Herzog Albrecht versuchte dennoch nach seiner gerichtlichen Niederlage bei Kaiser Maximilian zu erreichen, dass die Grafschaft nach Joachims Tod als erledigtes Reichslehen an Bayern fiele. Dies erreichte er 1574 nur annahernd.
[3]
Die Grafschaft sollte an die Herzoge von Bayern fallen, wenn das ganze Ortenburg'sche Geschlecht aussterbe. Da dies zu keinem Zeitpunkt je der Fall gewesen war, blieb die Grafschaft stets in Ortenburger Hand.
Da Joachim nach dem Urteil nun erneut versuchte, den Protestantismus zu verbreiten, sperrte Albrecht die Grafschaft wiederum ab. Ebenso untersagte er allen bayerischen Handlern den Handel mit Ortenburg. Joachim sah sich genotigt, ein weiteres Mal vor das Reichskammergericht in Speyer zu gehen. 1575 und 1576 entschied dieses erneut fur die Ortenburger Sache. Albrecht reagierte jedoch erst 1577 auf die gerichtlichen Beschlusse und fugte der Ortenburger Grafschaft somit großen finanziellen Schaden zu. Joachim legte zwar diesbezuglich erfolgreich Beschwerde beim Reichskammergericht ein, jedoch gab es aus unbekannten Grunden keine Konsequenzen fur den Herzog.
Im Laufe der Zeit kam es wieder zu Glaubensstreitigkeiten zwischen Joachim und den bayerischen Herzogen, welche erneut die Ortenburg'schen Landereien besetzt hatten. Nach dem Tod Albrechts folgte diesem Herzog
Wilhelm V.
Joachim wandte sich 1579 an ihn und bat um Ruckgabe seiner Landereien. Des Weiteren machte ihm Joachim den Vorschlag, Bayern solle ihm die Grafschaft abkaufen und ihm und seinem Geschlecht eine andere Grafschaft an der Grenze zur Verfugung stellen. Wilhelm lehnte dies jedoch ab. Joachim versuchte nun erneut uber das Reichskammergericht und den Reichstag zu seinem Rechte zu kommen.
Nach weiterem jahrelangem Streit versuchten die Kurfursten von
Sachsen
,
Brandenburg
,
Mainz
und
Trier
1584 zu vermitteln.
[3]
So fanden im Herbst des Jahres Verhandlungen in
Donauworth
statt. Selbst Kaiser
Rudolf
nahm daran teil. Doch auch diese scheiterten an den verharteten Verhandlungsfronten beider Seiten. Selbst ein neues Verkaufsangebot Joachims lehnte der bayerische Herzog ab.
Auf Vermittlung von Graf
Hans Fugger
kam es in den Jahren 1589 und 1590 erneut zu Verhandlungen, diesmal aber mit dem Ziel die Grafschaft an die Herzoge zu verkaufen.
[3]
Doch auch hier kam es zu keinem Abschluss. Ein weiterer Versuch des Grafen von Fugger scheiterte 1590 ebenso.
1594, beim Reichstag in Regensburg, wandte sich Joachim erneut an die Reichsstande, welche sich wiederum fur die Ortenburger Sache einsetzten und Kaiser Rudolf darum baten sich erneut darum anzunehmen. Tatsachlich schrieben der Kaiser und Joachim gemeinsam an Herzog Maximilian, welcher die Geschafte ab 1594 von Wilhelm nach und nach ubernahm, einen Brief. Doch eine Antwort blieb aus, sodass Joachim nun versuchte mit einem Schiedsgericht endlich eine Losung zu finden. Herzog
Maximilian
lehnte dies ab und versuchte dies hinauszuzogern. Der Ortenburger klagte diesbezuglich vor dem
Reichskammergericht
, jedoch erlebte Joachim den Ausgang des Prozesses nicht mehr. Er verstarb im Jahre 1600 wahrend eines Aufenthalts in der
Reichsstadt Nurnberg
.
Das Ortenburger Haus war durch den jahrzehntelangen Glaubenskonflikt und den Streit um die Reichsunmittelbarkeit sehr geschwacht und verlor die meisten Besitztumer. Außer der Reichsgrafschaft waren nahezu keine weiteren Besitzungen mehr vorhanden. Des Weiteren waren die Grafen durch den Rechtsstreit und die vielen Prozesskosten hoch verschuldet. Außerdem vermachte Joachim seiner zweiten Frau Lucia die Grafschaft als Erbe, sodass die Ortenburger diese erst wieder auslosen mussten. Der Glaubenswechsel hatte der Grafschaft und dem Geschlecht unermesslichen Schaden zugefugt. Doch fur den protestantischen Glauben in Suddeutschland war Joachims Einsatz ein unbeschreiblicher Erfolg.
Ein weiterer Erfolg, trotz aller Kosten, war die Bestatigung der Reichsunmittelbarkeit im Marz 1573. Durch das Urteil des Reichskammergerichts war die Grafschaft endgultig Reichslehen und damit nicht bayerisch. So konnten die bayerischen Herzoge in den nachsten Jahrhunderten alle kleinen reichsunmittelbaren Gebiete in ihrem Bereich dem Herzogtum einverleiben, bis auf die kleine Reichsgrafschaft Ortenburg.
Wie erwahnt vermachte Joachim seiner Frau die Grafschaft, damit diese nicht besitzlos blieb. Fortan waren die Ortenburger zwar offiziell amtierende Grafen, jedoch gehorte ihnen nur ein Teil des Besitzes. Ihnen blieben ihre Privatbesitzungen und die Besitzungen ihrer Linien. Das Stammschloss und die reichsgraflichen Besitzungen, samt den Besitzungen von Joachims Linie, waren jedoch verpfandet. Viele Grafen in der Folgezeit sollten versuchen, die Grafschaft wieder auszulosen. Weder
Heinrich VII.
,
Georg IV.
noch
Friedrich Casimir
erreichten dies. Georg und Heinrich versohnten sich 1602 wieder mit den bayerischen Herzogen, indem Georg unter anderem zum katholischen Glauben konvertierte.
[3]
Im Gegenzug erhielten sie dafur am 12. April 1602 die bayerischen Lehen zuruck, mit Ausnahme der reichen Besitzungen um die
Herrschaft
Mattighofen
die sie an Bayern verkaufen mussten.
[14]
Die Herzoge furchteten ansonsten, dass die Ortenburger dadurch wieder zu machtig werden konnten. Von nun an wechselten einige Mitglieder des Grafenhauses zum katholischen Glauben uber, um eine bessere Position gegenuber dem Herzogshaus zu bekommen. Die Bevolkerung der Grafschaft blieb jedoch, basierend auf dem Augsburger Religionsfrieden, lutherisch, da kein Graf den Glauben der Bevolkerung per
Dekret
anderte.
Nach dem Tod
Heinrichs VII.
im Jahre 1603 folgte
Georg IV.
Uber ihre Regierungszeit ist nicht viel bekannt, was wahrscheinlich damit zu tun hatte, dass sie die Grafenwurde zwar innehatten, jedoch der Hauptbesitz der Grafschaft nicht unter ihrer Verwaltung stand. Joachims Witwe Lucia hatte mit aller Macht versucht, die Ortenburger Grafschaft ihrem Geschlecht zu vermachen und lebte aus diesem Grunde mit der Bevolkerung in einem sehr angespannten Verhaltnis.
[15]
Die Grafenfamilie lebte auf den nicht verpfandeten Gebieten außerhalb der Grafschaft, in Dorfbach und Soldenau. Im Jahre 1615 beauftragte Lucia von Limpurg die Anlegung von Kirchenbuchern in der Grafschaft.
[15]
[14]
Georg IV. verstarb im Jahre 1627, worauf ihm
Friedrich Casimir
als amtierender Graf folgte. Dieser lebte sehr verschwenderisch und verschuldete sich zeitlebens, worauf er viele Guter verkaufen musste. Des Weiteren fuhlte sich dieser mehr zur Kunst und den Forschungen hingezogen, weshalb er die Grafschaft auf Aquarellen abbildete, welche heute bei Historikern sehr beliebt sind.
Mit dem Ausbruch des
Dreißigjahrigen Krieges
im Jahre 1618 begannen auch schwere Zeiten fur die Ortenburger. Im Oktober 1624 verwies Kaiser
Ferdinand II.
alle Protestanten aus seinen osterreichischen Erblanden. Einer der nachstliegenden Zufluchtsorte fur die Religionsfluchtlinge war die bayerische Grafschaft. Viele zogen weiter in die
Reichsstadte
Regensburg
und
Nurnberg
, einige, vor allem Bauern, blieben jedoch in Ortenburg. Graf
Friedrich Casimir
, bekennender
Calvinist
, schenkte ihnen Besitz aus seinem Privatvermogen, sodass sie sich in der Grafschaft niederlassen konnten. So entstanden 1626 die beiden Ortsteile Vorder- und Hinterhainberg.
[16]
Ebenso ließen sich Fluchtlinge in Ortenburg selbst nieder, woraus der heutige Ortsteil Gansewinkel entstand. Die Osterreicher brachten aber auch Obstbaume und hiermit die
Mostherstellung
aus ihren Heimatregionen mit, sodass Ortenburg seither eine große Mosttradition besitzt. Viele Apfel- und Birnbaume in der Gegend in und um Ortenburg kunden seither von dieser Tradition.
Im Jahre 1628 versuchte Graf Friedrich Casimir die verpfandete Grafschaft wieder auszulosen. Wegen seines verschwenderischen Lebensstils gelang es ihm jedoch nicht, die geforderte Summe von 25.000 Gulden aufzubringen.
[3]
So konnte er lediglich die Stammburg Alt-Ortenburg auslosen. Fur einen Speisesaal entwarf er eine prunkvolle
Renaissance
-Holzdecke und ließ diese 1628 im Schloss anbringen.
[5]
Heute wird der Saal als evangelische Kapelle genutzt.
Die Erben Lucias, die
Grafen von Sinzendorf
, nutzten die schwierigen Verhaltnisse des Krieges und die Verschwendung Friedrich Casimirs geschickt aus, um sich die Grafschaft und den Markt immer mehr zu sichern, indem sie Graf Friedrich Casimir
Schuldurkunden
abkauften.
Der Krieg brachte auch Not, Leid und Hunger mit sich. Auch der Schwarze Tod, die
Pest
, machte nicht Halt vor der kleinen Grafschaft. 1634 starben 275 Personen an der Pest. 1648 fielen ihr weitere 189 Menschen zum Opfer. Ein Jahr spater raffte sie nochmals 206 Menschen hinweg.
[17]
Ganze Familien starben aus. Betroffene Hofe waren damals fur nur einen Laib Brot zu erwerben, jedoch fand sich aus Angst vor den Pesthausern meist kein Abnehmer.
Nach dem Ableben Graf
Friedrich Casimirs
im Jahre 1658 wurde
Georg Reinhard
amtierender Graf von Ortenburg.
[2]
Zusammen mit seinem Bruder
Christian
regierte er die Grafschaft. Um einem Glaubenskonflikt mit den bayerischen Herzogen zu entgehen, wechselten beide bereits 1624 ihren Glauben, aber die Grafschaft blieb auch unter ihrer Regentschaft evangelisch. 1662 gelang es Georg Reinhard, die Reichsgrafschaft bei Graf
Johann Joachim von Sinzendorf
auszulosen, sodass sie nun wieder in Ortenburger Besitz war. Georg Reinhard verstarb allerdings bereits 1666. Ihm folgte sein Bruder Christian, der bis 1684 regierte. 1685 wurde
Georg Philipp
mit der Grafschaft belehnt.
[2]
Er war der erste protestantische Regent seit
Georg IV.
Seine Regentschaft dauerte bis 1702.
Von 1671 bis 1702 pragten zwei Prozesse der Burgerschaft gegen ihre Grafen die Grafschaft, zeigten aber zugleich den steigenden Mut der Bevolkerung. Der erste, der sogenannte
Große Weberprozess
, dauerte uber acht Jahre. Darin kampften die Ortsansassigen Weber um ihre eigene Weberzunftordnung. Graf Christian hatte sich darin 1671 eingemischt und einen Weber, der gegen die Ordnung verstoßen hatte, geschutzt. Aufgrund der Proteste und der Klage der Webermeister vor dem
Reichshofrat
kam es zu Beschlagnahmungen und Sperrung des Handels der Grafschaft mit Bayern. Erst nach einem Vergleich und der schriftlichen Entschuldigung der Weber im Jahre 1679 wurde der Streit beendet. Die Handelssperre hingegen dauerte noch einige Zeit an, bis sie Graf Christian aufhob. Der zweite Prozess wurde ausgelost aufgrund der steigenden Reichssteuern fur die Grafschaft. Graf Georg Philipp musste neben den Steuern und Abgaben fur den
Bayerischen Reichskreis
auch Abgaben fur das
bayerische Heer
gegen die Turken tatigen. So kam es, dass er im August 1698 weitere Steuern einfuhrte und die Verwaltung anderte. Die Bevolkerung furchtete eine weitere Uberburdung und klagte erneut vor dem Reichshofrat. Infolgedessen kam es zu vielen Verhaftungen in Ortenburg. Ebenso wurde der Handel mit dem Kurfurstentum Bayern erneut gesperrt. Viele Burger flohen daraufhin aus der Grafschaft nach Dorfbach und Rainding in Bayern. Am 12. Januar 1699 traf nun die kaiserliche Kommission ein, um die Missstande zu untersuchen. Alle funf graflichen Anklagepunkte gegen die Burgerschaft wurden abgelehnt. Die Burgerschaft brachte allein elf Anklagepunkte ein. Einige davon wurden angenommen, darunter die eine Entschadigung fur die Abholzung des Burgerholzes in der Zell und die Ruckkehr zur alten Steuereintreibung. Anschließend wurde der geschlossene Vergleich wieder nach Wien gesandt. Dieser wurde am 13. Oktober 1700 der Burgerschaft vorgelegt. Die Burger unterzeichneten ihn, Graf Georg Philipp weigerte sich hingegen, da er es fur unublich hielt, einen Vertrag zwischen Landesherrn und Untertanen abzuschließen. Erst nach seinem Tod am 5. Mai 1702 und bedingt durch die vormundschaftliche Regierung durch Grafin Amalia Regina wurde der Vergleich vom Grafenhaus angenommen und der Konflikt offiziell beendet.
Nach dem Tod Georg Philipps wurde
Johann Georg
amtierender Graf.
[2]
Da er noch minderjahrig war, ubernahm seine Mutter,
Grafin Amalia Regina
von
Zinzendorf
, die Vormundschaft und die Verwaltung der Grafschaft. Ihr ist es zu verdanken, dass in Ortenburg sehr viel Wert auf Schulbildung gelegt wurde. So fuhrte sie im Jahre 1703 die allgemeine Schulpflicht ein, 99 Jahre fruher als in Bayern,
[18]
drei Jahre spater die Konfirmation. Im selben Jahr ubergab Amalia die Verwaltung ihrem inzwischen volljahrigen Sohn.
Johann Georg blieb nicht der einzige minderjahrige Graf im 18. Jahrhundert. Nach ihm waren auch sein einziger Sohn Graf
Karl III.
sowie Graf
Joseph Carl
bei ihrer Regierungsubernahme noch nicht volljahrig.
[2]
Nachdem Johann Georg im Alter von 39 Jahren im Jahre 1725 verstorben war, wurde der 10-jahrige
Karl III.
amtierender Graf.
[2]
Bis zu seiner Volljahrigkeit 1739 ubernahm seine Mutter, Grafin Maria Albertine von
Nassau-Saarbrucken
, seine Vormundschaft. Karls Belehnung fand am 24. Oktober 1741 statt. Seine Amtszeit war gepragt durch den
Osterreichischen Erbfolgekrieg
von 1740 bis 1748. Da er und damit die Grafschaft neutral blieb, gewahrte er den Kriegsparteien das Durchzugs- und Stationierungsrecht durch Ortenburg. So waren in Ortenburg verschiedene Truppen stationiert, darunter auch franzosische Reiterregimenter. Die Ortenburger Bevolkerung hatte durch die große Truppenanzahl sehr zu leiden. Bemerkenswert ist Karls Kinderzahl. Zusammen mit seiner Frau Louise Sophia zeugte er 14 Kinder, eine Zahl, die im Hause Ortenburg nur Sebastian I. mit 13 Kindern noch annahernd erreichte.
[2]
1776 verstarb Karl III. in Ortenburg. Sein Nachfolger wurde sein altester Sohn, Graf Karl Albrecht. Dieser ubernahm die Regierung jedoch nur fur elf Jahre, denn er verstarb bereits im Jahre 1787 als Gast des Passauer Furstbischofs
Joseph Franz Anton von Auersperg
auf
Schloss Neuburg am Inn
.
[15]
So wurde der gerade siebenjahrige
Joseph Carl
nominell Graf, seine Mutter Christiane Louise und sein Onkel Ludwig Emanuel waren seine Vormunder.
[14]
Christiane Louise galt als sehr verschwenderisch, liebte den Prunk und war aufgrund ihres teuren Lebensstils bei der Bevolkerung sehr unbeliebt. Des Weiteren zwang sie ihren Untertanen das bayerische Burgerrecht auf, wodurch sich die Bevolkerung ihrer Freiheit beraubt fuhlte. Dennoch ist es ihr zu verdanken, dass Ortenburg wahrend der
Napoleonischen Kriege
1801, durch personliche Fursprache bei den Fursten und bei
Napoleon
, als neutral anerkannt wurde.
[19]
Dies fuhrte dazu, dass die Ortenburger Besitzungen nicht in die
Sakularisation
und
Mediatisierung
einbezogen wurden.
Als Joseph Carl 1801 die Regentschaft selbst ubernahm, war die Grafschaft hoch verschuldet.
[19]
Er verwies seine unbeliebte Mutter Christiane Louise ins
Exil
ins nahe
Passau
und sicherte ihr nur eine geringe Rente zu, um der Ausgaben in seiner Grafschaft Herr zu werden. Durch die Einsparungen am pomposen Haushalt seiner Mutter gelang es ihm zu Beginn, die Grafschaft vor weiteren großen Ausgaben zu bewahren. Es war jedoch offensichtlich, dass es trotz des großen graflichen Forsts, der Einnahmen aus den graflichen Betrieben (Brauereien, Ziegelbrennerei), der Steuereinnahmen und der Handelseinnahmen unmoglich war, die hohen Schulden zu begleichen. Diese hatten sich bis 1804 auf ca. 270.000
Gulden
aufgeturmt, denen nur 13.000 Gulden jahrliche Einnahmen entgegenstanden.
[19]
Trotz eines rigorosen Sparkurses konnte Joseph Carl die Schuldenlast nur geringfugig vermindern. So trat er 1805 an die bayerischen Herzoge heran und bot ihnen die Grafschaft zum Verkauf an.
[19]
Am 14. August 1805 wurde die Reichsgrafschaft Ortenburg gegen das aus Sakularisationsmitteln stammende ehemalige
Klosteramt
Tambach
getauscht, woraus die neu geschaffene
Grafschaft Tambach
wurde.
[19]
Ortenburg wurde ein bayerischer Marktflecken.
Ortenburg umfasste zur Zeit des Tausches dreiviertel Quadratmeilen, sechs Dorfer und zwei Schlosser, des Weiteren die auf bayerischer Seite liegenden Herrschaften
Soldenau
,
Ober- und Unterdorfbach
,
Hirschbach
und Buch.
[12]
Die Grafenfamilie zog am 20. Januar 1806 in die neu geschaffene Grafschaft Tambach, nahe
Coburg
, an der Grenze des
Konigreichs Bayern
und des
Herzogtums Sachsen-Coburg
.
[12]
Die neue Grafschaft umfasste neben dem Schloss 18 Dorfer. Diese reichsfreie Grafschaft bestand jedoch nur wenige Monate, da Tambach schon im Oktober 1806, durch die
Rheinbundakte
aus dem Juli desselben Jahres, mediatisiert wurde. Somit wurde die Reichsgrafschaft zu einer Standesherrschaft mit einigen Sonderrechten herabgestuft.
[12]
Auf Schloss Tambach lebt die Grafenfamilie bis heute.
Der Markt Ortenburg wurde am 12. Februar 1806 offiziell dem Konigreich Bayern ubergeben.
[5]
Der Ort unterstand dann dem bayerischen
Landgericht
Griesbach. Den Einheimischen wurden unbeschrankte
Gewissens-
und
Religionsfreiheit
zugestanden, sodass sie evangelisch bleiben durften. Der Wegzug der Grafen brachte in der Bevolkerung eine gesellschaftliche Veranderung, da viele der ehemals graflichen Beamten, Hofangestellten und Handwerker ihre Stellung verloren. Mit der Errichtung der Gemeinde Ortenburg im Jahre 1810 verloren die Einheimischen die letzten Sonderprivilegien der Grafschaft.
[5]
Die Gemeinde besteht noch heute und wurde 1972 vergroßert. Heute zahlt sie zu den großten im
Landkreis Passau
.
Um das Schloss uber dem Ort nicht ungenutzt zu lassen, wurde das
Rentamt
im Oktober 1806 von Griesbach nach Ortenburg verlegt.
[5]
Ein Schlossbrand in Griesbach begunstigte diesen Vorgang. Nach dessen Wiederaufbau wurde das Amt 1818 wieder zuruck nach Griesbach verlegt. Das bayerische Konigreich uberlegte daraufhin, das Schloss abzubrechen oder zu verkaufen. Aus Sorge, das Schloss konnte abgetragen werden, wandten sich viele Burger per Brief an die ehemaligen Grafen. Darin baten sie den Grafen, fur den Erhalt des Wahrzeichens des Ortes zu sorgen und es nicht verfallen zu lassen. Dieser meldete sich daraufhin am 17. April 1822 bei der Regierung des
Unterdonaukreises
mit seinem Kaufinteresse. Nach langeren Verhandlungen ging am 30. April 1827 das Schloss Ortenburg, der Stammsitz der Grafen, wieder in ihr Eigentum uber.
[5]
Es wurde als Entschadigung fur den Verlust der
Hoheitsrechte
uber die Grafschaft Tambach der Grafenfamilie ubergeben und mit einem Wert von 10.000 Gulden angesetzt. Das Schloss blieb bis ins Jahre 1971 im Besitz der Grafenfamilie, ehe es
Alram Graf zu Ortenburg
an die Familie Orttenburger verkaufte. Diese Familie ist nach ihrem Herkunftsort Ortenburg in der alten Schreibweise aus dem 19. Jahrhundert benannt, jedoch nicht mit dem Grafengeschlecht verwandt. Das Schloss wurde im Jahre 2013 erneut verkauft und befindet sich weiterhin in Privatbesitz. Heute sind Teile davon als Heimatmuseum zu besichtigen und in den Gewolben befindet sich eine Gaststatte.
Name
|
Regierungszeit(en)
|
Abstammung
|
Rapoto I.
|
1134?1186 Graf von Ortenberg, 1163?1186 Graf von Murach, 1173?1186 Graf von Kraiburg
|
Sohn Engelberts II.
|
Rapoto II.
|
1186?1231 Graf von Kraiburg, 1209?1231 Pfalzgraf von Bayern
|
Sohn Rapotos I.
|
Heinrich I.
|
1186?1241 Reichsgraf von Ortenberg, 1186?1238 Graf von Murach
|
Sohn Rapotos I.
|
Rapoto III.
|
1231?1248 Graf von Kraiburg, 1231?1248 Pfalzgraf von Bayern
|
Sohn Rapotos II.
|
Heinrich II.
der Schenker
|
1241?1257 Reichsgraf von Ortenberg
|
Sohn Heinrichs I.
|
Gebhard
|
1238?1272 Graf von Murach, 1257?1275 Reichsgraf von Ortenberg
|
Sohn Heinrichs I.
|
Rapoto IV.
|
1238?1272 Graf von Murach, 1275?1296 Reichsgraf von Ortenberg
|
Sohn Heinrichs I.
|
Heinrich III.
|
1297 (minderjahrig), 1321?1345 Reichsgraf von Ortenberg
|
Sohn Rapotos IV.
|
Heinrich IV.
|
1346?1395 Reichsgraf von Ortenberg
|
Sohn Heinrichs III.
|
Georg I.
|
1395?1422 Reichsgraf von Ortenberg, 1395?1422 Graf von Neu-Ortenberg
|
Sohn Heinrichs IV.
|
Etzel I.
|
1395?1444 Graf von Alt-Ortenberg, 1422?1444 Reichsgraf von Ortenberg
|
Sohn Heinrichs IV.
|
Alram II.
|
1431 mit der Reichsgrafenwurde belegt, 1444?1460 Reichsgraf von Ortenberg, 1444?1460 Graf zu Dorfbach
|
Sohn Alrams I.
|
Georg II.
|
1449?1488 Graf von Neu-Ortenberg, 1449?1488 Graf zu Saldenburg, 1461?1488 Reichsgraf von Ortenberg
|
Sohn Heinrichs V.
|
Sebastian I.
der Kampfer
|
1449?1490 Graf von Alt-Ortenberg, 1488?1490 Reichsgraf von Ortenberg
|
Sohn Heinrichs V.
|
Wolfgang
|
1490?1519 Reichsgraf von Ortenberg
|
Sohn Georgs II.
|
Ulrich II.
|
1491?1524 Graf zu Dorfbach, 1511?1524 Graf zu Soldenau, 1519?1524 Reichsgraf von Ortenberg
|
Sohn Sebastians I.
|
Christoph I.
|
1517?1551 Herr zu Mattighofen und Neudeck, 1524?1551 Reichsgraf von Ortenberg, nach Umbenennung des Geschlechtes im Jahre 1530 Reichsgraf von Ortenburg
|
Sohn Sebastians I.
|
Joachim
|
1551?1600 Herr zu Mattighofen und Neudeck, 1551?1600 Reichsgraf von Ortenburg
|
Sohn Christophs I.
|
Heinrich VII.
|
1600?1603 Reichsgraf von Ortenburg
|
Sohn Johanns III.
|
Georg IV.
|
1603?1627 Reichsgraf von Ortenburg
|
Sohn Ulrichs III.
|
Friedrich Casimir
der Malergraf
|
1627?1658 Reichsgraf von Ortenburg
|
Sohn Heinrichs VII.
|
Georg Reinhard
|
1658?1666 Reichsgraf von Ortenburg
|
Sohn Georgs IV.
|
Christian
|
1666?1684 Reichsgraf von Ortenburg
|
Sohn Georgs IV.
|
Georg Philipp
|
1684?1702 Reichsgraf von Ortenburg
|
Sohn Georg Reinhards
|
Johann Georg
|
1702 (minderjahrig), 1706?1725 Reichsgraf von Ortenburg
|
Sohn Georgs Philipps.
|
Karl III.
|
1725 (minderjahrig), 1739?1776 Reichsgraf von Ortenburg
|
Sohn Johann Georgs
|
Karl Albrecht
|
1776?1787 Reichsgraf von Ortenburg
|
Sohn Karls III.
|
Joseph Carl
|
1787 (minderjahrig), 1801?1805 Reichsgraf von Ortenburg, 1805?1831 Graf zu Ortenburg-Tambach
|
Sohn Karl Albrechts
|
- Forderkreis Bereich Schloss Ortenburg (Hrsg.):
Ortenburg ? Reichsgrafschaft und 450 Jahre Reformation (1563-2013)
. Ortenburg 2013.
- Johann Schachtl:
Glauben und Lebensformen ? Die Konfessionalisierung im ostbayerischen Raum im 16. und fruhen 17. Jahrhundert, aufgezeigt am Beispiel der Reichsgrafschaft Ortenburg und ihrer bayerischen Lehensgebiete
(=
Salzburger Theologische Studien
35). Salzburg 2009.
ISBN 978-3-7022-2980-1
- Walter Fuchs:
Schloss Ortenburg, Ortenburger Baudenkmaler und die Geschichte der Reichsgrafschaft Ortenburg
. Ortenburg 2000.
- Richard Loibl
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Der Herrschaftsraum der Grafen von Vornbach und ihre Nachfolger. Studien zur Herrschaftsgeschichte Ostbayerns im Hohen Mittelalter
,
Historischer Atlas von Bayern
, Teil Altbayern Reihe II, Heft 5, Munchen 1997.
- Markus Lorenz:
Der Ubergang der Grafschaft Ortenburg an Bayern im Jahr 1805
. (=
Ortenburger Geschichtsblatter ? Beitrage zur Heimatgeschichte Ortenburgs und seines Umlandes.
Heft 2). Bad Griesbach 1997.
- Markus Lorenz:
Sebastian I. von Ortenburg und der Schwanenritterorden
. In:
Ortenburger Geschichtsblatter ? Beitrage zur Heimatgeschichte Ortenburgs und seines Umlandes
, Heft 1, Bad Griesbach 1997 (S. 4?14).
- Friedrich Hausmann
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Die Grafen zu Ortenburg und ihre Vorfahren im Mannesstamm, die Spanheimer in Karnten, Sachsen und Bayern, sowie deren Nebenlinien
. In:
Ostbairische Grenzmarken. Passauer Jahrbuch fur Geschichte Kunst und Volkskunde
Nr. 36, Passau 1994, S. 9?62.
- Arbeitskreis fur Heimatgeschichte Ortenburg (Hrsg.):
Steinkirchen ? Die Grabdenkmaler in der evangelischen Begrabniskirche der ehemaligen Reichsgrafschaft Ortenburg/Niederbayern
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Ortenburger Heimatgeschichte ? Beitrage zur Ortenburger Geschichte.
Heft 1). Vilshofen 1991.
- Heinz Pellender:
Tambach. Vom Langheimer Klosteramt zur Ortenburg'schen Grafschaft. Historie des Graflichen Hauses Ortenburg, des Klosteramtes und Schlosses Tambach.
In Titel, Text, Illustration und Gestaltung uberarbeitete und erganzte 2. Auflage. Graflich Ortenburg'sche Hauptverwaltung ? Schloß Tambach, Weitramsdorf-Tambach 1990.
- Wilfried Hartleb:
Das evangelisch-lutherische Schulwesen in der Reichsgrafschaft Ortenburg von der Einfuhrung der Reformation im Jahr 1563 bis zur Ubernahme der Grafschaft durch Bayern im Jahr 1805
, (Schriften der Universitat Passau. Reihe Geisteswissenschaften, Band 9) Passau 1987.
- Ina-Ulrike Paul:
Ortenburg, Grafen von.
In:
Karl Bosl
(Hrsg.):
Bosls bayerische Biographie.
Pustet, Regensburg 1983,
ISBN 3-7917-0792-2
, S. 563 (
Digitalisat
).
- Friedrich Hausmann:
Archiv der Grafen zu Ortenburg. Urkunden der Familie und der Grafschaft Ortenburg. Band 1: 1142?1400
. Neustadt an der Aisch 1984.
- Friedrich Hausmann:
Protestanten als Fluchtlinge in der Grafschaft Ortenburg, insbesondere im fruhen 17. Jahrhundert.
In: Helmut Maurer, Hans Patze (Hrsg.): Festschrift fur Berent Schwinekoper zu seinem 70. Geburtstag, Sigmaringen 1982 (S. 537?552).
- Hans Bleibrunner:
Niederbayern. Kulturgeschichte des Bayerischen Unterlandes
. 2 Bande, 2. Auflage, Landshut 1982.
- Ulrich Pietrusky:
Zur Bevolkerungsgeographie des historischen Isolats der vormaligen evangelischen Reichsgrafschaft Ortenburg in Niederbayern
. In:
Mitteilungen der Geographischen Gesellschaft in Munchen
, Band 64. Munchen 1979 (S. 77?99).
- Hans Schellnhuber
, Heinz Hans Konrad Schuster, Friedrich Zimmermann:
400 Jahre Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ortenburg 1563?1963.
Ortenburg 1963.
- Hans Schellnhuber:
Von Krieg und Streit in alter Zeit ? Ortenburgs Kriegsereignisse.
In:
Aus Ortenburgs Vergangenheit
Heft 1, Ortenburg 1959, S. 3?11.
- Eberhard Graf zu Ortenburg-Tambach:
Geschichte des reichsstandischen, herzoglichen und graflichen Gesamthauses Ortenburg.
Band 2:
Das grafliche Haus in Bayern.
Ruckert, Vilshofen 1932.
- Eberhard Graf zu Ortenburg-Tambach:
Geschichte des reichsstandischen, herzoglichen und graflichen Gesamthauses Ortenburg. Teil 1: Das herzogliche Haus in Karnten
. Vilshofen 1931.
- Leonhard Theobald
:
Joachim von Ortenburg und die Durchfuhrung der Reformation in seiner Grafschaft
(=
Einzelarbeiten aus der Kirchengeschichte Bayerns.
Band 6). Munchen 1927.
- Leonhard Theobald:
Die sog. bayerische Adelsverschworung von 1563.
In:
Beitrage zur bayerischen Kirchengeschichte
, Band 20, Erlangen 1914, S. 28?73.
- Leonhard Theobald:
Die Einfuhrung der Reformation in der Grafschaft Ortenburg.
Leipzig 1914.
- Walter Goetz
, Leonhard Theobald:
Beitrage zur Geschichte Herzog Albrechts V. und der sog. Adelsverschworung von 1563
(=
Briefe und Akten zur Geschichte des sechzehnten Jahrhunderts.
Band 6). Munchen 1913.
- Carl Mehrmann:
Geschichte der evangelisch-lutherischen Gemeinde Ortenburg in Niederbayern. Denkschrift zur Jubilaumsfeier der 300jahrigen Einfuhrung der Reformation daselbst am 17. und 18. Oktober 1863.
Landshut 1863(
Volltext
in der Google-Buchsuche).
- Johann Ferdinand Huschberg
:
Geschichte des herzoglichen und graflichen Gesammthauses Ortenburg aus den Quellen bearbeitet.
Sulzbach 1828 (
Volltext
in der Google-Buchsuche).
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Eberhard Graf zu Ortenburg-Tambach:
Geschichte des reichsstandischen, herzoglichen und graflichen Gesamthauses Ortenburg - Teil 1: Das herzogliche Haus in Karnten.
Vilshofen 1931.
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Friedrich Hausmann
:
Die Grafen zu Ortenburg und ihre Vorfahren im Mannesstamm, die Spanheimer in Karnten, Sachsen und Bayern, sowie deren Nebenlinien
, erschienen in:
Ostbairische Grenzmarken - Passauer Jahrbuch fur Geschichte Kunst und Volkskunde
, Nr. 36, Passau 1994.
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Eberhard Graf zu Ortenburg-Tambach:
Geschichte des reichsstandischen, herzoglichen und graflichen Gesamthauses Ortenburg - Teil 2: Das grafliche Haus in Bayern.
Vilshofen 1932.
- ↑
Besitzverteilung der Adelsgeschlechter in Bayern um das Jahr 1200
(
Memento
des
Originals
vom 19. August 2007 im
Internet Archive
)
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Walter Fuchs:
Schloss Ortenburg, Ortenburger Baudenkmaler und die Geschichte der Reichsgrafschaft Ortenburg
, Ortenburg 2000.
- ↑
Fehdengrund Vogtei Winzer
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Rapoto II. war mit Udilhild von Dillingen verheiratet, einer Verwandten des bayerischen Herzogs, vgl. Friedrich Hausmann:
Die Grafen zu Ortenburg und ihre Vorfahren im Mannesstamm, die Spanheimer in Karnten, Sachsen und Bayern, sowie deren Nebenlinien
, S. 21f
- ↑
RB IV, 480
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Markus Lorenz:
Sebastian I. von Ortenburg und der Schwanenritterorden
, erschienen in:
Ortenburger Geschichtsblatter ? Beitrage zur Heimatgeschichte Ortenburgs und seines Umlandes
, Heft 1, Bad Griesbach 1997 (S. 4?14).
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Martha Schad
:
Die Frauen des Hauses Fugger (15.?17. Jahrhundert). Augsburg, Ortenburg, Trient.
Mohr, Tubingen 1989, (zugleich Augsburg, Univ., Diss., 1987/88)
ISBN 3-16-545478-7
,
S. 71
.
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Hans Schellnhuber
:
Die Reformation in der Reichsgrafschaft Ortenburg.
In: 400 Jahre Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ortenburg 1563?1963, Ortenburg 1963 (S. 6?42).
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Angaben nach Heinz Pellender:
Tambach - vom Langheimer Klosteramt zur Ortenburg'schen Grafschaft - Historie des Graflichen Hauses Ortenburg, des Klosteramtes und Schlosses Tambach.
2. Auflage, Coburg 1990.
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Christian Wieland:
Die bayerische Adelsverschworung von 1563. Ereignis und Selbstdeutungen.
In: zeitenblicke 4, (2005), Nr. 2, [28. Juni 2005] (
online
).
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Stefan Wild:
Die wichtigsten Ereignisse nach Graf Joachims Tod bis ins Jahr 1787.
In: Ortenburg ? Reichsgrafschaft und 450 Jahre Reformation (1563?2013), Ortenburg 2013 (S. 202?207).
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Heinz Hans Konrad Schuster:
Ortenburg nach dem Tode des Grafen Joachim.
In: 400 Jahre Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ortenburg 1563?1963, Ortenburg 1963 (S. 43?48).
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Friedrich Hausmann:
Protestanten als Fluchtlinge in der Grafschaft Ortenburg, insbesondere im fruhen 17. Jahrhundert.
In: Helmut Maurer, Hans Patze (Hrsg.): Festschrift fur Berent Schwinekoper zu seinem 70. Geburtstag, Sigmaringen 1982 (S. 537?552).
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Ulrich Pietrusky:
Zur Bevolkerungsgeographie des historischen Isolats der vormaligen evangelischen Reichsgrafschaft Ortenburg in Niederbayern
, S. 84
- ↑
Wilfried Hartleb:
Das evangelisch-lutherische Schulwesen in der Reichsgrafschaft Ortenburg von der Einfuhrung der Reformation im Jahr 1563 bis zur Ubernahme der Grafschaft durch Bayern im Jahr 1805
(=
Schriften der Universitat Passau. Reihe Geisteswissenschaften.
Band 9). Passau 1987.
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Markus Lorenz:
Der Ubergang der Grafschaft Ortenburg an Bayern im Jahr 1805
(=
Ortenburger Geschichtsblatter ? Beitrage zur Heimatgeschichte Ortenburgs und seines Umlandes.
Heft 2). Bad Griesbach 1997.