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Prasident der Republik Lettland
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Latvijas Valsts prezidents
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Flagge des Prasidenten Lettlands
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Amtierend
Edgars Rink?vi?s
seit dem 8. Juli 2023
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Anrede
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Herr Prasident
(informell)
Eure Exzellenz
(diplomatisch)
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Amtssitz
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Rigaer Schloss
,
Riga
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Vorsitzender
von
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Lettische Nationale Streitkrafte
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Mitglied
von
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Saeima
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Amtszeit
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4 Jahre
(direkte Wiederwahl einmalig moglich)
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Stellvertreter
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Prasident der Saeima
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Letzte Wahl
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31. Mai 2023
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Ernennung durch
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Saeima
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Schaffung des Amtes
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14. November 1922
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Erster Amtsinhaber
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1940?1991
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Gehalt
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54.732
EUR
jahrlich
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Website
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[1]
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Der
Prasident von Lettland
(
lettisch
Latvijas Valsts prezidents
) ist das
Staatsoberhaupt
des
baltischen
Staates
Lettland
. Er residiert im
Rigaer Schloss
in der Hauptstadt
Riga
.
Amtierender
Prasident
ist
Edgars Rink?vi?s
.
Laut der
aktuellen Verfassung von 1992
ist der Prasident das Oberhaupt des Staates. Er vertritt den lettischen Staat volkerrechtlich.
Der Prasident hat folgende Kompetenzen und Aufgaben:
- Er beglaubigt die lettischen und empfangt die auslandischen diplomatischen Vertreter.
- Er unterzeichnet die vom Parlament beschlossene Ratifizierung
volkerrechtlicher Vertrage
.
- Er besitzt den Oberbefehl uber die
Streitkrafte
; in Kriegszeiten ernennt er einen eigenen
Oberbefehlshaber
.
- Er kann den
Kriegszustand
durch vorherigen Beschluss des Parlaments ausrufen.
- Er hat das Recht, die notwendigen militarischen Wehrmaßnahmen zu ergreifen, wenn ein fremdes Land Lettland den Krieg erklart oder der Feind die lettischen Grenzen uberschritten hat; zugleich hat er unverzuglich das Parlament zusammenzurufen, welches uber die
Kriegserklarung
und Aufnahme der Feindseligkeiten bestimmt.
- Er hat das Recht, Verbrecher, uber denen der Gerichtsspruch in Kraft getreten ist, zu
begnadigen
.
- Er hat das Recht, außerordentliche Sitzungen des Ministerkabinetts mit Vorausbestimmung deren Tagesordnungen zusammenzurufen und zu leiten.
- Er hat das Recht, Gesetzesantrage zu stellen.
Der Prasident hat die Moglichkeit, eine vorzeitige Auflosung des
Parlaments (Saeima)
zu beantragen. Tut er dies, so findet gleich darauf eine Volksabstimmung statt, in der die Wahlberechtigten fur oder gegen die Auflosung des Parlaments stimmen konnen.
Stimmt eine Mehrheit fur die Auflosung des Parlaments, dann gilt dieses als aufgelost und innerhalb von zwei Monaten mussen
Neuwahlen
abgehalten werden. Die bisherigen
Abgeordneten
des aufgelosten Parlaments behalten allerdings ihr Mandat bis zur Konstituierung des neugewahlten Parlaments. Das bisherige Parlament kann zu Sitzungen nur noch dann zusammentreten, wenn der Prasident es einberuft. Die Tagesordnung solcher Sitzungen werden dann vom Prasidenten festgelegt. Ist eine Mehrheit der Abstimmenden gegen die Auflosung des Parlaments, so ist der Prasident als abgesetzt zu betrachten und das Parlament hat einen neuen Prasidenten fur die von der Amtsdauer des abgesetzten Prasidenten ubriggebliebene Zeit zu wahlen.
Der Prasident wird fur eine
Amtszeit
von vier Jahren gewahlt. Gewahlt wird dieser vom Parlament in
geheimer Abstimmung
mit einer Mehrheit von mindestens 51 Stimmen der 100 Abgeordneten.
Gewahlt werden kann nur ein voll berechtigter
Staatsburger
Lettlands, welcher das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. Wer eine zweite
Staatsangehorigkeit
besitzt, kann nicht gewahlt werden.
Das Prasidentenamt ist mit keinem anderen Amte vereinbar. Wird eine Person zum Prasidenten gewahlt, die Parlamentsabgeordneter ist, so hat sie ihr Mandat niederzulegen. Eine und dieselbe Person darf nicht langer als acht Jahre ununterbrochen amtieren.
Bei Amtsantritt muss der gewahlte Prasident im Parlament folgenden
Eid
ablegen:
?Es zv?ru, ka viss mans darbs b?s velt?ts Latvijas tautas labumam. Es dar??u visu, kas st?v?s manos sp?kos, lai sekm?tu Latvijas valsts un t?s iedz?vot?ju labkl?j?bu. Es tur??u sv?tus un iev?ro?u Latvijas Satversmi un valsts likumus. Pret visiem es iztur??os taisni un savus pien?kumus izpild??u p?c lab?k?s apzi?as.“
?Ich schwore, dass meine ganze Tatigkeit dem Wohle des lettischen Volkes gewidmet sein wird. Ich werde alles tun, was in meinen Kraften steht, die Wohlfahrt des lettischen Staates und seiner Bevolkerung zu fordern. Ich werde die Verfassung Lettlands und die Staatsgesetze achten und befolgen. Gegen alle werde ich gerecht sein und meine Pflichten nach bestem Gewissen erfullen.“
Entsagt der Prasident dem Amte, stirbt er oder wird er vor Ablauf der Amtsfrist abberufen, so vertritt sein Amt der
Parlamentsprasident
bis zur Durchfuhrung neuer Prasidentenwahlen. Auch hat der Parlamentsprasident den Prasidenten zu vertreten, wenn dieser sich außerhalb der Staatsgrenzen befindet oder auf andere Weise verhindert ist, seine Amtsgeschafte wahrzunehmen.
Der Prasident kann nur mit Zustimmung einer
Zweidrittelmehrheit
des Parlaments strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Auf Vorschlag von mindestens der Halfte der Parlamentsabgeordneten kann das Parlament in geschlossener Sitzung mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen, den Prasidenten abzusetzen. Nach diesem Beschluss hat das Parlament unverzuglich einen neuen Prasidenten zu wahlen.
- ↑
Inform?cija par amatpersonu (darbinieku) darba samaksas apm?ru sadal?jum? pa amatu grup?m.
president.lv, 28. Januar 2017, archiviert vom
Original
am
16. November 2017
;
abgerufen am 29. Januar 2017
(lettisch).