Leo VIII.
(* in
Rom
; †
1. Marz
965
) war ab 4. Dezember 963 Papst.
Sein Vorganger
Johannes XII.
wurde durch eine von dem
romisch-deutschen
Kaiser
Otto I.
einberufenen Synode nach einer Anklage gegen ihn wegen zahlloser Verbrechen abgesetzt. Die Synode wahlte daraufhin Leo VIII. am 4. Dezember 963 zum
Papst
.
Der
Protonotarius
Leo galt als wurdige Person, war jedoch zum Zeitpunkt seiner Ernennung zum Papst
Laie
. Gegen den
Kanon
wurde er vom Bischof von
Ostia
an einem Tag nacheinander zum
Ostiarius
,
Lektor
,
Exorzisten
,
Akolythen
,
Subdiakon
,
Diakon
,
Priester
und schließlich zum
Bischof
geweiht. Nach seiner Wahl wurde Leo VIII. auf Basis des
Privilegium Ottonianum
als Papst inthronisiert. Obwohl er von einigen zum Gegenpapst erklart wurde, gilt er als rechtmaßiger Nachfolger von Johannes XII.
Johannes XII. selbst hatte nie auf seine Rechte verzichtet und hielt, als Kaiser Otto Rom verlassen hatte, eine Synode ab. Dieselben Bischofe, die ihn seinerzeit abgesetzt hatten, fallten nun dasselbe Urteil gegen Leo VIII. Johannes XII. starb jedoch am 14. Mai 964.
Ohne sich weiter um Leo VIII. zu kummern, der im Lager Kaiser Ottos Zuflucht gesucht hatte, wahlten nun die Romer
Benedikt V.
(22. Mai bis 23. Juni 964) zum Papst. Otto, der in dieser Wahl einen Bruch des zunachst auch von Johannes XII. gebilligten Privilegiums sah, zog nun mit starker Heeresmacht gegen Rom. Benedikt V. wurde abgesetzt und an seine Stelle wurde wieder Papst Leo VIII. ins Amt gehoben, doch dieser starb schon im Marz 965.