UNESCO-Welterbe

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Weltkarte mit schwarzen Punkten für die markierten UNESCO-Welterbestätten, die hauptsächlich in Europa liegen.
Globale Verteilung der UNESCO-Welterbestatten (Stand Marz 2018)

Das Welterbe umfasst Denkmaler, Ensembles und Statten ( Weltkulturerbe ) sowie Naturgebilde, geologische und physiographische Erscheinungsformen und Naturstatten ( Weltnaturerbe ) von außergewohnlichem universellen Wert, deren Erfassung, Schutz und Erhaltung durch die Vertragsstaaten nach der Welterbekonvention von der UNESCO unterstutzt werden. [1] Der Begriff Welterbe wird auch synonym fur einzelne Welterbestatten verwendet, die dem UNESCO-Welterbe angehoren.

Nach den Durchfuhrungsrichtlinien zur Welterbekonvention [2] zahlt das Kultur- und Naturerbe zu den unschatzbaren und unersetzlichen Gutern nicht nur jedes Volkes, sondern der ganzen Menschheit. Teile dieses Erbes konnen wegen ihrer außergewohnlichen Eigenschaften als von außergewohnlichem universellem Wert und daher als des besonderen Schutzes gegen die ihnen immer starker drohenden Gefahren wurdig betrachtet werden.

Die schutzwurdigen Guter werden in eine Liste eingetragen, die mit den Neuaufnahmen in das UNESCO-Kultur- und -Naturerbe 1978 eroffnet wurde. Uber die Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet das Welterbekomitee . Von denjenigen Kultur- und Naturdenkmalern , die auf der Welterbeliste gefuhrt werden, hebt die UNESCO mit der Liste des gefahrdeten Welterbes (englisch List of World Heritage in Danger , oft einfach ?Rote Liste“ genannt) solche hervor, deren Bestand und Geltung durch ernste und spezifische Gefahren, wie Beschadigung, Zerstorung oder Verschwinden, bedroht sind. Die UNESCO mahnt fur diese Statten außerordentliche Schutzanstrengungen an. Die meisten dieser gefahrdeten Statten befinden sich in Kriegsgebieten oder Entwicklungslandern, aber nur wenige in hoch entwickelten Landern. [3]

In Deutschland beschließt die Kultusministerkonferenz (KMK), welche Statten bei der UNESCO zur Aufnahme in die Welterbeliste nominiert werden. Sie veroffentlichte 2017 eine Handreichung zur Umsetzung des UNESCO-Welterbeprogramms mit Empfehlungen und Merkblattern zu Bedeutung und Umgang mit bestehenden und potenziellen Welterbestatten. [4]

Das Welterbe ist Teil des UNESCO-Kultur- und -Naturerbes , zu dem auch noch Biospharenreservate , globale Geoparks , Unterwasserkulturerbe , Weltdokumentenerbe und immaterielles Kulturerbe gehoren.

Schwarzes Logo mit einem Kreis, dessen untere Linien ins Kreisinnere führen und eine Raute bilden. Um den Kreis steht „Welterbe. World heritage. Patrimoine mondiale“
Deutsche Version des Welterbe-Emblems
Frontale Farbfotografie einer Eisentafel mit den Logos von UNESCO und Welterbe mit einem zweispaltigen Text darunter. Die Tafel hängt an einem braunen Stein, der oben unregelmäßig gemeißelt wurde.
UNESCO-Welterbeplakette im Þingvellir Nationalpark in Island

Entstehen und Grundlage der Idee

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Rechtliche Basis

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Mit dem Ubereinkommen zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ( Haager Konvention ) wurden 1954 erstmals internationale Normen zur Erhaltung des Kulturerbes gesetzt.

Grundlage fur den Schutz der nicht nur durch Kriege, sondern auch durch eine Ausbreitung der Zivilisation bedrohten Kulturguter und Naturstatten ist das in Paris verabschiedete Ubereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972, [5] das 1975 in Kraft trat. In Deutschland wurde es 1977 durch Bundesgesetz ratifiziert. [6] Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, das auf ihrem Gebiet befindliche Welterbe selbst zu erfassen, zu schutzen und zu erhalten. Gleichzeitig sichern sie sich internationale Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zu, um diese Aufgaben zu erfullen.

Beigetreten sind, Stand Marz 2021, 194 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen . Zuletzt wurde die Konvention im Jahr 2016 vom Sudsudan und von Osttimor sowie 2020 von Somalia ratifiziert. [7]

Der Begriff des ?kulturellen Erbes“ (heritage) geht auf Henri-Baptiste Gregoire zuruck, den Bischof von Blois und franzosischen Revolutionar, und wurde in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 kodifiziert:

“Damage to cultural property, belonging to any people whatsoever, means damage to the cultural heritage of all mankind, since each people makes its contribution to the culture of the world.”

?Jede Schadigung von Kulturgut , gleichgultig welchem Volke es gehort, bedeutet eine Schadigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet.“

Frontale Farbfotografie eines großen Felsens, in deren Mitte vier riesige, sitzende Steinpharaonen gemeißelt sind. Oberkörper und Kopf des zweiten Pharaos liegen zertrümmert vor seinen Füßen. Zwischen ihnen ist ein dunkler Eingang, durch den viele Menschen gehen. Über dem Eingang ist eine kleine Figur in den flach geschliffenen Felsenteil eingemeißelt.
Großer Tempel von Abu Simbel

Den Anstoß zur Schaffung der Welterbekonvention gab der Aufruf der UNESCO vom 8. Marz 1960, die durch den Bau des Assuan-Staudammes vom Nil bedrohten Denkmale in Nubien fur die Nachwelt zu retten. Die Tempel von Abu Simbel und Philae wurden abgetragen und 180 m landeinwarts an einer 64 m hoher gelegenen Stelle wieder aufgebaut. Diese Kampagne kostete ca. 80 Millionen US-Dollar . Etwa die Halfte der Gelder kam aus Spenden von 50 Landern. Obwohl es sich bei Abu Simbel um eine fassadierte Rekonstruktion handelt, wurde der Denkmalwert dieses Bauwerks ausdrucklich betont.

Weitere Sicherungsmaßnahmen erfolgten zum Beispiel bei den Lagunen von Venedig oder den archaologischen Ruinen in Mohenjo-Daro im heutigen Pakistan . Zusammen mit den internationalen Nichtregierungsorganisationen International Council on Monuments and Sites (ICOMOS) und International Union for Conservation of Nature (IUCN) initiierte die UNESCO im Folgenden die Ausarbeitung der Welterbekonvention. Daneben lebt hier auch die aus der Antike stammende Idee der Weltwunder weiter, die uber viele Jahrhunderte eine ahnliche Funktion fur den Tourismus erfullte wie heute das UNESCO-Welterbe.

Bei der Welterbekonferenz in Brasilia im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass auch ein ?dunkler Nachthimmel fur die Astronomie“ ein schutzenswertes Objekt sei. [8]

Welterbeverfahren

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Welterbekomitee

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Farbfotografie in der Obersicht eines Plenarsaals mit mehreren aufsteigenden Tischreihen und blauen Stühlen, die zur Hälfte belegt sind. Oben links befindet sich hinter dem Rednerpult eine erhöhte Tischreihe mit einer Leinwand und einer Digitaluhr an der rechten Seite. Oben rechts ist teilweise eine Tribüne mit Sitzreihen zu sehen.
Das Welterbekomitee bei seiner 39. Sitzung 2015 in Bonn

Innerhalb der UNESCO wurde ein zwischenstaatliches Komitee fur den Schutz des Kultur- und Naturerbes von außergewohnlichem universellem Wert mit der Bezeichnung ? Komitee fur das Erbe der Welt “ (Welterbekomitee) errichtet. Seine 21 Mitglieder werden von der Generalversammlung der Vertragsstaaten fur eine bestimmte Amtszeit gewahlt.

Das 1992 durch Bernd von Droste zu Hulshoff gegrundete und von ihm bis 1999 geleitete Welterbezentrum ist das standige Sekretariat des Welterbekomitees und organisatorisch in den Kultursektor des UNESCO-Sekretariats in Paris integriert. Es hat die Aufgabe, die vom Welterbekomitee getroffenen Beschlusse umzusetzen, zu protokollieren, zu dokumentieren und zu publizieren. Es organisiert die Tagungen der Generalversammlung und des Komitees, nimmt die Nominierungsantrage fur die Welterbeliste entgegen, koordiniert das Monitoring der Welterbestatten und organisiert die periodische Berichterstattung. Es betreut den Welterbefonds, koordiniert internationale Hilfsprojekte und unterstutzt die Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Ziele und Programme im Rahmen der Welterbekonvention.

Drei internationale Fachgremien beraten das Welterbekomitee: Im Bereich des Kulturerbes sind dies der Internationale Rat fur Denkmalpflege ( ICOMOS , International Council on Monuments and Sites) und das Internationale Studienzentrum fur die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut ( ICCROM , International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property), im Bereich des Naturerbes die Internationale Union zur Erhaltung der Natur ( IUCN , International Union for Conservation of Nature and Natural Resources). Sie nehmen beratend an den Tagungen des Welterbekomitees teil.

Stadte, auf deren Gebiet sich ein Welterbe befindet, haben sich zur Organization of World Heritage Cities zusammengeschlossen, deren Hauptsitz sich in der kanadischen Stadt Quebec befindet.

Unterstutzungsmaßnahmen bei Aufnahme in die Liste

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Seitliche Farbfotografie eines Doms mit mehreren Gebäudeteilen. Links steht das Kirchenschiff mit bodenlangen Kirchenfenstern, in der Mitte ein Kuppelbau mit verzierten Dachgiebeln und rechts ein Turm mit kleinen Ecktürmen. Im Vordergrund sind zwei kleinere Bauten mit langen Kirchenfenstern. Der Vorplatz wird an beiden Seiten von alten Häuserfassaden gesäumt und vorne rechts steht ein modernes Geschäftshaus.
Aachener Dom , Weltkulturerbe seit 1978, erste Welterbestatte in Deutschland
Frontale Farbfotografie einer Klosteranlage mit Bergen im Hintergrund. Mehrere Häuser stehen auf einer Alm nebeneinander und rechts ist eine Turmuhr.
Kloster Mustair , Weltkulturerbe seit 1983, eine der ersten Welterbestatten in der Schweiz
Frontale Farbfotografie einer Stadt mit verschiedenfarbigen Fassaden am Ufer. Inmitten der Häuser sind ein paar Kirchtürme und ein Kuppelbau zu sehen. Im linken Hintergrund befindet sich auf einem Hügel eine Burg.
Salzburger Altstadt, Weltkulturerbe seit 1996, eine der ersten Welterbestatten in Osterreich

Es ist vorrangig Sache jedes Vertragsstaats, die in seinem Hoheitsgebiet befindlichen potentiellen Kultur- und Naturerbestatten zu erfassen, zu bestimmen, zu schutzen und durch finanzielle, kunstlerische, wissenschaftliche und technische Maßnahmen zu erhalten. Zugleich haben die Vertragsstaaten anerkannt, dass dieses Erbe ein Welterbe darstellt, zu dessen Schutz die internationale Staatengemeinschaft als Gesamtheit zusammenarbeiten muss.

Jeder Vertragsstaat kann beim Welterbekomitee internationale Unterstutzung fur in seinem Hoheitsgebiet befindliches Kultur- oder Naturerbe beantragen. Das Komitee entscheidet gemaß Artikel 11 Nr. 2 der Welterbekonvention uber die Aufnahme neuer Welterbestatten in die ?Liste des Erbes der Welt“ und pruft, ob die bereits gelisteten Statten den Kriterien der Welterbekonvention noch entsprechen. Es unterstutzt die 189 Unterzeichnerstaaten durch fachliche und materielle Hilfe.

Unterstutzung kann nach Art. 20, 22 der Welterbekonvention fur die in die Liste aufgenommenen Guter in folgender Form gewahrt werden:

  1. Untersuchungen uber die kunstlerischen, wissenschaftlichen und technischen Probleme, die der Schutz, die Erhaltung in Bestand und Wertigkeit und die Revitalisierung des Kultur- und Naturerbes aufwerfen;
  2. Bereitstellung von Sachverstandigen, Technikern und Facharbeitern, um sicherzustellen, dass die genehmigte Arbeit richtig ausgefuhrt wird;
  3. Ausbildung von Personal und Fachkraften aller Ebenen auf dem Gebiet der Erfassung, des Schutzes, der Erhaltung in Bestand und Wertigkeit und der Revitalisierung des Kultur- und Naturerbes;
  4. Lieferung von Ausrustungsgegenstanden, die der betreffende Staat nicht besitzt oder nicht erwerben kann;
  5. Darlehen mit niedrigem Zinssatz oder zinslose Darlehen, die langfristig zuruckgezahlt werden konnen;
  6. in Ausnahmefallen und aus besonderen Grunden Gewahrung verlorener Zuschusse.

Finanzielle Unterstutzungsbeitrage werden aus dem ?Fonds fur das Erbe der Welt“ gewahrt, der sich aus Beitragen der Vertragsstaaten sowie privaten Spenden oder Vermachtnissen und Sammlungen zugunsten des Fonds zusammensetzt. Circa 4 Millionen US-Dollar stehen so jahrlich fur Erhaltungs- und Soforthilfemaßnahmen der Statten bereit. Uber die Vergabe von Mitteln aus dem Welterbefonds entscheidet das Welterbekomitee. In der Regel wird jedoch nur ein Teil der Kosten fur die erforderliche Arbeit durch den Fonds finanziert. Der Eigenanteil des unterstutzten Staates muss einen wesentlichen Teil der fur jedes Programm oder Vorhaben aufgewendeten Mittel betragen, es sei denn, seine Mittel erlauben dies nicht (Art. 25 Welterbekonvention).

Aufnahmeverfahren

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Fur jedes Jahr darf jeder Vertragsstaat zwei Vorschlage zur Aufnahme in das UNESCO-Welterbe einreichen. Diese Vorschlage mussen jedoch bereits mindestens zwei Jahre auf der Vorschlagsliste ( Tentativliste ) enthalten gewesen sein, die jedes Land bei der UNESCO hinterlegt und regelmaßig aktualisiert.

Einmal im Jahr, normalerweise Anfang Juli, trifft sich das Welterbekomitee , um uber die Aufnahmeantrage der Staaten zu entscheiden. Das Komitee kann Vorschlage zur Aufnahme von Statten annehmen, ablehnen oder vertagen und weitere Informationen vom beantragenden Staat fordern. Die Welterbeliste der UNESCO wird fortlaufend publiziert.

Bei seinen Sitzungen berat das Komitee auch uber den Erhaltungszustand bereits aufgenommener Denkmaler. Zur fachlichen Beratung holt es Gutachten von ICOMOS, IUCN und ICCROM ein. Es pruft, ob ein in der Liste gefuhrtes Denkmal bedroht oder derart gefahrdet ist, dass es den Kriterien der Welterbekonvention nicht mehr entspricht und so auf die Liste des Welterbes in Gefahr (umgangssprachlich: Rote Liste ) gesetzt oder ganz aus der Liste gestrichen wird. Um eventuelle Veranderungen des Erhaltungszustandes festzustellen, werden die Statten regelmaßig uberpruft. Außerdem mussen die Unterzeichnerstaaten das Welterbekomitee uber eventuelle Veranderungen bezuglich der Statten informieren.

Zudem wird ein Schutz- und Erhaltungsplan verlangt, der ausreicht, um die Erhaltung sicherzustellen. [9]

Kriterien der Unterschutzstellung

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Frontale Farbfotografie in der Obersicht von drei hintereinander stehenden Pyramiden in der Wüste. Vor der ersten Pyramide befinden sich drei kleine Pyramidenruinen. Links laufen Menschen mit Pferden.
Pyramiden von Gizeh , Kulturerbestatte
Farbfotografie einer heißen Quelle an einem Felsenufer mit einem kleinen Flussverlauf am unteren Bildrand. Im Hintergrund ist ein riesiger Wald zu sehen.
Yellowstone-Nationalpark in den USA, Naturerbestatte
Farbfotografie eines teilweise schneebedeckten Bergfelsens mit einem chinesischen Tempel an der Spitze. Unten links steigen Wolkenschwaden empor.
Heiliger Berg Emei Shan in China, Kultur- und Naturerbe gleichermaßen

In den Richtlinien fur die Durchfuhrung des Ubereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt [10] sind die Kriterien enthalten, nach denen eine Statte in die Liste aufgenommen werden kann.

Grundlegend ist das Konzept des außergewohnlichen universellen Wertes ( Outstanding Universal Value , OUV) als zentraler Maßstab fur die Eintragung einer Statte. Der außergewohnliche universelle Wert bezeichnet nach Nr. 49 der Richtlinien eine kulturelle und/oder naturliche Bedeutung, die so außergewohnlich ist, dass sie die nationalen Grenzen durchdringt und sowohl fur gegenwartige als auch fur kunftige Generationen der gesamten Menschheit von Bedeutung ist. Bei der Entscheidung uber die Aufnahme werden nach Nr. 77 ff. der Richtlinien insbesondere die ubergreifenden Kriterien der Echtheit und der Unversehrtheit gepruft (Nr. 79 bis 90 der Richtlinie).

Bis Anfang 2005 wurden Kriterien fur Kultur- und Naturguter getrennt gefuhrt und waren getrennt durchnummeriert. Seitdem werden sie fur jedes Objekt gemeinsam gepruft. So wird zwar weiterhin die Mehrheit der Welterbestatten nur als Kulturerbe oder nur als Naturerbe bezeichnet, aber mit Stand 2019 erfullen bereits 39 Statten Kriterien aus beiden Bereichen. [11]

Kriterien fur Kulturerbe:

  1. Die Guter stellen ein Meisterwerk der menschlichen Schopferkraft dar.
  2. Die Guter zeigen, fur einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde, einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung von Architektur oder Technologie, der Großplastik, des Stadtebaus oder der Landschaftsgestaltung auf.
  3. Die Guter stellen ein einzigartiges oder zumindest außergewohnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur dar.
  4. Die Guter stellen ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebauden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften dar, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Geschichte der Menschheit versinnbildlichen.
  5. Die Guter stellen ein hervorragendes Beispiel einer uberlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung dar, die fur eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird.
  6. Die Guter sind in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder uberlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit kunstlerischen oder literarischen Werken von außergewohnlicher universeller Bedeutung verknupft. (Das Komitee einigte sich, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit anderen Kriterien angewandt werden sollte.)

Kriterien fur Naturerbe:

  1. Die Guter weisen uberragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewohnlicher Naturschonheit und asthetischer Bedeutung auf.
  2. Die Guter stellen außergewohnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte dar, darunter der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiogeografischer Merkmale.
  3. Die Guter stellen außergewohnliche Beispiele bedeutender in Gang befindlicher okologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Sußwasser-, Kusten- und Meeresokosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften dar.
  4. Die Guter enthalten die fur die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt auf der Erde bedeutendsten und typischsten Lebensraume, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Grunden oder ihrer Erhaltung wegen von außergewohnlichem universellem Wert sind.

Zur Eintragung in die Welterbeliste werden die Grenzen des ?Gutes“ (des Gebiets bzw. Objekts, das uber außergewohnlichen universellen Wert verfugt) eindeutig definiert, die sich an leicht erkennbaren Strukturen orientieren. Dieses Gebiet wird zum Schutz meist von einer Pufferzone umgeben. Im Jahr 2011 definierte die UNESCO den Begriff ?Pufferzone“ im Glossar wesentlicher Begriffe ihres Handbuchs: Erstellung von Welterbe-Nominierungen folgendermaßen:

?Pufferzonen sind klar abgegrenzte Gebiete um ein Welterbegut, welche zu Schutz, Erhalt, Management, Unversehrtheit, Echtheit und Nachhaltigkeit des außergewohnlichen universellen Wertes des Gutes beitragen. Wenngleich Pufferzonen nicht als Teil des eingetragenen Gutes gelten, sollten deren Grenzen und relevante Managementplane zu dem Zeitpunkt evaluiert, bestatigt und formal dokumentiert werden, wenn sie von einem Vertragsstaat vorgeschlagen werden.

Wo Pufferzonen definiert sind, sollten sie als integraler Bestandteil der Verpflichtung des Vertragsstaates zu Schutz, Erhalt und Management des Welterbegutes gesehen werden. Die Funktionen der Pufferzone sollten die verschiedenen Arten und Ebenen von Schutz, Erhalt und Management widerspiegeln, die notwendig sind, um die Merkmale, welche den außergewohnlichen universellen Wert ausmachen, zu schutzen.“ [12]

Eine Pflicht zur Ausweisung von Pufferzonen bei der Bewerbung eines ?Guts“ um die Zuerkennung des Welterbe-Status gibt es seit 1998. [13] Im Fall der Welterbestatte Schlosser und Parks von Potsdam und Berlin erfolgte die Aufforderung des UNESCO-Welterbekomitees an die Stadt Potsdam, nachtraglich eine Pufferzone einzurichten, im Jahr 2007. Das anschließend praktizierte Verfahren der Pufferzonenausweisung wurde ab 2007 in Deutschland erstmals angewandt. Zur Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der Stadt Potsdam und der UNESCO kam es im Januar 2011. Von keinem Verfahrensbeteiligten wurden Sinn und Zweck eines Schutzes der Umgebung der Welterbestatte in Frage gestellt. [14]

Arten von Welterbestatten

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Frontale Farbfotografie eines Gebäudes mit zwei breiten Ecktürmen und einem Giebeldach in der Mitte. Über den Eingangsbögen ist ein Balkon mit weißem Steingeländer und an der Fassade sind symmetrisch Bögen eingemeißelt. Am linken Turm hängen in vier Rundbögen Glocken und an der Fassade sind wenige Fensteröffnungen zu sehen. Um das Gebäude stehen Verkaufsstände.
Kathedrale von Monreale , Bestandteil einer seriellen Weltkulturerbestatte
Farbige Vogelperspektive von mehreren Wasserfällen, die in eine Schlucht stürzen. Die Schlucht ist nach rechts offen. Der Fluss wird in der oberen Bildhälfte von Sandbuchten mit Bäumen unterbrochen. Unten ist eine trockene Landschaft mit wenigen Bäumen und einer Straße mit Lastkraftfahrzeugen.
Victoriafalle , grenzuberschreitende Weltnaturerbestatte

Entsprechend den oben angefuhrten Kriterien werden Welterbestatten unterteilt in:

Eine andere Unterteilung erfolgt nach der Anzahl geschutzter Objekte oder Gebiete:

Eine andere Unterteilung erfolgt nach der Anzahl der beteiligten Staaten: [17]

Listen des Welterbes

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Weltkarte mit einem vergrößerten Feld von Europa. Schwarze und grüne Punktreihen sind in vielen Ländern eingezeichnet und in der unteren Legende als Kultur- und Naturerbe, gemischt oder gefährdet erläutert.
Welterbestatten pro Staat
Rang Land Anzahl der Statten
1 Welterbe in Italien 59
2 Welterbe in China 57
3 Welterbe in Deutschland 52
4 Welterbe in Spanien 50
4 Welterbe in Frankreich 52
6 Welterbe in Indien 40
7 Welterbe in Mexiko 35
8 Welterbe im Vereinigten Konigreich 33
9 Welterbe in Russland 30
10 Welterbe im Iran 26

Die UNESCO fuhrt eine Liste des Welterbes, auf der alle Welterbestatten verzeichnet sind. [19] [20] Mit Stand Marz 2024 umfasst diese Liste 1199 Statten in 167 Landern. [19] Davon sind 933 als Weltkulturerbe und 227 als Weltnaturerbe gelistet, weitere 39 Statten werden als gemischte Kultur- und Naturerbestatte gefuhrt. 48 Welterbestatten sind grenzuberschreitend oder transnational , das heißt zwei oder mehr Staaten zugeordnet.

Farbfotografie in der Obersicht eines Waldes mit vielen kahlen und grünen Buchen sowie einigen Tannen. Im Hintergrund weitere Hügel mit Wäldern.
Nationalpark Hainich , Teil des aus uber 90 Regionen bestehenden transnationalen Weltnaturerbes ?Alte Buchenwalder und Buchenurwalder der Karpaten und anderer Regionen Europas“

Serielle Welterbestatten enthalten mehrere Einzelobjekte oder mehrere voneinander getrennte Gebiete, zum Beispiel Arabisch-normannisches Palermo und die Kathedralen von Cefalu und Monreale oder Historische Statten von Baekje .

Liste des gefahrdeten Welterbes

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Seitliche Farbfotografie in der Obersicht von mehreren nebeneinander liegenden Anbauterrassen, die durch ihre Grünflächen und Hänge aus Sträuchern mit dem bewachsenen Berg im Hintergrund verschmelzen. Der Übergang zum Berg ist mit Häusern und einer Straße versehen. Unten links sind die Flächen nass.
Die Reisterrassen in den philippinischen Kordilleren , die bis zur 36. Sitzung des Welterbekomitees 2012 auf der Liste des gefahrdeten Welterbes standen.

Die UNESCO fugt akut gefahrdete Welterbestatten ihrer Liste des gefahrdeten Welterbes (auch Rote Liste des gefahrdeten Welterbes oder einfach Rote Liste genannt) solche hervor, deren Bestand hinzu. Dabei ist es nachrangig, ob mit der Aufnahme den Verantwortlichen ein Signal gegeben werden soll, sich mehr um die Erhaltung der Guter zu bemuhen, oder ob ein Staat um internationale Unterstutzung bittet, weil er selbst mit den Schutzmaßnahmen uberfordert ist. Ziel der Aufnahme in die Liste ist die Aufstellung von konkreten Maßnahmekatalogen zur Wiederherstellung desjenigen Wertes, der ursprunglich zur Aufnahme in die Welterbeliste gefuhrt hat. Das betrifft auch das Verhindern von Plunderungen, Kunstraub und konfliktbedingten Zerstorungen (Bombardierungen, Sprengungen, Graffiti etc.) und die Erstellung von aktuellen Inventarlisten in Museen, Archiven und Kulturstatten. [21] Die UNESCO und ihre Partnerorganisationen wie Blue Shield im Verband mit ICOMOS sind dazu vor Ort tatig. Bei einer außerordentlichen Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees im Januar 2023 wurde die Liste um drei weitere Statten (die Altstadt von Odessa in der Ukraine, die Internationale Messe im libanesischen Tripoli und die Wahrzeichen des antiken Konigreichs Saba im Jemen (Archaologische Statte von Ma'rib) ) erweitert. [22] Damit stehen 56 Welterbestatten auf der Liste des gefahrdeten Welterbes, darunter alle Welterbestatten in Afghanistan, Libyen und Syrien. [23]

Von der Liste des Welterbes endgultig gestrichen wurden bis 2021 drei Statten:

Die erste derartige Entscheidung betraf das Wildschutzgebiet der Arabischen Oryx in Oman . Es wurde 2007 ausgelistet, nachdem das Reservat um 90 % verkleinert worden war, um dort Ol zu fordern. Der Oryxbestand ging deswegen seit 1996 von 450 auf 65 Tiere zuruck.

Die zweite gestrichene Statte ist die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal , die 2006 wegen der Planungen zum Bau der Waldschloßchenbrucke auf die Liste des gefahrdeten Welterbes gesetzt worden war. Im Jahr 2009 wurde der Titel wegen des begonnenen Baus aberkannt.

Als dritte gestrichene Statte wurde die historische Hafenstadt von Liverpool im Vereinigten Konigreich benannt. Sie wurde 2021 gestrichen wegen ihrer Gefahrdung durch ein geplantes Neubauprojekt, welches den historischen Charakter der Docks zerstoren wurde.

Gefahrdung des UNESCO-Welterbe-Status

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Frontale Farbfotografie in der Obersicht eines Berges mit mehreren Felsen, die viele Öffnungen haben. In der Mitte ist eine große, herausgeschlagene Bogennische. Im Vordergrund sind grüne Felder und Bäume mit Wegen und flachen Steingebäuden dazwischen.
Auch die Reste der bereits zerstorten Buddha-Statuen von Bamiyan sind weiterhin gefahrdet und gehoren daher zur Liste des gefahrdeten Welterbes .

Fur die gelisteten Statten gibt es keine Schutzgarantie durch die Welterbekonvention, zumindest solange sich Unterzeichnerstaaten nicht entschieden haben, diese in nationales Recht zu transformieren . Die UNESCO besitzt keinerlei Sanktionsmoglichkeiten bei Verstoßen (mit Ausnahme der Streichung von der Welterbeliste, womit aber das Schutzziel aufgegeben wird).

Nach Angaben einer im April 2016 veroffentlichten Studie im Auftrag des WWF ist jede zweite der Weltnaturerbestatten bedroht. [24] Dies bedeutete einen signifikanten Anstieg im Vergleich zu vorherigen Jahren. [25] Ursache dafur sei vor allem, dass ihr Schutz wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werde. Besonders problematisch ist die Situation in Zentral- und Sudafrika, Sud- und Ostasien, der Pazifikregion, in Lateinamerika und der Karibik. [26] Nach einer Studie der IUCN von 2021 liegt das großte Gefahrdungspotenzial fur die Naturerbestatten nunmehr in der Klimaerwarmung , die zunehmenden Artenverlust verursacht. Besonders drastisch ist dies beim Great Barrier Reef vor Australien zu beobachten (Korallensterben). Die Welterbestatte Laponia in schwedisch Lappland (uberproportional steigende Temperaturen in der borealen Zone ) wurde in die Gefahrdungsklasse ?sehr starke Gefahrdung“ einsortiert: Nach den Klimaveranderungen steht die Einwanderung invasiver nichtheimischer Arten an zweiter und der Naturtourismus an dritter Stelle. [27]

Weiters sind Kulturguter und identitatsstiftende Statten bei Kriegshandlungen gefahrdet; in einigen Fallen werden sie sogar absichtlich zerstort, etwa im Rahmen asymmetrischer Kriegsfuhrung oder aus Ablehnung ihrer Bedeutung. Die Verhinderung solcher Taten ist eines der Ziele von Blue Shield International . [28] Dabei werden auch ?No-Strike-Listen“ erstellt, um die Konfliktparteien zur Schonung der die Kulturguter beherbergenden Orte anzuhalten. [29]

Bisher wurde trotzdem in den allermeisten Konfliktfallen eine fur die UNESCO akzeptable Losung herbeigefuhrt. Die entsprechende Kompromissbereitschaft der regional Zustandigen ist vor allem deshalb vorhanden, weil ihnen bewusst ist, dass der Titel ?Welterbe“ neben seiner eigentlichen (kultur- und naturbewahrenden) auch eine sekundare Funktion hat, namlich die der Tourismus-Forderung (siehe auch Welterbe in Deutschland ). Jedoch konnte beispielsweise die Vernichtung der Buddha-Statuen von Bamiyan (die zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht als Welterbe gelistet waren) durch den UNESCO-Schutz ebenso wenig verhindert werden wie die 90%ige Verkleinerung des Wildschutzgebiets der Arabischen Oryx zugunsten der Erdgas- und Erdolforderung, worauf das Wildschutzgebiet 2007 von der Welterbeliste gestrichen wurde.

Weltweit werden Welterbetage ( englisch World Heritage Days ) an unterschiedlichen Tagen von verschiedenen Organisationen veranstaltet.

So begeht die Denkmalschutzorganisation ICOMOS seit 1982 den 18. April als International Day for Monuments and Sites . [30]

Der Welterbetag in Deutschland findet seit 2005 alljahrlich am ersten Sonntag im Juni statt. Jeweils eine Welterbestatte richtet eine zentrale Feier aus. Die Schweiz hat den jahrlichen Welterbetag auf den zweiten Junisonntag gelegt. [31] [32]

World Wonders Project

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Im Juni 2012 startete der Suchmaschinenkonzern Google gemeinsam mit der UNESCO, dem World Monuments Fund , Getty Images und Our Place das sogenannte World Wonders Project , bei dem Nutzer anhand von Google-Street-View -Aufnahmen 132 Weltkulturerbestatten in 18 Landern virtuell besichtigen konnen. Angereichert wird das Angebot, das einen Dienst zum Erhalt des Weltkulturerbes leisten will, mit Hilfe von zusatzlichen Erklarungen, Bildern, 3D-Modellen und YouTube-Videos sowie herunterladbarem Unterrichtsmaterial. [33]

Durch den Titel seines Aufsatzes Die Kehrseite der Medaille: Der UNESCO-Welterbe-Titel bringt außer Prestige auch manchen Nachteil wies Christoph Brumann, Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts fur ethnologische Forschung in Halle (Saale) , auf Probleme hin, die ihm zufolge im Zusammenhang mit der Verleihung des Welterbestatus einhergehen konnen. [34] Auch Jasper Chalcarft weist in seinem 2016 veroffentlichten Text ?Decolonizing the Site“ auf Probleme der UNESCO und des Welterbes hin. Seine Kritik bezieht sich vor allem auf koloniale Strukturen und die Auswirkungen auf die lokale Bevolkerung. [35]

Ethno- und Eurozentrismus

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Vor allem kritisierte Brumann den seiner Ansicht nach zu beobachtenden anhaltenden ? Ethnozentrismus “ im Nominierungsverfahren und beim Ergebnis des Auswahlprozesses von Welterbestatten. In den ersten Jahren ab 1978 seien ?Meisterwerke“ und ?Artefakte der Eliten“ in Europa unter den ausgewahlten Gutern stark uberreprasentiert gewesen. [34]

Das Auswahlverfahren fordert diesen Effekt, da es Lander mit hohen Ressourcen und der Fahigkeit, an lang dauernden Verfahren teilzuhaben, bevorzuge. [36]

Kulturelle und okonomische Werte

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Die Anerkennung als Welterbe kann Bedingungen schaffen, die zu einer Entfremdung der lokalen Gemeinschaften von ihrem Kulturerbe fuhren. Zu diesen Bedingungen konnen eine externe Verwaltung des Kulturerbes oder eine verstarkte Nutzung durch auslandische Touristen zahlen. Auch die mogliche Ausbeutung von Ressourcen ist hierbei zu erwahnen. [37]

Ausschluss lokaler Bevolkerung

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Auch der Ausschluss der lokalen Bevolkerung und deren Bedurfnisse ist ein zentraler Kritikpunkt. Diese werden oftmals aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen, welche sie und ihre Umgebung betreffen. Wahrend versucht wird, bestimmte Orte zu schutzen, werden lokale kulturelle Interessen und Praktiken von der UNESCO ignoriert. Dies erzeugt den Eindruck, dass die Welterbestatten bedeutender sind als die Geschichte, Kultur und Lebensweisen der lokalen Bevolkerung. Chalcraft verdeutlicht dies am Beispiel von Felsmalerei in Tansania, wo die lokale Bevolkerung sowohl aus dem Gebiet ausgeschlossen wurde als auch von dem Wissen, was Archaologen dort spezifisch erforschen. [35]

  Wikipedia: WikiProjekt UNESCO-Kultur- und -Naturerbe ? Wikipedia-interne Fachredaktion zum Thema UNESCO-Kultur- und -Naturerbe

Commons : Welterbe  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikivoyage: Welterbe  ? Reisefuhrer

Einzelnachweise

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  1. Ubereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972 (deutsche Fassung).
  2. UNESCO-Zentrum fur das Erbe der Welt: Richtlinien fur die Durchfuhrung des Ubereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt Endfassung vom 2. Juni 2017.
  3. UNESCO World Heritage Centre: List of World Heritage in Danger
  4. Handreichung der Kultusministerkonferenz der Lander zum UNESCO-Welterbe. (PDF; 358 kB) Kultusministerkonferenz. In: kmk.org. Sekretariat der Standigen Konferenz der Kultusminister der Lander in der Bundesrepublik Deutschland , 12. Oktober 2017, abgerufen am 13. November 2023 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Oktober 2017).
  5. BGBl. 1977 II S. 213, 216
  6. Die Welterbeliste der UNESCO: Aufnahmeverfahren vor dem Hintergrund aktueller Initiativen Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages , Ausarbeitung vom 16. Februar 2017.
  7. Liste der beigetretenen Staaten auf der Website der UNESCO , abgerufen am 12. Marz 2021 (englisch).
  8. Das UNESCO-Welterbekomitee hat auf seiner 34. Sitzung die Studie zu Astronomie und Welterbe bestatigt auf der Seite der Kuffner-Sternwarte abgerufen am 4. August 2010.
  9. Kriterien zitiert nach den Richtlinien fur die Durchfuhrung des Ubereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (PDF; 468 kB) in der Ubersetzung der Deutschen UNESCO-Kommission, Abschnitt II.D., Nummern 77 und 78.
  10. UNESCO-Zentrum fur das Erbe der Welt: Richtlinien fur die Durchfuhrung des Ubereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt Endfassung vom 2. Juni 2017.
  11. a b World Heritage List by category: Mixed Properties. In: whc.unesco.org. UNESCO World Heritage Centre, abgerufen am 31. Januar 2019 (englisch).
  12. Erstellung von Welterbe-Nominierungen. Abschnitt 1: Glossar wesentlicher Begriffe. Deutsche UNESCO-Kommission, 2017, abgerufen am 12. November 2023 .
  13. Das Welterbe Programm der UNESCO. Aufnahmeverfahren vor dem Hintergrund aktueller Initiativen in Deutschland. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, S. 11 , abgerufen am 12. November 2023 .
  14. Vereinbarung zur Pufferzone fur das UNESCO-Welterbe unterzeichnet. Stadt Potsdam, 26. Januar 2011, abgerufen am 12. November 2023 .
  15. World Heritage List by category: Cultural Properties. In: whc.unesco.org. UNESCO World Heritage Centre, abgerufen am 31. Januar 2019 (englisch).
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  17. World Heritage List: Transboundary. In: whc.unesco.org. UNESCO World Heritage Centre, abgerufen am 31. Januar 2019 (englisch).
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  19. a b World Heritage List. UNESCO World Heritage Centre, abgerufen am 14. Dezember 2023 (englisch).
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  21. Rudiger Heimlich, Martin Gehlen: Syrien: Das Kulturgut ist in Gefahr. Kolner Stadt-Anzeiger vom 24. August 2012.
  22. UNESCO nimmt drei bedrohte Statten in Welterbeliste auf. In: unesco.de. Deutsche UNESCO-Kommission, 25. Januar 2023, abgerufen am 27. Januar 2023 .
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  24. Protecting People Through Nature ? Natural World Heritage sites as drivers of sustainable development. (PDF; 4,3 MB) WWF , 31. Marz 2016, abgerufen am 14. Dezember 2023 (englisch).
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  26. Unesco-Weltnaturerbe: Umweltschutzer bangen um Kronjuwelen der Erde. In: Spiegel Online. 6. April 2016, abgerufen am 14. Dezember 2023 .
  27. Klimathot mot varldsarven , in Sveriges Natur , Nr. 1.21, Jahrgang 112, Zeitschrift des Svenska Naturskyddsforeningen, S. 20.
  28. Vgl. Isabelle-Constance v. Opalinski: Schusse auf die Zivilisation. FAZ vom 20. August 2014.
  29. Vgl. Peter Stone: Inquiry: Monuments Men. Apollo ? The International Art Magazine vom 2. Februar 2015; Mehroz Baig: When War Destroys Identity. Worldpost vom 12. Mai 2014; Fabian von Posser: Welterbe-Statten zerbombt, Kulturschatze verhokert. Die Welt vom 5. November 2013; Rudiger Heimlich: Wustenstadt Palmyra: Kulturerbe schutzen bevor es zerstort wird. Berliner Zeitung vom 28. Marz 2016.
  30. 18 April ? History. ICOMOS, archiviert vom Original am 12. Juni 2018 ; abgerufen am 14. Dezember 2023 (englisch).
  31. Welterbetage. In: whes.ch. World Heritage Experience Switzerland, 2016, archiviert vom Original am 19. Juli 2016 ; abgerufen am 14. Dezember 2023 (Schweizer Hochdeutsch, Website teilweise mit der veralteten Adobe-Flash -Technik).
  32. Ourheritage.ch: Welterbetage. vom World Heritage Experience Switzerland. (Schweizer Hochdeutsch)
  33. Marcel Seer: World Wonders Project: Google zeigt uns die Sehenswurdigkeiten der Welt ( Memento vom 3. Juni 2012 im Internet Archive ), t3n , 1. Juni 2012, abgerufen am 14. Dezember 2023.
  34. a b Christoph Brumann: Die Kehrseite der Medaille: Der UNESCO-Welterbe-Titel bringt außer Prestige auch manchen Nachteil. Max-Planck-Institut fur ethnologische Forschung, 11. Juli 2017, abgerufen am 15. November 2023 .
  35. a b Jasper Chalcraft: Decolonizing the Site: . In: World Heritage on the Ground . Berghahn Books, 1. April 2016, S.   219?247 (doi.org/10.2307/j.ctvpj7hh2.13 [abgerufen am 15. Dezember 2023]).
  36. Eurozentristischer Blick? Ethnologe Christoph Brumann uber die ungleiche Verteilung der UNESCO-Weltkulturerbestatten. swr.de, 17. November 2022, abgerufen am 16. November 2023 .
  37. Jasper Chalcraft: Chapter 9 Decolonizing the Site: The Problems and Pragmatics of World Heritage in Italy, Libya and Tanzania . In: World Heritage on the Ground . Berghahn Books, 2022, ISBN 978-1-78533-092-6 , S.   219?247 , doi : 10.1515/9781785330926-011 ( degruyter.com [abgerufen am 13. Dezember 2023]).