Unterstutzungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan

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UNAMA
Einsatzgebiet Afghanistan   Afghanistan
Deutsche Bezeichnung Unterstutzungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan
Englische Bezeichnung United Nations Assistance Mission in Afghanistan
Basierend auf UN-Resolution 1401 (28. Marz 2002)
Weitere UN-Resolutionen 2041 (22. Marz 2012), 2096 (19. Marz 2013), 2145 (17. Marz 2014), 2210 (16. Marz 2015), 2274 (15. Marz 2016), 2344 (17. Marz 2017), 2405 (8. Marz 2018), 2460 (15. Marz 2019), 2543 (15. September 2020), 2596 (17. September 2021), 2626 (17. Marz 2022)
Art der Mission politische Mission
Leitung Rosa Otunbajewa
Kirgisistan   Kirgisistan seit 2022
Todesfalle 44 (Stand: November 2023)
Lage des Einsatzgebietes

Die Unterstutzungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan , kurz UNAMA (von engl. United Nations Assistance Mission in Afghanistan UNSMA), ist eine politische Mission der Vereinten Nationen (UN), welche auf der am 28. Marz 2002 vom UN-Sicherheitsrat beschlossenen Resolution 1401 [1] und den Anlagen zur Bonner Vereinbarung vom 5. Dezember 2001 basiert. Das Mandat wurde bisher jahrlich verlangert. Im Marz 2019 wurde die Mission [2] nur um ein halbes Jahr verlangert. [3]

Die Mission, die von der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsatze geleitet wird, hat etwa 1.000 meist afghanische Mitarbeiter. Das Hauptquartier ist in Kabul . Es gibt acht regionale Buros, mehrere Unterburos und Verbindungsburos in Islamabad und Teheran .

Politische Aufgaben [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Vom 12. bis zum 19. Juni 2002 wurde eine Loja Dschirga (Emergency Loya Jirga) auf dem Gelande der Polytechnischen Hochschule Kabul abgehalten. Ihre 1.670 Delegierten bestimmten Hamid Karzai zum Prasidenten der Ubergangsregierung von Afghanistan. Die Special Independent Commission for the Convening of the Emergency Loya Jirga [4] mit ihren 20 afghanischen Mitgliedern [5] legte in Kooperation mit den Vereinten Nationen die Regeln fur diese Wahl fest. Die Vorbereitungen begannen im April 2002, wobei 50 UNAMA Mitarbeiter und weitere internationale Beobachter den Prozess im gesamten Land und bei den Fluchtlingen außerhalb des Landes organisierten und beobachteten.

Eine verfassunggebende Loya Jirga fand dann am 4. Januar 2004 statt. 502 Delegierte beschlossen eine von einer neun-kopfigen Kommission [6] ausgearbeiteten Verfassung.

Des Weiteren bestand die Aufgabe der UNAMA darin, die Wahl zum Prasidenten am 9. Oktober 2004 und die Wahl des Parlamentes am 18. September 2005 zu begleiten. Beide Wahlen wurden vom Joint Electoral Management Body (JEMB), einer aus Afghanen und Vertretern der Vereinten Nationen gebildeten Kommission, organisiert. Fur die Parlamentswahl gab es zusatzlich eine Kommission (Media Commission), die den Zugang der Kandidaten zu den Medien uberwachte, und eine Kommission ( Electoral Complaints Commission ), welche Beschwerden zur Wahl uberprufen sollte.

Missionsleiter [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Name Herkunft Amtszeit
Lakhdar Brahimi Algerien   Algerien 2001 bis 2004
Jean Arnault Frankreich   Frankreich 2004 bis 2006
Tom Koenigs Deutschland   Deutschland 2006 bis 2007
Kai Eide Norwegen   Norwegen 2008 bis 2010
Staffan de Mistura Schweden   Schweden 2010 bis 2011
Jan Kubi? Slowakei   Slowakei 2011 bis 2014
Nicholas Haysom Sudafrika   Sudafrika 2014 bis 2016
Tadamichi Yamamoto Japan   Japan 2016 bis 2020
Deborah Lyons Kanada   Kanada 2020 bis 2022
Rosa Otunbajewa Kirgisistan   Kirgisistan seit 2022

Der Bundeswehr - Brigadegeneral Kay Brinkmann war seit Juli 2014 Senior Military Advisor (oberster Militarberater). [7]

Fluchtlinge und Wiederaufbau [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die UNAMA koordinierte die Bemuhungen der anderen UN-Organisationen (wie z. B. dem UNHCR ) und der nationalen und internationalen NGOs . In Kooperation mit der afghanischen Ubergangsregierung wurden so mehr als 1 Million Fluchtlinge bei ihrer Ruckkehr nach Afghanistan unterstutzt. Des Weiteren wurde die Verteilung von Nahrung, Dunger und Saatgut uberwacht.

Verlangerungen des Mandates [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Arbeitsverbot fur Afghaninnen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Zuge von Gesetzesanderungen in Afghanistan nach der Machtubernahme der Taliban erging ein Verbot fur Afghaninnen in Nichtregierungsorganisationen zu arbeiten. Zunachst erging im Dezember 2022 ein Verbot, wobei die Bereiche Gesundheit, Bildung und Ernahrung ausgenommen waren. Anfang April 2023 erging dann ein Arbeitsverbot ohne Ausnahmen. Die Vereinten Nationen kritisierten dieses Verbot, was auch fur die Unterstutzungsmission der Vereinten Nationen gilt, als einen Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen . Die Sondergesandte der Vereinten Nationen fur Afghanistan , Rosa Otunbajewa kundigte daher an, dass gepruft werde, ob die Mission weiterhin moglich sei. [16] Trotz des Arbeitsverbot fur Frauen werde versucht die Mission weiter fortzufuhren. Das Arbeitsverbot wurde mit der Resolution 2681 des UN-Sicherheitsrats scharf verurteilt und fordert die volle Teilhabe von Frauen und Madchen in der Gesellschaft Afghanistans. [17]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Resolution 1401 (2002) vom 28. Marz 2002. Resolutionen und Beschlusse des Sicherheitsrats vom 1. Januar 2001 bis 31. Juli 2002, abgerufen am 23. Juni 2023.
  2. tagesschau.de: Bundestag verlangert Afghanistan-Mandat um ein Jahr. Abgerufen am 22. Marz 2019 .
  3. UNAMA: UNITED NATIONS ASSISTANCE MISSION IN AFGHANISTAN. Abgerufen am 12. Juli 2018 .
  4. eurasianet.org: Regeln fur die Wahl der Mitglieder der Emergency Loya Jirga (eng.)
  5. un.org: Mitgliederliste der Special Independent Commission
  6. unama-afg.org: Mitgliederliste der verfassungsausarbeitenden Kommission
  7. Ingrid Muller: Ein neuer Job in Afghanistan. tagesspiegel .de, 14. Juli 2014, abgerufen am 12. Marz 2015 .
  8. Wortlaut der Resolution 1806 des UN-Sicherheitsrats (PDF; 519 kB)
  9. United Nations Security Council Resolution 1917 vom 22. Marz 2010.
  10. un.org: Security Council Extends Mandate of Afghanistan Mission until 23 March 2012, Unanimously Adopting Resolution 1974 (2011) , Zugriff am 24. August 2011
  11. unama.unmissions.org: SRSG. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 27. Januar 2013 ; abgerufen am 10. April 2015 (englisch).   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/unama.unmissions.org
  12. un.org: Wortlaut der Resolution 1806 des UN-Sicherheitsrats (PDF; 147 kB)
  13. Resolution 2274 (2016). (PDF) Abgerufen am 14. August 2017 .
  14. Resolution 2344 (2017). (PDF) Abgerufen am 14. August 2017 .
  15. Resolution 2543 (2020). Abgerufen am 14. Oktober 2020 (englisch).
  16. tagesschau.de: UN uberprufen nach Taliban-Erlass Prasenz in Afghanistan. 11. April 2023, abgerufen am 12. April 2023 .
  17. UN: Resolution 2681 (2023) verabschiedet auf der 9314. Sitzung des Sicherheitsrats am 27. April 2023. 27. April 2023, abgerufen am 23. Juni 2023 .

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]