Eine
Staatskanzlei
ist im
Verwaltungsrecht
der
deutschsprachigen
Staaten die
Behorde
, die administrative und
Stabsfunktionen
fur den
Regierungschef
oder das
Staatsoberhaupt
wahrnimmt.
In den meisten
Landern
Deutschlands
ist die
Staatskanzlei
(auch
Senatskanzlei
oder
Staatsministerium
) Amtssitz des
Ministerprasidenten
. Die
Beamten
und
Angestellten
der Staatskanzlei unterstutzen den Ministerprasidenten bei der Ausubung seiner Amtsgeschafte. Die
Staatskanzlei
hat den Status einer
obersten Landesbehorde
.
[1]
[2]
Der Amtschef der Staatskanzlei wird zumeist
Chef der Staatskanzlei
(CdS) genannt.
Zentrale Aufgaben sind die umfassende Unterrichtung, die Aufbereitung von Problemen, die Vorbereitung von Entscheidungen fur den jeweiligen Regierungschef, die Durchsetzung der
Richtlinienkompetenz
des Regierungschefs sowie Planung, Koordinierung, Steuerung und Kontrolle der Regierungsarbeit. In das Aufgabengebiet der
Behorde
fallen auch die Vorbereitung der Entscheidungen uber die Verleihung von Orden und
Staatspreisen
, die Organisation von
Protokollangelegenheiten
sowie die
Presse- und Offentlichkeitsarbeit
.
In den deutschen
Stadtstaaten
(siehe
Berlin
,
Bremen
und
Hamburg
) entspricht die
Senatskanzlei
der Staatskanzlei;
Baden-Wurttemberg
verwendet den Begriff
Staatsministerium
.
In den
Schweizer
Kantonen
ist die Staatskanzlei (
franzosisch
Chancellerie d’Etat,
italienisch
Cancelleria dello Stato,
ratoromanisch
Chanzlia chantunala
) die zentrale
Stabsstelle
der
Kantonsregierung
. Im
Kanton Appenzell Ausserrhoden
wird sie
Kantonskanzlei
genannt, im
Kanton Appenzell Innerrhoden
Ratskanzlei,
im
Kanton Basel-Landschaft
Landeskanzlei
und in den Kantonen
Graubunden
sowie
Uri
Standeskanzlei.
Ihr Leiter wird als
Staatsschreiber
(franzosisch
chancelier d’Etat,
italienisch
cancelliere dello Stato,
ratoromanisch
chancelier
) bezeichnet; in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und
Glarus
heißt er
Ratsschreiber,
in den Kantonen Basel-Landschaft,
Nidwalden
und
Obwalden
Landschreiber,
in den Kantonen Graubunden sowie Uri
Kanzleidirektor
und im Kanton
St. Gallen
Staatssekretar
. Er nimmt in der Regel ohne Stimmrecht an den Beratungen der Regierung teil.
Die Staatskanzleien sind insbesondere auch zustandig fur die Organisation von Wahlen und
Volksabstimmungen
. Fruher waren sie auch zustandig fur das Sekretariat des
Kantonsparlaments
. Heute (Stand 1. Januar 2021) ist das nur noch in funf kleineren Kantonen der Fall. In zehn Kantonen sind die
Parlamentsdienste
den Staatskanzleien noch administrativ untergeordnet, unterstehen aber fachlich dem Parlament. In weiteren elf Kantonen sind die Parlamentsdienste getrennt von der Staatskanzlei und unterstehen allein dem Parlament.
[3]
Im
kaiserlichen Osterreich
war die
Hofkanzlei
das
Kabinett
des Kaisers. Ab
Joseph I.
gab es zwei osterreichische Hofkanzleien: die des Hofes und Staates, und eine zweite, die die ?
provincialia
et iudicialia“ besorgte, und als Vorlaufer des
Innen-
und des
Justizministeriums
gesehen werden kann. Unter Kaiser
Karl VI.
wurde sie 1720 restrukturiert
[4]
und zog 1721 als
Geheime Hof- und Staatskanzlei
in das Gebaude, das auf dem Meierhof des Hofspitals direkt an der machtigen
Stadtbefestigung
von
Johann Lukas von Hildebrandt
errichtet wurde, das heutige Haus
Ballhausplatz 2
.
[5]
Von 1742 bis 1848 war diese [
Haus-
,]
Hof- und Staatskanzlei
[6]
die oberste, dem Monarchen unmittelbar ?zuarbeitende“ Regierungsstelle. Mit
Haus
war das Haus
Habsburg
, meist
Haus Osterreich
genannt, gemeint; der
Hof
bezeichnete den Monarchen, seine Familie und seinen
Hofstaat
und die Regierung,
Staat
die Gesamtmonarchie.
Offizielle Bezeichnung war ab 1743 unter
Maria Theresia
Kaiserliche Konigliche
geheime Hof- und Staats-Canzley der auswartigen Geschafte
. Die innenpolitischen Angelegenheiten gingen an das
directorium in publicis et cameralibus
, die
judikativen
an die
Oberste Justizstelle
. Per 1. April 1757 wurden die ursprunglich spanischen Behorden (
Consejos
)
Consejo Supremo de Italia
(zustandig fur
Mailand
und
Mantua
) und
Consejo de Flandes
(fur die
Osterreichischen Niederlande
) als
Niederlandisches
[7]
bzw.
Italienisches Departement
in die Staatskanzlei eingegliedert. Der Name war nun
K.K. geheime Hof- und Staats-Canzley der auswartigen, Niederlandischen und Italianischen Geschafte
.
1793 wurden diese Departements in zwei eigene Hofkanzleien ausgelagert, die Staatskanzlei bekam ihren ursprunglichen Namen.
[8]
1811?1820 war die Bezeichnung
K.K. geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei fur die auswartigen Geschafte
, weil sie nach 1804 nun auch das
habsburgische Kaisertum
in persona
vertrat. Ab 1821 hieß sie
K.K. geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei.
Die Behorde wurde
mit 1848
in
k. k.
,
ab 1867
in
K.u.k. Ministerium des kaiserlichen und koniglichen Hauses und des Außern
umbenannt
[9]
und bestand bis
November 1918
.
Insbesondere leitete die Haus-, Hof- und Staatskanzlei die
Diplomatie
und
Außenpolitik
der Habsburgermonarchie, und kann als Vorlaufer des
Osterreichischen Außenministeriums
wie auch des
Bundeskanzleramts
gesehen werden. ?
Ballhausplatz
“ ist in Osterreich bis heute die Bezeichnung fur das politische Machtzentrum der Republik.
Insgesamt hatte die Behorde in ihrer Geschichte ab Karl VI. sieben Vorsteher.
[10]
Prominentester dieser
Staatskanzler
war
Furst Metternich
, den 1848 die Revolution im
Kaisertum Osterreich
zu Rucktritt und Flucht veranlasste.
Im republikanischen Osterreich waren Staatskanzler und Staatskanzlei 1918?1920 und 1945 Bezeichnungen im noch mit provisorischer Verfassung tatigen Staat, die in der Folge durch Bundeskanzler bzw. Bundeskanzleramt ersetzt wurden. Staatskanzler war beide Male
Karl Renner
.
- ↑
Ubersicht Oberste Landesbehorden Sachsen-Anhalt
(
Memento
vom 21. Februar 2014 im
Internet Archive
)
- ↑
Oberste Landesbehorden Brandenburg
- ↑
Konferenz der kantonalen Ratssekretare:
Parlamente im Vergleich, 4. Organisatorische Fragen.
Abgerufen am 10. Januar 2021
.
- ↑
Erwin Matsch:
Der Auswartige Dienst von Osterreich(-Ungarn) 1720-1920
. Bohlau Verlag, Wien 1986,
ISBN 3-205-07269-3
, insb. Kapitel
Zentralleitung
,
S.
47
ff
. (
eingeschrankte Vorschau
in der Google-Buchsuche).
- ↑
Bundeskanzleramt, Abt. VII/6 Bundespressedienst; Peter Plener (Red.), Amt 7 (Waldegg/Bekesi, Gestaltung):
Das Bundeskanzleramt.
Folder, o. D. (
pdf
(
Memento
des
Originals
vom 16. August 2013 im
Internet Archive
)
Info:
Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß
Anleitung
und entferne dann diesen Hinweis.
@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.bka.gv.at
, bka.gv.at).
- ↑
vgl.
Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei
bei:
AT-OeStA/HHStA StK Staatskanzlei, 1500-1860
- ↑
Renate Zedinger:
Die Verwaltung der Osterreichischen Niederlande in Wien (1714?1795): Studien zu den Zentralisierungstendenzen des Wiener Hofes im Staatswerdungsprozess der Habsburgermonarchie
. Band 7 von
Schriftenreihe
der Osterreichischen Gesellschaft zur Erforschung des Achtzehnten Jahrhunderts. Bohlau Verlag, Wien 2000,
ISBN 3-205-99011-0
, insb.
Das Niederlandische Departement
,
S.
96?103
(
eingeschrankte Vorschau
in der Google-Buchsuche).
- ↑
zum Stand zuletzt siehe: Joseph Marx von Liechtenstern:
Staatsverfassung der Oesterreichischen Monarchie im Grundrisse
. Verlag v. Kleinmayer, Wien 1791,
Staatskunde
, Funfter Abschnitt
Staatsamter
, II.
Geheime Hof- und Staatskanzlei
,
S.
303
ff
. (
Google eBook, vollstandige Ansicht
).
- ↑
vgl.
Ministerium des kaiserlichen Hauses und des Außern
bei:
AT-OeStA/HHSTA MdA Ministerium des Außern, 1784?1924
- ↑
Matsch:
Der Auswartige Dienst
. 1986, Abschnitt a)
Vorsteher
,
S.
53
ff
. (
Google Buch-Suche
).