Staatskanzlei

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Eine Staatskanzlei ist im Verwaltungsrecht der deutschsprachigen Staaten die Behorde , die administrative und Stabsfunktionen fur den Regierungschef oder das Staatsoberhaupt wahrnimmt.

Deutschland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin

In den meisten Landern Deutschlands ist die Staatskanzlei (auch Senatskanzlei oder Staatsministerium ) Amtssitz des Ministerprasidenten . Die Beamten und Angestellten der Staatskanzlei unterstutzen den Ministerprasidenten bei der Ausubung seiner Amtsgeschafte. Die Staatskanzlei hat den Status einer obersten Landesbehorde . [1] [2] Der Amtschef der Staatskanzlei wird zumeist Chef der Staatskanzlei (CdS) genannt.

Zentrale Aufgaben sind die umfassende Unterrichtung, die Aufbereitung von Problemen, die Vorbereitung von Entscheidungen fur den jeweiligen Regierungschef, die Durchsetzung der Richtlinienkompetenz des Regierungschefs sowie Planung, Koordinierung, Steuerung und Kontrolle der Regierungsarbeit. In das Aufgabengebiet der Behorde fallen auch die Vorbereitung der Entscheidungen uber die Verleihung von Orden und Staatspreisen , die Organisation von Protokollangelegenheiten sowie die Presse- und Offentlichkeitsarbeit .

In den deutschen Stadtstaaten (siehe Berlin , Bremen und Hamburg ) entspricht die Senatskanzlei der Staatskanzlei; Baden-Wurttemberg verwendet den Begriff Staatsministerium .

Staatskanzleien der deutschen Lander [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Schweiz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In den Schweizer Kantonen ist die Staatskanzlei ( franzosisch Chancellerie d’Etat, italienisch Cancelleria dello Stato, ratoromanisch Chanzlia chantunala ) die zentrale Stabsstelle der Kantonsregierung . Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird sie Kantonskanzlei genannt, im Kanton Appenzell Innerrhoden Ratskanzlei, im Kanton Basel-Landschaft Landeskanzlei und in den Kantonen Graubunden sowie Uri Standeskanzlei. Ihr Leiter wird als Staatsschreiber (franzosisch chancelier d’Etat, italienisch cancelliere dello Stato, ratoromanisch chancelier ) bezeichnet; in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Glarus heißt er Ratsschreiber, in den Kantonen Basel-Landschaft, Nidwalden und Obwalden Landschreiber, in den Kantonen Graubunden sowie Uri Kanzleidirektor und im Kanton St. Gallen Staatssekretar . Er nimmt in der Regel ohne Stimmrecht an den Beratungen der Regierung teil.

Die Staatskanzleien sind insbesondere auch zustandig fur die Organisation von Wahlen und Volksabstimmungen . Fruher waren sie auch zustandig fur das Sekretariat des Kantonsparlaments . Heute (Stand 1. Januar 2021) ist das nur noch in funf kleineren Kantonen der Fall. In zehn Kantonen sind die Parlamentsdienste den Staatskanzleien noch administrativ untergeordnet, unterstehen aber fachlich dem Parlament. In weiteren elf Kantonen sind die Parlamentsdienste getrennt von der Staatskanzlei und unterstehen allein dem Parlament. [3]

Osterreich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im kaiserlichen Osterreich war die Hofkanzlei das Kabinett des Kaisers. Ab Joseph I. gab es zwei osterreichische Hofkanzleien: die des Hofes und Staates, und eine zweite, die die ? provincialia et iudicialia“ besorgte, und als Vorlaufer des Innen- und des Justizministeriums gesehen werden kann. Unter Kaiser Karl VI. wurde sie 1720 restrukturiert [4] und zog 1721 als Geheime Hof- und Staatskanzlei in das Gebaude, das auf dem Meierhof des Hofspitals direkt an der machtigen Stadtbefestigung von Johann Lukas von Hildebrandt errichtet wurde, das heutige Haus Ballhausplatz 2 . [5] Von 1742 bis 1848 war diese [ Haus- ,] Hof- und Staatskanzlei [6] die oberste, dem Monarchen unmittelbar ?zuarbeitende“ Regierungsstelle. Mit Haus war das Haus Habsburg , meist Haus Osterreich genannt, gemeint; der Hof bezeichnete den Monarchen, seine Familie und seinen Hofstaat und die Regierung, Staat die Gesamtmonarchie.

Offizielle Bezeichnung war ab 1743 unter Maria Theresia Kaiserliche Konigliche geheime Hof- und Staats-Canzley der auswartigen Geschafte . Die innenpolitischen Angelegenheiten gingen an das directorium in publicis et cameralibus , die judikativen an die Oberste Justizstelle . Per 1. April 1757 wurden die ursprunglich spanischen Behorden ( Consejos ) Consejo Supremo de Italia (zustandig fur Mailand und Mantua ) und Consejo de Flandes (fur die Osterreichischen Niederlande ) als Niederlandisches [7] bzw. Italienisches Departement in die Staatskanzlei eingegliedert. Der Name war nun K.K. geheime Hof- und Staats-Canzley der auswartigen, Niederlandischen und Italianischen Geschafte .

1793 wurden diese Departements in zwei eigene Hofkanzleien ausgelagert, die Staatskanzlei bekam ihren ursprunglichen Namen. [8] 1811?1820 war die Bezeichnung K.K. geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei fur die auswartigen Geschafte , weil sie nach 1804 nun auch das habsburgische Kaisertum in persona vertrat. Ab 1821 hieß sie K.K. geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei. Die Behorde wurde mit 1848 in k. k. , ab 1867 in K.u.k. Ministerium des kaiserlichen und koniglichen Hauses und des Außern umbenannt [9] und bestand bis November 1918 .

Insbesondere leitete die Haus-, Hof- und Staatskanzlei die Diplomatie und Außenpolitik der Habsburgermonarchie, und kann als Vorlaufer des Osterreichischen Außenministeriums wie auch des Bundeskanzleramts gesehen werden. ? Ballhausplatz “ ist in Osterreich bis heute die Bezeichnung fur das politische Machtzentrum der Republik.

Insgesamt hatte die Behorde in ihrer Geschichte ab Karl VI. sieben Vorsteher. [10] Prominentester dieser Staatskanzler war Furst Metternich , den 1848 die Revolution im Kaisertum Osterreich zu Rucktritt und Flucht veranlasste.

Im republikanischen Osterreich waren Staatskanzler und Staatskanzlei 1918?1920 und 1945 Bezeichnungen im noch mit provisorischer Verfassung tatigen Staat, die in der Folge durch Bundeskanzler bzw. Bundeskanzleramt ersetzt wurden. Staatskanzler war beide Male Karl Renner .

Entsprechende Behorden auf Bundesebene [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Ubersicht Oberste Landesbehorden Sachsen-Anhalt ( Memento vom 21. Februar 2014 im Internet Archive )
  2. Oberste Landesbehorden Brandenburg
  3. Konferenz der kantonalen Ratssekretare: Parlamente im Vergleich, 4. Organisatorische Fragen. Abgerufen am 10. Januar 2021 .
  4. Erwin Matsch: Der Auswartige Dienst von Osterreich(-Ungarn) 1720-1920 . Bohlau Verlag, Wien 1986, ISBN 3-205-07269-3 , insb. Kapitel Zentralleitung , S.   47   ff . ( eingeschrankte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Bundeskanzleramt, Abt. VII/6 Bundespressedienst; Peter Plener (Red.), Amt 7 (Waldegg/Bekesi, Gestaltung): Das Bundeskanzleramt. Folder, o. D. ( pdf ( Memento des Originals vom 16. August 2013 im Internet Archive )   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.bka.gv.at , bka.gv.at).
  6. vgl. Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei bei: AT-OeStA/HHStA StK Staatskanzlei, 1500-1860
  7. Renate Zedinger: Die Verwaltung der Osterreichischen Niederlande in Wien (1714?1795): Studien zu den Zentralisierungstendenzen des Wiener Hofes im Staatswerdungsprozess der Habsburgermonarchie . Band 7 von Schriftenreihe der Osterreichischen Gesellschaft zur Erforschung des Achtzehnten Jahrhunderts. Bohlau Verlag, Wien 2000, ISBN 3-205-99011-0 , insb. Das Niederlandische Departement , S.   96?103 ( eingeschrankte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. zum Stand zuletzt siehe: Joseph Marx von Liechtenstern: Staatsverfassung der Oesterreichischen Monarchie im Grundrisse . Verlag v. Kleinmayer, Wien 1791, Staatskunde , Funfter Abschnitt Staatsamter , II. Geheime Hof- und Staatskanzlei , S.   303   ff . ( Google eBook, vollstandige Ansicht ).
  9. vgl. Ministerium des kaiserlichen Hauses und des Außern bei: AT-OeStA/HHSTA MdA Ministerium des Außern, 1784?1924
  10. Matsch: Der Auswartige Dienst . 1986, Abschnitt a) Vorsteher , S.   53   ff . ( Google Buch-Suche ).