Die
Restauration
war eine Zeitepoche der europaischen
Restauration
und der
Schweizer Geschichte
, die vom politischen
Konservatismus
und der
Reaktion
gepragt war. In der
Schweiz
dauerte sie von 1814 bis 1830.
Pragend fur die Epoche der Restauration ist das gegenuber der Zeit der
Franzosischen Revolution
revidierte Staatsideal. In Ruckbezug auf das
Ancien Regime
beruht der Staat auf den Prinzipien der
Autoritat
und der
Legitimitat
sowie auf der Uberzeugung, dass die uberlieferten Herrschaftsverhaltnisse einer gottgewollten Ordnung entsprechen. Der Staat ist in diesem Verstandnis nicht von Menschen geschaffen, sondern steht mit unbedingter Autoritat uber ihnen. In der
politischen Romantik
wird der Freiheitsbegriff dahingehend verstanden, dass die Freiheit der Vorrechte im
standisch
gegliederten
Patrimonialstaat
als wahre Freiheit gilt. Das Gedankengut der Restauration wurde stark vom Berner
Karl Ludwig von Haller
gepragt, der in seinem Werk ≪Restauration der Staatswissenschaft≫ das aufgeklarte Verstandnis vom Staat demontierte.
Die Zeit der franzosischen Dominanz uber die Schweiz endete mit dem Ruckzug der franzosischen Truppen uber den Rhein und dem Abzug der italienischen Truppen aus dem Tessin im Herbst 1813. Die ausserordentliche eidgenossische
Tagsatzung
, die am 15. November 1813 in Zurich zusammentrat, erklarte darauf einseitig die
bewaffnete Neutralitat
, loste sich aber noch nicht endgultig von Frankreich. Die Alliierten entsandten deshalb zwei Gesandte nach Zurich, den Grafen
Ioannis Kapodistrias
[1]
und Baron
Ludwig von Lebzeltern
, die als die besten Diplomaten der Koalition galten. Sie agierten geschickt zwischen Kantonen und erreichten zusammen mit den geheimen Agenten, die in den Kantonshauptstadten agitierten, dass die Tagsatzung den Durchmarsch der
alliierten Truppen
durch das schweizerische Territorium ohne Reaktion hinnahm. Der General
Ferdinand von Bubna und Littitz
drang uber Bern und Lausanne am 28. Dezember bis nach Genf vor, wo die Republik Genf wiederaufgerichtet wurde. Erst nachdem die Niederlage
Napoleon Bonapartes
klar absehbar war und die alliierten Truppen an der Nordgrenze standen, erklarte am 29. Dezember eine Versammlung von Vertretern von zehn alten Kantonen in Zurich die Aufhebung der
Mediationsverfassung
. Damit begann eine Zeit des Ubergangs, der keinesfalls reibungslos erfolgte. Die Uneinigkeit der Kantone darin, wie die kunftige territoriale und konstitutionelle Ordnung der Schweiz ausgestaltet werden sollte, bedrohte zeitweise die weitere Existenz der Schweiz und provozierte mehrfach die Intervention der alliierten Machte.
Nach der Versammlung von Zurich standen sich zwei Lager gegenuber. Auf der einen Seite zehn der dreizehn alten Kantone, welche die Beibehaltung der Aufhebung der Untertanenverhaltnisse befurworteten (Uri, Schwyz, Luzern, Zurich, Glarus, Zug, Freiburg, Basel, Schaffhausen und Appenzell) und denen sich deshalb auch die neuen Kantone
Aargau
,
Thurgau
,
St. Gallen
und
Waadt
anschlossen. Sie bildeten den sog.
Bundesverein
mit Zurich als
Vorort
. Auf der anderen Seite standen die Kantone, die eine Wiederherstellung der
aristokratischen
Ordnung, der
dreizehnortigen Eidgenossenschaft
und der ehemaligen Untertanengebiete verlangten. Haupt dieser Partei war Bern, wo am 23. Dezember 1813 nach der Ankunft der osterreichischen Truppen unter General Bubna das
Patriziat
wieder an die Macht gelangt war. Nach weiteren Gegenrevolutionen stiessen auch die Stadte Freiburg, Solothurn, Luzern sowie Zug und Unterwalden zu dieser Partei. Diese Kantone bildeten die sog. ≪Alte Schweiz≫ mit einer Gegentagsatzung in Luzern. Aus Sicht der alliierten Machte sollte das Prinzip der Legitimitat der territorialen Neuordnung zugrunde liegen, wobei unter Legitimitat Herrschaftsverhaltnisse verstanden wurden, die auf Geschichte, Herkommen und volkerrechtlichem Vertrag beruhten. Legitim waren also die Anspruche der angestammten Monarchen ? in der Schweiz waren dies beispielsweise die ehemals regierenden Orte ? auf ihr durch volkerrechtliche Vertrage begrenztes Herrschaftsgebiet. Durch die Revolution begrundete Machtverhaltnisse wurden als illegitime Usurpation der Macht angesehen. Im Prinzip stand deshalb der Bestand der nach 1798 neu gebildeten Kantone auf dem Spiel. Diese konnten sich immerhin darauf berufen, dass die territoriale Ordnung der Mediationszeit auch von den meisten Grossmachten anerkannt worden war.
Im Marz drohte der Konflikt in einen Burgerkrieg auszuarten, Bern, Waadt und Aargau mobilisierten Truppen. Die auslandischen Machte nahmen indirekt auf der Seite der einen oder anderen Partei an den Konflikten Anteil. Entscheidend war der Einfluss des waadtlandischen Patrioten
Frederic-Cesar de la Harpe
auf den russischen Zaren Alexander zugunsten der neuen Kantone. Erst auf die Drohung einer militarischen Intervention durch die Alliierten schloss sich die Gegentagsatzung am 6. April 1814 der Tagsatzung des Bundesvereins an. In Zurich bildete sich dadurch die sog. ≪Lange Tagsatzung≫, die sich vom 6. April 1814 bis zum 31. August 1815 mit der Neuordnung der Schweiz befasste. Der innere Streit um die Zukunft der neuen Kantone und um die gemeinsame Verfassung dauerte jedoch weiter an.
Zuerst wurden in den einzelnen Kantonen die Verfassungen im Sinne der Restauration revidiert, teilweise unter starker Einmischung alliierter Diplomaten. In den ehemaligen
Landsgemeindekantonen
wurden die alte Ordnung und die Rechtsungleichheiten wiederhergestellt. In den Stadtkantonen wurden die Vorrechte der Aristokratie wieder eingefuhrt und das Ubergewicht der Stadte uber die Landschaft verstarkt. Eine vollige Ruckkehr zur alten Untertanigkeit schien jedoch unmoglich. Durch die Verscharfung des
Zensus
und die Einfuhrung indirekter Wahlsysteme wurde auch in den neuen Kantonen der Regierung ein aristokratisches Geprage verliehen. Die verlangerten Amtsdauern und das Ubergewicht der sog. ≪Kleinen Rate≫ (Exekutive) ermoglichten es dominanten, aristokratisch gesinnten Politikern, fast unangefochten zu regieren. In allen Kantonen konnten aber die revolutionaren Neuerungen nicht vollig ruckgangig gemacht werden, insbesondere in den neuen Kantonen blieben auch die restaurativen Verfassungen freiheitlich gepragt.
Die Verhandlungen uber die Bundesorganisation kamen erst auf neuerlichen Druck der alliierten Machte im September zu einem Abschluss, indem die endgultige Regelung der Streitfragen, uber die sich die Kantone nicht einig werden konnten, dem Wiener Kongress ubertragen wurde. Der Entwurf des Bundesvertrags wurde am 9. September 1814 nach einer erneuten Ermahnung des bevollmachtigten britischen Ministers
Stratford Canning
durch die Tagsatzung fur angenommen erklart, obwohl Schwyz, Nidwalden und Appenzell Innerrhoden bis zuletzt ihre Zustimmung verweigerten.
Kurz vor Beginn des Wiener Kongresses sprach sich die Tagsatzung am 12. September fur die Aufnahme der Republik
Genf
, des
Furstentums Neuenburg
und der
Republik Wallis
in die Eidgenossenschaft aus. Das Wallis war Anfang 1814 von den franzosischen Truppen verlassen worden, worauf sich die oberen und unteren
Zenden
des Wallis in Sitten zu Verhandlungen fur eine Neubildung der Republik Wallis versammelten. Eine Einigung im Streit um die politische Gleichberechtigung der Zenden konnte erst am 12. Mai 1815 erreicht werden. Das Furstentum Neuenburg wurde im Dezember 1813 von osterreichischen Truppen besetzt und im Juni 1814 wieder unter preussische Verwaltung genommen. In Genf konstituierte sich nach dem osterreichischen Einmarsch Ende 1813 am 1. Januar 1814 eine unabhangige Republik mit aristokratischer Verfassung. Die Abtretung des Wallis und Genfs wurde bereits im
Ersten Pariser Frieden
vom 30. Mai 1814 von Frankreich anerkannt, die definitive Angliederung an die Schweiz blieb jedoch dem Wiener Kongress vorbehalten.
Am
Wiener Kongress
vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 war die Schweiz mit einer eigenen Gesandtschaft vertreten, die aus den drei konservativen Politikern
Hans von Reinhard
,
Johann Heinrich Wieland
und
Johann von Montenach
bestand. Daneben reisten noch eine ganze Menge von inoffiziellen Vertretern, Privatpersonen und Lobbyisten nach Wien, um die territoriale Neugestaltung der Schweiz irgendwie zu beeinflussen. Die offizielle Gesandtschaft hatte den Auftrag, die Anerkennung der Neutralitat durch die Grossmachte zu erreichen und nach Moglichkeit Gebietsabrundungen zu erreichen. Die zahlreichen Partikularinteressen der Kantone und die Intrigen der inoffiziellen und offiziellen Gesandten beeintrachtigten aber den Erfolg der Gesandtschaft stark. Die meisten einflussreichen Diplomaten Grossbritanniens, Russlands und Osterreichs wurden durch die Zerstrittenheit und die Komplexitat der Gemengelage bei den territorialen Fragen, welche die Schweiz betrafen, eher abgeschreckt. Der sinkende Einfluss Russlands bewirkte ausserdem eine Abnahme der Sympathie fur die Schweiz. Das Thema Schweiz wurde in einem besonderen Ausschuss des Kongresses beraten, der auf Anraten der ≪Schweiz-Experten≫ Stratford Canning und
Kapodistrias
gebildet wurde, um die divergierenden Interessen der zahlreichen schweizerischen Parteien von den ansonsten schon komplizierten Verhandlungen des Kongresses abzusondern. Dem Ausschuss gehorten erfahrene Diplomaten an, z. B.
Heinrich Friedrich Karl vom Stein
und
Wilhelm von Humboldt
.
Nach der Ruckkehr Napoleons von Elba am 1. Marz 1815 (→
Herrschaft der Hundert Tage
) ernannte die Tagsatzung
Niklaus Franz von Bachmann
zum General der schweizerischen Armee und liess eine Grenzbesetzung durchfuhren. Am 20. Marz beschloss der Wiener Kongress unter dem Eindruck der franzosischen Bedrohung eine Erklarung zur Zukunft der Schweiz, in der wichtige Zugestandnisse in Aussicht gestellt wurden:
- Der territoriale Bestand der 19 Kantone der Mediationszeit wurde anerkannt und garantiert. Die neuen Kantone mussten jedoch den alten Kantonen finanzielle Entschadigungen fur deren Staatseigentum auf ihrem Gebiet leisten. Der Kanton St. Gallen sollte dem ehemaligen Furstabt von St. Gallen eine Pension bezahlen.
- Neu wurden die Kantone Wallis, Neuenburg und Genf als schweizerisch anerkannt. Neuenburg blieb jedoch als Furstentum weiter mit der Dynastie der
Hohenzollern
und damit mit
Preussen
verbunden. Zudem erhielt Bern den grossten Teil des ehemaligen
Furstbistums Basel
als Entschadigung fur den Verlust der Waadt und des
Berner Aargaus
. Ein kleiner Teil ging an den Kanton Basel. Der Kanton Waadt erhielt das
Dappental
zuruck.
- Die ehemaligen Untertanengebiete der
Drei Bunde
,
Veltlin
,
Chiavenna
und
Bormio
, gingen endgultig an das
Konigreich Lombardo-Venetien
, das zu Osterreich gehorte. Grenzbereinigungen konnten weder fur das Tessin (
Campione
) noch fur Graubunden (
Livigno
,
Val San Giacomo
) oder Schaffhausen (
Busingen
,
Jestetter Zipfel
) erreicht werden.
- Weiter wurde die Anerkennung und Gewahrleistung der immerwahrenden Neutralitat sowie eine Gebietserweiterung fur den Kanton Genf in Aussicht gestellt.
Im Fruhjahr erhohten die Alliierten den diplomatischen Druck auf die Schweiz, so dass die Tagsatzung am 20. Mai die Neutralitat aufgab und Frankreich den Krieg erklarte. Dadurch konnten die alliierten Truppen durch das Wallis und durch Basel nach Frankreich eindringen. Schweizerische Truppen unter General Bachmann drangen im Juli in die
Franche-Comte
ein, der Feldzug wurde jedoch zu einem Fiasko. Weitere Kontingente der Armee waren an der Belagerung der franzosischen
Festung Huningen
bei Basel beteiligt. Mit deren Kapitulation am 28. August endete die letzte militarische Aktion im Ausland mit schweizerischer Beteiligung.
Der
Zweite Pariser Friede
zwischen den Alliierten und Frankreich vom 20. November 1815 brachte der Schweiz auf Druck des Genfer Diplomatien
Charles Pictet de Rochemont
eine Geldentschadigung und die Abtretung eines Gebietsstreifens zwischen dem Kanton Waadt und Genf. Damit konnte eine Landverbindung zwischen Genf und der Schweiz hergestellt werden. Das
Pays de Gex
konnte zwar nicht fur Genf gewonnen werden, aber Frankreich musste der Einrichtung einer zollfreien Zone zustimmen. Der grosste Erfolg von de Rochemont war jedoch die erstmalige Anerkennung der immerwahrenden bewaffneten Neutralitat und der territorialen Integritat der Schweiz durch die Grossmachte, die eine von ihm formulierte Erklarung unterzeichneten (→
Schweizerische Neutralitat
). Die Neutralitat wurde ausserdem auf
Hochsavoyen
ausgedehnt, das zum
Konigreich Sardinien-Piemont
gehorte.
≪ …les Puissances signataires de la declaration de Vienne font par le present acte, une reconnaissance formelle et authentique de la neutralite perpetuelle de la Suisse, et elles lui garantissent l’integrite et l’inviolabilite de son territoire dans ses nouvelles limites, telles qu’elles sont fixees, tant par l’acte du Congres de Vienne que par le Traite de Paris de ce jour, et telles qu’elles le seront ulterieurement, conformement a la disposition du 3 novembre ci-joint en extrait qui stipule en faveur du corps helvetique un nouvel accroissement de territoire a prendre sur la Savoie pour arrondir et desenclaver le canton de Geneve.
Les Puissances reconnaissent et garantissent egalement la neutralite des parties de la Savoie designees par l’acte du Congres de Vienne du 29 mars 1815 et par le Traite de Paris de ce jour, comme devant jouir de la neutralite de la Suisse, de la meme maniere que si elles appartenaient a celle-ci.
Les Puissances signataires de la declaration du 20 mars reconnaissent authentiquement par le present acte que la neutralite et l’inviolabilite de la Suisse et son independance de toute influence etrangere sont dans les vrais interets de la politique de l’Europe entiere… ≫
?
Declaration des Puissances portant reconnaissance et garantie de la neutralite perpetuelle de la Suisse et de l’inviolabilite de son territoire, 20. November 1815.
[2]
Die Anerkennung der Neutralitat durch den Wiener Kongress wurde bis weit ins 20. Jahrhundert von der schweizerischen Politik und Geschichtsschreibung als eine der wichtigsten diplomatischen Errungenschaften der Neuzeit gewertet. Zeitweise wurde diese Neutralitat zu einem bestimmenden Element der schweizerischen staatlichen Identitat. Die Neutralitatserklarung ist im Kontext der damaligen Politik des
Machtegleichgewichts
zu verstehen. Die Errichtung eines Kordons von mittleren und kleinen Staaten zwischen den Grossmachten Preussen, Frankreich und Osterreich sollte diese voneinander isolieren und eine direkte Kriegsfuhrung erschweren.
Der
Bundesvertrag
wurde als erste selbstgeschaffene Staatsordnung der Schweiz am 7. August 1815 in Zurich im Grossmunster feierlich durch die Abgeordneten der 22 Kantone beschworen. Die Schweiz blieb durch diesen
Funfzehnerbund
ein
Staatenbund
, aber in noch deutlich loserer Form als wahrend der Mediationszeit.
Als einzige Bundesbehorde wurde im Bundesvertrag die
Tagsatzung
definiert. Sie war eine Versammlung der Abgesandten der 22 Kantone, die nur nach vorheriger Instruktion ihrer Regierungen stimmen durften. Jeder Kanton hatte eine Stimme. Alle zwei Jahre wechselte der Sitz der Tagsatzung zwischen den als
Vororten
festgelegten Kantonen Zurich, Bern und Luzern. Die ordentlichen Sitzungen wurden jeweils am ersten Montag im Juni abgehalten. Der Burgermeister oder Schultheiss des Vororts leitete als Prasident die Tagsatzung, besass aber nicht mehr den Titel eines Landammanns der Schweiz und verfugte uber keinerlei Vorrechte. Dennoch kann man ihn als Staatsoberhaupt der damaligen Schweiz bezeichnen. Die Tagsatzung besass das Recht, mit Dreiviertelmehrheit uber Bundnisse sowie uber Krieg und Frieden zu entscheiden. Sie wahlte den General, den Generalstab sowie die Obersten der rund 33'000 Mann starken eidgenossischen Armee, die sich aus den nach Bevolkerungsstarke festgelegten Kontingenten der Kantone zusammensetzte. Weiter entschied die Tagsatzung uber Handelsvertrage mit dem Ausland. Als einzige standige Einrichtung des Bundes musste die Bundeskanzlei, bestehend aus einem Bundeskanzler und einem Staatsschreiber sowie ihren Akten und dem Archiv, alle zwei Jahre umstandlich von Vorort zu Vorort umziehen.
Die Kantone erhielten umfangreiche
Souveranitatsrechte
zugesprochen. Sie konnten neu auch wieder
Militarkapitulationen
und Wirtschaftsvertrage mit dem Ausland abschliessen und auch Sonderbundnisse untereinander, sofern diese nicht gegen den Bund oder andere Kantone gerichtet waren. Da die Armee aus kantonalen Kontingenten bestand, besass jeder Kanton eine eigene Armee. Weiter pragten die Kantone eigenes Geld und erhoben Zolle an ihren Grenzen. Sie hielten auch das Post-, Salz- und Pulverregal. Auch die Niederlassungs- sowie die Handels- und Gewerbefreiheit wurden wieder durch kantonale Regelungen mehr oder weniger eingeschrankt.
Der Bundesvertrag gewahrte den Schweizern keinerlei Freiheitsrechte. Die Rechtsgleichheit, Religionsfreiheit und Pressefreiheit waren nicht garantiert. Allerdings wurde festgesetzt, dass es keine Untertanenlande mehr gab und dass die politischen Rechte nicht ausschliessliches Privileg einer Klasse der Kantonsburger sein durfen. Ebenfalls abgeschafft wurde das Schweizer Burgerrecht. Der Bestand der religiosen Einrichtungen, etwa der katholischen Kloster und Kapitel, wurde hingegen durch den Bundesvertrag garantiert. Eine Revision des Bundesvertrages war nicht vorgesehen.
Auf kantonaler Ebene vollzog sich die Restauration seit dem Fruhjahr 1815 in unterschiedlichem Ausmass. Die Landsgemeindekantone ausser Zug und Obwalden hoben ihre Verfassungen von 1803 auf und kehrten wieder zum verfassungslosen Zustand zuruck. Das Mindestalter fur das Mannerwahlrecht wurde dabei stark auf 18 Jahre in Ausserrhoden, auf 16 Jahre in Glarus und Schwyz sowie auf 14 Jahre in Nidwalden gesenkt. In Schwyz und Nidwalden wurden die politischen Rechte zudem wieder auf die alteingesessenen Burger eingeschrankt und damit die fruhere Rechtsungleichheit wiederhergestellt. In Bern, Solothurn, Luzern und Freiburg wurde in neuen Verfassungen 1814/15 die Herrschaft des stadtischen Patriziats wieder durchgesetzt, wobei in Bern und Luzern der Landschaft mindestens eine geringe Vertretung im Rat zugebilligt wurde. In den ehemaligen Zunftrepubliken Zurich, Basel und Schaffhausen wurde ebenfalls die stadtische Herrschaft unter Vertretung der Landschaft wiederhergestellt und der Zunftzwang wieder eingefuhrt. Auch die Kantone Genf, Wallis, Neuenburg, Graubunden, Aargau, Waadt, Thurgau, Tessin und St. Gallen erhielten neue Verfassungen, welche die Zentralgewalt starkten, einen strengen Zensus, lediglich indirekte Wahl der Volksvertretungen (Grosser Rat) sowie eine Dominanz der Exekutiven (Kleiner Rat) durch umfassende Machtbefugnisse, nichtoffentliche Staatsfuhrung und verlangerte Amtsdauern vorsahen. Obwohl damit die neue Staatsordnung der Kantone ein stark aristokratisches Geprage erhielt, wurden die freiheitlichen Errungenschaften der ≪Franzosenzeit≫ nicht vollig aufgegeben, da eine vollige Restauration der alten Zustande nicht mehr moglich war.
Einen wesentlichen Ruckschritt stellte die Aufhebung der Religionsfreiheit dar. An ihre Stelle trat die alte konfessionelle Intoleranz zwischen katholischen und reformierten Orten; in den paritatischen Kantonen begann die Rivalitat unter den Konfessionen um Einfluss im Staat von neuem. Durch die Zusammenarbeit zwischen dem autoritaren Staat und der jeweiligen Kirche wurden alte Sittenordnungen wieder durchgesetzt und ein Klima der sozialen und politischen Kontrolle aufgebaut. In die Kantone Wallis, Freiburg und Schwyz wurden die
Jesuiten
zuruckgerufen.
Nach der weiteren Beruhigung der Lage in Europa konnte die Schweiz 1816 ihr Territorium im
Turiner Vertrag
mit Sardinien-Piemont zum letzten Mal deutlich erweitern. Rund um Genf kamen einige Gemeinden von Sardinien-Piemont zur Schweiz, insbesondere die Stadt
Carouge
. Eine weitergehende Erweiterung Genfs um das Chablais und Faucigny scheiterte unter anderem am Widerstand der reformierten Genfer, die sich nicht von einem katholischen Umland majorisieren lassen wollten. Auf der anderen Seite zogerte auch Sardinien, seine katholischen Untertanen der reformierten Stadt Genf zu unterstellen. Weitreichende Garantien schutzten deshalb die katholische Kirche im neu entstandenen Kanton Genf. Hochsavoyen wurde schliesslich zumindest in eine zollfreie Zone umgewandelt, um die wirtschaftliche Entwicklung Genfs zu fordern.
In den folgenden Jahren schloss die Schweiz mit mehreren europaischen Landern neue Militarkapitulationen ab, um die Tradition des Soldnerwesens wieder aufzunehmen: 1816 mit den
Niederlanden
und Frankreich, zuletzt 1828 mit dem
Konigreich Neapel
. Weitere altere Kapitulationen existierten mit Spanien, Grossbritannien sowie dem Papst. Die Zahl der im Ausland als Soldner tatigen Schweizer reduzierte sich jedoch gegenuber 1787 von rund 40'000 auf rund 25'000. Bereits regte sich Widerstand gegen das Soldnerwesen aus konfessionellen oder sozialen Grunden. Bei der Auswahl der Offiziere wurden nach 1815 wieder die aristokratischen Familien bevorzugt, wobei Bewerber, die unter Napoleon gedient hatten, nicht eingestellt wurden. Daneben erfolgte bis 1819 eine bedeutende Starkung des eidgenossischen Militars, da das Fiasko beim Auszug in die Franche-Comte 1815 die Schwache des Heerwesens deutlich vor Augen gefuhrt hatte. Die Armee wurde auf gegen 70'000 Mann vergrossert und nach einem neuen einheitlichen Militarreglement organisiert. Eine Militaraufsichtsbehorde sollte dessen Ausfuhrung uberwachen. Zur Verbesserung der Ausbildung wurde am 1. August 1819 die eidgenossische Militarschule in
Thun
eroffnet und vom 15. bis 24. August 1820 ein erstes eidgenossisches Militarlager unter Oberst
Charles-Jules Guiguer de Prangins
in
Wohlen AG
durchgefuhrt. Die bis 1852 durchgefuhrten 14 eidgenossischen Militarlager forderten das kollektive Bewusstsein bei der militarischen Elite und bereiteten den Boden fur den spateren Bundesstaat. Bundnispolitisch sicherte sich die Tagsatzung 1817 mit dem Beitritt zur
Heiligen Allianz
ab.
Innenpolitisch war die Zeit nach 1815 gekennzeichnet durch die Zensur und den ≪Bund zwischen Obrigkeit und Altar≫. Besonders in den katholischen Kantonen herrschte konfessionelle Intoleranz. Die
Jesuiten
wurden wieder in die katholischen Kantone zuruckgerufen, um die Ausbildung der Priester und der Jugend der konservativ-katholischen Elite zu ubernehmen, zuerst ins Wallis, dann 1818 nach Freiburg und 1836 nach Schwyz. In der reformierten Schweiz breiteten sich verschiedene, zum Teil pietistische freie Gemeinden aus.
Pragend fur die kollektive Erinnerung des 19. Jahrhunderts waren die Hungerjahre 1816/17, als infolge des Vulkanausbruchs des
Tambora
wegen einer Missernte in den sog.
Schneesommern
die Nahrung knapp wurde und eine galoppierende Teuerung die letzte grosse Hungersnot in der Geschichte der Schweiz bewirkte. Der unablassige Regen und das schlechte Wetter jener Jahre wurden von
Mary Shelley
in ihrem Roman
Frankenstein
verarbeitet, der auf ihren Aufenthalt 1816 am
Genfersee
zuruckging. Insbesondere das Elend in der Ostschweiz veranlasste
Zar Alexander I.
zu einer grosszugigen Spende von 100'000 Rubeln und Getreidelieferungen aus Russland. Dazu kamen eine Wirtschaftskrise, sinkende Lohne und Arbeitslosigkeit, da die Schweizer Wirtschaft nach der Aufhebung der
Kontinentalsperre
wieder der billigen englischen Konkurrenz ausgesetzt war. Erschwerend kam hinzu, dass gleichzeitig Frankreich, die Niederlande und Osterreich ihre Markte mit
Schutzzollen
schutzten und damit den schweizerischen Export stark behinderten. Erst 1822, als Frankreich seine Schutzzolle auch auf die Einfuhr von Vieh ausdehnte, versuchte die Tagsatzung einen Handelskrieg mit Frankreich zu fuhren, der in einem Fiasko endete. In einem Retorsionskonkordat einigten sich nur 13½ Kantone auf Kampfzolle gegen Frankreich, so dass es zu einem Zollkrieg in der Schweiz selber kam und die Massnahme 1824 ohne Erfolg wieder aufgegeben werden musste.
Trotz dem vorherrschenden
Partikularismus
und ≪
Kantonligeist
≫ wurde auch der gemeineidgenossische Patriotismus wieder belebt, vor allem durch den
eidgenossischen Schutzenverein
, der durch das erste eidgenossische Freischiessen in
Aarau
vom 7. bis 12. Juni 1824 gegrundet wurde, die zahlreichen akademischen Turnvereine, die seit 1816 uberall in der Schweiz entstanden, und die Sangervereine. In diesen Vereinen und ihren gesamtschweizerischen Veranstaltungen wurde fruh schon uber eine Revision des Bundesvertrages, liberales Gedankengut und ein engeres Zusammenrucken der Kantone diskutiert. 1826 kam es anlasslich des Freiheitsfestes am Stoss in
Gais AR
zu einer ersten grossen Demonstration des patriotischen gesamteidgenossischen
Sempacher Vereins
fur mehr Freiheit und gegen den Kantonligeist und ein entschlossenes Auftreten gegen die politischen Interventionen der konservativen Nachbarlander.
Ein zusatzliches aussen- wie innenpolitisches Problem fur die Schweiz war der nach 1815 immer weiter anschwellende Strom von politischen Fluchtlingen (Liberale, Nationalisten, Anhanger Napoleons) aus Frankreich, Italien und Deutschland. Ausserdem wurde die schweizerische Presse trotz Zensur vom Ausland immer noch als zu frei und zu kritisch angesehen, weshalb wiederholt die konservativen Machte mit der Drohung einer militarischen Intervention (→ erstmals anlasslich des
Troppauer Furstenkongresses
wegen
Karl Follen
,
Wilhelm Snell
und
Karl Volker
) Zugestandnisse von der Tagsatzung zu erpressen suchten. Im Juli 1823 erliess sie deshalb das sogenannte ≪Press- und Fremdenkonklusum≫, das die Uberwachung der einheimischen Presse und die Einschrankung des Asylrechts enthielt. Zahlreiche prominente politisch Verfolgte verblieben in der Schweiz, z. B. die ehemalige Konigin von Holland,
Hortense de Beauharnais
, mit ihrem Sohn
Charles-Louis-Napoleon Bonaparte
, dem spateren Napoleon III. Vom Zustrom deutscher Lehrer und Dozenten profitierten die Kantonsschulen und Universitaten. Gleichzeitig wurde die Schweiz zum Tummelfeld auslandischer Spitzel und Spione und international gerne als Hauptbrutstatte internationaler Verschworungen dargestellt. Fur das Osmanische Reich stimmte dies insofern, als Genf 1825 zum Zentrum des europaischen
Philhellenismus
wurde, da der Genfer Bankier
Jean Gabriel Eynard
durch grosszugige Spenden die verschiedenen Philhellenenvereine der europaischen Lander unter seiner Fuhrung vereinigen konnte. Diese Vereine unterstutzten den Freiheitskampf der Griechen und stellten damit eine offene Bedrohung fur das restaurative Staatensystem dar.
Ab Mitte der 1820er Jahre erstarkten in der ganzen Schweiz wieder die liberalen Krafte, und die konservativen Regierungen sahen sich zunehmender Kritik ausgesetzt. Besonders die nationalen Vereine weckten den Patriotismus und das freiheitliche Denken. Die wichtigsten dieser Vereine waren der
Zofinger Studentenverein
(
Zofingia
, 1819), der patriotische
Sempacherverein
(1821), der
Schweizerische Schutzenverein
(1824) sowie die Turn- und Gesangsvereine. Uber allen stand die
Helvetische Gesellschaft
, die im Mai 1819 in
Bad Schinznach
nach langerer Unterbrechung zum ersten Mal wieder tagte und zur wichtigsten Vorkampferin des Liberalismus in der Schweiz wurde.
1828 begann die
Appenzeller Zeitung
von Johannes Meyer aus
Trogen
in entschiedener Sprache fur demokratische Neuerungen zu werben und die Pressezensur anzuklagen. Der liberale Landammann von Appenzell Ausserrhoden,
Mathias Oertly
, liess die Zeitung trotz politischem Druck aus anderen Kantonen gewahren. Das Blatt fand schweizweit ein grosses Publikum, da es die einzige systemkritische Publikation dieser Zeit war. In Zurich musste 1829 nach dem Finanzskandal um die Bank Finsler die Regierung auf Druck von
Paul Usteri
und
Ludwig Snell
eine beschrankte Pressefreiheit zulassen, da der langjahrige Staatsrat
Hans Konrad Finsler
sein Amt fur private Zwecke missbraucht hatte. Usteri forderte darauf die Einfuhrung des Offentlichkeitsprinzips fur die Zurcher Regierung, damit kunftig Korruptionsfalle wie der Fall Finsler vermieden werden konnten. Das Offentlichkeitsprinzip wurde von den konservativen Kraften vehement abgelehnt, da sich dadurch eine Verantwortlichkeit der Regierung gegenuber der Burgerschaft ableiten lasse, was den Prinzipien der Restauration zuwiderlief. Andere Kantone folgten dem Beispiel Zurichs, und schliesslich hob die Tagsatzung das ≪Press- und Fremdenkonklusum≫ von 1823 auf und uberliess die Aufsicht uber Presse und Auslander vollig den Kantonen. Dank dem Einfluss des liberalen Grossbritannien blieben die Interventionen der konservativen Grossmachte gegen diesen Liberalisierungsschritt aus. In der Prasidialrede von Heinrich Zschokke vor der Helvetischen Gesellschaft kundigte sich unter dem Eindruck der Ereignisse der bevorstehende Wandel an:
≪Umsonst ist seit 15 Jahren nun jeder Versuch gewagt worden, in jene gute alte Zeit zuruckzusteuern, deren Ergebnis der traurige Untergang der alten Eidgenossenschaft gewesen [ist]. Der gesunde Menschenverstand hat schon zu sehr Oberhand gewonnen; des Lichtes der Erfahrung und der Kenntnisse ist dem Geiste des Volkes schon zu viel geworden. Und der Geist ist [es] am Ende, der die Massen bewegt. Die Untrennbarkeit der Eidgenossenschaft steht unausrottbar in der
Nation
[sic], wenn sie auch in den Tagsatzungen verschwinden konnte.≫
Am 5. Mai 1830 formulierte der Zurcher
Heinrich Schinz
vor der Helvetischen Gesellschaft das Hauptziel der liberalen Bewegung in der Schweiz, die Errichtung eines Bundesstaats. Der schweizerische Liberalismus forderte Rechtsgleichheit, personliche Freiheitsrechte, Volksbildung, Offentlichkeit der Verwaltung, Gewaltentrennung, direkte Volkswahlen (→
Volkssouveranitat
) und
reprasentative Demokratie
. Die Anhanger des Liberalismus fanden sich im Bildungsburgertum und in der Wirtschaftselite. Sie waren zwar eine Minderheit, konnten aber im Lauf der Jahre durch ihre gute Organisation und Vernetzung sowie publizistische Prasenz die Mehrheit der Bevolkerung in einigen Kantonen auf ihre Seite bringen.
Als erste Kantone revidierten Waadt und Tessin im Fruhjahr 1830 ihre Verfassungen im liberalen Sinn. An der Tagsatzung in Bern griff der Berner Schultheiss
Emanuel Friedrich von Fischer
vergeblich die liberalen Tendenzen an, denn der Ausbruch der
Julirevolution
in Paris zeigte auch der Schweiz das Ende der Epoche der Restauration an. Bis 1831 brachte die liberale Erneuerungsbewegung der sogenannten
Regeneration
in zwolf Kantonen das Ende der Aristokratie und die Einfuhrung von Volkssouveranitat und Verfassungsstaat.
- Josef Hermenegild Arregger von Wildensteg
, Schultheiß in Solothurn
- Thomas Bornhauser
, Thurgauer Pfarrer und liberaler Politiker
- Jean Gabriel Eynard
, Genfer Bankier und Fuhrer der europaweiten Bewegung des Philhellenismus
- Hans Konrad Finsler
, fuhrender konservativer Zurcher Politiker wahrend der Restaurationszeit
- Gregoire Girard
, Padagoge und Verfechter des liberalen Rationalismus
- Karl Ludwig von Haller
, Staatsrechtler und Politiker aus Bern
- Friedrich Ludwig Keller
, fuhrender liberaler Politiker im Kanton Zurich
- Johannes Meyer
, Herausgeber der liberalen
Appenzeller Zeitung
- Karl von Muller-Friedberg
, konservativer Landammann des Kantons St. Gallen 1803?1832
- Josef Munzinger
, fuhrender liberaler Politiker im Kanton Solothurn
- Eduard Pfyffer
, fuhrender liberaler Politiker im Kanton Luzern
- Kasimir Pfyffer
, fuhrender liberaler Politiker im Kanton Luzern
- Heinrich Remigius Sauerlander
, Herausgeber der liberalen
Aarauer Zeitung
- Vinzenz Ruttimann
, konservativer Schultheiss des Kantons Luzern 1803?1831
- Rudolf Heinrich Schinz
(1777?1862), Arzt und Naturforscher, Prasident der Helvetischen Gesellschaft
- Jean Charles Leonard Simonde de Sismondi
, Genfer Historiker und Nationalokonom, Kritiker der schrankenlosen Industrialisierung
- Ludwig Snell
, liberaler Theologe, deutscher Fluchtling, massgebender liberaler Verfassungsrechtler
- Philippe Suchard
, Neuenburger Unternehmer und Chocolatier, Grunder der Firma Suchard
- Ignaz Paul Vital Troxler
, fuhrender liberaler Politiker im Kanton Zurich
- Paul Usteri
, liberaler Zurcher Publizist und Politiker
- David von Wyss
, 1814?1832 konservativer Burgermeister von Zurich
- Johann Heinrich Daniel Zschokke
(1771?1848), liberaler Politiker aus dem Kanton Aargau, deutscher Emigrant
Als Prasident der Tagsatzung amtierte jeweils der Regierungschef des Vorortkantons. Die Amtszeit dauerte normalerweise vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
- ↑
Kapodistrias ? der griechische Schutzengel der Schweiz
In:
Zeitblende
von
Schweizer Radio und Fernsehen
vom 18. Dezember 2021 (Audio)
- ↑
Antoine Morin:
Precis de l’histoire politique de la Suisse
. Paris, 1856. T. 2, Pieces justificatives, No 15, S. 423?425. Zit. bei Salamin, Documents d’Histoire suisse, S. 69?70.
- ↑
Verhandlungen der Helvetischen Gesellschaft zu Schinznach im Jahre 1829
. Zurich 1829, S. 28 ff. Zit. nach E. Gruner, W. Haeberli:
Werden und Wachsen des Bundesstaates 1815?1945
. Quellenhefte zur Schweizergeschichte, Heft 7. Aarau 1968, S. 9.