Regierender Burgermeister von Berlin

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Regierender Burgermeister von Berlin
Wappen Berlins
Amtierend
Kai Wegner
seit dem 27. April 2023
Anrede Herr Regierender Burgermeister [1]
Amtssitz Rotes Rathaus , Berlin   Berlin
Vorsitzender von Senat von Berlin
Amtszeit 5 Jahre
Stellvertreter Zwei Burgermeister
Letzte Wahl 12. Februar 2023
Nachste Wahl 2026
Wahl durch Abgeordnetenhaus von Berlin
Schaffung des Amtes 1950
Erster Amtsinhaber Ernst Reuter
Website [1]

Der Regierende Burgermeister von Berlin ist der Regierungschef des Landes Berlin und zugleich Stadtoberhaupt Berlins. Er fuhrt den Vorsitz im Berliner Senat , bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik , uberwacht deren Einhaltung und reprasentiert Berlin. Der Regierende Burgermeister wird vom Berliner Abgeordnetenhaus gewahlt.

Der Regierende Burgermeister von Berlin ernennt die weiteren Regierungsmitglieder (Senatoren) und bestimmt zwei von ihnen zu Burgermeistern, seinen Stellvertretern.

Er wird in seiner Arbeit durch die Senatskanzlei unterstutzt. [2]

Die zwolf Bezirke , in die Berlin unterteilt ist, haben jeweils einen Bezirksburgermeister . Diese sind jedoch keine klassischen Burgermeister, da die Bezirke aufgrund der Stellung Berlins als Einheitsgemeinde nicht ihrerseits eigene Gemeinden sind.

Regierender Burgermeister von Berlin ist seit dem 27. April 2023 Kai Wegner . Er regiert mit einer schwarz-roten Landesregierung ( Senat Wegner ).

Amtskonstitution [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In Berlin wird die Regierungsgewalt durch den Senat ausgeubt. Er besteht aus dem Regierenden Burgermeister und bis zu zehn [3] weiteren Senatsmitgliedern (Art. 55 der Verfassung von Berlin , VvB). Von diesen Senatoren in der Funktion von Ministern werden jeweils zwei als Burgermeister vom Regierenden Burgermeister zu seinen Stellvertretern ernannt (Art. 56 Abs. 2 Satz 2 VvB).

Dem Regierenden Burgermeister kommt dabei eine Doppelfunktion zu, weil Berlin ein Stadtstaat ist: Zum einen ist er bezuglich der Rolle Berlins als Land der Bundesrepublik Deutschland einem Ministerprasidenten gleichgestellt; zum anderen hat er die Funktion eines normalen Burgermeisters , weil Berlin zugleich eine politische Gemeinde ist.

Der Regierende Burgermeister wird gemaß Art. 56 Abs. 1 VvB mit der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin gewahlt. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, wird ein zweiter Wahlgang angesetzt. Wird auch dort diese Mehrheit nicht erreicht, genugt in einem dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der Stimmen. Nicht jeder Regierende Burgermeister war zuvor Spitzenkandidat seiner Partei bei einer Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin .

Der Regierende Burgermeister ernennt und entlasst gemaß Art. 56 Abs. 2 Satz 1 VvB die Senatoren von Berlin . Bis zum Inkrafttreten der letzten Verfassungsanderung vom 6. Juli 2006 wurden auch die einzelnen Senatoren vom Abgeordnetenhaus gewahlt.

Das Abgeordnetenhaus kann dem Regierenden Burgermeister mit der Zustimmung der Mehrheit der gewahlten Mitglieder des Abgeordnetenhauses das Vertrauen entziehen (Art. 57 VvB). Bei Annahme eines Misstrauensantrages hat der Regierende Burgermeister nach Art. 57 Abs. 3 Satz 2 VvB sofort zuruckzutreten. Es handelt sich also um ein negatives bzw. destruktives Misstrauensvotum .

Der Regierende Burgermeister verfugt etwa im Gegensatz zum Bundeskanzler uber keine vollwertige Richtlinienkompetenz : Die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt er nach Art. 58 Abs. 2 VvB mit Billigung des Abgeordnetenhauses.

Mangels anderslautender Regelung ist im Rahmen des passiven Wahlrechts ein Mindestalter des Regierenden Burgermeisters von 18 Jahren vorgesehen. Der Regierende Burgermeister muss zudem kein Mitglied des Abgeordnetenhauses sein.

In der Ministerprasidentenkonferenz (MPK) entspricht seine Stellung der eines Ministerprasidenten .

Amtssitz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

"Rotes Rathaus" - Senatskanzlei und Sitz des Regierenden Burgermeisters
Wahrend der Teilung war das Rathaus Schoneberg Amtssitz des Regierenden Burgermeisters.

Amtssitz des Regierenden Burgermeisters und des Senats ist das Rote Rathaus (Berliner Rathaus).

Durch die Teilung Berlins wurde eine Residenz fur das Oberhaupt der westlichen Teilstadt notwendig. Von 1949 an bis 1991 war zu diesem Zweck das Rathaus Schoneberg Amtssitz des Regierenden Burgermeisters von Berlin (bis 1990 Berlin (West) ).

Amtsbezuge [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Regierende Burgermeister erhalt Amtsbezuge ( Alimentationsprinzip ). Diese setzen sich aus dem Grundgehalt und Zulagen sowie Zuschlagen zusammen. Dabei entspricht das Grundgehalt gemaß § 11 Senatorengesetz (SenG) dem 1,2-fachen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B  11. Nach der Besoldungstabelle 2014 [4] waren das 165.407,76 Euro pro Jahr. Nach zwischenzeitlichen Anpassungen lag das Jahresgrundgehalt vom 1. April 2019 bis 31. Januar 2020 bei 193.418,35 Euro [5] und seit dem 1. Dezember 2022 bei 212.568,48 Euro. [6] Seine Bezuge sind steuerpflichtig, allerdings hat der Regierende Burgermeister ? wie Beamte  ? keine Arbeitslosenversicherungs- und keine Rentenbeitrage zu entrichten. Er erhalt wie seine Senatskollegen nach der Dauer der Amtszeit eine zu versteuernde Pension .

Sonstiges [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Aktuell leben mit Eberhard Diepgen , Walter Momper , Klaus Wowereit , Michael Muller und Franziska Giffey noch funf ehemalige Regierende Burgermeister.

Franziska Giffey ist die erste und bisher einzige Person, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt der Regierenden Burgermeisterin, als Senatorin erneut einem Berliner Senat angehort.

Neben vielen Wurdigungen durch Benennungen von Straßen, Platzen, Skulpturen oder Einrichtungen sind fruhere Amtsinhaber auch Namensgeber nachfolgender Auszeichnungen:

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Commons : Regierende Burgermeister von Berlin  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Ratgeber fur Anschriften und Anreden. Abgerufen am 26. Dezember 2021 .
  2. Website der Senatskanzlei ? abgerufen am 16. Marz 2019
  3. Verfassung von Berlin ? Abschnitt IV: Die Regierung. In: www.berlin.de. 1. November 2016, abgerufen am 9. Dezember 2016 .
  4. Besoldungstabelle Beamte Berlin 2014. Abgerufen am 28. September 2019 .
  5. Besoldungstabelle Beamte Berlin 2019. Abgerufen am 28. September 2019 .
  6. Besoldungstabelle Beamte Berlin 2023. Abgerufen am 27. April 2023 .