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Regierender Burgermeister von Berlin
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Wappen Berlins
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Amtierend
Kai Wegner
seit dem 27. April 2023
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Anrede
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Herr Regierender Burgermeister
[1]
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Amtssitz
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Rotes Rathaus
,
Berlin
Berlin
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Vorsitzender
von
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Senat von Berlin
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Amtszeit
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5 Jahre
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Stellvertreter
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Zwei
Burgermeister
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Letzte Wahl
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12. Februar 2023
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Nachste Wahl
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2026
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Wahl durch
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Abgeordnetenhaus von Berlin
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Schaffung des Amtes
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1950
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Erster Amtsinhaber
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Ernst Reuter
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Website
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[1]
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Der
Regierende Burgermeister von Berlin
ist der
Regierungschef
des
Landes
Berlin
und zugleich
Stadtoberhaupt
Berlins. Er fuhrt den Vorsitz im
Berliner Senat
, bestimmt die
Richtlinien der Regierungspolitik
, uberwacht deren Einhaltung und reprasentiert Berlin. Der Regierende Burgermeister wird vom
Berliner Abgeordnetenhaus
gewahlt.
Der Regierende Burgermeister von Berlin ernennt die weiteren Regierungsmitglieder (Senatoren) und bestimmt zwei von ihnen zu Burgermeistern, seinen Stellvertretern.
Er wird in seiner Arbeit durch die
Senatskanzlei
unterstutzt.
[2]
Die zwolf
Bezirke
, in die Berlin unterteilt ist, haben jeweils einen
Bezirksburgermeister
. Diese sind jedoch keine klassischen Burgermeister, da die Bezirke aufgrund der Stellung Berlins als
Einheitsgemeinde
nicht ihrerseits eigene Gemeinden sind.
Regierender Burgermeister von Berlin ist seit dem 27. April 2023
Kai Wegner
. Er regiert mit einer
schwarz-roten Landesregierung
(
Senat Wegner
).
In Berlin wird die
Regierungsgewalt
durch den
Senat
ausgeubt. Er besteht aus dem Regierenden Burgermeister und bis zu zehn
[3]
weiteren Senatsmitgliedern (Art. 55 der
Verfassung von Berlin
, VvB). Von diesen Senatoren in der Funktion von
Ministern
werden jeweils zwei als
Burgermeister
vom
Regierenden Burgermeister
zu seinen Stellvertretern ernannt (Art. 56 Abs. 2 Satz 2 VvB).
Dem Regierenden Burgermeister kommt dabei eine Doppelfunktion zu, weil Berlin ein
Stadtstaat
ist: Zum einen ist er bezuglich der Rolle Berlins als Land der
Bundesrepublik Deutschland
einem
Ministerprasidenten
gleichgestellt; zum anderen hat er die Funktion eines normalen
Burgermeisters
, weil Berlin zugleich eine politische Gemeinde ist.
Der Regierende Burgermeister wird gemaß Art. 56 Abs. 1 VvB mit der Mehrheit der Mitglieder des
Abgeordnetenhauses von Berlin
gewahlt. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, wird ein zweiter Wahlgang angesetzt. Wird auch dort diese Mehrheit nicht erreicht, genugt in einem dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der Stimmen. Nicht jeder Regierende Burgermeister war zuvor
Spitzenkandidat
seiner Partei bei einer
Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin
.
Der Regierende Burgermeister ernennt und entlasst gemaß Art. 56 Abs. 2 Satz 1 VvB die
Senatoren von Berlin
. Bis zum Inkrafttreten der letzten
Verfassungsanderung
vom 6. Juli 2006 wurden auch die einzelnen Senatoren vom Abgeordnetenhaus gewahlt.
Das Abgeordnetenhaus kann dem Regierenden Burgermeister mit der Zustimmung der Mehrheit der gewahlten Mitglieder des Abgeordnetenhauses das Vertrauen entziehen (Art. 57 VvB). Bei Annahme eines
Misstrauensantrages
hat der Regierende Burgermeister nach Art. 57 Abs. 3 Satz 2 VvB sofort zuruckzutreten. Es handelt sich also um ein negatives bzw.
destruktives Misstrauensvotum
.
Der Regierende Burgermeister verfugt etwa im Gegensatz zum
Bundeskanzler
uber keine vollwertige
Richtlinienkompetenz
: Die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt er nach Art. 58 Abs. 2 VvB mit Billigung des Abgeordnetenhauses.
Mangels anderslautender Regelung ist im Rahmen des
passiven Wahlrechts
ein Mindestalter des Regierenden Burgermeisters von 18 Jahren vorgesehen. Der Regierende Burgermeister muss zudem kein Mitglied des Abgeordnetenhauses sein.
In der
Ministerprasidentenkonferenz
(MPK) entspricht seine Stellung der eines
Ministerprasidenten
.
Amtssitz des Regierenden Burgermeisters und des Senats ist das
Rote Rathaus
(Berliner Rathaus).
Durch die Teilung Berlins wurde eine Residenz fur das Oberhaupt der westlichen Teilstadt notwendig. Von 1949 an bis 1991 war zu diesem Zweck das
Rathaus Schoneberg
Amtssitz des Regierenden Burgermeisters von Berlin (bis 1990
Berlin (West)
).
Der Regierende Burgermeister erhalt
Amtsbezuge
(
Alimentationsprinzip
). Diese setzen sich aus dem
Grundgehalt
und
Zulagen
sowie Zuschlagen zusammen. Dabei entspricht das Grundgehalt gemaß § 11 Senatorengesetz (SenG) dem 1,2-fachen des Grundgehalts der
Besoldungsgruppe B
11. Nach der Besoldungstabelle 2014
[4]
waren das 165.407,76 Euro pro Jahr. Nach zwischenzeitlichen Anpassungen lag das Jahresgrundgehalt vom 1. April 2019 bis 31. Januar 2020 bei 193.418,35 Euro
[5]
und seit dem 1. Dezember 2022 bei 212.568,48 Euro.
[6]
Seine
Bezuge
sind steuerpflichtig, allerdings hat der Regierende Burgermeister ? wie
Beamte
? keine
Arbeitslosenversicherungs-
und keine Rentenbeitrage zu entrichten. Er erhalt wie seine Senatskollegen nach der Dauer der Amtszeit eine zu versteuernde
Pension
.
Aktuell leben mit
Eberhard Diepgen
,
Walter Momper
,
Klaus Wowereit
,
Michael Muller
und
Franziska Giffey
noch funf ehemalige Regierende Burgermeister.
Franziska Giffey ist die erste und bisher einzige Person, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt der Regierenden Burgermeisterin, als Senatorin erneut einem Berliner Senat angehort.
Neben vielen Wurdigungen durch Benennungen von Straßen, Platzen, Skulpturen oder Einrichtungen sind fruhere Amtsinhaber auch Namensgeber nachfolgender Auszeichnungen:
- ↑
Ratgeber fur Anschriften und Anreden.
Abgerufen am 26. Dezember 2021
.
- ↑
Website der Senatskanzlei
? abgerufen am 16. Marz 2019
- ↑
Verfassung von Berlin ? Abschnitt IV: Die Regierung.
In:
www.berlin.de.
1. November 2016,
abgerufen am 9. Dezember 2016
.
- ↑
Besoldungstabelle Beamte Berlin 2014.
Abgerufen am 28. September 2019
.
- ↑
Besoldungstabelle Beamte Berlin 2019.
Abgerufen am 28. September 2019
.
- ↑
Besoldungstabelle Beamte Berlin 2023.
Abgerufen am 27. April 2023
.