Rechtswissenschaft

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Gerechtigkeitsbrunnen in der Gerechtigkeitsgasse Berns ? Justitia zu Fußen sind ein Papst, Kaiser, Sultan und Schultheiß

Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura , lateinisch fur ?die Rechte“; in Osterreich und der Schweiz Jus , fur ?das Recht“) oder Jurisprudenz (von lateinisch iuris prudentia , ?Klugheit des Rechts “), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs . Sie setzt sich mit der Rechtsprechung , den Gesetzesvorhaben und deren gesellschaftlichen Auswirkungen kritisch auseinander und leistet damit einen grundlegenden Beitrag zur Fortbildung des Rechts . Die Rechtswissenschaft ist nicht mit der Rechtspraxis zu verwechseln: Rechtspraktiker arbeiten zwar auf rechtswissenschaftlicher Grundlage, aber nur wenige von ihnen geben der Rechtswissenschaft auch Impulse, beispielsweise als Autoren von juristischen Fachzeitschriften oder von Gesetzeskommentaren .

Studienfach [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Neben der Theologie , Medizin und Philosophie ist das Studium der Rechtswissenschaft eine der klassischen Universitatsdisziplinen. Es beinhaltet neben den drei Rechtsgebieten Zivilrecht , Offentliches Recht und Strafrecht auch Grundlagenfacher wie etwa Juristische Methodenlehre , Rechtsphilosophie , Romisches Recht , Kriminologie oder Rechtsgeschichte . Das Studium wird in Deutschland seit 2003 ublicherweise in Grundstudium, Hauptstudium und Schwerpunktbereich unterteilt und schließt mit der Ersten Juristischen Prufung ab. In Osterreich ist das klassische Jus-Studium ein vierjahriges Diplomstudium , welches sich je nach Universitat in zwei oder drei Abschnitte unterteilt.

Gegenstand [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Rechtswissenschaft im weiteren Sinne befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwartiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen und hatte bereits in vorchristlicher Zeit Tradition.

Ursprungliche Ausrichtung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Eine klassische Definition dessen, was Rechtswissenschaft ist, gibt der romische Rechtsgelehrte Ulpian : Jurisprudenz ist die Kenntnis der menschlichen und gottlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten. ?Iuris prudentia est divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniusti scientia“ ( Domitius Ulpianus : Ulpian primo libro reg., Digesten 1,1,10,2). Das Kirchenrecht ist an deutschen Universitaten nach der Aufklarung als Pflichtfach aus den rechtswissenschaftlichen Lehrplanen entfernt worden. Die ehemalige Verknupfung des weltlichen mit dem gottlichen Recht ist in Deutschland noch heute an der Verwendung des Pluralbegriffs Jura (lateinisch fur ?die Rechte“) erkennbar ? die Singular-Form Jus oder das lateinische ius ist in Osterreich und der Schweiz gebrauchlich.

Forschungsgegenstand [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Gegenstand der Rechtswissenschaft sind neben dem Recht in seinen einzelnen Rechtsgebieten wie beispielsweise Sozial- , Steuer- oder Verkehrsrecht theoretische Facher, die sich in exegetische und nicht-exegetische Disziplinen unterteilen lassen.

Rechtsgebiete

Exegetische Facher

  • Rechtsdogmatik ist eigentliche Kerndisziplin der Rechtswissenschaft. Sie bemuht sich um eine systematische und begriffliche Durchdringung und Analyse der verschiedenen Rechtsquellen . Im kontinentaleuropaischen Rechtskreis sind ihre Methoden (im Unterschied zum Common Law , das auf Rechtsfindung und -entwicklung durch Analogiebildung zu Prazedenzfallen beruht) vor allem die der Auslegung geschriebenen Rechts sowie der Luckenfullung durch richterliche Rechtsfortbildung im Wege der Analogie . Sie wird auch heute noch am historischen Gegenstand wie der Digestenexegese und die Exegese anderer historischer Quellen betrieben. Bei den exegetischen nicht-dogmatischen Fachern werden insbesondere die Digestenexegese und die Exegese deutschrechtlicher Quellen betrieben. Selten werden z. B. keilschriftrechtliche Quellen ( Codex Hammurapi ) ausgelegt.
  • Juristische Methodenlehre : Die Lehre von der Methodik der Rechtsfindung.

Nicht Exegetische Facher

Die nichtexegetischen juristischen Facher sind oft zugleich Disziplinen von Nachbarwissenschaften.

  • Die Politische Jurisprudenz zielt auf die aktive Gestaltung von Recht. Hierfur untersucht sie die Moglichkeiten und Bedingungen einer Veranderung des geltenden Rechts und erarbeitet auf Grundlage von Anderungswunschen Vorschlage zur Umgestaltung. Ein wesentlicher Teilbereich ist deshalb auch die Rechtskritik , die nach Schwachen im geltenden Recht fragt.
  • Die vergleichende Rechtswissenschaft untersucht verschiedene Rechtssysteme auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Dabei geht es sowohl um die verschiedenen Losungswege fur ein identisches gesellschaftspolitisches Ziel als auch um die verschiedenen Auswirkungen, die ein bestimmtes Rechtsinstitut haben kann.
  • Die Rechtsphilosophie arbeitet interdisziplinar und untersucht das Recht als Gegenstand mit den Methoden der Philosophie . Sie ist eng verwandt mit der Rechtstheorie , die bisweilen als ihr Teilbereich angesehen wird. Letztere betrachtet das Wesen des Rechts unabhangig von der konkreten Rechtsordnung und fragt nach seinen Geltungsbedingungen und der Struktur von Normen. Im Vergleich zu Hochmittelalter und Renaissance hat das Fach erheblich an Stellenwert verloren.
  • Auch die Rechtsgeschichte arbeitet interdisziplinar, indem sie sich dem Recht mit den Methoden der Geschichtswissenschaft zuwendet. Traditionell wird ihr Forschungsgegenstand mit der Trias vergangener Normen, vergangener Rechtspraxis und vergangener Reflexion uber Recht umschrieben.
  • Die Rechtstatsachenforschung beschaftigt sich mit dem tatsachlich gelebten Recht.
  • Die Rechtssoziologie untersucht Recht als Phanomen der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Sie betrachtet die Funktion des Rechts in sozialen Funktionszusammenhangen.
  • Die Rechtsdidaktik beschaftigt sich mit Fragen der Vermittelbarkeit von Recht. Sie gehort wohl zu den altesten Disziplinen der Rechtswissenschaft. In Deutschland erfuhr sie vor allem in den 1970er Jahren eine erhebliche Konjunktur. Nachdem sie anschließend fast in die Bedeutungslosigkeit verschwunden war, konnte sie sich in den letzten Jahren wieder etablieren.

Wissenschaftstheoretische Einordnung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Rechtswissenschaft zahlt zu den Geisteswissenschaften und ist eine hermeneutische Disziplin (Textwissenschaft). Die durch die Philosophie der Hermeneutik gewonnene Erkenntnis uber die Bedingungen der Moglichkeit von Sinnverstehen wendet sie als juristische Methode auf die Auslegung juristischer Texte an.

Ihre Sonderstellung gegenuber den ubrigen Geisteswissenschaften leitet sie, soweit sie sich mit dem geltenden Recht beschaftigt, aus der Allgemeinverbindlichkeit von Gesetzes ­texten ab, welche sie in Bezug auf konkrete Lebenssachverhalte in der Rechtsprechung anzuwenden hat. Unter diesem Blickwinkel lasst sich die Rechtswissenschaft im Idealfall auch als Erforschung von Modellen fur die Vermeidung und Losung gesellschaftlicher und zwischenmenschlicher Konflikte verstehen.

Die hermeneutische Methode unterscheidet sie anderseits von den empirischen Wissenschaften , wie der Naturwissenschaft , der Medizin , der Wirtschafts- und Sozialwissenschaft , deren Ziel nicht das Verstehen von Texten ist, sondern die Erforschung von naturlichen oder sozialen Regelmaßigkeiten, welche durch Erfahrung, Beobachtung und Wissenschaftliche Methodik uberprufbar und widerlegbar sind.

Die Rechtswissenschaft beschaftigt sich wie die anderen hermeneutischen Textwissenschaften ( Philologie , Theologie ) nicht mit objektiven Erkenntnissen uber sinnlich erfahrbare Erscheinungen. [1] Dies bleibt Nebenzweigen der Rechtswissenschaft vorbehalten, wie etwa der Rechtsphilosophie, der Rechtssoziologie und der Kriminologie .

Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Antike [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Gemeinhin gilt die romische Rechtswissenschaft als alteste historisch belegte Rechtswissenschaft, die in der Zeit der Klassik zum Hohepunkt gelangt war. Fur fruhere Entwicklungen, etwa das Rechtssystem Mesopotamiens oder Agyptens sowie das antike griechische Recht geht man nach heutigem Forschungsstand aus, dass auch dort uber Recht reflektiert wurde, dies aber nicht die Schwelle zur Rechtswissenschaft uberschritten habe. Aufbauend auf der griechischen Philosophie ( Stoa ), wurde in Griechenland das Problem der Gerechtigkeit ausgiebig diskutiert. Im Gegensatz zu den Romern, die sich die Denkanstoße fur ihr Zwolftafelgesetz aus Griechenland geholt hatten, unternahmen sie aber nicht den Versuch, das geltende Recht systematisch zu durchdringen.

Mittelalter [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Irnerius grundete die Glossatorenschule in Bologna

Die moderne Rechtswissenschaft nahm ihren Ausgangspunkt dann an der Universitat von Bologna . [2] Anfang des 12. Jahrhunderts wurde dort eine Handschrift der iustinianischen Digesten aufgefunden, sodass die Glossatoren begannen, im uberlieferten romischen Recht auszubilden. Methodisch versuchte man das Recht im Geiste der Scholastik zu erfassen. Auch die ersten Fakultaten entstanden um diese Zeit in Italien , in denen Adelssohne in Kirchenrecht , weltlichem Recht und Medizin Bildung erhielten. Das in der Spatantike kodifizierte Recht des Corpus iuris civilis verbreitete sich in ganz Kontinentaleuropa. Ausnahmen waren Skandinavien und die britischen Inseln .

Mit unterschiedlichen Stromungen (insbesondere trugen die Kommentatoren und der Usus modernus pandectarum bei) kam dieses Projekt in Deutschland erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts zum vorlaufigen Abschluss.

Neuzeit [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

War die Rechtswissenschaft in Mitteleuropa bis zum Ende des 19. Jahrhunderts vorwiegend Privatrechtswissenschaft , hat sie sich seitdem deutlich ausdifferenziert. Aus den Erfordernissen der Verwaltung entwickelte sich zusehends eine Verwaltungswissenschaft , die sich recht fruh schon zur wissenschaftlichen Beschaftigung mit offentlichem Recht ausweitete. [3]

Herausforderungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Vielfalt und Anzahl der Gesetze [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In modernen, hochkomplexen Staaten ist die Menge von Rechtsnormen nicht mehr uberschaubar. Allein in Deutschland gibt es mehr als 5000 Gesetze und Verordnungen des Bundes, [4] zu denen die Gesetze und Verordnungen der 16 Bundeslander und die Rechtsverordnungen und Satzungen der Bezirke, Kreise, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden hinzukommen. Hinzu kommen eine große Anzahl von Verwaltungsrichtlinien (wie z. B. die TA Luft , die TA Larm ) und von Ausschussen und Verbanden geschaffene Normen, die faktisch ebenfalls Gesetzeskraft haben (wie z. B. die VOB , die DIN-Normen ). Da viele dieser Normen sehr spezifische und hochtechnische Sachverhalte regeln, sind sie zum Teil nur fur Spezialisten vollstandig verstandlich.

Kenntnis von Rechtsproblemen in der Gesellschaft [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Da nur ein vergleichsweise geringer Teil der alltaglichen Rechtsstreitigkeiten zu Auseinandersetzungen vor Gericht fuhrt, gelangt eben nur ein solch geringer Teil zur Aufmerksamkeit der Rechtswissenschaft. Nicht zur Kenntnis der staatlichen Gerichtsbarkeit gelangen ferner die Streitigkeiten, die aufgrund der wirtschaftlichen oder sozialen Machtverhaltnisse außergerichtlich geregelt werden. Insbesondere in der Wirtschaft werden Streitigkeiten manchmal bewusst von staatlichen Gerichten ferngehalten und allenfalls von Schiedsgerichten entschieden, die ihre Verfahren und Entscheidungen in seltenen Fallen publik machen. Auch die Gerichtspraxis setzt, aufgrund von zunehmenden Belastungen der Gerichte, aber auch wegen gesetzlicher Vorgaben, moglichst eine gutliche Einigung der Streitparteien herbeizufuhren, oft auf eine Streitbeilegung mittels gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs. [5] [6] [7]

Diversitat [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Rechtswissenschaft gilt manchen Autoren zufolge als uberdurchschnittlich stark herkunftsbedingt. In der Studie von Michael Grunberger , Anna Katharina Mangold , Nora Markard , Mehrdad Payandeh und Emanuel Vahid Towfigh , Diversitat in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (2021), heißt es, dass die Rechtswissenschaft die Fachergruppe mit der großten sozialen Geschlossenheit sei. Der ?rechtswissenschaftliche Habitus“ sei burgerlich, ganz dominant weiß, ziemlich uberwiegend mannlich, stark gepragt von Objektivitat, Neutralitat, ohne offene politische Positionierung und hierarchisch gepragt. [8]

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Portal: Recht  ? Ubersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Recht

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Christian Boulanger, Julika Rosenstock, Tobias Singelnstein (Hrsg.): Interdisziplinare Rechtsforschung. Eine Einfuhrung in die geistes- und sozialwissenschaftliche Befassung mit dem Recht und seiner Praxis . Springer VS, Wiesbaden [Heidelberg] 2019, ISBN 978-3-658-21989-5 , doi : 10.1007/978-3-658-21990-1 .
  • Thomas Duve , Stefan Ruppert (Hrsg.): Rechtswissenschaft in der Berliner Republik . Erste Auflage. Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 2230. Suhrkamp, Berlin 2018, ISBN 978-3-518-29830-5 .
  • Rechtswissenschaft in der Max-Planck-Gesellschaft, 1948?2002 . In: Thomas Duve, Stefan Vogenauer, Jasper Kunstreich (Hrsg.): Studien zur Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft . 1. Auflage. Nr.   2 . Vandenhoeck & Ruprecht, Gottingen 2022, ISBN 978-3-525-30204-0 , doi : 10.13109/9783666993718 .
  • Philipp Dann , Isabel Feichtner, Jochen von Bernstorff (Hrsg.): (Post)Koloniale Rechtswissenschaft. Geschichte und Gegenwart des Kolonialismus in der deutschen Rechtswissenschaft. Mohr Siebeck, Tubingen 2022.
  • Nikolas Eisentraut: Die Digitalisierung von Forschung und Lehre ? auf dem Weg in eine ?offentliche“ Rechtswissenschaft? In: Ruth Greve u. a. (Hrsg.): Der digitalisierte Staat ? Chancen und Herausforderungen fur den modernen Staat. 60. Assistententagung Offentliches Recht, Tagung der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten . Nomos, Baden-Baden 2020, ISBN 978-3-8487-6614-7 , S.   63?84 (ein Uberblick zu Open Access und Open Science in der Rechtswissenschaft).
  • Lena Foljanty und Ulrike Lembke (Hrsg.): Feministische Rechtswissenschaft. Ein Studienbuch. 2. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2012.
  • Michael Grunberger, Anna Katharina Mangold, Nora Markard, Mehrdad Payandeh, Emanuel Vahid Towfigh: Diversitat in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis. Ein Essay . Nomos, Baden-Baden 2021, ISBN 978-3-7489-2761-7 , doi : 10.5771/9783748927617 ( nomos-elibrary.de [abgerufen am 12. Oktober 2021] diskriminierende Strukturen in Juristenausbildung, Rechtswissenschaft und in juristischen Berufen am Beispiel von People of Color ; veroffentlicht unter CC-BY-SA 4.0).
  • Hans-Peter Haferkamp: Zur Zukunft der zivilrechtswissenschaftlichen Lehre . In: JuristenZeitung . Band   76 , Nr.   21 , 2021, ISSN   0022-6882 , S.   1050 , doi : 10.1628/jz-2021-0359 .
  • Hanjo Hamann: Deutsche Zivilrechtslehre. Eine rechtstatsachliche Untersuchung ihrer Demographie, Institutionalisierung und Lehrstuhldenominationen . In: Archiv fur die civilistische Praxis . Band   221 , Nr.   3 , 2021, ISSN   0003-8997 , S.   287 , doi : 10.1628/acp-2021-0014 .
  • Dieter Simon (Hrsg.) Rechtswissenschaft in der Bonner Republik: Studien zur Wissenschaftsgeschichte der Jurisprudenz. 1. Auflage. Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 1150. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1994, ISBN 978-3-518-28750-7 .
  • Fritz Schulz : Geschichte der Romischen Rechtswissenschaft. Weimar 1961.
  • Julius Hermann von Kirchmann : Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft. Eine Rede aus dem Jahr 1847. Hrsg. von Gottfried Neeße . Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1988.

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wiktionary: Rechtswissenschaft  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen
Wiktionary: Jurisprudenz  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen
Wikibooks: Regal:Rechtswissenschaft  ? Lern- und Lehrmaterialien
Wikisource: Rechtswissenschaft  ? Quellen und Volltexte

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Vgl. den Vortrag ? Die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft “ von Julius von Kirchmann , 1848.
  2. Encyclopaedia Britannica 2004, university.
  3. Michael Stolleis : Geschichte des offentlichen Rechts in Deutschland, Staatsrechtslehre und Verwaltungswissenschaft 1800 bis 1914 . Band   2 . C.H.Beck, Munchen 2012, ISBN 978-3-406-33061-2 .
  4. Uberblick beim BMJ zu wesentlichen Gesetzen.
  5. Vgl. § 278 ZPO, § 36 FamFG, § 106 VwGO.
  6. Claus-Wilhelm Canaris : Methodenlehre der Rechtswissenschaft . 3., neu bearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Heidelberg 1999, ISBN 978-3-540-59086-6 .
  7. Thomas Aigner: Der zivilrechtliche Vergleich . 1. Auflage. LexisNexis, Wien 2022, ISBN 978-3-7007-8291-9 , S.   31   ff .
  8. Felix Hanschmann im Interview mit Lamia Amhaouachlares und Felix Wurkert: Zehn Fragen an… Professor Dr. Felix Hanschmann zu Habitus und Fremdheitsgefuhlen in der Rechtswissenschaft. In: JuWissBlog Nr. 50/2023. 17. August 2023, abgerufen am 18. August 2023 .