Romische Kurie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Romische Kurie wird seit etwa dem 11. Jahrhundert die Gesamtheit der Leitungs- und Verwaltungsorgane des Heiligen Stuhls bzw. der romisch-katholischen Kirche bezeichnet. Laut Definition in Art. 1 der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium ist sie ?das Organ, dessen sich der Papst normalerweise bei der Ausubung seines hochsten Hirtenamtes und seiner universalen Sendung in der Welt bedient.“ Die Kurie steht im Dienst des Papstes und der Bischofe, sie erfullt ihre Aufgabe ?im Geist des Evangeliums, indem sie sich fur das Wohl und den Dienst an der Gemeinschaft, der Einheit und dem Aufbau der Gesamtkirche einsetzt und den Erfordernissen der Welt, in der die Kirche ihre Sendung zu erfullen berufen ist, Rechnung tragt.“

Grundlage [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Ausdruck ?Kurie“ entstammt dem lateinischen Wort curia und wird mit der Bezeichnung ?Gebaude fur Senatsversammlungen in Rom“ oder mit dem allgemeinen Begriff ?Rathaus“ verbunden. [1] Heute wird hierunter die Gesamtheit der papstlichen Behorden verstanden. So heißt es dann auch im Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils Christus Dominus (CD 9): ?Bei der Ausubung der hochsten, vollen und unmittelbaren Gewalt uber die Gesamtkirche bedient sich der Papst der Behorden der romischen Kurie. Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirchen und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten“. Die pastorale Aufgabe der papstlichen Behorden, die Papst Johannes Paul II. (1978?2005) in der Einleitung zur apostolischen Konstitution Pastor Bonus darlegt, bezieht sich ?auf die notwendige Beziehung und Verbindung des Petrusamtes zum Dienst und Amt der ubrigen Apostel […], und das nicht nur nach Art eines Symbols, sondern auch tatsachlich“.

Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Entwicklung seit dem 11. Jahrhundert [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Unter Papst Gregor VII. (1073?1085) wurde die Romische Kurie nach dem Vorbild eines Konigshofes umgestaltet und unter dem Motto ?Freiheit der Kirche“ zu einem großen Herrschaftsapparat ausgebaut. Die Kirche erhielt eigenes Personal und eine eigene Verwaltung, die nach ihren eigenen Regeln arbeitete. Diese Neuregelungen hingen ebenfalls mit der Papstwahl zusammen, denn bereits 1059 wurde das erste Papstwahlrecht eingefuhrt, nach dem ein Gremium aus Kardinalen den Papst wahlte.

Papst Innozenz III. (1198?1216) verstand sich als erster Papst als ?Stellvertreter Christi auf Erden“ und definierte die Christenheit als Einheit, die letztlich nur vom Papst geleitet werden konne. Er sprach aber auch als erster von der Notwendigkeit, die Lasten der apostolischen Arbeit auf weitere Mitbruder zu verteilen. So richtete er 1198 folgende Vorstellung an die Bischofe und Pralaten von Gallien :

?Weil uns die Fulle der kirchlichen Vollmacht, die uns vom Herrn ubertragen wurde, zu Schuldnern aller Christglaubigen gemacht hat, konnen wir doch nicht den Zustand und die Ordnung des menschlichen Lebens vervielfaltigen […] Weil namlich das Gesetz des menschlichen Lebens das nicht erlaubt, konnen wir auch nicht in eigener Person die Last aller Sorgen tragen, sondern wir sind bemuht, das mit Hilfe unserer Bruder auszuuben, die Glieder unseres Leibes sind, was wir viel lieber personlich erledigen wurden, wenn es die Zweckmaßigkeit der Kirche erlaubte.“

? Die Register Innozenz’ III., Graz, Koln 1964, S. 515 f. zitiert nach Papst Johannes Paul II. in der Einleitung von Pastor Bonus
Papstpalast in Avignon

Unter Clemens VI. (1342?1352) fand eine erneute Machtentfaltung der Kurie statt. Der in Avignon residierende Papst baute die franzosische Stadt zum finanziellen und gerichtlichen Kirchenzentrum aus. Die meisten Kurienbeamten wohnten in Avignon außerhalb des Papstpalastes . Fur sie mussten Unterkunfte und Reprasentationsbauten errichtet werden. Die Kurienmitglieder in Avignon blieben aber keine reinen Kirchenverwalter, sondern entwickelten sich parallel zu Kunstmazenen und Kunstsammlern.

Als Vorlaufer des heutigen Staatssekretariats kann die unter Martin V. (1417?1431) gegrundete camera secreta angesehen werden. Sie war zunachst fur die Erledigung des vertraulichen Briefverkehrs des Papstes zustandig, ubernahm in den folgenden Jahrhunderten aber immer umfangreichere Verwaltungsaufgaben.

1542 richtete Paul III. (1534?1549) die Inquisition als erste wiederholt tagende Kardinalskommission ein. Weitere Kommissionen mit fest umrissenen Aufgabenbereichen folgten. Aus ihren regelmaßigen Treffen entwickelten sich bald standig aktive Verwaltungsstrukturen, in denen kontinuierlich arbeitende Kleriker die Kardinale ersetzten.

1588 schuf Papst Sixtus V. (1585?1590) mit der Konstitution Immensa Aeterni Dei als erster eine einheitliche Organisationsform, indem er die bestehenden Behorden gliederte und das aus 15 Kongregationen bestehende Kongregationensystem einrichtete. Diese Schaffung eines einheitlichen Verwaltungssystems fur Weltkirche und Kirchenstaat gilt als Geburtsstunde der Romischen Kurie. Dennoch gab es im Verlauf der Jahrhunderte immer wieder Veranderungen in der Amterstruktur der Kurie und Verschiebungen der Zustandigkeitsbereiche.

1908 verfugte Papst Pius X. mit der apostolischen Konstitution Sapienti consilio [2] eine strikte Trennung zwischen Verwaltungsbehorden und Gerichten. 1967 kam Papst Paul VI. (1963?1978) der Aufforderung des Konzils nach und erließ mit der apostolischen Konstitution Regimini ecclesiae universae [3] eine umfassende Kurienreform, die in etwa den heutigen Aufbau der Kurie vorgab.

Der aktuelle Codex Iuris Canonici von 1983 definiert die Rolle der Kurie folgendermaßen:

?Die Romische Kurie, durch die der Papst die Geschafte der Gesamtkirche zu besorgen pflegt und die ihre Aufgabe in seinem Namen und seiner Autoritat zum Wohl und zum Dienst an den Teilkirchen ausubt, besteht aus dem Staatssekretariat oder Papstlichen Sekretariat, dem Rat fur die offentlichen Angelegenheiten der Kirche, den Kongregationen, den Gerichtshofen und anderen Einrichtungen, deren Ordnung und Zustandigkeit durch besonderes Gesetz festgelegt sind.“

Papst Johannes Paul II. (1978?2005) gab der Kurie 1988 in der apostolischen Konstitution Pastor Bonus [4] ein neues Gesicht, raumte aber zugleich immer wieder, zuletzt in seinem Schreiben Novo Millennio ineunte (2001), die Notwendigkeit von Reformen ein: ?Was die Reform der Romischen Kurie […] betrifft […], bleibt sicherlich noch viel zu tun.“

Pastor Bonus definierte die Kurie in Art. 1 so: Die Romische Kurie ist die Gesamtheit der Dikasterien und Einrichtungen, die dem Papst bei der Ausubung seines hochsten Hirtendienstes fur das Wohl und den Dienst an der Universalkirche und den Teilkirchen hilfreich zur Seite stehen, wodurch die Einheit des Glaubens und die Gemeinschaft des Volkes Gottes gestarkt sowie die der Kirche eigene Sendung in der Welt gefordert wird.

Die Kurie im 21. Jahrhundert [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Nachdem Papst Benedikt XVI. (2005?2013) am 11. Marz 2006 die Leitung des Papstlichen Rates der Seelsorge fur die Migranten und Menschen unterwegs und des Papstlichen Rates fur Gerechtigkeit und Frieden sowie die Leitung des Papstlichen Rates fur den Interreligiosen Dialog und des Papstlichen Rates fur die Kultur zusammengelegt hat, sahen vatikanische Beobachter darin erste Ansatze einer beginnenden Kurienreform. Jedoch hieß es in den offiziellen Verlautbarungen des Heiligen Stuhls, dass diese Zusammenlegungen ?vorlaufig“ seien. In der Tat hob am 25. Juni 2007 der Papst die Zusammenlegung der Leitung des Papstlichen Rates fur den Interreligiosen Dialog und des Papstlichen Rates fur die Kultur wieder auf. Beide Rate sind nun wieder eigenstandig.

Der am 13. Marz 2013 gewahlte Papst Franziskus hat am 16. Marz 2013 die Leiter und die Mitglieder der Dikasterien der romischen Kurie ubergangsweise in ihren Amtern bestatigt, ebenso Sekretare und den Prasidenten der Papstlichen Kommission fur den Vatikanstaat. [5] Am 13. April 2013 wurde bekanntgegeben, dass Papst Franziskus mit dem Kardinalsrat eine aus acht Kardinalen bestehende Kommission eingerichtet hat, die eine grundlegende Strukturreform der Kurie vorbereiten soll. [6]

Im Mai 2014 bestimmte Papst Franziskus, dass nunmehr alle Kardinale, die ein Dikasterium oder einen Papstlichen Rat leiten oder ein anderes vom Papst verliehenes Amt innehaben, gehalten seien, mit dem Erreichen des 75. Lebensjahrs ihren Rucktritt einzureichen. Die Amter der weiteren Leiter von Dikasterien, die Amter der Sekretare und die vom Papst an Bischofe vergebenen Amter enden mit Erreichung dieser Altersgrenze automatisch. ?Unter besonderen Umstanden“ kann der Papst einen Bischof auch vor Erreichen der Altersgrenze zum Einreichen der Rucktrittsbitte auffordern. [7]

In seiner Weihnachtsansprache 2014 vor der Kurie fuhrte Papst Franziskus ?Krankheiten und Versuchungen“ an, die die Hingabe an den Dienst Gottes erlahmen ließen, etwa die Versuchung, sich fur unersetzlich zu halten, ?existenzielle Schizophrenie“ oder ?geistlicher Alzheimer.“ [8] [9] Die ungewohnlich scharfe offentliche Kritik von Papst Franziskus an der romischen Kurie sei nach Einschatzung von Beobachtern ein Zeichen, dass es im Vatikan erheblichen Widerstand gegen die Reformplane sowohl innerhalb der Kurie als auch fur grundsatzliche Positionen der katholischen Kirche gebe. [10]

Am 23. Dezember 2016 nannte Papst Franziskus in seiner Weihnachtsansprache zwolf Kriterien fur den weiteren Umbau der Kurie: Individualitat, Hirtensorge, Missionsgeist, Rationalitat, Funktionsfahigkeit, Modernitat, Einfachheit, Subsidiaritat, Synodalitat, Katholizitat, Professionalitat und Gradualitat. [11] Der Papst beklagte, neben konstruktiver Kritik gebe es in der Kurie Angst, Tragheit und ?boswillige Widerstande“ aus einem ?verqueren Geist“. Diese Art von Reformverweigerung komme ?oft im Schafspelz“ daher, verstecke sich ?hinter rechtfertigenden und in vielen Fallen anklagenden Worten“ und fluchte sich ?in Traditionen, Schein, Formalitaten, in das Bekannte“. [12]

Laut einem Bericht der Zeitung La Croix sollte Papst Franziskus die neue Konstitution Praedicate Evangelium im Juli 2020 bereits unterzeichnet haben. [13] Am 19. Marz 2022 wurde sie offiziell promulgiert; sie trat nach ihrem Art. 250 § 3 Abs. 2 an Pfingstsonntag, den 5. Juni 2022, in Kraft und setzte gemaß Art. 250 § 3 Abs. 1 die Konstitution Pastor Bonus vollstandig außer Kraft. [14] Zentrale Neuerung ist, dass die Romische Kurie in Zukunft nicht mehr nur im Dienst des Papstes, sondern auch der Bischofe und der Bischofskonferenzen der Weltkirche steht, und dass die Miteinbeziehung von mannlichen und weiblichen Laien, auch in Rollen der Regierung und der Verantwortung, vorgesehen ist. [15] Als wesentliche organisatorische Veranderungen werden angesehen: Alle zentralen Einrichtungen der Romischen Kurie mit Ausnahme des Staatssekretariats heißen kunftig ?Dikasterium“. Nach dem Staatssekretariat folgt in der Reihenfolge das Dikasterium fur die Evangelisierung, dessen Prafekt der Papst selbst ist. Die Leitung der anderen Dikasterien kann ausdrucklich auch Laien (und damit auch Frauen) ubertragen werden. Die Bildungskongregation und der Papstliche Kulturrat wurden zum Dikasterium fur die Kultur und die Bildung zusammengelegt. Das papstliche Almosenamt wurde zum Dikasterium fur den Dienst der Nachstenliebe. Die Kommission fur den Schutz von Minderjahrigen ist Teil des Dikasteriums fur die Glaubenslehre, hat aber weiterhin eigene Normen und einen eigenen Prasidenten und Sekretar. [16]

Verbindungen mit dem Staat der Vatikanstadt [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Regierungspalast im Vatikan

Von der Kurie, die fur die Leitung und Verwaltung der Gesamtkirche zustandig ist, muss die Regierung des Staates der Vatikanstadt volkerrechtlich streng unterschieden werden. Dies ist jedoch nicht immer leicht und eindeutig, da gewisse institutionelle Verknupfungen bestehen. Allein die Tatsache, dass der Papst uber sechs verschiedene Haushalte verfugt, macht deutlich, wie verschrankt bisweilen die Zustandigkeiten sein konnen.

Der Vatikanstaat ist die territoriale Basis der volkerrechtlichen Souveranitat des Heiligen Stuhls . Der Staat der Vatikanstadt tritt international nicht in Erscheinung, sondern uberlasst dem Heiligen Stuhl als Subjekt des Volkerrechts die diplomatische Vertretung . Die Institutionale Verschrankung von Kurie (Heiliger Stuhl) und Regierung der Vatikanstadt ist darin begrundet, dass der Papst zugleich Souveran des Staates der Vatikanstadt ist.

Seit 1984 ist der Kardinalstaatssekretar Standiger Vertreter des Papstes in der weltlichen Leitung des Vatikanstaats. Die Regierung liegt jedoch de facto in den Handen der aus sieben Kurienkardinalen bestehenden Papstlichen Kommission fur den Staat der Vatikanstadt . Sie wird vom Papst jeweils fur funf Jahre ernannt und ist hauptsachlich fur die Festlegung der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt zustandig. Den Prasidenten der Kommission (zurzeit Erzbischof Fernando Vergez Alzaga LC ) kann man als eine Art Regierungschef ansehen. Der Kommission ist der Generalsekretar mit dem Governatorat der Vatikanstadt , zustandig fur die zentrale Verwaltung, unterstellt.

Die Buroraume der Kurienverwaltung befinden sich zu einem kleinen Teil auf dem Territorium des Vatikans; die ubrigen Verwaltungsabteilungen sind an anderen Orten in Rom angesiedelt, meist auf exterritorialen Flachen , teilweise aber auch auf gewohnlichem romischem Stadtgebiet.

Organisation [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die romische Kurie besteht aus den Dikasterien , zu denen die Sekretariate, Kongregationen, Gerichtshofe, papstlichen Rate und Kurienamter gehoren sowie weitere Einrichtungen, die nicht den Status eines Dikasteriums haben.

Der Heilige Stuhl und Vatikanstadt verzeichnen 2019 zusammen 4.618 Angestellte, wovon 1.016 weiblich sind. Die Zahl der weiblichen Angestellten nur in der romischen Kurie stieg nach Angaben von Vatican News zwischen den Jahren 2010 und 2019 von 385 auf 649. Damit stieg ihr Anteil am gesamten Mitarbeiterstab des Heiligen Stuhles von 17,6 auf gut 24 Prozent [17] .

Staatssekretariat [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Pietro Parolin , amtierender Kardinalstaatssekretar (2014)

Wichtigste politische Einrichtung ist das Staatssekretariat , das vom Kardinalstaatssekretar geleitet wird. Als erster Mitarbeiter des Papstes in der Leitung der universalen Kirche kann der Kardinalstaatssekretar als der hochste Reprasentant der diplomatischen und politischen Aktivitaten des Heiligen Stuhls betrachtet werden, der unter bestimmten Umstanden die Person des Papstes selbst vertritt.

Das Staatssekretariat wird in die Sektion fur Allgemeine Angelegenheiten, auch erste Sektion, und in die Sektion fur Beziehungen zu den Staaten, auch zweite Sektion, unterteilt.

Die erste Sektion ubernimmt die Endredaktion und Zustellung aller Schreiben der Kurie, uberwacht und koordiniert die Tatigkeit der ubrigen Dikasterien und papstlichen Behorden, erstellt Statistiken und ist fur die Medienarbeit des Heiligen Stuhls verantwortlich. Auch die papstlichen Vertretungen im Ausland werden von der ersten Sektion geleitet, insbesondere, was ihren Kontakt zu den Ortskirchen angeht, daruber hinaus fuhrt sie die Verhandlungen mit dem beim Vatikan akkreditierten Diplomaten . Der Postein- und -ausgang wird von acht verschiedenen Sprachen zugeordneten Abteilungen bearbeitet.

Die Zweite Sektion ist fur alle Belange der Beziehungen zu anderen Landern und internationalen Institutionen zustandig, die nicht von den jeweiligen Vertretungen des Heiligen Stuhls in den betreffenden Landern selbststandig geregelt werden. Daruber hinaus ubernimmt sie die Interessenvertretung des Papstes bei internationalen Kongressen und Verhandlungen. In Landern, in denen Konkordate bestehen, fuhrt die Zweite Sektion Verhandlungen uber Bischofsernennungen. Der großte Teil des papstlichen diplomatischen Korps arbeitet in dieser Sektion, allerdings wechseln die Mitarbeiter haufig in die Vertretungen in aller Welt. Zurzeit hat das Staatssekretariat knapp 150 Mitarbeiter, in den niedrigeren Rangen auch Laien , zuzuglich zahlreicher externer Berater.

Der Peterspfennig wird durch das Staatssekretariat verwaltet. Er ist eine Spendensammlung, die als Ausdruck der Verbundenheit der Glaubigen mit dem Papst gilt. Am Staatssekretariat ist auch die Kommission fur Anwalte in der Romischen Kurie angesiedelt.

Das Zentralamt fur kirchliche Statistik ist dem Staatssekretariat eingegliedert.

Dikasterien [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Dikasterien (ehemals Kongregationen und Papstliche Rate) sind nach Sachgebieten untergliederte Verwaltungsorgane der Kurie, entfernt vergleichbar mit Ministerien einer weltlichen Regierung. Sie sind kollegial verfasst und werden von einem Kardinalprafekten und zwei Sekretaren geleitet. Die erste standige Kongregation war die 1542 von Papst Paul III. gebildete Congregatio Romanae et Universalis Inquisitionis , spater kurz Sanctum Officium , dann Kongregation fur die Glaubenslehre genannt.

In Praedicate Evangelium wurden die meisten Papstlichen Rate zusammengelegt, die Unterscheidung zwischen Kongregation und Raten wurden abgeschafft.

Die Dikasterien im Uberblick:

Entstand aus der ehemaligen Kongregation fur die Evangelisierung der Volker und dem Papstlichen Rat zur Forderung der Neuevangelisierung
Prafekt ist ausnahmsweise der Papst selbst, ihm stehen zwei Proprafekten zur Seite
Ehemalige Papstliche Almosenverwaltung
Ehemals Papstlicher Rat fur die Laien und fur die Familie
Entstand aus der ehemaligen Kongregation fur das Katholische Bildungswesen und dem Papstlichen Rat fur die Kultur
Ehemals Papstlicher Rat der Seelsorge fur die Migranten und Menschen unterwegs , Pastoral im Krankendienst , Gerechtigkeit und Frieden und Cor Unum
Ehemals Sekretariat fur die Kommunikation und Papstlicher Rat fur die sozialen Kommunikationsmittel

Jedes Dikasterium verfugt uber einen Stab von rund 25 Mitarbeitern. Zwar werden Dekrete der Dikasterien vom jeweiligen Prafekten unterzeichnet, doch wurden die entsprechenden Entscheidungen zuvor von Kardinalsgremien, teilweise unter Zuziehung von Ortsbischofen und unter dem Vorsitz des Papstes, getroffen.

Interdikasteriale Kommissionen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Gerichtshofe [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die romische Kurie verfugt uber drei Gerichtshofe:

Finanz- und Wirtschaftsinstitute [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Kurialamter (Kurialbehorden) [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Papstliche Kommissionen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Andere Institutionen, die mit der Romischen Kurie in Verbindung stehen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Papstliche Hochschulen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Papstliche Akademien [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Juristische Personen kirchlichen Rechts [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Leitungsgremien [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Ordensgemeinschaften [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einrichtungen des Staats der Vatikanstadt [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Zwar ist der Staat der Vatikanstadt personell und funktionell eng mit dem Heiligen Stuhl und damit der Kurie verbunden, bildet aber ein eigenes Volkerrechtssubjekt.

Papstliche Delegationen bei den Basiliken [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wiktionary: Kurie  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Vergleiche hierzu: Eintrag auf wiktionary.org
  2. AAS 1 (1909) 7
  3. AAS 59 (1967) 885
  4. AAS 80 (1988) 841
  5. Dikasterien der romische Kurie ubergangsweise bestatigt , Radio Vatikan , 16. Marz 2013
  6. Papst startet Neuorganisation der romischen Kurie. kath.net, 13. April 2013, abgerufen am 13. April 2013 .
  7. Kurienreform: Neuregelung von Kardinalsrucktritten . Website Radio Vatikan (dt.). Abgerufen am 22. November 2014.
  8. Die Papstansprache an die Kurie 2014 ? Originalansprache
  9. Die Papstansprache an die Kurie 2014 ? deutsche Ubersetzung von Radio Vatican
  10. Timan Kleinjung, ARD-Korrespondent in Rom ( Memento vom 28. Dezember 2014 im Internet Archive ) vom 23. Dezember 2014.
  11. AC Wimmer: Das sind die 12 Kriterien des Papstes fur die Kurienreform ? und sein Weihnachtsgeschenk . ( de.catholicnewsagency.com [abgerufen am 1. Januar 2018]).
  12. Papst berat mit Kardinalen uber Kurienreform. domradio.de, abgerufen am 1. Januar 2018 .
  13. Robert Mickens: A reformed Roman Curia and a new batch of cardinals. la-croix.com, 10. Juli 2020, abgerufen am 29. Juli 2020 .
  14. Costituzione Apostolica “Praedicate Evangelium” sulla Curia Romana e il suo servizio alla Chiesa e al Mondo. In: Tagliches Bulletin. Presseamt des Heiligen Stuhls, 19. Marz 2022, abgerufen am 19. Marz 2022 (italienisch).
  15. Gudrun Sailer : Kurienreform von Papst Franziskus: Die wichtigsten Punkte. Vatican News, abgerufen am 20. Marz 2022 .
  16. Stefan von Kempis : Vatikan: Neues Grundgesetz veroffentlicht. Vatican News, 19. Marz 2022, abgerufen am 19. Marz 2022 .
  17. Zahl der Frauen im Vatikan steigt bestandig : vaticannews.va, abgerufen am 26. April 2020
  18. Chirografo del Santo Padre relativo alla creazione dell’Istituzione collegata con la Sede Apostolica Domus Vaticanae. In: Tagliches Bulletin. Presseamt des Heiligen Stuhls, 5. Mai 2022, abgerufen am 6. Mai 2022 (italienisch).