Kurie
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Kurie (Begriffsklarung)
aufgefuhrt.
Als
Romische Kurie
wird seit etwa dem 11. Jahrhundert die Gesamtheit der Leitungs- und Verwaltungsorgane des
Heiligen Stuhls
bzw. der
romisch-katholischen Kirche
bezeichnet. Laut Definition in Art. 1 der
Apostolischen Konstitution
Praedicate Evangelium
ist sie ?das Organ, dessen sich der Papst normalerweise bei der Ausubung seines hochsten Hirtenamtes und seiner universalen Sendung in der Welt bedient.“ Die Kurie steht im Dienst des Papstes und der Bischofe, sie erfullt ihre Aufgabe ?im Geist des Evangeliums, indem sie sich fur das Wohl und den Dienst an der Gemeinschaft, der Einheit und dem Aufbau der Gesamtkirche einsetzt und den Erfordernissen der Welt, in der die Kirche ihre Sendung zu erfullen berufen ist, Rechnung tragt.“
Der Ausdruck ?Kurie“ entstammt dem
lateinischen
Wort
curia
und wird mit der Bezeichnung ?Gebaude fur Senatsversammlungen in Rom“ oder mit dem allgemeinen Begriff ?Rathaus“ verbunden.
[1]
Heute wird hierunter die Gesamtheit der papstlichen Behorden verstanden. So heißt es dann auch im
Dekret
des
Zweiten Vatikanischen Konzils
Christus Dominus
(CD 9): ?Bei der Ausubung der hochsten, vollen und unmittelbaren Gewalt uber die Gesamtkirche bedient sich der Papst der Behorden der romischen Kurie. Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirchen und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten“. Die
pastorale
Aufgabe der papstlichen Behorden, die
Papst
Johannes Paul II.
(1978?2005) in der Einleitung zur
apostolischen Konstitution
Pastor Bonus
darlegt, bezieht sich ?auf die notwendige Beziehung und Verbindung des Petrusamtes zum Dienst und Amt der ubrigen Apostel […], und das nicht nur nach Art eines Symbols, sondern auch tatsachlich“.
Unter Papst
Gregor VII.
(1073?1085) wurde die Romische Kurie nach dem Vorbild eines Konigshofes umgestaltet und unter dem Motto ?Freiheit der Kirche“ zu einem großen Herrschaftsapparat ausgebaut. Die
Kirche
erhielt eigenes Personal und eine eigene Verwaltung, die nach ihren eigenen Regeln arbeitete. Diese Neuregelungen hingen ebenfalls mit der
Papstwahl
zusammen, denn bereits 1059 wurde das erste
Papstwahlrecht
eingefuhrt, nach dem ein Gremium aus
Kardinalen
den Papst wahlte.
Papst
Innozenz III.
(1198?1216) verstand sich als erster Papst als ?Stellvertreter Christi auf Erden“ und definierte die Christenheit als Einheit, die letztlich nur vom Papst geleitet werden konne. Er sprach aber auch als erster von der Notwendigkeit, die Lasten der apostolischen Arbeit auf weitere Mitbruder zu verteilen. So richtete er 1198 folgende Vorstellung an die
Bischofe
und
Pralaten
von
Gallien
:
?Weil uns die Fulle der kirchlichen Vollmacht, die uns vom Herrn ubertragen wurde, zu Schuldnern aller Christglaubigen gemacht hat, konnen wir doch nicht den Zustand und die Ordnung des menschlichen Lebens vervielfaltigen […] Weil namlich das Gesetz des menschlichen Lebens das nicht erlaubt, konnen wir auch nicht in eigener Person die Last aller Sorgen tragen, sondern wir sind bemuht, das mit Hilfe unserer Bruder auszuuben, die Glieder unseres Leibes sind, was wir viel lieber personlich erledigen wurden, wenn es die Zweckmaßigkeit der Kirche erlaubte.“
?
Die Register Innozenz’ III., Graz, Koln 1964, S. 515 f. zitiert nach Papst Johannes Paul II. in der Einleitung von
Pastor Bonus
Unter
Clemens VI.
(1342?1352) fand eine erneute Machtentfaltung der Kurie statt. Der in
Avignon
residierende Papst baute die franzosische Stadt zum finanziellen und gerichtlichen Kirchenzentrum aus. Die meisten Kurienbeamten wohnten in Avignon außerhalb des
Papstpalastes
. Fur sie mussten Unterkunfte und Reprasentationsbauten errichtet werden. Die Kurienmitglieder in Avignon blieben aber keine reinen Kirchenverwalter, sondern entwickelten sich parallel zu
Kunstmazenen
und Kunstsammlern.
Als Vorlaufer des heutigen Staatssekretariats kann die unter
Martin V.
(1417?1431) gegrundete
camera secreta
angesehen werden. Sie war zunachst fur die Erledigung des vertraulichen Briefverkehrs des Papstes zustandig, ubernahm in den folgenden Jahrhunderten aber immer umfangreichere Verwaltungsaufgaben.
1542 richtete
Paul III.
(1534?1549) die
Inquisition
als erste wiederholt tagende Kardinalskommission ein. Weitere Kommissionen mit fest umrissenen Aufgabenbereichen folgten. Aus ihren regelmaßigen Treffen entwickelten sich bald standig aktive Verwaltungsstrukturen, in denen kontinuierlich arbeitende Kleriker die Kardinale ersetzten.
1588 schuf Papst
Sixtus V.
(1585?1590) mit der Konstitution
Immensa Aeterni Dei
als erster eine einheitliche Organisationsform, indem er die bestehenden Behorden gliederte und das aus 15 Kongregationen bestehende Kongregationensystem einrichtete. Diese Schaffung eines einheitlichen Verwaltungssystems fur Weltkirche und
Kirchenstaat
gilt als Geburtsstunde der Romischen Kurie. Dennoch gab es im Verlauf der Jahrhunderte immer wieder Veranderungen in der Amterstruktur der Kurie und Verschiebungen der Zustandigkeitsbereiche.
1908 verfugte Papst
Pius X.
mit der
apostolischen Konstitution
Sapienti consilio
[2]
eine strikte Trennung zwischen Verwaltungsbehorden und Gerichten. 1967 kam Papst
Paul VI.
(1963?1978) der Aufforderung des Konzils nach und erließ mit der apostolischen Konstitution
Regimini ecclesiae universae
[3]
eine umfassende Kurienreform, die in etwa den heutigen Aufbau der Kurie vorgab.
Der aktuelle
Codex Iuris Canonici
von 1983 definiert die Rolle der Kurie folgendermaßen:
?Die Romische Kurie, durch die der Papst die Geschafte der Gesamtkirche zu besorgen pflegt und die ihre Aufgabe in seinem Namen und seiner Autoritat zum Wohl und zum Dienst an den Teilkirchen ausubt, besteht aus dem Staatssekretariat oder Papstlichen Sekretariat, dem Rat fur die offentlichen Angelegenheiten der Kirche, den Kongregationen, den Gerichtshofen und anderen Einrichtungen, deren Ordnung und Zustandigkeit durch besonderes Gesetz festgelegt sind.“
Papst
Johannes Paul II.
(1978?2005) gab der Kurie 1988 in der apostolischen Konstitution
Pastor Bonus
[4]
ein neues Gesicht, raumte aber zugleich immer wieder, zuletzt in seinem Schreiben
Novo Millennio ineunte
(2001), die Notwendigkeit von Reformen ein: ?Was die Reform der Romischen Kurie […] betrifft […], bleibt sicherlich noch viel zu tun.“
Pastor Bonus
definierte die Kurie in Art. 1 so:
Die Romische Kurie ist die Gesamtheit der Dikasterien und Einrichtungen, die dem Papst bei der Ausubung seines hochsten Hirtendienstes fur das Wohl und den Dienst an der Universalkirche und den Teilkirchen hilfreich zur Seite stehen, wodurch die Einheit des Glaubens und die Gemeinschaft des Volkes Gottes gestarkt sowie die der Kirche eigene Sendung in der Welt gefordert wird.
Nachdem Papst
Benedikt XVI.
(2005?2013) am 11. Marz 2006 die Leitung des
Papstlichen Rates der Seelsorge fur die Migranten und Menschen unterwegs
und des
Papstlichen Rates fur Gerechtigkeit und Frieden
sowie die Leitung des
Papstlichen Rates fur den Interreligiosen Dialog
und des
Papstlichen Rates fur die Kultur
zusammengelegt hat, sahen vatikanische Beobachter darin erste Ansatze einer beginnenden Kurienreform. Jedoch hieß es in den offiziellen Verlautbarungen des Heiligen Stuhls, dass diese Zusammenlegungen ?vorlaufig“ seien. In der Tat hob am 25. Juni 2007 der Papst die Zusammenlegung der Leitung des Papstlichen Rates fur den Interreligiosen Dialog und des Papstlichen Rates fur die Kultur wieder auf. Beide Rate sind nun wieder eigenstandig.
Der am 13. Marz 2013 gewahlte Papst
Franziskus
hat am 16. Marz 2013 die Leiter und die Mitglieder der Dikasterien der romischen Kurie ubergangsweise in ihren Amtern bestatigt, ebenso Sekretare und den Prasidenten der Papstlichen Kommission fur den Vatikanstaat.
[5]
Am 13. April 2013 wurde bekanntgegeben, dass Papst Franziskus mit dem
Kardinalsrat
eine aus acht Kardinalen bestehende Kommission eingerichtet hat, die eine grundlegende Strukturreform der Kurie vorbereiten soll.
[6]
Im Mai 2014 bestimmte Papst Franziskus, dass nunmehr alle Kardinale, die ein Dikasterium oder einen Papstlichen Rat leiten oder ein anderes vom Papst verliehenes Amt innehaben, gehalten seien, mit dem Erreichen des 75. Lebensjahrs ihren Rucktritt einzureichen. Die Amter der weiteren Leiter von Dikasterien, die Amter der Sekretare und die vom Papst an Bischofe vergebenen Amter enden mit Erreichung dieser Altersgrenze automatisch. ?Unter besonderen Umstanden“ kann der Papst einen Bischof auch vor Erreichen der Altersgrenze zum Einreichen der Rucktrittsbitte auffordern.
[7]
In seiner Weihnachtsansprache 2014 vor der Kurie fuhrte Papst Franziskus ?Krankheiten und Versuchungen“ an, die die Hingabe an den Dienst Gottes erlahmen ließen, etwa die Versuchung, sich fur unersetzlich zu halten, ?existenzielle Schizophrenie“ oder ?geistlicher Alzheimer.“
[8]
[9]
Die ungewohnlich scharfe offentliche Kritik von Papst Franziskus an der romischen Kurie sei nach Einschatzung von Beobachtern ein Zeichen, dass es im Vatikan erheblichen Widerstand gegen die Reformplane sowohl innerhalb der Kurie als auch fur grundsatzliche Positionen der katholischen Kirche gebe.
[10]
Am 23. Dezember 2016 nannte Papst Franziskus in seiner Weihnachtsansprache zwolf Kriterien fur den weiteren Umbau der Kurie: Individualitat, Hirtensorge, Missionsgeist, Rationalitat, Funktionsfahigkeit, Modernitat, Einfachheit, Subsidiaritat, Synodalitat, Katholizitat, Professionalitat und Gradualitat.
[11]
Der Papst beklagte, neben konstruktiver Kritik gebe es in der Kurie Angst, Tragheit und ?boswillige Widerstande“ aus einem ?verqueren Geist“. Diese Art von Reformverweigerung komme ?oft im Schafspelz“ daher, verstecke sich ?hinter rechtfertigenden und in vielen Fallen anklagenden Worten“ und fluchte sich ?in Traditionen, Schein, Formalitaten, in das Bekannte“.
[12]
Laut einem Bericht der Zeitung
La Croix
sollte Papst Franziskus die neue Konstitution
Praedicate Evangelium
im Juli 2020 bereits unterzeichnet haben.
[13]
Am 19. Marz 2022 wurde sie offiziell promulgiert; sie trat nach ihrem Art. 250 § 3 Abs. 2 an Pfingstsonntag, den 5. Juni 2022, in Kraft und setzte gemaß Art. 250 § 3 Abs. 1 die Konstitution Pastor Bonus vollstandig außer Kraft.
[14]
Zentrale Neuerung ist, dass die Romische Kurie in Zukunft nicht mehr nur im Dienst des Papstes, sondern auch der Bischofe und der Bischofskonferenzen der Weltkirche steht, und dass die Miteinbeziehung von mannlichen und weiblichen Laien, auch in Rollen der Regierung und der Verantwortung, vorgesehen ist.
[15]
Als wesentliche organisatorische Veranderungen werden angesehen: Alle zentralen Einrichtungen der Romischen Kurie mit Ausnahme des Staatssekretariats heißen kunftig ?Dikasterium“. Nach dem Staatssekretariat folgt in der Reihenfolge das Dikasterium fur die Evangelisierung, dessen Prafekt der Papst selbst ist. Die Leitung der anderen Dikasterien kann ausdrucklich auch Laien (und damit auch Frauen) ubertragen werden. Die Bildungskongregation und der Papstliche Kulturrat wurden zum Dikasterium fur die Kultur und die Bildung zusammengelegt. Das papstliche Almosenamt wurde zum Dikasterium fur den Dienst der Nachstenliebe. Die Kommission fur den Schutz von Minderjahrigen ist Teil des Dikasteriums fur die Glaubenslehre, hat aber weiterhin eigene Normen und einen eigenen Prasidenten und Sekretar.
[16]
Von der Kurie, die fur die Leitung und Verwaltung der Gesamtkirche zustandig ist, muss die Regierung des Staates der
Vatikanstadt
volkerrechtlich streng unterschieden werden. Dies ist jedoch nicht immer leicht und eindeutig, da gewisse institutionelle Verknupfungen bestehen. Allein die Tatsache, dass der Papst uber sechs verschiedene Haushalte verfugt, macht deutlich, wie verschrankt bisweilen die Zustandigkeiten sein konnen.
Der Vatikanstaat ist die territoriale Basis der volkerrechtlichen Souveranitat des
Heiligen Stuhls
. Der Staat der Vatikanstadt tritt international nicht in Erscheinung, sondern uberlasst dem Heiligen Stuhl als
Subjekt des Volkerrechts
die
diplomatische Vertretung
. Die Institutionale Verschrankung von Kurie (Heiliger Stuhl) und Regierung der Vatikanstadt ist darin begrundet, dass der Papst zugleich Souveran des Staates der
Vatikanstadt
ist.
Seit 1984 ist der
Kardinalstaatssekretar
Standiger Vertreter des Papstes in der weltlichen Leitung des Vatikanstaats. Die Regierung liegt jedoch de facto in den Handen der aus sieben
Kurienkardinalen
bestehenden
Papstlichen Kommission fur den Staat der Vatikanstadt
. Sie wird vom Papst jeweils fur funf Jahre ernannt und ist hauptsachlich fur die Festlegung der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt zustandig. Den Prasidenten der Kommission (zurzeit Erzbischof
Fernando Vergez Alzaga
LC
) kann man als eine Art
Regierungschef
ansehen. Der Kommission ist der Generalsekretar mit dem
Governatorat der Vatikanstadt
, zustandig fur die zentrale Verwaltung, unterstellt.
Die Buroraume der Kurienverwaltung befinden sich zu einem kleinen Teil auf dem Territorium des Vatikans; die ubrigen Verwaltungsabteilungen sind an anderen Orten in Rom angesiedelt, meist auf
exterritorialen Flachen
, teilweise aber auch auf gewohnlichem romischem Stadtgebiet.
Die romische Kurie besteht aus den
Dikasterien
, zu denen die Sekretariate, Kongregationen, Gerichtshofe, papstlichen Rate und Kurienamter gehoren sowie weitere Einrichtungen, die nicht den Status eines Dikasteriums haben.
Der Heilige Stuhl und Vatikanstadt verzeichnen 2019 zusammen 4.618 Angestellte, wovon 1.016 weiblich sind. Die Zahl der weiblichen Angestellten nur in der romischen Kurie stieg nach Angaben von
Vatican News
zwischen den Jahren 2010 und 2019 von 385 auf 649. Damit stieg ihr Anteil am gesamten Mitarbeiterstab des Heiligen Stuhles von 17,6 auf gut 24 Prozent
[17]
.
Wichtigste politische Einrichtung ist das
Staatssekretariat
, das vom
Kardinalstaatssekretar
geleitet wird. Als erster Mitarbeiter des Papstes in der Leitung der universalen Kirche kann der Kardinalstaatssekretar als der hochste Reprasentant der diplomatischen und politischen Aktivitaten des Heiligen Stuhls betrachtet werden, der unter bestimmten Umstanden die Person des Papstes selbst vertritt.
Das Staatssekretariat wird in die Sektion fur Allgemeine Angelegenheiten, auch erste Sektion, und in die Sektion fur Beziehungen zu den Staaten, auch zweite Sektion, unterteilt.
Die erste Sektion ubernimmt die Endredaktion und Zustellung aller Schreiben der Kurie, uberwacht und koordiniert die Tatigkeit der ubrigen Dikasterien und papstlichen Behorden, erstellt Statistiken und ist fur die Medienarbeit des Heiligen Stuhls verantwortlich. Auch die papstlichen Vertretungen im Ausland werden von der ersten Sektion geleitet, insbesondere, was ihren Kontakt zu den Ortskirchen angeht, daruber hinaus fuhrt sie die Verhandlungen mit dem beim Vatikan akkreditierten
Diplomaten
. Der Postein- und -ausgang wird von acht verschiedenen Sprachen zugeordneten Abteilungen bearbeitet.
Die
Zweite Sektion
ist fur alle Belange der Beziehungen zu anderen Landern und internationalen Institutionen zustandig, die nicht von den jeweiligen Vertretungen des Heiligen Stuhls in den betreffenden Landern selbststandig geregelt werden. Daruber hinaus ubernimmt sie die Interessenvertretung des Papstes bei internationalen Kongressen und Verhandlungen. In Landern, in denen
Konkordate
bestehen, fuhrt die Zweite Sektion Verhandlungen uber Bischofsernennungen. Der großte Teil des papstlichen diplomatischen Korps arbeitet in dieser Sektion, allerdings wechseln die Mitarbeiter haufig in die Vertretungen in aller Welt. Zurzeit hat das Staatssekretariat knapp 150 Mitarbeiter, in den niedrigeren Rangen auch
Laien
, zuzuglich zahlreicher externer Berater.
Der
Peterspfennig
wird durch das Staatssekretariat verwaltet. Er ist eine Spendensammlung, die als Ausdruck der Verbundenheit der Glaubigen mit dem Papst gilt. Am Staatssekretariat ist auch die
Kommission fur Anwalte in der Romischen Kurie
angesiedelt.
Das
Zentralamt fur kirchliche Statistik
ist dem Staatssekretariat eingegliedert.
Die Dikasterien (ehemals Kongregationen und Papstliche Rate) sind nach Sachgebieten untergliederte Verwaltungsorgane der Kurie, entfernt vergleichbar mit Ministerien einer weltlichen Regierung. Sie sind
kollegial
verfasst und werden von einem
Kardinalprafekten
und zwei Sekretaren geleitet.
Die erste standige Kongregation war die 1542 von Papst
Paul III.
gebildete
Congregatio Romanae et Universalis Inquisitionis
, spater kurz
Sanctum Officium
, dann Kongregation fur die Glaubenslehre genannt.
In Praedicate Evangelium wurden die meisten Papstlichen Rate zusammengelegt, die Unterscheidung zwischen Kongregation und Raten wurden abgeschafft.
Die Dikasterien im Uberblick:
- Entstand aus der ehemaligen
Kongregation fur die Evangelisierung der Volker
und dem
Papstlichen Rat zur Forderung der Neuevangelisierung
- Prafekt ist ausnahmsweise der Papst selbst, ihm stehen zwei Proprafekten zur Seite
- Ehemalige
Papstliche Almosenverwaltung
- Ehemals
Papstlicher Rat fur die Laien
und
fur die Familie
- Entstand aus der ehemaligen
Kongregation fur das Katholische Bildungswesen
und dem
Papstlichen Rat fur die Kultur
- Ehemals
Papstlicher Rat der Seelsorge fur die Migranten und Menschen unterwegs
,
Pastoral im Krankendienst
,
Gerechtigkeit und Frieden
und
Cor Unum
- Ehemals
Sekretariat fur die Kommunikation
und
Papstlicher Rat fur die sozialen Kommunikationsmittel
Jedes Dikasterium verfugt uber einen Stab von rund 25 Mitarbeitern. Zwar werden
Dekrete
der Dikasterien vom jeweiligen Prafekten unterzeichnet, doch wurden die entsprechenden Entscheidungen zuvor von Kardinalsgremien, teilweise unter Zuziehung von Ortsbischofen und unter dem Vorsitz des Papstes, getroffen.
Die romische Kurie verfugt uber drei Gerichtshofe:
Andere Institutionen, die mit der Romischen Kurie in Verbindung stehen
[
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]
Zwar ist der Staat der Vatikanstadt personell und funktionell eng mit dem Heiligen Stuhl und damit der Kurie verbunden, bildet aber ein eigenes Volkerrechtssubjekt.
- Karl August Fink
:
Reform der Kurie? Eine alte, nie geloste Frage.
In:
Kontexte.
1966, S. 98?105.
ISSN
0454-3386
.
- Wilhelm Bittorf
, Fotos:
Fred Mayer
:
Vatikan: Im Staat des Stellvertreters.
In:
Geo-Magazin.
Hamburg 1979,11, S. 136?156. Informativer Erlebnisbericht.
ISSN
0342-8311
.
- Brigide Schwarz
und
Erwin Gatz
:
Kurie, Romische
in
Theologische Realenzyklopadie
, Berlin, New York: De Gruyter, 2010.
- Johannes Schidelko: Kurienreform. Hintergrunde, Zustandigkeiten, Veranderungen. Alles, was man wissen muss, Paderborn: Bonifatius Verlag 2022.
ISBN 978-3-89710-309-2
.
- ↑
Vergleiche hierzu: Eintrag auf wiktionary.org
- ↑
AAS
1 (1909)
7
- ↑
AAS 59 (1967)
885
- ↑
AAS 80 (1988)
841
- ↑
Dikasterien der romische Kurie ubergangsweise bestatigt
,
Radio Vatikan
, 16. Marz 2013
- ↑
Papst startet Neuorganisation der romischen Kurie.
kath.net, 13. April 2013,
abgerufen am 13. April 2013
.
- ↑
Kurienreform: Neuregelung von Kardinalsrucktritten
. Website Radio Vatikan (dt.). Abgerufen am 22. November 2014.
- ↑
Die Papstansprache an die Kurie 2014 ? Originalansprache
- ↑
Die Papstansprache an die Kurie 2014 ? deutsche Ubersetzung von Radio Vatican
- ↑
Timan Kleinjung, ARD-Korrespondent in Rom
(
Memento
vom 28. Dezember 2014 im
Internet Archive
) vom 23. Dezember 2014.
- ↑
AC Wimmer:
Das sind die 12 Kriterien des Papstes fur die Kurienreform ? und sein Weihnachtsgeschenk
. (
de.catholicnewsagency.com
[abgerufen am 1. Januar 2018]).
- ↑
Papst berat mit Kardinalen uber Kurienreform.
domradio.de,
abgerufen am 1. Januar 2018
.
- ↑
Robert Mickens:
A reformed Roman Curia and a new batch of cardinals.
la-croix.com, 10. Juli 2020,
abgerufen am 29. Juli 2020
.
- ↑
Costituzione Apostolica “Praedicate Evangelium” sulla Curia Romana e il suo servizio alla Chiesa e al Mondo.
In:
Tagliches Bulletin.
Presseamt des Heiligen Stuhls, 19. Marz 2022,
abgerufen am 19. Marz 2022
(italienisch).
- ↑
Gudrun Sailer
:
Kurienreform von Papst Franziskus: Die wichtigsten Punkte.
Vatican News,
abgerufen am 20. Marz 2022
.
- ↑
Stefan von Kempis
:
Vatikan: Neues Grundgesetz veroffentlicht.
Vatican News, 19. Marz 2022,
abgerufen am 19. Marz 2022
.
- ↑
Zahl der Frauen im Vatikan steigt bestandig
: vaticannews.va, abgerufen am 26. April 2020
- ↑
Chirografo del Santo Padre relativo alla creazione dell’Istituzione collegata con la Sede Apostolica Domus Vaticanae.
In:
Tagliches Bulletin.
Presseamt des Heiligen Stuhls, 5. Mai 2022,
abgerufen am 6. Mai 2022
(italienisch).