In der
Pfalzischen Kirchenteilung
wurden die Kirchen in der
Kurpfalz
zwischen den
Reformierten
und den
Katholiken
aufgeteilt. Der Teilungsschlussel wurde in der
Kurpfalzischen Religionsdeklaration
1705 festgelegt.
Im Zuge der
Reformation
war die
Kurpfalz
, von kurzen
lutherischen
Zwischenspielen abgesehen, zum reformierten Bekenntnis gewechselt. Im Jahr 1685 erlosch die reformierte Linie
Pfalz-Simmern
, so dass die
Kur
auf die in
Dusseldorf
residierende katholische
wittelsbachische
Nebenlinie
Pfalz-Neuburg
uberging. Der aus diesem Ereignis vom franzosischen Konig
Ludwig XIV.
ausgeloste
Pfalzische Erbfolgekrieg
fuhrte zu schweren Zerstorungen der Kurpfalz und einer starken Dezimierung der Bevolkerung. Außerdem fuhrte Frankreich die katholische Religionsausubung wieder ein.
Der
Frieden von Rijswijk
beendete 1697 den Krieg. Die
Rijswijker Klausel
in dessen Artikel IV bestimmte, dass die katholischen Orte ihre Konfession beibehalten sollten. Das neue kurfurstliche Haus unter
Kurfurst
Johann Wilhelm
(1690?1716) forderte die
Gegenreformation
, unterstutzte den
Jesuitenorden
und die Ansiedelung von Neuburgern aus katholischen Nachbarlandern. 1698 dekretierte der Kurfurst eine
Simultannutzung
der protestantischen Kirchen des Landes fur Reformierte, Lutheraner und Katholiken. Die inzwischen erbauten katholischen Kirchen blieben hingegen den Katholiken vorbehalten.
Durch diese Politik wurden zunehmende konfessionelle Spannungen ausgelost.
Brandenburg-Preußen
, das sich als reformierte Schutzmacht sah, protestierte scharf. Wahrend des
Spanischen Erbfolgekriegs
versuchte Johann Wilhelm die
Oberpfalz
und die vornehmere Kur von
Bayern
zuruckzugewinnen, wofur er die Stimmen der protestantischen Fursten benotigte und in Verhandlungen mit Preußen eintrat.
Nachdem Konig
Friedrich I. in Preußen
(1657?1713) seine Regierungen in
Halberstadt
,
Magdeburg
und
Minden
angewiesen hatte, die dortigen katholischen Guter,
Gefalle
und Renten genauso wie die der Reformierten in der Kurpfalz zu behandeln, einigten sich am 21. November 1705 die Kurpfalz und Brandenburg-Preußen auf die Kurpfalzische Religionsdeklaration. Kernpunkte waren die Garantie der
Gewissensfreiheit
und die Aufhebung der Simultaneen.
Die Kirchen im Land wurden mitsamt Pfarrhausern und Schulen zwischen den Reformierten und den Katholiken im Verhaltnis funf zu zwei aufgeteilt. Sonderregelungen gab es fur die drei Hauptstadte
Heidelberg
,
Mannheim
und
Frankenthal
sowie die Oberamtsstadte
Alzey
,
Kaiserslautern
,
Neustadt an der Weinstraße
,
Oppenheim
,
Bacharach
und
Weinheim
. In den Stadten mit zwei Kirchen sollte die eine den Protestanten und die andere den Katholiken zufallen; in den anderen, wo nur eine Kirche bestand, der
Chor
vom
Langhaus
durch eine Mauer geschieden, und jener den Katholiken, dieses den Protestanten eingeraumt werden. Eine der wenigen in Folge der Kurpfalzischen Religionsdeklaration heute noch durch eine Mauer aufgeteilte Kirche ist die
Stiftskirche (Neustadt an der Weinstraße)
. Hier wird die lange umstrittene Trennmauer inzwischen als Denkmal und Besonderheit verstanden. Auch die
St.-Rufus-Kirche
im kurpfalzischen Pfandbesitz
Gau-Odernheim
wurde damals entsprechend in zwei Halften geteilt. Die Abgrenzung zwischen Chor und Langhaus erfolgte jedoch mittels einer Bretterwand, die heutige Trennmauer wurde erst 1891 nachtraglich errichtet. Auch die
Stiftskirche St. Juliana
in
Mosbach
besitzt heute noch eine solche 300 Jahre alte Trennmauer, in welche zum 300. Jahrestag der Teilung wieder eine kleine Pforte gebrochen wurde. Diese wurde am 27. Juli 2008 feierlich als Okumene-Tur durch Weihbischof
Bernd Uhl
und
Oberkirchenrat
Gerhard Victor eroffnet.
[1]
Den Lutheranern wurden nur jene Kirchen zugestanden, die sie im Jahr 1624 besaßen oder danach gebaut hatten.
Fur die Zuteilung der Kirchen wurde eine Kommission eingerichtet, die aus je zwei Reformierten und Katholiken bestand. Sie tagte erstmals im Mai 1706 und begann mit den Inspektionen
Ladenburg
,
Wiesloch
und Weinheim. Die Kirchengebaude wurden in vier Klassen eingeteilt:
- Kirchen in Orten, wo reformierte Pfarrer wohnten
- gut erhaltene Filialkirchen
- weniger gut erhaltene Filialkirchen
- zerstorte Kirchen
In jedem
Oberamt
wurden in jeder Klasse Gruppen mit sieben Kirchen gebildet. Auf die erste und die dritte Kirche hatten die Reformierten das Zugriffsrecht, auf die zweite und vierte die Katholiken. Die ubrigen drei schließlich fielen wieder an die Reformierten.
Die ersten Kirchen wurden noch aus der Ferne vergeben, was schnell zu Streitigkeiten fuhrte. Daraufhin begann die Kommission die Oberamter zu bereisen. Immer wieder gab es jedoch um einzelne Orte Zwist. Nach zum Teil zahen Verhandlungen war die Kirchenteilung mit der Konferenz in Mannheim im November 1706 auf dem Papier im Wesentlichen beendet. Doch der Vollzug zog sich noch hin. Erst nach mehreren Fristsetzungen durch den Kurfursten wurden 1707 die Simultaneen aufgelost. Davon nicht betroffen waren die Kirchen, fur die aus anderen Rechtsgrunden, wie dem
Bergstraßer Rezess
, die Simultannutzung weiterhin galt.
Die Kommission bestand weiter. Sie hatte die Teilung zu uberwachen und kummerte sich um strittige Punkte. Erst 1713 stellte sie ihre Tatigkeit ein.
- Alfred Hans:
Die Kurpfalzische Religionsdeklaration von 1705: ihre Entstehung und Bedeutung fur das Zusammenleben der drei im Reich tolerierten Konfessionen
. Mainz 1973.
- Meinrad Schaab
:
Geschichte der Kurpfalz. Bd 2. Neuzeit
. Stuttgart 1992,
ISBN 3-17-009877-2
.
- ↑
http://www.erzbistum-freiburg.de/html/mosbach_ehemalige_stiftskirche_st_juliana.html?&stichwortsuche=stiftskirche+mosbach