Patrizier

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Bild eines wohlhabenden Patriziers (1569) von Ludger tom Ring

Patrizier ( lateinisch patricius , Griechisch : πατρ?κιο?) war die Bezeichnung fur Angehorige des romisch-antiken Patriziats , der alteingesessenen und senatsfahigen Oberschicht im antiken Rom . Dieser Begriff wurde seit Anfang des 16. Jahrhunderts auch fur die sozial relativ abgeschlossene Oberschicht in vielen mittelalterlichen und fruhneuzeitlichen Stadten ubernommen, die sich vor allem im 13. bis 15. Jahrhundert gebildet hatte. Dieses spatmittelalterliche und fruhneuzeitliche Patriziat wird hier behandelt.

Die aristokratische Herrschaft des burgerlichen Patriziats wird als Stadtearistokratie bezeichnet.

Deutsche Stadte des Mittelalters und der Fruhneuzeit [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Entwicklung und Vorrechte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das Overstolzenhaus in Koln von 1225
Das Dreikonigenhaus (Trier) von 1230
Das Goliathhaus in Regensburg von 1260

In den deutschen Reichsstadten des Mittelalters bildete sich vom 11. Jahrhundert an ein Patriziat aus dem Ortsadel oder der ortlichen Ministerialitat heraus. Sie nannten sich selbst ?Geschlechter“. Die Patrizier besetzten den Rat und wichtige andere stadtische Amter und versuchten, sich ein ausschließliches Recht auf diese Amter zu wahren, also den Zugang zu den Amtern der Stadtregierung auf ?ratsfahige Geschlechter“ zu beschranken. Sie grundeten oft Vereinigungen, die als Patriziergesellschaften bezeichnet werden und nach dem Muster von zunftigen Stubengesellschaften oder religiosen Bruderschaften organisiert waren. Bezeichnend ist aber, dass sie ?geschlossene Gesellschaften“ waren, was sich etwa an dem 1521 aufgestellten Tanzstatut der Reichsstadt Nurnberg erweist. Niemand konnte einer solchen Gesellschaft aus eigenem Willen beitreten, sondern Außenstehende wurden, wenn uberhaupt, durch Kooptation seitens der vorhandenen Mitglieder aufgenommen. Oft entschied gerade die Aufnahme in eine solche Gesellschaft uber die Wahlfahigkeit in den Rat der Stadt und damit uber die Aufnahme ins Patriziat. Die ?Schworbriefe“ der Gesellschaften glichen fruhen Verfassungen, welche zum Beispiel die Sitzverteilung zwischen Patriziern und Handwerkerzunften regelten. Durch diese Zusammenschlusse und ihre verbrieften Rechte definierten sich in vielen Fallen die Patrizier erst als geschlossener eigener Stand. Patrizier im rechtlichen Sinne, mit den Privilegien der Patriziergesellschaft und der Carolinischen Verfassung dem Patriziat zustehenden Rechten, wurde man erst mit der Aufnahme als ?Stubengenosse“ in der Patriziergesellschaft. Der Eintritt erfolgte oft im Zusammenhang mit der Eheschließung. Somit kann man, im Gegensatz zum Adel, nicht von einem Geburtsstand sprechen, kommt diesem jedoch sehr nahe. Denn auch wenn sich nicht jedes Glied einer Familie als ?Stubengenosse“ wiederfindet, kann man von ?patrizischen Familien“ sprechen. Denn Nachkommen von Mitgliedern einer Patriziergesellschaft werden grundsatzlich als stubenfahig angesehen, sind ?standesgemaß“ und ihrer gesellschaftlichen Stellung nach zu den ?Geschlechtern“ zu zahlen. [1]

Patrizier waren zwar Kaufleute, aber sie widmeten sich ? im Gegensatz zu denjenigen, die ?nach Elle , Pfund und Lot “ verkauften ? ausschließlich dem Groß- und Fernhandel . Neben der kaufmannischen Grundlage war ein wichtiger Bestandteil in den Lebensformen des Patriziat der Lehnsbesitz und Herrschaftsrechte im Umland der Stadte. [2] Mit dem Erstarken des Handwerks und der Herausbildung eines in Zunften organisierten Burgertums kam es seit dem 13. Jahrhundert zu Kampfen der Kleinhandler und Handwerker gegen die Vorrechte der Patrizier. In der Regel konnten die Zunfte eine Beteiligung am Stadtrat erlangen. In Koln wurde die gesamte Stadtverfassung auf die Zunftverfassung zugeschnitten, wahrend sich in den Reichsstadten Augsburg , Nurnberg , Regensburg , Bern , Frankfurt und in der Mehrzahl der Hansestadte das Patriziat behaupten konnte. Auch dieses schloss sich meist in Patriziergesellschaften nach dem Vorbild der Gilden und Zunfte zusammen, etwa der Lubecker Zirkelgesellschaft . In Nurnberg war eine solche nicht notig, da die Patrizierherrschaft stets stark genug blieb, den Einfluss der unteren Stande kleinzuhalten. In Hamburg gab es ebenfalls keine, weil die burgerlichen Großhandler die Vorherrschaft besaßen; aus den Kaufleuten bildeten sich spater die Hanseaten als Fuhrungsschicht heraus.

Das mittelalterliche ?Patriziat“ nannte sich selbst nicht so; man sprach ublicherweise von ?Geschlechtern“, wie etwa fur Koln , Frankfurt am Main , Augsburg und Nurnberg nachgewiesen. Der Ausdruck ?Patrizier“ (vom lateinischen patricius [3] ) nach dem Vorbild des romisch-antiken Patriziats entstammt in seiner Ubertragung auf die stadtische Oberschicht des Mittelalters selbst nicht dieser Zeit, sondern erst der Renaissance . Im Jahr 1516 wurde der Nurnberger Ratskonsulent (Stadtjurist) Christoph Scheurl (1481?1542) vom Generalvikar des Augustinerordens , Johann von Staupitz , beauftragt, einen Abriss der Nurnberger Verfassung auszuarbeiten. Da diese Arbeit in lateinischer Sprache verfasst war, bezeichnete Scheurl die Nurnberger ?Geschlechter“ in durchaus naheliegender Analogie zu romischen Verfassungszustanden als ?patricii“, die dann in der zeitgenossischen Ruckubersetzung zum ?Patriziat“ wurden. [4] Das Wort setzte sich in dieser Verwendung jedoch erst im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts allgemein durch. [5]

Verhaltnis zum Adel [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Hochmittelalter war der Begriff des Adels noch mehrdeutig und das Verhaltnis zwischen stadtischem Patriziat und der Ministerialitat des furstlichen oder bischoflichen Stadtherrn blieb dynamisch. [6] Nach dem Untergang des Stauferreiches um 1250 zogen etwa eine Reihe von Reichsministerialenfamilien aus dem Umland der Reichsstadt Nurnberg , wie zum Beispiel die Pfinzing , Stromer , Haller , Muffel oder Groß , vom bisher von ihnen verwalteten Reichsgut (Terra Imperii) in die Stadt, wurden dort in den Rat aufgenommen und begannen, sich im Fernhandel (und spater auch im Bergbau und in Hammerwerken) zu betatigen. Wie die Landadeligen erbauten sie sich in der Fruhzeit noch Wohnturme , die in der Stadt ? Geschlechterturme “ genannt werden.

Als im Spatmittelalter der Landadel sich zur Vertretung seiner Interessen in den Ritterschaften zusammenschloss, wurden Patrizier aber von einer Mitgliedschaft fast immer ausgeschlossen (so etwa das Nurnberger Patriziat von den Kantonen des Frankischen Ritterkreises ), obwohl die Patrizierfamilien oft ebenfalls Grundherrschaften mit Hintersassen erworben hatten und sich im Umfeld der Stadte Herrenhauser erbauten. Da die Patrizier jedoch durch Fernhandel zu ihrem Wohlstand kamen, hatten diese ? Pfeffersacke “ in den Augen des Adels ihre etwaige ursprunglich ?ritterliche Lebensweise“ aufgegeben und damit ihre Standeszugehorigkeit ?verwirkt“. Außerdem waren langst burgerliche Handler ins Patriziat aufgestiegen. Auch ein Konnubium mit dem Adel war eher selten; zwar heirateten die Patrizier meist unter sich (auch von Stadt zu Stadt), jedoch kamen vereinzelt sowohl Ehen mit Landadeligen als auch mit den unteren Standen vor.

Gesellen-Stechen der Patriziersohne auf dem Nurnberger Hauptmarkt (von Jost Amman , 1561)

Der Ritteradel sprach den Patriziern die Ebenburtigkeit und die Turnierfahigkeit grundsatzlich ab, weshalb etwa die Nurnberger Patrizier demonstrativ sogenannte ? Gesellenstechen “ durchfuhrten, festliche ritterliche Lanzenstechen nach dem Vorbild des Adels, um ihren Rang zu unterstreichen. Manche Patrizier fugten ihrem Familiennamen ein ?von“ mit dem Namen eines zugekauften Landsitzes an, um zu demonstrieren, dass sie sich adelig fuhlten. In vielen Fallen gelang es ihnen spater, sich diesen eigenmachtigen Zusatz vom Kaiser als Adelspradikat bestatigen zu lassen. Gerade in Nurnberg (als Reiseresidenz) und Frankfurt (als Kronungsort) der romisch-deutschen Kaiser bestanden zwischen Patriziern und Kaiserhof enge Beziehungen; die Patrizier waren traditionell bedeutende Steuerzahler und Kreditgeber des Reichsoberhaupts. Auch politisch stutzten sich die Kaiser auf die Reichsstadte und verteilten daher haufig Adelsbriefe an deren fuhrende Geschlechter, meist unter Hinweis darauf, dass diesen Familien die Regierung einer volkreichen Stadt anvertraut sei, oft auch unter Erwahnung ?alten adeligen und rittermaßigen Standes“ (der bisweilen den Tatsachen entsprach und bisweilen nicht). Die Augsburger Großunternehmerfamilie Fugger , eine uberaus (erfolg)reiche Burgerfamilie, stieg Anfang des 16. Jahrhunderts in den Briefadel und bald darauf sogar in den Hochadel auf; die Welser , Tucher , Langenmantel und die Imhoff gehoren ebenfalls zu den bekanntesten Kaufmannsfamilien oberdeutscher Reichsstadte.

Aber nicht nur in freien Reichsstadten gab es Patrizier. Auch in Stadten mit einem furstlichen Stadtherrn konnte sich ein Stadtadel entwickeln, so z. B. in Munchen ( Munchner Patriziergeschlechter ) oder Munster , wo der Volksmund die Angehorigen des Stadtadels Erbmanner nannte. Die Erbmannerfamilien, von denen nicht wenige ursprunglich ritterburtig oder sogar edelfrei [7] waren, verteidigten im Rahmen des ?Erbmannerstreits“, der sich ab 1597 beim Reichskammergericht entspann und rund zwei Jahrhunderte dauerte, schließlich durch kaiserlichen Rechtsspruch die Anerkennung ihrer Zugehorigkeit zum ritterburtigen Adel und damit vor allem die ? Stiftfahigkeit “, die (Wieder-)Zulassung zum zwischenzeitlich vom Landadel besetzten munsterschen Domkapitel und seinen Pfrunden. In suddeutschen Furstbistumern hingegen blieben die Domkapitel oft den Familien der Reichsritterschaft und des ortlichen Stiftsadels vorbehalten, in Kurkoln erforderte die Aufnahme ins Kolner Domkapitel sogar die Zugehorigkeit zum Hochadel des Reiches (?Domgrafen“).

Krise des Fernhandels [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In der Zeit um 1600 zogen sich viele deutsche Patrizierfamilien von den Handelsgeschaften zuruck. Dies hatte wirtschaftliche Grunde, da der Fernhandel, der seit dem Mittelalter uber die Seidenstraße via Konstantinopel und Venedig uber die Alpenpasse in die suddeutschen Reichsstadte gefuhrt hatte, die sodann die Weiterverteilung der Waren innerhalb des Reiches ubernahmen, nach der Entdeckung Amerikas 1492 sich zunehmend auf die Kustenstadte und Ubersee verlagert hatte. Die Hafenstadte der Republik der Vereinigten Niederlande (und deren Patriziat) erlebten nun ihr Goldenes Zeitalter . Doch fuhrte ihr Achtzigjahriger Krieg gegen die Spanier auch mehrfach zu Staatsbankrotten Spaniens, Frankreichs sowie der spanischen und der unabhangigen Niederlande. Die vielen aus Amerika importierten Edelmetalle verursachten eine Geld- und Absatzkrise. Viele reichsstadtische Handelshauser mussten schließen: Die Welser verkauften 1610 ihre Nurnberger Niederlassung und 1614 war ihre Augsburger Handelsgesellschaft zahlungsunfahig. Der Dreißigjahrige Krieg von 1618 bis 1648 unterbrach die Handelsrouten und schnitt die Reichsstadte von den thuringischen, bohmischen und Tiroler Bergbaurevieren ab, in denen manche Patrizier investiert waren. Sebald XI. Tucher (1583?1649), dessen Familie neben den Imhoff zu den letzten großen Safranimporteuren zahlte, musste 1636 wegen Uberschuldung aus dem Nurnberger Rat ausscheiden. [8] Auch diese letzten patrizischen Fernhandler zogen sich schließlich auf ihre Landguter mit abgabenpflichtigen Grundherrschaften zuruck und naherten sich adeliger Lebensweise an; dadurch erlangten sie nun auch haufiger Aufnahme in die Ritterschaften . Andere, nicht landgesessene Patrizierfamilien traten als Beamte und Offiziere in furstliche Dienste und damit in den Beamtenadel uber. Nicht geadelte oder verarmte Patrizier sanken ins Kleinburgertum oder in den Handwerkerstand ab.

Als die Reichsstadt Nurnberg mitsamt ihrem Umland 1808 vom Konigreich Bayern ubernommen wurde, endete zwar die exklusive Ratsherrschaft des Nurnberger Patriziats , doch wurden die bis dato noch ratsfahigen Patrizierfamilien 1813 allesamt in den bayerischen Adel aufgenommen und die (nach dem Tanzstatut von 1521) ?alten“ ratsfahigen Familien in die Freiherrenklasse immatrikuliert.

Andere Lander [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In der Republik Venedig hatte das Patriziat von Venedig schon im Hochmittelalter die Macht ubernommen; Ahnliches geschah in der Republik Genua . Seit dem Spatmittelalter entwickelten sich auch in vielen anderen europaischen Stadtstaaten (den Handelsrepubliken) herrschende Patriziate, etwa in Florenz und den anderen oberitalienischen Stadten. In der Republik der Vereinigten Niederlande waren von Anfang an die Hafenstadte dominant, allen voran Amsterdam , das von den patrizischen Regenten von Amsterdam regiert wurde. Ahnlich waren in der Schweiz , welche offiziell erst 1648 aus dem Heiligen Romischen Reich ausschied, die wohlhabenden Stadtkantone politisch fuhrend, und sie wiederum wurden vom Patriziat der Alten Eidgenossenschaft beherrscht, bis die ≪Gnadigen Herren≫ durch die Helvetische Republik und definitiv durch die liberalen Revolutionen in den 1830er und 1840er Jahren entmachtet wurden. Insbesondere in den Stadten konnten sie sich aber noch weiterhin politischen und wirtschaftlichen Einfluss erhalten. Wie in den deutschen Reichsstadten haben sich auch die Patrizier dieser Republiken oft fruhzeitig aristokratisiert, man spricht daher von ?Stadtearistokratien“ an der Spitze sogenannter ? Aristokratischer Republiken “.

Hotel de Bullioud, Lyon (ein 1536 im Renaissancestil aus zwei alteren Geschlechterturmen umgebautes Patrizierhaus)

Im spatmittelalterlichen England hingegen beherrschte die Gentry , eine vor allem aus landlichen Grundbesitzern entstandene Fuhrungsschicht, das immer machtiger werdende House of Commons , wahrend in den Stadten oft die Großhandler den Ton angaben; beide Gruppen sammelten sich in den rivalisierenden Parteien der Tories und Whigs .

In Frankreich , seit alters gepragt von einer Zentralmonarchie, wurde der Aufstieg des Burgertums durch die Hugenottenkriege und folgende Emigrationswellen gebremst; seine Schwachung ermoglichte erst den Absolutismus . In den Altstadten etwa von Lyon oder Bordeaux kann man noch die Hotels Particuliers der patrizischen Großhandler und der (oft lombardischen) Bankiers der Renaissancezeit sehen. Die Bourgeoisie ? das meist dem Handwerkerstand entstammende Wirtschaftsburgertum ? wurde in der zweiten Halfte des 18. Jahrhunderts bedeutender; gemeinsam mit dem Kleinburgertum ergriff es in der Franzosischen Revolution von 1789 die Macht. Mit Napoleon kam dann ein Spross der korsischen Patrizierfamilie Bonaparte auf den Kaiserthron. Endgultig unter dem ? Burgerkonig “ gelangte aber die Bourgeoisie an die Schalthebel der politischen Macht.

Neuere Formen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Seit dem 17. Jahrhundert bildeten sich, vor allem in den Reichs- und Hansestadten, aus fuhrenden Familien der Kaufmannschaft neuere Oberschichten, die ? im Unterschied zu den Patriziern des Mittelalters und der Fruhen Neuzeit ? nicht mehr primar dem Adel nachstrebten (durch den Erwerb von Grundherrschaften und Adelstiteln), sondern betont burgerliche Werte wie das Leistungsideal (meist kaufmannischer Pragung) sowie eine gewisse Dezenz in der Zurschaustellung von Reichtum zu ihrem Kennzeichen machten. Diese Familien, etwa die Hanseaten oder andere Großburger , werden daher gelegentlich auch als ? Burgeradel “ bezeichnet. Sie selbst sahen sich durchaus als ?Patrizier“ an und entwickelten ein Standesbewusstsein, das dem der alteren, aristokratischen Patrizier nicht nachstand. Vergleichbar elitare Gruppierungen konnten sich auch in der erstarkenden Berufsgruppe der Staatsbeamten bilden, ein Beispiel fur ein solches gebildetes Staatsbeamten-Patriziat sind etwa die ? Hubschen Familien “ aus Kurhannover . Allerdings wurden auch diese burgerlichen Fuhrungsschichten ab Ende des 18. Jahrhunderts im Zuge von Revolutionen und Industrialisierung in ihren lokalen Wirkungskreisen haufig durch neue Wirtschaftseliten abgelost ? ein neureiches Wirtschaftsburgertum (die Bourgeoisie ) und ein kultiviertes Bildungsburgertum traten ins Licht.

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Allgemein [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelne Stadte und Regionen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Michael Hecht : Patriziatsbildung als kommunikativer Prozess. Die Salzstadte Luneburg, Halle und Werl in Spatmittelalter und Fruher Neuzeit (= Stadteforschung. Reihe A: Darstellungen , Band 79). Bohlau, Koln u. a. 2010, ISBN 978-3-412-20507-2 (Zugleich: Munster, Universitat, Dissertation, 2008), (Lost sich vom Handbuchwissen und untersucht ?Patriziat“ nicht als standische Einheit, sondern als kommunikativ reproduzierte, dynamische und relationale Ordnungsvorstellung anhand von Besitz- und Beteiligungsverhaltnissen, Organisationsstrukturen, sozialem Profil, Erinnerungskultur(en), Initiationsritualen, Zulassungskonflikten, Prazedenzstreitigkeiten, sozialen Erkennungszeichen, standischen Rollen und Karrieremustern).
  • Wolfgang Wust (Hrsg.): Patrizier ? Wege zur stadtischen Oligarchie und zum Landadel. Suddeutschland im Stadtevergleich. Referate der internationalen und interdisziplinaren Tagung. Egloffsteinsches Palais zu Erlangen, 7.?8. Oktober 2016. Peter Lang, Frankfurt am Main / New York / Bern u. a. 2018, ISBN 978-3-631-74325-6 .
  • Kurt Andermann und Peter Johanek (Herausgeber): Zwischen Nicht-Adel und Adel. (Vortrage und Forschungen, Reichenauer Tagungsband 53), Jan Thorbecke Vg. Stuttgart 2001, ISBN 978-3799566537 .

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wiktionary: Patrizier  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Hans-Ulrich Freiherr von Rupprecht: Die Memminger Patrizier . In: Heimatpflege Memmingen e. V. (Hrsg.): Memminger Geschichtsblatter . Jahrheft 1981/82. Memminger Zeitung, Verlagsdruckerei GmbH, 1983, ISSN   0539-2896 .
  2. Gerhard Fouquet: Zwischen Nicht-Adel und Adel - Eine Zusammenfassung . Band   53 . Jan Thorbecke Verlag GmbH & Co., 2001, ISSN   0452-490X , S.   432 ( uni-heidelberg.de ).
  3. Patrizier. In: Digitales Worterbuch der deutschen Sprache . Abgerufen am 17. November 2019
  4. Entstehungsgeschichte der Epistel auch in: Eberhard Isenmann : Gelehrte Juristen und das Prozessgeschehen in Deutschland im 15. Jahrhundert. In: Franz-Josef Arlinghaus , Ingrid Baumgartner , Vincenzo Colli (Hrsg.): Praxis der Gerichtsbarkeit in europaischen Stadten des Spatmittelalters (= Rechtsprechung , Band 23). Klostermann, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-465-04007-4 , S. 305?417, hier S. 305, Fußnote 1.
  5. vgl. Eberhard Isenmann: Die deutsche Stadt im Spatmittelalter. 1250?1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft. Ulmer, Stuttgart 1988, ISBN 3-8001-2571-4 , S. 276.
  6. Siehe etwa: Andermann/Johanek, Zwischen Nicht-Adel und Adel (Lit.-Verz.)
  7. so z. B. die Droste-Hulshoff: Wilderich von Droste zu Hulshoff: 900 Jahre Droste zu Hulshoff, Horben 2018
  8. Tucher , von Matthias Kirchhoff in: Historisches Lexikon Bayerns