Patrizier
(
lateinisch
patricius
,
Griechisch
: πατρ?κιο?) war die Bezeichnung fur Angehorige des
romisch-antiken Patriziats
, der alteingesessenen und senatsfahigen
Oberschicht
im
antiken Rom
. Dieser Begriff wurde seit Anfang des 16. Jahrhunderts auch fur die sozial relativ abgeschlossene Oberschicht in vielen
mittelalterlichen
und
fruhneuzeitlichen
Stadten ubernommen, die sich vor allem im 13. bis 15. Jahrhundert gebildet hatte. Dieses spatmittelalterliche und fruhneuzeitliche
Patriziat
wird hier behandelt.
Die
aristokratische
Herrschaft des burgerlichen Patriziats wird als
Stadtearistokratie
bezeichnet.
In den deutschen
Reichsstadten
des
Mittelalters
bildete sich vom 11. Jahrhundert an ein Patriziat aus dem Ortsadel oder der ortlichen
Ministerialitat
heraus. Sie nannten sich selbst ?Geschlechter“. Die Patrizier besetzten den Rat und wichtige andere stadtische Amter und versuchten, sich ein ausschließliches Recht auf diese Amter zu wahren, also den Zugang zu den Amtern der Stadtregierung auf ?ratsfahige Geschlechter“ zu beschranken. Sie grundeten oft Vereinigungen, die als
Patriziergesellschaften
bezeichnet werden und nach dem Muster von zunftigen
Stubengesellschaften
oder religiosen
Bruderschaften
organisiert waren. Bezeichnend ist aber, dass sie ?geschlossene Gesellschaften“ waren, was sich etwa an dem 1521 aufgestellten
Tanzstatut
der
Reichsstadt Nurnberg
erweist. Niemand konnte einer solchen Gesellschaft aus eigenem Willen beitreten, sondern Außenstehende wurden, wenn uberhaupt, durch
Kooptation
seitens der vorhandenen Mitglieder aufgenommen. Oft entschied gerade die Aufnahme in eine solche Gesellschaft uber die Wahlfahigkeit in den Rat der Stadt und damit uber die Aufnahme ins Patriziat. Die ?Schworbriefe“ der Gesellschaften glichen fruhen Verfassungen, welche zum Beispiel die Sitzverteilung zwischen Patriziern und Handwerkerzunften regelten. Durch diese Zusammenschlusse und ihre verbrieften Rechte definierten sich in vielen Fallen die Patrizier erst als geschlossener eigener Stand. Patrizier im rechtlichen Sinne, mit den Privilegien der Patriziergesellschaft und der Carolinischen Verfassung dem Patriziat zustehenden Rechten, wurde man erst mit der Aufnahme als ?Stubengenosse“ in der Patriziergesellschaft. Der Eintritt erfolgte oft im Zusammenhang mit der Eheschließung. Somit kann man, im Gegensatz zum Adel, nicht von einem Geburtsstand sprechen, kommt diesem jedoch sehr nahe. Denn auch wenn sich nicht jedes Glied einer Familie als ?Stubengenosse“ wiederfindet, kann man von ?patrizischen Familien“ sprechen. Denn Nachkommen von Mitgliedern einer Patriziergesellschaft werden grundsatzlich als stubenfahig angesehen, sind ?standesgemaß“ und ihrer gesellschaftlichen Stellung nach zu den ?Geschlechtern“ zu zahlen.
[1]
Patrizier waren zwar Kaufleute, aber sie widmeten sich ? im Gegensatz zu denjenigen, die ?nach
Elle
,
Pfund
und
Lot
“ verkauften ? ausschließlich dem Groß- und
Fernhandel
. Neben der kaufmannischen Grundlage war ein wichtiger Bestandteil in den Lebensformen des Patriziat der Lehnsbesitz und Herrschaftsrechte im Umland der Stadte.
[2]
Mit dem Erstarken des
Handwerks
und der Herausbildung eines in
Zunften
organisierten
Burgertums
kam es seit dem 13. Jahrhundert zu Kampfen der Kleinhandler und Handwerker gegen die Vorrechte der Patrizier. In der Regel konnten die Zunfte eine Beteiligung am
Stadtrat
erlangen. In
Koln
wurde die gesamte Stadtverfassung auf die Zunftverfassung zugeschnitten, wahrend sich in den Reichsstadten
Augsburg
,
Nurnberg
,
Regensburg
,
Bern
,
Frankfurt
und in der Mehrzahl der
Hansestadte
das Patriziat behaupten konnte. Auch dieses schloss sich meist in
Patriziergesellschaften
nach dem Vorbild der
Gilden
und Zunfte zusammen, etwa der Lubecker
Zirkelgesellschaft
. In Nurnberg war eine solche nicht notig, da die Patrizierherrschaft stets stark genug blieb, den Einfluss der unteren Stande kleinzuhalten. In
Hamburg
gab es ebenfalls keine, weil die burgerlichen Großhandler die Vorherrschaft besaßen; aus den Kaufleuten bildeten sich spater die
Hanseaten
als Fuhrungsschicht heraus.
Das mittelalterliche ?Patriziat“ nannte sich selbst nicht so; man sprach ublicherweise von ?Geschlechtern“, wie etwa fur
Koln
,
Frankfurt am Main
,
Augsburg
und
Nurnberg
nachgewiesen. Der Ausdruck ?Patrizier“ (vom lateinischen
patricius
[3]
) nach dem Vorbild des
romisch-antiken Patriziats
entstammt in seiner Ubertragung auf die stadtische Oberschicht des Mittelalters selbst nicht dieser Zeit, sondern erst der
Renaissance
. Im Jahr 1516 wurde der Nurnberger Ratskonsulent (Stadtjurist)
Christoph Scheurl
(1481?1542) vom
Generalvikar
des
Augustinerordens
,
Johann von Staupitz
, beauftragt, einen Abriss der Nurnberger Verfassung auszuarbeiten. Da diese Arbeit in lateinischer Sprache verfasst war, bezeichnete Scheurl die Nurnberger ?Geschlechter“ in durchaus naheliegender Analogie zu romischen Verfassungszustanden als ?patricii“, die dann in der zeitgenossischen Ruckubersetzung zum ?Patriziat“ wurden.
[4]
Das Wort setzte sich in dieser Verwendung jedoch erst im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts allgemein durch.
[5]
Im
Hochmittelalter
war der Begriff des
Adels
noch mehrdeutig und das Verhaltnis zwischen stadtischem Patriziat und der
Ministerialitat
des furstlichen oder bischoflichen Stadtherrn blieb dynamisch.
[6]
Nach dem Untergang des
Stauferreiches
um 1250 zogen etwa eine Reihe von Reichsministerialenfamilien aus dem Umland der
Reichsstadt Nurnberg
, wie zum Beispiel die
Pfinzing
,
Stromer
,
Haller
,
Muffel
oder
Groß
, vom bisher von ihnen verwalteten
Reichsgut
(Terra Imperii)
in die Stadt, wurden dort in den Rat aufgenommen und begannen, sich im Fernhandel (und spater auch im Bergbau und in Hammerwerken) zu betatigen. Wie die Landadeligen erbauten sie sich in der Fruhzeit noch
Wohnturme
, die in der Stadt ?
Geschlechterturme
“ genannt werden.
Als im
Spatmittelalter
der Landadel sich zur Vertretung seiner Interessen in den
Ritterschaften
zusammenschloss, wurden Patrizier aber von einer Mitgliedschaft fast immer ausgeschlossen (so etwa das
Nurnberger Patriziat
von den Kantonen des
Frankischen Ritterkreises
), obwohl die Patrizierfamilien oft ebenfalls
Grundherrschaften
mit
Hintersassen
erworben hatten und sich im Umfeld der Stadte
Herrenhauser
erbauten. Da die Patrizier jedoch durch Fernhandel zu ihrem Wohlstand kamen, hatten diese ?
Pfeffersacke
“ in den Augen des Adels ihre etwaige ursprunglich ?ritterliche Lebensweise“ aufgegeben und damit ihre
Standeszugehorigkeit
?verwirkt“. Außerdem waren langst burgerliche Handler ins Patriziat aufgestiegen. Auch ein
Konnubium
mit dem Adel war eher selten; zwar heirateten die Patrizier meist unter sich (auch von Stadt zu Stadt), jedoch kamen vereinzelt sowohl Ehen mit Landadeligen als auch mit den unteren Standen vor.
Der Ritteradel sprach den Patriziern die
Ebenburtigkeit
und die
Turnierfahigkeit
grundsatzlich ab, weshalb etwa die Nurnberger Patrizier demonstrativ sogenannte ?
Gesellenstechen
“ durchfuhrten, festliche ritterliche
Lanzenstechen
nach dem Vorbild des Adels, um ihren Rang zu unterstreichen. Manche Patrizier fugten ihrem Familiennamen ein
?von“
mit dem Namen eines zugekauften Landsitzes an, um zu demonstrieren, dass sie sich adelig fuhlten. In vielen Fallen gelang es ihnen spater, sich diesen eigenmachtigen Zusatz vom Kaiser als Adelspradikat bestatigen zu lassen. Gerade in Nurnberg (als Reiseresidenz) und
Frankfurt
(als Kronungsort) der
romisch-deutschen Kaiser
bestanden zwischen Patriziern und Kaiserhof enge Beziehungen; die Patrizier waren traditionell bedeutende Steuerzahler und Kreditgeber des Reichsoberhaupts. Auch politisch stutzten sich die Kaiser auf die Reichsstadte und verteilten daher haufig
Adelsbriefe
an deren fuhrende Geschlechter, meist unter Hinweis darauf, dass diesen Familien die Regierung einer volkreichen Stadt anvertraut sei, oft auch unter Erwahnung ?alten adeligen und rittermaßigen Standes“ (der bisweilen den Tatsachen entsprach und bisweilen nicht). Die Augsburger Großunternehmerfamilie
Fugger
, eine uberaus (erfolg)reiche Burgerfamilie, stieg Anfang des 16. Jahrhunderts in den
Briefadel
und bald darauf sogar in den
Hochadel
auf; die
Welser
,
Tucher
,
Langenmantel
und die
Imhoff
gehoren ebenfalls zu den bekanntesten Kaufmannsfamilien oberdeutscher Reichsstadte.
Aber nicht nur in freien Reichsstadten gab es Patrizier. Auch in Stadten mit einem furstlichen Stadtherrn konnte sich ein Stadtadel entwickeln, so z. B. in Munchen
(
Munchner Patriziergeschlechter
)
oder
Munster
, wo der Volksmund die Angehorigen des Stadtadels
Erbmanner
nannte. Die Erbmannerfamilien, von denen nicht wenige ursprunglich
ritterburtig
oder sogar
edelfrei
[7]
waren, verteidigten im Rahmen des ?Erbmannerstreits“, der sich ab 1597 beim Reichskammergericht entspann und rund zwei Jahrhunderte dauerte, schließlich durch kaiserlichen Rechtsspruch die Anerkennung ihrer Zugehorigkeit zum ritterburtigen Adel und damit vor allem die ?
Stiftfahigkeit
“, die (Wieder-)Zulassung zum zwischenzeitlich vom Landadel besetzten
munsterschen Domkapitel
und seinen Pfrunden. In suddeutschen Furstbistumern hingegen blieben die
Domkapitel
oft den Familien der
Reichsritterschaft
und des ortlichen
Stiftsadels
vorbehalten, in
Kurkoln
erforderte die Aufnahme ins
Kolner Domkapitel
sogar die Zugehorigkeit zum
Hochadel
des Reiches (?Domgrafen“).
In der Zeit um 1600 zogen sich viele deutsche Patrizierfamilien von den Handelsgeschaften zuruck. Dies hatte wirtschaftliche Grunde, da der Fernhandel, der seit dem Mittelalter uber die
Seidenstraße
via
Konstantinopel
und
Venedig
uber die Alpenpasse in die suddeutschen Reichsstadte gefuhrt hatte, die sodann die Weiterverteilung der Waren innerhalb des Reiches ubernahmen, nach der
Entdeckung Amerikas 1492
sich zunehmend auf die Kustenstadte und Ubersee verlagert hatte. Die Hafenstadte der
Republik der Vereinigten Niederlande
(und deren Patriziat) erlebten nun ihr
Goldenes Zeitalter
. Doch fuhrte ihr
Achtzigjahriger Krieg
gegen die Spanier auch mehrfach zu
Staatsbankrotten
Spaniens, Frankreichs sowie der spanischen und der unabhangigen Niederlande. Die vielen aus Amerika importierten Edelmetalle verursachten eine Geld- und Absatzkrise. Viele reichsstadtische Handelshauser mussten schließen: Die
Welser
verkauften 1610 ihre Nurnberger Niederlassung und 1614 war ihre Augsburger Handelsgesellschaft zahlungsunfahig. Der
Dreißigjahrige Krieg
von 1618 bis 1648 unterbrach die Handelsrouten und schnitt die Reichsstadte von den thuringischen, bohmischen und Tiroler Bergbaurevieren ab, in denen manche Patrizier investiert waren. Sebald XI.
Tucher
(1583?1649), dessen Familie neben den
Imhoff
zu den letzten großen
Safranimporteuren
zahlte, musste 1636 wegen Uberschuldung aus dem Nurnberger Rat ausscheiden.
[8]
Auch diese letzten patrizischen Fernhandler zogen sich schließlich auf ihre Landguter mit abgabenpflichtigen
Grundherrschaften
zuruck und naherten sich adeliger Lebensweise an; dadurch erlangten sie nun auch haufiger Aufnahme in die
Ritterschaften
. Andere, nicht landgesessene Patrizierfamilien traten als Beamte und Offiziere in furstliche Dienste und damit in den Beamtenadel uber. Nicht geadelte oder verarmte Patrizier sanken ins Kleinburgertum oder in den Handwerkerstand ab.
Als die
Reichsstadt Nurnberg
mitsamt ihrem Umland 1808 vom Konigreich Bayern ubernommen wurde, endete zwar die exklusive Ratsherrschaft des
Nurnberger Patriziats
, doch wurden die bis dato noch ratsfahigen Patrizierfamilien 1813 allesamt in den bayerischen Adel aufgenommen und die (nach dem Tanzstatut von 1521) ?alten“ ratsfahigen Familien in die
Freiherrenklasse
immatrikuliert.
In der
Republik Venedig
hatte das
Patriziat von Venedig
schon im
Hochmittelalter
die Macht ubernommen; Ahnliches geschah in der
Republik Genua
. Seit dem
Spatmittelalter
entwickelten sich auch in vielen anderen europaischen Stadtstaaten (den Handelsrepubliken) herrschende Patriziate, etwa in
Florenz
und den anderen oberitalienischen Stadten. In der
Republik der Vereinigten Niederlande
waren von Anfang an die Hafenstadte dominant, allen voran
Amsterdam
, das von den patrizischen
Regenten von Amsterdam
regiert wurde. Ahnlich waren in der
Schweiz
, welche offiziell erst 1648 aus dem Heiligen Romischen Reich ausschied, die wohlhabenden Stadtkantone politisch fuhrend, und sie wiederum wurden vom
Patriziat der Alten Eidgenossenschaft
beherrscht, bis die
≪Gnadigen Herren≫
durch die
Helvetische Republik
und definitiv durch die
liberalen
Revolutionen in den 1830er und 1840er Jahren entmachtet wurden. Insbesondere in den Stadten konnten sie sich aber noch weiterhin politischen und wirtschaftlichen Einfluss erhalten. Wie in den deutschen Reichsstadten haben sich auch die Patrizier dieser Republiken oft fruhzeitig aristokratisiert, man spricht daher von ?Stadtearistokratien“ an der Spitze sogenannter ?
Aristokratischer Republiken
“.
Im
spatmittelalterlichen England
hingegen beherrschte die
Gentry
, eine vor allem aus landlichen Grundbesitzern entstandene Fuhrungsschicht, das immer machtiger werdende
House of Commons
, wahrend in den Stadten oft die Großhandler den Ton angaben; beide Gruppen sammelten sich in den rivalisierenden Parteien der
Tories
und
Whigs
.
In
Frankreich
, seit alters gepragt von einer Zentralmonarchie, wurde der Aufstieg des Burgertums durch die
Hugenottenkriege
und folgende Emigrationswellen gebremst; seine Schwachung ermoglichte erst den
Absolutismus
. In den Altstadten etwa von
Lyon
oder
Bordeaux
kann man noch die
Hotels Particuliers
der patrizischen Großhandler und der (oft lombardischen) Bankiers der Renaissancezeit sehen. Die
Bourgeoisie
? das meist dem Handwerkerstand entstammende Wirtschaftsburgertum ? wurde in der zweiten Halfte des 18. Jahrhunderts bedeutender; gemeinsam mit dem Kleinburgertum ergriff es in der
Franzosischen Revolution
von 1789 die Macht. Mit
Napoleon
kam dann ein Spross der korsischen Patrizierfamilie
Bonaparte
auf den Kaiserthron. Endgultig unter dem ?
Burgerkonig
“ gelangte aber die Bourgeoisie an die Schalthebel der politischen Macht.
Seit dem 17. Jahrhundert bildeten sich, vor allem in den Reichs- und Hansestadten, aus fuhrenden Familien der Kaufmannschaft neuere Oberschichten, die ? im Unterschied zu den Patriziern des Mittelalters und der Fruhen Neuzeit ? nicht mehr primar dem Adel nachstrebten (durch den Erwerb von
Grundherrschaften
und Adelstiteln), sondern betont burgerliche Werte wie das Leistungsideal (meist kaufmannischer Pragung) sowie eine gewisse Dezenz in der Zurschaustellung von Reichtum zu ihrem Kennzeichen machten. Diese Familien, etwa die
Hanseaten
oder andere
Großburger
, werden daher gelegentlich auch als ?
Burgeradel
“ bezeichnet. Sie selbst sahen sich durchaus als ?Patrizier“ an und entwickelten ein Standesbewusstsein, das dem der alteren, aristokratischen Patrizier nicht nachstand. Vergleichbar elitare Gruppierungen konnten sich auch in der erstarkenden Berufsgruppe der Staatsbeamten bilden, ein Beispiel fur ein solches gebildetes Staatsbeamten-Patriziat sind etwa die ?
Hubschen Familien
“ aus
Kurhannover
. Allerdings wurden auch diese burgerlichen Fuhrungsschichten ab Ende des 18. Jahrhunderts im Zuge von Revolutionen und Industrialisierung in ihren lokalen Wirkungskreisen haufig durch neue Wirtschaftseliten abgelost ? ein neureiches Wirtschaftsburgertum (die
Bourgeoisie
) und ein kultiviertes
Bildungsburgertum
traten ins Licht.
- Michael Hecht
:
Patriziatsbildung als kommunikativer Prozess. Die Salzstadte Luneburg, Halle und Werl in Spatmittelalter und Fruher Neuzeit
(=
Stadteforschung.
Reihe A:
Darstellungen
, Band 79). Bohlau, Koln u. a. 2010,
ISBN 978-3-412-20507-2
(Zugleich: Munster, Universitat, Dissertation, 2008), (Lost sich vom Handbuchwissen und untersucht ?Patriziat“ nicht als standische Einheit, sondern als kommunikativ reproduzierte, dynamische und relationale Ordnungsvorstellung anhand von Besitz- und Beteiligungsverhaltnissen, Organisationsstrukturen, sozialem Profil, Erinnerungskultur(en), Initiationsritualen, Zulassungskonflikten, Prazedenzstreitigkeiten, sozialen Erkennungszeichen, standischen Rollen und Karrieremustern).
- Wolfgang Wust
(Hrsg.):
Patrizier ? Wege zur stadtischen Oligarchie und zum Landadel. Suddeutschland im Stadtevergleich. Referate der internationalen und interdisziplinaren Tagung. Egloffsteinsches Palais zu Erlangen, 7.?8. Oktober 2016.
Peter Lang, Frankfurt am Main / New York / Bern u. a. 2018,
ISBN 978-3-631-74325-6
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- Kurt Andermann
und
Peter Johanek
(Herausgeber):
Zwischen Nicht-Adel und Adel.
(Vortrage und Forschungen, Reichenauer Tagungsband 53), Jan Thorbecke Vg. Stuttgart 2001,
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.
- ↑
Hans-Ulrich Freiherr von Rupprecht:
Die Memminger Patrizier
. In: Heimatpflege Memmingen e. V. (Hrsg.):
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. Jahrheft 1981/82. Memminger Zeitung, Verlagsdruckerei GmbH, 1983,
ISSN
0539-2896
.
- ↑
Gerhard Fouquet:
Zwischen Nicht-Adel und Adel - Eine Zusammenfassung
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Band
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. Jan Thorbecke Verlag GmbH & Co., 2001,
ISSN
0452-490X
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S.
432
(
uni-heidelberg.de
).
- ↑
Patrizier.
In:
Digitales Worterbuch der deutschen Sprache
.
Abgerufen am 17. November 2019
- ↑
Entstehungsgeschichte der
Epistel
auch in:
Eberhard Isenmann
:
Gelehrte Juristen und das Prozessgeschehen in Deutschland im 15. Jahrhundert.
In:
Franz-Josef Arlinghaus
,
Ingrid Baumgartner
, Vincenzo Colli (Hrsg.):
Praxis der Gerichtsbarkeit in europaischen Stadten des Spatmittelalters
(=
Rechtsprechung
, Band 23). Klostermann, Frankfurt am Main 2006,
ISBN 3-465-04007-4
, S. 305?417, hier S. 305, Fußnote 1.
- ↑
vgl. Eberhard Isenmann:
Die deutsche Stadt im Spatmittelalter. 1250?1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft.
Ulmer, Stuttgart 1988,
ISBN 3-8001-2571-4
, S. 276.
- ↑
Siehe etwa: Andermann/Johanek,
Zwischen Nicht-Adel und Adel
(Lit.-Verz.)
- ↑
so z. B. die Droste-Hulshoff: Wilderich von Droste zu Hulshoff: 900 Jahre Droste zu Hulshoff, Horben 2018
- ↑
Tucher
, von Matthias Kirchhoff in:
Historisches Lexikon Bayerns