Norddeutscher Bund

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Norddeutscher Bund
1867?1870/71
Flagge des Norddeutschen Bundes: Schwarz-Weiß-Rot Großes Wappen des Norddeutschen Bundes
Flagge Wappen
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Verfassung Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867 [1]
Amtssprache Deutsch
Hauptstadt Berlin
Bundesprasidium
? ab 1. Juli 1867
Konig von Preußen
Wilhelm I.
Regierungschef
? 14. Juli 1867 bis 4. Mai 1871
Bundeskanzler
Otto von Bismarck
Wahrung keine Einheitswahrung
Grundung
? 18. August 1866
? 1. Juli 1867

Augustbundnis
Norddeutsche Bundesverfassung
Zeitzone keine einheitliche Zeitzone
Karte
Der Norddeutsche Bund (1866–1871)
Der Norddeutsche Bund (1866?1871)

Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat . Er vereinte alle deutschen Staaten nordlich der Mainlinie unter preußischer Fuhrung und war die geschichtliche Vorstufe der mit der Reichsgrundung 1871 verwirklichten kleindeutschen , preußisch dominierten Losung der deutschen Frage unter Ausschluss Osterreichs . Gegrundet als Militarbundnis im August 1866, kam dem Bund durch die Verfassung vom 1. Juli 1867 Staatsqualitat zu.

Die Bundesverfassung entsprach weitestgehend der Verfassung des Kaiserreichs von 1871 : Die Gesetzgebung war Aufgabe eines Reichstags , der vom mannlichen Volk gewahlt wurde, sowie eines Bundesrates , der die Regierungen der Mitgliedsstaaten (meist Herzogtumer ) vertrat. Zur Verabschiedung von Gesetzen mussten beide zustimmen. Oberhaupt des Bundes war der preußische Konig als Inhaber des Bundesprasidiums . Verantwortlicher Minister war der Bundeskanzler . Der konservative preußische Ministerprasident Otto von Bismarck war der erste und einzige Kanzler in den wenigen Jahren des Norddeutschen Bundes.

Der Norddeutsche Reichstag bereitete mit seinen zahlreichen modernisierenden Gesetzen zu Wirtschaft, Handel, Infrastruktur und Rechtswesen (darunter dem Vorlaufer des heutigen Strafgesetzbuchs ) wesentlich die spatere deutsche Einheit vor. Einige der Gesetze wirkten bereits vor 1871 uber den deutschen Zollverein in den suddeutschen Staaten. Allerdings war die parlamentarische Kontrolle uber den Militarhaushalt noch begrenzt, obgleich die Militarausgaben 95 Prozent des Gesamthaushalts ausmachten.

Die Hoffnung, bald die suddeutschen Staaten Baden , Bayern , Wurttemberg und Hessen-Darmstadt in den Bund aufnehmen zu konnen, erfullte sich nicht. In jenen Landern war der Widerstand gegen das protestantische Preußen bzw. gegen den Bund mit seiner liberalen Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik groß. Das zeigte sich bei der Wahl zum Zollparlament 1868; diese Zusammenarbeit von norddeutschen und suddeutschen Abgeordneten im Zollverein trug aber zur wirtschaftlichen Einheit Deutschlands bei.

Nach einer diplomatischen Niederlage im Spanischen Thronfolgestreit begann Frankreich im Juli 1870 den Krieg gegen Deutschland . Es wollte damit ein weiteres Erstarken Preußens und eine deutsche Vereinigung unter seiner Fuhrung verhindern. Allerdings hatten die suddeutschen Staaten Baden, Bayern und Wurttemberg nach ihrer Niederlage im Deutschen Krieg von 1866 Verteidigungsbundnisse mit Preußen geschlossen. Daher und aufgrund ihrer besseren Organisation konnten die deutschen Heere den Krieg rasch nach Frankreich hinein tragen.

Durch die Novembervertrage von 1870 traten die suddeutschen Staaten anschließend dem sich vergroßernden Norddeutschen Bund bei. Mit der Reichsgrundung und dem Inkrafttreten der neuen Verfassung am 1. Januar 1871 ging der Bund im deutschen Kaiserreich auf.

Vorgeschichte bis 1866

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Seit dem 18. Jahrhundert gab es neben der osterreichischen Habsburgermonarchie eine weitere Macht in Deutschland, die eine Fuhrungsrolle beanspruchte: Preußen, das im Jahr 1701 zum Konigreich aufgestiegen war und unter anderem das an Bodenschatzen reiche Schlesien von Osterreich erobert hatte. Das Verhaltnis dieser beiden mitteleuropaischen Großmachte bezeichnete man als deutschen Dualismus , der von Rivalitat, oft aber auch von Zusammenarbeit zu Ungunsten Dritter gepragt war. [2]

Deutschland im Herbst 1850: Staaten der Erfurter Union (gelb) und jene des Rumpfbundestages (dunkelrot)

Der von vielen Deutschen erwunschte Ausbau des Bundes oder gar der Ubergang zum Bundesstaat wurde von Osterreich und Preußen verhindert: Das Kaisertum Osterreich sah wegen seiner eigenen Nationalitatenkonflikte einen deutschen Bundesstaat als Existenzbedrohung an, und Preußen wollte keine Weiterentwicklung des Deutschen Bundes, solange allein Osterreich als ? Prasidialmacht “ galt. [3] Schon 1849 bemuhte Preußen sich mit der ? Erfurter Union “ erst um ein Kleindeutschland ohne Osterreich und Bohmen , ohne die Habsburger und ohne den Deutschen Bund, dann zumindest um einen norddeutschen Bundesstaat unter preußischer Fuhrung. [4] Aufgrund des Druckes Osterreichs, der Mittelstaaten und Russlands musste Preußen diesen Versuch in der Herbstkrise 1850 allerdings aufgeben.

In der Folge kam es wieder zu einer Zusammenarbeit der Großmachte, die aber deutlich starker von Rivalitat uberschattet war als in den Jahren 1815?1848. Nach 1859 machten beide Großmachte erfolglose Vorschlage zu einer Bundesreform . Eine Teilung Deutschlands in Nord und Sud gehorte auch dazu. [5] Obwohl sie um 1864 im Krieg gegen Danemark wieder gemeinsam gegen die deutschen Staaten agierten, waren sie alsbald in der Schleswig-Holstein-Frage zerstritten und trugen auch diesen Streit militarisch aus. [6]

Der preußische Ministerprasident Otto von Bismarck bemuhte sich mehrmals um einen Ausgleich mit Osterreich, schließlich aber steuerte er Preußen auf die Konfrontation mit Osterreich und notfalls den ubrigen Staaten zu. [7] Der osterreichische Kaiser Franz Joseph I. wiederum war unbeeindruckt, hielt die Position Bismarcks in Preußen fur schwach und schatzte seine eigene militarische Macht als unuberwindbar ein. [8] So erwirkte Osterreich am 14. Juni 1866 einen Bundesbeschluss des Bundestags uber die Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen.

Deutscher Krieg und Kriegsfolgen

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Georg Bleibtreu: Schlacht bei Koniggratz , Gemalde von 1868. Diese Schlacht in Bohmen war der entscheidende preußische Sieg gegen Osterreich.

Im Deutschen Krieg von 1866 siegte Preußen mit seinen Verbundeten jedoch gegen Osterreich und dessen Alliierte (die Konigreiche Bayern , Wurttemberg , Sachsen und Hannover , die Großherzogtumer Baden und Hessen , das Kurfurstentum Hessen und weitere Kleinstaaten). Im Vorfrieden mit Osterreich (26. Juli) setzte Preußen durch, die Verhaltnisse im Norden Deutschlands bis zur Mainlinie neu zu ordnen. Hier taucht auch zuerst der Ausdruck Norddeutscher Bund auf. Dieses Arrangement hatte Preußen zuvor bereits mit dem franzosischen Kaiser Napoleon III. abgestimmt.

Am 1. Oktober 1866 annektierte Preußen vier seiner Kriegsgegner nordlich des Mains: Hannover , Kurhessen , Nassau und Frankfurt . Die ubrigen Staaten durften ihre Gebiete fast ohne Anderungen behalten. Durch die Einverleibungen stieg die Bevolkerungsanzahl Preußens von etwa 19 Millionen auf fast 24 Millionen.

Drei weitere Kriegsgegner nordlich des Mains, namlich Sachsen, Sachsen-Meiningen und Reuß alterer Linie , wurden in den Friedensschlussen dazu verpflichtet, sich dem Norddeutschen Bund anzuschließen. Das Großherzogtum Hessen musste mit seiner Provinz Oberhessen sowie den rechtsrheinischen ( rheinhessischen ) Gemeinden Kastel und Kostheim dem Bund beitreten, die alle nordlich des Mains lagen. [9] [10]

Augustvertrage und Konstituierender Reichstag

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Feierliche Eroffnung des Norddeutschen Konstituierenden Reichstages im koniglichen Schloss , Berlin am 24. Februar 1867
Zeitgenossische englischsprachige Landkarte

Am 18. August 1866 schloss Preußen (einschließlich seiner Provinzen) mit 15 nord- und mitteldeutschen Staaten einen Bundnisvertrag mit doppeltem Zweck, der schließlich als ?Augustbundnis“ bekannt wurde. Spater traten weitere Staaten wie die beiden Mecklenburgs ( Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz ) dem Vertragswerk bei (daher ? Augustvertrage “). Zum einen bildeten sie ein Verteidigungsbundnis, das auf ein Jahr begrenzt war. Zum anderen war das Augustbundnis ein Vorvertrag zur Grundung eines Bundesstaats. [11]

Grundlage sollte der Bundesreformplan vom 10. Juni 1866 sein, [12] den Preußen damals den ubrigen deutschen Staaten zugesandt hatte. Dieser Plan war aber noch sehr allgemein gehalten und bezog damals noch Bayern und das ubrige Kleindeutschland ein. Dem Augustbundnis lag also noch kein eigentlicher Verfassungsentwurf vor, anders als dem Dreikonigsbundnis von 1849 fur die Erfurter Union. [13]

Im Augustbundnis war auch die Wahl eines gemeinsamen Parlaments vereinbart. Dieses wurde bei der Verfassungsvereinbarung das norddeutsche Volk reprasentieren. Grundlage fur die Wahl waren Gesetze der Einzelstaaten. Diese Gesetze ubernahmen, absprachegemaß, das Frankfurter Reichswahlgesetz von 1849 fast wortlich. Der Norddeutsche Konstituierende Reichstag wurde am 12. Februar 1867 gewahlt [14] und am 24. Februar in Berlin von Konig Wilhelm I. von Preußen eroffnet. Nach langen Verhandlungen nahm der im Berliner Palais Hardenberg tagende Reichstag bereits am 16. April den abgeanderten Verfassungsentwurf an und hatte tags darauf seine feierliche Schlusssitzung. [15]

Politisches System

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Bundesverfassung

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Der Preußische Landtag und der konstituierende Reichstag waren von einer nationalliberal - freikonservativen Mehrheit beherrscht. Gerade die Nationalliberalen wollten ursprunglich eine moglichst radikale Losung: Deutschland sollte ein Einheitsstaat unter preußischer Fuhrung werden. Beispielsweise hatten die ubrigen Staaten Norddeutschlands einfach Preußen beitreten sollen. Preußen mit seiner Militarmacht hatte sie dazu zwingen konnen. Bismarck hingegen suchte nach einer foderativen Losung. Einerseits wollte er die suddeutschen Staaten und deren Fursten nicht davor abschrecken, spater ebenfalls beizutreten. Andererseits ging es ihm um seine eigene vermittelnde Rolle und damit um seine Machtstellung zwischen Konig, Landtag und verbundeten Staaten.

Schaubild der Bundesverfassung
Verfassungsdiagramm fur den Norddeutschen Bund, mit der Entwicklung zum Deutschen Reich

Als Folge dieser Uberlegungen strebte Bismarck eine norddeutsche Bundesverfassung an, die ihre unitarischen Zuge und auch die Macht des preußischen Konigs verbarg. So weit wie moglich sollte der neue Bund außerlich einem Staatenbund ahneln. Beispielsweise war die Militarmacht in der Verfassung einem Bundesfeldherrn unterstellt. Diese Bezeichnung stammte aus der Zeit des Deutschen Bundes; der preußische Konig hatte damals versucht, dauerhafter Bundesfeldherr des Bundesheeres oder zumindest der norddeutschen Bundestruppen zu werden. Die Verfassung machte allerdings an anderer Stelle deutlich, dass der Bundesfeldherr niemand anders als der preußische Konig war.

Geheimrat Maximilian Duncker hatte im Auftrag Bismarcks einen ersten Verfassungsentwurf ausgearbeitet. Nach mehreren Uberarbeitungen durch Gesandte und Ministerialbeamte legte Bismarck selbst Hand an, und schließlich lag am 15. Dezember 1866 den Bevollmachtigten der Regierungen ein preußischer Entwurf vor. [16] Die Bevollmachtigten hatten zum Teil erhebliche Bedenken, mal wunschten sie sich mehr Foderalismus , mal einen starkeren Einheitsstaat. Bismarck nahm 18 Anderungsantrage an, die die Grundstruktur nicht anruhrten, und die Bevollmachtigten stimmten am 7. Februar 1867 zu. Dieser Entwurf war dann ein gemeinsames Verfassungsangebot der verbundeten Regierungen. [17]

Der Entwurf ging am 4. Marz dem konstituierenden Reichstag zu. Bei seinen Beratungen stimmte sich der konstituierende Reichstag eng mit den Bevollmachtigten der Einzelstaaten ab. Auf diese Weise kam es zu Kompromissen, auf die sich beide Seiten verstandigen konnten. Am 16. April 1867 verabschiedete nicht nur eine Reichstagsmehrheit den abgeanderten Entwurf, sondern ihn billigten sogleich auch die Bevollmachtigten. Die Einzelstaaten ließen danach ihre Landesparlamente abstimmen und publizierten die Bundesverfassung. Dieser Prozess dauerte bis zum 27. Juni. Am 1. Juli konnte die Verfassung vereinbarungsgemaß in Kraft treten. [18] Die Verfassung des Norddeutschen Bundes ist, von einigen Bezeichnungen und Details abgesehen, bereits identisch mit der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871, die bis 1918 angewandt wurde.

In den heftigen Beratungen des Reichstags war Bismarcks Entwurf betrachtlich abgeandert worden. Der Reichstag verstarkte die Bundeskompetenz und seine eigene Position. Dem nationalliberalen Abgeordneten Rudolf von Bennigsen gelang es, die sogenannte Lex Bennigsen durchzubringen: Der Bundeskanzler musste die Anordnungen des Bundesprasidiums (des preußischen Konigs) gegenzeichnen , um sie wirksam zu machen, und ubernahm dadurch die (ministerielle) Verantwortung . Er wurde so zum selbststandigen Bundesorgan. [19] Bismarck selbst wollte ursprunglich den Bundeskanzler nur als ausfuhrenden Beamten sehen; nun war dieser die Schlusselfigur im komplizierten Entscheidungsgefuge ( Michael Sturmer ). [20]

?Es spukt im Reichstage“: Karikatur auf Kanzler Otto von Bismarck , der die Einrichtung von Bundesministerien ablehnt.

Dem Konig von Preußen stand das Prasidium des Bundes zu, auf einen Titel wie ?Kaiser“ verzichtete man. [21] Nicht dem Namen, aber der Sache nach war er das Bundesoberhaupt. Er setzte einen Bundeskanzler ein, der die Handlungen des Prasidiums gegenzeichnete. Damit war der Bundeskanzler der einzige verantwortliche Minister , also die Bundesregierung (Exekutive) in einer Person. Die Verantwortlichkeit ist nicht parlamentarisch zu verstehen, aber politisch. [22]

Der Bundeskanzler erhielt zur Unterstutzung seiner Arbeit eine oberste Bundesbehorde, das Bundeskanzleramt (es wurde spater in Reichskanzleramt umbenannt und ist nicht mit der Reichskanzlei von 1878 zu verwechseln). In der Zeit des Norddeutschen Bundes wurde nur noch eine weitere oberste Bundesbehorde eingerichtet, das von Preußen ubernommene Auswartige Amt . Der Chef des Bundeskanzleramts und der Leiter des Auswartigen Amtes waren keine Kollegen des Bundeskanzlers, sondern ihm als weisungsbefugte Beamte unterstellt. Bismarck widersetzte sich den Bestrebungen des Reichstags, regelrechte Bundesministerien einzurichten. [23] In der Praxis bediente sich Bismarck oftmals der Zuarbeit der Landesministerien, zumal der preußischen, allein schon aus Mangel an einer eigenen personellen Ausstattung auf Bundesebene.

Die Gliedstaaten entsandten Bevollmachtigte in den Bundesrat . Diese Vertretung der Gliedstaaten war ein Bundesorgan, das exekutive, legislative und judikative Befugnisse hatte. Der Bund hatte kein Verfassungsgericht, aber der Bundesrat entschied uber bestimmte Streitfalle zwischen und in den Gliedstaaten. [24]

Der Bundesrat ubte zusammen mit dem Reichstag das Gesetzgebungsrecht einschließlich der Haushaltsbewilligung aus. Diaten , also Abgeordnetenentschadigungen, waren laut Verfassung untersagt. Im Wahlrecht des Bundes war das allgemeine und gleiche Mannerwahlrecht verankert. Jeder Norddeutsche hatte in dem Wahlkreis , in dem er wohnte, eine Stimme fur einen Kandidaten. Jeder Wahlkreis entsandte einen Abgeordneten in den Norddeutschen Reichstag. Im Mai 1869 kam das Bundeswahlgesetz zustande, das die Bestimmungen der Einzelstaatsgesetze von 1866 im Grunde beibehielt. [25]

Vorsitzender des Bundesrats war der Bundeskanzler. An sich hatte er darin weder Sitz noch Stimme. Doch Bundeskanzler Bismarck war gleichzeitig preußischer Ministerprasident. Auf diese Weise hatte er großten Einfluss auf die preußischen Stimmen im Bundesrat und damit auf den gesamten Bundesrat. Diese Amterverbindung war in der Verfassung nicht vorgesehen, sie wurde aber fast in der gesamten Zeit des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches beibehalten.

Wahlen und Parteien

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Ludwig Windthorst , der ehemalige Justizminister des Konigreichs Hannover , schloss sich im Reichstag 1867 der Bundesstaatlich-konstitutionellen Vereinigung an, die die Antipreußen vereinte. Spater wurde er der profilierteste Parlamentarier des Zentrums .

Die preußischen Landtagswahlen vom 13. Juli 1866 (die Urwahl fand noch vor Eintreffen der Siegesmeldung aus Koniggratz statt) kamen einem Erdrutsch gleich. Die Liberalen verloren etwa hundert Sitze, wahrend die Konservativen ebenso viele hinzugewannen. Der preußische Liberalismus war im Wahlvolk also weniger stark verwurzelt als gedacht. Bismarck aber versuchte, so im Außeren mit Osterreich, so im Inneren mit den Liberalen zu einem Ausgleich zu kommen, um großeren Handlungsspielraum zu erlangen. Kurz nach dem Krieg kundigte er die Indemnitatsvorlage an: Er ersuchte den Landtag, seine verfassungswidrigen Maßnahmen der Konfliktjahre nachtraglich zu genehmigen. [26]

Bismarcks Haltung fuhrte zu einer Spaltung sowohl der liberalen Fortschrittspartei als auch der Konservativen. Von der ersteren spaltete sich 1867 die Nationalliberale Partei ab, von den Konservativen die Freikonservative Partei . Beide wurden langfristig Bismarcks Stutzen im Parlament. Die linkeren Liberalen hingegen trugen Bismarck die Konfliktzeit mit ihren Verfassungsbruchen dauerhaft nach, und die rechteren Konservativen waren gegen Zugestandnisse an Liberale.

Die katholischen Abgeordneten waren im Reichstag des Norddeutschen Bundes eher schwach vertreten. Sie arbeiteten unter anderem in der Bundesstaatlich-Konstitutionellen Vereinigung zusammen. Noch vor der deutschen Reichsgrundung vereinten sie sich zwischen Juni und Dezember 1870 zur Zentrumspartei , die die Rechte der katholischen Minderheit und den Rechtsstaat uberhaupt verteidigen wollte.

Die Sachsische Volkspartei , ein antipreußisches Bundnis von Radikaldemokraten und Sozialisten, konnte bereits im Februar 1867 zwei Abgeordnete in den (konstituierenden) Reichstag entsenden, darunter August Bebel . Neben seinem eher liberalen Kollegen war Bebel der erste Marxist in einem deutschen Parlament. In dem im August gewahlten ordentlichen Reichstag stellte die SVP drei, der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein zwei Abgeordnete. Die Trennung von burgerlichen Radikaldemokraten und Sozialisten, eine der tiefsten Zasuren der deutschen Parteiengeschichte, [27] fuhrte 1869 zur Grundung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei in Eisenach .

Damit gab es bereits im Reichstag des Norddeutschen Bundes die Parteien, die spater das Kaiserreich pragen sollten: die beiden liberalen und die beiden konservativen, die katholische Zentrumspartei und die Sozialdemokraten.

Karikatur auf die Einfuhrung gleicher Maße und Gewichte im Norddeutschen Bund. Nach langen Beratungen in Kommissionen des Deutschen Bundes hatte ein Entwurf vorgelegen. Der Norddeutsche Bund ubernahm ihn fast wortgleich (Bundesgesetz vom 17. August 1868) und fuhrte damit das metrische System ein.

Der Reichstag machte sich gemeinsam mit liberaleren preußischen Beamten an ein umfangreiches Reformprogramm. Hans-Ulrich Wehler konstatiert einen ?Initiativenreichtum insbesondere der Nationalliberalen“, welcher ?wie ein entschlossener Anlauf [wirkte], unverzuglich zu beweisen, wie modern, wie attraktiv fur jeden Fortschrittsfreund der Norddeutsche Bund in kurzester Zeit ausgestaltet werden konnte ? wie durchsetzungsfahig die Liberalen mit ihrer Politik gesellschaftlicher Modernisierung waren.“ [28] Allerdings blieben Militar, Außenpolitik, Burokratie und Hofgesellschaft autonom, außerhalb der Parlamentsherrschaft. Ansonsten konnte der Norddeutsche Reichstag ?nach knapp drei Jahren eine erstaunliche Erfolgsbilanz nachweisen“, zu denen man noch die liberale Epoche im Kaiserreich bis 1877 hinzunehmen muss. 84 Nationalliberale, 30 Fortschrittsparteiler und 36 Freikonservative (von 297 Abgeordneten insgesamt) trieben die Entwicklung voran; aber viele wichtige Gesetze wurden auch fast einstimmig angenommen. [29]

Uber achtzig Gesetze des Reichstags des Norddeutschen Bundes hoben zahlreiche Privilegien und Zwangsrechte auf; die Burger erhielten mehr Moglichkeiten, ihr Leben freier zu gestalten. Der Rechtsstaat wurde gefestigt, Hemmnisse fur Industrie und Handel beseitigt. ?Noch einmal: Manche hochgespannte Reformerwartung wurde enttauscht. Trotzdem zeigt ein Blick auf die zwanzig wichtigsten Gesetze, mit welcher Energie die Liberalen in Parlament und Verwaltung ihr großes Modernisierungsprojekt in verbluffend kurzer Zeit vorangetrieben haben.“ [30]

Der Norddeutsche Reichstag ubernahm haufig Entwurfe aus der Zeit des Deutschen Bundes. Zu den Neuerungen und Vereinheitlichungen, die meist nach 1870 fortgalten, gehoren: [31]

Deutschland- und Außenpolitik

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Karikatur im Kladderadatsch , 1867. Die Germania fordert den Schafer Bismarck auf, die Herde (die deutschen Mittel- und Kleinstaaten) vor dem franzosischen Lowen ( Napoleon III. ) zu schutzen. Bayern und Baden werden als Schaferhunde dargestellt, die den Lowen verbellen.
Der Norddeutsche Bund in Europa

Trotz anderer Erwartungen zeigte es sich bald, dass eine Vereinigung Deutschlands kein Selbstlaufer war. Bismarck meinte im Jahr 1869 daher, dass man nicht mit Gewalt vorpreschen solle, da man auf diese Weise hochstens unreife Fruchte ernten konne. Durch Vorstellen der Uhr konne man die Zeit nicht schneller laufen lassen. [32] In Suddeutschland mussten wegen der Heeresreform nach preußischem Vorbild die Steuern erhoht werden. In Baden konnte der Großherzog nur mit Notverordnungsrecht das Bundnis mit dem Norden durch das Parlament bringen. 1870 sturzte die Patriotenpartei des katholischen Landvolks den liberalen Ministerprasidenten. In Hessen-Darmstadt hoffte der Ministerprasident noch im Juli 1870 auf eine preußische Niederlage im Konflikt mit Frankreich. [33]

Bismarck initiierte von Mai bis Juli 1867 eine Reform des Zollvereins, um die suddeutschen Staaten mehr an den Norddeutschen Bund zu binden. Aus dem ?Verein unabhangiger Staaten “ ( volkerrechtliche Staatenverbindung) mit Vetorecht wurde eine Wirtschaftsunion mit Mehrheitsbeschlussen. Ein Veto als einzelner Staat hatte nur noch das große Preußen. Der Zollbundesrat war ein dem Bundesrat vergleichbares Organ mit Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten , daneben gab es ein Zollparlament. Es wurde nach dem Reichstagswahlrecht gewahlt, wobei in der Realitat der Reichstag um suddeutsche Abgeordnete erweitert wurde. [34]

Die Wahlen zum Zollparlament fanden 1868 in Suddeutschland statt. Dabei stellte sich heraus, dass die Preußengegner noch viele Wahler reprasentierten. Die Stimmen richteten sich gegen die Dominanz des protestantischen Preußens oder gegen liberale Freihandelspolitik; teilweise ging es auch um innere Konflikte der Staaten. In Wurttemberg waren alle 17 Abgeordneten antipreußisch, in Baden 6 gegenuber 8 Kleindeutschen, in Bayern 27 gegenuber 21. Die meisten waren dem konservativen Lager zuzuordnen. Bismarck verstand, dass die Erweiterung des Norddeutschen Bundes um den Suden noch langere Zeit auf sich warten lassen konnte; [35] gleichwohl hatte der Suden keine Alternative zur wirtschaftlichen Integration, denn 95 Prozent seines Handels verlief mit dem Norden. [36]

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit bedeutete keine automatische politische Einheit. Die suddeutschen Staaten waren in diesem Punkt genau wie das zweite franzosische Kaiserreich in der Defensive, vor allem aber befand Napoleon III. sich innenpolitisch in einer schwierigen Lage, nachdem er 1869/1870 liberale Verfassungsanderungen hinnehmen musste. Daher suchte er nach außenpolitischen Erfolgen; nicht zuletzt wollte er fur deutsche Vereinheitlichungsbestrebungen Gebietsabtretungen als Ausgleich. In Frankreich sprach man von der ?Rache fur Sadowa“ (d. h. die Schlacht von Koniggratz ) und meinte damit die Enttauschung, dass Preußen und Osterreich 1866 so schnell Frieden geschlossen haben, dass Frankreich keine politischen Forderungen mehr stellen konnte. Das mogliche militarische Eingreifen Frankreichs veranlasste zunachst Bismarck zur Vorsicht, wenn auch der Erfolgszwang ihn selbst unter Druck setzte. Außerdem stand ihm bald wieder ein schwerer Konflikt um den Militarhaushalt vor Augen. [37]

Bismarck scheute allerdings davor zuruck, die Nationalbewegung zu instrumentalisieren. Im Februar 1870 forderten die Nationalliberalen mit der ? Interpellation Lasker “, das liberale Baden in den Bund aufzunehmen. Bismarck lehnte ungewohnlich schroff ab: Dadurch wurde der Beitritt der ubrigen suddeutschen Staaten unwahrscheinlicher werden. Der Bismarck-Biograph Lothar Gall geht davon aus, dass dieser in erster Linie die bisherige Machtstruktur bewahren wollte und eine Aufwertung der Liberalen befurchtete. Dasselbe galt fur eine nationale Volksbewegung. [38]

Anfang 1870 weihte Bismarck Konig Wilhelm von Preußen in einen Kaiserplan ein. Demnach sollte Wilhelm zum ?Kaiser von Deutschland“ oder wenigstens des Norddeutschen Bundes ausgerufen werden. Das sei eine Starkung fur die Regierung und ihre Anhanger im Hinblick auf die kommenden Wahlen und Beratungen des Militaretats. Außerdem sei ?Bundesprasidium“ im diplomatischen Verkehr ein unpraktischer Titel. Ein Gedanke war auch, dass den Suddeutschen ein deutscher Kaiser annehmbarer sein konnte als ein preußischer Konig. Bismarck stieß mit dem Ansinnen aber auf Widerstand bei den ubrigen Fursten in Nord- und Suddeutschland, wodurch der Plan aufgegeben wurde. [39] [40]

Die Diplomatie des Norddeutschen Bundes wurde in erster Linie von Preußen bestimmt. Die Bezeichnung ? Auswartiges Amt “ geht auf die entsprechende Titulierung des Ministeriums fur Auswartige Angelegenheiten des Norddeutschen Bundes durch allerhochste Kabinettsorder vom 1. Januar 1870 zuruck, ehe es am 4. Januar 1870 in Auswartiges Amt des Norddeutschen Bundes umbenannt wurde. [41] Mit dieser Bezeichnung umging Bismarck die Frage, ob es sich um ein Ministerium handelte.

Von der Grundung 1867 bis zum Aufgehen in das großere Deutsche Reich am 1. Januar 1871 war vor allem das Verhaltnis zu den suddeutschen Staaten und zu Frankreich bestimmend. Mit Frankreich gab es eine Art kalten Krieg, der von diplomatischen Krisen und Aufrustung gepragt war. Die politischen Fronten, auch mit Suddeutschland, schienen 1870 erstarrt, schreibt Richard Dietrich. [42]

Die norddeutschen Gliedstaaten behielten das Recht, eigene Botschaften im Ausland zu unterhalten und Botschafter anderer Lander zu empfangen. Von großer Bedeutung war dies nicht, da die Gliedstaaten außer Preußen nur wenige Gesandtschaften unterhielten.

Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes mit Schwarz-Weiß-Rot

Die Liberalen hatten ursprunglich im preußischen Verfassungskonflikt Einfluss auf den Militarhaushalt nehmen wollen. Doch mussten sie mit dem Kompromiss leben, dass dieser Etat fur mehrere Jahre (und nicht nur eines) zu entscheiden war. Die Ausgaben wurden vom Reichstag bis zum 31. Dezember 1871 festgelegt. [43] Da das Militar den Bund 95 Prozent aller seiner Bundesausgaben kostete, war die parlamentarische Kontrolle uber den Staatshaushalt stark begrenzt. [44]

Mit der Marine des Norddeutschen Bundes wurden die fruheren Plane verwirklicht, eine deutsche Flotte aufzubauen. In der kurzen Zeit des Norddeutschen Bundes gelang es allerdings nicht, genugend in den Aufbau eigener Seestreitkrafte zu investieren. Im Seekrieg gegen Frankreich 1870/1871 spielte die Marine daher auch keine große Rolle.

Deutsch-Franzosischer Krieg

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Conrad Freybergs Ubergabe von Metz

Im September 1868 war in Spanien das Konigshaus gesturzt worden, so dass das Ubergangsregime einen neuen Konig suchte . Bismarck sorgte dafur, dass Leopold von Hohenzollern , ein Prinz aus dem suddeutschen Zweig der Hohenzollern , einer Kandidatur zustimmte. Als dies im Juli bekannt wurde, reagierte die offentliche Meinung in Frankreich emport. Leopold zog seine Kandidatur zuruck, und Frankreich hatte mit diesem diplomatischen Sieg zufrieden sein konnen. Napoleon III. beging aber den Fehler, vom Oberhaupt der Hohenzollerndynastie, dem preußischen Konig Wilhelm I., zu verlangen, eine solche Kandidatur fur die Zukunft auszuschließen. Dies gab Bismarck in einer verkurzenden Darstellung an die Presse. In dieser Emser Depesche erschienen das franzosische Ansinnen und Wilhelms Ablehnung besonders schroff. [45] Am 19. Juli 1870 erklarte Frankreich Preußen den Krieg.

Es ist noch immer umstritten, welchen Anteil Bismarck an der Eskalation der diplomatischen Krise hatte. Christopher Clark schreibt, dass Bismarck die Ereignisse nicht kontrollierte und sich mit dem Ruckzug der Kandidatur abgefunden hatte. Die franzosische Bereitschaft zum Krieg ging darauf zuruck, dass Frankreich seine bevorrechtigte Position im System der europaischen Machte nicht gefahrdet sehen wollte. [45] Heinrich August Winkler hingegen meint, Bismarck habe den Krieg gewollt und durch seine verscharfende Darstellung bewusst unvermeidlich gemacht. Man konne aber dennoch nicht von einer alleinigen Kriegsschuld Bismarcks sprechen, denn Napoleon wollte den Deutschen das Recht der nationalen Selbstbestimmung nicht zugestehen. ?Innere Unzufriedenheit nach außen abzulenken war von jeher ein bevorzugtes Herrschaftsmittel des Bonapartismus gewesen.“ [46]

Frankreich war isoliert, da die ubrigen Machte seinen Krieg nicht als gerechtfertigt ansahen. Die suddeutschen Staaten unterstutzten entgegen Napoleons Erwartungen wegen der Schutz- und Trutzbundnisse mit Preußen den Norddeutschen Bund. Nach Abwehr des franzosischen Angriffs verlagerte sich das Kriegsgeschehen nach Frankreich. Bereits am 2. September, in der Schlacht bei Sedan , wurde Napoleon gefangen genommen, und sein Regime kapitulierte. Eine neue Regierung der Nationalen Verteidigung fuhrte den Krieg bis zum 26. Januar 1871 weiter. Im Mai erfolgte der Frieden von Frankfurt . Frankreich musste eine hohe Entschadigungssumme zahlen und Elsaß-Lothringen abtreten .

Ubergang zum Deutschen Reich

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Das Deutsche Reich 1871 nach Bevolkerung: Drei Viertel seiner Einwohner hatten bereits im Norddeutschen Bund gelebt.

Die suddeutschen Staaten Großherzogtum Baden , Konigreich Bayern und Konigreich Wurttemberg waren 1867 noch vollstandig außerhalb des Norddeutschen Bundes, wahrend Hessen-Darmstadt mit seiner nordlichen Provinz Oberhessen dazugehorte. Baden, Bayern und Wurttemberg schlossen im November 1870 Beitrittsvertrage zum Norddeutschen Bundesstaat ab. [47] Der Abschluss dieser Novembervertrage ermoglichte den Beitritt der Großherzogtumer Baden und Hessen (Sudhessen) am 15. November 1870, des Konigreichs Bayern am 23. November und des Konigreichs Wurttemberg am 25. November 1870; zugleich vereinbarten die Vertrage die Grundung eines ?Deutschen Bundes“. Durch Reichstagsbeschluss vom 10. Dezember 1870 erhielt dieser Bund den Namen Deutsches Reich . [48] Dabei ubernahm das Reich im Wesentlichen die Bundesverfassung von 1867. [49] Somit entschied sich die deutsche Frage letztendlich unter Ausschluss Osterreichs im Sinne der kleindeutschen Losung .

Durch den Beitritt der Suddeutschen Staaten [50] zum Bund entstand im staats- und verfassungsrechtlichen Sinne kein neuer Staat: Der reformierte [47] Norddeutsche Bund existierte, nachdem seine Verfassung des Deutschen Bundes [51] ? nicht zuletzt wegen zwei voneinander abweichender Fassungen ? redigiert wurde, [52] durch Rechtskontinuitat [53] unter der Bezeichnung ?Deutsches Reich“ fort. Die Reichsgrundung war folglich nichts anderes als der Eintritt der suddeutschen Staaten in den Norddeutschen Bund. [54] Das Deutsche Reich war nach herrschender Auffassung [53] nicht Rechtsnachfolger des Norddeutschen Bundes, sondern ist mit diesem als Volkerrechtssubjekt identisch; letzteres wurde reorganisiert und umbenannt. [55] Auch das Preußische Oberverwaltungsgericht war von einer Weitergeltung der volkerrechtlichen Vertrage des Norddeutschen Bundes fur das Deutsche Reich ausgegangen, ohne dass dies hinsichtlich einer moglichen Sukzession infrage gestellt worden ware. [56]

Der Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber gestand ein, dass die weitaus uberwiegende Zahl der Staatsrechtler von der Identitat ausgeht. Er selbst betonte jedoch, dass die Novembervertrage ausdrucklich von einer Neugrundung sprechen. Dies sei auch der Wunsch der Suddeutschen gewesen. [57] Der Norddeutsche Bund wurde nach Hubers Ansicht zwar nicht ausdrucklich aufgelost, wohl aber ipso iure als Konsequenz der Grundung des neuen Bundes durch die norddeutschen und suddeutschen Staaten. Huber sieht das Deutsche Reich in Rechtsnachfolge des Norddeutschen Bundes, die ebenfalls ipso iure eingetreten sei. Als Folge dessen galten die Gesetze des Norddeutschen Bundes im Reich fort. [58]

Michael Kotulla hingegen verweist darauf, dass der Beitritt der Sudstaaten nur durch den verfassungsmaßigen Weg laut Norddeutscher Bundesverfassung vonstattengehen konnte. Jedenfalls erstaune es, wie die theoretische Frage ?Neugrundung oder Beitritt“ zuweilen immer noch ausfuhrlich behandelt werde. Die praktischen Folgen seien namlich dieselben, da die Minderheit zumindest von der Rechtsnachfolge ausgeht. [59]

Bundesgebiet und Norddeutsche

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Gebiete des Norddeutschen Bundes; im Suden Deutschlands befinden sich die Hohenzollernschen Lande (seit 1850 Teil Preußens)

Die Grundung des Norddeutschen Bundes bewirkte, dass eine Reihe von Staaten aus dem Prozess der Bildung eines deutschen Nationalstaats herausfielen. Dies waren Osterreich, Liechtenstein , Luxemburg und Niederlandisch-Limburg . Letzteres war uberhaupt nur eine niederlandische Provinz, die aus historisch-politischen Grunden dem Deutschen Bund angehort hatte. Luxemburgs Selbststandigkeit wurde im Zuge der Luxemburgkrise 1867 von den Großmachten bestatigt.

Der Norddeutsche Bund umfasste 22 Gliedstaaten, die in der Verfassung Bundesstaaten genannt wurden. Das Gesamtgebiet hatte 415.150 Quadratkilometer mit fast 30 Millionen Einwohnern. Von ihnen lebten 80 Prozent in Preußen. Dank Artikel 3 der Bundesverfassung [60] genossen die ?Norddeutschen“ ein gemeinsames Indigenat , so dass sie sich im Bundesgebiet frei bewegen konnten. Norddeutscher als Staatsburger war, wer Staatsangehoriger eines Gliedstaates war.

Lauenburg war mit Preußen in Personalunion verbunden, der preußische Konig war gleichzeitig Lauenburgs Herzog (Bismarck diente als verantwortlicher Minister Lauenburgs). In vielen Aufzahlungen wird es nicht getrennt erwahnt, wenngleich es erst 1876 in Preußen eingegliedert wurde.

Die bedeutendste Exklave des Bundes waren die preußischen Hohenzollernschen Lande in Suddeutschland. Das Großherzogtum Hessen gehorte nur mit seinen nordlich des Mains gelegenen Landesteilen, also der Provinz Oberhessen sowie den damals zum Kreis Mainz gehorenden Orten Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim (also das heutige ?AKK-Gebiet“ ), dem Bund an.

Bundesstaat Einwohner (1866) [61] Flache in km² [62]
Preußen , Konigreich (Preußischer Staat) 19.501.723 (mit den Annexionen von 1867: 23.971.462) 348.607
Sachsen , Konigreich 2.382.808 14.993
Hessen , Großherzogtum (Hessen-Darmstadt), nur Provinz Oberhessen 118.950 (1858) [63] 3.287
Mecklenburg-Schwerin , Großherzogtum 560.274 13.162
Oldenburg , Großherzogtum 303.100 6.427
Braunschweig , Herzogtum 298.100 3.672
Sachsen-Weimar-Eisenach , Großherzogtum 281.200 3.615
Hamburg , Freie Stadt 280.950 415
Anhalt , Herzogtum 195.500 2.299
Sachsen-Meiningen , Herzogtum 179.700 2.468
Sachsen-Coburg-Gotha , Herzogtum 166.600 1.958
Sachsen-Altenburg , Herzogtum 141.600 1.324
Lippe , Furstentum (Detmold) 112.200 1.215
Bremen , Freie Stadt 106.895 256
Mecklenburg-Strelitz , Großherzogtum 98.572 2.930
Reuß jungerer Linie , Furstentum (Gera-Schleiz-Lobenstein-Ebersdorf) 87.200 827
Schwarzburg-Rudolstadt , Furstentum 74.600 941
Schwarzburg-Sondershausen , Furstentum 67.200 862
Waldeck , Furstentum 58.400 1.121
Lubeck , Freie Stadt 48.050 299
Reuß alterer Linie , Furstentum (Greiz) 44.100 317
Lauenburg , Herzogtum (mit dem preußischen Konig als Herzog) 49.500 (ca. 1857) [64] 1.182
Schaumburg-Lippe , Furstentum 31.700 340

Bewertung und Einordnung

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Karikatur auf Bismarcks Amterhaufung im Kladderadatsch (1867): Deichhauptmann war Bismarck als junger Mann gewesen. Preußischer Gesandter und Diplomat war er 1851?1862, Ministerprasident und Außenminister 1862?1890; ab 1867 war er schließlich norddeutscher Bundeskanzler. ?Zollparlamentsvorsitzender“ und ?General“ sind eine Uberspitzung des Zeichners.

Richard Dietrich nannte den Bund allein schon deshalb besonders, weil er erstmals seit Jahrhunderten wenigstens Norddeutschland ein staatliches Band gab. Kritisch betrachtete er die preußischen Annexionen und beschrieb den norddeutschen Bundesstaat als eine ?kaum verhullte Hegemonie Preußen“. Allerdings war der Bund so ausgestaltet, dass er spater den Beitritt Suddeutschlands zuließ. Im Bund kam es zu einigen Neuerungen im Parteiensystem, wie der Grundung des katholischen Zentrums, sowie einer Zusammenarbeit Bismarcks mit den Nationalliberalen und Freikonservativen. [65]

Im Vergleich zu anderen Staaten Europas , so Martin Kirsch , war die deutsche Verfassungsentwicklung nicht sehr andersartig. Um 1869/70 hatten Frankreich, Preußen und Italien ein ahnliches Entwicklungsniveau. Alle drei Staaten standen noch vor der Einfuhrung sozialer Gerechtigkeit, in keinem der drei Staaten ?war zu diesem Zeitpunkt die Verknupfung von Demokratie und Parlamentarismus im Verfassungsstaat gelungen.“ So sollte sich etwa zur Zeit der Pariser Kommune zeigen, dass die innere Nationsbildung in Frankreich noch bruchig war. Wehler habe an Deutschland die Herrschaft Bismarcks negativ gesehen, doch auch andere Lander waren fur einen charismatischen Fuhrer anfallig, wie etwa Frankreich. [66] Auch anderswo hatte der Monarch eine starke Stellung, nicht zuletzt im militarischen Bereich. Solche Rahmenbedingungen der deutschen Verfassung waren also sehr europaisch. Nur die foderale Struktur wich davon wesentlich ab. Diese hat, so Kirsch, die Parlamentarisierung in Deutschland sicherlich behindert. Allgemein, nicht nur auf Deutschland bezogen, belasteten die schwierigen Prozesse der Nationalstaatsbildung die parlamentarisch-demokratische Entwicklung. Ein fruh eingefuhrtes allgemeines Mannerwahlrecht (wie im Norddeutschen Bund) war der Stabilisierung der politischen Kultur abtraglich. [67]

Der Norddeutsche Bund gilt weniger als eigenstandige Epoche denn vielmehr als Vorstufe zur ? Reichsgrundung “, wie Hans-Ulrich Wehler feststellt. Dazu tragt bei, dass der Bund nur etwa drei Jahre lang existierte. Außerdem gibt es vom Bund zum Reich eine hohe Kontinuitat, sowohl was die Verfassung als auch die wichtigsten Politiker wie Bismarck angeht. [68]

Fur Bismarck war es typisch, mehrgleisig vorzugehen. Seiner Meinung nach, so Andreas Kaernbach , kann man als Politiker eine von mehreren Losungen wahlen, sie aber nicht selbst hervorbringen. Er sah die Sicherung der preußischen Stellung in Norddeutschland als Grundlage der preußischen Unabhangigkeit an. Diese ?Auffangstellung“, der Norddeutsche Bund, galt ihm aber nur als ein Minimalziel. Das letztendliche war das preußisch gefuhrte Kleindeutschland, das er durch eine Bundesreform und ohne Krieg mit Osterreich hatte erreichen wollen. Dieses Ziel schien zunachst in weiter Ferne zu liegen. Dennoch beurteilte er den Norddeutschen Bund als Zwischenstufe von eigenem Wert, mit ?eigener Zukunft“. [69]

Christoph Nonn halt es sogar fur einen Mythos, dass Bismarck schon 1866 an die Reichseinigung gedacht habe. Damals habe Bismarck vielmehr wie fruher die alte Mainlinie hervorgehoben und einem seiner Sohne geschrieben, man brauche Norddeutschland und wolle sich dort breit machen. Der Norddeutsche Bund sei nicht einfach eine Etappe gewesen, sondern ein langjahriges Ziel, das Bismarck nun erreicht habe. Die Annexionen von 1866, so Bismarck, mussten erst einmal verdaut werden. Die norddeutsche Einigung 1867 und die deutsche 1871 seien nicht das Ergebnis eines detaillierten Plans gewesen, sondern einer flexiblen Improvisation. [70]

Der konservative franzosische Politiker Adolphe Thiers außerte, fur Frankreich sei die Grundung des Norddeutschen Bundes ?das großte Ungluck seit vierhundert Jahren“ gewesen. [71] Birgit Aschmann deutet dies als ?Dramatisierung […] aus dem Zusammenspiel von materiellen Veranderungen und mental-emotionalen Erlebniskomponenten“. [72] Der Norddeutsche Bund bedeutete keinen Umsturz der europaischen Ordnung von 1815, sondern eine Umgruppierung ihrer Mitte. Insgesamt blieb die Ordnung leicht verandert bestehen. [73]

Artikel 55 der Verfassung bestimmte die Flagge des Bundes: ?Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-roth.“ Die Farbgebung wird Prinz Adalbert von Preußen zugeschrieben, sie vereinigte Preußens Farben mit denen der Hansestadte und ihren Anspruchen an den Seehandel . Am 1. Oktober 1867, drei Monate nach Verkundung des Norddeutschen Bundes, wurde auf allen preußischen Schiffen das Tuch mit dem Preußenadler eingeholt und die Schwarz-Weiß-Rote Flagge gehisst. Im Jahr 1871 wurde die Flagge dann fur das gesamte Reich ubernommen. [74]

Philatelistisches

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Gemaß Artikel 48 der Verfassung wurde 1868 ein einheitlicher Norddeutscher Postbezirk geschaffen, der 1871 von der Reichspost abgelost wurde. Es erschienen 26 Briefmarken in drei Wahrungen .

Zur Erinnerung an den Grundungstag des Norddeutschen Bundes am 1. Juli 1867 gab die Deutsche Post AG ein Postwertzeichen im Nennwert von 320 Eurocent heraus. Ausgabetag war der 13. Juli 2017, der Entwurf stammt von den Grafikern Stefan Klein und Olaf Neumann .

  • Richard Dietrich (Hrsg.): Europa und der Norddeutsche Bund . Haude und Spenersche Verlagsbuchhandlung, Berlin 1968.
  • Christoph Jahr : Blut und Eisen. Wie Preußen Deutschland erzwang. 1864?1871. C.H. Beck, Munchen 2020, ISBN 978-3-406-75542-2 .
  • Eberhard Kolb (Hrsg.): Europa vor dem Krieg von 1870. Machtekonstellation ? Konfliktfelder ? Kriegsausbruch. R. Oldenbourg, Munchen 1987.
  • Ulrich Lappenkuper , Ulf Morgenstern , Maik Ohnezeit (Hrsg.): Auftakt zum deutschen Nationalstaat: Der Norddeutsche Bund 1867?1871 . Otto-von-Bismarck-Stiftung, Friedrichsruh 2017 (=  Friedrichsruher Ausstellungen , Bd. 6).
  • Werner Ogris : Der Norddeutsche Bund. Zum hundertsten Jahrestag der Augustvertrage von 1866 . In: JuS 1966, S. 306?310.
  • Klaus Erich Pollmann : Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867?1870. Droste Verlag, Dusseldorf 1985, ISBN 3-7700-5130-0 (=  Handbuch der Geschichte des deutschen Parlamentarismus ).
Commons : Norddeutscher Bund  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  1. Die am 17. April 1867 angenommene Verfassung war weitgehend identisch mit der Bismarckschen Reichsverfassung .
  2. Vgl. Hans-Christof Kraus , Bismarck. Große ? Grenzen ? Leistungen , 1. Aufl., Klett-Cotta, Stuttgart 2015; Klaus Hildebrand , No Intervention. Die Pax Britannica und Preußen 1865/66?1869/70. Eine Untersuchung zur englischen Weltpolitik im 19. Jahrhundert , Oldenbourg, Munchen 1997, S. 389 .
  3. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band I: Reform und Restauration 1789 bis 1830. 2. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1967, S. 131?133.
  4. Vgl. Michael Kotulla : Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495?1934) . Springer, Berlin 2008, S. 439 f.
  5. Jurgen Muller: Deutscher Bund und deutsche Nation 1848?1866. Habil. Frankfurt am Main 2003, Vandenhoeck und Ruprecht, Gottingen 2005, S. 569 f.; Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 400, 406 f.
  6. Gottrik Wewer , Zum Bedeutungswandel des Demokratiebegriffs im Laufe der Geschichte , in: Ders. (Hrsg.): Demokratie in Schleswig-Holstein. Historische Aspekte und aktuelle Fragen , Leske + Budrich, Opladen 1998, S. 33; ausfuhrlich Kurt Jurgensen , Die ?preußische Losung“ in der Schleswig-Holstein-Frage. Herrschaft ?von oben“ mit Partizipation ?von unten“ , ebenda, S. 131 ff.
  7. Andreas Kaernbach: Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes. Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preußens in der deutschen Frage. Vandenhoeck & Ruprecht, Gottingen 1991, S. 213.
  8. Andreas Kaernbach: Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes. Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preußens in der deutschen Frage. Vandenhoeck & Ruprecht, Gottingen 1991, S. 230 f.
  9. Artikel XIV Abs. 2 des Friedensvertrags von 1866 ( Memento vom 26. Oktober 2017 im Internet Archive )
  10. Reglement zur Ausfuhrung des Wahlgesetzes fur den Norddeutschen Bund, Anlage C. , III. Großherzogthum Hessen.
  11. Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495?1934) . Springer, Berlin 2008, S. 490 f.
  12. Klaus Erich Pollmann: Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867?1870. Droste Verlag, Dusseldorf 1985, S. 42?44.
  13. Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495?1934) . Springer, Berlin 2008, S. 491.
  14. Klaus Erich Pollmann: Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867?1870. Droste Verlag, Dusseldorf 1985, S. 138.
  15. Reichstagsprotokolle , abgerufen am 6. Juni 2016.
  16. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 . Band III: Bismarck und das Reich . Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1963, S. 649?651.
  17. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 , Bd. III, Stuttgart 1963, S. 652 f.
  18. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich . 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 665?667.
  19. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 , Bd. III, Stuttgart 1963, S. 655?659.
  20. Michael Sturmer: Die Reichsgrundung. Deutscher Nationalstaat und europaisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks . Munchen 1993, S. 61 f.
  21. Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495?1934) . Springer, Berlin 2008, S. 501/502.
  22. Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495?1934) . Springer, Berlin 2008, S. 502.
  23. Heinz Gunther Sasse: Die Grundung des Auswartigen Amtes 1870/71 . In: Auswartiges Amt (Hrsg.): 100 Jahre Auswartiges Amt 1870?1970 , Bonn 1970, S. 9?22, hier S. 14?16.
  24. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 860, 1065. Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495?1934) . Springer, Berlin 2008, S. 501.
  25. Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495?1934) . Springer, Berlin 2008, S. 503.
  26. Hans-Ulrich Wehler : Deutsche Gesellschaftsgeschichte , Bd. 3, Munchen 1995, S. 299.
  27. Heinrich August Winkler : Der lange Weg nach Westen. Band 1: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. C.H. Beck, Munchen 2000, S. 197.
  28. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte , Bd. 3, Munchen 1995, S. 307.
  29. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte , Bd. 3, Munchen 1995, S. 308.
  30. Zit. nach Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte , Bd. 3, Munchen 1995, S. 309.
  31. Nach Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte , Bd. 3, Munchen 1995, S. 309?311.
  32. Richard Dietrich: Der Norddeutsche Bund und Europa . In: Ders. (Hrsg.): Europa und der Norddeutsche Bund . Haude und Spenersche Verlagsbuchhandlung, Berlin 1968, S. 183?220, hier S. 226/227.
  33. Michael Sturmer: Die Reichsgrundung. Deutscher Nationalstaat und europaisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks . Munchen 1993, S. 67.
  34. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte , Bd. 3, Munchen 1995, S. 305.
  35. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte , Bd. 3, Munchen 1995, S. 306/307.
  36. Michael Sturmer: Die Reichsgrundung. Deutscher Nationalstaat und europaisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks . Munchen 1993, S. 61.
  37. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte , Bd. 3, Munchen 1995, S. 313?315.
  38. Lothar Gall: Bismarcks Suddeutschlandpolitik 1866?1870. In: Eberhard Kolb (Hrsg.): Europa vor dem Krieg von 1870. Machtekonstellation ? Konfliktfelder ? Kriegsausbruch . R. Oldenbourg, Munchen 1987, S. 23?32, hier S. 27?29.
  39. Michael Sturmer: Die Reichsgrundung. Deutscher Nationalstaat und europaisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks . Munchen 1993, S. 68.
  40. Otto Pflanze : Bismarck . Band 1: Der Reichsgrunder. C.H. Beck, Munchen 2008, S. 434?436.
  41. Dazu Eckart Conze : Das Auswartige Amt. Vom Kaiserreich bis zur Gegenwart. C.H. Beck, Munchen 2013, S. 6 .
  42. Richard Dietrich: Der Norddeutsche Bund und Europa . In: Ders. (Hrsg.): Europa und der Norddeutsche Bund . Haude und Spenersche Verlagsbuchhandlung, Berlin 1968, S. 183?220, hier S. 241 f.
  43. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte , Bd. 3, Munchen 1995, S. 303 f.
  44. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte , Bd. 3, Munchen 1995, S. 315.
  45. a b Christopher Clark : Preußen. Aufstieg und Niedergang. 1600?1947. Bundeszentrale fur politische Bildung , Bonn 2007, S. 627?629.
  46. Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Band 1: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. C.H. Beck, Munchen 2000, S. 203.
  47. a b Michael Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806?1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen, 1. Band: Gesamtdeutschland, Anhaltische Staaten und Baden , Springer, Berlin/Heidelberg 2005, S. 246 .
  48. Vgl. Peter Schwacke/Guido Schmidt, Staatsrecht , 5. Aufl., W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-555-01398-5 , S. 58 f. Rn. 164 ; dazu Zuschrift des Bundeskanzlers von Bismarck an den Prasidenten des Reichstags Simson (Beschluß des Norddeutschen Bundesrats betreffend die Einfuhrung der Bezeichnungen ?Deutsches Reich“ und ?Deutscher Kaiser“) vom 9. Dezember 1870 , in: documentArchiv.de (Hrsg.).
  49. Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte: Vom Alten Reich bis Weimar (1495?1934) , Springer, Berlin 2008, § 33 Rn. 1933 .
  50. Art. 79 DBV (= Art. 79 S. 2 NBV i. d. F. vom 16. April 1867): Der Eintritt der Suddeutschen Staaten oder eines derselben in den Bund erfolgt auf den Vorschlag des Bundesprasidiums im Wege der Bundesgesetzgebung.
  51. Verfassung des Deutschen Bundes ( Memento vom 26. Mai 2011 im Internet Archive ) (wie durch das Protokoll vom 15. November 1870 vereinbart; mit den Anderungen durch die Vertrage vom 23. und 25. November 1870 mit Bayern und Wurttemberg samt den Bestimmungen der Schlußprotokolle), in Kraft getreten am 1. Januar 1871.
  52. Kotulla, DtVerfR I, 1. Teil, § 7 XII.1 Abs.-Nr. 451 ; ders., Deutsche Verfassungsgeschichte: Vom Alten Reich bis Weimar (1495?1934) , Springer, Berlin 2008, § 34 Rn. 2052, 2054 .
  53. a b Kotulla, DtVerfR I, S. 245 f. m.w.N.
  54. Karl Kroeschell : Deutsche Rechtsgeschichte , Bd. 3: Seit 1650 . 5. Auflage, Bohlau-UTB, Koln/Weimar/Wien 2008, S. 235.
  55. Kotulla, DtVerfR I, S. 245.
  56. Vgl. dazu die Entscheidung des Preußischen OVG PrOVGE 14, S. 388 ff., wo das Gericht unproblematisch davon ausgegangen war, dass der zwischen dem Norddeutschen Bund und den USA am 22. Juni 1869 abgeschlossene Bancroft-Vertrag fur das Deutsche Reich fortgelte.
  57. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 , Bd. III, Stuttgart 1963, S. 761 f.
  58. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 , Bd. III, Stuttgart 1963, S. 763?765.
  59. Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495?1934) . Springer, Berlin 2008, S. 526.
  60. Jorg-Detlef Kuhne: Die Reichsverfassung der Paulskirche. Vorbild und Verwirklichung im spateren deutschen Rechtsleben. Habil. Bonn 1983, 2. Auflage, Luchterhand, Neuwied 1998 (1985), S. 203?205.
  61. Zahlen nach: Antje Kraus: Quellen zur Bevolkerungsstatistik Deutschlands 1815?1875. Hans Boldt Verlag, Boppard am Rhein 1980 (Wolfgang Kollmann (Hrsg.): Quellen zur Bevolkerungs-, Sozial- und Wirtschaftsstatistik Deutschlands 1815?1875 . Band I).
  62. Brockhaus, Kleines Konversations-Lexikon. Funfte Auflage. 1911, abgerufen am 25. April 2017 .
  63. Pierer’s Universal-Lexikon. 1857?1865. Abgerufen am 25. April 2017 .
  64. Pierer’s Universallexikon. Abgerufen am 25. April 2017 .
  65. Richard Dietrich: Der Norddeutsche Bund und Europa . In: Ders. (Hrsg.): Europa und der Norddeutsche Bund . Haude und Spenersche Verlagsbuchhandlung, Berlin 1968, S. 183?220, hier S. 221?223.
  66. Martin Kirsch: Monarch und Parlament im 19. Jahrhundert. Der monarchische Konstitutionalismus als europaischer Verfassungstyp ? Frankreich im Vergleich . Vandenhoeck & Ruprecht, Gottingen 1999, S. 395?397.
  67. Martin Kirsch: Monarch und Parlament im 19. Jahrhundert. Der monarchische Konstitutionalismus als europaischer Verfassungstyp ? Frankreich im Vergleich . Vandenhoeck & Ruprecht, Gottingen 1999, S. 396, 400/401.
  68. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte . Band 3: Von der ?Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849?1914. C.H. Beck, Munchen 1995, S. 300.
  69. Andreas Kaernbach: Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes. Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preußens in der deutschen Frage. Vandenhoeck & Ruprecht, Gottingen 1991, S. 239?241.
  70. Christoph Nonn: Bismarck. Ein Preuße und sein Jahrhundert . Beck, Munchen 2015, S. 175.
  71. Otto Busch (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte , Band II: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. de Gruyter, Berlin/New York 1992, ISBN 3-11-008322-1 , S. 347 .
  72. Birgit Aschmann: Preußens Ruhm und Deutschlands Ehre: Zum nationalen Ehrdiskurs im Vorfeld der preußisch-franzosischen Kriege des 19. Jahrhunderts . Oldenbourg, Munchen 2013, ISBN 978-3-486-71296-4 , S. 341 .
  73. Andreas Kaernbach: Bismarcks Konzepte zur Reform des Deutschen Bundes. Zur Kontinuitat der Politik Bismarcks und Preußens in der deutschen Frage. Vandenhoeck & Ruprecht, Gottingen 1991, S. 238, 239.
  74. Bernhard Wordehoff: Flagge zeigen. In: Die Zeit Nr. 03/1987.