Genossenschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Deutsches Genossenschafts­museum in Delitzsch (Sachsen) und Grundungshaus der ersten gewerblichen Genossenschaft; hier grundete 1849 Hermann Schulze-Delitzsch gemeinsam mit 57 Delitzscher Schuh­machern eine ?Schuhmacher-Assoziation“

Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation ) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen ( naturlichen oder juristischen ) zu Zwecken der Erwerbstatigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Forderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschaftsbetrieb . Die Genossenschaft folgt der Genossenschaftsidee mit ihrem Prinzip der ?Hilfe durch Selbsthilfe“. Eine genossenschaftliche Kooperation bietet sich immer dann an, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfahigkeit des Einzelnen ubersteigt, zugleich aber die selbststandige Existenz gewahrt werden soll. [1] Anders als bei Kapitalgesellschaften ( AG , GmbH ) hangt die Geschaftspolitik nicht von den Interessen außenstehender Investoren ab, sondern wird allein von den Belangen der Mitglieder bestimmt. [2] Bei einer Genossenschaft handelt es sich um eine Gesellschaft (juristische Person) des privaten Rechts.

In Deutschland ist die Rechtsgrundlage das Genossenschaftsgesetz (GenG). Jede Genossenschaft muss demnach uber eine Satzung verfugen, welche die gesetzlichen Bestimmungen erganzt und als innere Verfassung einer Genossenschaft gilt, und Mitglied eines Prufungsverbandes sein, welcher in regelmaßigen Abstanden die Wirtschaftlichkeit und Rechtmaßigkeit der Genossenschaft uberpruft.

Historisch werden Genossenschaften oftmals mit den Begriffen Gilde oder Zunft beschrieben. Die moderne Genossenschaftsstruktur geht auf die Sozialreformer Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch zuruck, welche Mitte des 19. Jahrhunderts erste Kredit- bzw. Einkaufsgenossenschaften grundeten. Die Genossenschaft ist seit Einfuhrung der Europaischen Genossenschaft nicht mehr nur auf wirtschaftliche Aktivitaten beschrankt. In Deutschland existieren insgesamt knapp 8000 Genossenschaften. [3]

Denkmal fur die Brunnen­genossen­schaft Burg- Meilen (Schweiz)
Erinnerung an die Eilenburger Darlehenskasse, eine der altesten Kreditgenossenschaften Deutschlands, 1850 gegrundet. Ort: Eilenburg, Nikolaiplatz.

Im Mittelalter entwickelten sich Zusammenschlusse fur einen gemeinsamen Zweck (? Einungen “). Beispiele sind Beerdigungsgenossenschaften, um den Genossen ein angemessenes Begrabnis zu ermoglichen, oder eine Genossenschaft, um einen Deich zu erhalten. Im Bergbau bildeten sich die Knappschaften heraus (Beispiel Goslar ). Im Alpenraum schlossen sich die Siedler zu ?Alpgenossenschaften“ zusammen, weil Erneuerungen der Alpwirtschaft ein Gemeinwerk erforderten. Die Genossenschaft regelte die gemeinschaftliche Nutzung der Weiden und Alpen und beschrankten die Veraußerung des Gemeineigentums.

Das moderne Genossenschaftswesen folgte der Industrialisierung . Es ist kein Zufall, dass die Geschichte in Großbritannien beginnt, denn hier stand auch die Wiege der Industrie und damit der Arbeiterbewegung. [4] Als Begrunder der ersten Genossenschaftsbewegung gilt der britische Unternehmer Robert Owen (1771?1858): 1799 begann er in seiner Baumwollspinnerei in New Lanark ( Schottland ) ein Experiment fur menschenwurdigere Arbeits- und Lebensbedingungen. Dadurch angeregt, wurden weitere Genossenschaften gegrundet. Die erste Genossenschaft, die als Modell fur Nachahmer entwickelt wurde, war die Rochdale Society of Equitable Pioneers : 1844 grundeten 28 Arbeiter der ansassigen Textilindustrie in Rochdale in Nordengland eine Genossenschaft. [5] Durch ihre großere Marktmacht sollte sie niedrigere Preise garantieren. ?Dem Genossenschaftsmodell lagen die Rochdaler Grundsatze der demokratischen Entscheidungen und des Ruckvergutungsprinzips zugrunde“ (Hasselmann 1968). [6]

Durch die Kraft der Gemeinschaft [7] [8] werden Einzelne in die Lage versetzt, sich selbst zu helfen, entsprechend dem Motto von Friedrich Wilhelm Raiffeisen ?Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele“ [9] .

Deutschsprachiger Raum

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im deutschsprachigen Raum schufen zwei Grundervater etwa gleichzeitig und unabhangig voneinander erste Genossenschaftsmodelle. Neu war in Deutschland vor allem der kreditgenossenschaftliche Ansatz. 1847 rief Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818?1888) in Weyerbusch den ersten wohltatigen Hilfsverein zur Unterstutzung der notleidenden landlichen Bevolkerung ins Leben, den Weyerbuscher Brodverein . Er grundete 1852 den ?Heddesdorfer Wohlthatigkeitsverein“, [10] aus dem 1864 der ?Heddesdorfer Darlehnskassenverein“ hervorging. 1862 entstand in Anhausen im Westerwald eine Darlehnskasse, die als die erste Genossenschaft im Raiffeisen’schen Sinne gilt (siehe Raiffeisen ). Anhausen gehorte zur Samtgemeinde (Gemeindeverbund) Heddesdorf , dessen Burgermeister Raiffeisen war.

Zur selben Zeit rief Hermann Schulze-Delitzsch (1808?1883) in Delitzsch eine Hilfsaktion ins Leben, die den in Not geratenen Handwerkern zugutekam. Nach den Grundsatzen der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung grundete er 1847 die ?Rohstoffassoziation“ fur Tischler und Schuhmacher und 1850 den gemeinnutzigen ?Vorschussverein“. 1849 und 1850 grundeten Burger in Bad Duben und Eilenburg ?Darlehnskassenvereine“. Noch vor Schulze-Delitzsch setzten dessen Initiatoren auf die ?Solidarhaft“ ( Gesamtschuld ). Schulze-Delitzsch wandelte seinen Delitzscher Wohltatigkeitsverein in einen Darlehnskassenverein um. Heute gehort das Geschaftsgebiet der drei altesten sachsischen Kreditgenossenschaften zur Volksbank Delitzsch eG (vergleiche auch die katholische Darlehnskasse Munster ).

Bereits vor Schulze-Delitzsch und Raiffeisen gab es in Deutschland Genossenschaften und Genossenschaftsbanken. Die alteste bekannte Kreditgenossenschaft der Welt ist die Privatsparkasse zu Lerbach. Sie wurde im spaten 18. Jahrhundert in Lerbach im Harz als Sterbeversicherung von Bergarbeitern gegrundet. 2006 fusionierte die Privatsparkasse und ist heute Teil der Volksbank im Harz. Die heute alteste am Standort bestehende Genossenschaftsbank ist die Volksbank Hohenlohe eG. [11] Sie wurde 1843 als Privatspar- und Leihkasse in Ohringen gegrundet. Sie gilt als altester Vorlaufer der Volksbanken , weil Schulze-Delitzsch sie 1859 auf dem Vereinstag Deutscher Vorschuss- und Kreditvereine in Weimar [12] als Genossenschaftsbank seines Modells anerkannte. [13]

Die Ideen der liberalen Genossenschaftsbewegung beflugelten zunachst die Grundungen zahlreicher gewerblicher Kreditgenossenschaften. In den 1860er Jahren fanden sie große Resonanz in der sich neu grundenden deutschen Arbeiterbewegung, insbesondere Ferdinand Lassalle orientierte sich mit seinen Sozialismusvorstellungen stark an der Genossenschaftsidee. [14] Zu einer großeren Grundungswelle sozialistischer Genossenschaften kam es jedoch erst nach Gesetzesanderungen in den 1890er Jahren. Unter den liberalen als auch zwischen den liberalen und den sozialistischen Genossenschaftsbewegungen kam es zu erheblichen Konflikten, die auch in der Gesetzgebung ihre Spuren hinterließen. [15]

Etwa gleichzeitig etablierte sich das Genossenschaftsprinzip im Einzelhandel. So schufen im Jahr 1850 Handwerker und Arbeiter wiederum in Eilenburg mit der ?Lebensmittelassociation“ die erste Konsumgenossenschaft in Deutschland, deren Tradition bis in die jungste Vergangenheit von der Konsumgenossenschaft Sachsen Nord weitergefuhrt wurde. Der schweizerische Einzelhandel wird noch heute von den Genossenschaften Migros und Coop dominiert. 1948 grundete sich die Schweizer Selbstfahrergenossenschaft (SEFAGE) als erstes dokumentiertes Carsharing -Unternehmen. [16]

Die Forderung der Genossenschaften als staatliche Aufgabe wurde in die neuen Landesverfassungen von Bayern , Hessen , des Saarlandes , Hamburg und Bremen aufgenommen. [17] Auch waren die Wohnungsbaugenossenschaften bis 1990 durch die Wohnungsgemeinnutzigkeit von Steuern befreit und gefordert.

Die große Koalition zwischen CDU und SPD bezeichnete 2018 in ihrem Koalitionsvertrag ?…Genossenschaften als nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform…“. [18] [19]

Deutsche Demokratische Republik

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In der DDR gab es ebenfalls Genossenschaften. Diese sozialistischen Genossenschaften entsprechen nicht der Definition in der Einleitung des Artikels. Gemeinsam ist ihnen der Name. Die DDR-Fuhrung nutzte die positiv besetzte Vokabel ( Framing ), um die Uberfuhrung von Privatvermogen in Volksvermogen durchzufuhren. Dabei kam es dem Staat nicht darauf an, die Vermogenswerte zu ubernehmen, um sie zu veraußern. Es reichte zunachst, dass Grundstucke, Betriebe und Vermogenswerte der privaten Verfugungsgewalt der Privateigentumer entzogen wurden. Die Entscheidungen uber die Verwendung von Flachen erfolgte nach planwirtschaftlichen Erfordernissen.

Formal waren die Genossen Anteilseigner. Es gab keine juristisch fairen Genossenschaftsversammlungen, auf der die Mitglieder Rechte durchsetzen konnten. Der Einfluss der Genossen auf die Fuhrung insbesondere in den LPG war nicht gegeben. Es gab auch keine Gewinnausschuttungen auf Basis der Anteile im Sinne einer Dividende, uber die abgestimmt worden ware. Soweit es einzelnen Genossenschaftstypen, wie den PGH , gelang, erfolgreicher als die sozialistischen Genossenschaften zu wirtschaften, wurde die Gesetzgebung regelmaßig geandert, um die Probleme der sozialistischen Genossenschaften nicht noch deutlicher sichtbar werden zu lassen.

In der Sowjetischen Besatzungszone wurde die Neu- bzw. Wiedergrundung von Genossenschaften durch Befehle der Sowjetischen Militaradministration in Deutschland (SMAD) geregelt. Mit dem Befehl 146 vom 20. November 1945 wurde den Landlichen Raiffeisengenossenschaften die Wiederaufnahme der Tatigkeit gestattet. Diese wurden 1949 in ?Landwirtschaftliche Dorfgenossenschaften“ umgewandelt. Parallel dazu entstand die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdGB), welche 1950 mit den Landwirtschaftlichen Dorfgenossenschaften zu einer Massenorganisation vereinigt wurde. Ab 1952 wurden Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) errichtet.

Die Wiedererrichtung der bis 1935 aufgelosten Konsumgenossenschaften wurde durch den Befehl Nr. 176 vom 18. Dezember 1945 angeordnet. Der Befehl sah gleichzeitig vor, dass den neuen Genossenschaften das Altvermogen der liquidierten Konsumgenossenschaften zu ubertragen war. Die Wiederaufnahme der Geschaftstatigkeit von Genossenschaftsbanken ?zum Zwecke der beschleunigten Entwicklung der gewerblichen Erzeugung“ wurde mit Befehl 14 vom 15. Januar 1946 gestattet. [20]

Die Verfassung der DDR legte in ihrer Fassung vom 7. Oktober 1949 [21] hinsichtlich der Rolle der Genossenschaften in der Wirtschaftsordnung im Artikel 27 Absatz 4 fest: ?Die Konsum-, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie die landwirtschaftlichen Genossenschaften und deren Vereinigungen sind unter Berucksichtigung ihrer Verfassung und Eigenart in die Gemeinwirtschaft einzugliedern.“

Im Bereich der Wohnungswirtschaft kam es zu unterschiedlichen Entwicklungen. Am 10. Dezember 1953 beschloss der Ministerrat der DDR die ?Verordnung uber die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften“ uber die Zulassung der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften als freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitern, Angestellten und Angehorigen der Intelligenz zum genossenschaftlichen Bau und Erhalt von Wohnungen . Im Rahmen der staatlichen Wohnungspolitik wurden sie unter anderem mit zinslosen Krediten von der Staatsbank gefordert. Die noch aus der Zeit vor 1945 bestehenden gemeinnutzigen Wohnungsgenossenschaften wurden in der DDR erst 1957 revitalisiert und in Gemeinnutzige sozialistische Wohnungsbaugenossenschaften (GWG) umgestaltet. In Berlin kam es wegen der Teilung der Stadt und abweichender rechtlicher Zustandigkeit teilweise zur staatlichen bzw. juristischen Zwangsverwaltung von genossenschaftlichem Eigentum. Im Unterschied zu den AWG war die Mitgliedschaft bei den GWG nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden. Gemeinsam war beiden Formen hingegen, dass die Mitglieder fur den Bau von Genossenschaftswohnungen praktische Arbeitsleistungen erbringen mussten ? entweder am Objekt selbst oder allgemein im Baugewerbe. Diese Leistungen wurden erst ab den 1970er Jahren mit der zunehmenden Mechanisierung des Baugeschehens und der Einfuhrung der Plattenbauweise nach und nach durch die Zahlung von Anteilen durch die Genossenschaftsmitglieder ersetzt. Bis 1988 stieg der genossenschaftliche Wohnungsbestand in der DDR auf ca. 1 Million. [20]

Als Wirtschaftsunternehmen unterlagen die Genossenschaften der staatlichen Kontrolle und Einflussnahme. Ihre Rolle wurde beispielsweise wie folgt definiert:

  • ?Organisationsform des freiwilligen, gleichberechtigten Zusammenschlusses einer bestimmten Gruppe von Menschen zur Wahrnehmung spezifisch okonomischer Interessen die vorwiegend in der Produktions- (Produktionsgenossenschaft) und Zirkulationssphare (Verbrauchergenossenschaft). Grundlage der Genossenschaft ist das genossenschaftliche Eigentum. Genossenschaften sind kollektive Einrichtungen. Sie tragen begrenzten, auf Kollektive ausgerichteten Charakter und konnen nicht einzige okonomische Grundlage einer Gesellschaftsordnung sein; sie konnen aber die okonomische Basis fur eine Klasse innerhalb der Gesellschaft bilden. Der Charakter einer Genossenschaft wird stets von den herrschenden Produktionsverhaltnissen bestimmt.“ [22] (Quelle: BI-Universallexikon A?Z, Bibliographischen Institut Leipzig (Hg.) 1989)

Weiterhin gab es in der DDR Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH), Gartnerische Produktionsgenossenschaften (GPG), Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer (PGB) und Fischereiproduktionsgenossenschaften der See- und Kustenfischer (FPG) .

Der Internationale Genossenschaftstag ( International Cooperative Day ) wird seit 1923 durch die International Co-operative Alliance gefeiert und findet alljahrlich am ersten Samstag im Juli statt. Er soll das Bewusstsein fur Genossenschaften scharfen und internationale Solidaritat , okonomische Effizienz , Gleichheit und Weltfrieden als Erfolge und Ideale der Genossenschaftsbewegung feiern und fordern. Er soll zudem die Zusammenarbeit zwischen der internationalen Genossenschaftsbewegung und der Gesellschaft auf allen Ebenen fordern. [23] Seit 1917 existiert in Großbritannien die Co-operative Party , die sich explizit genossenschaftlichen Prinzipien und einer Forderung entsprechenden Wirtschaftens verschreibt.

Im Jahr 1992 wurde der erste Samstag des Juli 1995 von den Vereinten Nationen als der United Nations International Day of Cooperatives ?UN Internationaler Tag der Genossenschaften‘ ausgerufen, der seitdem weltweit jahrlich an diesem Tag gefeiert wird. Der Tag verweist auf den gemeinsamen Beitrag der Genossenschaftsbewegung zusammen mit den Vereinten Nationen zur Losung globaler Fragen. Er soll, laut der 1995 von den Vereinten Nationen aufgestellten Zielsetzung, das Bewusstsein fur Genossenschaften scharfen, auf die gegenseitige Erganzung und Gemeinsamkeiten der Ziele der Genossenschaftsbewegung und der Vereinten Nationen hinweisen und den Beitrag der Genossenschaften zur Losung der durch die Vereinten Nationen zur Sprache gebrachten Themen unterstreichen. Er soll zudem, wie bereits der International Cooperative Day , auch die Zusammenarbeit zwischen der internationalen Genossenschaftsbewegung und der Gesellschaft fordern. [24]

Das Jahr 2012 wurde von den Vereinten Nationen zum Jahr der Genossenschaften erklart; [25] 2025 wurde ebenfalls den Genossenschaften gewidmet. [26]

Dachorganisation

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weltweit sind mindestens 700 Millionen Mitglieder an Genossenschaften beteiligt und in der International Co-operative Alliance (ICA) organisiert. Genossenschaften sind Wertegemeinschaften, die in der Regel Ziele verfolgen, die uber reine Wirtschaftsbetriebe hinausgehen. Die ICA beschreibt als grundlegende Werte die Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Demokratie, Gleichheit, Billigkeit und Solidaritat. In Tradition ihrer Grunder vertrauen Genossenschaftsmitglieder auf die ethischen Werte Ehrlichkeit, Offenheit, Sozialverantwortlichkeit und Interesse an anderen Menschen, festgeschrieben im Statement on the Co-operative Identity . Es enthalt die sieben Grundsatze einer Genossenschaft, in der Art einer Corporate Identity : [27] [28]

Genossenschaften in den Wirtschaftswissenschaften

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In den Wirtschaftswissenschaften wird traditionell zwischen Fordergenossenschaften und Produktionsgenossenschaften unterschieden.

  • Die Fordergenossenschaften sind als Beschaffungs - und Verwertungsgenossenschaft ein Gemeinschaftsunternehmen der Mitglieder, das Mittel zum Zweck der Erfullung bestimmter Funktionen fur die Tragerwirtschaften (private Haushalte, Unternehmen) darstellt. Die Mitglieder sind zugleich Nutzer der kooperationsbetrieblichen Leistungen (Abnehmer, Lieferant), Miteigentumer (Trager von Willensbildung und Kontrolle), sowie Kapitalgeber.
  • Dagegen ist bei einer Produktivgenossenschaft ein Unternehmen in die Genossenschaft hineingelegt, das fur die Mitglieder als Erwerbsquelle dient. Hier liegt Identitat von Mitglied und Arbeitnehmer der Genossenschaft vor.

In modernen Volkswirtschaften waren und sind in jungerer Zeit Neugrundungen von Genossenschaften in klassischen, vor allem aber in innovativen und/oder ?alternativen“ Bereichen zu verzeichnen.

Genossenschaftswesen in Europa

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Europaische Union

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Februar 2004 hat die Kommission der Europaischen Union eine Mitteilung an den Rat, das Europaische Parlament, den Europaischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Uber die Forderung der Genossenschaften in Europa veroffentlicht, in dem festgestellt wird, dass es in Europa einschließlich Beitrittslandern mehr als 300.000 Genossenschaften mit mehr als 140 Millionen Mitgliedern gibt. [29]

Seit August 2006 besteht in der Europaischen Union die Moglichkeit, fur genossenschaftliche Aktivitaten die Rechtsform der Europaischen Genossenschaft zu wahlen. Dies soll die Organisation solcher Unternehmen auf europaischer Ebene erleichtern und stellt damit einen weiteren Schritt zur Verbesserung des Binnenmarkts dar.

Die großte europaische Genossenschaft ist die Mondragon Corporacion Cooperativa in Spanien , zu der Unternehmen verschiedener Sektoren wie Maschinenbau, Automobilindustrie, Haushaltsgerate, Bauindustrie, Einzelhandel (Supermarktketten), Banken und Versicherungen gehoren.

In Italien besteht die Rechtsform der Sozialgenossenschaft, beispielsweise seit 2002 fur das Haus der Solidaritat Onlus ; die Sudtiroler Bauerinnenorganisation grundete 2006 eine eigene Sozialgenossenschaft fur Bauerinnen. Die Idee wird unter verschiedenen Begriffen wie Agricoltura civica , Agricoltura civile oder Agricoltura sociale propagiert und hat als zentrales Thema die Solidarische Landwirtschaft .

Rechtliche Grundlage ist das Genossenschaftsgesetz vom 20. Mai 1889. [30] Oberste Leitmaxime ist die gesetzlich vorgegebene Forderung der Mitglieder, die primar uber Leistungsbeziehungen zwischen den Mitgliederwirtschaften (private Haushalte, Betriebe) und dem Gemeinschaftsunternehmen erfolgen soll. Insofern verfolgen Genossenschaften vorrangig okonomische Zwecke. Wesensmerkmale, die den Kern der Genossenschaftsidentitat bilden, sind neben dem Forderungsprinzip die Grundsatze der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung, der Selbstverwaltung und das Identitatsprinzip. Letzteres besagt, dass die Miteigentumer/Trager zugleich Geschaftspartner (Abnehmer, Lieferant) und Eigenkapitalgeber sind (Dreifachbeziehung).

Wahrend die tragerschaftliche und die Leistungsbeziehung zur Genossenschaft dem Freiwilligkeitsprinzip unterliegen, ist die Kapitalbeteiligung eine obligatorische Folge aus dem Mitgliedschaftserwerb. Das zentrale Anliegen von Genossenschaften ist es, gemeinsame wirtschaftliche , soziale und kulturelle Bedurfnisse zu befriedigen.

2004 gab es in Deutschland 5470 eingetragene Genossenschaften, 2015 waren es etwa 7600 mit rund 20 Millionen Mitgliedern. Die uberwiegende Anzahl der Genossenschaftsmitglieder sind solche von genossenschaftlichen Banken und Wohnungsbaugenossenschaften. [31] In Deutschland gab es Ende 2013 uber 2000 Wohnungsbaugenossenschaften, die uber zwei Millionen Wohnungen verwalten und mehr als drei Millionen Mitglieder haben. [32]

Geschaftsanteil uber 500 DM an der Rewe Lebensmittel-Großhandel eGmbH vom 20. Juli 1956

In Deutschland ist die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (kurz ?e. G.“ oder ?eG“; bis Ende 1973 eGmbH fur Eingetragene Genossenschaft mit beschrankter Haftpflicht und eGmuH fur Eingetragene Genossenschaft mit unbeschrankter Haftpflicht ) steuerrechtlich und sozialpolitisch relevant. Nicht eingetragene Genossenschaften werden nach dem Duden mit ?Gen.“ abgekurzt.

Eine Genossenschaft ist in mancher Hinsicht einem eingetragenen Verein (e. V.) ahnlich. Zu beachten ist, dass das gesetzliche Leitbild eines Vereins der ?nicht wirtschaftliche Verein“ ( § 21 BGB) ist, also nicht auf wirtschaftlichen Geschaftsbetrieb ausgelegt ist. Der wirtschaftliche Verein kann nur durch staatliche Verleihung seine Rechtsfahigkeit erlangen ( § 22 BGB). Da dies aber selten vorkommt, kann die Genossenschaft als eine Sonderform oder Weiterentwicklung des wirtschaftlichen Vereins betrachtet werden. Tatsachlich mutet die eG wie eine Mischung aus Kapitalgesellschaft und Verein an. So konnen Mitglieder der Genossenschaft gemaß § 43 GenG mehrere Stimmen haben, wenn sie ?den Geschaftsbetrieb besonders fordern“. Dies muss aber in der Satzung festgelegt werden.

Der Zweck der Genossenschaft ist es, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder, oder deren soziale oder kulturelle Belange durch den gemeinsamen Geschaftsbetrieb zu fordern ( § 1 GenG). Die eingetragene Genossenschaft ist eine juristische Person und nach § 17 GenG Formkaufmann . Das bedeutet, dass die eG aufgrund der gewahlten Gesellschaftsform automatisch Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist.

Eine Besonderheit ist die Moglichkeit, die Mitgliederhaftung auf die Hohe des Genossenschaftsanteils zu beschranken. Die Mitglieder der eG haften dann nur mit ihrem gezeichneten Anteil. Die Genossenschaft haftet indessen mit ihrem gesamten Geschaftsvermogen. Die Satzung der eG muss jedoch dazu bestimmen, dass die Nachschusspflicht der Mitglieder ? zum Beispiel im Falle einer Insolvenz ? ausgeschlossen wird.

Eine eG muss Mitglied in einem Prufungsverband sein; eine der Dachorganisationen ist der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV). Der Prufungsverband nimmt Kontroll- und Aufsichtsrechte gegenuber der eG wahr. Fur die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft sowie fur die zumeist jahrliche Prufung entstehen den Genossenschaften Kosten, die fur neue und kleine Genossenschaften eine finanzielle Belastung darstellen konnen.

In verschiedenen Bereichen der Wirtschaft gibt es Genossenschaften, beispielsweise die Registrierungsstelle der de-Domains ( DENIC ), sowie die DATEV eG der Steuerberater und die Verlagsgenossenschaft der Tageszeitung (taz) .

?Die Genossenschaft als Rechtsform ist urdemokratisch.“

? Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes : Die Tageszeitung , 29. Oktober 2019 [33]
Grundungsvoraussetzungen
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Eine eG muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen ( § 4 GenG). Sie muss uber eine Satzung in Schriftform mit gesetzlich vorgeschriebenem Mindestinhalt verfugen ( § 6 ff. GenG). Die Genossenschaft ist, nachdem ein Gutachten durch den Prufungsverband erstellt wurde, in das Genossenschaftsregister des zustandigen Amtsgerichts ( Registergericht ) einzutragen.

Organe und Mitglieder
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Gremien einer Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und entweder die Generalversammlung oder je nach Mitgliederzahl optional bzw. verpflichtend die Vertreterversammlung. Es mussen mindestens zwei Vorstandsmitglieder ( § 24 GenG) und drei Aufsichtsratsmitglieder ( § 36 GenG) gewahlt werden. Bei Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern kann der Vorstand aus nur einem Mitglied bestehen und es kann auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden. In diesem Fall nimmt die Generalversammlung die Aufgaben des Aufsichtsrats wahr.

In der Generalversammlung oder der Vertreterversammlung werden die grundlegenden Entscheidungen getroffen. Im Unterschied zu anderen Wirtschaftsgemeinschaften, beispielsweise zur Aktiengesellschaft , hat bei der Genossenschaft jedes Mitglied die gleiche Stimme. Sie hangt nicht von der Hohe der Kapitaleinlage ab. [34]

Bei den Genossenschaftsbanken , Wohnungsbaugenossenschaften und Konsumgenossenschaften sind die ordentlichen Genossenschaftsmitglieder zugleich Kunden bzw. Mieter (Wohnungsnutzer). Seit 2006 gibt es zudem investierende Genossenschaftsmitglieder , die nicht den Forderzweck nutzen. Bei den Handelsgenossenschaften, den landwirtschaftlichen Genossenschaften und Handwerkergenossenschaften hingegen sind die Mitglieder (als Einzelhandler, Landwirte, Handwerker) Voll- oder Teilzeitunternehmer.

Gesellschaftliche Rolle
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im deutschsprachigen und mitteleuropaischen Raum finden sich Genossenschaften vor allem in folgenden Bereichen, hier einige Beispiele:

Besonderheiten bei Kreditgenossenschaften
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Fur Kreditgenossenschaften ( Genossenschaftsbanken ) gilt neben dem Genossenschaftsgesetz das Kreditwesengesetz (KWG). Zudem unterliegen sie der Bankenaufsicht durch die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Prufungsverbande

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Zur Durchfuhrung ihrer Aufgaben und zur Vermeidung der Einfuhrung einer staatlichen Aufsicht schlossen sich einzelne Genossenschaften schon fruh zu Genossenschaftsverbanden zusammen. Heute ist die Mitgliedschaft in einem solchen Verband Pflicht. Die Verbande sollen die Rechtsform eines eingetragenen Vereins haben. [35]

Aufgabe der Verbande ist es, die angeschlossenen Genossenschaften in rechtlichen, steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Fragen zu beraten und zu betreuen. Sie fuhren die genossenschaftliche Pflichtprufung durch und bieten ihren Mitgliedsunternehmen weitere Dienstleistungen an. Im Wohnungsbau haben die offentlichen und die genossenschaftlichen Wohnungsbauunternehmen gemeinsame Verbande, die auch die Wirtschaftsprufung der Wohnungsbaugenossenschaften ubernehmen.

Fur Genossenschaften, deren Bilanzsumme unter einer Million Euro betragt, hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren Vereinfachungen eingefuhrt. Sie mussen ihren Jahresabschluss nicht jedes Jahr, sondern nur alle zwei Jahre prufen lassen. [36] Diese Ausnahme gilt abweichend auch fur solche Genossenschaften, deren Umsatz weniger als zwei Millionen Euro im Geschaftsjahr betragt.

Erst, wenn die Bilanzsumme 1,5 Millionen Euro und die Umsatzerlose den Betrag von drei Millionen Euro ubersteigt, erstreckt sich die Pflichtprufung auch auf den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchfuhrung und soweit erforderlich des Lageberichtes. [37] Innerhalb dieser Prufung ist der Genossenschaftsverband auch verpflichtet, zu uberprufen, ob die Bestimmungen der Satzung beachtet worden sind. [38]

Zwangsgenossenschaften

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In verschiedenen Bereichen existieren Organisationen, die ahnlich wie eine Genossenschaft organisiert sind und teilweise auch als ?Genossenschaft“ bezeichnet werden. Manchmal sind alle Grundeigentumer eines bestimmten Gebietes zwangsweise Mitglied. Hierzu gehoren z. B. die Jagdgenossenschaften , Deichverbande und Realgemeinden . Die Emschergenossenschaft ist eine Korperschaft des offentlichen Rechts auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft.

Zwangsmitgliedschaft pragt auch die Berufsgenossenschaften (als Trager der gesetzlichen Unfallversicherung), deren Mitgliedschaft alle Unternehmen nach festgelegter Branchenzuteilung haben mussen. Diese Zwangsgenossenschaften haben jedoch nicht alle eine Rechtsform gemaß dem Genossenschaftsgesetz.

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Energiegenossenschaften
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Angestoßen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz erlebten Energiegenossenschaften seit Anfang der 2000er Jahre einen Aufschwung: Mehr als die Halfte aller Genossenschafts-Neugrundungen findet derzeit im Bereich Energie, Umwelt, Wasser statt. Mehr als 150 Energiegenossenschaften wurden allein im Jahr 2011 gegrundet. [39] Von 2008 bis 2011 hat sich die Anzahl von Energiegenossenschaften mit erneuerbaren Energien vervierfacht. Regional gibt es die meisten Burgerenergiegenossenschaften in den großen Flachenlandern Bayern , Baden-Wurttemberg und Niedersachsen ; [40] derzeit halten mehr als 80.000 Personen in Deutschland Anteile an neuen Energiegenossenschaften. Uber 500 in den letzten Jahren neu gegrundete Energiegenossenschaften haben zusammen rund 800 Millionen Euro in erneuerbare Energien investiert. [41] [42]

Pflege- bzw. Seniorengenossenschaften
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Ende September 2013 rief der neue niederlandische Konig Willem-Alexander im Rahmen seiner ersten Thronrede fur sein Land den ?Ubergang vom Sozial - zum Partizipationsstaat “ aus. Dort wie auch in Deutschland wird angesichts der demographischen Herausforderung einer immer alter- und damit pflegebedurftiger werdenden Gesellschaft, sowie der finanziellen und personellen Schwierigkeit zur Sicherstellung einer menschenwurdigen Pflege die Grundung von Pflegegenossenschaften als (preiswerte) Alternative in Selbsthilfe angesehen. [43] [44] [45] Auch fur die im Pflegebereich beruflich Tatigen ist diese Organisationsform eine mogliche Alternative ? entsprechend den uber 50 deutschen Arztegenossenschaften mit uber 10.000 Mitgliedern. [46] [47]

Sozialgenossenschaften
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Eine Sozialgenossenschaft ist eine Form der organisierten Selbsthilfe, um ein Projekt durchzufuhren, das ein gesellschaftliches Bedurfnis beantwortet. Sozialgenossenschaften erganzen unter anderem die Strukturen der Wohlfahrtspflege und bieten Unterstutzung an, um beispielsweise Mehrgenerationen -Strukturen zu erhalten, Familien im Alltag zu helfen oder Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermoglichen. [48]

Das Bayerische Sozialministerium grundete im Jahr 2012 die Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften , um den Aufbau von Sozialgenossenschaften zu fordern. Fur modellhafte Sozialgenossenschaften werden Anschubfinanzierung angeboten. [49]

Plattformgenossenschaften
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Plattformgenossenschaften werden seit etwa 2016 als Alternative zu rein gewinnorientierten Unternehmen der Gig Economy , Plattformwirtschaft und der sozialen Medien diskutiert. [50] Mittlerweile existieren diverse Plattformgenossenschaften und ein verbandsahnliches Netzwerk im deutschsprachigen Raum. [51] [52]

Zur Rechtsform Genossenschaft in Osterreich

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Zweck einer Genossenschaft
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Zweck einer Genossenschaft ist die Forderung der Wirtschaftlichkeit ihrer Mitglieder. Forderung und Erfullung des Forderzweckes ist ein unabdingbarer Auftrag. Der verfolgte Zweck der Genossenschaft ist im Sinne des Genossenschaftsgesetzes erfullt, wenn fur die Mitglieder im weitesten Sinne wirtschaftliche und/oder soziale Leistungen zur Forderung ihrer Mitglieder erbracht werden. Diesem Grundauftrag entsprechend, hat die Genossenschaft in Abstimmung mit ihren Mitgliedern ? unter Ausnutzung aller verbundwirtschaftlichen Vorteile ? unternehmerisch und marktgestaltend zu handeln, um dem Mitglied optimale Leistungen bieten zu konnen.

Genossenschaft und Gewinne
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Besonderheit der Genossenschaft gegenuber anderen Rechtsformen (z. B. der GmbH ) liegt darin, dass sie die erwirtschafteten Leistungen an ihre Mitglieder weitergibt. Das Streben nach Gewinn kollidiert solange nicht mit dem Forderauftrag, als die Gewinne nicht um ihrer selbst willen, sondern als Mittel zur Forderung der Mitglieder benutzt werden.

Anders ausgedruckt, Gewinnstreben ist kein Selbstzweck einer Genossenschaft. Die Nichtausschuttung von erwirtschafteten Gewinnen erfolgt nur so weit, als dies die Finanzierung notwendiger Investitionen (materieller und immaterieller) zur Absicherung des Betriebes der Genossenschaft erfordert, mit dem Ziel, den Mitgliedern der Genossenschaft langfristig Vorteile zu bieten.

Eigenkapital und Haftsumme
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die pflichtgemaß oder freiwillig mehr gezeichneten Geschaftsanteile der Mitglieder bilden den Gesamtnennbetrag der Geschaftsanteile der Genossenschaft. Das Nominale eines Geschaftsanteils sowie die Anzahl der pflichtgemaßen Geschaftsanteile werden in der Satzung bestimmt. Sie sind nach Art und Umfang der geschaftlichen Tatigkeit der Genossenschaft und der daraus resultierenden Risiken festzusetzen. Es ist dabei auf die notwendige Kapitalausstattung sowie die voraussichtliche Mitgliederanzahl der Genossenschaft Bedacht zu nehmen.

Rechnungswesen in einer gewerblichen Genossenschaft
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Angesichts der gesetzlichen Verpflichtungen und der besonderen Bedeutung als Kontroll- und Fuhrungsinstrument ist die Einrichtung eines zeitnahen, vollstandigen und damit aussagefahigen Rechnungswesens unerlasslich. Dieses ist mit besonderer Sorgfalt zu organisieren. Genossenschaften, die aufsichtsratspflichtig sind (d. h., dauernd mindestens 40 Dienstnehmer beschaftigen), sind daruber hinaus gesetzlich verpflichtet, ein den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes IKS (internes Kontrollsystem) zu etablieren. Bei Genossenschaften hangt die Rechnungslegungspflicht von der Hohe der Umsatzerlose ab. Gewerbliche Genossenschaften, deren Umsatzerlose (entsprechend den Bestimmungen des UGB) unter € 700.000 betragen, sind nicht rechnungslegungspflichtig (d. h., es ware keine doppelte Buchhaltung notwendig und kein Jahresabschluss und kein Bericht des Vorstands zu erstellen). Unabhangig von den UGB Bestimmungen sind jedoch sondergesetzliche Regelungen uber die Rechnungslegungspflicht ? wie z. B. jene im Genossenschaftsgesetz ? vorrangig anzusetzen. Die Satzung kann strengere Vorschriften bezuglich der Rechnungslegung der Genossenschaft enthalten und damit auch festlegen, dass ? unabhangig von der Große ? jedenfalls ein Jahresabschluss aufzustellen ist. Fur alle Genossenschaften ab einer Umsatzgroße von € 700.000 gelten jedenfalls die allgemeinen Grundsatze des UGB uber Ansatzvorschriften, Bewertungsvorschriften und Erstellung des Jahresabschlusses. Daruber hinaus ist ein Bericht des Vorstands bzw. Lagebericht zu erstellen. Fur Genossenschaften, die mindestens zwei Merkmale der in § 221 Abs. 1 UGB bezeichneten Merkmale uberschreiten (das sind € 4,84 Mio. Bilanzsumme, € 9,68 Mio. Umsatzerlose in den zwolf Monaten vor dem Abschlussstichtag sowie die Beschaftigung von 50 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt) gelten die erganzenden Vorschriften des zweiten Abschnitts des dritten Buchs des UGB.

Allgemeine rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  • Genossenschaften haben keine Kapitalverkehrsteuer bei der Kapitalzeichnung zu entrichten. Die Genossenschaft unterliegt zwar der Korperschaftsteuer, es gibt jedoch keine Mindestkorperschaftsteuer.
  • Fur Tatigkeiten, die der Gewerbeordnung unterliegen, bedarf die Genossenschaft der hierfur jeweils erforderlichen Gewerbeberechtigungen. Gewerberechtlicher Geschaftsfuhrer in einer Genossenschaft kann ein Vorstandsmitglied oder ein Mitarbeiter gemaß den Bestimmungen des § 39 GewO sein.
  • Falls die Genossenschaft Marken erwerben will, muss eine sogenannte Ahnlichkeitsprufung beantragt werden. Die Ahnlichkeitsprufung erstreckt sich darauf, ob eine derartige oder ahnliche Marke bereits geschutzt ist.
Mitgliedschaft in einer Genossenschaft
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Genossenschaften sind Vereinigungen von einer nicht eingeschrankten Mitgliederzahl und verandern sich durch Beitritt oder Ausscheiden ohne rechtliche Auswirkung auf den Bestand der Genossenschaft. Die Mitglieder sind naturliche oder juristische Personen sowie unternehmerisch tatige, eingetragene Personengesellschaften, die zumeist einem bestimmten Berufs- oder Geschaftszweig angehoren. Von den Genossenschaftsgrundern wird die Mitgliedschaft bereits durch Unterfertigung der Genossenschaftssatzung erworben; nach der Grundung entsteht sie durch schriftliche Beitrittserklarung und Aufnahmebeschluss des in der Satzung hierfur vorgesehenen Organs. Die Aufnahme in die Genossenschaft ist nicht erzwingbar.

Beendet wird die Mitgliedschaft durch Tod des Mitglieds ? sofern die Satzung keine Fortsetzung durch die Erben vorsieht; daruber hinaus durch Austritt, der vom Mitglied mittels Kundigung unter Einhaltung der satzungsmaßigen Kundigungsfrist zu erklaren ist, sowie durch Ausschließung des Mitglieds aus einem in der Satzung hierfur festgelegten Grund sowie durch Ubertragung des Geschaftsguthabens auf ein anderes (neues) Mitglied. Bei juristischen Personen sowie unternehmerisch tatigen, eingetragenen Personengesellschaften kann die Satzung die Beendigung einer Mitgliedschaft vorsehen, wenn diese aufgelost werden.

Die Mitgliedschaft endet bei Ubertragung des Geschaftsguthabens (= aller gezeichneten Geschaftsanteile) zum Zeitpunkt der Ubertragung, in allen ubrigen Fallen regelmaßig ? wenn die Satzung dies vorsieht ? zum Ende des Geschaftsjahres, zu dem auch das Auseinandersetzungsguthaben des ausscheidenden Mitglieds berechnet wird. Die Auszahlung erfolgt fruhestens ein Jahr nach diesem Zeitpunkt. Ein Anspruch an den stillen Reserven besteht nicht.

Rechte und Pflichten einer genossenschaftlichen Mitgliedschaft
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Aus der Mitgliedschaft ergeben sich fur den Genossenschafter Rechte und Pflichten. Zu den Rechten sind zu zahlen:

  • die Moglichkeit der Inanspruchnahme der geschaftsgegenstandlichen Forderleistungen der Genossenschaft
  • das Stimmrecht in der Generalversammlung, wobei zumeist die Mitglieder ? unabhangig von der Zahl der ubernommenen Geschaftsanteile ? je eine Stimme haben (Kopfstimmrecht). Die Satzung kann aber auch das sogenannte Anteilsstimmrecht vorsehen, und zwar in der Weise, dass jeder Anteil eine Stimme gewahrt ? dieses Anteilsstimmrecht wird in der Regel auf eine Hochstzahl erreichbarer Stimmen beschrankt (limitiertes Anteilsstimmrecht) bzw. derart modifiziert, dass z. B. nur je weitere drei, funf oder zehn voll eingezahlte Geschaftsanteile eine weitere Stimme gewahrt wird.
  • das aktive und ? fur naturliche Personen ? passive Wahlrecht bei Wahlen in die Organe der Genossenschaft.

Die wesentlichsten Mitgliederpflichten umfassen demgegenuber folgende Bereiche:

  • Einhaltung der Satzung und der Beschlusse der Generalversammlung
  • Zeichnung und Einzahlung von Geschaftsanteilen in der jeweils satzungsmaßig festgelegten Mindesthohe
  • allfallige Zahlung eines Eintrittsgeldes und/oder von Mitgliedsbeitragen (sofern dies die Satzung vorsieht zur Starkung des Eigenkapitals der Genossenschaft bzw. zur Deckung der der Genossenschaft aus ihrer Fordertatigkeit erwachsenden Kosten)
  • bei Genossenschaften mit beschrankter Haftung: fur die Verbindlichkeiten der Genossenschaft nach Maßgabe der Satzung zu haften. Außer mit den von ihnen gezeichneten Geschaftsanteilen haften die Mitglieder im Falle des Konkurses oder der Liquidation der Genossenschaft mindestens mit einem weiteren Betrag (je nach Satzung auch mit einem bestimmten Vielfachen) in Hohe der ubernommenen Geschaftsanteile. Die Haftung besteht allerdings nur der Genossenschaft (bzw. dem Masseverwalter) gegenuber; eine unmittelbare Haftung der Mitglieder den Genossenschaftsglaubigern gegenuber besteht nicht.
Leistungsbeziehung Mitglied?Genossenschaft
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Genossenschaft ist nicht Selbstzweck und hat fur ihre Mitglieder in deren Rolle als Geschaftspartner (Kunde, Lieferant) Leistungen und Problemlosungen anzubieten, die das Mitglied in seiner eigenen Wirtschaft (privater Haushalt, Unternehmen) erfolgreich machen. Der wirtschaftliche Erfolg einer Genossenschaft ist abhangig davon, ob Mitglieder die Leistungen in Anspruch nehmen und langfristig Geschaftsbeziehungen zur Genossenschaft unterhalten. Der Umfang der Leistungsbeziehungen wird u. a. durch die Betriebstypen, die Betriebsgroße, Beschaftigungslage sowie die finanzielle Leistungskraft der Mitglieder beeinflusst.

Die Genossenschaft hat demgemaß entsprechend den unterschiedlichen sachbezogenen Anforderungen der Mitglieder maßgeschneiderte Service-, Aktions-, Sortiments- und Dienstleistungskonzepte und -pakete anzubieten. Mitglieder konnen nach Maßgabe der eigenen Leistungen differenziert behandelt werden. Diese unterschiedliche Behandlung der eigenen Leistungen darf jedoch selbstverstandlich bestimmte Grundrechte (wie z. B. in der Satzung festgelegte Stimmrechte) nicht beeintrachtigen.

Bei der Planung von Konzepten sollte nicht ubersehen werden, dass professionell angebotene Leistung waren- oder dienstleistungsbezogen Kosten verursacht, deren Deckung uber die Preise fur erbrachte Leistungen zu erfolgen hat. Auch in der Genossenschaft hat Leistung ihren Preis. Eine transparente und nach dem Verursacherprinzip aufgebaute Kostenzurechnung sollte daher bereits in der Planungsphase als Voraussetzung fur eine leistungsgerechte Forderpolitik anzusehen sein.

Organe der Genossenschaft
[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Jede Genossenschaft muss einen aus der Zahl der Genossenschafter oder deren vertretungsbefugter Organmitglieder zu wahlenden Vorstand haben, der sie gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Der Genossenschaftsvertrag kann stattdessen aber auch die Bestellung durch den Aufsichtsrat vorsehen. Die Mitglieder des Vorstandes, deren Anzahl in der Satzung festzulegen oder zumindest einzugrenzen ist, konnen ihre Funktion haupt- oder nebenamtlich ausuben. Die Wahl der Vorstandsmitglieder, die hinsichtlich ihrer Durchfuhrung ebenfalls der Regelung durch die Satzung unterliegt, erfolgt ? sofern nicht eine Bestellung durch den Aufsichtsrat vorgesehen ist ? durch die Generalversammlung.

Die genossenschaftsrechtliche Funktion des Vorstandes ist streng von einem allfalligen schuldrechtlichen Verhaltnis (Dienstverhaltnis) des Vorstandsmitglieds zur Genossenschaft zu trennen. Ein einmal begrundetes Dienstverhaltnis besteht unabhangig von der Mitgliedschaft im Vorstand und wird beispielsweise auch durch eine allfallige Abberufung nicht automatisch gelost. Zum Abschluss von Dienstvertragen mit Vorstandsmitgliedern, die hierdurch zu hauptamtlichen werden, wird regelmaßig der Aufsichtsrat ermachtigt. Die Willensbildung innerhalb des Vorstands als Kollegialorgan erfolgt gemeinschaftlich, notigenfalls uber mehr oder minder qualifizierte Beschlussmehrheiten. Die Vertretung der Genossenschaft durch den Vorstand gegenuber Dritten erfolgt laut Satzung.

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der Genossenschaft. Die Uberwachungstatigkeit des Aufsichtsrates erstreckt sich auf die Geschaftsfuhrung der Genossenschaft; daruber hinaus weist ihm § 24e GenG zwingende Kontrollen und Zustimmungsrechte zu. In Genossenschaften mit nicht mehr als 40 Mitarbeitern muss die Satzung keinen Aufsichtsrat vorsehen. Ist ein Aufsichtsrat gesetzlich zwingend vorgesehen, muss dieser aus mindestens drei Personen bestehen. [53]

Die Rechte, die den Genossenschaftern in Angelegenheiten der Genossenschaft, insbesondere in Beziehung auf die Fuhrung der Geschafte, Einsicht und Prufung des Jahresabschlusses und Bestimmung der Gewinnverwendung zustehen, werden von der Gesamtheit der Genossenschafter in der Generalversammlung ausgeubt. Zumindest einmal im Jahr (spatestens im achten Monat nach Ende des vorangegangenen Geschaftsjahres) hat eine ordentliche Generalversammlung stattzufinden.

Genossenschaftsverbande

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In Osterreich gibt es derzeit funf Genossenschaftsverbande als Dachverbande des Genossenschaftswesens:

  1. Osterreichischer Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) mit Mitgliedern aus dem Bereich Handel, Gewerbe, Handwerk und freie Berufe sowie Banken ( Volksbanken ).
  2. Osterreichischer Raiffeisenverband
  3. CoopVerband ? Revisionsverband osterreichischer Genossenschaften [54]
  4. Osterreichischer Verband gemeinnutziger Bauvereinigungen-Revisionsverband [55]
  5. Ruckenwind ? Forderungs- und Revisionsverband gemeinwohlorientierter Genossenschaften [56]

In der Schweiz hat die Genossenschaft in Form von Gemeinden , Zunften , Bruderschaften oder Eidgenossenschaften eine lange Tradition, die sich uber Jahrhunderte in den Alpgenossenschaften und Gemeinden vor allem der Innerschweiz und in Graubunden entwickelten. Der Genossenschaftsbegriff ist daher auch fur die verfassungsgeschichtliche Betrachtung der Schweizerischen Eidgenossenschaft von Bedeutung. In der Landwirtschaft hat die Genossenschaft die großte Verbreitung gefunden. Bauern sind in ortlichen Genossenschaften wie Milchgenossenschaften, Kasereigenossenschaften oder Landwirtschaftliche Genossenschaften organisiert. In vielen Schweizer Gemeinden gibt es Wohnungsbaugenossenschaften . Sie sind nicht gewinnorientiert und vermieten ihre Wohnungen den Mitgliedern zum Selbstkostenpreis. Die beiden großten Handelsketten Migros und Coop sind als Genossenschaften organisiert. Ende 2003 zahlten die zehn Migros-Genossenschaften uber 1,9 Millionen Genossenschafter, Coop sogar uber 2,2 Millionen. Der Migros-Grunder Gottlieb Duttweiler etwa wollte ab 1925 dank der genossenschaftlichen Struktur gunstiger Lebensmittel an die unteren Bevolkerungsschichten verkaufen als es die etablierten Handler taten. Auch die Schweizerische Mobiliar ? eine der großten Schweizer Sachversicherungs - und Personenversicherungsgesellschaften ? und die Raiffeisen Schweiz (die drittgroßte Schweizer Bankengruppe mit ca. 350 rechtlich eigenstandigen genossenschaftlichen Banken) sind etablierte Genossenschaften mit jeweils uber einer Million Genossenschafter.

Zur Grundung einer Genossenschaft sind in der Schweiz sieben Mitglieder ( Genossenschafter ) notwendig. Die rechtlichen Grundlagen befinden sich im Schweizerischen Obligationenrecht (Artikel 828 bis 926). Per 1. Januar 2019 gab es in der Schweiz 8.559 im Handelsregister eingetragene Genossenschaften. [57] Eine Spezialform ist der Genossenschaftsverband: Mindestens drei Genossenschaften konnen sich zu einem Genossenschaftsverband zusammenschließen. Dabei handelt es sich um eine Genossenschaft, deren Mitglieder Genossenschaften sind. Der bekannteste Genossenschaftsverband ist der Migros-Genossenschafts-Bund, welcher aus den verschiedenen regionalen Genossenschaften besteht (siehe auch Verband ).

Anteilschein an der Beatus-Hohlen-Genossenschaft vom 12. Oktober 1904

Mindestens drei Personen ? von der die Mehrheit Genossenschafter sein muss ? bilden den Vorstand, welcher im Obligationenrecht ?Verwaltung“ genannt wird. Die Genossenschaft muss durch eine Person vertreten werden konnen, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Das kann ein Mitglied der Verwaltung, ein Geschaftsfuhrer oder ein Direktor sein. Die Generalversammlung ist das oberste Gremium der Genossenschaft und tagt in der Regel nur einmal jahrlich, ohne Einhaltung einer Frist kann auch eine Universalversammlung einberufen werden. Bei Genossenschaften mit uber 300 Mitgliedern ubernimmt haufig eine Delegiertenversammlung die Aufgaben der Generalversammlung. In diesem Fall wahlen die Genossenschafter regelmaßig die Delegierten. Die Generalversammlung bzw. die Delegiertenversammlung wahlt sowohl den Vorstand als auch die Kontrollstelle, welche die Buchhaltung uberpruft. Die Genossenschaft erlangt ihre Rechtsfahigkeit mit dem Eintrag ins Handelsregister . Es ist ein Verzeichnis (auf das von der Schweiz aus jederzeit zugegriffen werden kann) zu fuhren, in dem der Vor- und der Nachname oder die Firma der Genossenschafter sowie die Adresse der Genossenschafter eingetragen werden. [58]

Es gibt Genossenschaften mit Anteilscheinen und solche ohne. Falls Anteilsscheine bestehen, muss jeder Genossenschafter mindestens einen Anteilsschein besitzen. [59] Die Anteilscheine werden auf den Namen des Mitgliedes ausgestellt. Sie konnen aber nicht als Wertpapiere, sondern nur als Beweisurkunden errichtet werden. [59] Obwohl die Menge und der Wert der Anteilsscheine pro Mitglied nicht limitiert ist, hat jeder Genossenschafter nur eine Stimme an der Generalversammlung. Der Anteilschein ist eine Quittung , welche die personliche Beteiligung am Genossenschaftskapital bestatigt; der Anteilsschein hat also keine Bedeutung als Wertpapier . Bei Austritt oder Auflosung der Genossenschaft konnen die Statuten die Ruckerstattung der Anteilsscheine vorsehen. Ebenfalls konnen in den Statuten Gewinnausschuttungen ( Dividenden ) festgelegt sein; allerdings muss der Reinertrag in einen Reservefonds umgeleitet werden, bis dieser einen gewissen Prozentsatz des Genossenschaftskapitals betragt. Um sich nicht um Reservefonds, Gewinnsteuern und Ausschuttungen kummern zu mussen, reinvestieren einige Genossenschaften den Gewinn. Im Todesfall eines Mitglieds werden je nach dem die Genossenschaftsanteile an die Erben ausbezahlt; oder ein Vertreter der Erbengruppe wird zum neuen Mitglied ernannt. In den Statuten muss gemaß Obligationenrecht (Art. 833) festgehalten sein, ob die Genossenschafter personlich haften und wie die Nachschusspflicht geregelt ist. Im Fall der Nachschusspflicht muss der Vorstand die Mitglieder rechtzeitig uber Liquiditatsprobleme informieren. Bei Nachschusspflicht haften ausgetretene Mitglieder auch dann fur die Genossenschaft, wenn zwischen Austritt und Konkurseroffnung ein Jahr oder weniger liegt.

Genossenschaftsidee als Weltkulturerbe

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Dr. Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft und Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft stellten am 29. November 2013, in den Bundeslandern Sachsen und Rheinland-Pfalz gemeinsam einen landerubergreifenden Antrag zur Aufnahme der ?Genossenschaftsidee“ in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes [60] (Erstellung im Rahmen der nationalen Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes). [61] Im Dezember 2014 wurde dieser Antrag durch die Kultusministerkonferenz genehmigt und am 27. Marz 2015 als erste allein deutsche Nominierung bei der UNESCO fur die internationale Auflistung eingereicht. [62] [63] Am 30. November 2016 entschied sich der zwischenstaatliche Ausschuss der UNESCO wahrend seiner 11. Sitzung in Addis Abeba fur eine Aufnahme in die Reprasentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit . [64]

Lehr- und Forschungseinrichtungen

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Forschung im deutschsprachigen Raum

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Ingenieurwissenschaftlicher Campus der Mondragon-Universitat

An deutschen Universitaten existiert eine Reihe von Instituten und Einrichtungen, die das Genossenschaftswesen erforschen, so etwa das Institut fur Genossenschaftswesen an der Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg , [65] das Institut fur Genossenschaftswesen an der Humboldt-Universitat zu Berlin , [66] die Institute fur Genossenschaftswesen an der Westfalischen Wilhelms-Universitat Munster [67] und der Philipps-Universitat Marburg [68] sowie die Forschungsstelle fur Genossenschaftswesen an der Universitat Stuttgart-Hohenheim [69] und das Seminar fur Genossenschaftswesen an der Universitat zu Koln . [70]

Lehre und internationale Kooperationen

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Neben der Behandlung von Genossenschaften in herkommlichen Studiengangen wie Betriebswirtschaftslehre , Non-Profit-Management oder anderen, bietet die Akademie Deutscher Genossenschaften ( ADG Business School ) gezielte Bachelor- und Masterstudiengange fur die Fuhrung von Genossenschaften an. [71] Der Studiengang ?Grundung, Innovation, Fuhrung“ der Hochschule Bremerhaven ist ein praxisorientierter Studiengang, bei dem Studierende im ersten Semester eine Genossenschaft grunden und uber den Studienverlauf hinweg zu einem bestandsfahigen Unternehmen ausbauen. [72] [73] Die spanische Genossenschaft Mondragon bietet technische und okonomische Studiengange uber die eigene Mondragon-Universitat an. [74] Gemeinsam mit dem entsprechenden Lehrstuhl an der New School , dem Institut Mines-Telecom , dem Cooperative College ( UK ), der Florida Universitaria ( Spanien ), der Universidad Cooperativa de Colombia ( Kolumbien ), der Universidad Fundepos ( Costa Rica ), dem Institute for Indonesian Co-operative Development Studies ( Indonesien ) und anderen bot sie wiederkehrend Online-Kurse zu Plattformgenossenschaften an. [75] Auch die School for Democratic Management des Democracy at Work Institute (DAWI) bietet mehrere Online-Kurse ( MOOCs ) zum Selbststudium und Live-Trainings an. [76] Die kanadische Saint Mary’s University Halifax bietet einen Masterstudiengang an. [77] Die Xavier University in Cincinnati ist Schirmherrin eines Zertifikatsstudiums . [78]

Weitere Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen zu Genossenschaften existieren in Belgien ( Universitat Luttich ), Brasilien ( Escola Superior do Cooperativismo , ESCOOP), [79] Irland ( University of Cork ), Kenia ( Co-operative University of Kenya ), Tansania ( Moshi Co-operative University ), dem Vereinigten Konigreich (u. a. Sheffield Hallam University ) und den Vereinigten Staaten von Amerika ( University of Wisconsin?Madison [80] ). [81]

Die Egas Moniz School of Health & Science als Teil der Cooperativa de Ensino Superior Politecnico e Universitario (CESPU) ist eine genossenschaftliche Technische Universitat in Portugal mit Fokus auf Ingenieurwesen und Gesundheitswissenschaften . Sie hat ihren Sitz in Caprarica mit weiterhin Campus in Gandra , Famalicao und Penafiel . [82] [83]

Sonstige Rezeption

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Historische Beurteilung

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Axel Honneth bezeichnete das Genossenschaftswesen als ? Urgestein des Widerstands gegen den Kapitalismus “. [84] Marxistische und anarchistische Stromungen beurteilen Genossenschaften seit jeher ambivalent : So meinte Karl Marx , dass mit ihnen in der Theorie ?eine moderne industrielle Großproduktion ohne Monopolisierung des Eigentums an den Produktionsmitteln moglich“ ware, wodurch ?Arbeiter [...] allmahlich den Kapitalismus uberwinden und so ihre Ausbeutung [...] beseitigen“ konnten. Die vorhandenen Genossenschaften seien seines Erachtens allerdings zu schwach gewesen, um tatsachlich bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Sie ?demonstrierten [somit] hochstens, wie sich auf einer bestimmten Entwicklungsstufe der Produktivkrafte die [...] gesellschaftlichen Produktionsformen andern ließen“. [85]

Rosa Luxemburg problematisierte, dass sich die ?ganze sozialistische Reform durch die Genossenschaften“ auf die Produktivwirtschaft beschranke und damit ?bloß gegen kleine Abzweigungen des kapitalistischen Stammes“ wirke. [86] Im Zuge der Neuen Okonomischen Politik hob Lenin 1923 ?die riesige Bedeutung der Genossenschaften“ hervor. Man blicke ?auf die Genossenschaften von oben herab und begreift nicht, welche außerordentliche Bedeutung diese Genossenschaften haben, [...] unter dem Gesichtspunkt des Ubergangs zu neuen Zustanden auf einem Wege, der moglichst einfach, leicht und zuganglich“ sei. Letztlich sei jedoch die Vorstellung ?einer friedlichen Umgestaltung der modernen Gesellschaft [...] pure Phantasterei“. [87] Pjotr Kropotkin , der in seinem Werk mehrfach existierende selbstverwaltete Betriebe wie in Woolwich beschrieb und Konzepte entwarf, sah einen unauflosbaren Nachteil in andauernder Steuerungerechtigkeit und staatlicher Benachteiligung gegenuber gewinnorientierten Unternehmen, der Genossenschaften zuteilwerde. [88]

Auch Rudolf Diesel , der 1903 sein Konzept des Solidarismus als Gemeinwirtschaft kooperierender Genossenschaften vorstellte, merkte die geringe Marktmacht der zeitgenossischen Genossenschaften wie der Glashutte von Albi an. Ohne das Pooling und gemeinsame Reinvestieren von Finanzmitteln verschiedener Genossenschaften, deren zugehorige Institutionen er in seinem Werk als ?Volkskassen“ beschrieb, wurden Genossenschaften nach außen immer gezwungen sein, kapitalistisch zu wirtschaften. [89]

Zeitgenossische Stimmen

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der langjahrige FDP -Vorsitzende Christian Lindner beschrieb Genossenschaften 2018 als ?tragende Saule unserer mittelstandischen Wirtschaft“. [90] Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der der linksliberalen Tageszeitung taz die Wandlung zur Genossenschaft empfohlen haben soll, beschrieb, dass ihm die Genossenschaft zur Zeit als ?eine sehr moderne Form demokratischer Selbstorganisation“ erschien. [91] UN-Generalsekretar Antonio Guterres wies wiederholt auf die Rolle von Genossenschaften als vertrauens- und hoffnungsstiftende Organisationsformen hin. [92] [93] [94] [95]

Laut Gisela Notz kommt Genossenschaften eine ?Pionierfunktion innerhalb der solidarischen Okonomie “ zu. [96] 2021 pladierte sie fur ?eine neue Genossenschaftlichkeit“ und schlug im Zuge der COVID-19-Pandemie Genossenschaften ?fur und mit Solo-Selbststandigen (KunstlerInnen, WissenschaftlerInnen etc.)“ vor. [97] Alex Pentland ( MIT ) und Dominik Pietron ( HU Berlin ) schlugen zudem die Grundung von Datengenossenschaften vor. [98] [99] Dies solle zur ?Schaffung digitaler Gemeinguter auf kommunaler Ebene“ beitragen. [100] Im Zuge der Debatte zur Zukunft der Innenstadte und der Schließung zahlreicher Warenhauser von Galeria Karstadt Kaufhof schlug Carsten Wirth 2023 die Uberfuhrung in kommunale Betriebe oder Genossenschaften vor, die durch eine uberregionale Einkaufszentrale kooperieren. [101] [102] Eine Studie von Fraunhofer FOKUS hebt unter anderem die Relevanz von Einkaufsgenossenschaften fur die Beschaffung der offentlichen Hand hervor. [103] Seit 2016 schlagt Trebor Scholz ( New School ) vor, den vielfach kritisierten Unternehmen der Plattformokonomie genossenschaftliche Alternativen gegenuberzustellen. [50]

Andere empfehlen, die genossenschaftlichen Prinzipien enger mit Commoning und den Commons -Prinzipien Elinor Ostroms zu verknupfen. [104] [105] [106] Die anarchosyndikalistische Union Coop als Foderation gewerkschaftlich organisierter Kollektivbetriebe setzt zwar in ihren Prinzipien das genossenschaftliche Merkmal der Stimmgleichheit der Mitglieder voraus, [107] stellt aber keine Vorgaben an die Korperschaftsformen der ihr angehorenden Betriebe. [108]

Geschichte der Genossenschaftsbewegung

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  • Arno Klonne : Der Kampf fur das Dach uber dem Kopf. Zur Geschichte der Wohnungsbaugenossenschaften. In: Marx21 ? Magazin fur Internationalen Sozialismus , Nr. 26/2012, ISSN   1865-2557 , S. 62?65 (PDF; 4,3 MB) .
  • Die sozialistische Genossenschaftsbewegung als die dritte Saule der Arbeiterbewegung ? Geschichte und Perspektiven , in: Axel Weipert (Hrsg.): Demokratisierung von Wirtschaft und Staat ? Studien zum Verhaltnis von Okonomie, Staat und Demokratie vom 19. Jahrhundert bis heute , NoRa Verlag, Berlin 2014, ISBN 978-3-86557-331-5 .
  • Hans Munkner : Organisiert Euch in Genossenschaften! Anders Wirtschaften fur eine bessere Welt , Kolner Beitrage zum Genossenschaftswesen Nr. 5, LIT Verlag, Juni 2014, ISBN 978-3-643-12423-4
  • Holmer Stahncke: Geschichte der Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland. In: Barbel Wegner/Holmer Stahncke/Anke Pieper: Wohnen bei Genossenschaften. Basics. Geschichte. Projekte. Ellert und Richter, Hamburg 2012, ISBN 978-3-8319-0456-3 .
  • Findus und Caterina Metje: Kleine Geschichte der Genossenschaften. Beispiele aus der Kooperativbewegung . Sachcomic. Unrast Verlag, Munster 2013, ISBN 978-3-89771-529-5 .
  • Wilhelm Kaltenborn : Die Uberwaltigung: Die deutschen Genossenschaften 1933/34, der Anschlusszwang und die Folgen , Norderstedt 2020, ISBN 978-3-7504-2772-3 .
  • Gisela Notz : Genossenschaften. Geschichte, Aktualitat und Renaissance . Schmetterling Verlag, Stuttgart 2021, ISBN 3-89657-069-2 .
  • Johannes Blome-Drees et al. (Hrsg.): Handbuch Genossenschaftswesen . Springer, Wiesbaden 2023, ISBN 978-3-658-18625-8 .

Genossenschaftsrecht allgemein und der EU

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  • Helmut Faust: Geschichte der Genossenschaftsbewegung: Ursprung und Aufbruch der Genossenschaftsbewegung in England, Frankreich und Deutschland sowie ihre weitere Entwicklung im deutschen Sprachraum , Frankfurt/Main 1977, ISBN 978-3-7819-0168-1 .
  • Heinrich Bauer: Genossenschafts-Handbuch. Kommentar zum Genossenschaftsgesetz, zu den umwandlungsrechtlichen, steuerlichen und wettbewerbsrechtlichen Regelungen sowie Sammlung einschlagiger Rechtsvorschriften . Begrundet von Rolf Schubert und Karl-Heinz Steder. Loseblatt-Ausgabe, Stand 2007. Schmidt, Berlin, ISBN 3-503-00852-7 .
  • Theresia Theurl und Rolf Greve (Hrsg.): Genossenschaftsrecht in Europa . Shaker, Aachen 2001, ISBN 3-8265-9542-4 .
  • Marcus Geschwandtner und Marcus Helios: Genossenschaftsrecht. Das neue Genossenschaftsgesetz und die Einfuhrung der Europaischen Genossenschaft. Haufe, Berlin 2006, ISBN 3-448-07496-9 .
  • Hartmut Glenk: Genossenschaftsrecht-Systematik und Praxis des Genossenschaftswesens. Lehr- und Studienbuch. C.H. Beck, Munchen 2013, ISBN 978-3-406-63313-3 .

Literatur zum Genossenschaftsrecht einzelner Lander

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  • Gerd Eichhorn: Genossenschaften und Genossenschaftsrecht in Frankreich. Triltsch, Dusseldorf 1957.
  • Jorg Johannes Fedtke: Genossenschaftsrecht in Portugal. Shaker, Aachen 2002, ISBN 3-8322-0621-3 .
  • Hartmut Glenk: Die eingetragene Genossenschaft (Deutschland). C. H. Beck, Munchen 1996, ISBN 3-406-40114-7 .
  • Hartmut Glenk (Einfuhrung in): GenR-Genossenschaftsrecht. Beck-Texte im dtv. 5. Auflage. Munchen 2013, ISBN 978-3-423-05584-0 .
  • Hartmut Glenk: Genossenschaftsrecht-Systematik und Praxis des Genossenschaftswesens. Lehr- und Studienbuch (Deutschland, Osterreich, Schweiz). C. H. Beck, Munchen 2013, ISBN 978-3-406-63313-3 .
  • Claudia Fischer: Genossenschaftsrecht in Belgien. Regensberg, Munster 1999, ISBN 3-7923-0730-8 .
  • Sabine Kilgus, Nadja Fabrizio: Die Genossenschaft. Systematische Darstellung und Kommentar zu den Art. 828-838 OR. 2., vollig neu uberarbeitete Auflage. Stampfli, Bern 2001, ISBN 978-3-7272-1605-3 .
  • Christian Lucas: Das Genossenschaftsrecht der Niederlande. Shaker, Aachen 2001, ISBN 3-8265-9141-0 .
  • Andreas Mohlenkamp: Die franzosische Genossenschaftsrechtsnovelle von 1992. Regensberg, Munster 1997, ISBN 3-7923-0697-2 .
  • Robert Purtschert (Hrsg.): Das Genossenschaftswesen in der Schweiz. Haupt, Bern 2005, ISBN 3-258-06917-4 .
  • Oscar Kiesswetter: Genossenschaften Made in Italy ? Ein Erfolgsbericht , Books on Demand, Norderstedt 2018, ISBN 978-3-7481-0729-3
Commons : Genossenschaften (cooperatives)  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Genossenschaft  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  1. Was ist eine Genossenschaft? Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.
  2. Vortrag Prof. Dr. Jurgen Keßler, Berlin am 4. Oktober 2022 in Hamburg Rechte und Pflichten des Vertreters .
  3. Politik-Update: Genossenschaft ist die sicherste aller Rechtsformen ? Bundesrat berat erneute Gesetzesanderung. In: Genossenschaftsverband ? Verband der Regionen e. V. Abgerufen am 29. Juli 2022 .
  4. Burchard Bosche : Geschichte und Aktualitat der Genossenschaftsidee in Hamburg , in: Gerd Pohl/Klaus Wicher (Hrsg.): Lebenswertes Hamburg, VSA:Verlag, Hamburg 2019, S. 104
  5. Burchard Bosche, Jan-Frederik Korf: Chronik der deutschen Konsumgenossenschaften. Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e. V., Hamburg 2003, S. 5.
  6. Erwin Hasselmann : Die Rochdaler Grundsatze im Wandel der Zeit . In: Veroffentlichungen der Deutschen Genossenschaftskasse . Band   4 . Frankfurt/M 1968, S.   9/10 .
  7. Florian Krehl: Erfolgsmodell einer starken Gemeinschaft. In: www.stadtmagazin-sh.de. 23. Mai 2017, abgerufen am 28. April 2024 .
  8. Die Kraft der Gemeinschaft: Genossenschaft empfehlen. In: taz.de. Abgerufen am 28. April 2024 .
  9. Hanno Mußler: ?Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele“. Friedrich Wilhelm Raiffeisen hat das Genossenschaftswesen mit gegrundet. Heute ware er 200 Jahre alt geworden. Doch er hat Deutschland heute noch einiges zu sagen. In: www.faz.net. 30. Marz 2018, abgerufen am 28. April 2024 .
  10. Portrat: Das Leben des Friedrich Wilhelm Raiffeisen . In: Hamm-Sieg.de. Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), ohne Datum, abgerufen am 29. Oktober 2019.
  11. Peter Gleber: 175 Jahre Volksbank Hohenlohe . Hrsg.: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. Band   9 . DG Verlag, 2018, ISSN   1866-5608 .
  12. Vereinstag deutscher Vorschußvereine: Mitteilungen uber den Vereinstag deutscher Vorschußvereine zu Weimar am 14. ? 16. Juni 1859 . Hofdruckerei, Weimar 1859.
  13. Peter Gleber: Viele Wurzeln ? ein Gedanke. Entstehung der Volksbanken und Raiffeisenbanken bis zur Zusammenfuhrung . In: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (Hrsg.): 40 Jahre Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken . DG Verlag, Wiesbaden, S.   9?45 .
  14. Ralf Hoffrogge : Vom Sozialismus zur Wirtschaftsdemokratie? Ein kurzer Abriss uber Ideen okonomischer Demokratie in der deutschen Arbeiterbewegung. In: Marcel Bois, Bernd Huttner (Hrsg.): Geschichte einer pluralen Linken (= Band 3). Berlin 2011 (PDF; 56 kB) .
  15. Marco Althaus : Genossen gegen Genossen . In: Politik & Kommunikation , Februar 2012, S. 42?43 ( online ).
  16. Andreas Byzio: Zwischen Solidarhandeln und Marktorientierung. Okologische Innovation in selbstorganisierten Projekten. Autofreies Wohnen, Car Sharing und Windenergienutzung . Sozologisches Forschungsinstitut. Georg-August-Universitat Gottingen, Gottingen 2002, ISBN 3-88431-003-8 , S.   164   ff .
  17. Burchard Bosche : Eine große genossenschaftliche Unternehmenspersonlichkeit, in: Gustav Dahrendorf ? Hamburger Burgermeister des 20. Juli 1944, Herausgegeben von der Heinrich-Kaufmann-Stiftung, Norderstedt 2004, S. 47
  18. Tobias Barth und Luca Schooß-Neves: Genossenschaften: Unternehmensziel: solidarisch und nachhaltig wirtschaften. Im 19. Jahrhundert entstand die Genossenschaft ? im Agrar-, Banken-, Wohnungs- und Kultursektor. Menschen zahlen dabei anteilig Geld fur ein gemeinsames Projekt. Wo sich der Staat zuruckzieht, scheint heute mehr denn je burgerschaftliches Engagement in dieser Rechtsform gefragt zu sein. In: www.deutschlandfunk.de. Deutschlandfunk (DLF) , 29. Januar 2020, abgerufen am 28. April 2024 .
  19. Ein neuer Aufbruch fur Europa. Eine neue Dynamik fur Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt fur unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Stand 7. Februar 2018 ( Memento vom 8. Februar 2018 im Internet Archive )
  20. a b Genossenschaften in der DDR In: genostory.de .
  21. Verfassung DDR 1949 .
  22. BI-Universallexikon A?Z, Bibliographischen Institut Leipzig (Hg.), 1. Aufl. Leipzig 1988, ISBN 3-323-00199-0 , Stichwort ?Genossenschaft“, S. 250.
  23. ICA International Co-operative Day / United Nations International Day of Co-operatives. International Co-operative Alliance ICA, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 6. Juli 2010 ; abgerufen am 3. Juli 2010 (englisch).
  24. International Day of Cooperatives (IDC). Committee for the Promotion and Advancement of Cooperatives COPAC, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 22. Juni 2006 ; abgerufen am 3. Juli 2010 (englisch).
  25. Internationales Jahr der Genossenschaften 2012. In: genossenschaften.de. Abgerufen am 24. Juli 2012 .
  26. End of year message from ILO COOP/SSE. 21. Dezember 2023, abgerufen am 11. Marz 2024 (englisch): ?In November, the 78th United Nations General Assembly has adopted a new resolution on cooperatives in social development calling for the proclamation of 2025 as the second UN International Year of Cooperatives.“
  27. Eric Viardot: The role of cooperatives in overcoming the barriers to adoption of renewable energy. In: Energy Policy . Band 63, Dezember 2013, S. 756?764, hier S. 757 (englisch; doi:10.1016/j.enpol.2013.08.034 ).
  28. International Co-operative Alliance : Cooperative identity, values & principles. In: Ica.coop. Ohne Datum, abgerufen am 29. Oktober 2019 (englisch; Aussagen zur co-operative identity ).
  29. Kommission der Europaischen Gemeinschaften: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europaische Parlament, der europaische Wirtschafts- und Sozialausschuss, und der Ausschuss der Regionen uber die Forderung der Genossenschaften in Europa. 23. Februar 2004 (Online bei EUR-Lex ).
  30. Jan Kuhnert, Olof Leps: Entwicklung der Wohnungsgemeinnutzigkeit bis 1989 . In: Neue Wohnungsgemeinnutzigkeit . Springer Fachmedien Wiesbaden, 2017, ISBN 978-3-658-17569-6 , S.   33?56 , doi : 10.1007/978-3-658-17570-2_2 .
  31. Matthias Bartke : Befreiung der Genossenschaften von Uberfursorge des Gesetzgebers: Kleine Genossenschaften brauchen weder Grundungs- noch sonstige Pflichtprufungen. In: Zeitschrift fur Rechtspolitik (ZRP). 2015, S. 110?112.
  32. Barbel Wegner, Holmer Stahncke, Anke Pieper: Wohnen bei Genossenschaften: Basics. Geschichte. Projekte . Ellert und Richter, Hamburg 2012, ISBN 978-3-8319-0456-3 , S.   199 .
  33. Beate Willms interviewt Ralf W. Barkey: Verbandschef uber Genossenschaften: ?Wir warten nicht auf den Staat“. In: taz.de . 29. Oktober 2019, abgerufen am 29. Oktober 2019 .
  34. https://www.genossenschaften.de/selbsthilfe-demokratischer-rechtsform
  35. § 63b Abs. 1 Satz 1 GenG.
  36. Robert Chromow: Erleichterung fur kleine Genossenschaften. In: akademie.de. 29. Marz 2012, abgerufen am 25. Juli 2012 .
  37. § 53 Abs. 2 GenG.
  38. Reinhard Mecklenburg: Die Pflicht des Genossenschaftsvorstands zur rechtzeitigen Aufstellung und Veroffentlichung des Jahresabschlusses. ( Memento vom 20. Mai 2013 im Internet Archive ) BTR Rechtsanwalte, Berlin 2012, abgerufen am 29. Oktober 2019.
  39. Agentur fur Erneuerbare Energien: Bundeslandervergleich Erneuerbare Energien 2010. ( Memento vom 24. Mai 2013 im Internet Archive ) In: unendlich-viel-energie.de. 16. Marz 2012, abgerufen am 29. Oktober 2019.
  40. Grafik-Dossier: Energiegenossenschaften in Deutschland. ( Memento vom 30. Juni 2012 im Internet Archive ) Agentur fur Erneuerbare Energien, 2012, abgerufen am 29. Oktober 2019.
  41. Pressemitteilung: Burger, Kommunen und lokale Wirtschaft in guter Gesellschaft. ( Memento vom 7. Februar 2012 im Internet Archive ) DGRV, 21. September 2011, abgerufen am 29. Oktober 2019.
  42. Hintergrund zu Energiegenossenschaften .
  43. Kerstin Schweighofer: Niederlande: Pflege als Trendmodell. In: Deutschlandfunk: Europa heute. 2. Januar 2014, abgerufen am 29. Oktober 2019.
  44. Josef Martin: Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V. In: Martin-Riedlingen.de. 4. Januar 2014, abgerufen am 29. Oktober 2019.
  45. PM Redaktion: Regionale Gesundheitsversorgung gestalten. ( Memento vom 14. Marz 2016 im Internet Archive ) In: geno-futura.de. 18. Mai 2010, abgerufen am 29. Oktober 2019.
  46. George: Genossenschaften in der Pflege. ( Memento vom 3. Januar 2014 im Internet Archive ) In: Gesundheitswirtschaft.info. 12. Oktober 2006, abgerufen am 15. Mai 2019.
  47. Meldung: Genossenschaftliche Kooperation ? Pflege aktiv gestalten. ( Memento vom 3. Januar 2014 im Internet Archive ) In: Pflegen-online.de. 29. September 2008, abgerufen am 15. Mai 2019.
  48. Bayerisches Staatsministerium fur Familie, Arbeit und Soziales : Das Wichtigste auf einen Blick: Sozialgenossenschaften. In: Sozialgenossenschaften.Bayern.de. 2020, abgerufen am 16. Februar 2020.
  49. Bayerisches Staatsministerium fur Familie, Arbeit und Soziales : Geschichte und Entwicklung: Sozialgenossenschaften. In: Sozialgenossenschaften.Bayern.de. 2020, abgerufen am 16. Februar 2020.
  50. a b Trebor Scholz, Nathan Schneider: Ours to hack and to own : the rise of platform cooperativism, a new vision for the future of work and a fairer internet . OR Books, New York, London 2016, ISBN 978-1-68219-063-0 (amerikanisches Englisch).
  51. Uber uns. In: Platform Cooperatives Germany. Abgerufen am 18. Oktober 2021 (deutsch).
  52. Platform Coops ? Netzwerk. 25. November 2020, abgerufen am 18. Oktober 2021 .
  53. RIS ? Genossenschaftsgesetz § 24 ? Bundesrecht konsolidiert In: ris.bka.gv.at , abgerufen am 1. August 2018.
  54. Uber Uns. Abgerufen am 24. Juli 2019 .
  55. GBV.at.
  56. Ruckenwind.coop.
  57. Eingetragene Gesellschaften pro Rechtsform und Kanton. Eidgenossisches Amt fur das Handelsregister.
  58. Fedlex. Abgerufen am 30. Dezember 2022 .
  59. a b Fedlex. Abgerufen am 30. Dezember 2022 .
  60. Genossenschaftsidee und -praxis als erster deutscher Beitrag in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. In: Unesco.de. Abgerufen am 1. Dezember 2016 .
  61. Haufige Fragen zum IMMATERIELLEN KULTURERBE Dokument der Deutschen UNESCO-Kommission vom April 2018 auf unesco.de . Abgerufen am 9. Marz 2021.
  62. Genossenschaftsidee nominiert. auf der Website der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, abgerufen am 15. Dezember 2014.
  63. Daniel Romer [i-fabrik GmbH]: Aktuelles: Genossenschaftsidee ist immaterielles Kulturerbe der Menschheit. In: www.delitzsch.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 2. Dezember 2016 ; abgerufen am 15. Mai 2019 .
  64. Idea and practice of organizing shared interests in cooperatives. UNESCO Intangible Cultural Heritage, 2016, abgerufen am 15. Dezember 2023 (englisch).
  65. Homepage des Instituts: http://www.genossenschaftsinstitut.de./
  66. Homepage: Institut fur Genossenschaftswesen.
  67. Homepage: Institut fur Genossenschaftswesen. Universitat Munster.
  68. Homepage: Institut fur Genossenschaftswesen. Philipps-Universitat Marburg.
  69. Homepage: uni-hohenheim.de Forschungsstelle fur Genossenschaftswesen. Universitat Stuttgart-Hohenheim.
  70. Seminar fur Genossenschaftswesen: GenoSem. Abgerufen am 21. November 2022 (deutsch).
  71. Studieren an der ADG Business School. Abgerufen am 8. November 2022 .
  72. Grundung, Innovation, Fuhrung. Abgerufen am 8. November 2022 (deutsch).
  73. Wolfgang Heumer: Hochschule Bremerhaven bietet einzigartiges Studienangebot fur Existenzgrunder an. In: Bremerhavener Gesellschaft fur Investitionsforderung und Stadtentwicklung. 26. Marz 2019, abgerufen am 8. November 2022 .
  74. Mondragon Unibertsitatea. Abgerufen am 8. November 2022 (englisch).
  75. koeppeld: Platform Cooperatives Now, an Online Course to Foster Digital Co-ops Throughout the World. 11. Juni 2020, abgerufen am 8. November 2022 (amerikanisches Englisch).
  76. School For Democratic Management at DAWI. Abgerufen am 29. November 2023 (amerikanisches Englisch).
  77. Master of Management, Co-operatives and Credit Unions | Saint Mary's University. Abgerufen am 20. Oktober 2023 .
  78. Cooperative Management Certificate. 12-week cours on the power of cooperative businesses. In: Co-op Cincy. Abgerufen am 29. November 2023 (amerikanisches Englisch).
  79. Home. In: Escola Superior do Cooperativismo ESCOOP. Abgerufen am 20. Oktober 2023 (brasilianisches Portugiesisch).
  80. UW Center for Cooperatives. In: University of Wisconsin?Madison. Abgerufen am 3. November 2023 (amerikanisches Englisch).
  81. Miles Hadfield: Co-operation on campus. In: Co-operative News. 8. Juni 2021, abgerufen am 3. Februar 2023 (britisches Englisch).
  82. Egas Moniz School of Health & Science. Abgerufen am 14. Dezember 2023 (portugiesisch, englisch).
  83. Home. In: Cooperativa de Ensino Superior Politecnico e Universitario. Abgerufen am 14. Dezember 2023 (portugiesisch, englisch).
  84. Lukas Ondreka: #205 Axel Honneth: "Unter schlechten Arbeitsverhaltnissen leidet die Demokratie". In: Dissens. 29. Marz 2023, abgerufen am 29. Marz 2023 (41:59 min).
  85. Erik Boettcher : Kommunistische Genossenschaftspolitik . In: Betriebswirtschaftliche Strukturfragen . Gabler Verlag, Wiesbaden 1967, ISBN 3-663-14725-8 , S.   55?72 , doi : 10.1007/978-3-663-14824-1_5 .
  86. Rosa Luxemburg: Gewerkschaften, Genossenschaften und politische Demokratie . In: Sozialreform oder Revolution? 1899 ( marxists.org ).
  87. Wladimir I. Lenin: Uber das Genossenschaftswesen. In: Lenin Werke . Band   33 . Dietz Verlag, Berlin 1973, S.   453–461 .
  88. Pjotr Kropotkin: The Modern State . In: Modern Science and Anarchy . AK Press, Oakland, CA 2018 ( theanarchistlibrary.org ): “Work for us, poor creature who thinks you can improve your lot by co-operatives without daring to touch at the same time, property, taxation, and the State!”
  89. Rudolf Stumberger: Die Utopie des Solidarismus von Rudolf Diesel. In: Ingenieur.de. 12. August 2011, abgerufen am 2. Juni 2024 (deutsch).
  90. FDP-Vorsitzender Lindner: Genossenschaften sind tragende Saule der mittelstandischen Wirtschaft. In: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. 1. Februar 2018, abgerufen am 6. Juni 2023 .
  91. Jan Feddersen: Olaf Scholz uber Genossenschaften: ?Zur taz passt dieses Modell“ . In: Die Tageszeitung: taz . 23. Marz 2012, ISSN   0931-9085 ( taz.de [abgerufen am 23. Juni 2023]).
  92. Cooperatives make a substantial contribution to achieving the SDGs, says UN report. In: Coop ICA. 6. Dezember 2019, abgerufen am 23. Juni 2023 (englisch).
  93. UN Secretary General report highlights the role of cooperatives in social development and response to COVID-19 pandemic. In: International Cooperative and Mutual Insurance Federation. 11. Oktober 2021, abgerufen am 23. Juni 2023 (britisches Englisch).
  94. Cooperatives raise their voice at the 60th session of the United Nations Commission for Social Development. In: Coop ICA. 17. Februar 2022, abgerufen am 23. Juni 2023 (englisch).
  95. International Day of Cooperatives 2022: Cooperatives Build a Better World | DISD. In: Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen . 21. Juni 2022, abgerufen am 23. Juni 2023 (englisch).
  96. Gisela Notz: Eine kleine Geschichte der Vergesellschaftung im Energiesektor . In: Lukas Warning et al. (Hrsg.): Neue Energie fur Vergesellschaftung fur neue Energie. Eine Broschure zur Vergesellschaftungskonferenz 2022 . Communia e. V., Berlin 2022, S.   11, 36   ff . ( rosalux.de [PDF]).
  97. Gisela Notz: Genossenschaften Geschichte, Aktualitat und Renaissance . 1. Auflage. Schmetterling-Verlag Stuttgart, Stuttgart 2020, ISBN 978-3-89657-069-7 , S.   253–256 .
  98. Alex Pentland, Thomas Hardjono: Data Cooperatives . In: Alex Pentland, Alexander Lipton, Thomas Hardjono (Hrsg.): Building the New Economy . PubPub, 30. April 2020, doi : 10.21428/ba67f642.0499afe0 ( mit.edu [abgerufen am 30. Dezember 2023]).
  99. Dominik Pietron: Offentliche Plattformen und Datengenossenschaften. Zur Vergesellschaftung digitaler Infrastrukturen . In: Timo Daum , Sabine Nuss (Hrsg.): Die unsichtbare Hand des Plans. Koordination und Kalkul im digitalen Kapitalismus . Dietz, Berlin 2021, ISBN 978-3-320-02382-9 , S.   110–124 .
  100. Dominik Pietron: Plattform-Kommunalismus. Fur eine technopolitische Infrastrukturoffensive von Unten . In: Rosa-Luxemburg-Stiftung (Hrsg.): Standpunkte . Berlin April 2021, S.   1 ( rosalux.de [PDF]).
  101. Carsten Wirth: Hat das Warenhaus eine Zukunft? Aber ja! ver.di Rhein-Neckar, Februar 2023 ( verdi.de [PDF]).
  102. Mag: Karstadt greift nach Kaufhof/Galeria. Immobilien im Visier. In: LabourNet Germany. 15. Marz 2023, abgerufen am 16. Marz 2023 (deutsch).
  103. Gabriele Goldacker: Genossenschaften im digitalen Zeitalter . Fraunhofer-Institut fur Offene Kommunikationssysteme FOKUS. Kompetenzzentrum Offentliche IT OFIT, Berlin 2022, ISBN 978-3-948582-17-3 ( oeffentliche-it.de ).
  104. Alexandre Guttmann: Commons and cooperatives: A new governance of collective action . In: Annals of Public and Cooperative Economics . Band   92 , Nr.   1 , Marz 2021, ISSN   1370-4788 , S.   33?53 , doi : 10.1111/apce.12291 .
  105. Greig de Peuter, Nick Dyer-Witheford: Commons and Cooperatives . In: Affinities: A Journal of Radical Theory, Culture, and Action . 20. August 2010 ( queensu.ca [abgerufen am 1. Marz 2023]).
  106. The DisCO Elements. Groove is in the Heart. v1.3 . Distributed Cooperative Organization, 2020 ( disco.coop [PDF]).
  107. Die union-coop-Prinzipien / The union coop principles. In: union coop // foderation. Abgerufen am 21. Juli 2021 (deutsch, englisch).
  108. FAQ. Haufige Fragen und Antworten. In: union coop // foderation. Abgerufen am 21. Juli 2021 (deutsch, englisch).