From the River to the Sea
(englisch;
arabisch
?? ????? ??? ?????
min an-nahr ila l-bahr
;
hebraisch
?? ???? ?? ???
Min ha-nahar ad la-yam
) ist eine politische Parole, die momentan im Zusammenhang mit dem
Israel-Palastina-Konflikt
verwendet wird. Sie bezieht sich auf das Gebiet zwischen
Jordan
(?River“) und
Mittelmeer
(?Sea“), zu dem neben Israel auch das
Westjordanland
und der
Gazastreifen
gehoren. Im palastinensischen Kontext lautet die englischsprachige Parole vollstandig
“From the River to the Sea, Palestine will be free”
‚Vom Fluss bis zum Meer wird Palastina frei sein‘
. Der Slogan wird von verschiedenen pro-palastinensischen Gruppierungen und auf antiisraelischen Demonstrationen verwendet. Von einigen nationalkonservativen israelischen Politikern wird die Phrase vereinzelt zur Ablehnung einer
Zweistaatenlosung
genutzt.
Die Deutung erstreckt sich von einem allgemeinen Aufruf zu Freiheit und Gleichheit fur Palastinenser uber die Forderung nach einem Ende der
Besatzung
bis hin zu einer
Einstaatenlosung
oder sogar der Zerstorung Israels. Aufgrund seiner Nutzung durch terroristische Organisationen wie die
Hamas
wird die Parole als
israelbezogener Antisemitismus
und als Aufruf zur Gewalt betrachtet. Die Strafbarkeit der Slogans wird seit dem
Terrorangriff der Hamas auf Israel 2023
unterschiedlich beurteilt.
Der israelisch-amerikanische Historiker
Omer Bartov
sagte in einem Interview mit dem Magazin
Democracy Now!
, dass bereits vor der
Grundung des Staates Israel
im Jahr 1948 der Slogan im
revisionistischen Spektrum
des
Zionismus
unter Fuhrung von
Wladimir Jabotinsky
verwendet wurde. Jabotinsky und seine Anhanger sprachen von der Grundung eines judischen Staates in ganz Palastina und sangen ein Lied mit dem Text: ?Der
Jordan
hat zwei Ufer; dieses hier ist unseres, und das andere auch“, was auf einen judischen Staat hindeutet, der sogar uber den Jordan hinausgeht.
[1]
Laut dem amerikanischen Historiker Robin D. G. Kelley lasst sich der Slogan auf zionistische Parolen zuruckfuhren, die die Grenzen von
Eretz Israel
bezeichneten.
[2]
Er fugt hinzu, dass in den 1960er Jahren die
Palastinensische Befreiungsorganisation
(PLO) mit demselben Slogan die Grundung eines arabischen Staates forderte, der das gesamte Gebiet des ehemaligen
britischen Mandats Palastina
umfassen sollte.
[3]
Die
PLO-Charta
von 1964 forderte ?die vollstandige Ruckeroberung des unrechtmaßig besetzten Heimatlandes“, erklarte jedoch, dass ?Juden palastinensischer Herkunft als Palastinenser angesehen werden sollen, wenn sie bereit sind, friedlich und loyal in Palastina zu leben“.
[4]
Dies schließt alle Juden ein, die vor 1947 dort geboren wurden, sowie deren Nachkommen. Nach der Anderung der Charta im Jahr 1969, die auch neuere judische Einwanderer einschloss,
[4]
interpretiert Kelley die Verwendung des Slogans ‘Free Palestine from the river to the sea’ seitdem als Forderung nach einem einheitlichen, demokratischen und sakularen Staat.
[5]
Nach Meinung von Elliott Colla ist es ungewiss, wann der Slogan innerhalb der palastinensischen Protestkultur entstanden sei.
[6]
Er weist darauf hin, dass dieser Ausdruck in den Palastinensischen Nationalchartas von 1964 und 1968 sowie in der
Hamas-Charta
von 1988 nicht vorkomme.
[6]
Er erwahnt auch, dass er keine Beweise fur dessen Verwendung in dokumentierten Quellen aus den 1960er oder 1970er Jahren gefunden habe. Nach Auskunft von palastinensischen Aktivisten seien fruheste Beispiele der Parole wahrend der
Ersten Intifada
aufgekommen.
[6]
Laut Amos Goldberg und Alon Confino zeigte die amerikanische Geschichtsprofessorin Maha Nassar, dass der Slogan ?From the River to the Sea“ in den 1960er Jahren wahrend der
Dekolonialisierung
Afrikas und Asiens in
Fatah
-Kreisen popular wurde. Die Vorstellung habe damals ?auf die Errichtung eines sakularen, demokratischen und egalitaren Staates in ganz Palastina“ abgezielt, ?in dem die Juden volle Gleichberechtigung genießen sollten, aber ohne die Privilegien des
Zionismus
“.
[7]
Die Idee eines freien Palastinas schloss laut Nassar damals auch die Befreiung von der autoritaren jordanischen und agyptischen Herrschaft im Westjordanland und im Gazastreifen ein.
[8]
[9]
2017 ubernahm die Terrororganisation
Hamas
die Parole in ihr
Grundsatzpapier
. Der in der
Hamas-Charta
von 1988 formulierte Anspruch auf das gesamte Gebiet des historischen
Palastinas
blieb unverandert und wurde nun mit geografischen Angaben versehen.
[10]
Darin heißt es im Artikel 20: ?Hamas lehnt jede Alternative zu einer kompletten und vollstandigen Befreiung von Palastina ab, vom Fluss zum Meer“. Die Aussage richtet sich, laut
Armin Pfahl-Traughber
, gegen das
Existenzrecht Israels
, das zugunsten eines souveranen Palastinas aufgehoben werden soll. ?From the River to the Sea, Palestine will be free“ (oder die Kurzform: ?From the River to the Sea“) sei bei Demonstrationen in Europa ?eine haufig gerufene und gezeigte Parole“.
[11]
Die vollstandige Parole lautet ?From the river to the sea, Palestine will be free“ und dient als Anspielung auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan, der Israel im Nordosten begrenzt, und dem Mittelmeer im Westen. Die Verwendung dieses Slogans ist umstritten und Gegenstand unterschiedlicher Interpretationen und politischer Auseinandersetzungen. Verwendet wird er von friedlichen Bestrebungen zur Forderung der
palastinensischen Unabhangigkeit
bis hin zu kontroversen Debatten uber den
Nahostkonflikt
, da er verschiedene politische und historische Bedeutungen enthalten kann.
[12]
Dabei reichen Interpretationen der Parole von einer Forderung nach der Freiheit fur Palastinenser von der
israelischen Besatzung
gemaß dem
Volkerrecht
uber den Aufruf fur einen
vereinten Staat
fur Juden und das
palastinensische Volk
in der gesamten
Region Palastina
bis hin zu einem Aufruf zur Vernichtung des israelischen Staates. Der Slogan wird haufig bei pro-palastinensischen Demonstrationen und auch von Organisationen wie
Samidoun
und der
Boycott, Divestment and Sanctions
(BDS) Kampagne
[13]
verwendet.
Im Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 wird der Satz teilweise als
antisemitisch
interpretiert.
[14]
Die israelischen Historiker
Amos Goldberg
und
Alon Confino
wenden sich gegen eine generelle Verurteilung des Slogans als ?antisemitisch“ oder gar als Aufruf zur Vertreibung oder Vernichtung judischer Israelis. Wer dies tue, musse im Umkehrschluss israelische Forderungen nach einem Groß-Israel (vom Mittelmeer bis zum Jordan) dann allgemein als Aufruf zur Vernichtung der Palastinenser ansehen.
[7]
Die Bezeichnung des Slogans als ?antisemitisch“ sei ?ein machtiges Instrument in den israelischen, deutschen und anderen politischen ?toolboxes‘, um die Existenz des palastinensischen Volkes und seine Verbindung zu Palastina zu leugnen, die Besatzung und Unterdruckung zu verfestigen und den Schrei nach Freiheit und nach Recht zum Schweigen zu bringen“.
[7]
Laut dem Historiker
Jeffrey Herf
macht das
Grundsatzpapier der Hamas von 2017
klar, dass sie ganz Israel, nicht nur Ramallah, sondern auch Tel Aviv als ?besetztes“ Gebiet betrachtet. Terrorakte auf Israel stelle sie als Formen des ?Widerstands“ dar, die ?so lange andauern sollen, bis die Befreiung erreicht ist, bis die Ruckkehr vollzogen ist und bis ein vollstandig souveraner Staat mit Jerusalem als Hauptstadt errichtet ist“
[15]
. Eine solche Ruckkehr von Menschen, die 1948 Fluchtlinge waren, sowie deren Nachkommen konnte, so Herf, nur durch die Vertreibung der bestehenden judischen Bevolkerung erfolgen und wurde somit das Ende Israels als judischer Staat bedeuten. Die Hamas stelle sich einen Staat vor, der ?sich vom Jordan im Osten bis zum Mittelmeer im Westen und von Ras al-Naqura im Norden bis Umm al-Rashr?sh im Suden erstreckt“.
[16]
Dieses Gebiet umfasst den gesamten heutigen Staat Israel. So sei der Ruf
From the River to the Sea
eine Abkurzung des Absatzes 2 mit dem Titel ?Das Land Palastina“ des Hamas-Grundsatzpapiers von 2017.
[17]
Auch israelische Politiker nutzten gelegentlich, teils abgewandelt, den Satz ?vom Fluss bis zum Meer“, so variierte 2014
Uri Ariel
von der nationalreligiosen Partei
HaBajit haJehudi
den Ausspruch Jabotinskys: ?Zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer wird es nur einen Staat geben, und der ist Israel.“ 2018 wandte sich
Gideon Sa’ar
mit der Aussage, Israel musse ?vom Fluss bis zum Meer“ in judischer Hand bleiben, gegen eine Zweistaatenlosung.
[18]
2020 erklarte er: ?Zwischen dem Jordan und dem Meer, wird es keinen anderen unabhangigen Staat geben.“
[19]
Im Januar 2021 veroffentlichte die Menschenrechts-NGO
B’Tselem
einen Bericht mit dem Titel: ‘A regime of Jewish supremacy from the Jordan River to the Mediterranean Sea: This is apartheid.’
[20]
[21]
Deutschland
Der vorliegende vom Landgericht Mannheim unanfechtbar entschiedene Fall trug sich im Mai 2023 zu.
Mit Beschluss vom 29. Mai 2024 lehnte eine
Strafkammer
des
Landgerichts Mannheim
in der zweiten Instanz die
Eroffnung eines Strafverfahrens
wegen Benutzung dieser Parole ab. Damit bestatigte die Kammer die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim und bewertete das dagegen gerichtete
Rechtsmittel
der Staatsanwaltschaft als unbegrundet. In der Begrundung stellte die Strafkammer unter anderem darauf ab, dass hier nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung der grundgesetzlich geschutzten und weit auszulegenden
Meinungsfreiheit
unter Berucksichtigung der Umstande des Einzelfalls der Vorzug zu geben sei; es gebe auch keine generelle Deutung dahin, dass diese Parole ein ?verbotenes“ Kennzeichen der Hamas sei, zumal deren genauer Wortlaut anders laute und es auf den genauen Kontext ankomme. Zudem sei das behordliche Verbot der Parole beziehungsweise dessen Zuordnung zur Hamas fur die Gerichte schon nicht bindend und in Teilen mangels ausreichender bzw. nicht nachvollziehbarer Begrundung nichtig. Auch Urteile der Verwaltungsgerichte seien fur die Strafgerichte nicht bindend. Laut dem Artikelautor, Max Kolter, bleibt die weitere Entwicklung der Rechtsprechung im Hinblick auf Falle mit einem engen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zum 7. Oktober 2023 abzuwarten.
[22]
Infolge des
Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023
verbot das Bundesinnenministerium am 2. November 2023 die Hamas in Deutschland und als deren Kennzeichen auch die Parole
Vom Fluss bis zum Meer
in samtlichen Sprachen.
[23]
Die Strafbarkeit der Parole wegen
§§ 86, 86a StGB
wird von den Behorden in den Bundeslandern unterschiedlich beurteilt. So hielten das
Oberverwaltungsgericht fur das Land Nordrhein-Westfalen
, der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Wurttemberg
und das
Verwaltungsgericht Berlin
ebenso wie das
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
die Parole fur ?voraussichtlich strafbar“. Das
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
und der
Hessische Verwaltungsgerichtshof
hatten die Parole in ihren Entscheidungen fur nicht per se strafbar gehalten. Die Generalstaatsanwaltschaften in Bayern, dem Saarland, Sachsen und Thuringen sowie die Staatsanwaltschaft Berlin stufen die Parole als strafbar ein. (Stand: Mai 2024)
[24]
Einzelne Falle
Das
Verwaltungsgericht Berlin
entschied im August 2023, dass die Parole fur sich genommen nicht strafbar sei, da sie weder zu Gewalt aufrufe noch das Existenzrecht Israels in Frage stelle: Die Deutung, dass damit ganz allgemein
Freiheit
und
Gleichberechtigung
in dem bezeichneten Gebiet gefordert werde, sei nicht ausgeschlossen.
[25]
Das
Verwaltungsgericht Munster
entschied im
Eilverfahren
am 17. November 2023, dass die Parole keine strafbare Außerung erkennen lasse und damit nicht als Einschrankung fur die Versammlungsfreiheit dienen konne.
[26]
[27]
Der
Hessische Verwaltungsgerichtshof
entschied am 22. Marz 2024 im Eilverfahren, dass die Stadt Frankfurt die Parole bei Demos erlauben musse.
[28]
Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs urteilte, dass die Parole nichts daruber aussage, wie dieses Ziel erreicht werden solle. Es seien verschiedene Wege denkbar, dieses abstrakte Ziel zu erreichen. ?Ob diese Wege politisch realistisch seien, sei dabei unerheblich, so die Kasseler Richter“.
[29]
Die vereinsrechtliche Verbotsverfugung des Bundesinnenministeriums umfasse ?allein die Verwendung der Parole im Kontext mit der verbotenen Vereinigung“.
[30]
Schon die Vorinstanz, das
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
, hatte eine
geltungserhaltende Reduktion
dieser Verbotsverfugung auf Falle mit eindeutigem Bezug zur Hamas fur erforderlich gehalten.
[31]
Das
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
entschied am 30. April 2024 in einem Eilverfahren, dass die Parole versammlungsrechtlich untersagt werden durfe. Es schloss sich damit der Ansicht des
Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Wurttemberg
an.
[24]
[32]
Der VGH Baden-Wurttemberg entschied am 3. April 2024 in einem Eilverfahren, dass eine pro-palastinensische Demonstration nicht unter dem Motto
From the River to the Sea ? Palestine will be free!
stattfinden durfe, und gab damit der Stadt Freiburg Recht. Die Begrundung bezog sich auf eine mogliche Strafbarkeit der Parole als Kennzeichen der Hamas.
[33]
[34]
Am 4. November 2023 beschlagnahmte die Polizei ein Plakat mit der Parole, obwohl die Worter
river
,
sea
und
Palestine
geschwarzt waren.
[25]
Laut dem Strafrechtler
Thomas Fischer
ist die Nutzung der Parole im
offentlichen Raum
im konkreten Bedeutungszusammenhang nach
§ 140
StGB
(
Billigung von Straftaten
) strafbar, aber nicht als abstrakte Meinungsaußerung ohne weitere Billigung von Straftaten.
[35]
Eine Polizeisprecherin sagte der
Deutschen Presse-Agentur
, dass die Staatsanwaltschaft bei der Parole einen
Anfangsverdacht
auf
Volksverhetzung
nach
§ 130
StGB sehe, weil das
Existenzrecht Israels
dadurch in Frage gestellt werde und sie das als strafbar einordne. Andere Parolen, die Israel angreifen, seien jedoch als
Meinungsaußerung
zulassig.
[36]
[37]
Die Generalstaatsanwaltschaft Munchen kundigte im November 2023 an, bei Verwendung des Slogans in Bayern kunftig Ermittlungen wegen des
Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen
einzuleiten. Dies begrundete sie mit dem Verbot des Slogans durch das Bundesinnenministerium im Rahmen des Betatigungsverbots gegen Samidoun.
[38]
Ob der Slogan durch das Betatigungsverbot von Samidoun
[39]
nach
§ 86a
StGB strafbar ist, ist umstritten.
[40]
In Osterreich wird die Parole nach einem Erlass des
Justizministeriums
im November 2023 als ?Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten“ (
§ 282a
StGB
) gewertet.
[41]
Der Slogan kann daher strafbar sein, jedoch wurden einige Ermittlungsverfahren eingestellt, weil die ?subjektive Tatseite“ gefehlt habe.
[41]
- Einzelne Falle
Eine Gruppe namens ?Palastinenser Solidaritat Osterreich“ (PSO) postete auf ihrer Website die Einladung zu einer polizeilich angemeldeten ?Pro-Palastina-Demo“ auf
Arabisch
. Am unteren Ende der Einladung stand der Aufruf mit dem Slogan. Am 11. Oktober 2023 verbot die Wiener Polizei diese Demonstration mit der Begrundung, dass die Formulierung ?From the river to the sea, Palestine will be free“ in den Einladungen, auch in Flugblattern, einen Verstoß gegen die
Menschenrechte
darstelle. Der Polizeichef der Stadt,
Gerhard Purstl
, sagte auf einer Pressekonferenz wenige Stunden vor der Demonstration, die Polizei interpretiere dies im aktuellen Kontext als ?klaren Aufruf zur Gewalt“, und fugte hinzu, dass damit die Ausloschung Israels von der Landkarte gemeint sei.
[42]
[43]
Im Oktober 2023 entschied das niederlandische Unterhaus, dass der Slogan ?From the river to the sea, Palestine will be free“ ein Aufruf zur Gewalt sei. Die Parteien waren der Ansicht, dass die Erklarung die Zerstorung Israels fordere. Neben der
JA21
, die den Antrag eingebracht hatte, stimmten auch die
VVD
, die
PVV
, die
CDA
, die
ChristenUnie
, die
SGP
, die
BBB
,
Omtzigt
und die
Groep Van Haga
fur den Antrag. Der Antrag wurde wahrend der Debatte mit dem scheidenden Ministerprasidenten
Mark Rutte
uber den Krieg zwischen der Hamas und Israel eingebracht.
[44]
Am 1. November 2023 verbot der englische Fußballverband seinen Spielern, diesen Slogan auf
Social Media
zu verwenden.
[45]
Am 3. November 2023 kundigte der
1. FSV Mainz 05
dem niederlandischen Fußballspieler
Anwar El Ghazi
fristlos, woraufhin er wegen unrechtmaßiger Entlassung klagte
[46]
. Der Verein reagierte damit auf die Außerungen und Posts El Ghazis in den sozialen Medien.
[47]
El Ghazi hatte auf seinem Instagram-Kanal ?I stand with Palestine“ in Verbindung mit der Parole ?From the river to the sea, Palestine will be free“ gepostet. Die
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
leitete ein Ermittlungsverfahren ein und erlauterte: ?Gegen den Beschuldigten besteht nach unserer Bewertung der Anfangsverdacht der Storung des offentlichen Friedens durch Billigen von Straftaten in Tateinheit mit Volksverhetzung durch Verbreiten eines Inhalts“.
[48]
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