Evangelisch-lutherische Kirchen
sind die Kirchen, die sich dem
Luthertum
, einem Zweig innerhalb des
Protestantismus
, zurechnen. Sie grunden sich nach eigenem Verstandnis auf die
Bibel
, in Teilen auf die Dogmenbildung der
Alten Kirche
und auf die
Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche
, die im Zuge der Wittenberger
Reformation
von
Martin Luther
und anderen lutherischen Theologen, wie beispielsweise
Philipp Melanchthon
, verfasst wurden. Der lutherischen Konfessionsfamilie gehoren etwa 83 Millionen Christen an.
Die Bezeichnung
Lutheraner
war ursprunglich eine polemische Bezeichnung von romisch-katholischer Seite zur Identifizierung der
Protestanten
als
Ketzer
.
Johannes Eck
verwendete sie in seiner 1520 erschienenen Schrift
Adversus Lutheranos, et alios hostes Ecclesiae
(?Gegen die Lutheraner und andere Feinde der Kirche“).
Erst spater wurde der Begriff zur Selbstbezeichnung, um eine Abgrenzung sowohl zu den
Romisch-Katholischen
als auch zu den
Evangelisch-Reformierten
zu demonstrieren.
Ursprunglich war es das Hauptanliegen Luthers, die
romische Kirche
zu reformieren. Erst mit der
Confessio Augustana
(Augsburger Bekenntnis) von 1530 wurde deutlich, dass ein Ausgleich mit den Altglaubigen nicht moglich war.
Etliche der lutherischen Kirchen nennen sich
Evangelische Kirche A. B.
mit Bezug auf das Augsburger Bekenntnis.
Die Bibel nimmt in der lutherischen Theologie den Rang ?norma normans“ (normierende Norm) ein, wahrend die lutherischen Bekenntnisschriften ?norma normata“ (genormte Norm = von der Bibel genormte Norm) sind. Nach der
Konkordienformel
(FC) ?Von dem summarischen Begriff“ ist ?Gottes Wort die einzige Richtschnur und Regel aller Lehre …, welchem keins Menschen Schriften gleich geachtet, sondern demselbigen alles unterworfen werden soll“. Die Bekenntnisschriften haben dennoch eine sehr hohe Dignitat, ?weil
(quia)
sie aus Gottes Wort genommen und darinnen fest und wohl gegrundet“ (FC: Von dem summarischen Begriff) sind.
[1]
Nach Ansicht freikirchlicher Lutheraner findet sich diese
quia-Bindung
als Verhaltnisbestimmung zwischen Schrift und Bekenntnis in Deutschland nur bei den
altkonfessionell-lutherischen Kirchen
, wie der
Selbstandigen Evangelisch-Lutherischen Kirche
.
[2]
Die lutherischen Landeskirchen bestimmen das Verhaltnis zwischen Schrift und Bekenntnis nicht als quia (weil), sondern als ?quatenus“ (insofern): Insofern die Bekenntnisschriften in der Bibel gegrundet sind, sind sie verbindlich.
[3]
Hieraus ergeben sich unterschiedliche Positionen in Lehre und Leben der Kirchen.
Die
Bekenntnisschriften
(BSLK) sind:
- Das
Apostolikum
- Das
Bekenntnis von Nicaa / Konstantinopel
(325 / 381 n. Chr.)
- Das
Athanasianum
Nicht alle lutherischen Kirchen erkennen all diese Schriften als Bekenntnisschriften an. Insbesondere die Konkordienformel gehort nicht in allen Kirchen zum Bekenntnisstand. Daher wird zwischen konkordien-lutherischen und nicht konkordien-lutherischen Kirchen unterschieden.
?Sola gratia, sola fide, sola scriptura, solus Christus“
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]
In vier lateinischen Formeln lassen sich die Grundgedanken der lutherischen Theologie zusammenfassen:
- ?
sola gratia
“:
Errettung
verdankt sich allein der
Gnade
bzw. Gute Gottes. Kein menschliches Handeln oder Streben oder noch so gute Werke konnen als ein Verdienst gegenuber Gott geltend gemacht werden. Das
Heil
bleibt in allen Phasen des Christseins immer ein Geschenk.
- ?
sola fide
“: allein der
Glaube
als Vertrauen nicht auf sich selbst, sondern auf
Jesus Christus
lasst einen Menschen vor Gott als gerecht gelten.
- ?
sola scriptura
“: die
Bibel
ist die einzige Grundlage fur das theologische Urteilen oder Verurteilen. Sie wendet sich nicht gegen zeitgemaßes Reden, nicht gegen den kritischen Gebrauch der
Vernunft
, auch nicht gegen neue, aktuelle Bekenntnisse oder kirchliche Traditionen; sie soll diese auch nicht ersetzen (kein
Biblizismus
). Aber sie ist der Maßstab und die Norm. An ihr ist alle Predigt und kirchliche Lehre zu messen.
- ?
solus Christus
“: allein der Person
Jesu Christi
, seinem Wirken und seiner Lehre gilt das Vertrauen fur die Errettung.
Lutheraner lehnen die
Marienverehrung
, wie sie die romisch-katholische Kirche praktiziert, und die Auffassung, die hierarchische Verfassung der Kirche, einschließlich ihrer Leitung durch den
Papst
, sei als
iure divino
(nach gottlichem Recht d. h. unveranderbar) gegeben, ab. In einigen lutherischen Kirchen ist das historische
Bischofsamt
in
apostolischer Sukzession
erhalten geblieben, in vielen ist das Bischofsamt im Lauf der letzten Jahrhunderte wieder eingefuhrt worden. Die heutigen Lutheraner grenzen sich gegen
Luthers Antijudaismus
ab und bekennen vielfach eine Mitschuld an dessen Wirkungsgeschichte.
Im evangelisch-lutherischen
Gottesdienst
sind
Predigt
und
Abendmahlsfeier
von zentraler Bedeutung. Neben der Predigt und der Feier des Heiligen Abendmahls gehoren die Heilige
Taufe
und die Heilige
Beichte
zu den Gnadenmitteln dieser Konfession. Innerhalb der lutherischen Kirchen ist es jedoch umstritten, ob die Beichte als
Sakrament
gewertet werden kann, wie in der
romisch-katholischen
Kirche und den
orthodoxen
Kirchen.
Lutherische Kirchen spenden in der Regel die
Kindertaufe
, lehnen aber auch Taufen kurz vor der
Konfirmation
oder im Erwachsenenalter ausdrucklich nicht ab.
Abendmahlsgottesdienste
werden in vielen Kirchen regelmaßig in der Form der
Deutschen Messe
gefeiert, die auf die Liturgiereform durch Martin Luther aus dem Jahr 1526 zuruckgeht. Die Gegenwart Christi im Heiligen Abendmahl wird als
Realprasenz
verstanden: Christi Leib und Blut werden unter Brot und Wein ausgeteilt und empfangen. Auch Kinder durfen ? zumindest innerhalb der
VELKD
und auch in der Evangelischen Kirche A.B. in Osterreich ? am Abendmahl teilnehmen (
Kinderabendmahl
). In der Selbstandigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (
SELK
) durfen Kinder bzw. Jugendliche dann am Heiligen Abendmahl teilnehmen, wenn sie vorher im lutherischen Abendmahlsverstandnis unterwiesen wurden. Hier spricht die SELK von Fruhkommunion. Konfirmation und Teilnahme am Heiligen Abendmahl (Fruhkommunion) werden getrennt.
Die lutherischen Kirchen haben heute drei Hauptrichtungen, die sich in drei weltweiten Organisationen ausdrucken:
Eine Sonderform der lutherischen Kirchen bilden in Deutschland und in den Landern, in denen eine Staatskirche existiert, die lutherischen Kirchen
altkonfessioneller Pragung
(Bekenntniskirchen).
Die meisten lutherischen Kirchen altkonfessioneller Pragung werden vielfach als konservativer angesehen. ?Konservativ“ bedeutet hier vor allem, dass sie sehr stark an die lutherischen Bekenntnisse gebunden sind, die im
Konkordienbuch
von 1580 zusammengefasst sind. Durch diese Bindung lehnen sie jegliche Form des
Unionismus
(
Kirchengemeinschaft
verschiedener Konfessionen) und damit auch die
Leuenberger Konkordie
ab.
Weltweit sind die meisten dieser Kirchen im
Internationalen Lutherischen Rat
zusammengeschlossen.
Lutherische Kirchen sind in den meisten Fallen
synodal
und
episkopal
organisiert. Die Synoden sind die obersten Instanzen fur die Gesetzgebung sowie Lehr- und Personalentscheidungen und werden jeweils durch einen
Synodalprasidenten
/ eine Synodalprasidentin oder einen / eine
Prases
geleitet. In den lutherischen Landeskirchen in Deutschland oder Osterreich wird die geistliche Aufsicht von einem Bischof oder einer Bischofin ausgeubt, der bzw. die auch uber das
Ordinations
recht verfugt. Die
Selbstandige Evangelisch-Lutherische Kirche
wird ebenfalls von einem Bischof geleitet, der das Recht zur Ordination und die Lehraufsicht ausubt. Er ist fur die gesamte Bundesrepublik Deutschland zustandig. Die Leitungsfunktion in der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) wird von einem Prases ausgeubt. Die
Danische Kirche in Sudschleswig
wird von einem Propst geleitet und ist (anders als die
Danische Volkskirche
) synodal verfasst.
[6]
[7]
Wie fast alle Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbundes (LWB) sind die lutherischen Landeskirchen auch am
Okumenischen Rat der Kirchen
beteiligt. Aufgrund der
Leuenberger Konkordie
von 1973 gehoren die meisten der im LWB vertretenen lutherischen Kirchen in Europa, darunter auch alle deutschen Landeskirchen, zur
Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa
und haben volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit den reformierten, unierten und
methodistischen
Kirchen in Europa. Zahlreiche Mitglieder der lutherischen Konfessionsfamilie arbeiten in der
evangelikal
ausgerichteten
Evangelischen Allianz
mit.
In Deutschland arbeiten sowohl die lutherischen Landeskirchen als auch die Selbstandige Evangelisch-Lutherische Kirche in der
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen
auch mit katholischen und orthodoxen Kirchen zusammen.
In Deutschland und in einigen skandinavischen Landern haben lutherische Kirchen, in landeskirchlicher oder staatsunabhangiger Organisationsform, offentlich-rechtlichen Status. Die enge Bindung von Kirche und Staat ergibt sich aus dem
landesherrlichen Kirchenregiment
, das zu einer Verbindung von ?Thron und Altar“ fuhrte. Daher haben die lutherischen Landeskirchen in Deutschland ebenso wie die unierten und reformierten Landeskirchen eine engere Bindung zum Staat (u. a. deutlich im
Kirchensteuersystem
), die seit dem 20. Jahrhundert im Einzelnen durch
Staatskirchenvertrage
geregelt ist.
Die lutherischen Kirchen altkonfessioneller Pragung in Deutschland haben offentlich-rechtlichen Status, verzichten aber auf den Einzug von Kirchensteuern. Ihre Kirchenmitglieder zahlen freiwillig ein Kirchgeld direkt an die Gemeinde. Diese leitet einen bestimmten Betrag an die Allgemeine Kirchenkasse weiter. Ebenso erfolgt ein
Kirchenaustritt
nicht beim Amtsgericht oder Standesamt, sondern direkt beim Pfarramt in schriftlicher Form.
Die ebenfalls lutherische
Danische Kirche in Sudschleswig
, die die danische Volksgruppe im Norden
Schleswig-Holsteins
kirchlich betreut, hat als Freikirche die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
[8]
In anderen Landern, zum Beispiel Osterreich, der
Schweiz
und den USA, sind die lutherischen Kirchen aufgrund der strikteren Trennung von Kirche und Staat eine von diversen Kirchen.
Gemeinsame Kirche und zugleich
Dachverband
der lutherischen Landeskirchen in Deutschland ist die
Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands
(VELKD). Die Gliedkirchen der VELKD sind Gliedkirchen der
Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD), zu der auch die
reformierten
und die
unierten Kirchen
gehoren. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in EKD und VELKD ist allerdings nicht zwingend. Im Norden Schleswig-Holsteins (in
Sudschleswig
) bestehen zudem danischsprachige lutherische Gemeinden unter dem Dach der
Danischen Kirche in Sudschleswig
(Dansk Kirke i Sydslesvig)
. Die elf deutschen Mitgliedskirchen im Lutherischen Weltbund, darunter die nicht zur EKD gehorende
Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden
, sind daruber hinaus im
Deutschen Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes
zusammengeschlossen.
Die meisten lutherischen Kirchen altkonfessioneller Pragung in Deutschland sind heute in der
Selbstandigen Evangelisch-Lutherischen Kirche
(SELK) zusammengeschlossen
[9]
; daneben gibt es noch die
Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden
und die
Evangelisch-Lutherische Freikirche
. Obwohl es zwischen diesen Kirchen in vielen Fragen hinsichtlich Lehre, Verstandnis der Tradition und Organisation Ubereinstimmungen und in den weiteren Uberzeugungen große Gemeinsamkeiten gibt, haben nicht alle konfessionell lutherischen Kirchen volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft festgestellt. Eine solche Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft besteht eingeschrankt zwischen der Selbstandigen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden. Die Evangelisch-Lutherische Freikirche kundigte die Kirchengemeinschaft mit der SELK 1989 auf. Zwischen den anderen lutherischen Freikirchen bestand auch in der Vergangenheit keine Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft.
Differierende theologische Standpunkte zwischen VELKD und SELK
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]
- Das Heilige
Abendmahl
- Beide lutherischen Kirchen sehen das Abendmahl als Sakrament. Jedoch gibt es Unterschiede. Bei den Gliedkirchen der VELKD sind sowohl Wein als auch Traubensaft als Element zugelassen. Die SELK lehnt Traubensaft im Abendmahl als Element aus theologischen Erwagungen ab. Die VELKD hat volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit konfessionsverschiedenen Kirchen aufgrund der
Leuenberger Konkordie
oder bilateraler Vereinbarungen. Die SELK lehnt jeglichen Unionismus ab und fragt, wie zwei unterschiedliche Auffassungen vom Abendmahl dennoch zu Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft fuhren konnen (Beispiel Reformierte und Lutheraner).
- Das Amt der Kirche
- Beide lutherischen Kirchen haben Amtstrager. Sowohl in der VELKD als auch in der SELK gibt es Diskussionen um das geistliche Amt. Die
Bischofskonferenz der VELKD
hat mehrere Stellungnahmen herausgegeben, in denen sie festhalt, dass das geistliche Amt aus dem Priestertum aller Getauften abzuleiten sei. Die SELK hingegen leitet das geistliche Amt nicht aus dem Priestertum aller Getauften ab, sondern aus bzw. unter dem Apostolat. Folglich durfen in der SELK nur Ordinierte offentlich predigen und die Sakramente verwalten. In der VELKD ist dies Vikaren und Predigern gestattet. Die VELKD ordiniert Frauen zum Pfarramt, die SELK nicht.
- Rechtfertigungslehre
- Durch die gemeinsame
Erklarung zur Rechtfertigungslehre
zwischen dem Lutherischen Weltbund und der romisch-katholischen Kirche am 31. Oktober 1999 in Augsburg haben sich auch hier die Positionen verschoben. Waren sich SELK und VELKD bisher in dieser Frage einig, ist diese Lehreinheit in Frage gestellt.
- Schriftlehre
- So gibt es zwischen VELKD und SELK auch große Unterschiede in der Schriftlehre und der
Hermeneutik
.
- Bekenntnisbindung
- Unterschiede zwischen beiden lutherischen Kirchenkorpern gibt es in der Bindung zwischen der Heiligen Schrift und den Lutherischen Bekenntnisschriften (siehe
oben
zu
quia
bzw.
quaterna
).
Die lutherische Kirche Osterreichs nennt sich
Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses (A. B.) in Osterreich
. Das grenzt sie von der
Evangelischen Kirche Helvetischen Bekenntnisses in Osterreich
(reformierte Kirche, auf Grundlage der
Confessio Helvetica Posterior
) ab; beide Kirchen sind verbunden zur
Evangelischen Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Osterreich
, mit einer gemeinsamen
Generalsynode
. Den Lutheranern ? wie auch den Reformierten ? ist seit dem
Toleranzpatent
von 1781 freie Religionsausubung gestattet, und seit dem
Protestantenpatent 1861
sind sie eine
anerkannte Religion
(so die heutige rechtliche Formulierung; heute herrscht in Osterreich vollstandige
Religionsfreiheit
). Religionsunterricht halten Lutheraner, Reformierte und Methodisten gemeinsam ab.
Zentrale Organe der lutherischen Kirche sind die Synode als theologische, der Oberkirchenrat als organisatorische und der Bischof (fur sechs Jahre gewahlt) als geistliche Leitung. Gegliedert ist die Kirchengemeinschaft in sieben Diozesen, die
Superintendenturen
. Insgesamt gibt es etwa 200 evangelisch-lutherische
Gemeinden (Pfarren)
in Osterreich.
In der Schweiz gehoren die meisten evangelischen Christen reformierten Kirchen an. 1707 entstand eine lutherische Gemeinde in
Genf
, im 19. Jahrhundert weitere in einigen großeren Stadten. Sie sind seit 1967 im
Bund Evangelisch-Lutherischer Kirchen in der Schweiz und im Furstentum Liechtenstein
(BELK) zusammengeschlossen.
Die im Jahr 1818 gegrundete
Evangelisch-Lutherische Kirche im Konigreich der Niederlande
hat sich 2004 mit zwei
reformierten Kirchen
zur
Protestantischen Kirche in den Niederlanden
zusammengeschlossen.
In Rumanien bestehen zwei lutherische Kirchen:
- Werner Elert
:
Morphologie des Luthertums.
2 Bande. Verbesserter Nachdruck der 1. Auflage. C. H. Beck, Munchen 1958.
- Vilmos Vajta (Hrsg.):
Die evangelisch-lutherische Kirche: Vergangenheit und Gegenwart.
Evangelisches Verlagswerk, Stuttgart 1977.
- Gunther Gaßmann
:
Lutherische Kirchen
. In:
Theologische Realenzyklopadie
(TRE). Band 21, de Gruyter, Berlin / New York 1991,
ISBN 3-11-012952-3
, S. 599?616.
- Hans Christian Knuth
,
Anselm Schubert
,
Christoffer Hinrich Grundmann
,
Friederike Nussel
:
Luthertum/Lutheraner
. In:
Religion in Geschichte und Gegenwart
(RGG). 4. Auflage. Band 5, Mohr-Siebeck, Tubingen 2002, Sp. 608?620.
- Michael Plathow
(Hrsg.):
Lutherische Kirchen
(=
Die Kirchen der Gegenwart
1 =
Bensheimer Hefte
.
Heft 107). Vandenhoeck & Ruprecht, Gottingen 2007.
- Bernd Oberdorfer
,
Oliver Schuegraf
(Hrsg.):
Sichtbare Einheit der Kirche in lutherischer Perspektive.
Eine Studie des Okumenischen Studienausschusses der
Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
und des Deutschen Nationalkomitees des
Lutherischen Weltbundes
. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2017,
ISBN 978-3-374-05288-2
.
- ↑
In der Solida Declaratio heißt es von der Confessio Augustana, dass man sich zu ihr bekenne, weil sie kein Produkt theologischer Arbeit sei, ?sondern weil sie aus Gottes Wort genommen und darinnen fest und wohl gegrundet ist
(sed
quia
de verbo Domini est desumpta et ex fundamentis sacrarum litterarum solide exstructa)
“, BSLK 835, 5.
- ↑
Mit anderen Worten, die Dignitat, die der Confessio Augustana zugeschrieben wird, wird auf alle anderen im Konkordienbuch enthaltenen Schriften ausgeweitet.
- ↑
Vgl. BSLK 838, 10: ?… man habe eine einhellige, gewisse, allgemeine Form der Lehre, darzu sich unsere evangelische Kirchen sambtlich und ingemein bekennen, aus und nach welcher, weil sie aus Gottes Wort genommen
(secundum quam, cum e verbo Dei sit desumpta)
, alle anderen Schriften, wiefern sie zu probieren und anzunehmen
(
quatenus
probanda et recipienda)
, geurteilt und reguliert werden sollen.“
- ↑
LWF Statistik 2019
In:
lutheranworld.org.
Lutherischer Weltbund, abgerufen am 13. Januar 2024.
- ↑
About the LWF.
In:
lutheranworld.org.
Lutherischer Weltbund, abgerufen am 13. August 2021; die deutschsprachige Webseite
Uber uns
, abgerufen am 13. August 2021, gibt einen veralteten Stand wieder.
- ↑
Sydslesvigs synodekirke kan lære folkekirken noget.
Kristeligt Dagblad,
abgerufen am 24. Juli 2010
.
- ↑
Dansk Kirke i Sydslesvigs Handbog for menighedsradsmedlemmer
(
Memento
vom 22. August 2016 im
Internet Archive
), 2011, S. 7 (Abschnitt
II.7. Provsten
).
- ↑
Minderheitenbericht der Landesregierung 2007, S. 47
(PDF; 1,5 MB).
- ↑
Volker Stolle:
Lutherische Kirche im gesellschaftlichen Wandel des 19. und 20. Jahrhunderts
.
Edition Ruprecht
, Gottingen 2019,
ISBN 978-3-8469-0310-0
,
S.
320–325
.