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historicum.net: Martin Luther
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Luther, Martin  

Volker Leppin 

24. März 2009 

* 10. November 1483 in Eisleben, 18. Februar 1546 in Eisleben, Theologieprofessor und Reformator, entwickelte einen moderaten Hexereibegriff, der zwischen Ablehnung von Elementen des Hexenglaubens, Glauben an den Schadenszauber, genereller Kriminalisierung volksmagischer Praktiken und liturgischer Magievorstellungen, scharfer Verfolgung des Delikts und Abkehr vom Hexenglauben durch den Glauben an Gott schwankt

Kurzbiografie 

Martin Luther hat nach Schulbesuch in Mansfeld, Magdeburg und Eisenach 1501 das artes-Studium in Erfurt aufgenommen. Den 1505 begonnenen Besuch der juristischen Fakultät brach er noch im selben Jahr ab. Aufgrund einer Schreckenserfahrung im Gewitter bei Stotternheim wählte er den Weg ins Kloster und studierte Theologie. In den folgenden Jahren, die er in Erfurt, dann ab 1511 in Wittenberg verbrachte, wo er eine theologische Professur innehatte, hat er unter dem Einfluss mystischer spätmittelalterlicher Theologie, Augustins und des Apostels Paulus nach und nach eine Theologie entwickelt, in deren Zentrum die Rechtfertigung des Sünders allein aus Gottes Gnade und allein durch den Glauben ohne jedes menschliche Verdienst stand. Diese Transformation der Theologie war noch nicht abgeschlossen, als er durch den Protest gegen den Ablass, den er 1517 in Thesen formulierte (die er Briefen an zwei Bischöfe beilegte), zu einer Persönlichkeit wurde, die im Mittelpunkt kirchlicher Auseinandersetzungen stand.  

Der rasch gegen ihn angestrengte Ketzereiprozess kam aufgrund politischer Rücksichten im Zusammenhang der Kaiserwahl zum Stocken, während die theologische Auseinandersetzung durch Disputationen in Heidelberg (1518) und Leipzig (1519) immer schärfere Konturen annahm. Im Gefolge der letzteren kam er zu der Auffassung, dass das Papsttum der Antichrist  sei, und betonte gleichzeitig die Alleinigkeit der Schrift als Quelle christlicher Lehre. Sein Programm stellte er 1520 in den sogenannten reformatorischen Hauptschriften der Öffentlichkeit umfassend vor, die es bereitwillig aufnahm. Im selben Jahr wurde er vom Papst zum Widerruf aufgefordert, verbrannte aber die sog. Bannandrohungsbulle ebenso wie das mittelalterliche Kirchenrecht. Im Jahr darauf erfolgte dann der Bann und die Ächtung durch den Kaiser. Dieser sprach seine Verurteilung Luthers freilich aufgrund einer Verabredung mit den Kurfürsten erst nach Anhörung Luthers auf dem Wormser Reichstag aus.


Abb. 1:

Vor der drohenden Gefahr beschützte der kursächische Landesherr Luther, indem er ihn 1521/2 auf der Wartburg verbarg. Da die Entwicklungen in Wittenberg außer Kontrolle gerieten, kehrte Luther in der Passionszeit 1522 dorthin zurück. Mitte der zwanziger Jahre kam es zu schroffen Abgrenzungen: Die sozialen Forderungen der Bauern im Bauernkrieg hielt Luther der Sache nach zwar für berechtigt, bestritt aber ihre unmittelbare Ableitung aus dem Evangelium. 1525 stritt er mit Erasmus von Rotterdam über die Frage des freien Willens. Im selben Jahr schloss er die Ehe mit Katharina von Bora, aus der sechs Kinder hervorgingen. Der ebenfalls in dieser Zeit begonnene Abendmahlsstreit mit dem Zürcher Reformator Huldrych Zwingli konnte auch durch das Marburger Religionsgespräch 1529 nicht beigelegt werden und führte so zu einer Spaltung und Schwächung des reformatorischen Lagers. In der Folgezeit trat Luther als unmittelbarer Akteur in den Hintergrund: Seine Tätigkeit bestand vor allem in der Beratung und Begutachtung der nun in Deutschland und Europa einsetzenden reformatorischen Maßnahmen. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurde Luther in einigen wenigen Fällen mit Magie oder Hexerei konfrontiert. Auf den großen Wittenberger Hexenprozess im Jahr 1540 nahm Luther in seinen Tischreden Bezug (Haustein 1990, S. 141-144).

An direkten Verhandlungen wie in Augsburg 1530 oder in den Religionsgesprächen der frühen vierziger Jahre konnte er sich aufgrund seiner prekären Rechtsstellung nicht beteiligen. 1546 starb er auf einer Reise in seiner Geburtsstadt Eisleben.

Hexereiverständnis 

Der Reformator Martin Luther ist in einem familiären Kontext aufgewachsen, an dessen mentaler Welt Wirksamkeit und Präsenz des Teufels einen starken Anteil hatten. Spärliche Erinnerungsstücke aus späteren Jahren weisen darauf hin, dass hier auch der Hexenglaube, insbesondere im ursprünglichen Sinn als Schadenszauber, seinen Platz hatte – offenbar bis in die Schädigung der eigenen Familie hinein. 

Den selbstverständlich tradierten Hexenglauben hat Luther in seinen Schriften im Grundsatz aufgenommen und in seinen seelsorglichen Tätigkeiten verwendet. Dabei taucht der Begriff „Hexe“ in seinem Werk insgesamt nur neun Mal auf. Das Gemeinte wird aber sonst durch eine Fülle anderer Begriffe ausgedrückt. Luther nimmt dabei offenbar an der Entwicklung zu einer kumulativen Sicht des Hexenphänomens teil, die Schadenszauber mit Flugvorstellungen, Teufelspakt, Hexensabbat und dergleichen verbindet, hat aber keinen geschlossenen Begriff hierfür. Sachlich konzentriert er sich auf den Schadenszauber, ohne dass er in seinem Oeuvre auf besondere Begriffsschärfe in diesem Bereich achten oder gar eine Systematisierung verfolgen würde. Der kumulative Hexereibegriff tritt für Luther in den Hintergrund, deutliche Ablehnung äußert er etwa gegenüber dem Glauben an den Hexenflug. 

Die Fülle der Phänomene, die ihm in diesem Bereich bekannt waren, sammelt Luther in seiner 1518 erschienenen, auf seit 1516 gehaltene Predigten zurückgehenden Schrift „Decem praecepta“, einer Auslegung der zehn Gebote. Aberglaube erscheint hier vor allem als Abweichung vom ersten Gebot. Zugleich wird der Aberglaubensbegriff sehr weit gefasst, auf den gesamten Bereich der weißen Magie wie auch sich als chistlich verstehender Magieausübung ausgedehnt. Für die Strafverfolgung war dabei nicht so sehr der implizite oder explizite Teufelspakt konstitutiv, sondern die bewusste Handlung gegen den göttlichen Willen.. Luther schildert die unterschiedlichen Formen nach Altersstufen, wobei nach seinen Ausführungen die Gefährdung im Alter immer höher wird – so gipfelt die Auflistung in der Darstellung der vetula . Der häufig festgestellte hohe Anteil von Frauen unter den Prozessopfern in protestantischen Herrschaften wird in der Forschung gelegentlich auf geschlechtsspezifische Deutungsmuster bei Luther zurückgeführt (Schulte 2001, S. 273f.). Die Äußerungen aus den decem praecepta zu Hexenfrage blieben für Luther der Sache nach bestimmend. Noch in hohem Alter hat er sich in dieser Frage auf diese Schrift berufen.

Die anfängliche bloße Repetition der gängigen Vorurteile, bei der sich Luther offenbar auch an zeitgenössische Dekalogauslegungen anschloss, hat in den folgenden Jahren eine erkennbare Transformation unter dem Einfluss seiner reformatorischen Theologie erfahren: Exegetisch zeigt Luther eine Kenntnis der klassischen biblischen Belegstellen für den Hexenglauben, nimmt dies aber differenziert auf. Kennzeichnend hierfür ist seine Auslegung von Gen 6,1-4, die wiederum zwischen seinem exegetischen Kommentar und den Predigten in Einzelheiten differiert. Was aber in der einen wie der anderen Perspektive deutlich wird, ist, dass Luther bestreitet, dass diese Bibelstelle als Beleg für eine Teufelsbuhlschaft gelten könne – obwohl er die Möglichkeit einer Zeugung durch Dämonen in seiner Predigt zur Stelle ausdrücklich anerkennt; im Kommentar allerdings schließt er eine Zeugung durch den Teufel aus.

Die zweite Transformation der Argumentation zum Hexenwesen findet sich in der katechetischen Literatur: Mit einer intensiven Reflexion der Glaubensthematik im Rahmen des Ersten Gebotes geht einher, dass Luther Aberglaube und Zauberei nun vor allem unter dem zweiten Gebot behandelt. Die hier zu nennenden einzelnen Abweichungen sollen nicht vom Hauptthema des ersten Gebotes ablenken. Das reduziert freilich den Charakter der Hexerei als einer dem Christentum grundsätzlich entgegengesetzten Haltung nicht. Entsprechend ist es seinerseits vor allem der Glaube, der gegen die Zauberei hilft.  

Die Verbindung aus Entgegensetzung zum Christentum und Schadenszufügung an den Menschen begründet auch, dass Luther Hexerei für ein Kapitalverbrechen hielt, das entsprechend zu bestrafen sei: „Sie schaden vielfaltig, also sollen sie getötet werden, nicht allein, weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben“ (WA 16,552,22f). An dem Wittenberger Hexenprozess von 1540 war Luther allerdings nicht beteiligt, und der Aufruf zur Tötung der Hexen gilt nicht allen Menschen, sondern der Obrigkeit. Ihre Aufgabe ist es auch gegenüber den Hexen, dem Überhandnehmen der Sünde zu wehren. 

Vor diesem Hintergrund wird man vor allem durch die Arbeit von Jörg Haustein Luthers Wahrnehmung der Hexen differenzierter sehen müssen, als es klassische Zuordnungen Luthers zu den Hexenverfolgern zu tun pflegen. Luther hat einerseits ein großes Arsenal von zauberischen Handlungen für möglich und für verwerflich und strafbar gehalten. Andererseits war seine Kritik an der Hexerei vor allem Ausdruck der Konzentration auf Gott selbst. Und auf dieser Linie hat er auch den Gedanken entfaltet, dass Glaubende nicht die Ursache für Unglück bei anderen Menschen suchen sollten, sondern auch dies letztlich auf Gott zurückführen sollten. Das bedeutete eine erhebliche Relativierung des Hexenglaubens, die freilich bei Luther selbst noch nicht zum Tragen kam. Für die protestantische Dämonologie wurde Luthers skeptischer Blick auf das kumulative Hexereikonzept wegweisend und führte zu einem häufig moderateren Ton bei der Einforderung von Hexenverfolgungen (Clark 1990; Midelfort 1972, S. 30ff.; Schwerhoff 1986, S. 66ff.).  

Literatur: 

Hans-Martin Barth , Der Teufel und Jesus Christus in der Theologie Martin Luthers, Göttingen 1967.

Stuart Clark, Protestant Demonology: Sin, superstition and Society (c. 1520-c.1630), in:   Bengt Ankarloo / Gustav Henningsen, (Hg.), Early Modern Witchcraft. Centres and Peripheries, Oxford 1990, S. 45-81.

Jörg Haustein , Martin Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen, Stuttgart u.a. 1990.

Erik H. C. Midelfort , Witch-Hunting in Southwestern Germany 1562-1684, Stanford 1972.

Jürgen Michael Schmidt , Kursächsische Konstitutionen, in: Gudrun Gersmann / Katrin Moeller / Jürgen-Michael Schmidt,.Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/1648/ [Artikel vom 15.02.2006].

Rolf Schulte , Hexenmeister. Die Verfolgung von Männern im Rahmen der Hexenverfolgung von 1530-1730 im Alten Reich, Frankfurt/M. u.a. 2001.

Gerd Schwerhoff , Rationalität im Wahn. Zum gelehrten Diskurs über die Hexen in der frühen Neuzeit, in: Saeculum 37, 1986, S.45-82.

Empfohlene Zitierweise

Leppin, Volker: Martin Luther. In: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und J?rgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/6975/

Bitte setzen Sie beim Zitieren dieses Beitrags hinter der URL-Angabe in runden Klammern das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse.



Erstellt: 28.05.2009

Zuletzt geändert: 29.05.2009

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