Der
Umweltschaden
ist eine
anthropogene
Schadigung
von
Boden
,
Gewassern
,
Luft
,
Pflanzen
oder
Tieren
.
Wird durch menschliche (anthropogene) Aktivitaten der
Zustand
der
Umwelt
verschlechtert, liegt allgemein ein Umweltschaden vor. Anders als sonstige
Personen-
oder
Sachschaden
sind Umweltschaden meist nicht genau quantifizierbar; um ihre
Kosten
zu ermitteln, ist eine
Monetarisierung
erforderlich. Ein Typisches Merkmal vieler Umweltschaden ist ihr allmahlicher Entstehungscharakter (beispielsweise die
globale Erwarmung
). Die uber einen langen Zeitraum gedehnte, wiederholte, schleichende oder fortwahrende Schadigung ist ein verbreitetes Schadensmuster im Umweltbereich.
[1]
Mehrere Umweltschaden konnen auch zu
Umweltkatastrophen
kumulieren und das Erscheinungsbild von Naturkatastrophen erreichen.
Als
Umweltzerstorung
werden umgangssprachlich Prozesse bezeichnet, bei denen Umweltschaden großeren Ausmaßes entstehen. Umweltzerstorung kann direkt durch flachenmaßig großere Eingriffe (z. B. das Abholzen von
Regenwald
) oder indirekt durch die Folgen vom
Umweltbelastungen
(z. B.
Umweltverschmutzung
) entstehen.
Umweltschaden entstehen insbesondere durch
Betriebsgefahren
,
Betriebsstilllegungen
, fehlende oder schwindende
Betriebssicherheit
oder
anthropogene Emissionen
. Wahrnehmbare Umweltschaden sind unter anderem
Artensterben
,
Bodenerosion
(anthropogene),
Bodenkontamination
,
Desertifikation
,
Gewasserverschmutzung
,
globale Erwarmung
,
Luftverschmutzung
,
Massentourismus
,
Pflanzenkrankheiten
(anthropogene),
saurer Regen
,
Treibhauseffekte
oder allgemein jede
Umweltverschmutzung
. Viele dieser Umweltschaden sind untereinander interdependent wie etwa die Luftverschmutzung und der saure Regen.
Rechtsgrundlage
ist vor allem das
USchadG
, das in
§ 2
Nr. 1 USchadG eine
Legaldefinition
bereithalt. Umweltschaden ist danach eine Schadigung von
Arten
und naturlichen
Lebensraumen
nach Maßgabe des
§ 19
BNatSchG
, eine Schadigung der Gewasser nach Maßgabe des
§ 90
WHG
oder eine Schadigung des Bodens durch eine Beeintrachtigung der
Bodenfunktionen
im Sinn des
§ 2
Abs. 2
BBodSchG
, die durch eine direkte oder indirekte Einbringung von
Stoffen
,
Zubereitungen
,
Organismen
oder
Mikroorganismen
auf, in oder unter den Boden hervorgerufen wurde und Gefahren fur die menschliche Gesundheit verursacht. Umweltschaden mussen also stets
gesundheitsgefahrdend
sein.
Wer durch sein Verhalten einen (drohenden) Umweltschaden verursacht, wird im USchadG ?Verantwortlicher“ genannt.
[2]
In
§ 3
USchadG werden umweltschadigende Ereignisse aufgezahlt, die nicht zur Anwendung des USchadG fuhren wie unter anderem
Kriege
(wie
Burgerkriege
,
Aufstande
),
Naturkatastrophen
(
Erdbeben
,
Uberschwemmungen
) oder
Landesverteidigung
(
Manover
,
Truppentransporte
). Der Schadiger (?Verantwortlicher“) wird in
§ 9
USchadG offentlich-rechtlich verpflichtet, die Kosten des verursachten Umweltschadens zu tragen. In Anlage 1
[3]
zum USchadG sind Tatigkeiten aufgezahlt, von denen potenzielle Umweltschaden ausgehen konnen. Hierzu gehoren vor allem
technische Anlagen
(insbesondere
uberwachungsbedurftige Anlagen
), die einer
Betriebserlaubnis
bedurfen.
Das
Rechtsgebiet
der
Umweltkriminalitat
befasst sich mit der
illegalen
, also rechtswidrigen Verursachung eines Umweltschadens.
Umweltschaden verursachen
negative externe Effekte
, weil der Schadiger die
Kosten
der Beseitigung ursprunglich nicht selbst tragen musste, sondern die
Gesellschaft
. Diese Thematik der
umweltokonomischen Gesamtrechnung
spielt eine Rolle, wenn die
Industrie
beispielsweise die zwangslaufig entstehenden
chemischen Ruckstande
nicht zu entsorgen braucht. Heute versucht das USchadG, diese negativen externen Effekte durch
Uberwalzung
der Schaden an den Schadiger zu verhindern (
§ 6
USchadG). Folge ist, dass weite Teile der Industrie einerseits ihre
Fertigungsverfahren
umweltokonomisch
optimieren mussen, andererseits jedoch die entstehenden Kosten in die
Preise
uberwalzen. Dadurch tragen letztlich die
Verbraucher
die
Umweltkosten
. Zur Reduzierung von Umweltschaden konnen
marktwirtschaftliche
Elemente wie
Okosteuern
eingesetzt werden. Mit der
Doppelte-Dividenden-Hypothese
wird der doppelte Nutzen von
Lenkungsabgaben
zur Vorbeugung gegen Umweltschaden untersucht.
Zur Absicherung derartiger Schaden jenseits des durch die
Gebaudeversicherung
oder
Fahrzeugversicherung
abgedeckten Risikos fur
Versicherer
und
Ruckversicherer
wird an Modellen fur eine
Katastrophenversicherung
gearbeitet. In Deutschland kann das Risiko aus der Verursachung von Umweltschaden durch die
Umwelthaftpflichtversicherung
oder die
Umweltschadenversicherung
abgesichert werden.
- Peter Salje
, Jorg Peter:
Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
. Kommentar. 2., vollst. uberarb. Auflage. C. H. Beck, Munchen 2004,
ISBN 978-3-406-45847-7
.
- Bernd Sohnlein, Andreas Lukas:
Praxisleitfaden Umweltschadensrecht.
1. Auflage.
IDUR-Eigenverlag
, Frankfurt 2013.
- ↑
Alfred Endres/Eckard Rehbinder/Reimund Schwarze,
Haftung und Versicherung fur Umweltschaden aus okonomischer und juristischer Sicht
, 1992, S. 103.
- ↑
Karen Wieland,
Umweltschadensgesetz (USchadG) richtig umsetzen
, 2008, S. 29.
- ↑
Anlage 1 USchadG ? Einzelnorm
, abgerufen am 7. November 2020.