Dieser Artikel oder Absatz stellt die
Situation in Deutschland
dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Dieser Artikel beschreibt den Gerichtsprozess allgemein. Zu streitigen Gerichtsverfahren im Strafrecht siehe
Strafprozess
.
Ein
Prozess
ist ein streitiges Verfahren vor einem
Gericht
, das durch eine
Klage
(im Falle des
Strafprozesses
durch eine
Anklage
) eingeleitet wird und darauf zielt, die Rechtslage durch eine
vollstreckbare
Entscheidung
(ein Gerichts
urteil
, einen Gerichts
beschluss
oder einen
gerichtlichen Vergleich
) zu klaren.
Der Begriff ?streitiges“ Verfahren bezieht sich auf die Abgrenzung zu ?nichtstreitigen“ Verfahren, die ebenfalls von Gerichten durchgefuhrt werden; zu den letzteren zahlen z. B. Verfahren, die die Eintragung von grundstucksbezogenen Rechten in das
Grundbuch
betreffen. Sie zahlen zum Bereich der
freiwilligen Gerichtsbarkeit
, fur den ein eigenes
Verfahrensrecht
gilt. Das deutsche Recht kennt kein einheitliches Prozessrecht. ?
Gerichtsverfahren
“ ist also ein weiter gefasster, allgemeinerer Begriff als ?Prozess“.
Die verschiedenen
Gerichtszweige
haben jeweils ihre eigenen
Prozessordnungen
.
Als
Aktivprozess
bezeichnet man ein
Gerichtsverfahren
aus der Perspektive des
Klagers
. Dieser hat den Prozess initiiert. Dagegen fuhrt der
Beklagte
einen
Passivprozess
? er hat den Prozess nicht angestrebt, sondern ?erleidet“ ihn.