Prozess (Recht)

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Ein Prozess ist ein streitiges Verfahren vor einem Gericht , das durch eine Klage (im Falle des Strafprozesses durch eine Anklage ) eingeleitet wird und darauf zielt, die Rechtslage durch eine vollstreckbare Entscheidung (ein Gerichts urteil , einen Gerichts beschluss oder einen gerichtlichen Vergleich ) zu klaren.

Streitiges Verfahren [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Begriff ?streitiges“ Verfahren bezieht sich auf die Abgrenzung zu ?nichtstreitigen“ Verfahren, die ebenfalls von Gerichten durchgefuhrt werden; zu den letzteren zahlen z. B. Verfahren, die die Eintragung von grundstucksbezogenen Rechten in das Grundbuch betreffen. Sie zahlen zum Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit , fur den ein eigenes Verfahrensrecht gilt. Das deutsche Recht kennt kein einheitliches Prozessrecht. ? Gerichtsverfahren “ ist also ein weiter gefasster, allgemeinerer Begriff als ?Prozess“.

Die verschiedenen Gerichtszweige haben jeweils ihre eigenen Prozessordnungen .

Differenzierung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Als Aktivprozess bezeichnet man ein Gerichtsverfahren aus der Perspektive des Klagers . Dieser hat den Prozess initiiert. Dagegen fuhrt der Beklagte einen Passivprozess ? er hat den Prozess nicht angestrebt, sondern ?erleidet“ ihn.

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]