Friedrich (Mecklenburg)

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Georg David Matthieu : Portrat Herzog Friedrich (1772), Sammlung Gut Hohen Luckow

Friedrich, Herzog zu Mecklenburg [-Schwerin], genannt der Fromme oder der Gutige [1] , mitunter falschlich Friedrich I. oder Friedrich II. [2] (*  9. November 1717 in Schwerin ; † 24. April 1785 in Ludwigslust ) war regierender Herzog zu Mecklenburg im Landesteil Mecklenburg-Schwerin .

Leben [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Herzog Friedrich von Mecklenburg-Schwerin

Er war der Sohn des Herzogs Christian Ludwig II. und seiner Frau Gustave Karoline, der Tochter Adolf Friedrichs II. von Mecklenburg-Strelitz .

In seiner Kindheit und Jugend nahm seine Großtante Auguste zu Mecklenburg großen Einfluss auf die geistige und geistliche Entwicklung ihres Großneffen. Dieser war als Kind und Jugendlicher haufig bei ihr zu Besuch. Durch sie entwickelte sich seine im Wesentlichen vom Pietismus gepragte Frommigkeit.

Nach dem Tod des Vaters ubernahm er am 30. Mai 1756 die Regierung im Herzogtum. Kurz nach seinem Amtsantritt wurde das Land in den Siebenjahrigen Krieg hineingezogen. Die durch die Reichsexekution im Land befindlichen preußischen Truppen pressten teilweise mit Gewalt ihre Rekruten aus der einheimischen Bevolkerung. Die Beschwerden Friedrichs beim preußischen Konig Friedrich II. halfen nichts. So schloss sich Friedrich im Marz 1757, allerdings defensiv, dem Bundnis mit Schweden und Frankreich an. Er gestattete den Schweden den Durchzug durch Mecklenburg. Dadurch wurde auch Mecklenburg Schauplatz von Kampfen und Friedrich musste vor den preußischen Truppen des Generals Paul von Werner bis zum Sommer 1762 aus Mecklenburg nach Lubeck fliehen, wo er im Hoghehus residierte. Nach dem Friedensschluss war Mecklenburg gezwungen, an Preußen hohe Kontributionen zu zahlen. Die Stadt Rostock verweigerte die Zahlungen, sodass Friedrich 1760 Teile der Rostocker Universitat nach Butzow verlagerte und die Friedrichs-Universitat grundete. Der Konflikt mit der Stadt konnte erst 1789 nach seinem Tod beigelegt werden.

Friedrich, der ein uberzeugter Anhanger des Pietismus war, wurde als milder, sparsamer und gerechter Herrscher beschrieben. Er forderte das Schulwesen, die Tuchfabrikation und schaffte die Folter ab. Ihm gelang es, die an Hannover verpfandeten Guter zuruckzukaufen. Am 12. Oktober 1764 bestatigte Friedrich der Fromme den Schutzjuden Mecklenburg-Schwerins (jene der israelitischen Gemeinde in Schwerin ausgenommen) ihre auf dem Landtag zu Schwaan beschlossene Satzung, [3] die Ordnung und Statua fur die in den Herzoglich Mecklenburgischen Landen wohnenden Schutzjuden , [4] womit die Landjudenschaft Mecklenburg-Schwerins entstand. [5]

1764 verlegte er seine Residenz von Schwerin nach Ludwigslust. 1765 begann Baumeister Johann Joachim Busch mit dem Bau der Hofkirche (fertiggestellt 1770, heute Stadtkirche) und setzte den Ausbau zur Residenz mit dem barocken Schloss fort, an dem von 1772 bis 1776 gebaut wurde.

Prinzessin Louise Friederike von Wurttemberg

Seit dem 2. Marz 1746 war er mit Louise Friederike von Wurttemberg , [6] der Tochter von Erbprinz Friedrich Ludwig von Wurttemberg , [7] verheiratet. Die Hochzeit fand wegen des fruhen Todes des Brautvaters am Hof ihres brandenburgischen Onkels Friedrich-Wilhelm von Brandenburg-Schwedt auf Schloss Schwedt in Schwedt statt. Die Ehe blieb kinderlos, sodass sein Neffe Friedrich Franz I. , Sohn seines Bruders Ludwig , nach seinem Tod die Regentschaft ubernahm. Friedrich wurde zusammen mit seiner Frau in der Hofkirche in Ludwigslust beigesetzt.

Herzogin Louise Friederike bezog jeweils in der Sommerzeit ein vom Hof Anfang der 1760er-Jahre erworbenes Haus in Hamburg. Die ubrige Zeit des Jahres nahm sie ab Ende 1786 ihren Witwensitz im Rostocker Palais . Ihr Portrat ?mit Mohrenknaben“ (1772) von dem Hofmaler Georg David Matthieu [8] befindet sich in der Sammlung des Staatlichen Museums Schwerin . [9]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

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Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Meyers Konversationslexikon. 3. Aufl., Band 11 (1876), S. 353 (Mecklenburg)
  2. Beide dynastische Zahlungen sind falsch. Friedrich I. suggeriert einen weiteren mecklenburgischen Regenten namens Friedrich, den es aber niemals gegeben hat. Friedrich II. fokussiert auf den gleichnamigen Großvater dieses Fursten (1638?1688), der irrig als Friedrich I. gezahlt wird. Jener Großvater starb jedoch, ohne jemals selbst zur Regierung gelangt zu sein und wirkte insofern fur das Geschlecht nur stammerhaltend.
  3. ?Wir geruhten in Gnaden diese Vereinbarung unter ihnen zu einem bestimmten Reglement festzusetzen, daß Wir sodann auf gute Ordnung unter der Judenschaft in Unseren Landen abzielen, dem Gesuch in Gnaden deferiret, und nachdem Wir den Entwurf behorig revidieren lassen, diese Vereinbarung, wie solche in dem hiebei gehefteten 66 Artikeln verfaßt nunmehr lautet, Landesherrlich genehmigt und zum bestandigen Gesetz und Reglement, fur alle in Unsern Herzogthumern und Landen befindlichen Schutzjuden, jedoch mit Ausnahme der hier in Schwerin Privilegirten, festgesetzt haben.“ Vgl. Leopold Donath, Geschichte der Juden in Mecklenburg von den altesten Zeiten (1266) bis auf die Gegenwart (1874) , Leipzig: Leiner, 1874 [Nachdruck Vaduz: Sandig, 1984], S. 134seq.
  4. Vgl. Gesetzessammlung fur die Mecklenburg-Schwerin'schen Lande : 6 Bde., Heinrich Friedrich Wilhelm Raabe (Hg.), Wismar u. a.: Hinstorff, 1844?1859, 'IV. Band: Kirchensachen. Unterrichts- und Bildungsanstalten. Staatsrechtliche Sachen' (1852), Nr. 3231, S. 183seqq.
  5. Renate Penßel, Judische Religionsgemeinschaften als Korperschaften des offentlichen Rechts: von 1800 bis 1919 , Koln u. a.: Bohlau, 2014, (=Forschungen zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht; Bd. 33), S. 355. ISBN 3-412-22231-3 , ISBN 978-3-412-22231-4 ; zugl.: Erlangen-Nurnberg, Friedrich-Alexander-Univ., Diss., 2012 u.d.T.: Renate Penßel, Judische Religionsgemeinschaften als Korperschaften des offentliches Rechts: eine rechtsgeschichtliche Untersuchung vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung .
  6. (* 3. Februar 1722 in Stuttgart, † 2. August 1791 in Hamburg)
  7. Er († 1731) wurde von seinem Vater uberlebt.
  8. (1737?1778)
  9. Abb. in Karin Annette Moller: Von Meißen uber Berlin nach Furstenberg - Zur Entstehung der Schweriner Furstenberg-Sammlung. Porzellan aus Furstenberg, Katalog, Schwerin 2002, S. 20 ff. ISBN 3861060736
Vorganger Amt Nachfolger
Christian Ludwig II. Herzog zu Mecklenburg [-Schwerin]
1756?1785
Friedrich Franz I.