Franz Conrad Romanus

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Franz Conrad Romanus um 1700

Franz Conrad Romanus (* 7. Marz 1671 in Leipzig ; † 14. Mai 1746 auf der Festung Konigstein ) war 1701/02 und 1703/04 Burgermeister von Leipzig , wurde 1705 verhaftet und blieb bis zu seinem Tode ohne Urteil in Haft.

Leben [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

1671 bis 1704 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Sohn eines Leipziger Juristen begann 1688 ein Jurastudium in seiner Heimatstadt. Nach seinem Examen 1692 arbeitete er am Appellationsgericht und ubte dann den Beruf eines Rechtsanwalts aus. Kurfurst Friedrich August I. wurde auf den jungen, aufstrebenden Advokaten aufmerksam und holte ihn an den Hof nach Dresden.

Romanus stand offenbar dem sachsischen Kurfursten Friedrich August I. personlich sehr nahe, und seine Wahl zum Leipziger Burgermeister am 22. August 1701 wurde vom Kurfursten gegenuber dem Leipziger Rat durchgesetzt.

In Romanus' erster Amtszeit 1701/02 wurden vielfaltige Maßnahmen zur Beseitigung von Missstanden ergriffen, so erfolgte noch 1701 die Anlage einer Straßenbeleuchtung, der Bau einer Kanalisation, die Pflasterung von Hauptstraßen und die Einrichtung eines Sanftentragedienstes. Dadurch erwarb er sich, trotz seines jungen Alters, den Ruf eines Burgervaters. Romanus unterstutzte aber auch stets die haufigen Geldforderungen des Kurfursten an den Rat. Die Hinnahme der hohen Zahlungen an den Hof durch die Ratsmitglieder erreichte Romanus durch eine Verdoppelung der jahrlichen Besoldung der Ratsherren auf 200 Taler und durch andere Zugestandnisse Friedrich Augusts I., wie die Erneuerung des stadtischen Privilegs der freien Ratswahlen, das der Kurfurst selbst erst untergraben hatte.

Romanus erkannte das musikalische Genie Georg Philipp Telemanns , der 1701 als Jurastudent nach Leipzig kam, und unterstutzte ihn bei der Grundung des spater beruhmten Collegium Musicum . [1]

In Romanus' zweiter Amtszeit 1703/04 wurden ein Almosenamt gegrundet und eine Armenordnung geschaffen, aber auch die Besoldung der Ratsmitglieder auf 500 Taler erhoht. Neben seinem Burgermeisteramt wurde Romanus im Februar 1704 zum Vorsteher der Nikolaikirche gewahlt. Im Mai 1704 erfolgte die mit 700 Talern jahrlich dotierte Ernennung zum Geheimrat durch den Kurfursten. Wenig spater gab er das Burgermeisteramt an seinen Nachfolger Johann Alexander Christ ab.

Romanus' Sturz wurde durch den Bau seines Stadtpalais eingeleitet. Er vergroßerte das ererbte Grundstuck an der Ecke Katharinenstraße / Bruhl durch Zukaufe und investierte 150.000 Taler, eine Summe, die seine Vermogensverhaltnisse weit uberschritt, in das Bauvorhaben. Dies verleitete Romanus zu Unregelmaßigkeiten und Finanzmanipulationen.

1705 bis 1746 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im November 1704 und auf der Neujahrsmesse 1705 tauchten von Romanus gefalschte Ratsschuldscheine auf. Romanus erhielt zunachst Ruckendeckung vom Kurfursten, wurde jedoch am 16. Januar 1705 in seinem Haus ( Romanushaus ) verhaftet und in der Pleißenburg inhaftiert. Vier Tage spater brachte man ihn nach Pirna auf den Sonnenstein. Bei einer Haussuchung wurden weitere gefalschte Schuldscheine, ein Nachschlussel zum Burgermeisterpult sowie ein Wachsabdruck des Großen Ratssiegels gefunden, dazu Geldbetrage aus den Kassen von Rat und Nikolaikirche. Anfang September 1706 brachte man Romanus auf die Festung Konigstein. Die Untersuchung der Vorgange zog sich bis 1710 hin. Romanus richtete ein Gnadengesuch an den Kurfursten, das dieser ablehnte.

Forderungen verschiedener Glaubiger an die Familie Romanus' fuhrten zu einem Konkursverfahren, in das Friedrich August I. mehrfach zu Gunsten der Familie eingriff, da Romanus bei vielen seiner Manipulationen im Interesse des Kurfursten gehandelt hatte. Im Jahre 1727 wurde das Konkursverfahren schließlich beendet und der Grundbesitz Romanus' ging zum großten Teil in den Besitz seiner Frau Christiana Maria uber, die auch das Haus erhielt.

Nach dem Tode Friedrich Augusts I. im Jahre 1733 richtete Romanus ein Gnadengesuch an den Grafen Heinrich von Bruhl , das ebenfalls abgelehnt wurde. So blieb Romanus bis zu seinem Tode am 14. Mai 1746 ohne Urteil auf dem Konigstein inhaftiert.

Fazit [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Ursachen fur das unversohnliche Verhalten Augusts des Starken und Bruhls gegenuber dem ehemaligen Leipziger Burgermeister bleiben ratselhaft und wurden bisher nicht nachgewiesen.

Vielleicht kann die angewandte Harte des sachsischen Kurfursten mit dem Zusammenbruch der Leipziger Stadtfinanzen von 1626 begrundet werden. Aufgrund von ausbleibenden Gewinnen aus dem Mansfelder Kupferbergbau verschuldete sich die Messestadt und erklarte sich deswegen als zahlungsunfahig. Kurfurst Johann Georg I. setzte daraufhin eine kurfurstliche Kommission ein, die bis 1688 die Finanzverwaltung der Stadt Leipzig kontrollierte. Da die Vertreter Leipzigs betrachtliches Ansehen in der Standeversammlung besaßen, fuhrte dies zur Verschlechterung der politischen Stellung der Stadte in Kursachsen und zur politischen Starkung des Adels.

August der Starke benotigte solide wirtschaftende Stadte. Schon der Verdacht von Unregelmaßigkeiten wurde hart geahndet. Des Weiteren bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts erhebliche Schwierigkeiten bei der Finanzierung des Staatshaushaltes, von Bauvorhaben und von Kriegen. Hier seien nur John Law oder Joseph Suß Oppenheimer erwahnt, die beide mit ihren Methoden zur Sanierung des Staatshaushaltes scheiterten. Ebenso sollte auch an Johann Friedrich Bottger erinnert werden, der fur den standig Geld fordernden Kurfursten auf der Albrechtsburg in Meißen Gold herstellen sollte.

Ehe und Nachkommen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Romanus hatte im August 1694 Christiana Maria Brummer geheiratet, mit der er acht Kinder hatte, von denen jedoch nur zwei das Erwachsenenalter erreichten.

Romanus' Tochter Christiana Mariana von Ziegler (1695?1760) verwaltete den vaterlichen Besitz und organisierte im Romanushaus einen poetisch-musikalischen Salon. Die "Zieglerin" spielte selbst Klavier, Laute und Querflote. Sie schrieb Kantaten, dichtete und freundete sich mit Johann Sebastian Bach und Johann Christoph Gottsched an. Im Jahr 1731 wurde sie das erste weibliche Mitglied der von Gottsched geleiteten "Deutschen Gesellschaft", einer Sozietat zur Erforschung und Forderung der deutschen Literatur und Sprache. Die "Deutsche Gesellschaft" ehrte Christiana Mariana von Ziegler zweimal mit dem Poesiepreis, die Universitat Wittenberg verlieh ihr 1733 den Titel "Kaiserlich gekronte Poetin".

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Geschichte ( Memento des Originals vom 30. Juni 2013 im Internet Archive )   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.nbcm.de , Netzprasenz des Neuen Bachischen Collegium Musicum