Erholungsort

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Hinweisschild auf einen staatlich anerkannten Erholungsort

Mit dem Pradikat Erholungsort oder staatlich anerkannter Erholungsort wird in mehreren deutschen Landern eine Gemeinde oder ein Gemeindeteil ausgestattet aufgrund der als besonders begutachteten Eignung zur Erholung z. B. im Rahmen eines Erholungsurlaubs mit einwandfreier Luftqualitat .

In Deutschland erfolgt die Anerkennung zum ?staatlich anerkannten Erholungsort“ durch das zustandige Ministerium des jeweiligen Landes bzw. durch die ?Amter fur regionale Landesentwicklung“; als Grundlage dienen die Begriffsbestimmungen ? Qualitatsstandards fur die Pradikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen des Deutschen Heilbaderverbands e. V. und des Deutschen Tourismusverbands e. V. ; erstmals taucht der Begriff auf im Titel der 2. Auflage von 1951. [1]

Das Pradikat wird an Ortschaften vergeben, deren Luft und Klima Eigenschaften aufweisen, die der Erholung forderlich sind. Das Gutachten muss regelmaßig erneuert werden. Im Gegensatz zu Luftkurorten und anderen Kurorten mussen in Erholungsorten keine medizinischen Einrichtungen zur Durchfuhrung von Kur - bzw. Rehamaßnahmen vorhanden sein. Voraussetzung ist jedoch eine auf Tourismus ausgelegte Infrastruktur .

Daneben gibt es noch ?staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden “, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfullen mussen.

Anerkennungsverfahren und -kriterien in den Bundeslandern [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In Bayern ist die Anerkennung von Gemeinden als Kur- oder Erholungsorte in der ?Verordnung uber die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und uber die Errichtung des Bayerischen Fachausschusses fur Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen (Bayerische Anerkennungsverordnung ? BayAnerkV)“ geregelt [2] [3] . Eine Gemeinde oder ein Gemeindeteil kann als Erholungsort anerkannt werden, wenn eine landschaftlich attraktive und klimatisch gunstige Lage gegeben ist, touristische Einrichtungen der Beherbergung, Verkostigung, Information sowie fur sonstige touristische Aktivitaten vorhanden sind, die durchschnittliche Ubernachtungsdauer der Gaste in der Regel mindestens drei Nachte betragt, die Zahl der Gasteubernachtungen in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl ubersteigt und ein der Erholung und touristischen Bedeutung entsprechender Ortscharakter vorliegt. Ein in dieser Weise staatlich anerkannter Erholungsort kann nach dem Kommunalabgabengesetz (§7) eine ? Kurabgabe “ verlangen (auch: ?Kurtaxe“) [4] .

In Niedersachsen konnen Gemeinden auf Grundlage § 9 des niedersachsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) fur bestimmte fremdenverkehrsbezogene Zwecke einen ? Fremdenverkehrsbeitrag “ erheben.

In Sachsen-Anhalt sind auf der Grundlage der Verordnung uber die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) 32 Orte mit dem Pradikat ?Erholungsort“ ausgezeichnet. Kriterien sind eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch gunstige Lage, fur die Erholung geeignete Einrichtungen und ein entsprechender Ortscharakter, ein Angebot an Radwegen, ein erschlossenes Wanderwegenetz sowie Moglichkeiten fur Sport und Spiel und eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gaste von in der Regel mindestens zweieinhalb Tagen (§ 8 der Verordnung).

Listen von Erholungsorten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weitere Gemeinden finden sich in der Kategorie:Staatlich anerkannter Erholungsort in Deutschland .

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Begriffsbestimmungen. Abgerufen am 25. Marz 2020 .
  2. Bayrisches Staatsministerium des Innern, fur Sport und Integration: Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte. Abgerufen am 23. Dezember 2023 .
  3. Verordnung uber die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und uber die Errichtung des Bayerischen Fachausschusses fur Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen (Bayerische Anerkennungsverordnung ? BayAnerkV). Abgerufen am 23. Dezember 2023 .
  4. Burgerservice BAYERN-RECHT Online - KAG | Landesnorm Bayern | Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993. Abgerufen am 21. April 2017 .