Christian Gottlob Biener
(*
10. Januar
1748
in
Zorbig
; †
13. Oktober
1828
in
Leipzig
) war ein deutscher Jurist.
Vorgebildet auf dem Gymnasium in
Schulpforta
, studierte er ab dem 25. Juli 1768 an der
Universitat Wittenberg
und der
Universitat Leipzig
. In
Leipzig
erwarb er sich einen akademischen Grad des Lizentiaten und hielt seit 1776 Vorlesungen zu unterschiedlichen rechtlichen Themen. Nachdem er 1777 zum Doktor der Rechtswissenschaften promovierte, wurde er 1782 außerordentlicher Professor des Natur- und Volkerrechts.1790 wurde er ordentlicher Professor und bald Ordinarius an der Juristenfakultat. Auch wurde er zum Hof- und Oberhofgerichtsrat und zum Domherr am
Merseburger Dom
ernannt. Sein Sohn
August Friedrich Biener
war spater der erste Dekan der juristischen Fakultat der Berliner Universitat und Schuler
Savignys
.
Sein literarisches Schaffen umfasst den ?Commentarii de origine et progressu legum judiciarii communis et Saxonici“ (1801, 1834, 1835) welcher in der Praxis der damaligen Zeit viel Ansehen genoss. Die weiteren Schriften Bieners wurden 1830 herausgegeben als ?Opuscula academica“. In ihr ist eine interessante Abhandlung uber
Philipp Melanchthons
Verdienste um die Rechtswissenschaften enthalten.