Zollpfennig

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Zollpfennige waren Pfennige mit besonderer Funktion, die unter Kurfurst Carl Theodor (1742?1799) von der Pfalz in den Jahren 1766, 1778 und von der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt im Jahr 1777 gepragt wurden. Beide bestanden aus Kupfer und waren Klein- bzw. Scheidemunzen. Sie dienten der Staatsfinanzierung und dem Wertausgleich bei Zahlungen zwischen Munzen verschiedener Munzfuße.

Zollpfennig Hessen-Darmstadt, Jahr 1777 Wappenseite
Zollpfennig Hessen-Darmstadt, Jahr 1777 Wertseite

Die Pfalzischen Zollpfennige von 1766 und 1778 zeigen auf der Vorderseite einen gekronten Lowenschild zwischen Zweigen und der Umschrift CHUR PFALZ. Die Ruckseite war zu der Zeit die Wertseite. Sie ist mit 1 ZOLL PFENNIG und der jeweiligen Jahreszahl beschriftet. Dieser Munztyp ist im Deutschen Munzkatalog 18. Jahrhundert in der Rubrik ?Pfalz“ unter der Nummer 172 katalogisiert. Wahrend der Pfalzer Zollpfennig im allgemeinen Zahlungsverkehr 1½ Pfennige galt, wurde er bei Zahlungen an die kurfurstlichen Kassen nur mit 1 Pfennig bewertet und diente damit der Staatsfinanzierung.

Die Zollpfennige aus Hessen-Darmstadt wurden nur mit der Jahreszahl 1777 gepragt. Die Wappenseite zeigt einen gekronten ovalen Lowenschild mit der zweigeteilten Umschrift HESSEN DARMST., die Ruckseite die Aufschrift I ZOLL PFENNIG mit der Jahreszahl. Der Munztyp ist im Deutschen Munzkatalog 18. Jahrhundert in der Rubrik Hessen-Darmstadt unter der Nr. 115 katalogisiert. Als Hessen-Darmstadt im Jahr 1765 den 20-Guldenfuß als Munzfuß einfuhrte, behielten die Nachbarstaaten den 24-Guldenfuß. Im Folgejahr ließ Hessen-Darmstadt die im 24-Guldenfuß gepragten Munzen fur den Zahlungsverkehr wieder zu, forderte bei Zahlungen an die offentlichen Kassen und Zollposten aber weiter Munzen die dem 20-Guldenfuß entsprachen. Weil es keine Scheidemunzen im 20-Guldenfuß gab, wurden der Zollpfennig fur den Ausgleich von Zahlungen im 20-Guldenfuß eingefuhrt.