Als
Viermachte-Status
wird die gemeinsame Verantwortung der
vier Siegermachte
des
Zweiten Weltkriegs
,
USA
,
Sowjetunion
,
Großbritannien
und
Frankreich
, fur
Deutschland als Ganzes
bezeichnet. Er leitet sich von der
Berliner Viermachteerklarung vom 5. Juni 1945
ab, in der die Siegermachte eine ?bedingungslose Kapitulation Deutschlands“ festgestellt
[1]
und gemeinsam die oberste Regierungsgewalt uber
Deutschland in den Grenzen von 1937
ubernommen hatten.
Ein
Alliierter Kontrollrat
der
Vier Machte
mit Sitz in
Berlin
sollte Richtlinien fur eine einheitliche Besatzungspolitik in den
Besatzungszonen Deutschlands
erlassen.
Nach der
Grundung der Bundesrepublik Deutschland
1949 wurde der Viermachte-Status im
Deutschlandvertrag
von 1952 zwischen den drei Westmachten und der Bundesrepublik bestatigt.
Die Sowjetunion versuchte mehrfach, den Viermachte-Status von Berlin in Frage zu stellen, so bei der
Berlin-Blockade
von 1948 bis 1949 und der (zweiten)
Berlin-Krise
zwischen 1958 und dem
Mauerbau
sowie mit den folgenden Monaten verscharfter Spannung (bis 1963). Die drei Westmachte hielten jedoch am Viermachte-Status von Berlin fest. Im
Viermachteabkommen uber Berlin
, das am 3. Juni 1972 in Kraft trat, wurden die Verantwortlichkeiten fur Berlin neu geregelt. Am 1. Oktober 1990 suspendierten die Alliierten den Viermachte-Status von Berlin, womit sie rechtzeitig zum 3. Oktober ihre entsprechenden Rechte aussetzten und er gegenstandslos wurde.
[2]
Die Siegermachte ubernahmen mit dem
Ersten Kontrollabkommen
vom 4. Juli 1945 auch in Osterreich die oberste Regierungsgewalt und bildeten mit den
Militargouverneuren
der vier Besatzungszonen einen
Alliierten Rat
. Der Viermachte-Status von Osterreich wurde von der
Wiener Interalliierten Kommandantur
reprasentiert.
Den Teilnehmermachten der
Anti-Hitler-Koalition
war bereits im Verlauf des Krieges bewusst, dass sie im Falle der militarischen Besetzung
Deutschlands
keine handlungsfahige Regierung (vgl.
Regierung Donitz
) mehr antreffen wurden. Die vereinbarte Vorgehensweise sollte das
Deutsche Reich
nicht abschaffen oder
annektieren
.
[3]
Die vier Siegermachte ubernahmen demnach die Aufgaben des besiegten deutschen Staates als Ganzes, ohne sich finanzielle und rechtliche Verpflichtungen als Rechtsnachfolger anzueignen; das
Volkerrechtssubjekt
wurde fortan durch sie vertreten.
[4]
Die rechtstheoretischen Uberlegungen fur die angewendete Konstruktion gehen auf Arbeiten
Hans Kelsens
sowie des britischen Staatsrechtlers
William Malkin
zuruck.
[5]
- 1943 hatten die Alliierten in der
Moskauer Deklaration
die Wiedererrichtung eines von Deutschland unabhangigen Staates Osterreich zugesagt.
- 1944 war von der
Europaischen Beratenden Kommission
(EAC) die Teilung der Hauptstadte
Berlin
und
Wien
in je drei
Sektoren
vorgeschlagen worden.
- 1945 wurde im Februar bei der Krimkonferenz, der
Konferenz von Jalta
, die Besatzungsplanung fur Deutschland von den drei Hauptalliierten (USA, Vereinigtes Konigreich, UdSSR) konkretisiert. Sie vereinbarten, den Franzosen eine eigene
Besatzungszone
und einen Platz im
Alliierten Kontrollrat
zur Verfugung zu stellen. Der franzosische Sektor von Berlin wurde, als anglo-amerikanische Truppen bereits ihre Sektoren in Berlin besetzten, erst am 30. Juli 1945 in der ersten Sitzung des Kontrollrats festgelegt,
[6]
nachdem die EAC am 26. Juli 1945 in einer letzten Sitzung die Details ausarbeitete. Die vertragsrechtliche Bestatigung, in beiden Landern
franzosische Besatzungszonen
einzurichten sowie weiterer Einzelheiten, folgte im Sommer 1945 auf der
Potsdamer Konferenz
.
Die besondere
Rechtslage Deutschlands nach 1945
spielte neben den rechtlichen Umstanden der
deutschen Kapitulation
auch bei der Wiedererrichtung
Osterreichs
und der Grundung der
Bundesrepublik Deutschland
sowie bei den
diplomatischen Beziehungen
der Bundesrepublik und der
DDR
bis hin zur
deutschen Wiedervereinigung
eine wichtige Rolle. Dabei kam es zu gravierenden territorialen wie auch
staatsrechtlichen
Anderungen.
Nachdem Osterreich mit der in Wien verkundeten
Unabhangigkeitserklarung
vom 27. April 1945 von
OVP
,
SPO
und
KPO
mit Billigung der
Roten Armee
als eigenstandiger
Staat
in den Grenzen von 1938 seit dem 1. Mai 1945 wiederhergestellt war, wurden die Hauptstadte
Berlin
und
Wien
im Sommer 1945 in je vier Sektoren aufgeteilt und vom Herbst 1945 an als
Viersektorenstadte
regiert.
Als hochstes Gremium fur Deutschland wurde ein alliierter Kontrollrat eingesetzt, der fur die
Deutschland als Ganzes
betreffenden Angelegenheiten zustandig sein sollte.
[7]
Auf der Potsdamer Konferenz stimmten die USA und Großbritannien der sowjetischen Forderung zu,
Ostpreußen
aus der zuvor gemeinsam geplanten Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen herauszunehmen. Außerdem erklarten sie, dass sie bei einer kunftigen
Friedensregelung
die Forderung nach
Abtretung
des nordlichen Teils Ostpreußens mit
Konigsberg
an die Sowjetunion unterstutzen wurden. 1946 gliederte die Sowjetunion ihn als
Oblast Kaliningrad
in die
Russische Sozialistische Foderative Sowjetrepublik
ein.
[8]
Wahrend der
deutschen Teilung
blieb die
Souveranitat
der beiden deutschen Staaten eingeschrankt. Fur die Bundesrepublik Deutschland war die
Alliierte Hohe Kommission
, abgekurzt AHK, mit drei
Hohen Kommissaren
(auch ?Hochkommissaren“) von 1949 bis 1955 oberstes Kontrollorgan der drei Westmachte. Diese wurde mit Aufhebung des
Besatzungsstatuts
durch Inkrafttreten der
Pariser Vertrage
1955 aufgelost, aber das
alliierte Vorbehaltsrecht
schrankte die staatliche Souveranitat der Bundesrepublik weiterhin ein.
Die gemeinsame Leitung der Verwaltung des Gebietes der Viersektorenstadt
Groß-Berlin
, das als Sitz des Kontrollrats keiner Besatzungszone zugeteilt war, oblag einer
Alliierten Kommandantur
, die aus den vier von ihren entsprechenden Oberbefehlshabern ernannten Kommandanten bestand.
[9]
Die Alliierte Kommandantur der Viersektorenstadt Wien war der Alliierten Kommission fur Osterreich unterstellt.
Die
Sowjetische Militaradministration in Deutschland
(SMAD) bis 1949 und die
Sowjetische Kontrollkommission
(SKK) waren die Uberwachungs- und Leitungsinstitution der
sowjetischen Besatzungsmacht
zur Fuhrung der
Sowjetischen Besatzungszone
(SBZ) beziehungsweise spater der
Deutschen Demokratischen Republik
bis zum 28. Mai 1953. Nach dem Tod
Josef Stalins
1953 wurde die SKK in die ?Hohe Kommission der UdSSR in Deutschland“ umgewandelt. Der damalige politische Berater General Tschuikows,
Wladimir Semjonow
(spater: stellvertretender Außenminister der Sowjetunion), wurde zum Hohen Kommissar ernannt.
Der
Alliierte Kontrollrat fur Deutschland
wurde formal erst mit der
Vereinigung der beiden deutschen Staaten
aufgelost, als 1990 mit dem
Zwei-plus-Vier-Vertrag
die vollstandige Souveranitat Deutschlands hergestellt wurde.
Mit der
Berliner Erklarung
stellten die Alliierten am 5. Juni 1945 die Ubernahme der
Regierungsgewalt
in Deutschland fest. Das betraf auch die Befugnisse der deutschen Regierung, des
Oberkommandos der Wehrmacht
und der Regierungen, Verwaltungen und Behorden der Lander, Stadte und Gemeinden. Die
Besatzungszonen
umfassten das Staatsgebiet des
Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937
, ohne die Gebiete ostwarts der
Demarkationslinie an Oder und Neiße
? diese standen unter
polnischer
und
sowjetischer
Verwaltung
?, und waren durch Zonengrenzen voneinander getrennt. Sie waren in der Regel mit den Verwaltungsgrenzen ehemaliger
Lander
,
preußischer Provinzen
, vereinzelt auch mit Kreisgrenzen, identisch. Dadurch wurde erreicht, dass eine ordnungsgemaße Verwaltung auch weiterhin sichergestellt werden konnte.
Durch die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen war der
preußische Staat
zerrissen worden. Bereits zuvor war ihm durch den
Preußenschlag
vom 20. Juli 1932 und die
verfassungswidrige
Auflosung des
Landtags
am 6. Februar 1933 jede politische Eigenstandigkeit gegenuber dem Reich genommen worden.
[10]
Durch das
Reichsneuaufbaugesetz
vom 30. Januar 1934 verlor es
de jure
seine eigenstandigen
Hoheitsbefugnisse
.
[11]
Am 25. Februar 1947 wurde Preußen durch den Alliierten Kontrollrat per
Kontrollratsgesetz Nr. 46
auch staatsrechtlich fur aufgelost erklart.
[12]
Im Februar 1945 war unter anderem vereinbart worden, Deutschland in vier Besatzungszonen und die
Reichshauptstadt
Berlin in vier Sektoren aufzuteilen. Die Freizugigkeit des Personenverkehrs innerhalb der Stadt wurde von der
Teilung Berlins
in einen
Ost-
und
Westteil
im Jahr 1948 nicht beruhrt, jedoch verbot 1952 die
DDR-Regierung
den Bewohnern der drei West-Sektoren Berlins das Betreten des
Staatsgebiets der DDR
.
[13]
Erst der Bau der
Berliner Mauer
am 13. August 1961 beendete den freizugigen Personenverkehr zwischen Ost- und West-Berlin. Im Jahr 1971 wurde das viele praktische Fragen regelnde
Viermachteabkommen uber Berlin
abgeschlossen.
Wahrend ihrer
friedlichen Revolution
offnete die DDR die Grenze zwischen Ost- und West-Berlin am
9. November 1989
(zuerst am
Grenzubergang Bornholmer Straße
). Infolgedessen war ab diesem Zeitpunkt ein ungehindertes Passieren der West-Berliner Grenze zum Umland und zu Ost-Berlin moglich. Die Stadthalften existierten offiziell bis zum Vorabend der
deutschen Einheit
weiter, also bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990.
Ursprungliche Gliederung der vier Sektoren
- Der
Amerikanische Sektor
umfasste sechs
Berliner Bezirke
und unterteilte sich in
Neukolln
,
Kreuzberg
,
Tempelhof
,
Schoneberg
,
Steglitz
und
Zehlendorf
.
- Der
Britische Sektor
bestand aus den vier Bezirken
Charlottenburg
,
Spandau
,
Tiergarten
und
Wilmersdorf
.
- Der
Franzosische Sektor
bestand aus den zwei Bezirken
Wedding
und
Reinickendorf
.
- Der
Sowjetische Sektor
war mit acht Bezirken der großte Sektor. Er umfasste
Pankow
,
Weißensee
,
Prenzlauer Berg
,
Mitte
,
Friedrichshain
,
Lichtenberg
,
Kopenick
und
Treptow
.
Die Bezirke
Marzahn
,
Hellersdorf
und
Hohenschonhausen
sind zwischen 1979 und 1986 wahrend des
Wohnungsbauprogramms
durch Veranderungen der Bezirksgrenzen in Ost-Berlin entstanden. Nach alliiertem Recht hatte dies einer Zustimmung der vier Alliierten ? also auch der Westalliierten ? bedurft, die nicht erfolgte, tatsachlich aber wurden die Grenzanderungen von ihnen geduldet. Die DDR handelte insofern eigenmachtig mit Ruckendeckung der Sowjetunion.
Fur die
Republik Osterreich
wurde eine
Alliierte Kommission
eingerichtet. Die Souveranitatseinschrankung fiel schließlich mit dem
Staatsvertrag von Wien 1955
weg. In Osterreich beendete der Kontrollrat seine Tatigkeit 1955.
Wie Deutschland war Osterreich schon vor Kriegsende von den
Alliierten
in von ihnen zu besetzende Zonen geteilt worden. Nach Kriegsende wechselten daher im Sommer 1945 einige von anderen Alliierten eroberte Gebiete ihre Besatzer. Im Unterschied zu Berlin wurde in Wien der
1. Bezirk
, das Stadtzentrum, zum interalliierten Sektor bestimmt, in dem die
Besatzungsmacht
monatlich wechselte und die interalliierte
Militarpolizei
patrouillierte.
Die Besatzungszeit dauerte bis zum
osterreichischen Staatsvertrag
, der am 15. Mai 1955 in Wien unterzeichnet wurde und am 27. Juli 1955 in Kraft trat. Damit endete das
Besatzungsrecht
und Osterreich erlangte seine volle
volkerrechtliche
Souveranitat wieder. An diesem Tag begann die vereinbarte 90-tagige Frist zum Abzug der Besatzungstruppen. Die letzten Besatzungssoldaten zogen im Oktober 1955 ab. Am 26. Oktober 1955 beschloss der
Nationalrat
, wie der Sowjetunion im Fruhjahr von der Regierung zugesagt worden war, die
immerwahrende Neutralitat
des Landes.
[14]
Ahnlich der Situation in Berlin wurde auch
Wien
in
vier Sektoren
aufgeteilt, wobei aber bis zum Ende der Besetzung im Jahr 1955 Reisefreiheit innerhalb der gesamten Stadt herrschte. Die Sektorenaufteilung bezog sich auf das Gebiet Wiens in den Grenzen von 1937; alle durch die Entscheidung des
NS-Regimes
zur Bildung
Groß-Wiens
1938 hinzugekommenen Gebiete, insbesondere in den damaligen Bezirken 22 bis 26, wurden
Niederosterreich
und somit der sowjetischen Besatzungszone außerhalb Wiens zugerechnet.
[15]
Die
Innere Stadt
(1. Bezirk) wurde keiner Besatzungsmacht allein zugesprochen, sondern zum Interalliierten Sektor erklart und von allen vier Machten (nach einem monatlichen Turnus in der Leitung) besetzt. Die
Hoheitsrechte
uber den 1. Bezirk wurden jeweils am letzten Tag des Monats an die nachste Besatzungsmacht ubergeben. Die Zeremonie fand bis 1953 vor dem Wiener
Justizpalast
statt, wo damals die Interalliierte Kommandantur ihren Sitz hatte, danach bis 1955 auf dem
Heldenplatz
. Dazu marschierten die zwei einander ablosenden Besatzungsmachte mit einer Abteilung Soldaten und einer Militarkapelle auf. Die Besatzungsmacht, die die Hoheitsrechte im 1. Bezirk ausubte, stellte auch den
Jeep
und den Fahrer fur die Patrouillenfahrten der Militarpolizei zur Verfugung. Die ubrigen drei stellten je einen Militarpolizisten als Beifahrer
(
Die Vier im Jeep
)
.
[16]
-
Abmarsch der Amerikaner
-
Aufmarsch der Briten
-
Aufstellung vor dem Prinz-Eugen-Denkmal
-
Wachubergabe
-
Zuschauer. In dunkler Uniform ein sowjetischer Offizier, Absperrung durch amerikanische MP
-
Amerikanische Militarpolizei
Wahrend die
sowjetische Besatzungsmacht
innerhalb der Stadt uber den
Flughafen Aspern
verfugte, befanden sich der US-amerikanische
Flugplatz Langenlebarn
und der britische
Flugplatz Schwechat
in Niederosterreich ? und damit in der sowjetischen Besatzungszone. Zur Sicherheit legten diese Besatzungsmachte daher kleine
Air strips
in ihren Sektoren an.
Beruhmtheit erlangten die sogenannten
Vier im Jeep
durch den
gleichnamigen Film
. Es handelte sich dabei um von allen vier Besatzungsmachten gemeinsam durchgefuhrte
Patrouillenfahrten
, wodurch symbolisch die funktionierende Vier-Machte-Verwaltung propagiert wurde.
Der durch die Verfilmung mit
Orson Welles
in der Titelrolle weltbekannt gewordene Roman
Der dritte Mann
von
Graham Greene
spielt im Wien der Jahre 1947/1948. Greene hatte an Ort und Stelle recherchiert.
Internationaler Sektor
Franzosischer Sektor
Der franzosische Sektor erstreckte sich als zusammenhangendes Gebiet vom Stadtzentrum nach Westen:
Britischer Sektor
Der britische Sektor sudostlich und sudwestlich des Stadtzentrums war von sowjetisch besetzten Bezirken unterbrochen:
Amerikanischer Sektor
Der amerikanische Sektor erstreckte sich nordwestlich und nordlich des Stadtzentrums als zusammenhangendes Gebiet:
Sowjetischer Sektor
Abgesehen von zwei sowjetisch besetzten Bezirken in ansonsten von den Briten besetztem Stadtgebiet umfasste der sowjetische Sektor alle Bezirke, die vom Stadtzentrum aus gesehen jenseits des
Donaukanals
bzw. der
Donau
lagen, darunter die flachenmaßig großten Wiens:
Dem sowjetisch besetzten Umland zugeordnetes Gebiet
(*) Mit diesem Zeichen versehene Gebiete zahlten zum Verwaltungsgebiet der Stadt Wien, besatzungsrechtlich jedoch nicht zur Viersektorenstadt, sondern zum sowjetisch besetzten Niederosterreich. Die Regelung betraf
Albern
(seit 1954 im 2., seit 1956 im 11. Bezirk),
Liesing
(seit 1954: 23. Bezirk), den
Lainzer Tiergarten
, die
Friedensstadt
, die Siedlung Auhofer Trennstuck und die
Siedlung im ehemaligen Lainzer Tiergarten
(alle seit 1954 im 13. Bezirk) sowie Teile der heutigen Bezirke 21 und 22.
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(Hrsg.):
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5., uberarbeitete und aktualisierte Auflage, Leske + Budrich, Opladen 2003,
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- ↑
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- ↑
Die Außenminister der Vier Machte hatten im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 (
BGBl.
1990 II S. 1318) namens ihrer Regierungen eine Erklarung unterzeichnet, nach der die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrages ausgesetzt wurde (BGBl. II S. 1331); dazu auch Gregor Dornbusch,
Das Schicksal der volkerrechtlichen Vertrage der DDR nach Herstellung der Einheit Deutschlands
, Peter Lang, 1997, S. 36 f.
- ↑
Vgl. dazu den sog. Teso-Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts
vom 21. Oktober 1987, Az. 2 BvR 373/83,
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Zu den Sperrmaßnahmen der DDR-Regierung 1952 siehe Dennis L. Bark:
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Lehrbuch Verfassungsrecht
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Abkommen betreffend die Besatzungszonen und die Verwaltung der Stadt Wien
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Manfried Rauchensteiner
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Der Sonderfall. Die Besatzungszeit in Osterreich 1945 bis 1955
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- ↑
Werner Niegisch, Wien 1. Bezirk, Besatzung.