Vertrag zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Deutsche Abschrift des Vertrags
Grundungsmitglieder der EWG
Saal in den Musei Capitolini , in dem die Romischen Vertrage unterzeichnet wurden (Foto 2004)

Der Vertrag zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft ( EG-Vertrag , kurz EGV oder EG ) hieß ursprunglich Vertrag zur Grundung der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft ( EWG-Vertrag ). Dieser wurde 1957 geschlossen und 1992 durch den Vertrag von Maastricht umbenannt sowie durch den Vertrag von Amsterdam 1997 neu nummeriert. Der EG-Vertrag wurde durch Artikel 2 des Vertrags von Lissabon in Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union mit Wirkung zum 1. Dezember 2009 umbenannt. Die Umbenennungen gingen jeweils mit wesentlichen Anderungen des Vertrags einher.

Durch den EWG-Vertrag von 1957 wurde die Europaische Wirtschaftsgemeinschaft gegrundet. Er wurde auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Der Vertrag gehort zu den primaren Rechtsquellen innerhalb des Europarechts . Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde die Europaische Gemeinschaft mit der bisherigen Europaischen Union zusammengelegt; sie bestehen als ein alleiniges Rechtssubjekt unter dem Namen Europaische Union fort.

Den EWG-Vertrag und den ebenfalls 1957 unterzeichneten Vertrag zur Grundung der Europaischen Atomgemeinschaft (EURATOM) bezeichnet man als die Romischen Vertrage . Erstunterzeichner waren am 25. Marz 1957 in Rom die Vertreter Belgiens , der Bundesrepublik Deutschland , Frankreichs , Italiens , Luxemburgs und der Niederlande . Die Vertragsinhalte waren auf den Bilderberg-Konferenzen im Vorfeld erarbeitet worden. Er trat zu Beginn des Jahres 1958 nach Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde (gemaß Art. 313 bei der Regierung der Italienischen Republik) in Kraft. Spater traten folgende Staaten dem Vertrag bei: Konigreich Danemark , Griechische Republik , Konigreich Spanien , Republik Irland , Republik Osterreich , Portugiesische Republik, Republik Finnland , Konigreich Schweden , Vereinigtes Konigreich von Großbritannien und Nordirland, Republik Estland , Republik Lettland , Republik Litauen , Republik Polen , Tschechische Republik , Slowakische Republik , Republik Ungarn , Republik Slowenien , Republik Malta , Republik Zypern , Rumanien , Republik Bulgarien und Kroatien .

Der EG-Vertrag stellte die Fortsetzung des Bestrebens der Zusammenarbeit in Europa auf bestimmten Teilgebieten nach dem Zweiten Weltkrieg und nach Grundung der Montanunion dar. Vorausgegangen waren Versuche, eine Verteidigungsgemeinschaft zu grunden, die jedoch scheiterten, weil die franzosische Nationalversammlung (Parlament) sich mit 319 zu 264 Stimmen dagegen aussprach, uber den beabsichtigten Vertrag abzustimmen. Es folgte die Erkenntnis, dass die europaische Integration auf wirtschaftlichem Gebiet zunachst leichter voranzutreiben ware.

Die wesentlichen Bestimmungen des Vertrags zur Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion) wurden nach dessen Auslaufen im Jahre 2002 in den EG-Vertrag uberfuhrt.

Die ubliche Abkurzung ist EGV ; bei der Zitierung einzelner Artikel wunschte der Europaische Gerichtshof jedoch die Verwendung des Kurzels EG , wenn nach der heutigen Nummerierung zitiert wird ( EGV bei alter Nummerierung), also z. B. ?Art. 81 EG“ (fruher ?Art. 85 EGV“). Diese Abkurzung hat sich deswegen auch in vielen Fachzeitschriften durchgesetzt, aber selbst in den EU-Organen nicht uberall. Wenn keine Einzelbestimmung zitiert wird, muss es aber jedenfalls EGV heißen, weil EG die Abkurzung fur ?Europaische Gemeinschaft(en)“ ist.

Der Vertrag hat supranationalen Normcharakter und hat Anwendungsvorrang , jedoch keinen Geltungsvorrang gegenuber nationalen Vorschriften. Mit der ? Solange II -Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts wurde diese Konstruktion auch verfassungsrechtlich anerkannt.

Zeittafel der Europaischen Vertrage

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Unterz.
In Kraft
Vertrag
1948
1948
Brusseler
Pakt
1951
1952
Paris
1954
1955
Pariser
Vertrage
1957
1958
Rom
1965
1967
Fusions-
vertrag
1986
1987
Einheitliche
Europaische Akte
1992
1993
Maastricht
1997
1999
Amsterdam
2001
2003
Nizza
2007
2009
Lissabon
 
                   
Europaische Gemeinschaften Drei Saulen der Europaischen Union
Europaische Atomgemeinschaft (Euratom)
Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl (EGKS) Vertrag 2002 ausgelaufen Europaische Union (EU)
    Europaische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Europaische Gemeinschaft (EG)
      Justiz und Inneres (JI)
  Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
Europaische Politische Zusammenarbeit (EPZ) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Westunion (WU) Westeuropaische Union (WEU)    
aufgelost zum 1. Juli 2011