Die
Ultima Ratio
(von
lateinisch
ultimus
, hier: ?letzter, außerster“ und
ratio
, hier: ?Mittel, Moglichkeit“) bezeichnet allgemein den
letzten Losungsweg
, das
letzte Mittel
oder den
letzten Ausweg
in einem
Interessenkonflikt
, wenn zuvor alle sonstigen Losungsvorschlage verworfen wurden, da mit ihnen keine ? oder
angeblich
keine ?
Einigung
erzielt werden konnte.
In der internationalen Politik wurden und werden mit dieser Bezeichnung kriegerische Handlungen gerechtfertigt, bei denen die vorangegangenen nicht-kriegerischen Interventionen nicht zur Losung des Konflikts fuhrten. Vor allem zur Begrundung eines sogenannten
gerechten Krieges
ist die
Ultima Ratio
ein zu erfullender Punkt.
Auch in der Rechtswissenschaft wird vom
Ultima-ratio-Prinzip
gesprochen, wenn der Rechtsgrundsatz der Verhaltnismaßigkeit beim Einsatz juristischer Mittel betont wird.
Ultima Ratio Regum
? Inschrift auf einer Kanone vor dem
Heeresgeschichtlichen Museum
in Wien
Der Begriff stammt aus dem
Dreißigjahrigen Krieg
.
Kardinal Richelieu
ließ auf die Geschutzrohre die Formel gießen: ?
Ultima ratio regum
“ (?das letzte Mittel der Konige“). Dabei war noch nicht das letzte zur Verfugung stehende Mittel nach Ausschopfung aller anderen Moglichkeiten gemeint, sondern das letzte Wort des Konigs, um einen Konflikt definitiv zu entscheiden. Zur selben Zeit wie Richelieu erkannte der spanische Dramatiker
Pedro Calderon de la Barca
in seinem Drama ?In diesem Leben ist alles wahr und alles Luge“, im Felde seien Waffen die
ultima razon
der Konige.
[1]
Hundert Jahre spater reagierte
Friedrich II.
von
Preußen
standesgemaß und nahezu wortgleich: Seit 1742 erhielten alle seine Kanonen die Inschrift
?Ultima ratio regis“
? ?das letzte Mittel des Konigs“.
[2]
Im
Strafrecht
verfolgt Deutschland wie andere demokratische
Rechtsstaaten
das Prinzip der
?ultima ratio“
. Das heißt, das Strafrecht kommt entsprechend dem
Grundsatz der Verhaltnismaßigkeit
als letztes Mittel zum Einsatz, den Rechtsfrieden zu erzwingen, und gilt laut dem Rechtswissenschaftler
Heribert Ostendorf
als das ?scharfste Steuerungsinstrument des Staates, weil hiermit in der Regel am hartesten in die
Privatsphare
eingegriffen wird.“ Zuvor seien andere Steuerungsinstrumente wie das
Zivilrecht
oder das
Verwaltungsrecht
anzuwenden.
[3]
Angewandt wird das Verhaltnismaßigkeitsprinzip auch bei sogenannten
Bagatelldelikten
[4]
oder im
Jugendstrafrecht
.
[5]
Im Arbeitsrecht findet das Prinzip insbesondere im
Streikrecht
sowie bei
betriebsbedingten Kundigungen
Verwendung.
[6]
- ↑
≪Que sepas que, en la campana,/ ultima razon de reyes/ es la fuerza de las armas!≫
Zitiert aus
Calderon:
En esta vida todo es verdad y todo mentira.
2. Akt, 2. Bild., 5. Szene (
Digitalisat
?
Internet Archive
).
- ↑
Heribert Prantl
:
Krieg als letztes Mittel
. In:
Kai Ambos
,
Jorg Arnold
:
Der Irak-Krieg und das Volkerrecht.
Berlin 2003,
ISBN 978-3-83050-559-4
, S. 31 ff. Zuerst als Leitartikel in der
Suddeutschen Zeitung
, 24. Februar 2003.
- ↑
Heribert Ostendorf
:
Strafrechtsprinzipien und Strafverfahren
, auf den Seiten der
Bundeszentrale fur politische Bildung
, 24. April 2018, abgerufen am 27. Dezember 2021.
- ↑
Johannes Wessels
,
Werner Beulke
:
Strafrecht Allgemeiner Teil
. In: C.F. Muller, Heidelberg etc. 2010,
ISBN 978-3-8114-9752-8
, S. 3, Rn. 9.
- ↑
Jorg Wolff, Andrzej Marek:
Erziehung und Strafe: Jugendstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland und Polen ? Grundfragen und Zustandsbeschreibung
. Forum-Verl. Godesberg, Bonn 1990, in einer Schriftenreihe der Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V., S. 72 (
eingeschrankte Vorschau
in der Google-Buchsuche).
- ↑
Bernd Ruthers, Martin Henssler:
Arbeitsrecht
. 17., neu bearb. Aufl. Kohlhammer, Stuttgart 2007,
ISBN 978-3-17-019955-2
, S. 171 (
eingeschrankte Vorschau
in der Google-Buchsuche).