Thronfolge

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Thronfolge , rechtssprachlich Devolution , umschreibt die Ubernahme der Rechte und Pflichten eines Herrschers , symbolisiert durch den Thron , durch einen Nachfolger, dessen Legitimation durch Erbe , Geblut oder Designation durch den Vorganger oder durch Wahl begrundet ist.

Faksimile der Sukzessionsurkunde von 1706 fur Kurfurstin Sophie im Hauptstaatsarchiv Hannover

Haufig wurde die Thronfolge in den Hausgesetzen der Dynastie festgelegt. In den meisten bekannten Hochkulturen verlief die Thronfolge uber die Vaterlinie , vereinzelt sind aber auch matrilineare Erblinien von Herrscherhausern bekannt. In patriarchalen Thronfolgen ist im Allgemeinen immer der erstgeborene Sohn der erstgeehelichten Frau Nachfolger, wenn es nicht anders geregelt ist. Heute ist im Westen die Thronfolge des erstgeborenen Kindes, also auch der Tochter, ublich, und in erster Linie ? sofern der Monarch nicht schon zu Lebzeiten das Amt nach eigenem Ermessen ubergibt ? immer der testamentarische Wunsch des Monarchen selbst maßgeblich. Die Erbfolge uber den Erstgeborenen nennt man Primogenitursystem ( lateinisch primo genitur ?erstgeboren‘), wobei alle Nachkommen des Erstgeborenen ebenfalls in der Thronfolge vor dem Zweitgeborenen des Linienstamms (der Sekundogenitur ) stehen ? so bezeichnen diese Ausdrucke auch jeweils die ganze Generationslinie. Der Titel des Prinzen zeigt hierbei eine hochrangige Thronfolge an, bei Erloschen einer Linie geht die Thronfolge auf die Sekundogenitur ? bzw. den Linienaltesten derselben ? uber, bei Erloschen eines ganzen Hauses auf den Gemahl der hochstrangig gestuften Tochter (Prinzessin) .

Eine Person, die Anspruch auf einen Thron hat, bezeichnet man als Thronpratendenten , von Thronfolger spricht man beim durch den Monarchen (oder andere politische Systeme) ausdrucklich anerkannten Nachfolger, also dem designierten Pratendenten , im weiteren Sinne auch den durch Legitimation folgenden weiteren Thronanwartern ( Thronfolge im eigentlichen Sinne: offizielle Rangabfolge der Pratendenten). Einen illegitimen Pratendenten nennt man Usurpator .
Bei unklarer Erbfolge oder sonstigen Streitigkeiten kam es fruher haufig zu Erbfolgekriegen . Beispiele dafur sind insbesondere der etwa 20-jahrige Burgerkrieg 1135?1154 in England nach dem Tod von Heinrich I., dessen einziger ehelicher Sohn zuvor verstorben war und deshalb die Nachfolge nicht antreten konnte, die englischen Rosenkriege zwischen den Hausern York und Lancaster (1455?1485), der Devolutionskrieg (1667?1668), in dem Frankreich die erzwungene Zuordnung der Spanischen Niederlande zu den Habsburgischen in Spanien ausnutzte, der Spanische Erbfolgekrieg (1701?1714) um das ? durch zahlreiche inzestuose Verbindungen abgesicherte ? Erbe des osterreichischen Hauses Habsburg an die Spanische Linie, die Ludwig XIV. nicht anerkannte, der Osterreichische Erbfolgekrieg (1741?1748), der durch die ? in Europa zu dieser Zeit noch einzigartige ? Prazendenz des erstgeborenen Kindes nach habsburgischem Hausgesetz ausgelost wurde (der Preußenkonig Friedrich II. erkannte die Nachfolge Maria Theresias nicht an). Im osmanischen Reich hingegen war es beabsichtigt, die Thronfolge unter den Pratendenten ungeklart zu lassen, und die Thronfolge in hausinternem Machtkampf zu regeln: Der Pratendent, der ? als einziger ? uberlebte, war neuer Monarch, das sollte die Blutlinie stark erhalten. Hier gab es auch keine Prazendenz nach Status der Mutter.

Der genealogische Begriff der Devolution ist etwas weiter gefasst als die Folge am Thron im eigentlichen Sinne und umfasst auch die Ubergabe von Titeln, etwa Adelstiteln und Titularamtern ohne Regentschaft , im Allgemeinen: So ging das Amt des Deutschen Konigs im Hl. Romischen Reich, im Mittelalter noch ein Wahlamt, in der Neuzeit erblich auf den Sohn uber, und stand fur die Rolle als designierter Thronfolger als Romischer Kaiser , ein Amt, das aber von alters her immer durch die Wahl durch die Kurfursten vermittelt war. Auch Titel faktisch erloschener oder in großeren Staatsgebilden aufgegangener Titel ohne Inthronationszeremonie wurden weitergeben, so dass sich bei den Herrschern der Neuzeit in Europa zahlreiche Titel ansammelten, die in Personalunion mit der Thronfolge des hochsten Amts verbunden an den Thronfolger ubergingen. So war der hochste erbliche Regentschaftstitel der Habsburger (in der Zeit, als sie in der Regel auch das Romisch-deutsche Kaiseramt antraten) immer Konig von Bohmen, die Hl. Ungarische Konigswurde musste durch eine Kronungszeremonie vom Reichsrat bestatigt werden, Erzherzog von Osterreich ? als Titularanspruch der habsburgischen Stammlande ? war in der Neuzeit ein Titel aller Prinzen und Prinzessinnen ohne Inthronisation, der schon mit der Geburt verliehen wurde, um die Thronfolge abzusichern. Auch der Konig oder die Konigin von England tritt erblich die Amter des Staatsoberhauptes der Commonwealth Realm an, ohne dass es einen formalen Thron gabe.

Thronfolgeregelungen in einzelnen Monarchien

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  • Ulrich Schmidt: Konigswahl und Thronfolge im 12. Jahrhundert (= Forschungen zur Kaiser und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Bohmer, Regesta Imperii 7). Koln/Wien 1987.
  • Eduard Hlawitschka : Konigswahl und Thronfolge in frankisch-karolingischer Zeit. Darmstadt 1975.
  • Heinrich Mitteis: Die deutsche Konigswahl. Ihre Rechtsgrundlagen bis zur Goldenen Bulle. 2. erweiterte Auflage. Brunn u. a. 1944.