Ein
Subsidiar
(von
lat.
subsidium
?Hilfeleistung, Hilfe“) ist ein katholischer Geistlicher, der einer
Pfarrei
oder ahnlichen Institution als Unterstutzungskraft zugeteilt ist.
Der
Priester
oder
Diakon
ist dabei meist hauptamtlich in der kirchlichen Verwaltung (z. B.
Bischofliches Ordinariat
), in Vereinen oder Verbanden, in Schulen oder Hochschulen tatig oder zum Weiterstudium (zumeist Promotionsstudium) freigestellt; er kann sich aber auch bereits im Ruhestand befinden. Als Subsidiar ubernimmt er dazu zusatzlich in einer einzelnen Pfarrei, in einem
Pfarrverband
oder in einer anderen kirchlichen Einrichtung (z. B. Altenheim, Krankenhaus) seelsorgerische, großteils liturgische Aufgaben, die ihm vom
Bischof
beziehungsweise in dessen Auftrag offiziell ubertragen wurden. Er erfullt diese Aufgaben in Absprache mit dem zustandigen
Pfarrer
.
Das Amt ist im
Codex iuris canonici
nicht geregelt, die Modalitaten werden jeweils in den einzelnen Diozesen geordnet und in den Ernennungsurkunden festgelegt.
[1]
[2]
Die meisten Bistumer wunschen von Ruhestandspfarrern nach dem Amtsverzicht eine weitere seelsorgliche Betatigung, meist als Subsidiar.
[3]
- ↑
Ulrich Rhode SJ:
Vorlesungsskript ?Das Volk Gottes (Buch II des CIC) und der Verkundigungsdienst der Kirche (Buch III des CIC)“
, Stand: Marz 2014, S. 72f. (
online
).
- ↑
Karl-Heinz Selge:
Subsidiar
. In:
Walter Kasper
(Hrsg.):
Lexikon fur Theologie und Kirche
. 3. Auflage.
Band
9
. Herder, Freiburg im Breisgau 2000,
Sp.
1076
.
- ↑
Ulrich Rhode SJ:
Vorlesungsskript ?Das Volk Gottes (Buch II des CIC) und der Verkundigungsdienst der Kirche (Buch III des CIC)“
, Stand: Marz 2014, S. 69 (
online
).