Subsidiar

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Ein Subsidiar (von lat. subsidium ?Hilfeleistung, Hilfe“) ist ein katholischer Geistlicher, der einer Pfarrei oder ahnlichen Institution als Unterstutzungskraft zugeteilt ist.

Der Priester oder Diakon ist dabei meist hauptamtlich in der kirchlichen Verwaltung (z. B. Bischofliches Ordinariat ), in Vereinen oder Verbanden, in Schulen oder Hochschulen tatig oder zum Weiterstudium (zumeist Promotionsstudium) freigestellt; er kann sich aber auch bereits im Ruhestand befinden. Als Subsidiar ubernimmt er dazu zusatzlich in einer einzelnen Pfarrei, in einem Pfarrverband oder in einer anderen kirchlichen Einrichtung (z. B. Altenheim, Krankenhaus) seelsorgerische, großteils liturgische Aufgaben, die ihm vom Bischof beziehungsweise in dessen Auftrag offiziell ubertragen wurden. Er erfullt diese Aufgaben in Absprache mit dem zustandigen Pfarrer .

Das Amt ist im Codex iuris canonici nicht geregelt, die Modalitaten werden jeweils in den einzelnen Diozesen geordnet und in den Ernennungsurkunden festgelegt. [1] [2]

Die meisten Bistumer wunschen von Ruhestandspfarrern nach dem Amtsverzicht eine weitere seelsorgliche Betatigung, meist als Subsidiar. [3]

Einzelnachweise

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  1. Ulrich Rhode SJ: Vorlesungsskript ?Das Volk Gottes (Buch II des CIC) und der Verkundigungsdienst der Kirche (Buch III des CIC)“ , Stand: Marz 2014, S. 72f. ( online ).
  2. Karl-Heinz Selge: Subsidiar . In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon fur Theologie und Kirche . 3. Auflage. Band   9 . Herder, Freiburg im Breisgau 2000, Sp.   1076 .
  3. Ulrich Rhode SJ: Vorlesungsskript ?Das Volk Gottes (Buch II des CIC) und der Verkundigungsdienst der Kirche (Buch III des CIC)“ , Stand: Marz 2014, S. 69 ( online ).