Ein
Todeszeichen
oder
Signum mortis
(
lateinisch
) dient der Feststellung des
Todes
beziehungsweise der Eingrenzung des
Todeszeitpunktes
.
Bereits seit der Antike wurden verschiedene, im Allgemeinen optisch sichtbare, Todeszeichen (signa mortis) beschrieben. Bis ins 18. Jahrhundert verstand man unter ?Todeszeichen“ meist nicht die (diagnostischen) Anzeichen fur einen eingetretenen, sondern ? wie schon in der
Hippokratischen Medizin
[1]
? vor allem (prognostische) Hinweise auf einen bevorstehenden Tod.
[2]
Bei der
gerichtsmedizinischen
Untersuchung einer Leiche ist unter anderem die
Bestimmung des Todeszeitpunktes
fur die weiteren polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen von Bedeutung. Dabei bedient man sich fruher und spater Todeszeichen, namlich der Temperatur der Leiche und supravitaler Reaktionen.
Dabei ist die Kenntnis uber
supravitale
Reaktionen von entscheidender Bedeutung, da einzelne Zellen und Gewebe wahrend des so genannten
intermediaren Lebens
noch viele Stunden nach eingetretenem Hirntod auf außere Einflusse reagieren konnen.
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Wo sagt der Gesetzgeber, dass der Hirntod ein Zeichen ist?
Die Feststellung des
Hirntods
als vom Gesetzgeber anerkanntes Zeichen des Todeseintritts eines menschlichen Individuums ist vor allem vor
Organentnahmen
zum Zweck der
Organtransplantation
von besonderer Bedeutung. Als
intermediares Leben
wird danach der Zeitraum zwischen Hirntod und Absterben der letzten Korperzelle bezeichnet.
Zeichen fur den eingetretenen Hirntod sind
- weite, lichtstarre
Pupillen
- eine
zerebrale
Areflexie
(das Ausbleiben gehirngesteuerter
Reflexe
), wobei
spinale
Reflexe (vom Ruckenmark behandelte Reflexe) oft noch erhalten sind
- eine Null-Linie im
EEG
- ein mittels
Angiografie
oder
Doppler-Sonografie
feststellbarer Kreislaufstopp in den Hirnschlagadern (
Vertebralarterien
und
Karotiden
)
Im Allgemeinen reichen die
sicheren Todeszeichen
zur Feststellung des eingetretenen Todes aus. Diese konnen in fruhe und spate Zeichen unterteilt werden.
- Totenflecke
(Livor mortis) mit Auftreten etwa 20?60 Minuten p. m. (
post mortem
, das heißt nach Eintritt des Todes)
- Totenstarre
(Rigor mortis, Leichenstarre), beginnend mit der Kaumuskulatur und in der weiteren Folge zu den unteren Gliedmaßen absteigend. Wichtig ist die chronologische Reihenfolge, da gleichzeitiges Erstarren der Muskulatur bspw. auch bei Unterkuhlungen auftreten kann.
- die so genannten
mit dem Leben nicht zu vereinbarenden Verletzungen
wie die Trennung von Kopf und Rumpf, die komplette Durchtrennung des Rumpfes durch einen schweren Unfall oder durch Verletzung durch Waffen, Verkohlung des Korpers
Unsichere Todeszeichen
sind all diejenigen Erscheinungen, die auch bei lebenden Individuen angetroffen werden konnen, andererseits zwangslaufig p. m. auftreten.
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Bei derart lebenswichtigen Außerungen sollte mit moglichst aktuellen Einzelnachweisen belegt werden
Eine Sonderstellung zwischen
sicheren
und
unsicheren
Todeszeichen nimmt in der
Rettungsmedizin
das sogenannte Null-Linien-Elektrokardiogramm (-EKG) ein. Stellt ein
Notarzt
bei Abbrechen eines erfolglosen Wiederbelebungsversuches noch keine
sicheren Todeszeichen
im engeren Sinne fest, musste er mit der
Wiederbelebung
(bis zu 60 Minuten) fortfahren und das Eintreten der
sicheren Todeszeichen
abwarten. Der Notarzt muss jedoch kurzfristig weitere Notfalle beaufsichtigen, deshalb wird in einigen deutschen
Landern
die Aufzeichnung eines zehnminutigen
Null-Linien-EKG
als ausreichend gefordert. Begrunden lasst sich dies mit der gesicherten Annahme, dass nach zehn Minuten ohne ?aufgezeichnete Herzaktion“ keine spontane Reaktivierung des Herzens mehr stattfindet. Bis zum Eintreffen des Notarztes (mit den notigen Geraten) wird das Rettungsdienstpersonal die Wiederbelebung fortfuhren, solange keine sicheren Todeszeichen auftreten.
- Reinhold A. Frowein u. a.:
Todes Feststellung ? Todeszeitpunkt.
In: Johann-Christoph Student (Hrsg.):
Sterben, Tod und Trauer ? Handbuch fur Begleitende.
2. Auflage. Herder, Freiburg 2006, S. 227 ff.
- J. G. Jancke:
Abhandlung von der Ungewißheit der Kennzeichen des Todes und dem Mißbrauch, der mit ubereilter Beerdigung und Einbalsamierung vorgeht.
Nach J. J. Bruhier. Leipzig/Kopenhagen 1754.
- ↑
Helene Schadel:
ΘANATOΣ. Studien zu den Todesvorstellungen der antiken Philosophie und Medizin.
(Medizinische Dissertation Wurzburg 1974) Wellm, Pattensen, jetzt bei Konigshausen & Neumann, Wurzburg 1975 (=
Wurzburger medizinhistorische Forschungen.
Band 2),
ISBN 3-921456-01-0
, S. 94?114.
- ↑
Daniel Schafer
:
Signa mortis. Antike Vorgaben und spatmittelalterliche Auspragungen.
In:
Wurzburger medizinhistorische Mitteilungen.
Band 16, 1997, S. 5?13, insbesondere S. 5?6.
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