Todeszeichen

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Ein Todeszeichen oder Signum mortis ( lateinisch ) dient der Feststellung des Todes beziehungsweise der Eingrenzung des Todeszeitpunktes .

Bereits seit der Antike wurden verschiedene, im Allgemeinen optisch sichtbare, Todeszeichen (signa mortis) beschrieben. Bis ins 18. Jahrhundert verstand man unter ?Todeszeichen“ meist nicht die (diagnostischen) Anzeichen fur einen eingetretenen, sondern ? wie schon in der Hippokratischen Medizin [1]  ? vor allem (prognostische) Hinweise auf einen bevorstehenden Tod. [2]

Bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung einer Leiche ist unter anderem die Bestimmung des Todeszeitpunktes fur die weiteren polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen von Bedeutung. Dabei bedient man sich fruher und spater Todeszeichen, namlich der Temperatur der Leiche und supravitaler Reaktionen.

Dabei ist die Kenntnis uber supravitale Reaktionen von entscheidender Bedeutung, da einzelne Zellen und Gewebe wahrend des so genannten intermediaren Lebens noch viele Stunden nach eingetretenem Hirntod auf außere Einflusse reagieren konnen.

Die Feststellung des Hirntods als vom Gesetzgeber anerkanntes Zeichen des Todeseintritts eines menschlichen Individuums ist vor allem vor Organentnahmen zum Zweck der Organtransplantation von besonderer Bedeutung. Als intermediares Leben wird danach der Zeitraum zwischen Hirntod und Absterben der letzten Korperzelle bezeichnet.

Zeichen fur den eingetretenen Hirntod sind

  1. weite, lichtstarre Pupillen
  2. eine zerebrale Areflexie (das Ausbleiben gehirngesteuerter Reflexe ), wobei spinale Reflexe (vom Ruckenmark behandelte Reflexe) oft noch erhalten sind
  3. eine Null-Linie im EEG
  4. ein mittels Angiografie oder Doppler-Sonografie feststellbarer Kreislaufstopp in den Hirnschlagadern ( Vertebralarterien und Karotiden )

Sichere Todeszeichen

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Im Allgemeinen reichen die sicheren Todeszeichen zur Feststellung des eingetretenen Todes aus. Diese konnen in fruhe und spate Zeichen unterteilt werden.

Fruhe Veranderungen

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  • Totenflecke (Livor mortis) mit Auftreten etwa 20?60 Minuten p. m. ( post mortem , das heißt nach Eintritt des Todes)
  • Totenstarre (Rigor mortis, Leichenstarre), beginnend mit der Kaumuskulatur und in der weiteren Folge zu den unteren Gliedmaßen absteigend. Wichtig ist die chronologische Reihenfolge, da gleichzeitiges Erstarren der Muskulatur bspw. auch bei Unterkuhlungen auftreten kann.
  • die so genannten mit dem Leben nicht zu vereinbarenden Verletzungen wie die Trennung von Kopf und Rumpf, die komplette Durchtrennung des Rumpfes durch einen schweren Unfall oder durch Verletzung durch Waffen, Verkohlung des Korpers

Spate Veranderungen

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Unsichere Todeszeichen

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Unsichere Todeszeichen sind all diejenigen Erscheinungen, die auch bei lebenden Individuen angetroffen werden konnen, andererseits zwangslaufig p. m. auftreten.

Besonderheit der Rettungsmedizin

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Eine Sonderstellung zwischen sicheren und unsicheren Todeszeichen nimmt in der Rettungsmedizin das sogenannte Null-Linien-Elektrokardiogramm (-EKG) ein. Stellt ein Notarzt bei Abbrechen eines erfolglosen Wiederbelebungsversuches noch keine sicheren Todeszeichen im engeren Sinne fest, musste er mit der Wiederbelebung (bis zu 60 Minuten) fortfahren und das Eintreten der sicheren Todeszeichen abwarten. Der Notarzt muss jedoch kurzfristig weitere Notfalle beaufsichtigen, deshalb wird in einigen deutschen Landern die Aufzeichnung eines zehnminutigen Null-Linien-EKG als ausreichend gefordert. Begrunden lasst sich dies mit der gesicherten Annahme, dass nach zehn Minuten ohne ?aufgezeichnete Herzaktion“ keine spontane Reaktivierung des Herzens mehr stattfindet. Bis zum Eintreffen des Notarztes (mit den notigen Geraten) wird das Rettungsdienstpersonal die Wiederbelebung fortfuhren, solange keine sicheren Todeszeichen auftreten.

  • Reinhold A. Frowein u. a.: Todes Feststellung ? Todeszeitpunkt. In: Johann-Christoph Student (Hrsg.): Sterben, Tod und Trauer ? Handbuch fur Begleitende. 2. Auflage. Herder, Freiburg 2006, S. 227 ff.
  • J. G. Jancke: Abhandlung von der Ungewißheit der Kennzeichen des Todes und dem Mißbrauch, der mit ubereilter Beerdigung und Einbalsamierung vorgeht. Nach J. J. Bruhier. Leipzig/Kopenhagen 1754.

Einzelnachweise

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  1. Helene Schadel: ΘANATOΣ. Studien zu den Todesvorstellungen der antiken Philosophie und Medizin. (Medizinische Dissertation Wurzburg 1974) Wellm, Pattensen, jetzt bei Konigshausen & Neumann, Wurzburg 1975 (= Wurzburger medizinhistorische Forschungen. Band 2), ISBN 3-921456-01-0 , S. 94?114.
  2. Daniel Schafer : Signa mortis. Antike Vorgaben und spatmittelalterliche Auspragungen. In: Wurzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 16, 1997, S. 5?13, insbesondere S. 5?6.