Sexueller Missbrauch von Kindern

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sexueller Missbrauch von Kindern (auch sexueller Kindesmissbrauch ) oder sexuelle Gewalt an Kindern (auch sexualisierte Gewalt gegen Kinder ) bezeichnet nach sozialwissenschaftlicher Definition ?jede sexuelle Handlung, die an oder vor Madchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund korperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen konnen“. [1]

Die sexuellen Handlungen konnen mit, an, vor oder unter Einbeziehung von Kindern erfolgen. Sie konnen also Korperkontakt beinhalten (sogenannte Hands-On-Taten ) oder nicht ( Hands-Off-Taten ). Hands-On-Taten reichen von fluchtigen Beruhrungen uber Manipulationen an den Genitalien des Kindes bis hin zu oraler, vaginaler oder analer Penetration. Als Hands-Off-Tat zahlt beispielsweise das Masturbieren vor Kindern oder die Anstiftung eines Kindes zu masturbationsahnlichen Beruhrungen der eigenen Genitalien.

Die Tater konnen Erwachsene, Jugendliche oder andere Kinder sein. Sie sind uberwiegend mannlichen Geschlechts und oft aus dem sozialen Nahraum des Kindes. Zwischen Kind und Tater besteht in der Regel ein Machtgefalle, oft ein Abhangigkeits-, und nicht selten ein Vertrauensverhaltnis. Entgegen landlaufiger Meinung ist die Mehrheit der Tater nicht padophil .

Sexueller Missbrauch von Kindern ist fast uberall auf der Welt eine Straftat, ebenso die Erstellung, der Besitz und der Konsum von Kinderpornografie . Das Schutzalter ist kulturell sehr verschieden und weltweit unterschiedlich geregelt. Es variiert weltweit zwischen 12 und 18 Jahren, meist liegt es bei 14 oder 16 Jahren. Sexueller Missbrauch an Kindern wird dadurch unterschieden von sexueller Missbrauch von Jugendlichen bzw. von Schutzbefohlenen mit hoherer Schutzaltersgrenze. Der Missbrauch ist oft schwer zu beweisen, hat dann aber in der Regel lange Haftstrafen fur den Tater zur Folge.

Die Opfer werden meist traumatisiert und in ihrer Entwicklung beeintrachtigt; es kann zu psychischen Storungen kommen, die lebenslang anhalten konnen.

Definition [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In ihrem Terminologischen Exkurs weisen die Sexualwissenschaftler Ahlers, Schaefer und Beier darauf hin, dass weder in der wissenschaftlichen Literatur noch im gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema sexueller Ubergriffe auf Kinder eine ?einheitliche Begriffsverwendung“ herrsche und deshalb in der offentlichen Diskussion ?nicht zutreffend zwischen den verschiedenen zugehorigen Begriffen differenziert“ werde. [2]

Der Forschungsverbund ?Gewalt gegen Manner“ erwahnt im Abschlussbericht seiner Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch von Jungen verschiedene ?Definitionstypen“ ? enge, weite, gesellschaftliche, feministische, entwicklungspsychologische und klinische Definitionen, doch eine ?allgemeingultige“ vermogen auch diese Autoren nicht zu erkennen. Sie empfehlen allerdings Formulierungen, die nicht zwingend unterstellen, dass Tater stets mannlichen und Opfer immer weiblichen Geschlechts sind. Sie zitieren Dirk Bange , fur den es eine ?allgemein akzeptierte und fur alle Zeiten gultige Definition“ nicht geben konne. [3]

Bange und Deegener definieren sexuellen Missbrauch von Kindern als ?jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund korperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Tater nutzt seine Macht- und Autoritatsposition aus, um seine eigenen Bedurfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen“. [4]

Beim sexuellen Missbrauch von Kindern als Begriff, ist das Wort ? Missbrauch “ von zentraler Bedeutung: Sexueller Missbrauch eines Kindes bedeutet stets eine Verletzung seines Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung , sei es durch eine sexuelle Handlung gegen den Willen des Kindes oder durch Ausnutzung seiner sich noch im Entwicklungsstadium befindenden sexuellen Selbstbestimmungsfahigkeit. Ab welchem Alter eine solche Selbstbestimmungsfahigkeit sicher vermutet oder vorausgesetzt wird, ist stark kulturabhangig. Beispielsweise wird in den meisten Kulturen das heiratsfahige Alter mit einer gewissen sexuellen (nicht notwendigerweise sozialen) Autonomie verknupft. Im deutschen Recht wird die Einwilligungsfahigkeit eines Kindes in sexuelle Handlungen, mithin seine sexuelle Autonomie, generell verneint , sodass sich hier das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung im Kindesalter als Recht auf eine von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen freie Gesamtentwicklung widerspiegelt.

In der Sexualethik wird in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen einfacher Zustimmung (engl. simple consent ) und wissentlicher Zustimmung (engl. informed consent ). Hier geht es darum, ob eine Person uberhaupt so weit in der Lage ist, die Folgen der betreffenden Zustimmung bzw. Handlung abzusehen, dass man uberhaupt von Zustimmung sprechen kann: dies setze ein umfassendes Begreifen des Geschehens und seiner voraussehbaren Folgen voraus.

Die juristisch relevante Alters- und Reifestufe wird im Begriff des Schutzalters gefasst. Aus Sicht von Bretz et al. (1994) wird die Beteiligung von noch nicht ausgereiften Kindern und Jugendlichen an sexuellen Aktivitaten als sexueller Missbrauch von Kindern definiert, denen sie nicht verantwortlich zustimmen konnen, weil sie noch nicht in der Lage sind, sie in ihrer Tragweite zu erfassen.

Obgleich in der Literatur (und im Strafrecht vieler Staaten) mit dem Begriff sexueller Missbrauch von Kindern meist alle sexuellen Handlungen mit Kindern gemeint sind (manche Studien untersuchen nur Falle, in denen der Tater erwachsen ist oder eine bestimmte Altersdifferenz vorliegt, rechnen dann aber meist gewaltsame sexuelle Ubergriffe unter Gleichaltrigen mit ein), ist diese (aus dem Strafrecht ubernommene) Begriffsverwendung problematisch, denn sie steht nicht von vornherein im Einklang mit der hier angegebenen Definition von Bange und Deegener, da ein Fehlen der sexuellen Selbstbestimmungsfahigkeit auch alterer Kinder und mithin die Missbrauchlichkeit (im Sinne dieser Definition) auch beiderseitig gewollter sexueller Handlungen mit alteren Kindern zumindest nicht nachgewiesen ist. Auch weicht die strafrechtliche von der psychologischen Definition dahingehend ab, dass laut polizeilichen Ermittelungsergebnissen in Deutschland uber die Halfte der angezeigten Sexualkontakte mit Kindern nicht mit offenkundiger Gewalt, Drohung oder Machtmissbrauch einhergehen [5] und somit bei einem Teil der Missbrauchsfalle das Ausnutzen einer Macht- und Autoritatsposition des Taters, wie Bange und Deegener sie in ihrer Definition fur das Vorliegen eines sexuellen Missbrauchs von Kindern fordern, fraglich ist. Zudem unterscheiden sich die strafrechtlichen Bestimmungen verschiedener Staaten und tragen zu einer uneinheitlichen Verwendung des Begriffs in der Literatur bei.

Der Umstand der Kulturabhangigkeit des Alters, ab dem die Fahigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung angenommen wird, wird von Padosexuellen haufig angefuhrt, um die Problematik padosexueller Kontakte zu relativieren und sie als hinnehmbar darzustellen. Unabhangig von Kulturvarianten basiert eine solche Betrachtung auf positiven Annahmen (?wir wollen es beide und haben uns lieb“) und lasst die spezifische leichtere Traumatisierbarkeit von Kindern außer Acht oder stellt deren Traumatisierbarkeit durch gewaltfreie sexuelle Kontakte grundsatzlich infrage.

Formen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Ein Großteil sexuellen Missbrauchs wird wohl weltweit im familiaren oder naheren Umfeld der Opfer begangen. Der andere Punkt sind Gewaltverbrechen von Tatern an ihm vorher unbekannten Opfern. Die Thematik der Kinderprostitution nimmt eine Zwischenstellung ein.

Es kann aus Sicht der Psychologie zwischen verschiedenen Missbrauchsformen unterschieden werden. Hierzu gehoren der Missbrauch:

Die sexuellen Handlungen konnen also mit, an, vor oder unter Einbeziehung von Kindern erfolgen und Korperkontakt beinhalten (sogenannte Hands-On-Taten ) oder ihn ausschließen, wie es bei den sogenannten Hands-Off-Taten der Fall ist. [6] Dazu werden beispielsweise Besitz und Konsum von Kinderpornografie gerechnet oder die Anstiftung eines Kindes zum gemeinsamen Pornografiekonsum . Die Bandbreite der Taten reicht unter vielem anderen von ?voyeuristischem Taxieren des kindlichen Korpers“ und fluchtigen Beruhrungen uber Manipulationen an den Genitalien des Kindes oder durch das Kind an den eigenen Genitalien bis zu oraler, vaginaler oder analer Penetration (?außerst selten“ [7] ). Missbrauchshandlungen zu fotografieren oder zu filmen, wird ebenfalls unter den Begriff des sexuellen Missbrauchs subsumiert. [8]

Ein erheblich anwachsendes Problem stellt die Kinderpornografie als scheinbare Hands-Off-Variante des sexuellen Kindesmissbrauchs dar, die sich im sogenannten Darknet erheblich verbreitet hat. Bereits im Jahr 2005 wiesen Ahlers und Kollegen auf das in großem Umfang wachsende Problem hin, das mit der Herstellung, Nutzung und Verbreitung kinderpornografischer Produkte verbunden war und mit der Fortentwicklung technischer Moglichkeiten einerseits und der Anonymitat des Internets andererseits schon damals ?erheblich zugenommen“ hatte. ?Die Herstellung von Kinderpornographie“, so die Autoren unmissverstandlich, ?ist Dokumentation von sexuellem Kindesmissbrauch“, der Konsum ?mittelbarer sexueller Kindesmissbrauch“ und Verkauf und Verbreitung ?sexualwirtschaftliche Ausbeutung von Kindern zu kommerziellen Zwecken“. [9]

Zur Behauptung der Einvernehmlichkeit [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Sexuelle Erfahrungen mit mehr als funf Jahre alteren Personen bewerten die Betroffenen oft nicht als sexuellen Missbrauch: In einer Zufallsstichprobe von danischen Schulern [10] taten dies nur 40 % (einschließlich der Angabe ?vielleicht“) und in einer ahnlichen Studie unter norwegischen Schulern [11] nur 16 % (33 % waren sich unsicher, 51 % verneinten ausdrucklich). Unter den norwegischen Schulerinnen bewerteten 26 % ihr Erlebnis positiv und 46 % negativ. Dagegen war die Bewertung der mannlichen Mitschuler uberwiegend positiv (71 % zu 9 %). In 13 % der Falle berichten die Schuler von Gewaltanwendung und in 20 % der Falle von Einschuchterung und Erpressung. Bei 6 % der Falle handelte es sich um Inzest. Allerdings wurde wegen des hoheren Schutzalters in Danemark und Norwegen (15 bzw. 16 Jahre) bei den Studien teilweise auch der Missbrauch von Jugendlichen erfasst. In der norwegischen Studie waren die Betroffenen zum Tatzeitpunkt im Median 14 Jahre alt.

Auch als vermeintlich einvernehmlich angesehene sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen sind in den meisten Landern allerdings strafbar. Die Strafbarkeit grundete sich ursprunglich auf sittlich-moralische Vorstellungen, wird aber auch von der modernen Sexualwissenschaft mitgetragen, wobei man sich auf folgende Hauptbegrundungen stutzt:

Nach dem Modell der ?Disparitat der Wunsche“ bzw. der ?Ungleichzeitigkeit“ liegen bei Kindern und Erwachsenen unterschiedliche Ausgangsbedingungen vor, die eine Beziehung zu gleichen Voraussetzungen unmoglich machen. Die sexuellen Bedurfnisse des Erwachsenen korrelieren entwicklungspsychologisch nicht mit den Wunschen des Kindes. Kinder sind zwar zu sexuellen Gefuhlen fahig, diese unterscheiden sich aber fundamental von der Sexualitat eines Erwachsenen, dessen sexuelle Entwicklung bereits abgeschlossen ist. Da das Kind die Sexualitat des Erwachsenen nicht kennt, kann es auch dessen Perspektive nicht einnehmen. Es kann nicht erfassen, aus welchen Beweggrunden ein sexuell motivierter Erwachsener seine Nahe sucht. Kinder konnen deshalb zwar ?willentlich“ (fachlich simple consent ), aber nicht ?wissentlich“ (fachlich informed consent ) in sexuelle Handlungen einwilligen. [12] [13]

Die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes soll nicht nur vor gewalttatigen Ubergriffen, sondern auch vor subtilen Manipulationen geschutzt werden. Zwischen Erwachsenen und Kindern besteht ein naturgegebenes Machtgefalle hinsichtlich Faktoren wie Lebenserfahrung, geistig-seelischer Reife oder der Fahigkeit, den eigenen Standpunkt zu verbalisieren. Zusatzlich befinden sich Kinder gegenuber ihren naheren Bezugspersonen in einem Zustand emotionaler Abhangigkeit, da sie auf deren Zuwendung existenziell angewiesen sind. Diese komplexen Abhangigkeitsverhaltnisse bergen die Gefahr, dass der Erwachsene seine Uberlegenheit bewusst oder unbewusst ausnutzt, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu bewegen, die nicht dem wirklichen Willen des Kindes entsprechen.

Auch wenn sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen nicht zwangslaufig zu psychotraumatischen Schaden fuhren, ist das Gefahrdungspotential fur das Kind so groß, dass eine Legalisierung solcher Kontakte als grundsatzlich unverantwortbar betrachtet wird. [14]

In Deutschland kann jedoch das Gericht seit 1. Juli 2021 gem. § 176 Abs. 2 StGB von einer Bestrafung einvernehmlicher sexueller Handlungen absehen, wenn der Unterschied zwischen dem Jugendlichen und dem Kind im Alter und Entwicklungsstrand oder Reifegrad gering sind, es sei denn, dass der Jugendliche die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Kindes ausnutzt.

Tater [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Geschlecht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die meisten Studien kommen zu dem Ergebnis, dass sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern in etwa 80 bis 90 Prozent der Falle durch Manner und mannliche Jugendliche begangen wird. [15] [16] Der Anteil der Taterinnen wird meist auf 1 bis 20 % geschatzt. [15] Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wies fur das Jahr 2018 in Deutschland einen Anteil von 4,5 % Tatverdachtige weiblichen Geschlechts aus. [17]

Es wird davon ausgegangen, dass Taterinnen oft das Bewusstsein fehle, dass es sich bei ihrem Verhalten um sexuellen Missbrauch handelt. Frauen missbrauchen vorwiegend jungere Kinder. [18] (siehe auch Perversionen der Frau .) Ursula Enders schrieb 1995: ?Sexuelle Gewalt durch Frauen ist ein Thema, dessen Aufarbeitung an den vermeintlichen Grundlagen des Patriarchats ruttelt. Es hinterfragt die Gultigkeit eines vereinfachten ≫Tater-Opfer-Schemas≪, das stets von mannlicher Macht gegenuber weiblicher Ohn-Macht ausgeht.“ [19]

In der feministischen Gewalt-Diskussion seit den 1980er Jahren dauerte es laut Carol Hagemann-White einige Jahre, bis die Einsicht integriert wurde, dass auch Jungen sexuell missbraucht werden und auch Frauen Taterinnen sein konnen. [20]

Typen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Laut dem Unabhangigen Beauftragten fur Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gibt es kein einheitliches Taterprofil. Als wesentliches Motiv wird der Wunsch identifiziert, ?Macht auszuuben und durch die Tat das Gefuhl von Uberlegenheit zu erleben“. [16] Wissenschaftliche Publikationen machen padophil veranlagte Tater fur etwa 30 bis 50 Prozent der Ubergriffe verantwortlich. Die restlichen Taten werden von sogenannten Ersatz- oder Ausweichtatern begangen, deren sexuelles Interesse auf Erwachsene ausgerichtet ist. [21] Der Begriff Padosexualitat wurde eingefuhrt, um entsprechende Handlungen zu benennen, die unabhangig von einer Padophilie erfolgen. [22] [23]

Die Tater sind Erwachsene, aber auch Jugendliche oder andere Kinder, nicht immer, aber uberwiegend mannlichen Geschlechts und oft aus dem sozialen Nahraum des Kindes. [24] Eberhard Schorsch (1971) klassifizierte die typischen Tatergruppen nach folgenden Bereichen: [25] Kontaktarme und retardierte Jugendliche, sozial randstandige Jugendliche, sozial Desintegrierte in mittleren Lebenslagen sowie erotisierte padagogische Beziehungen und Alterspadophilie.

Klaus Michael Beier (1995) unterschied Tater mit primarem Interesse am Kind (sexuelle Erregung nahezu ausschließlich durch kindliche Stimuli auslosbar) und sekundarem Interesse am Kind (Kind als Partnerersatz). Bei padophilen Straftatern fanden sich genauso wie bei Inzesttatern Personen mit primarem oder sekundarem Interesse am Kind.

Ulrich Rehder (1996) unterschied bei inhaftierten Straftatern nach depressiven ( neurotischen ), nach Autonomie strebenden, sozial randstandigen und sozial angepassten Tatern. [26]

Folgen fur das Kind [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die unmittelbaren Auswirkungen von sexuellem Missbrauch auf ein Kind sind sehr unterschiedlich und bei Taten durch nahe Bezugspersonen ( Traumabindung , Verratstrauma), Missbrauch uber viele Jahre und mangelnder Unterstutzung des Kindes im familiaren Umfeld destruktiver. [27] Die Auswirkungen sind abhangig von Alter und Dauer, von den Begleitumstanden der Taten sowie den anderen Risikofaktoren in der Entwicklung (z. B. Vernachlassigung und korperliche Misshandlung ), außerdem spielen Geheimhaltung, Verleugnung durch Erwachsene, Tater-Opfer-Umkehr , Stigmatisierung der Opfer, notwendige Zeugenaussagen vor Polizei, Anwalt und Gericht sowie die große Aufmerksamkeit im Rahmen der (fur die Strafverfolgung notwendigen) juristischen Aufarbeitung eine Rolle.

Psychische Auffalligkeiten konnen enthemmtes, triebhaftes Verhalten bei Kleinkindern mit ungewohnlich aktivem Interesse an den eigenen Genitalien oder denen anderer Kinder, soziale und intime Distanzlosigkeit gegenuber Fremden, nicht altersgemaße sexuelle Aktivitaten mit Gleichaltrigen, exzessive Masturbation , spielerische Imitation und Nachvollziehen der Tat, Exhibieren und sexuell provozierendes Auftreten sein sowie ein erhohtes Risiko, erneut Opfer sexuellen Missbrauchs zu werden. Im Schulkind- und Jugendalter zeigen sich haufig zusatzlich eine Blockierung und Angst in der Sexualentwicklung, funktionelle Sexualstorungen , Promiskuitat , sexuell aggressives Verhalten gegenuber anderen Kindern, Vernachlassigung der Korperhygiene und eine gestorte Geschlechtsrollenidentitat.

Wenn die unmittelbare Krise voruber ist, brauchen viele Kinder weiterhin, auch spater im Erwachsenenalter, weitere professionelle Hilfe. Es kann sich eine Posttraumatische Belastungsstorung oder eine Komplexe Posttraumatische Belastungsstorung entwickeln, abhangig vom Alter und Erleben des Kindes, von seinen Bewaltigungsmoglichkeiten und dem Umfeld.

Sexueller Missbrauch in der Kindheit verursacht haufig die Entwicklung einer chaotischen Bindungsstorung bzw. einer Borderline-Personlichkeitsstorung .

Als Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs gelten außerdem:

Integrationsstorung: Jeder Mensch ist darauf angewiesen, das, was ihm widerfahrt, gedanklich einzuordnen und zu verarbeiten. Einem Kind sind die Handlungen des Erwachsenen beim sexuellen Ubergriff unverstandlich: Es versteht oft die Welt nicht mehr und kann das Geschehen in seine Welt und seine Geschichte nicht integrieren.

Vertrauensbruch: Ein Kind lebt gewissermaßen davon, dass es seinen Eltern Vertrauen entgegenbringt. Dieses Vertrauen ist fur das Kind die einzige Quelle von Sicherheit in einer ansonsten unsicheren und gefahrlichen Welt. Wird dieses Vertrauen von den Eltern durch Handeln oder passive Mitwisserschaft verraten, so zerbricht fur das Kind die Basis jeglicher Sicherheit.

Unausweichbarkeit: Ein Erwachsener kann sich, auch wenn die Situation noch so schrecklich ist, zumindest emotional distanzieren (?das bin nicht ich“, ?das ist nicht meine Welt“). Ein Kind kann das nicht. Es kennt nur die eine Welt, die seiner Familie. In dieser Welt wurde es verraten und missbraucht und hat keine Ausweichmoglichkeit außer den Welten, die schon Produkt psychischer Storungsbilder sein konnen.

Es gibt Hinweise auf mogliche neurologische Effekte von Kindesmissbrauch in mehreren Hirnregionen. [28] Die Konsequenz einer Traumatisierung ist die Unfahigkeit, das Geschehen im biografischen Gedachtnis abzuspeichern. Es wird aufgesplittert in Teilen gespeichert. Aufgrund der hohen emotionalen Ladung (bspw. erlebte Todesangst) kann es jedoch nicht vergessen werden. Durch Trigger wird es in Flashbacks und Albtraumen wiedererlebt, als wurde die Tat in der Gegenwart geschehen. Spatfolgen sind daher Storungen der allgemeinen Entwicklung, geringes Selbstwertgefuhl , sowie haufig eine nicht organische bedingte Teilamnesie . Auch tiefsitzende Begleiterkrankungen, sogenannte komorbide Storungsbilder konnen auftreten:

Betroffene berichten selbst, dass sie am haufigsten mit einer emotional instabilen Personlichkeitsstorung vom Borderline-Typus , schizophrenen und psychotischen Storungen fehldiagnostiziert wurden. [29] [30] Weitere Fehldiagnosen sind Besessenheit und ADHS . [31]

Eine Studie des National Institute on Drug Abuse kam zu dem Ergebnis, dass in der Kindheit sexuell missbrauchte Frauen ein fast doppelt so hohes Risiko haben, an Depressionen oder der Generalisierten Angststorung zu erkranken. Alkohol - oder Drogensucht liegt im Vergleich zur Normalbevolkerung etwa dreimal so haufig vor. [32]

Haufig werden Jungen trotz der sexualisierten Gewalt erregt und ejakulieren oder bekommen einen Orgasmus, obwohl sie den Ubergriff als unangenehm und gewaltsam erleben. Die korperliche Reaktion lost bei ihnen Verwirrung, Scham- und Schuldgefuhle aus und fuhrt zu einer massiven Verunsicherung. Es fallt ihnen sehr schwer, daruber zu sprechen. [33]

Opfer, die die Gewalterfahrungen nicht ausreichend verarbeiten konnten, konnen auch ihrerseits zu Tatern werden. Aus der Therapie sind solche Tater-Opfer-Tater-Kreislaufe uber mehrere Generationen bekannt. Jedoch wird selbst von den mannlichen Opfern (die zum Zeitpunkt des Missbrauchs junger als 16 Jahre alt waren und inklusive der Opfer sexueller Gewalt durch Gleichaltrige) nur eine Minderheit von 5 Prozent spater wegen eines Sexualdelikts (beliebiger Art) verurteilt. Dennoch ist dieser Anteil etwa 8-mal so hoch wie bei Jungen, die sexuell nicht missbraucht wurden. Von denjenigen Jungen, die zum Zeitpunkt des Missbrauchs mindestens 12 Jahre alt waren, werden 9 Prozent spater wegen eines Sexualdelikts verurteilt. [34]

Untersuchungen haben gezeigt, dass vor allem bei dissoziativen Identitatsstorungen , Essstorungen und Borderline-Personlichkeitsstorungen in der Kindheit sexueller Missbrauch vorlag. Dies bedeutet nicht, dass Personen, bei denen diese Storungen diagnostiziert wurden, zwangslaufig sexuell missbraucht wurden. Ebenso bedeutet dies nicht, dass jeder, der in der Kindheit sexuell missbraucht wurde, eine dieser Storungen entwickeln muss. Hier ist lediglich ein statistischer Zusammenhang zu erkennen, der die Annahme stutzt, dass schwere Traumata in der Kindheit, wie sexueller Missbrauch, eine dieser Storungen verursachen konnen. [35] [36]

Sexueller Missbrauch hat oft Folgen fur Partner und Angehorige bis in die nachste Generation. Opfer konnen an Impulsdurchbruchen und sexuellen Storungen leiden, die ihre Partnerschaft gefahrden, oder sie sind uberhaupt nicht in der Lage, eine Partnerschaft einzugehen oder sich emotional fur einen Menschen zu offnen.

Aufklarung von Verdachtsfallen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Hinweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Allgemeine Hinweise konnen sein: Sich selbst oder andere verletzende Handlungen, Ruckzug, Beruhrungsangste, Distanzlosigkeiten, stark sexualisierte Sprache, auffalliges Spielen mit den eigenen Genitalien . [37] Symptome wie ungeklarte Verhaltensauffalligkeiten, deutlicher Leistungsabfall, sekundares Einnassen und Einkoten , Bauchschmerzen, Magersucht sowie dissoziative Storungen , die sich beispielsweise in neurogenen Symptomen wie Lahmungen oder Bewegungsstorungen ohne neurologischen Befund zeigen, konnen auf eine sexuelle Missbrauchssituation hinweisen, [38] allerdings auch eine Fehlinterpretation solcher Indikatoren sein. [39]

Zu beachten sind jeweils die individuell immer unterschiedlichen Situationen von Familien und Personlichkeiten und Reaktionen der Kinder. [37] Im Rahmen einer medizinischen Anamnese und Untersuchung geben die Zusammenschau von Aussagen des Kindes, Verletzungen der Genital- und Analregion ( Kohabitationsverletzungen ) [40] , der Nachweis von Sperma , das Auffinden von Fremdkorpern in Vagina oder After , der Nachweis sexuell ubertragbarer Krankheiten und sexuell auffalliges Verhalten des Kindes Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch. Hinweisgebend sind auch Spuren von Verletzungen bei gleichzeitiger korperlicher Gewalt und sexuellem Missbrauch. Dazu gehoren sturzuntypische Verletzungen, unterschiedlich alte und zum Teil unbehandelte Verletzungen, verzogertes Aufsuchen eines Arztes und haufige Arztwechsel sowie Zeichen der Vernachlassigung (reduzierter Allgemein- und Ernahrungszustand, Untergewicht und Entwicklungsstorungen). Beim Gesprach mit den Eltern finden sich oft Schutzbehauptungen, die das vorliegende Verletzungsmuster nicht erklaren konnen. [41]

Bei der Untersuchung zur Feststellung eines sexuellen Missbrauchs ist die Kenntnis der untersuchenden Arzte bzw. Rechtsmediziner zu Untersuchungstechniken, Normvarianten kindlicher anogenitaler Strukturen mit Abgrenzung zu missbrauchsassoziierten Befunden und Heilungsverlaufen entscheidend. Das Ergebnis ist oft unsicher. [42]

Methoden der forensischen Analyse mussen wissenschaftlichen Standards genugen. Wiederholtes, drangendes Stellen von Suggestivfragen an potentiell betroffene Kinder kann dazu fuhren, dass ein Missbrauch falschlich nahegelegt wird (vgl. Wormser Prozesse ).

Missbrauchsfalle an Schulen bleiben oft uber Jahre unentdeckt. Zu den Grunden hierfur werden beispielsweise Abhangigkeiten unter Kollegen, gute kollegiale Kontakte der Tater, Uberforderung der anderen Lehrkrafte und der Anspruch der Tater auf Datenschutz gegenuber ihren Kollegen genannt. [43]

Zur Frage von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch weisen Volbert und Galow auf mogliche Risiken hin. Es wurden

?... Erfahrungen vorliegen, dass manche Bemuhungen, sexuellen Missbrauch aufzudecken, auch ausgepragte unerwunschte Effekte haben konnen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Ausdeutungen von Verhaltensauffalligkeiten als Hinweis auf sexuellen Missbrauch (so genannte ?Aufdeckungsarbeit‘). Da es kein sexuelles Missbrauchs-Syndrom und keine fur Missbrauch spezifischen Symptome oder Storungsbilder gibt, sind solche Ansatze nicht zielfuhrend. Sie konnen sogar negative Effekte haben: Die Interpretation von unspezifischen Verhaltensauffalligkeiten als Hinweis fur sexuellen Missbrauch kann zu Befragervoreinstellungen und einseitigen, suggestiven Befragungen von Kindern fuhren, die wiederum Induktionen von nicht erlebnisentsprechenden Aussagen bzw. sogar von Pseudoerinnerungen an entsprechende Erlebnisse zur Folge haben konnen […].“

? Renate Volbert, Anett Galow [44]

Entscheidung vor Gericht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Beim Verdacht auf Kindesmissbrauch steht meist Aussage gegen Aussage. Zum Nachweis und zur Entlastung kommen vor allem medizinische und psychologische Gutachten zum Einsatz. Der Nutzen von Lugendetektoren zur Aufdeckung von Falschbeschuldigungen und -verdachtungen ist wissenschaftlich umstritten, ihr Einsatz weltweit daher selten (Rechtslage siehe dort). [45]

Ermittlung von Personen in Kinderpornografie [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Projekt Stop Child Abuse bittet Europol die Bevolkerung auf einer Webseite, Alltagsgegenstande aus kinderpornografischem Film- und Fotomaterial zu identifizieren. Europol verspricht sich dadurch Hinweise zu Opfer, Tatorten und Tatern. [46]

Nationales: Rechtslage und Daten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Laut Statista ist in Deutschland die Anzahl der polizeilich erfassten Taten, bei denen Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch wurden, von rund 14.000 im Jahr 2009 auf 16.686 bis 2020 gestiegen. Es wird davon ausgegangen, dass die Dunkelziffer deutlich hoher liegt. [47]

Ubersicht deutschsprachiger Rechtskreis [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Sexueller Missbrauch von Kindern ist strafbar, in Deutschland nach § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern), nach § 176a StGB (sexueller Missbrauch von Kindern ohne Korperkontakt mit dem Kind), nach § 176b StGB (Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern), § 176c StGB (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern), § 176d StGB (sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge), in Osterreich nach § 206 StGB (schwerer Missbrauch) und nach § 207 StGB (Missbrauch) und in der Schweiz nach Artikel 187 StGB .

Land Altersgrenze Altersunterschied (1) Strafmundigkeit Rechtsbestimmung Strafrahmen Verjahrungsfrist [48]
Deutschland 14 Jahre ? 14 Jahre Sexueller Missbrauch von Kindern ( § 176 StGB , bei Taten ohne Korperkontakt § 176a, Vorbereitungshandlungen § 176b ; Qualifikationstatbestande : schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176c StGB, mit Todesfolge § 176d StGB ) 3 Monate (bei Vorbereitungshandlungen) ? lebenslanglich (bei Todesfolge) 5?30 Jahre (nach Hohe der Strafdrohung)
Die Verjahrung ruht gem. § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB bis zum 30. Geburtstag des Opfers [49]
Osterreich 14 Jahre 4 Jahre (12 Jahre)
erschwert ( § 206 StGB ):
3 Jahre (13 Jahre)
14 Jahre Sexueller Missbrauch von Unmundigen (§ 207 StGB; erschwert § 206, Missbrauch eines Autoritatsverhaltnisses § 212; vermindert Sittliche Gefahrdung § 208 ) 6 Monate ? lebenslanglich (bei Todesfolge) 5 Jahre ? unverjahrbar (nach Schwere der Tat)
Schweiz 16 Jahre 3 Jahre 10 Jahre Sexuelle Handlungen mit Kindern ( Artikel 187 StGB ) Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre (Erschwernis fallt unter sonstige allgemeine Sexualdelikte) 10 Jahre, mindestens aber bis zum 25. Geburtstag des Opfers ? unverjahrbar (nach Alter des Opfers und Taters)
(1)  
vermindernder Altersunterschied zwischen Tater und Opfer: allfallig in Klammer: Alter des Opfers, unter dem prinzipiell ein Delikt vorliegt

Internationales und Volkerrecht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Basis der internationalen Bestimmungen ist die UN- Kinderrechtskonvention von 1989, wobei dort nicht sexuelle Handlungen an sich thematisiert wurden. Sexuelle Gewalt in hauslichem Umfeld fallt unter das Grundrecht auf eine gewaltfreie Erziehung . In zwei Zusatzprotokollen wurden ? neben dem Problem der Kindersoldaten ? Kinderhandel und insbesondere Kinderprostitution und Kinderpornografie geachtet.

Europarecht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Europaische Union hat sich erstmals mit dem Rahmenbeschluss 2004/68/JI der Thematik der sexuellen Ausbeutung von Kindern gewidmet.

Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte hat in einem Gerichtsverfahren am 9. Januar 2003 (Beschw.-Nr. 45330/99) entschieden, dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Menschen ab 14 Jahren beachtet werden muss. [50] [51]

Deutschland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

1950 wurden in Westdeutschland uber 30 Strafanzeigen pro 100.000 Einwohnern wegen Unzucht mit Kindern und Schutzbefohlenen gestellt.
In der DDR war sexueller Kindesmissbrauch starker und langer tabuisiert als in Westdeutschland. [52]
Seit 1990 werden jahrlich unter 20 Anzeigen pro 100.000 Einwohnern gestellt; dies ist das Hellfeld des sexuellen Missbrauchs. Die tatsachliche Haufigkeit wurde 15 bis 20 Mal so hoch geschatzt. [53] [54] [55]

Durch die in die Medien geratenen Publikationen zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche entschloss sich die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) zur Einberufung eines interdisziplinar besetzten Konsortiums zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs durch die Kleriker der katholischen Kirche. Mit qualitativen und quantitativen wissenschaftlichen Forschungsmethoden wurden 38156 Personalakten von Klerikern aus dem Zeitraum von 1946 bis 2014 analysiert und epidemiologisch ausgewertet. [56] In dieser Studie konnten 1670 Kleriker und 3677 Opfer ermittelt werden. Sie waren zu 62,8 % mannlich und wurden anhand von Personalakten identifiziert. In 80 % der Falle lagen Handlungen mit Korperkontakt (?hands-on“-Delikte) vor. In mindestens 582 Fallen kam es zur genitalen oder manuellen Penetration . Die Studie kam zu dem Schluss, dass die gesundheitlichen und sozialen Folgen fur die Betroffenen erheblich waren, wobei Angste, Depressionen, Misstrauen, sexuelle Probleme und Kontaktschwierigkeiten am haufigsten genannt wurden.

Zum 1. Juli 2021 wurden Mindeststrafen, Hochststrafen und Verjahrungsfristen fur viele Delikte angehoben.

Osterreich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In Osterreich fallt sexueller Kindesmissbrauch nach § 206 und § 207 StGB , unter dem Begriff Sexueller Missbrauch von Unmundigen , das heißt, Personen unter 14 Jahren (die Entmundigung wurde schon 1984 abgeschafft, solche Personen fallen unter § 205 StGB Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeintrachtigten Person oder § 212 StGB Missbrauch eines Autoritatsverhaltnisses ). Missbrauch von Personen zwischen 14 und 16 Jahren ist bei besonderen Umstanden durch § 207b StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen geregelt.

In Osterreich wurde 2004 von einer jahrlichen Zahl von 10.000 bis 25.000 Missbrauchsfallen ausgegangen. [57] Insgesamt werden 300.000 Madchen und rund 172.000 Jungen (Stand: 2009) bis 14 Jahre einmal oder mehrmals wahrend ihrer Kindheit und Jugend sexuell belastigt und/oder missbraucht. Weit uber 90 Prozent der Tater sind Manner. Sie befinden sich meist im engsten oder weiteren Familienkreis. [58]

Schweiz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Gemaß der Kindernachrichtenagentur Kinag sind in der Schweiz 40.000 bis 50.000 Kinder pro Jahr von sexuellem Missbrauch betroffen. Eine gesonderte Missbrauchsstatistik existiert in der Schweiz nicht.

USA [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In den USA wird davon ausgegangen, dass jede vierte Frau und 3 bis 9 % der Manner in ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erfahren haben. Der Missbrauch findet im Mittel in einem Alter zwischen sieben und elf Jahren statt und dauert durchschnittlich drei bis funf Jahre an. [55]

Die rechtliche Regelung liegt ? wie das gesamte amerikanische Strafrecht ? bei den einzelnen Bundesstaaten und ist daher innerhalb der Vereinigten Staaten uneinheitlich. In New York z. B. macht jede Person sich strafbar, die Sex mit einem Kind unter 14 Jahren hat; fur Sex mit Penetration macht jede Person sich strafbar, die dafur einen Partner heranzieht, der junger als 17 Jahre alt ist. Dies alles gilt auch fur Tater im Jugend- und Kindesalter, fur Verhalten innerhalb von Liebesbeziehungen und fur sexuelle Handlungen, die de facto einvernehmlich geschehen. [59]

Siehe auch: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen in den USA

Schutz der Kinder [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Risiko- und Schutzfaktoren [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Forscher diskutieren seit Jahrzehnten uber Risikofaktoren, die die Wahrscheinlichkeit, dass Madchen und Jungen Opfer sexuellen Missbrauchs werden, erhohen konnen und uber mogliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen. Dazu gehort zum Beispiel auch eine entsprechende Sexualpadagogik . Die Gesellschaft fur Sexualpadagogik gibt an, dass Sexualpadagogik praventiv wirke, [60] wobei deren Grundungsmitglied und Vorstand Uwe Sielert 2010 konstatierte: ?Die Basiswissenschaften von Erziehung, Bildung, Hilfe und Gesundheit haben dazu bisher kaum Professionswissen erarbeitet.“ [61] Zur Situation von Sexualpadagogik in der Schule raumt Sielert ein: ?Wir wissen uber die Situation von Sexualerziehung und deren Erfolge in der Schule nichts aus reprasentativen Studien ? das ist bisher kein Thema der Bildungsforschung.“ [62]

Bei Risiko- und Schutzfaktoren wird zwischen folgenden Ebenen unterschieden: Einflusse auf Ebene des Kindes, Einflusse auf Ebene der Familie, Einflusse des familiaren Umfeldes sowie Einflusse des gesellschaftlichen und kulturellen Kontextes.

Einflusse auf Ebene des Kindes Mit der Erforschung der Faktoren in dieser Ebene soll in keinem Falle den Madchen und Jungen, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, eine Mitverantwortung zugeschoben werden. Es geht ausschließlich um ein besseres Verstandnis von sexualisierter Gewalt an Kindern.

Mogliche risikoerhohende Bedingungen ? Risikofaktoren ? sind das weibliche Geschlecht, Defizite an emotionaler und korperlicher Zuwendung, ein unsicheres Bindungsverhalten, keine/wenig Kontakte zu erwachsenen Vertrauenspersonen, schlechter Kontakt zu Geschwistern, geringes Selbstwertgefuhl, wenig Selbstbehauptungsfahigkeiten, ein mangelhaft uber Sexualitat aufgeklartes Kind, eine Behinderung des Kindes, psychische Probleme des Kindes sowie schwieriges Verhalten.

Mogliche risikomildernde Bedingungen ? Schutzfaktoren ? sind ein positives Temperament (flexibel, robust, aktiv, offen, kontaktfreudig), uberdurchschnittliche Intelligenz, sicheres Bindungsverhalten, dauerhafte gute Beziehungen zu mindestens einer primaren Bezugsperson, gute Durchsetzungsfahigkeit, aktives Bewaltigungsverhalten, Selbststandigkeit in Stresssituationen/Problemlosefahigkeit, Selbstvertrauen, ein positives Selbstwertgefuhl und Selbstwirksamkeitsuberzeugungen, soziale Fertigkeiten sowie Ablehnung der Ubergriffe.

Einflusse auf Ebene der Familie Mogliche risikoerhohende Bedingungen ? Risikofaktoren ? sind Kinder, die von anderen Formen der Gewalt betroffen sind, belastete Eltern-Kind-Beziehungen, Kinder aus Trennungs- und Scheidungs ­familien, problematische Elternbeziehungen, ein patriarchal gepragtes Familienklima, psychische Erkrankungen der Eltern/eines Elternteils, Missbrauchserfahrungen der Mutter, Alkohol- und Drogenabhangigkeit der Eltern/eines Elternteils, Kriminalitat der Eltern sowie eine fruhe Schwangerschaft der Mutter (ungewollte Schwangerschaft).

Mogliche risikomildernde Bedingungen ? Schutzfaktoren ? sind stabile emotionale Beziehungen zu einer Bezugsperson, eine positive Eltern-Kind-Beziehung , eine gute Beziehung zu einem Geschwisterkind, eine wenig konfliktbehaftete elterliche Partnerbeziehung, ein offenes, unterstutzendes Erziehungsklima sowie familiarer Zusammenhalt .

Einflusse des familiaren Umfeldes Mogliche risikoerhohende Bedingungen ? Risikofaktoren ? sind eine deprivierte , arme Wohngegend, soziale Isolation der Familien, sozial ungunstige Bedingungen sowie haufiger Wohnortwechsel .

Mogliche risikomildernde Bedingungen ? Schutzfaktoren ? sind ein positives soziales Umfeld einer Familie und die Anwesenheit einer erwachsenen Vertrauensperson in Kindergarten und Schule.

Einfluss des gesellschaftlichen und kulturellen Kontextes

Diese Ebene ist besonders fur ein umfassendes Verstandnis der Ursachen sexualisierter Gewalt von großer Bedeutung.

Mogliche risikoerhohende Bedingungen ? Risikofaktoren ? sind eine gesellschaftliche Billigung von Gewalt bei der Erziehung, staatliche Bedingungen, die Kindesmisshandlung begunstigen/befurworten, das Leben in einer Gemeinschaft, die stillschweigend Kindesmisshandlung akzeptiert, die Verfugbarkeit von Kinderpornographie, die sexualisierende Darstellung von Kindern in Werbung und Medien, geringe rechtliche Sanktionen gegenuber Tatern, ein Mannlichkeitsbild, das durch Dominanz und Kontrolle gekennzeichnet ist, das Festhalten an traditionellen Rollenverteilungen, soziale Rechtlosigkeit von Kindern sowie die mangelnde Verfugbarkeit von Sexualaufklarung fur Kinder.

Mogliche risikomildernde Bedingungen ? Schutzfaktoren ? sind ein hoher (sozio)okonomischer Status, finanzielle Hilfen, gute Moglichkeiten, soziale Hilfsangebote zu nutzen, gesellschaftliche Aufmerksamkeit und Achtung solcher Taten, sowie die Starkung der Kinderrechte [63] [64] [65] .

Pravention [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Praventionsprojekte, die sich speziell an Padophile als potentielle Tater richten, gab es bis vor wenigen Jahren keine. Bestehende Therapieprojekte fur Padophile waren in erster Linie auf aus dem Hellfeld stammende, bereits straffallig gewordene Padophile gerichtet. Seit 2005 existiert das Projekt ? Kein Tater werden “ an der Berliner Charite, das im Rahmen einer Studie Therapieangebote fur wenige hundert Padophile ermoglicht. In Gruppen- und Einzeltherapien, sowie teilweise einer erganzenden medikamentosen Behandlung, soll durch Starkung der Impulskontrolle und der Empathiefahigkeit Padophilen ermoglicht werden, verantwortungsvoll mit ihrer Neigung umzugehen.

Fur die Pravention halten Volbert und Galow vom Institut fur forensische Psychiatrie in Berlin es fur erforderlich, das vorhandene Wissen nicht nur weiter auszubauen, sondern es starker mit Erkenntnissen zu verknupfen, die uber Kindesmisshandlung und -vernachlassigung gewonnen wurden, aber auch etablierte Kenntnis aus der allgemeinen Kriminalpravention zu berucksichtigen. [66]

Speziell in Deutschland widmet das Bundesministerium fur Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) diesem Thema eine gesonderte Seite, um, wie es dort heißt, ?den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt kontinuierlich zu verbessern“. [67] Seit 2015 wird den Initiativen zur Pravention von sexualisierter Gewalt eine gesonderte Seite bereitgestellt. [68]

Hilfen und Therapien fur die Opfer [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Opfer von sexuellem Missbrauch benotigen eine Versorgung aller korperlichen Verletzungen und das Gefuhl, in Sicherheit zu sein. Manche Kinder haben fur das Ereignis des Ubergriffs eine komplette Amnesie . Zunachst geht es darum, das Kind ernst zu nehmen, die Tat zugleich aber auch nicht zu dramatisieren. [69] Bei Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Unsicherheit hinsichtlich des weiteren Vorgehens konnen sich Arzte, Fachkrafte im Jugendamt, Eltern und betroffene Kinder und Jugendliche an die Kinderschutzambulanzen wenden. Dort konnen sie auch ? unabhangig von einer Strafanzeige ? untersucht werden, wobei Verletzungen dokumentiert und Beweismittel und Spuren gesichert werden. [70] [71]

Opfer von sexuellem Missbrauch benotigen oft auch psychotherapeutische Hilfe oder eine Form psychologisch-psychotherapeutischer Beratung, einerseits zur Bewaltigung der verletzenden Erfahrung und zur Bewaltigung des gegenwartigen Lebens, andererseits, um wieder fur kunftige Beziehungen offen zu werden bzw. die Fahigkeit dazu wiederzuerlangen. Immer sollten auch die Bezugspersonen der Kinder miteinbezogen werden, um ihnen die oft problematische Bewaltigung der Erfahrungen des Kindes zu erleichtern. Eine Behandlung kann erst erfolgen, wenn das Kind nicht mehr in Gefahr ist, erneut missbraucht zu werden. Hierzu ist es notwendig, den Tater und das Opfer voneinander zu trennen. Eine Psychotherapie sollte nicht erfolgen, wenn das Kind keine machen mochte.

Bei einem Missbrauch innerhalb der Familie oder im nahen Umfeld des Kindes ist es notwendig, dass der Tater die Wohnung verlasst, oder das Kind in einer anderen, sicheren Umgebung untergebracht wird. Auch hier ist es notwendig, dem Tater jeden Zugriff auf das Kind zu verweigern.

Insbesondere Opfer von sexuellem Missbrauch, die eine Posttraumatische Belastungsstorung entwickeln, konnen mit Formen der Traumatherapie behandelt werden. Bei sonstigen, oben beschriebenen Folgestorungen ist haufig eine intensive Psychotherapie notwendig.

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Erklarung und Aktionsaufruf (Call for Action). Dritter Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen zur Pravention und Unterbindung sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ( Die nachstehende Seite ist nicht mehr abrufbar , festgestellt im Mai 2024. ( Suche in Webarchiven .) @1 @2 Vorlage:Toter Link/www.ecpat.net Ubersetzung der deutschen Bundesregierung. PDF-Datei; 93 kB ).
  • Tatjana Hornle et al.: Sexueller Missbrauch von Minderjahrigen: Notwendige Reformen im Strafgesetzbuch . Gutachten mit Rechtsvergleich zwischen Deutschland, Osterreich, der Schweiz und England . (PDF; 1,8 MB)
  • R. D. Currier, M. M. Currier: James Parkinson : On child abuse and other things. In: Archives of Neurology. Band 48, 1991, S. 95?97.
  • Friedrich Koch : Sexueller Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Bedeutung der Sexualerziehung im Rahmen der Pravention. In: Kurt Bach, Harald Stumpe und Konrad Weller (Hrsg.): Kindheit und Sexualitat. Braunschweig 1993, S. 101 ff.
  • Dirk Bange: Die dunkle Seite der Kindheit. Sexueller Mißbrauch an Madchen und Jungen. Ausmaß, Hintergrunde, Folgen. 2., uberarb. Aufl., Volksblatt Verlag, Koln 1994, ISBN 3-926949-04-X .
  • Beate Besten: Sexueller Mißbrauch und wie man Kinder davor schutzt. Orig.-Ausg., 3., neubearb. Aufl., Beck Verlag, Munchen 1995, ISBN 3-406-39333-0 (Schriftenreihe: Beck’sche Reihe, 445).
  • Bessel A. van der Kolk (Hrsg.): Traumatic stress. Grundlagen und Behandlungsansatze. Theorie, Praxis und Forschungen zu posttraumatischem Streß sowie Traumatherapie. Verlag Junfermann, Paderborn 2000, ISBN 3-87387-384-2 (Schriftenreihe: Reihe Innovative Psychotherapie und Humanwissenschaft, 62).
  • Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.), bearbeitet von Monika Schrottle: Sexueller Missbrauch von Kindern: Dokumentation der Nationalen Nachfolgekonferenz ?Kommerzielle Sexuelle Ausbeutung von Kindern“ vom 14./15. Marz 2001 in Berlin. Verlag Leske & Budrich, Opladen 2001, ISBN 3-8100-3376-6 . (Kongressdokument)
  • Kristian Ditlev Jensen: Ich werde es sagen ? Geschichte einer missbrauchten Kindheit . Aus dem Danischen von Walburg Wohlleben, Klett-Cotta Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-608-93644-0 . (Orig.-Ausg.: Det bliver sagt . Gyldendal , Kopenhagen 2001.)
  • Ursula Enders (Hrsg.): Zart war ich, bitter war’s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. 1. Aufl., vollst. uberarb. und erw. Neuausg., Verlag Kiepenheuer & Witsch, Koln 2001, ISBN 3-462-02984-3 .
  • Luise Hartwig, Gregor Hensen: Sexueller Missbrauch und Jugendhilfe: Moglichkeiten und Grenzen sozialpadagogischen Handelns im Kinderschutz. Juventa-Verlag, Weinheim u. a. 2003, Schriftenreihe: Grundlagentexte soziale Berufe, ISBN 3-7799-0735-6 .
  • Maike Gerdtz: Auch wir durfen NEIN sagen! Sexueller Missbrauch von Kindern mit einer geistigen Behinderung. Eine Handreichung zur Pravention. Verlag Winter, Heidelberg 2003, ISBN 3-8253-8311-3 (Schriftenreihe: Edition S ).
  • Egle, Hoffmann, Joraschky : Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlassigung. Erkennung, Therapie und Pravention der Folgen fruher Stresserfahrungen. 3. vollst. aktualisierte u. erweiterte Auflage (50 Abbildungen und 81 Tabellen), Schattauer Verlag 2005, ISBN 3-7945-2314-8 .
  • Gabriele Amann u. Rudolf Wipplinger (Hrsg.): Sexueller Missbrauch: Uberblick zu Forschung, Beratung und Therapie; ein Handbuch. 3., uberarb. und erw. Aufl., dgvt-Verlag, Tubingen 2005, ISBN 3-87159-044-4 .
  • Gunther Deegener: Kindesmissbrauch. Erkennen, helfen, vorbeugen. 3., aktual. und erw. Auflage, Beltz Verlag, Weinheim u. Basel 2005, ISBN 3-407-22884-8 ( Beltz-Taschenbuch, 884).
  • Alexander Markus Homes : Von der Mutter missbraucht. Frauen und die sexuelle Lust am Kind. Pabst Science Publ., Lengerich 2005, ISBN 3-89967-282-8 .
  • Martha Schalleck: Rotkappchens Schweigen. Die Tricks der Kindesmissbraucher und ihrer Helfer. autorenverlag artep, Freiburg/Br. 2006, ISBN 978-3-936544-80-0 .
  • Kathryn A. Dale, Judith L. Alpert: Hiding Behind the Cloth: Child Sexual Abuse and the Catholic Church. In: Journal of Child Sexual Abuse, 2007, Vol. 16, Nr. 3, S. 59?75.
  • Leitfaden fur Padagoginnen und Padagogen zum praventiven Handeln gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Erstellt im Auftrag des Bundesministeriums fur Unterricht, Kunst und Kultur . September 2007 ( PDF-Datei; 1,1 MB ).
  • Katrin Hawickhorst: Offenbarungsrechte und -pflichten des behandelnden Arztes bei Kenntniserlangung von Kindesmisshandlungen und Kindesmissbrauch. ZMGR 6/2012; S. 400 ff.
  • Mechthild Grunder, Magdalena Stemmer-Luck: Sexueller Missbrauch in Familie und Institutionen. Psychodynamik, Intervention und Pravention . Kohlhammer, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-17-023815-2 .
  • Max Welter, Bruce Rind: Das gesellschaftliche Konstrukt der sexuellen Selbstbestimmung im deutschen Recht ? empirische Uberlegungen. In: Sexualitat und Strafe, 11. Beiheft zum Kriminologischen Journal , Hrsg. Klimke/Lautmann, Beltz Verlag, 2016, S. 207?222, ISBN 978-3-7799-3511-7 .
  • Max Welter, Bruce Rind: Reactions to First Postpubertal Coitus and First Male Postpubertal Same-Sex Experience in the Kinsey Sample: Examining Assumptions in German Law Concerning Sexual Self-Determination and Age Cutoffs. International Journal of Sexual Health, Bd. 28, Nr. 2, 2016, doi:10.1080/19317611.2016.1150379 .
  • Bruce Rind: Subjective Reactions to First Coitus in Relation to Participant Sex, Partner Age, and Context in a German Nationally Representative Sample of Adolescents and Young Adults. In: Archives of Sexual Behavior 52, S. 2229?2247, 2023. doi:10.1007/s10508-023-02631-5 .
  • Sophinette Becker , Julia Konig: Sexualitat, die stort. Ein Gesprach . In: Freie Assoziation. Zeitschrift fur psychoanalytische Sozialpsychologie . Band   19 , Nr.   1 , 2016, ISSN   1434-7849 , S.   113?127 ( psychoanalytischesozialpsychologie.de [PDF; 315   kB ; abgerufen am 9. Juli 2020]).
Belletristik

Dokumentarfilme [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Rundfunkberichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Spielfilme [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Commons : Sexueller Missbrauch von Kindern  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise und Anmerkungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Definition von sexuellem Missbrauch , in: Unabhangige Beauftragte fur Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, 2021
  2. Christoph J. Ahlers, Gerard A. Schaefer, Klaus M. Beier : Das Spektrum der Sexualstorungen und ihre Klassifizierbarkeit im ICD-10 und DSM-IV . In: Sexuologie . Band   12 , Nr.   3/4 , 2006, S.   120?152 ( sexuologie-info.de [PDF; 2,0   MB ; abgerufen am 14. Juni 2020] Zitate S. 145).
  3. Forschungsverbund ?Gewalt gegen Manner“: Abschlußbericht der Pilotstudie . Im Auftrag des Bundesministeriums fur Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin 2004, S.   83 ( bmfsfj.de [PDF; 7,3   MB ; abgerufen am 15. Juni 2020]).
  4. Adelheid Unterstaller: Was ist unter sexuellem Missbrauch zu verstehen? (PDF; 470 kB).
  5. Michael C. Baurmann: Sexualitat, Gewalt und die Folgen fur das Opfer. Zusammengefaßte Ergebnisse aus einer Langsschnittuntersuchung bei Opfern von angezeigten Sexualkontakten. Berichte des Kriminalistischen Instituts, Bundeskriminalamt, Wiesbaden 1982, S. 18.
  6. Jorg M. Fegert : Was ist sexueller Missbrauch, wie haufig und in welchen Kontexten geschieht sexueller Missbrauch? (PDF; 7.964 kB) In: Universitatsklinikum Ulm. 29. Januar 2016, abgerufen am 15. Juni 2020 .
  7. Christoph J. Ahlers, Gerard A. Schaefer, Klaus M. Beier : Das Spektrum der Sexualstorungen und ihre Klassifizierbarkeit im ICD-10 und DSM-IV . In: Sexuologie . Band   12 , Nr.   3/4 , 2006, S.   120?152 ( sexuologie-info.de [PDF; 2,0   MB ; abgerufen am 14. Juni 2020] Zitate S. 146).
  8. Unabhangiger Beauftragter fur Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Definition von sexuellem Missbrauch. Abgerufen am 15. Juni 2020 .
  9. Christoph J. Ahlers, Gerard A. Schaefer, Klaus M. Beier : Das Spektrum der Sexualstorungen und ihre Klassifizierbarkeit im ICD-10 und DSM-IV . In: Sexuologie . Band   12 , Nr.   3/4 , 2006, S.   120?152 ( sexuologie-info.de [PDF; 2,0   MB ; abgerufen am 14. Juni 2020] Zitate S. 149).
  10. Helweg-Larsen: The prevalence of unwanted and unlawful sexual experiences reported by Danish adolescents: Results from a national youth survey in 2002 . Acta Pædiatrica, 2006, doi : 10.1080/08035250600589033 .
  11. Lahtinen et al.: Children's disclosures of sexual abuse in a population-based sample . Child Abuse Negl., 2018, doi : 10.1016/j.chiabu.2017.10.011 .
  12. David Finkelhor : Child Sexual Abuse: New Theory and Research. Free Press 1984, ISBN 978-0-02-910020-2 .
  13. Martin Dannecker in: Sexuelle Storungen und ihre Behandlung. Volkmar Sigusch (Hrsg.). Thieme 2007, ISBN 978-3-13-103944-6 .
  14. Ch. J. Ahlers, G. A. Schaefer, K. M. Beier: Das Spektrum der Sexualstorungen und ihre Klassifizierbarkeit in DSM-IV und ICD-10. In: Sexuologie 12 (3/4), 2005. Direktlink: [1]
  15. a b Jorg M. Fegert u. a.: Sexueller Kindesmissbrauch ? Zeugnisse, Botschaften, Konsequenzen. Ergebnisse der Begleitforschung fur die Anlaufstelle der Unabhangigen Beauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Frau Dr. Christine Bergmann. Beltz Juventa 2013, ISBN 978-3-7799-2264-3 , S. 40.
  16. a b Sexueller Kindesmissbrauch: Tater und Taterinnen . Unabhangiger Beauftragter fur Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs , Stand: 2021
  17. PKS Jahrbuch 2018 Band 4 , Seite 20 ? Tatverdachtige ? Geschlecht (Tabelle 20)
  18. Sgroi, S.M., Sargent, N.M.: Psychische Folgen und Behandlungsaspekte bei Opfern sexuellen Mißbrauchs durch Taterinnen. In: Michele Elliott (Hrsg.): Frauen als Taterinnen. Sexueller Mißbrauch an Madchen und Jungen . Mebes & Noack , Koln 1995, ISBN 978-3-927796-41-6 , S.   57–85 .
  19. Ursula Enders: Vergiftete Kindheit ? Frauen als Taterinnen. In: Auch Indianer kennen Schmerz ? Sexuelle Gewalt gegen Jungen. Kiepenheuer & Witsch , 1995, ISBN 3-462-02467-1 , S.   101?111 .
  20. Carol Hagemann-White: Opfer ? Tater: zur Entwicklung der feministischen Gewaltdiskussion. In: Kortendiek, Beate, Riegraf, Birgit, Sabisch, Katja (Hrsg.): Handbuch Interdisziplinare Geschlechterforschung , VS Verlag fur Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-12495-3 , S. 151
  21. Klaus Michael Beier (2018): Padophilie, Hebephilie und sexueller Kindesmissbrauch . Springer Psychoterapie: Manuale doi:10.1007/978-3-662-56594-0
  22. Peer Briken , Hertha Richter-Appelt : Sexueller Missbrauch. Betroffene und Tater . In: Bundeszentrale fur gesundheitliche Aufklarung (Hrsg.): Forum Sexualaufklarung und Familienplanung . Nr.   3 , 2010, S.   39?44 ( bzga.de [PDF; 876   kB ; abgerufen am 1. August 2023]).
  23. Christoph J. Ahlers, Gerard A. Schaefer: Padophilie, Padosexualitat und sexueller Kindesmissbrauch. Uber die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung . In: Bundeszentrale fur gesundheitliche Aufklarung (Hrsg.): Forum Sexualaufklarung und Familienplanung . Nr.   3 , 2010, S.   45?50 ( bzga.de [PDF; 876   kB ; abgerufen am 1. August 2023]).
  24. Tatjana Hornle , Stefan Klingbeil, Katja Rothbart: Sexueller Missbrauch von Minderjahrigen. Notwendige Reformen im Strafgesetzbuch . Hrsg.: Lehrstuhl fur Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsphilosophie der Humboldt-Universitat zu Berlin. Berlin, S.   21 ( hu-berlin.de [PDF; 1,9   MB ; abgerufen am 15. Juni 2020]).
  25. Eberhard Schorsch: Sexualstraftater . Enke, Stuttgart 1971, ISBN 3-432-01708-1 .
  26. Norbert Nedopil : Forensische Psychiatrie: Klinik, Begutachtung und Behandlung zwischen Psychiatrie und Recht. 3. Auflage. Georg Thieme Verlag 2007, S. 201 ( hier online ).
  27. Kuhnle, 1998. Zitiert nach: Hautzinger (Hrsg.): Davison und Neale (2002): Klinische Psychologie. S. 501 f. Weinheim Belz PVU, ISBN 3-621-27458-8 .
  28. L. Blanco, L. A. Nydegger, G. Camarillo, D. R. Trinidad, E. Schramm, S. L. Ames: Neurological changes in brain structure and functions among individuals with a history of childhood sexual abuse: A review. In: Neuroscience and biobehavioral reviews. Band 57, Oktober 2015, S. 63?69, doi:10.1016/j.neubiorev.2015.07.013 , PMID 26363666 (Review), PDF .
  29. Schroder J, Nick S, Richter-Appelt H, Briken P: Psychiatric impact of organized and ritual child sexual abuse: Cross-sectional findings from individuals who report being victimized. Int J Environ Res Public Health 2018; 15: e2417
  30. Sexuelle Gewalt: Ein blinder Fleck Deutsches Arzteblatt , abgerufen am 14. Dezember 2022
  31. Alle Alarmsignale uberhort Kolner Stadt-Anzeiger vom 24. Februar 2021 / Meinung, abgerufen am 14. Dezember 2022
  32. Patrick Zickler: Childhood Sex Abuse Increases Risk for Drug Dependence in Adult Women. In: Vol. 17, No. 1. National Institute on Drug Abuse, April 2002, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 16. Januar 2011 ; abgerufen am 29. Oktober 2011 (englisch): ?Women who experienced any type of sexual abuse in childhood were roughly three times more likely than unabused girls to report drug dependence as adults.“
  33. Dirk Bange, Thomas Schlingmann: Sexuelle Erregung als Faktor der Verunsicherung sexuell missbrauchter Jungen . In: Kindesmisshandlung und Vernachlassigung . Interdisziplinare Fachzeitschrift fur Pravention und Intervention. Juli 2016.
  34. Margaret C. Cutajar, James R. P. Ogloff und Paul E. Mullen: Child Sexual Abuse and Subsequent Offending and Victimisation: A 45-year Follow-up Study. ( Memento vom 12. Marz 2018 im Internet Archive ) Criminology Research Council, Australian Institute of Criminology, Canberra 2011.
  35. Resch et al.: Entwicklungspsychopathologie des Kindes- und Jugendalters ? Ein Lehrbuch. PVU, Weinheim 1999.
  36. Hautzinger (Hrsg.): Davison und Neale: Klinische Psychologie. BelzPVU, Weinheim 2002, ISBN 3-621-27458-8 .
  37. a b Anja Bochtler: In: Wie starke ich das Kind? Badische Zeitung , Lokales, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, 3. Januar 2012.
  38. Straßburg, Dacheneder, Kreß: Entwicklungsstorungen bei Kindern. Urban & Fischer, 2. Auflage 2003, ISBN 3-437-22221-X , Seite 152 f.
  39. Strafakte.de: Fehldeutung von Indikatoren auf sexuellen Missbrauch .
  40. Albrecht Pfleiderer, Meinert Breckwoldt, Gerhard Martius: Gynakologie und Geburtshilfe. 4. Auflage. Thieme Verlag, 2001, S. 472?473.
  41. Burkhard Madea: Rechtsmedizin. Befunderhebung ? Rekonstruktion ? Begutachtung. Springer, 2003. ISBN 3-540-43885-8 .
  42. So erkennen Arzte sexuellen Kindesmissbrauch. 12. Oktober 2017, abgerufen am 9. Februar 2020 .
  43. Patricia Wolf: Missbrauch. Wenn Lehrer schweigen. Tagesspiegel , 21. Marz 2010, abgerufen am 15. September 2015 .
  44. Renate Volbert, Anett Galow: Sexueller Missbrauch: Fakten und offene Fragen. ( Memento vom 25. Juni 2013 im Internet Archive ).
  45. taz.de , abgerufen am 2. Mai 2024.
  46. Europol shows clues from child abuse images to track offenders. BBC , 1. Juni 2017, abgerufen am 3. Juni 2017 (englisch).
  47. Anzahl der polizeilich erfassten Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch wurden, von 2009 bis 2020 veroffentlicht vom Statista Research Department, de.statista.com, 19. Mai 2021.
  48. Vgl. hierzu Tatjana Hornle, Stefan Klingbeil, Katja Rothbart: Sexueller Missbrauch von Minderjahrigen: Notwendige Reformen im Strafgesetzbuch. Gutachten, o. D. (2013), Kapitel B I. Bestandsaufnahme zur Verjahrung im Strafrecht , 2. Die Verjahrung bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung , S. 17 ff. (zu Deutschland) und 3. Rechtsvergleichender Blick auf die strafrechtlichen Verjahrungsregelungen in Osterreich, der Schweiz und England , S. 29 ff. ( PDF , hu-berlin.de, dort S. 25 resp. 37).
  49. fur alle Straftaten, die nach dem 27. Januar 2015 begangen wurden oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjahrt waren, fur weitere Details siehe Ubersicht der Gesetzesanderungen bzgl. Verjahrung @1 @2 Vorlage:Toter Link/www.bundeskoordinierung.de ( Seite nicht mehr abrufbar , festgestellt im Mai 2024. Suche in Webarchiven )     Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prufe den Link gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , Herausgeber: Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.
  50. Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte: Case of S.L. v. Austria ( Memento vom 4. Marz 2016 im Internet Archive ) (englisch).
  51. Amtliche Sammlung: ECHR 2003-I; zitiert in: OJZ 2003, S. 395 ff. (deutsch).
  52. Christine Bergmann und Kathrin Power / FAZ.net vom 29. August 2021: Die Doppelt-Eingeschlossenen (Gastbeitrag)
  53. Renate Volbert, Anett Galow: Sexueller Missbrauch: Fakten und offene Fragen. ( Memento vom 25. Juni 2013 im Internet Archive ).
  54. Andreas Jud, Miriam Rassenhofer, Andreas Witt, Annika Munzer, Jorg M. Fegert: EXPERTISE ? Haufigkeitsangaben zum sexuellen Missbrauch. https://beauftragter-missbrauch.de/presse-service/literatur-und-medien/?L=0
  55. a b Ursula Wirtz: Seelenmord ? Inzest und Therapie. Kreuz-Verlag. ISBN 978-3-7831-1963-3 , Seite 22 ff.
  56. H. Dreßing , D. Dolling, D. Hermann , A. Kruse, E. Schmitt, B. Bannenberg, A. Hoell, E. Voss, H. J. Salize : Sexueller Missbrauch durch katholische Kleriker . In: Deutsches Arzteblatt . Band   116 , Nr.   22 , 31. Mai 2019, S.   389?396 .
  57. GEWALT UND MISSBRAUCH AN KINDERN Osterreichische Arztezeitung Nr. 17 vom 10. September 2004.
  58. Sabine Fisch: Sexueller Missbrauch ? tabuisiert und schwer zu beweisen , Arzte Woche 13/2009, springermedizin.at, Schwerpunkt: Gerichtsmedizin ( Memento vom 14. Mai 2014 im Internet Archive )
  59. Article 130 ? NY Penal Law (Sex offenses). Abgerufen am 2. November 2017 .
  60. Statement zur sexuellen Vielfalt und sexualpadagogischen Professionalitat ( Memento vom 7. April 2016 im Internet Archive ) (PDF) Gesellschaft fur Sexualpadagogik, 2014, S. 2.
  61. Uwe Sielert: Impulsvortrag: Der sozialpadagogische Blick auf Schule sowie die Aus- und Weiterbildung von Lehrer/innen und andere padagogische Fachkrafte . ( Memento vom 7. Februar 2014 im Internet Archive ; PDF) 2010, S. 1.
  62. Uwe Sielert: Impulsvortrag: Der sozialpadagogische Blick auf Schule sowie die Aus- und Weiterbildung von Lehrer/innen und andere padagogische Fachkrafte . ( Memento vom 7. Februar 2014 im Internet Archive ; PDF) 2010, S. 2.
  63. Fegert, Jorg M., 1956-,: Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen : ein Handbuch zur Pravention und Intervention fur Fachkrafte im medizinischen, psychotherapeutischen und padagogischen Bereich ; mit … 22 Tabellen . Springer Medizin, 2015, ISBN 978-3-662-44244-9 .
  64. Kindesmisshandlung und Vernachlassigung : ein Handbuch . Hogrefe, 2005, ISBN 978-3-8017-1746-9 .
  65. Katalog der Risiko- und Schutzfaktoren bei Kindesmisshandlung und -missbrauch. Ehemals im Original (nicht mehr online verfugbar) ; abgerufen am 17. Juni 2017 . @1 @2 Vorlage:Toter Link/www.psychologie.uni-freiburg.de ( Seite nicht mehr abrufbar . Suche in Webarchiven )
  66. Renate Volbert, Anett Galow: Sexueller Missbrauch: Fakten und offene Fragen. ( Memento vom 25. Juni 2013 im Internet Archive ).
  67. Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. In: Bundesministerium fur Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Abgerufen am 13. Juni 2020 .
  68. Kinder- und Jugendschutz. Initiativen zur Pravention von sexualisierter Gewalt. In: Bundesministerium fur Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 19. Januar 2015, abgerufen am 13. Juni 2020 .
  69. Welche Anzeichen bei einem Kind auf sexuellen Missbrauch deuten konnen. 10. Oktober 2017, abgerufen am 10. Februar 2020 .
  70. Kinderschutzambulanz. Eine bayernweite Anlaufstelle zur Beratung bei Verdacht auf Kindesmisshandlung. Abgerufen am 9. Februar 2020 .
  71. Flyer Bayerische Kinderschutzambulanz Bayerisches Staatsministerium fur Familie, Arbeit und Soziales am Institut fur Rechtsmedizin der LMU Munchen.