Senat

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Der Senat ( lateinisch senatus , von senex ?Greis, alter Mann“), wortlich ?Altestenrat“, ist ein Kollegialorgan , das der Exekutive , Legislative oder auch Judikative zugehoren und unterschiedliche Funktionen und Aufgabenfelder wahrnehmen kann. Die Mitglieder eines Senats werden meist Senatoren (Singular: Senator ; weibliche Form: Senatorin ) genannt.

Siehe auch: Altester und Alter (zur traditionellen Wertschatzung der ?Alten“)

Antike [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Griechenland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im antiken Griechenland existierte unter anderem in Sparta ein Altestenrat ( Gerusia ), ebenso in Athen ( Areopag ). Auch die meisten anderen griechischen Stadtstaaten kannten Altesten- bzw. Adelsrate, die neben Volksversammlungen und Magistraturen zu den typischen Einrichtungen einer Polis gehorten. Auch in nichtgriechischen Stadten wie Karthago gab es einen Adelsrat, der in den lateinischen Quellen ?Senat“ genannt wird.

Romisches Reich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Romische Senat war der oberste Rat des romischen Reiches, zusammengesetzt nur aus mannlichen Vollburgern. Formal hatte er in der Republik als Versammlung der ehemaligen Amtstrager zwar nur beratende Funktion, faktisch aber war er das Machtzentrum des Staates. Alle hoheren Beamten des romischen Staates erhielten im Regelfall im Anschluss an ihre Amtszeit einen Sitz im Senat. In der fruhen und mittleren Republik erhielten nach Beendigung des Amtsjahres ehemalige kurulische Aedilen , seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. auch ehemalige Volkstribune sowie plebejische Aedilen und nach den Reformen Sullas ehemalige Quaestoren (deren Anzahl von Sulla erhoht worden war) einen Sitz im Senat. Ihr Ansehen und ihr Einfluss bemaßen sich an ihrem zuletzt bekleideten Amt. Die hochsten Amter des cursus honorum , die Praetur und das Konsulat sowie die Censur , wurden hauptsachlich aufgrund der immensen Wahlkampfkosten nahezu ausschließlich von Mannern einiger weniger sehr einflussreicher und vermogender Familien der Oberschichten erreicht. Doch konnten nun auch ?gewohnlichere“ Burger uber die Bekleidung der rangniederen Amter einen Senatssitz erlangen.

Der Senat umfasste in der Zeit der fruhen Republik etwa 100, spater etwa 300, seit Sulla 600 und in der Zeit Caesars sogar uber 900 Mitglieder. In der fruhen Kaiserzeit wurde die Anzahl der Senatoren allerdings wieder auf etwa 600 reduziert. Das Gremium verlor zugleich den großten Teil seiner Macht, seine Mitglieder blieben aber sehr angesehen. Die Mitglieder des Senats zeichneten sich durch einige Privilegien aus, z. B. das Tragen der Tunica mit dem breiten Purpurstreifen (latus clavus) oder besondere Ehrensitze im Theater. Nur wenige sogenannte homines novi konnten durch die Ernennung des Kaisers (adlectio) in den Senat aufsteigen. Durch den Verlust der Ehre oder Kinderlosigkeit starben die meisten Familien nach kurzer Zeit wieder aus und die Zahl 600 blieb relativ konstant erhalten. Seit dem 4. Jahrhundert gab es noch einen zweiten Senat in Konstantinopel, der seit Constantius II. dieselben Rechte genoss wie der in Rom . Der westromische Senat uberdauerte das Ende des westlichen Kaisertums 476 und verschwand erst um das Jahr 600. In Ostrom/Byzanz blieb er, wenngleich ebenfalls ohne reale Macht und mit verandertem Charakter, noch bis in die Palaiologenzeit bestehen.

Spatantike und fruhes Mittelalter [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In der ausgehenden Spatantike und dem beginnenden Fruhmittelalter bezeichneten sich im galloromischen (vor allem sudlichen) Gallien Mitglieder der romanischen Reichsaristokratie als Senatoren, wie die Werke des Gregor von Tours belegen (siehe Galloromischer Senatsadel ). [1] Deren Vorfahren hatten in romischer Zeit staatliche Amter bekleidet und bewahrten ihre hervorgehobene soziale Stellung nun durch die Wahrnehmung hoher lokaler und kirchlicher Amter.

Mittelalter [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Auch wahrend des Mittelalters treten verschiedentlich Personen auf, die sich als ?Senatoren“ Roms bezeichneten, wie etwa Theophylakt I. von Tusculum , wenngleich es bis ins 12. Jahrhundert keinen Senat im eigentlichen Sinne mehr gab. 1143 konstituierte sich in Rom jedoch wieder ein ?Senat“, der von breiten Teilen der stadtromischen Bevolkerung getragen wurde. Er sollte vor allem die Interessen der romischen Kommune gegenuber dem Papst, hohen Geistlichen, aber auch den großen Adelsfamilien vertreten. Noch im Spatmittelalter sind Senatoren belegt.

Neuere Senate [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Legislative [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In politischen Systemen, in denen das Parlament aus zwei Kammern besteht ( Bikameralismus ) wird die erste Kammer (die Vertretung von Standen oder Regionen) haufig als Senat bezeichnet. So etwa

Exekutive [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Vor Beginn einer lubschen Senatssitzung um 1914

In Deutschland werden die Landesregierungen der Stadtstaaten als Senate bezeichnet, so der

Die Stadtregierung der osterreichischen Bundeshauptstadt Wien ist der Wiener Stadtsenat .

Historische Senate gab es in der Freien und Hansestadt Lubeck , der Freien Stadt Frankfurt , der Freien Stadt Danzig und der kreisfreien Stadt Hannover .

Judikative [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Spruchkorper innerhalb eines oberen oder hochsten Gerichts werden als Senat oder Kollegialgericht bezeichnet. Damit bezeichnet man in Deutschland mehrkopfige Gremien von (Berufs-) Richtern , im Unterschied zum Einzelrichter , und zu Formen wie dem Geschworenengericht (mit einer Laienbank) oder dem Schoffengericht (mit ehrenamtlichen Richtern). Senate sind typisch fur schwierigere Entscheidungen, insbesondere an Hochstgerichten . Je nach Rechtsgebiet sind Senate aufgeteilt in Zivilsenate oder Strafsenate .

In Deutschland unterscheidet man Senat im eigentlichen Sinne und Kammer . Auch gerichtsahnliche Gremien innerhalb der Verwaltung, wie die osterreichischen Verwaltungssenate tragen die Bezeichnung.

Hochschulbereich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

An Hochschulen ist der Akademische Senat ein Selbstverwaltungsorgan und das oberste Gremium. Als demokratisch gewahltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (dem Rektor , dem Prasidenten oder dem Kanzler ) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlusse , Einrichtung von Studiengangen ), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben. Teilweise werden auch die Ausschreibungen fur Professorenstellen und die vorgeschlagenen Berufungslisten durch den Senat behandelt. ? In Deutschland hat sich mit Einfuhrung des Hochschulrats als Gremium die bisherige Kompetenzverteilung geandert . So wurde in Bayern durch das Hochschulgesetz von 2006 [2] mit Einfuhrung des Hochschulrats sowie Starkung der Rolle des Prasidenten [3] der Einfluss des Senats geschwacht.

Die Wurde eines ?Ehrensenators“ kann von Hochschulen fur außergewohnliche Verdienste um die Hochschule verliehen werden und gilt als die hochste Auszeichnung einer Hochschule. [4] Die Verleihung erhalten u. a. Amtstrager, etwa der Oberburgermeister der Stadt, der Prasident einer Industrie- und Handelskammer oder eine Stiftungspersonlichkeit, wie beispielsweise an der Universitat Freiburg ; [5] oder oftmals werden auch Personlichkeiten geehrt, welche in Forschung und Lehre mit der Hochschule verbunden sind. Diese bringen sich dann uber das normale Maß hinausgehend in den Hochschulalltag ein. [6] Die formale Ansprache eines Ehrensenators ist entweder Herr oder Frau Senator(in) + Name oder Herr oder Frau Ehrensenator(in). [7]

Weitere Verwendungen des Begriffes ?Senat“ [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Auch ein Gremium gewahlter Mitglieder wissenschaftlicher Gesellschaften und akademischer Berufsverbande kann Senat genannt werden.

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wiktionary: Senat  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Anmerkungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Vgl. dazu Karl Friedrich Stroheker : Der senatorische Adel im spatantiken Gallien. Tubingen 1948 (Nachdruck Darmstadt 1970).
  2. Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) vom 23. Mai 2006
  3. Sebastian Krass: Der Sonnenkonig. Suddeutsche.de, 1. November 2013, abgerufen am 11. Oktober 2014 .
  4. 3262/AB XX.GP. Antwort auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3472/J-NR/1997 vom 12. Dezember 1997 betreffend Verleihung des Titels eines Ehrensenators. In: Parlament der Republik Osterreich. Auf Parlament.gv.at, abgerufen am 30. Dezember 2022.
  5. Albert-Ludwigs-Universitat Freiburg: Ehrensenatoren
  6. Ehrensenatorenwurde fur Wilhelm Rall | Universitat Tubingen. Abgerufen am 30. Marz 2018 .
  7. Nicht nur Adel verpflichtet zur korrekten Anrede . In: Die Welt . 26. Juli 2002 ( welt.de [abgerufen am 30. Marz 2018]).