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Der
Senat
(
lateinisch
senatus
, von
senex
?Greis, alter Mann“), wortlich ?Altestenrat“, ist ein
Kollegialorgan
, das der
Exekutive
,
Legislative
oder auch
Judikative
zugehoren und unterschiedliche Funktionen und Aufgabenfelder wahrnehmen kann. Die Mitglieder eines Senats werden meist Senatoren (Singular:
Senator
; weibliche Form:
Senatorin
) genannt.
Siehe auch:
Altester
und
Alter
(zur traditionellen Wertschatzung der ?Alten“)
Im
antiken Griechenland
existierte unter anderem in
Sparta
ein Altestenrat (
Gerusia
), ebenso in Athen (
Areopag
). Auch die meisten anderen griechischen Stadtstaaten kannten Altesten- bzw. Adelsrate, die neben Volksversammlungen und Magistraturen zu den typischen Einrichtungen einer
Polis
gehorten. Auch in nichtgriechischen Stadten wie
Karthago
gab es einen Adelsrat, der in den lateinischen Quellen ?Senat“ genannt wird.
Der Romische Senat war der oberste Rat des romischen Reiches, zusammengesetzt nur aus mannlichen Vollburgern. Formal hatte er in der
Republik
als Versammlung der ehemaligen Amtstrager zwar nur beratende Funktion, faktisch aber war er das Machtzentrum des Staates. Alle hoheren Beamten des romischen Staates erhielten im Regelfall im Anschluss an ihre Amtszeit einen Sitz im Senat. In der fruhen und mittleren Republik erhielten nach Beendigung des Amtsjahres ehemalige
kurulische Aedilen
, seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. auch ehemalige
Volkstribune
sowie plebejische Aedilen und nach den Reformen
Sullas
ehemalige
Quaestoren
(deren Anzahl von Sulla erhoht worden war) einen Sitz im Senat. Ihr Ansehen und ihr Einfluss bemaßen sich an ihrem zuletzt bekleideten Amt. Die hochsten Amter des
cursus honorum
, die
Praetur
und das
Konsulat
sowie die
Censur
, wurden hauptsachlich aufgrund der immensen Wahlkampfkosten nahezu ausschließlich von Mannern einiger weniger sehr einflussreicher und vermogender Familien der Oberschichten erreicht. Doch konnten nun auch ?gewohnlichere“ Burger uber die Bekleidung der rangniederen Amter einen Senatssitz erlangen.
Der Senat umfasste in der Zeit der fruhen Republik etwa 100, spater etwa 300, seit Sulla 600 und in der Zeit
Caesars
sogar uber 900 Mitglieder. In der fruhen
Kaiserzeit
wurde die Anzahl der Senatoren allerdings wieder auf etwa 600 reduziert. Das Gremium verlor zugleich den großten Teil seiner Macht, seine Mitglieder blieben aber sehr angesehen. Die Mitglieder des Senats zeichneten sich durch einige Privilegien aus, z. B. das Tragen der Tunica mit dem breiten Purpurstreifen (latus clavus) oder besondere Ehrensitze im Theater. Nur wenige sogenannte
homines novi
konnten durch die Ernennung des Kaisers
(adlectio)
in den Senat aufsteigen. Durch den Verlust der Ehre oder Kinderlosigkeit starben die meisten Familien nach kurzer Zeit wieder aus und die Zahl 600 blieb relativ konstant erhalten. Seit dem 4. Jahrhundert gab es noch einen zweiten Senat in Konstantinopel, der seit
Constantius II.
dieselben Rechte genoss wie der in
Rom
. Der westromische Senat uberdauerte das Ende des westlichen Kaisertums 476 und verschwand erst um das Jahr 600. In
Ostrom/Byzanz
blieb er, wenngleich ebenfalls ohne reale Macht und mit verandertem Charakter, noch bis in die
Palaiologenzeit
bestehen.
In der ausgehenden
Spatantike
und dem beginnenden
Fruhmittelalter
bezeichneten sich im
galloromischen
(vor allem sudlichen) Gallien Mitglieder der romanischen Reichsaristokratie als Senatoren, wie die Werke des
Gregor von Tours
belegen (siehe
Galloromischer Senatsadel
).
[1]
Deren Vorfahren hatten in romischer Zeit staatliche Amter bekleidet und bewahrten ihre hervorgehobene soziale Stellung nun durch die Wahrnehmung hoher lokaler und kirchlicher Amter.
Auch wahrend des
Mittelalters
treten verschiedentlich Personen auf, die sich als ?Senatoren“ Roms bezeichneten, wie etwa
Theophylakt I. von Tusculum
, wenngleich es bis ins 12. Jahrhundert keinen Senat im eigentlichen Sinne mehr gab. 1143 konstituierte sich in Rom jedoch wieder ein ?Senat“, der von breiten Teilen der stadtromischen Bevolkerung getragen wurde. Er sollte vor allem die Interessen der romischen Kommune gegenuber dem Papst, hohen Geistlichen, aber auch den großen Adelsfamilien vertreten. Noch im
Spatmittelalter
sind Senatoren belegt.
In politischen Systemen, in denen das
Parlament
aus zwei Kammern besteht (
Bikameralismus
) wird die
erste Kammer
(die Vertretung von Standen oder Regionen) haufig als Senat bezeichnet. So etwa
- der
franzosische Senat
,
- der
Senat von Kanada
,
- der ehemalige
Senat der Republik
in der Turkei,
- der
Seanad Eireann
in Irland,
- der
Senato della Repubblica
in Italien,
- der
Senat
in Rumanien,
- der
Senat des Parlaments der Tschechischen Republik
,
- der
Senado
in Spanien,
- der
australische Senat
,
- der
Senat von Haiti
,
- der
Senat
des karibischen Inselstaates Antigua und Barbuda,
- der
polnische Senat
,
- der
belgische Senat
,
- die
Erste Kammer der Generalstaaten
in den Niederlanden, oft
Senaat
genannt,
- der ehemalige
bayerische Senat
und
- in Brasilien der
Bundessenat
(Senado Federal do Brasil, fruher: Senado do Imperio do Brasil)
- der
Senat von Liberia
.
- In den
USA
der
Senat der Vereinigten Staaten
- auf Bundesebene 49 Senate der jeweiligen
Bundesstaaten
. Es existieren die Senate von
Alabama
,
Alaska
,
Arizona
,
Arkansas
,
Kalifornien
,
Colorado
,
Connecticut
,
Delaware
,
Florida
,
Georgia
,
Hawaii
,
Idaho
,
Illinois
,
Indiana
,
Iowa
,
Kansas
,
Kentucky
,
Louisiana
,
Maine
,
Maryland
,
Massachusetts
,
Michigan
,
Minnesota
,
Mississippi
,
Missouri
,
Montana
,
Nevada
,
New Hampshire
,
New Jersey
,
New Mexico
,
New York
,
North Carolina
,
North Dakota
,
Ohio
,
Oklahoma
,
Oregon
,
Pennsylvania
,
Rhode Island
,
South Carolina
,
South Dakota
,
Tennessee
,
Texas
,
Utah
,
Vermont
,
Virginia
,
Washington
,
West Virginia
,
Wisconsin
und von
Wyoming
. Einzig das
Parlament in Nebraska
besteht aus nur einer Kammer.
- In Japan gab es bis 1890 den
Genr?in
(
jap.
元老院
, wortl. ?Altestenrat“).
- Im damals russischen Großfurstentum
Finnland
gab es ebenfalls ein staatsleitendes Organ namens
Senat
.
In
Deutschland
werden die
Landesregierungen
der
Stadtstaaten
als Senate bezeichnet, so der
Die Stadtregierung der osterreichischen Bundeshauptstadt Wien ist der
Wiener Stadtsenat
.
Historische Senate gab es in der Freien und
Hansestadt
Lubeck
, der
Freien Stadt Frankfurt
, der
Freien Stadt Danzig
und der
kreisfreien Stadt Hannover
.
Spruchkorper
innerhalb eines oberen oder hochsten Gerichts werden als
Senat
oder
Kollegialgericht
bezeichnet. Damit bezeichnet man in Deutschland mehrkopfige Gremien von (Berufs-)
Richtern
, im Unterschied zum
Einzelrichter
, und zu Formen wie dem
Geschworenengericht
(mit einer Laienbank) oder dem
Schoffengericht
(mit ehrenamtlichen Richtern). Senate sind typisch fur schwierigere Entscheidungen, insbesondere an
Hochstgerichten
. Je nach
Rechtsgebiet
sind Senate aufgeteilt in
Zivilsenate
oder
Strafsenate
.
In Deutschland unterscheidet man Senat im eigentlichen Sinne und
Kammer
. Auch gerichtsahnliche Gremien innerhalb der Verwaltung, wie die osterreichischen
Verwaltungssenate
tragen die Bezeichnung.
An
Hochschulen
ist der Akademische Senat ein Selbstverwaltungsorgan und das oberste Gremium. Als demokratisch gewahltes
Kollegialorgan
steht er neben den
Einzelorganen
(dem
Rektor
, dem Prasidenten oder dem
Kanzler
) und versieht je nach Gesetzeslage
legislative
(z. B.
Satzungsbeschlusse
, Einrichtung von
Studiengangen
), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben. Teilweise werden auch die Ausschreibungen fur Professorenstellen und die vorgeschlagenen
Berufungslisten
durch den Senat behandelt. ? In Deutschland hat sich mit Einfuhrung des
Hochschulrats
als Gremium die bisherige
Kompetenzverteilung geandert
. So wurde in
Bayern
durch das Hochschulgesetz von 2006
[2]
mit Einfuhrung des Hochschulrats sowie Starkung der Rolle des Prasidenten
[3]
der Einfluss des Senats geschwacht.
Die Wurde eines ?Ehrensenators“ kann von Hochschulen fur außergewohnliche Verdienste um die Hochschule verliehen werden und gilt als die hochste Auszeichnung einer Hochschule.
[4]
Die Verleihung erhalten u. a. Amtstrager, etwa der Oberburgermeister der Stadt, der Prasident einer Industrie- und Handelskammer oder eine Stiftungspersonlichkeit, wie beispielsweise an der
Universitat Freiburg
;
[5]
oder oftmals werden auch Personlichkeiten geehrt, welche in Forschung und Lehre mit der Hochschule verbunden sind. Diese bringen sich dann uber das normale Maß hinausgehend in den Hochschulalltag ein.
[6]
Die formale Ansprache eines Ehrensenators ist entweder Herr oder Frau Senator(in) + Name oder Herr oder Frau Ehrensenator(in).
[7]
Auch ein Gremium gewahlter Mitglieder
wissenschaftlicher Gesellschaften
und akademischer
Berufsverbande
kann Senat genannt werden.
- ↑
Vgl. dazu
Karl Friedrich Stroheker
:
Der senatorische Adel im spatantiken Gallien.
Tubingen 1948 (Nachdruck Darmstadt 1970).
- ↑
Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) vom 23. Mai 2006
- ↑
Sebastian Krass:
Der Sonnenkonig.
Suddeutsche.de, 1. November 2013,
abgerufen am 11. Oktober 2014
.
- ↑
3262/AB XX.GP.
Antwort auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3472/J-NR/1997 vom 12. Dezember 1997 betreffend Verleihung des Titels eines Ehrensenators. In:
Parlament der Republik Osterreich.
Auf Parlament.gv.at, abgerufen am 30. Dezember 2022.
- ↑
Albert-Ludwigs-Universitat Freiburg:
Ehrensenatoren
- ↑
Ehrensenatorenwurde fur Wilhelm Rall | Universitat Tubingen.
Abgerufen am 30. Marz 2018
.
- ↑
Nicht nur Adel verpflichtet zur korrekten Anrede
. In:
Die Welt
. 26. Juli 2002 (
welt.de
[abgerufen am 30. Marz 2018]).