Seilbahn

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Seilbahn auf der Krim
Portland Aerial Tram

Eine Seilbahn ist ein zu den Bahnen gehorendes Verkehrsmittel fur den Personen- oder Gutertransport .

Seilbahnen werden nach folgenden Kriterien unterschieden:

  • Auf Schienen fahrende Fahrzeuge, die von einem umlaufenden Drahtseil gezogen werden ( Standseilbahn ) oder Personen auf Sportgeraten, die von einem solchen Seil gezogen werden (z. B. Schlepplifte fur Skifahrer)
  • Kabinen , Sessel oder Transportbehalter, die an einem umlaufenden Forderseil hangend bewegt werden ( Luftseilbahn )
  • Kabinen, Sessel oder Transportbehalter, die auf einem fixierten Tragseil mithilfe von Hohlkehlrollen fahren und von einem umlaufenden Forderseil bewegt werden (Luftseilbahn)

Der Begriff Seilbahn wird im Sprachgebrauch als generischer historischer Begriff eher fur Luftseilbahnen verwendet, woraus sich der Gebrauch ergeben hat, Standseilbahnen immer mit der Vorsilbe Stand- zu kennzeichnen. Seilbahnen, die auf Berge fuhren, gehoren genauso wie die Zahnradbahnen zu den Bergbahnen . Wird eine Strecke mit mehreren Seilbahnen uberbruckt, so werden die getrennten Streckenabschnitte als Seilbahn-Sektionen bezeichnet.

Personen-Seilbahnen konnen sowohl touristische Ziele wie z. B. Berggipfel anfahren, als auch innerstadtisch im offentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden. Letzteres ist vor allem in (Sud)amerika verbreitet. [1] Mit dem Seilbahnwesen im Allgemeinen befasst sich die Internationale Organisation fur das Seilbahnwesen .

Fremdsprachige Bezeichnungen

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Der Begriff cable car bezeichnet im Britischen Englisch generell Luftseilbahnen, aber im Amerikanischen Englisch Kabelstraßenbahnen, dort werden Luftseilbahnen gondola (fur ?Gondelbahn“) oder aerial tram (fur ?Pendelbahn“) differenziert bezeichnet. Eine Standseilbahn heißt im gesamten englischen Sprachraum funicular railway oder gekurzt funicular .

Klassifizierungen nach CEN

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Seilbahnen werden nach CEN nach verschiedenen Kriterien klassifiziert: [2]

  • nach der Art des Tragmittels (Schiene, Seil, Schnee, Luftkissen)
  • der Zahl der Seile mit unterschiedlichen Funktionen (Forderseil, Tragseil, Zugseil, Datenseil, Blitzschutzseil)
  • der Betriebsart (Pendelbetrieb, Umlaufbetrieb)
  • der Art der Fahrzeuge (Wagen, Kabine, Sessel, Kabinengruppe, Schleppbugel, Schleppteller, Loren, Kubel usw.)
  • der Art der Verbindung zwischen Fahrzeug und Seil (fest oder betrieblich losbar/kuppelbar)
Luftseilbahn

Luftseilbahnen sind Bahnen, bei denen die Fahrzeuge an Trag- oder Forderseilen hangend ohne Bodenkontakt verkehren. Der vorgesehene Abstand der Seile zum Boden wird durch Seilbahnstutzen gewahrleistet. Sie sind die zahlenmaßig bei weitem haufigste Konstruktionsart der Seilbahnen. Der Begriff umfasst Pendelbahnen , Gondelbahnen , Sessellifte , Sesselbahnen , Kombibahnen sowie Materialseilbahnen .

Schienenseilbahnen

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Standseilbahn

Diese Seilbahnen fahren auf Schienen auf einem eigenen Gleiskorper am Boden oder auf aufgeschutteten oder aufgestanderten Trassen.

  • Standseilbahnen werden durch ein oder mehrere Seile, mit denen sie fest verbunden sind, bewegt [3] ; sie fahren meist mit zwei Wagen (Kabinen, Fahrbetriebsmitteln) gegenlaufig im Pendelverkehr (mit einer Abt’schen Weiche als Ausweiche). Zu dieser Gruppe zahlen auch:
  • Kabelbahnen haben im Gegensatz zu Standseilbahnen kuppelbare Fahrzeuge. Dazu zahlen insbesondere
  • Außerdem werden die fruher gebrauchlichen schiefen Ebenen (mit Seilen als Zughilfe fur Adhasionsbahnen ) dazugezahlt.
Schlepplift mit Kurzbugel

Schlepplifte und Schlittenseilbahnen zur Beforderung von am Boden fahrenden Wintersportlern werden ebenfalls zu den Seilbahnen gezahlt.

Sonderkonstruktionen

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Anlagenbestand weltweit

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Die 61. Internationale Tagung der Technischen Aufsichtsbehorden (ITTAB) veroffentlichte fur das Jahr 2011 folgende weltweiten Anlagen- und Beforderungsfallzahlen: [4]

Art der Seilbahn Anzahl Beforderte
Personen
(Millionen)
Standseilbahnen 00. 251 0.0 99,8
Zweiseilbahnen (Pendelbetrieb) 00. 754 0. 174,2
Zweiseilbahnen (Umlaufbetrieb) 00.0 29 0.00 9,6
Einseilumlaufbahnen (Kabinenbahnen, EUB) 00. 899 0. 433,2
Kombibahnen 00.0 45 0.0 30,7
Kuppelbare Sesselbahnen 0 1.961 0. 826,8
Sessellifte, fix geklemmt 0 4.888 0. 647,8
Schlepplifte 12.041 0. 969,4
Spezialbahnen 00. 223 0. 293,0
Summen 21.091 3.484,6

Fahrgeschwindigkeit

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Seilbahn auf der EXPO 2000 in Hannover

Die aufgrund technischer Gegebenheiten und gesetzlicher Vorschriften erreichbaren Maximalgeschwindigkeiten betragen

  • bei Standseilbahnen 14 m/s (rund 50 km/h), [5]
  • bei Pendelbahnen bis zu 12,5 m/s (rund 45 km/h), [6]
  • bei Gondelbahnen 6 m/s (rund 22 km/h), [7]
  • bei Sesselbahnen 5 m/s (18 km/h), [7]
  • bei Schleppliften mit hoher Seilfuhrung 4 m/s und bei niederer Seilfuhrung 1,8 m/s. [8]

Kuppelbare Fahrbetriebsmittel werden innerhalb der Station beschleunigt und abgebremst, fix geklemmte außerhalb der Station, was sich auf die notige Baulange der Stationen, aber auch auf die erreichbare Endgeschwindigkeit auswirkt. Um Energie zu sparen, konnen Seilbahnen mit geringeren Geschwindigkeiten gefahren werden. Die Maximalgeschwindigkeit kommt bevorzugt zum Einsatz, um großen Andrang und hohe Fahrgastzahlen bedienen zu konnen.

Seilbahnen werden uberwiegend elektrisch angetrieben. Da der Antrieb ortsfest in einer Station erfolgt, mussen in Fahrzeugen keine Akkumulatoren und Antriebssysteme bewegt, beschleunigt oder verzogert werden. Allerdings muss bei Seilbahnen Energie dafur aufgewendet werden, um die tonnenschweren Zug- oder Forderseilschleifen mitsamt den daran befindlichen Fahrbetriebsmitteln zu beschleunigen und zu bewegen. Das Anfahren ist ? abgesehen nach Notstopps ? bei umlaufenden Forderseilen nur beim taglichen Betriebsbeginn notig, kuppelbare Fahrbetriebsmittel werden gesondert beschleunigt und abgebremst. Bei der Umlenkung von Zug- und Forderseilen reiben die Drahtseillitzen aneinander, infolge dieser inneren Reibung werden Biege- und Bewegungsenergie in Warme umgesetzt. Zur Verminderung der inneren Seilreibung werden die Drahtseile gefettet, die Durchmesser der Umlenk- und Antriebsseilscheiben passend zum Seildurchmesser moglichst groß gewahlt sowie (senkrechte, großenbeschrankte) Trag-, Stutz- und Niederhalterollen als vielzahlige Abfolge (Laufkatze, Rollenbatterie; siehe Seilbahnstutze#Fuhrung von laufenden Seilen ) ausgefuhrt.

Seilbahnen konnen mit modernen ruckspeisefahigen Asynchronmotoren mit Frequenzumrichtern als Antriebsmaschinen ausgerustet werden, die im Bremsbetrieb ( Tallast großer als die Berglast ) als Nutzbremse im Generatorbetrieb Strom wieder in das Versorgungsnetz zuruckspeisen konnen. [9] Genutzt wird das vor allem bei Zubringerbahnen, die Skifahrer von einem hohergelegenen Skigebiet (Gletscher) wieder zu Tal bringen, und bei Materialseilbahnen, die dauernd Lasten bergab transportieren.

Bei allen zweispurigen Seilbahnen mit gemeinsamer Zug- oder Forderseilschlaufe (Umlaufseilbahnen, Pendelbahnen, Standseilbahnen) stehen die Massen der auf- und abwarts bewegten Seile und leeren Fahrbetriebsmittel bei vorhandenen Hohendifferenzen meist annahernd im Gleichgewicht. Es muss nur Antriebsenergie zum Anheben der bergfahrenden Last, zur Uberwindung der Reibungsverluste, der Tragheit und des Luftwiderstandes aufgewendet werden. Diese Seilbahnen nutzen die potentielle Energie talfahrender Lasten durch die mechanische Kopplung unmittelbar aus, um den Leistungsbedarf fur den Hohengewinn bergfahrender Lasten (bei Steigungen oder beim Seildurchhang) oder fur die sonstige aufzubringende Energie zumindest teilweise zu kompensieren und dadurch den Energieverbrauch zu vermindern. Im Vergleich zu anderen strombetriebenen nutzbremsenden Nahverkehrsmitteln bringt diese systembedingte Vermeidung von getrennten, verlustbehafteten Umwandlungen von elektrischer Energie in mechanische Arbeit und zuruck einen Vorteil, der Seilbahnen zum energieeffizientesten strombetriebenen Verkehrsmittel uberhaupt macht. [10]

Von 100 % elektrischer Leistungsaufnahme einer Umlaufbahn ( Lenzerheide Bergbahnen (Schweiz), mit 65 % Auslastung bei voller Geschwindigkeit) waren im Schnitt 40 % fur die Transportleistung, 40 % fur Seilreibung und Rollenreibung, 11 % fur Antriebsverluste (bei Motor , Getriebe und Umrichter ), 5 % fur die Bahninfrastruktur (Bewegung der Kabinen in der Station) und 4 % fur Windverluste notig. [11]

Der tatsachliche Energiebedarf pro Person und km sowie die damit verbundenen CO 2 -Emissionen hangen maßgeblich von der Auslastung ab. Gemaß Veroffentlichung eines Seilbahnherstellers [12] wurden wahrend der Bundesgartenschau 2011 in Koblenz 1.046 MWh an Energie fur die dortige Seilbahn benotigt, wahrend die Beforderung der Besucher nur mit Shuttlebussen 4.036 MWh erfordert hatte. [13]

Wie alle exponierten Bauwerke laufen die Fahrzeuge, Stutzen, Masten und Seile von Luftseilbahnen und die Fahrzeuge, Schienen und Standerkonstruktionen von Standseilbahnen Gefahr, von Blitzen getroffen zu werden. Da die Seile uber gummigefutterte Rollen gefuhrt werden und dort kein Erdschluss zustande kommt, helfen spezielle Blitzschutzmaßnahmen, Personen- und Materialschaden zu vermeiden. Geschlossene Fahrzeuge sind dabei wie Faradaysche Kafige sicher fur die Beforderten, Erdschluss bei Schleppliftbenutzern kann todlich verlaufen (mehr dazu bei Blitzschutz bei Seilbahnen ).

Zur Erkennung technischer Mangel werden alle Seilbahnanlagen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einer technischen Erstabnahme bei Fertigstellung und im Betrieb wiederkehrend uberpruft. [14] Zur regelmaßigen Uberprufung der Drahtseile kommen dabei Verfahren der zerstorungsfreien Werkstoffprufung wie die magnetinduktive Methode zur Anwendung.

Als Folge der Brandkatastrophe der Gletscherbahn Kaprun 2 im Jahre 2000 mit 155 Todesopfern wurden die gesetzlichen Vorschriften und Leitfaden bezuglich des Brandschutzes in Seilbahnen uberarbeitet und die Anforderungen verscharft. [15]

Ausgearbeitete Bergungskonzepte (etwa Abseilen der Fahrgaste, Bergung mit Bergefahrzeugen oder per Hubschrauber bei Luftseilbahnen, Notstiegen bei Standseilbahnen) oder in jungerer Zeit alternativ Raumungskonzepte (Fahrt aller Fahrbetriebsmittel in die nachste Station auch bei Ausfall des Hauptantriebs) sind die Voraussetzungen zur Erlangung einer Seilbahn-Betriebsbewilligung. [16] [17]

Dazu siehe auch:

Station der im Jahre 2002 im Originalzustand wiederhergestellten Standseilbahn in Evian-les-Bains (Frankreich)

Barrierefreiheit

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Luftseilbahnen mit geschlossenen Fahrbetriebsmitteln (Gondeln) konnen, falls dies fur den Einsatzzweck gefordert ist, ab einer gewissen Große der Gondeln (ab ca. 8er-/10er Gondel) weitgehend barrierefrei gestaltet werden, bei kleineren Fahrzeugen kann es zu Einschrankungen bei der Turbreite und dem Platzangebot fur Rollstuhle oder Kinderwagen kommen. Bei Standseilbahnen konnen sich Einschrankungen aufgrund der meist der Streckenneigung angepassten Bahnsteige ergeben. In der Schweiz mussen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Seilbahnen ab neun Platzen pro Transporteinheit (mit Ausnahme der Skilifte und Sesselbahnen) behindertengerecht sein. [18]

Seilbahngesetze

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Die Europaische Union hat die Vorschriften fur Seilbahnen in der EU-Richtlinie 2000/9/EG des Europaischen Parlamentes und Rates vom 20. Marz 2000 fur Seilbahnen fur den Personenverkehr [19] harmonisiert und den Regelungsinhalt der Landesgesetze in den Mitgliedsstaaten fur industriell hergestellte und auf dem Markt gehandelte Komponenten von Seilbahnanlagen (Sicherheitsbauteile und Teilsystemen) reguliert [20] . Die Verordnung (EU) 2016/424 uber Seilbahnen aktualisiert und ersetzt die ursprungliche Richtlinie. Neuere Seilbahntypen werden von der Verordnung erfasst.

Bau und Betrieb einer Seilbahn mussen behordlich nach den jeweiligen nationalen Gesetzen und Verordnungen genehmigt werden. Dies sind beispielsweise

  • in Deutschland die Landesseilbahngesetze mit einer Reihe von Verordnungen und den Vorschriften fur den Bau und Betrieb von Seilbahnen (BOSeil) ;
  • in Osterreich das Seilbahngesetz 2003, [3] 2007 wesentlich erweitert; [21] vor dem Gesetz von 2003 waren die gesetzlichen Bestimmungen im Eisenbahngesetz 1957 [22] geregelt.
  • in der nicht zur Europaischen Union gehorenden Schweiz das Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 uber Seilbahnen zur Personenbeforderung (Seilbahngesetz, SebG), [23] das zum Geltungsbereich und technischen Rahmenbedingungen ausdrucklich mit der EG-Richtlinie 2000/9/EG harmonisiert ist. [24]

Seilbahnen, die ihren Betrieb behordlich als offentlichen Verkehr konzessioniert oder bewilligt bekommen haben, unterliegen im Regelfall sowohl einer gesetzlichen Betriebspflicht (Aufrechterhaltung des genehmigten fahrplanmaßigen Betriebes) als auch einem Beforderungszwang bzw. Kontrahierungszwang und sind verpflichtet, Fahrgaste mitzunehmen, [25] solange sich diese an die Beforderungsbedingungen halten und den Anweisungen des Personals zum ordnungsgemaßen Betrieb Folge leisten. [3]

Nicht den Seilbahngesetzen unterliegende Anlagen

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Nicht zu den in den vorgenannten Seilbahngesetzen geregelten Seilbahnen gehoren folgende Anlagen, die Seile als Forder- oder Kraftubertragungsmittel einsetzen:

Bedeutende Konstrukteure und Seilbahnpioniere

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(in alphabetischer Reihenfolge)

Hersteller (Auswahl)

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Die Doppelmayr/Garaventa-Gruppe und die Leitner-Gruppe dominieren rund 90 % des Weltmarkts. [30]

Weitere Hersteller sind oder waren:

Außer in den Alpenlandern existieren noch Seilbahnhersteller in der Turkei (beispielsweise STM), Japan (beispielsweise Anzen Sakudo, Nippon Cable, Taihei), Indien (beispielsweise Dadomar Ropeways, Conveyor&Ropeway Services), China (beispielsweise ENFI, Beijing Goodyou Ropeway Engineering), den Vereinigten Staaten u. a. m. [37] [38] sowie Hersteller, die auf den Bau von Seilbahnkabinen, Schleppliften, Sesselliften oder Materialseilbahnen spezialisiert sind. Auch komplette Seilbahnen sind dabei nicht von Produktpiraterie verschont. [39]

Seilbahnen als Kulturguter

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Das Schweizer Bundesamt fur Kultur publizierte 2011 das Schweizer Seilbahninventar mit naheren Angaben uber Schweizer Seilbahnen von besonderer kulturhistorischer oder technischer Bedeutung. [40] Das Inventar enthalt 67 Objekte von nationaler und 44 Objekte von regionaler Bedeutung sowie 18 besonders innovative neuere Seilbahnanlagen. Insgesamt sind in der Schweiz rund 3.000 Seilbahnen zugelassen. [41]

In Deutschland steht z. B. die Predigtstuhlbahn in Bad Reichenhall unter Denkmalschutz . Die 1928 errichtete Bahn ist die weltweit alteste original erhaltene Seilschwebebahn.

Mitunter werden Gondeln abgebrochener Seilbahnen an Interessenten verkauft, fur Tourismuswerbung oft im Freien aufgestellt, kleine auch auf Messen, als Gartenhutte oder Unterstand am Berg, als Fotomotiv, Spielgerat [42] oder Dekoration genutzt.

  • Edmund Heusinger von Waldegg : Handbuch fur specielle Eisenbahn-Technik. Band 5: Bau und Betrieb der Secundar- und Tertiarbahnen einschliesslich der schwebenden Draht- und Seilbahnen. Verlag Wilhelm Engelmann, Leipzig 1878
  • Eugen Czitary: Seilschwebebahnen. Springer-Verlag, Wien 1951
  • Carl Dolezalek : Seilbahnen. In: Enzyklopadie des Eisenbahnwesens, herausgegeben von Victor von Roll , Band 9. Berlin und Wien 1921, S. 2?25. (archive.org)
  • Artur Doppelmayr : Denkanstosse zur Funktionserfullung von Einseilumlaufbahnen ? Projektierung, Konstruktion und Betrieb im Sicherheitsregelkreissystem, basierend auf der Analyse von Vorfallen. Wolfurt 1997, online (doc, 3,55 MB)
  • Seilschwebebahn. In: Franz Maria Feldhaus : Lexikon der Erfindungen und Entdeckungen auf den Gebieten der Naturwissenschaften und Technik in chronologischer Ubersicht mit Personen- und Sachregister. Winter, Heidelberg 1904, S. 1023?1025, Faksimile (pdf, 14 MB)
  • Reinhart Kuntner, Leopold Flasch: Seilbahnrecht. OGB-Verlag, Wien 2011, ISBN 978-3-7035-1448-7
  • Stephan Liedl: Vorlesungsskript Seilbahntechnik. Lehrstuhl Fordertechnik Materialfluss Logistik der TU Munchen, 1999
  • H. Dieter Schmoll, Markus Kalchgruber: Weltseilbahngeschichte . Steidl, Eugendorf (bei Salzburg) 2000, ISBN 3-9501344-0-9
  • Peter Sedivy: Vorlesungsunterlagen Seilbahnbau. Universitat Innsbruck, 2012, (pdf) ( Memento vom 24. Dezember 2013 im Internet Archive )
Commons : Seilbahn  ? Sammlung von Bildern
Wiktionary: Seilbahn  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Diese Beispiele zeigen, dass Seilbahnen in der Stadt funktionieren . In: Suddeutsche Zeitung , 14. Juli 2018. Abgerufen am 14. Juli 2018.
  2. CEN | EN 12929-1:2004 Sicherheitsanforderungen fur Seilbahnen fur den Personenverkehr ? Allgemeine Bestimmungen ? Teil 1: Anforderungen fur alle Anlagen
  3. a b c Bundesgesetz uber Seilbahnen (Seilbahngesetz 2003 ? SeilbG 2003)
  4. Internationale Seilbahnrundschau ISR, Ausgabe 4/2013, S. 9. ( Memento vom 4. Marz 2016 im Internet Archive ) (E-Book, abgerufen am 14. Februar 2014)
  5. Technische Universitat Graz: Vorlesungsunterlagen Seilbahnbau @1 @2 Vorlage:Toter Link/www.ebw.tugraz.at ( Seite nicht mehr abrufbar , festgestellt im Dezember 2018. Suche in Webarchiven ) des Institutes fur Eisenbahnwesen u. Verkehrswirtschaft, 2011 (PDF), S. 107.
  6. Technische Universitat Graz: Vorlesungsunterlagen Seilbahnbau @1 @2 Vorlage:Toter Link/www.ebw.tugraz.at ( Seite nicht mehr abrufbar , festgestellt im Dezember 2018. Suche in Webarchiven ) des Institutes fur Eisenbahnwesen u. Verkehrswirtschaft, 2011 (PDF), S. 115.
  7. a b Technische Universitat Graz: Vorlesungsunterlagen Seilbahnbau @1 @2 Vorlage:Toter Link/www.ebw.tugraz.at ( Seite nicht mehr abrufbar , festgestellt im Dezember 2018. Suche in Webarchiven ) des Institutes fur Eisenbahnwesen u. Verkehrswirtschaft, 2011 (PDF), S. 132.
  8. Technische Universitat Graz: Vorlesungsunterlagen Seilbahnbau @1 @2 Vorlage:Toter Link/www.ebw.tugraz.at ( Seite nicht mehr abrufbar , festgestellt im Dezember 2018. Suche in Webarchiven ) des Institutes fur Eisenbahnwesen u. Verkehrswirtschaft, 2011 (PDF), S. 150.
  9. Beschreibung moderner Antriebe auf der Website der Frey AG, Stans
  10. Heiner Monheim, Christian Muschwitz, Wolfram Auer, Matthias Philippi: Urbane Seilbahnen ? Moderne Seilbahnsysteme eroffnen neue Wege fur die Mobilitat in unseren Stadten. kolner stadt- und verkehrsverlag, Koln 2010, ISBN 978-3-940685-98-8 , S. 96.
  11. Samantha Di Cosmo: Energiesparmoglichkeiten bei Seilbahnen , bei energie.ch
  12. Mobilitatskonzept Bundesgartenschau Koblenz 2011 ( Memento vom 30. Dezember 2013 im Internet Archive ), S. 20, abgerufen am 24. Juli 2015 (pdf, 4,0 MB)
  13. Positive Okobilanz der Seilbahn zur BUGA Koblenz 2011
  14. Publikation des TUV Sud-Industrie Service GmbH uber Seilbahnabnahmen (PDF; 934 kB)
  15. Meldung von Radio Osterreich International v. April 2003 ( Memento vom 24. Dezember 2013 im Internet Archive ) (Webarchiv, abgerufen am 20. November 2011)
  16. Internationale Seilbahnrundschau ? Nejez, Josef und Luger, Peter Raumungskonzept statt Bergungskonzept
  17. O.I.T.A.F.-Leitfaden fur die Bergung aus Seilbahnen, 2010.
  18. Erlauterungen zur Verordnung uber die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des offentlichen Verkehrs , Bundesamt fur Verkehr ( Memento des Originals vom 16. Juli 2013 im Internet Archive )   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.bav.admin.ch (PDF, abgerufen am 29. August 2013)
  19. Richtlinie 2000/9/EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20. Marz 2000 uber Seilbahnen fur den Personenverkehr (PDF)
  20. Leitfaden zur Anwendung der Seilbahnrichtlinie 2000/9/EG ( Memento vom 31. Januar 2012 im Internet Archive ) (PDF-Datei; 6,42 MB)
  21. Dr. Christoph Haidlen: Das osterreichische Seilbahnrecht ( Memento vom 13. Marz 2012 im Internet Archive ) abgerufen am 13. Dezember 2011.
  22. Eisenbahngesetz 1957 (PDF-Datei; 281 kB)
  23. Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 uber Seilbahnen zur Personenbeforderung (Seilbahngesetz, SebG)
  24. Botschaft zum Bundesgesetz uber Seilbahnen zur Personenbeforderung vom 22. Dezember 2004, in: Bundesblatt 2005 895
  25. Peter Sedivy (Lektor): Vorlesungsunterlagen "Seilbahnbau" am Institut fur Infrastruktur, Arbeitsbereich intelligente Verkehrssysteme der Universitat Innsbruck , Sommersemester 2012, S. 3 (Webarchiv, PDF-Datei; 6,8 MB) ( Memento vom 24. Dezember 2013 im Internet Archive ), zuletzt abgerufen am 28. November 2015.
  26. Seilbahnlexikon ? Herstellerverzeichnis: Creisels
  27. Seilbahnlexikon ? Herstellerverzeichnis: Habegger
  28. Seilschwebebahn. In: Franz Maria Feldhaus: Lexikon der Erfindungen und Entdeckungen auf den Gebieten der Naturwissenschaften und Technik in chronologischer Ubersicht mit Personen- und Sachregister. Winter, Heidelberg 1904, S. 1023?1025. (Faksimile) (PDF-Datei 14 MB)
  29. Website des Unternehmens
  30. Entscheidung der EU-Kommission vom 14. Oktober 1998 uber ein Beihilfevorhaben Osterreichs zugunsten der LiftgmbH
  31. Wirtschaftsblatt ( Memento vom 1. Januar 2014 im Internet Archive )
  32. Neue Zurcher Zeitung Geschafte mit dem Schnee von morgen , bei nzz.ch
  33. Seilbahnlexikon ? Herstellerverzeichnis: Bartholet
  34. Seilbahnlexikon ? Herstellerverzeichnis: Giovanola
  35. Seilbahnlexikon ? Herstellerverzeichnis: Graffer
  36. Geschichte - Unternehmen - LEITNER ropeways. In: www.leitner-ropeways.com. Abgerufen am 20. Mai 2016 .
  37. Alpinkwiki ( Memento vom 18. April 2012 im Internet Archive )
  38. Herstellerubersicht bei bergbahnen.org ( Memento vom 6. Mai 2016 im Internet Archive )
  39. Petra Stuiber: Doppelmayrs wundersame Seilbahnvermehrung in China. welt.de, Welt online, 17. Februar 2006, abgerufen am 30. April 2019.
  40. Schweizer Seilbahninventar - Datenbank mit Bildern
  41. ? ( Memento vom 1. Oktober 2013 im Internet Archive ) Bundesamt fur Kultur, 2012.
  42. https://www.sunkidworld.com/user_upload/1507214259crop_2017-06-woodnfun-alte-dachstein-gondel-als-spielgeraet-planaiaut-3.jpg