Resolution 78 des UN-Sicherheitsrates

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UN-Sicherheitsrat
Resolution 78
Datum: 18. Oktober 1949
Sitzung: 452
Kennung: S/RES/78

Abstimmung: Dafur: 9   Dagegen: 0 Enthaltungen: 2
Gegenstand: Rustungsbeschrankungen und Abrustung
Ergebnis: angenommen

Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1949:
Standige Mitglieder:
China Republik 1928   CHN Frankreich   FRA Vereinigtes Konigreich   GBR Sowjetunion 1923   SUN Vereinigte Staaten 48   USA
Nichtstandige Mitglieder:
Argentinien   ARG Kanada 1921   CAN Kuba   CUB
Agypten 1922   EGY Norwegen   NOR Ukraine Sozialistische Sowjetrepublik   USSR

Die Resolution 78 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution , die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 18. Oktober 1949 beschloss.

Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Vorschlage des Arbeitsdokuments uber die Durchfuhrung der Resolution 192 der Generalversammlung, das von der Kommission der Vereinten Nationen fur konventionelle Rustung angenommen wurde, erhalten und gepruft hatte, ersuchte der Rat den Generalsekretar, diese Vorschlage und die Protokolle der Diskussion uber diese Frage im Rat und in der Kommission fur konventionelle Rustung an die Generalversammlung weiterzuleiten.

Die Resolution wurde mit neun Pro-Stimmen und zwei Enthaltungen der ukrainischen SSR und der Sowjetunion angenommen.