Prasidium

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Ein Prasidium (von lat. praesidium ) ist allgemein eine Bezeichnung fur die Leitungsebene in Verwaltungen und Organisationen (wie z. B. Parteien , Vereine und Stiftungen ), die in der Regel aus einem Prasidenten und seinen Stellvertretern besteht. Die Regelungen uber das Prasidium ergeben sich aus dem Gesetz oder aus den Satzungen fur Parteien, Vereine oder Stiftungen.

Im Deutschen Bundestag besteht das Prasidium ( § 5 BTGO ) aus dem Bundestagsprasidenten und den Vizeprasidenten, die sich in der Leitung der Plenarsitzungen abwechseln ( § 21 BTGO).

In der Justiz bezeichnet man damit das Selbstverwaltungsorgan eines Gerichtes ( Gerichtsprasidium gemaß §§ 21a ff. GVG ).

Ebenfalls haben berufsstandische Kammern haufig ein Prasidium, wie z. B. die Rechtsanwaltskammern gemaß §§ 78 ff. BRAO oder die Bundesnotarkammer gemaß § 79 BNotO .

In der Verwaltung existieren die Polizeiprasidien oder Regierungsprasidien als Mittelbehorden, die nach dem Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes gebildet werden.

Im Brauchtum von Studentenverbindungen versteht man darunter den ublicherweise durch die Chargen gestellten Vorsitz bei den traditionellen Feierlichkeiten ( Kneipe und Kommers ).