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Ein
Prasidium
(von
lat.
praesidium
) ist allgemein eine Bezeichnung fur die Leitungsebene in Verwaltungen und Organisationen (wie z. B.
Parteien
,
Vereine
und
Stiftungen
), die in der Regel aus einem
Prasidenten
und seinen
Stellvertretern
besteht. Die Regelungen uber das Prasidium ergeben sich aus dem
Gesetz
oder aus den
Satzungen
fur Parteien, Vereine oder Stiftungen.
Im
Deutschen Bundestag
besteht das Prasidium (
§ 5
BTGO
) aus dem
Bundestagsprasidenten
und den Vizeprasidenten, die sich in der Leitung der Plenarsitzungen abwechseln (
§ 21
BTGO).
In der
Justiz
bezeichnet man damit das Selbstverwaltungsorgan eines Gerichtes (
Gerichtsprasidium
gemaß
§§ 21a ff.
GVG
).
Ebenfalls haben berufsstandische
Kammern
haufig ein Prasidium, wie z. B. die
Rechtsanwaltskammern
gemaß
§§ 78 ff.
BRAO
oder die
Bundesnotarkammer
gemaß
§ 79
BNotO
.
In der Verwaltung existieren die
Polizeiprasidien
oder
Regierungsprasidien
als Mittelbehorden, die nach dem
Landesrecht
des jeweiligen
Bundeslandes
gebildet werden.
Im Brauchtum von
Studentenverbindungen
versteht man darunter den ublicherweise durch die
Chargen
gestellten Vorsitz bei den traditionellen Feierlichkeiten (
Kneipe
und
Kommers
).