Pfarrer
ist eine in
christlichen
Gemeinden verwendete Bezeichnung fur eine Person, die mit der Leitung einer
Kirchengemeinde
oder
Pfarrei
betraut ist und die Verantwortung tragt fur die Leitung von
Gottesdiensten
, die
seelsorgliche
Betreuung und in der Regel auch fur die Verwaltung der weltlichen Angelegenheiten der Pfarrei oder Kirchengemeinde. In der
romisch-katholischen Kirche
kann nur ein
Priester
Pfarrer einer Pfarrei sein. Anstelle der Leitung einer Gemeinde kann ein Pfarrer jedoch auch einen besonderen Dienst ubernehmen.
Die romisch-katholische Kirche, die Evangelische Kirche in Deutschland und die
Selbstandige Evangelisch-Lutherische Kirche
regeln die Rechte und Pflichten der Pfarrer durch Kirchengesetz (Pfarrerdienstrecht), das sich weitgehend am staatlichen
deutschen Beamtenrecht
und an den Laufbahnen von
Studienraten
orientiert. Pfarrer ist auch eine
Amtsbezeichnung
fur
Kirchenbeamte
und christliche Geistliche in einem staatlichen
Beamtenverhaltnis
(
Militarseelsorger
, Krankenhausseelsorger, Gefangnisseelsorger und andere).
Das Wort Pfarrer ist eine Ableitung von
Pfarre
bzw. althochdeutsch
pfarra
?Amtsbezirk eines Pfarrers“, das vom
griechischen
παροικ?α
paroikia
, deutsch
‚Nachbarschaft‘
entlehnt wurde.
[1]
Der Pfarrer ist demnach ?der zur Pfarre Gehorige“.
[2]
Denkbar ware auch eine Herleitung von
π?ροικο?
paroikos
, deutsch
‚Nachbar, Fremdling‘
als jemand, der Insasse der Gemeinde zum Zwecke der Seelsorge ist, ohne Burger im eigentlichen Sinne zu sein. Die lateinische Bezeichnung ist
parochus
, auch
presbyter parochianus
oder
plebanus
. In deutschsprachigen Urkunden heißt es
parherr
,
perer
,
pfarreherre
oder
pharrer
.
[3]
?Pfarrin“ bezeichnete im 19. Jahrhundert die Ehefrau des Pfarrers.
[4]
Ein Pfarrer bekleidet in der Regel ein
Pfarramt
. In Mittel- und Norddeutschland wird der Pfarrer auch
Pastor
genannt. Die Stellung und Aufgaben eines Pfarrers sind in den christlichen
Konfessionen
unterschiedlich: In den
evangelischen
Kirchen und der
Altkatholischen Kirche
ist der Pfarrer aus dem Kreise der bei der jeweiligen Kirche verbeamteten Geistlichen entweder von der Gemeinde gewahlt oder von der ubergeordneten Kirchenleitung ernannt. Im zweiten Fall muss auf die Ernennung die
Vokation
durch den
Kirchenvorstand
erfolgen. In seltenen Fallen wird die Pfarrstelle aber auch nach
Prasentation
durch einen
Patron
besetzt.
In den evangelischen Kirchen wird man durch die
Ordination
zum Pfarrer. Ein Bewerber wird dadurch mit der offentlichen Verkundigung des Wortes Gottes und der Verwaltung der
Sakramente
(vor allem
Taufe
und
Abendmahl
) beauftragt. In der Ordination verspricht der Pfarrer
seelsorgerliche
Verschwiegenheit und die Wahrung des
Beichtgeheimnisses
. Ein Pfarrer kann dann eine Gemeinde leiten oder auch in einem anderen Bereich geistliche Aufgaben erfullen. Die meisten evangelischen Kirchen ordinieren Frauen und Manner ausschließlich ins Gemeindepfarramt und setzen fur Sonderpfarramter eine Praxiszeit im Gemeindepfarramt voraus. In der
Schweiz
im Jahr 1918 ordinierten Frauen wurde kein Pfarramt zugetraut und sie durften sich nicht Pfarrer nennen. Die erste Pfarrerin Europas mit vollem Pfarramt wurde im Herbst 1931 in der Gemeinde
Furna
im
Kanton Graubunden
gewahlt.
[5]
In der
romisch-katholischen Kirche
wird ein geweihter
Priester
vom
Diozesanbischof
zum Pfarrer ernannt, nachdem er die entsprechenden Examina abgelegt hat. Der Dienst des Pfarrers wird verstanden als Teilhabe am Dienst des Bischofs, der Pfarrer reprasentiert den Bischof in der Pfarrei. Er hat aber in seiner Pfarrei eine eigenberechtigte amtliche Vollmacht, die nicht vom Bischof delegiert ist.
[6]
Neben der Spendung der Sakramente und der Verkundigung des Wortes Gottes in Gottesdienst und Seelsorge gehort zum klassischen Gemeindepfarramt immer auch die Verwaltung einer Gemeinde, etwa das Pflegen der
Kirchenbucher
und die
dienstrechtliche
Aufsicht uber die Mitarbeitenden.
Um Pfarrer werden zu konnen, muss ein Bewerber
Theologie
studiert und Examina nach der Ordnung der jeweiligen
Diozese
abgelegt haben. In der Regel gibt es eine akademische und eine praktische Vorbereitungsphase fur den Pfarrdienst. In der katholischen Kirche stehen vor der Priesterweihe die akademischen Prufungen des Theologiestudiums und die Absolvierung der praktischen Ausbildung (Pastoralkurs) und nach der Priesterweihe und einer gewissen Dienstzeit als
Kaplan
in einer Pfarrei weitere Prufungen (
Pfarrexamen
) nach der Ordnung des jeweiligen Bistums. Ein Pfarramt wird in der Regel erst verliehen, nachdem sich ein Priester einige Jahre im geistlichen Dienst bewahrt hat.
Neben dem Wirkungsbereich innerhalb einer Ortsgemeinde (
Pfarrei
; in Osterreich: Pfarre) arbeiten Pfarrer auch in anderen Institutionen: Schulpfarrer,
Krankenhauspfarrer
, Gefangnispfarrer, Leiter karitativer Einrichtungen,
Studenten-/Hochschulpfarrer
, Studienleiter an
katholischen Akademien
oder
evangelischen Akademien
, Wirtschafts- und Sozialpfarrer, Betriebsseelsorger, Militarpfarrer, Polizeipfarrer, Fernsehpfarrer, Medienpfarrer, Zirkuspfarrer oder Schaustellerpfarrer. Katholische Geistliche in solchen Funktionen erhalten den Titel
Pfarrer
durch bischofliches Dekret.
Pfarrer waren in fruheren Zeiten gelegentlich auch in ganz anderen Bereichen tatig, etwa als Mathematiker, Techniker und Erfinder, zum Beispiel
Rene-Just Hauy
,
Jacob Christian Schaffer
,
Michael Stifel
,
Friedrich Christoph Oetinger
,
Franz Senn
und
Philipp Matthaus Hahn
. Politisch aktive Pfarrer waren bzw. sind
Carl Sonnenschein
,
Peter Hintze
und
Joachim Gauck
.
Katholischen Priestern ist seit 1983 durch das Kirchenrecht untersagt, offentliche Amter anzunehmen, die eine Teilhabe an der Ausubung weltlicher Gewalt mit sich bringen.
[7]
Voraussetzung zur Ernennung als Pfarrer ist in der romisch-katholischen Kirche, dass der Betreffende die
Priesterweihe
empfangen hat. Diese kann nach CIC can. 1024 nur Mannern gespendet werden. Der Pfarrer muss sich ?durch Rechtglaubigkeit und Rechtschaffenheit auszeichnen, er muß durchdrungen sein von Seeleneifer sowie von anderen Tugenden und zudem die Eigenschaften besitzen, die fur die Seelsorge in der in Frage kommenden Pfarrei … gefordert werden.“
[8]
Eine Ubertragung des Pfarramtes an eine
juristische Person
(etwa ein
Domkapitel
) ist nach dem 1983 erneuerten
Codex Iuris Canonici
nicht mehr moglich.
Die Einfuhrung eines Pfarrers in sein Amt bzw. in seine Gemeinde (
Investitur
, ?Besitzergreifung“) geschieht in der Regel mit der Verlesung der bischoflichen Ernennungsurkunde im Rahmen einer feierlichen
heiligen Messe
. Der Pfarrer (
parochus
) amtiert unter der Autoritat und im Namen des Bischofs, der ihm das Amt frei verleiht. Mit der Besitzergreifung ist er zur Ausubung des Pfarramtes berechtigt und verpflichtet. Gemaß dem Kirchenrecht ist in der lateinischen Kirche der Pfarrer
pastor proprius
(?der eigene Hirte“) der ihm anvertrauten Pfarrei,
[9]
auch
kanonischer Pfarrer
genannt.
[10]
Bis auf die Vollmacht, das
Weihesakrament
(Ordination) zu erteilen und die
Firmung
zu spenden, steht ihm die volle
Jurisdiktion
in seiner Pfarrei zu. Die Amtsgeschafte fuhrt der Pfarrer bis zu einem gewissen Grade frei, ist aber an die Vorgaben der
Diozese
gebunden und auf die Zusammenarbeit mit pastoralen Mitarbeitern und Ehrenamtlichen in Raten (z. B.
Kirchenvorstand
,
Pfarrverwaltungsrat
,
Pfarrgemeinderat
und Ausschussen) angewiesen. Er hat
Residenzpflicht
im Pfarrhaus nahe der Kirche in seiner Pfarrei und muss an Sonn- und Feiertagen die heilige Messe in den Anliegen seiner Pfarrgemeinde feiern.
[11]
[12]
Hat der Pfarrer von seinem Amt Besitz ergriffen, so kann ihn der Bischof ohne seine Einwilligung, besondere Grunde oder seinen Amtsverzicht nicht versetzen oder seines Amtes entheben. Es ist dem Bischof jedoch moglich, aus schwerwiegenden Grunden den Pfarrer des Amtes zu entheben oder gegen seinen Willen zu versetzen. Dafur sind kirchenrechtlich bestimmte Verfahren vorgeschrieben. Mit Vollendung des 75. Lebensjahres soll der Pfarrer dem Bischof seinen Amtsverzicht anbieten.
[13]
Wird ein Priester mit der vorubergehenden Leitung einer Pfarrei beauftragt, spricht man von einem
Pfarradministrator
. Dies geschieht, wenn die Pfarrei frei wird oder wenn der Pfarrer durch Gefangenschaft, Exil oder Ausweisung, wegen Unfahigkeit, angegriffener Gesundheit oder aus einem anderen Grund an der Wahrnehmung seiner pastoralen Aufgabe in der Pfarrei gehindert wird.
[14]
Eine besondere Stellung in der romisch-katholischen Kirche nimmt der
Moderator
ein. Entgegen dem Grundsatz, dass nur einer Pfarrer einer Pfarrei sein kann,
[15]
ist es moglich, eine Gruppe von Priestern mit der Seelsorge in einer Pfarrei zu beauftragen, unter denen jedoch einer als Leiter oder Moderator die Verantwortung gegenuber dem Bischof und die Koordination der Seelsorge ubernehmen muss (?
Pfarrer in solidum
“).
[16]
Eine Pfarrei kann ebenso einem Ordensinstitut oder einer Gemeinschaft des geweihten Lebens ubertragen werden, jedoch muss auch hier ein geeignetes Mitglied dieser Gemeinschaften als Pfarrer oder Moderator ernannt werden.
[17]
In Osterreich gibt es auf Beschluss der Bischofskonferenz zudem eine weitere Form des Moderators: Diesem wird ?die Verantwortung fur eine Pfarre auf langere Zeit“ ubertragen, er hat dieselben Befugnisse und Aufgaben wie ein Pfarrer, steht aber in einem Dienstverhaltnis zur Diozese und wird nicht zum Pfarrer im vollen Sinne des can. 519 bestellt. Dies wird in erster Linie angewandt, um Seelsorger leichter versetzen zu konnen.
[18]
In den lutherischen Landeskirchen bestimmt die Kirchengemeindeordnung, dass die Kirchengemeinden vom Kirchenvorstand (bzw. Kirchengemeinderat) und Pfarrer gemeinsam geleitet werden. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind hiernach verpflichtet, nach dem Maß ihrer Gaben und Krafte zusammenzuarbeiten. Der Kirchenvorstand besteht aus gewahlten Mitgliedern und Mitgliedern kraft Amtes (d. h. dem Pfarrer bzw. den Pfarrern). Vorsitz und stellvertretender Vorsitz werden von einem gewahlten Mitglied und einem Mitglied kraft Amtes wahrgenommen. In der
Wurttembergischen Evangelischen Landeskirche
wird der Pfarrer in Verwaltungsangelegenheiten durch den
Kirchenpfleger
entlastet, der kraft Amtes auch Mitglied des Kirchengemeinderats ist und als Mitarbeiter der Kirchengemeinde vielfaltige Verwaltungsaufgaben zu bearbeiten hat (Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben, Buchungen, Haushaltsplan, Bauaufgaben, Personalangelegenheiten). Padagogische Aufgaben oder solche der Sozialarbeit konnen in den evangelischen Kirchen einem
Diakon
ubertragen sein. Auf diese Weise wird dem Pfarrer mehr Freiraum fur seine Kernaufgaben in der geistlichen Gemeindearbeit verschafft.
Pfarrergesetze regeln kirchenintern die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Beziehung zwischen einzelnen Pfarrern und der Kirchenleitung.
In manchen reformierten Landeskirchen der Schweiz nimmt der Pfarrer zwar in der Regel an den Sitzungen der Kirchgemeindeleitung (Kirchenpflege, Kirchenrat) teil, hat aber kein Stimmrecht.
Eine besondere Losung kennt die
Zurcher Landeskirche
, namlich die ?Zuordnung“ der Pfarrer. Da die Pfarrer direkt der Landeskirche unterstellt sind, kommt der Kirchenpflege nicht die Vorgesetztenfunktion zu. Dieses Modell betont die gemeinsame Verantwortung der weltlichen und geistlichen Amtspersonen: Wahrend der Pfarrer fur die geistlichen Aspekte zustandig ist, ist dies die Kirchenpflege fur die Verwaltung. Ins Amt gewahlt werden aber sowohl der Pfarrer wie auch die Kirchenpflege vom Volk der Kirchgemeinde.
[19]
Geistliche Ehen waren zeitweise sehr kinderreich, wie die Beispiele
Johann Bitzinger
, 1555?1604 Pfarrer zu
Mupperg
(zwei Ehen, 29 Kinder) und
Balthasar Dietrich
(† 1595),
Pastor Primarius
in
Gorlitz
(drei Ehen, 29 Kinder), zeigen. Gleichfalls war die Kindersterblichkeit in den Pfarrhausern gewohnlich sehr hoch, beispielsweise bei
Johann Christoph Bauer
(1674: ? Pfarrerstochter
Marie Elisabeth Strunz
), von dessen 18 Kindern nur drei Tochter und ein Sohn uberlebten. Zwei seiner Tochter heirateten Pfarrer und sein Sohn starb als
Feldprediger
vor ihm.
[20]
- Konrad Hartelt
, Thomas Kellner:
Pfarrer
. In:
Walter Kasper
(Hrsg.):
Lexikon fur Theologie und Kirche
. 3. Auflage.
Band
8
. Herder, Freiburg im Breisgau 1999,
Sp.
167?171
.
- Oliver Janz
:
Burger besonderer Art. Evangelische Pfarrer in Preußen 1850?1914.
de Gruyter, Berlin, New York 1994,
ISBN 3-11-014140-X
.
- Oliver Janz:
Kirche, Staat und Burgertum in Preußen. Pfarrhaus und Pfarrerschaft im 19. und fruhen 20. Jahrhundert.
In: Luise Schorn-Schutte und Walter Sparn (Hrsg.):
Evangelische Pfarrer. Zur sozialen und politischen Rolle einer burgerlichen Gruppe in der deutschen Gesellschaft des 18. bis 20. Jahrhunderts (= Konfession und Gesellschaft, Bd. 12)
, Stuttgart 1997, S. 128?147.
- Frank-Michael Kuhlemann
:
Burgerlichkeit und Religion. Zur Sozial- und Mentalitatsgeschichte der evangelischen Pfarrer in Baden 1860?1914
(= Veroffentlichungen des Vereins fur Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden, Bd. 58), Gottingen 2001.
- Dimitrij Owetschkin:
Die Suche nach dem Eigentlichen. Studien zu evangelischen Pfarrern und religioser Sozialisation in der Bundesrepublik der 1950er?1970er Jahre
(= Veroffentlichungen des Instituts fur soziale Bewegungen, Schriftenreihe A?Darstellungen, Bd. 48), Klartext Verlag, Essen 2011,
ISBN 978-3-8375-0506-1
.
- Paul Bernhard Rothen
:
Das Pfarramt. Ein gefahrdeter Pfeiler der europaischen Kultur.
Lit-Verlag, Munster 2009, 456 Seiten,
ISBN 978-3-643-80026-8
.
- Luise Schorn-Schutte
, Walter Sparn (Hrsg.):
Evangelische Pfarrer. Zur sozialen und politischen Rolle einer burgerlichen Gruppe in der deutschen Gesellschaft des 18. bis 20. Jahrhunderts
(= Konfession und Gesellschaft, Bd. 12), Kohlhammer, Stuttgart 1997,
ISBN 3-17-014404-9
.
- ↑
Wolfgang Pfeifer:
Etymologisches Worterbuch des Deutschen. Eintrag
Pfarre
- ↑
Friedrich Kluge (Hrsg.):
Etymologisches Worterbuch der deutschen Sprache.
Bearbeitet von Elmar Seebold. 23. Auflage. Verlag de Gruyter, Berlin / New York 1999, S. 624.
- ↑
Konrad Hartelt:
Pfarrer. I. Begriff u. Geschichte
. In:
Walter Kasper
(Hrsg.):
Lexikon fur Theologie und Kirche
. 3. Auflage.
Band
8
. Herder, Freiburg im Breisgau 1999,
Sp.
167
.
- ↑
Friedrich Jacobs (Philologe), Aurora oder die Erbschaft, Erzahlungen, Leipzig 1824, gefunden in der
Encyclopadie der deutschen Nationalliteratur
von Oskar Ludwig Bernhard Wolff
- ↑
Die erste Pfarrerin Europas wirkte in einem Dorf im Prattigau
, SRF Kultur, 23. November 2015
- ↑
Konrad Hartelt:
Pfarrer. II. Kirchenrechtlich
. In:
Walter Kasper
(Hrsg.):
Lexikon fur Theologie und Kirche
. 3. Auflage.
Band
8
. Herder, Freiburg im Breisgau 1999,
Sp.
169
.
- ↑
can. 285 §3
CIC
- ↑
can. 521
CIC
- ↑
can. 519
CIC
,
can. 527
CIC
- ↑
Erzbistum Koln: Ordnung fur kanonische Pfarrer als Hirte der ihm ubertragenen Pfarrei der Erzdiozese Koln (Pfarrer-Ordnung), 8. Dezember 2017.
(
Memento
des
Originals
vom 25. Oktober 2018 im
Internet Archive
)
Info:
Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß
Anleitung
und entferne dann diesen Hinweis.
@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.erzbistum-koeln.de
- ↑
can. 533
CIC
?Residenzpflicht“,
can. 534
CIC
?Mess-Applikation“,
cann. 536?537
CIC
?Zusammenarbeit mit Raten“
- ↑
Handbuch der Pfarrverwaltung. Kommentare, Hinweise, Praxishilfen
. In: Reinhild Ahlers (Hrsg.):
Loseblattsammlung
. 4. Erganzungslieferung 2010. Ludgerus Verlag Hubert Wingen, Essen 2002,
ISBN 3-87497-242-9
,
S.
4.1–5.2
.
- ↑
can. 538
CIC
,
cann. 1740?1752
CIC
- ↑
can. 539
CIC
- ↑
can. 526 §1
CIC
- ↑
can. 517 §1
CIC
- ↑
can. 520 §1
CIC
- ↑
Dekret uber einheitliche Denomination der Pfarrseelsorger.
In:
Amtsblatt der Osterreichischen Bischofskonferenz, Nr. 1 vom 25. Janner 1984, 18.
Abgerufen am 3. Mai 2019
.
- ↑
Grundsatz der Zuordnung.
auf zhref.ch (abgerufen am 28. Juni 2021).
- ↑
Deutsche Gesellschaft zur Erforschung Vaterlandischer Sprache und Altertumer
:
Mitteilungen …
1856,
S.
53
(
google.de
[abgerufen am 9. Februar 2021]).