Pfarrer

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Ein Pfarrer der Norwegischen Kirche bei der Konfirmation

Pfarrer ist eine in christlichen Gemeinden verwendete Bezeichnung fur eine Person, die mit der Leitung einer Kirchengemeinde oder Pfarrei betraut ist und die Verantwortung tragt fur die Leitung von Gottesdiensten , die seelsorgliche Betreuung und in der Regel auch fur die Verwaltung der weltlichen Angelegenheiten der Pfarrei oder Kirchengemeinde. In der romisch-katholischen Kirche kann nur ein Priester Pfarrer einer Pfarrei sein. Anstelle der Leitung einer Gemeinde kann ein Pfarrer jedoch auch einen besonderen Dienst ubernehmen.

Die romisch-katholische Kirche, die Evangelische Kirche in Deutschland und die Selbstandige Evangelisch-Lutherische Kirche regeln die Rechte und Pflichten der Pfarrer durch Kirchengesetz (Pfarrerdienstrecht), das sich weitgehend am staatlichen deutschen Beamtenrecht und an den Laufbahnen von Studienraten orientiert. Pfarrer ist auch eine Amtsbezeichnung fur Kirchenbeamte und christliche Geistliche in einem staatlichen Beamtenverhaltnis ( Militarseelsorger , Krankenhausseelsorger, Gefangnisseelsorger und andere).

Etymologie [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Pfarrer , Gemalde von Ferdinand Hodler , 1879

Das Wort Pfarrer ist eine Ableitung von Pfarre bzw. althochdeutsch pfarra ?Amtsbezirk eines Pfarrers“, das vom griechischen παροικ?α paroikia , deutsch ‚Nachbarschaft‘ entlehnt wurde. [1] Der Pfarrer ist demnach ?der zur Pfarre Gehorige“. [2] Denkbar ware auch eine Herleitung von π?ροικο? paroikos , deutsch ‚Nachbar, Fremdling‘ als jemand, der Insasse der Gemeinde zum Zwecke der Seelsorge ist, ohne Burger im eigentlichen Sinne zu sein. Die lateinische Bezeichnung ist parochus , auch presbyter parochianus oder plebanus . In deutschsprachigen Urkunden heißt es parherr , perer , pfarreherre oder pharrer . [3]

?Pfarrin“ bezeichnete im 19. Jahrhundert die Ehefrau des Pfarrers. [4]

Aufgaben [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Besuch beim Dorfpfarrer , Gemalde von Ludwig Knaus , 1905

Ein Pfarrer bekleidet in der Regel ein Pfarramt . In Mittel- und Norddeutschland wird der Pfarrer auch Pastor genannt. Die Stellung und Aufgaben eines Pfarrers sind in den christlichen Konfessionen unterschiedlich: In den evangelischen Kirchen und der Altkatholischen Kirche ist der Pfarrer aus dem Kreise der bei der jeweiligen Kirche verbeamteten Geistlichen entweder von der Gemeinde gewahlt oder von der ubergeordneten Kirchenleitung ernannt. Im zweiten Fall muss auf die Ernennung die Vokation durch den Kirchenvorstand erfolgen. In seltenen Fallen wird die Pfarrstelle aber auch nach Prasentation durch einen Patron besetzt.

In den evangelischen Kirchen wird man durch die Ordination zum Pfarrer. Ein Bewerber wird dadurch mit der offentlichen Verkundigung des Wortes Gottes und der Verwaltung der Sakramente (vor allem Taufe und Abendmahl ) beauftragt. In der Ordination verspricht der Pfarrer seelsorgerliche Verschwiegenheit und die Wahrung des Beichtgeheimnisses . Ein Pfarrer kann dann eine Gemeinde leiten oder auch in einem anderen Bereich geistliche Aufgaben erfullen. Die meisten evangelischen Kirchen ordinieren Frauen und Manner ausschließlich ins Gemeindepfarramt und setzen fur Sonderpfarramter eine Praxiszeit im Gemeindepfarramt voraus. In der Schweiz im Jahr 1918 ordinierten Frauen wurde kein Pfarramt zugetraut und sie durften sich nicht Pfarrer nennen. Die erste Pfarrerin Europas mit vollem Pfarramt wurde im Herbst 1931 in der Gemeinde Furna im Kanton Graubunden gewahlt. [5]

In der romisch-katholischen Kirche wird ein geweihter Priester vom Diozesanbischof zum Pfarrer ernannt, nachdem er die entsprechenden Examina abgelegt hat. Der Dienst des Pfarrers wird verstanden als Teilhabe am Dienst des Bischofs, der Pfarrer reprasentiert den Bischof in der Pfarrei. Er hat aber in seiner Pfarrei eine eigenberechtigte amtliche Vollmacht, die nicht vom Bischof delegiert ist. [6] Neben der Spendung der Sakramente und der Verkundigung des Wortes Gottes in Gottesdienst und Seelsorge gehort zum klassischen Gemeindepfarramt immer auch die Verwaltung einer Gemeinde, etwa das Pflegen der Kirchenbucher und die dienstrechtliche Aufsicht uber die Mitarbeitenden.

Um Pfarrer werden zu konnen, muss ein Bewerber Theologie studiert und Examina nach der Ordnung der jeweiligen Diozese abgelegt haben. In der Regel gibt es eine akademische und eine praktische Vorbereitungsphase fur den Pfarrdienst. In der katholischen Kirche stehen vor der Priesterweihe die akademischen Prufungen des Theologiestudiums und die Absolvierung der praktischen Ausbildung (Pastoralkurs) und nach der Priesterweihe und einer gewissen Dienstzeit als Kaplan in einer Pfarrei weitere Prufungen ( Pfarrexamen ) nach der Ordnung des jeweiligen Bistums. Ein Pfarramt wird in der Regel erst verliehen, nachdem sich ein Priester einige Jahre im geistlichen Dienst bewahrt hat.

Neben dem Wirkungsbereich innerhalb einer Ortsgemeinde ( Pfarrei ; in Osterreich: Pfarre) arbeiten Pfarrer auch in anderen Institutionen: Schulpfarrer, Krankenhauspfarrer , Gefangnispfarrer, Leiter karitativer Einrichtungen, Studenten-/Hochschulpfarrer , Studienleiter an katholischen Akademien oder evangelischen Akademien , Wirtschafts- und Sozialpfarrer, Betriebsseelsorger, Militarpfarrer, Polizeipfarrer, Fernsehpfarrer, Medienpfarrer, Zirkuspfarrer oder Schaustellerpfarrer. Katholische Geistliche in solchen Funktionen erhalten den Titel Pfarrer durch bischofliches Dekret.

Pfarrer waren in fruheren Zeiten gelegentlich auch in ganz anderen Bereichen tatig, etwa als Mathematiker, Techniker und Erfinder, zum Beispiel Rene-Just Hauy , Jacob Christian Schaffer , Michael Stifel , Friedrich Christoph Oetinger , Franz Senn und Philipp Matthaus Hahn . Politisch aktive Pfarrer waren bzw. sind Carl Sonnenschein , Peter Hintze und Joachim Gauck .

Katholischen Priestern ist seit 1983 durch das Kirchenrecht untersagt, offentliche Amter anzunehmen, die eine Teilhabe an der Ausubung weltlicher Gewalt mit sich bringen. [7]

Kirchenrecht [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Romisch-katholische Kirche [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Voraussetzung zur Ernennung als Pfarrer ist in der romisch-katholischen Kirche, dass der Betreffende die Priesterweihe empfangen hat. Diese kann nach CIC can. 1024 nur Mannern gespendet werden. Der Pfarrer muss sich ?durch Rechtglaubigkeit und Rechtschaffenheit auszeichnen, er muß durchdrungen sein von Seeleneifer sowie von anderen Tugenden und zudem die Eigenschaften besitzen, die fur die Seelsorge in der in Frage kommenden Pfarrei … gefordert werden.“ [8] Eine Ubertragung des Pfarramtes an eine juristische Person (etwa ein Domkapitel ) ist nach dem 1983 erneuerten Codex Iuris Canonici nicht mehr moglich.

Die Einfuhrung eines Pfarrers in sein Amt bzw. in seine Gemeinde ( Investitur , ?Besitzergreifung“) geschieht in der Regel mit der Verlesung der bischoflichen Ernennungsurkunde im Rahmen einer feierlichen heiligen Messe . Der Pfarrer ( parochus ) amtiert unter der Autoritat und im Namen des Bischofs, der ihm das Amt frei verleiht. Mit der Besitzergreifung ist er zur Ausubung des Pfarramtes berechtigt und verpflichtet. Gemaß dem Kirchenrecht ist in der lateinischen Kirche der Pfarrer pastor proprius (?der eigene Hirte“) der ihm anvertrauten Pfarrei, [9] auch kanonischer Pfarrer genannt. [10] Bis auf die Vollmacht, das Weihesakrament (Ordination) zu erteilen und die Firmung zu spenden, steht ihm die volle Jurisdiktion in seiner Pfarrei zu. Die Amtsgeschafte fuhrt der Pfarrer bis zu einem gewissen Grade frei, ist aber an die Vorgaben der Diozese gebunden und auf die Zusammenarbeit mit pastoralen Mitarbeitern und Ehrenamtlichen in Raten (z. B. Kirchenvorstand , Pfarrverwaltungsrat , Pfarrgemeinderat und Ausschussen) angewiesen. Er hat Residenzpflicht im Pfarrhaus nahe der Kirche in seiner Pfarrei und muss an Sonn- und Feiertagen die heilige Messe in den Anliegen seiner Pfarrgemeinde feiern. [11] [12]

Hat der Pfarrer von seinem Amt Besitz ergriffen, so kann ihn der Bischof ohne seine Einwilligung, besondere Grunde oder seinen Amtsverzicht nicht versetzen oder seines Amtes entheben. Es ist dem Bischof jedoch moglich, aus schwerwiegenden Grunden den Pfarrer des Amtes zu entheben oder gegen seinen Willen zu versetzen. Dafur sind kirchenrechtlich bestimmte Verfahren vorgeschrieben. Mit Vollendung des 75. Lebensjahres soll der Pfarrer dem Bischof seinen Amtsverzicht anbieten. [13]

Wird ein Priester mit der vorubergehenden Leitung einer Pfarrei beauftragt, spricht man von einem Pfarradministrator . Dies geschieht, wenn die Pfarrei frei wird oder wenn der Pfarrer durch Gefangenschaft, Exil oder Ausweisung, wegen Unfahigkeit, angegriffener Gesundheit oder aus einem anderen Grund an der Wahrnehmung seiner pastoralen Aufgabe in der Pfarrei gehindert wird. [14]

Eine besondere Stellung in der romisch-katholischen Kirche nimmt der Moderator ein. Entgegen dem Grundsatz, dass nur einer Pfarrer einer Pfarrei sein kann, [15] ist es moglich, eine Gruppe von Priestern mit der Seelsorge in einer Pfarrei zu beauftragen, unter denen jedoch einer als Leiter oder Moderator die Verantwortung gegenuber dem Bischof und die Koordination der Seelsorge ubernehmen muss (? Pfarrer in solidum “). [16] Eine Pfarrei kann ebenso einem Ordensinstitut oder einer Gemeinschaft des geweihten Lebens ubertragen werden, jedoch muss auch hier ein geeignetes Mitglied dieser Gemeinschaften als Pfarrer oder Moderator ernannt werden. [17]

In Osterreich gibt es auf Beschluss der Bischofskonferenz zudem eine weitere Form des Moderators: Diesem wird ?die Verantwortung fur eine Pfarre auf langere Zeit“ ubertragen, er hat dieselben Befugnisse und Aufgaben wie ein Pfarrer, steht aber in einem Dienstverhaltnis zur Diozese und wird nicht zum Pfarrer im vollen Sinne des can. 519 bestellt. Dies wird in erster Linie angewandt, um Seelsorger leichter versetzen zu konnen. [18]

Lutherische Landeskirchen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In den lutherischen Landeskirchen bestimmt die Kirchengemeindeordnung, dass die Kirchengemeinden vom Kirchenvorstand (bzw. Kirchengemeinderat) und Pfarrer gemeinsam geleitet werden. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind hiernach verpflichtet, nach dem Maß ihrer Gaben und Krafte zusammenzuarbeiten. Der Kirchenvorstand besteht aus gewahlten Mitgliedern und Mitgliedern kraft Amtes (d. h. dem Pfarrer bzw. den Pfarrern). Vorsitz und stellvertretender Vorsitz werden von einem gewahlten Mitglied und einem Mitglied kraft Amtes wahrgenommen. In der Wurttembergischen Evangelischen Landeskirche wird der Pfarrer in Verwaltungsangelegenheiten durch den Kirchenpfleger entlastet, der kraft Amtes auch Mitglied des Kirchengemeinderats ist und als Mitarbeiter der Kirchengemeinde vielfaltige Verwaltungsaufgaben zu bearbeiten hat (Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben, Buchungen, Haushaltsplan, Bauaufgaben, Personalangelegenheiten). Padagogische Aufgaben oder solche der Sozialarbeit konnen in den evangelischen Kirchen einem Diakon ubertragen sein. Auf diese Weise wird dem Pfarrer mehr Freiraum fur seine Kernaufgaben in der geistlichen Gemeindearbeit verschafft.

Pfarrergesetze regeln kirchenintern die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Beziehung zwischen einzelnen Pfarrern und der Kirchenleitung.

Reformierte Landeskirchen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In manchen reformierten Landeskirchen der Schweiz nimmt der Pfarrer zwar in der Regel an den Sitzungen der Kirchgemeindeleitung (Kirchenpflege, Kirchenrat) teil, hat aber kein Stimmrecht.

Eine besondere Losung kennt die Zurcher Landeskirche , namlich die ?Zuordnung“ der Pfarrer. Da die Pfarrer direkt der Landeskirche unterstellt sind, kommt der Kirchenpflege nicht die Vorgesetztenfunktion zu. Dieses Modell betont die gemeinsame Verantwortung der weltlichen und geistlichen Amtspersonen: Wahrend der Pfarrer fur die geistlichen Aspekte zustandig ist, ist dies die Kirchenpflege fur die Verwaltung. Ins Amt gewahlt werden aber sowohl der Pfarrer wie auch die Kirchenpflege vom Volk der Kirchgemeinde. [19]

Pfarrerskinder [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Geistliche Ehen waren zeitweise sehr kinderreich, wie die Beispiele Johann Bitzinger , 1555?1604 Pfarrer zu Mupperg (zwei Ehen, 29 Kinder) und Balthasar Dietrich († 1595), Pastor Primarius in Gorlitz (drei Ehen, 29 Kinder), zeigen. Gleichfalls war die Kindersterblichkeit in den Pfarrhausern gewohnlich sehr hoch, beispielsweise bei Johann Christoph Bauer (1674: ? Pfarrerstochter Marie Elisabeth Strunz ), von dessen 18 Kindern nur drei Tochter und ein Sohn uberlebten. Zwei seiner Tochter heirateten Pfarrer und sein Sohn starb als Feldprediger vor ihm. [20]

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Konrad Hartelt , Thomas Kellner: Pfarrer . In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon fur Theologie und Kirche . 3. Auflage. Band   8 . Herder, Freiburg im Breisgau 1999, Sp.   167?171 .
  • Oliver Janz : Burger besonderer Art. Evangelische Pfarrer in Preußen 1850?1914. de Gruyter, Berlin, New York 1994, ISBN 3-11-014140-X .
  • Oliver Janz: Kirche, Staat und Burgertum in Preußen. Pfarrhaus und Pfarrerschaft im 19. und fruhen 20. Jahrhundert. In: Luise Schorn-Schutte und Walter Sparn (Hrsg.): Evangelische Pfarrer. Zur sozialen und politischen Rolle einer burgerlichen Gruppe in der deutschen Gesellschaft des 18. bis 20. Jahrhunderts (= Konfession und Gesellschaft, Bd. 12) , Stuttgart 1997, S. 128?147.
  • Frank-Michael Kuhlemann : Burgerlichkeit und Religion. Zur Sozial- und Mentalitatsgeschichte der evangelischen Pfarrer in Baden 1860?1914 (= Veroffentlichungen des Vereins fur Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden, Bd. 58), Gottingen 2001.
  • Dimitrij Owetschkin: Die Suche nach dem Eigentlichen. Studien zu evangelischen Pfarrern und religioser Sozialisation in der Bundesrepublik der 1950er?1970er Jahre (= Veroffentlichungen des Instituts fur soziale Bewegungen, Schriftenreihe A?Darstellungen, Bd. 48), Klartext Verlag, Essen 2011, ISBN 978-3-8375-0506-1 .
  • Paul Bernhard Rothen : Das Pfarramt. Ein gefahrdeter Pfeiler der europaischen Kultur. Lit-Verlag, Munster 2009, 456 Seiten, ISBN 978-3-643-80026-8 .
  • Luise Schorn-Schutte , Walter Sparn (Hrsg.): Evangelische Pfarrer. Zur sozialen und politischen Rolle einer burgerlichen Gruppe in der deutschen Gesellschaft des 18. bis 20. Jahrhunderts (= Konfession und Gesellschaft, Bd. 12), Kohlhammer, Stuttgart 1997, ISBN 3-17-014404-9 .

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Commons : Pastors  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Pfarrer  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Wolfgang Pfeifer: Etymologisches Worterbuch des Deutschen. Eintrag Pfarre
  2. Friedrich Kluge (Hrsg.): Etymologisches Worterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. 23. Auflage. Verlag de Gruyter, Berlin / New York 1999, S. 624.
  3. Konrad Hartelt: Pfarrer. I. Begriff u. Geschichte . In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon fur Theologie und Kirche . 3. Auflage. Band   8 . Herder, Freiburg im Breisgau 1999, Sp.   167 .
  4. Friedrich Jacobs (Philologe), Aurora oder die Erbschaft, Erzahlungen, Leipzig 1824, gefunden in der Encyclopadie der deutschen Nationalliteratur von Oskar Ludwig Bernhard Wolff
  5. Die erste Pfarrerin Europas wirkte in einem Dorf im Prattigau , SRF Kultur, 23. November 2015
  6. Konrad Hartelt: Pfarrer. II. Kirchenrechtlich . In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon fur Theologie und Kirche . 3. Auflage. Band   8 . Herder, Freiburg im Breisgau 1999, Sp.   169 .
  7. can. 285 §3 CIC
  8. can. 521 CIC
  9. can. 519 CIC , can. 527 CIC
  10. Erzbistum Koln: Ordnung fur kanonische Pfarrer als Hirte der ihm ubertragenen Pfarrei der Erzdiozese Koln (Pfarrer-Ordnung), 8. Dezember 2017. ( Memento des Originals vom 25. Oktober 2018 im Internet Archive )   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.erzbistum-koeln.de
  11. can. 533 CIC ?Residenzpflicht“, can. 534 CIC ?Mess-Applikation“, cann. 536?537 CIC ?Zusammenarbeit mit Raten“
  12. Handbuch der Pfarrverwaltung. Kommentare, Hinweise, Praxishilfen . In: Reinhild Ahlers (Hrsg.): Loseblattsammlung . 4. Erganzungslieferung 2010. Ludgerus Verlag Hubert Wingen, Essen 2002, ISBN 3-87497-242-9 , S.   4.1–5.2 .
  13. can. 538 CIC , cann. 1740?1752 CIC
  14. can. 539 CIC
  15. can. 526 §1 CIC
  16. can. 517 §1 CIC
  17. can. 520 §1 CIC
  18. Dekret uber einheitliche Denomination der Pfarrseelsorger. In: Amtsblatt der Osterreichischen Bischofskonferenz, Nr. 1 vom 25. Janner 1984, 18. Abgerufen am 3. Mai 2019 .
  19. Grundsatz der Zuordnung. auf zhref.ch (abgerufen am 28. Juni 2021).
  20. Deutsche Gesellschaft zur Erforschung Vaterlandischer Sprache und Altertumer : Mitteilungen … 1856, S.   53 ( google.de [abgerufen am 9. Februar 2021]).