Passagier

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Ein Passagier (oder Fahrgast ; von franzosisch passager , ?gehen, uberschreiten“, franzosisch passajour , ?Reisender“; ursprunglich aus lateinisch passus , ?Klafter, Schritt“ [1] ) ist eine Person , die mit einem Fahrzeug als Reisender befordert wird und das Transportmittel weder selbst lenkt noch zum technischen oder Servicepersonal gehort.

Als Transportmittel kommen Eisenbahn , Flugzeug , Kraftfahrzeug (z. B. Taxi oder Omnibus ) oder Schiff in Betracht. Entsprechend heißen die Passagiere hier Fahrgast (Eisenbahn, Taxi), Flugpassagier, Reisender (Bus) oder Schiffspassagier . Sie stellen zusammen mit der Besatzung ( fliegendes Personal , Schiffsbesatzung ) den Auslastungsgrad des Transportmittels dar. Fur betriebswirtschaftliche Zwecke werden beim Auslastungsgrad meist lediglich die (zahlenden) Passagiere berucksichtigt. Passagiere konnen zwischen Linien- und Charterverkehr wahlen. Erscheinen gebuchte Passagiere unangekundigt nicht zur Abfahrt oder zum Abflug, so werden sie englisch No-shows genannt. [2]

? Blinde Passagiere “ ( englisch stowaway ) dagegen sind Passagiere, die die Leistung nutzen, aber nicht bezahlt haben.

Definition im offentlichen oder halboffentlichen Verkehr

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In offentlichen oder halboffentlichen Verkehrsmitteln des Personenverkehrs werden gemaß einer Beforderungsbedingung die Passagiere allgemein als Fahrgaste bezeichnet. In Deutschland ist Fahrgast ein Rechtsbegriff des § 537 HGB und wird als eine Person definiert, die auf Grund eines Personenbeforderungsvertrags befordert wird oder mit Zustimmung des Beforderers ein Fahrzeug oder lebende Tiere , die auf Grund eines Seefrachtvertrags befordert werden, begleitet.

Passagiere im engeren Sinne sind speziell Reisende des Schiffs- und Flugverkehrs . Der Reisende in einem Land- und Binnengewasserfahrzeug (?Fahrgastschiff“) wird traditionell als Fahrgast bezeichnet. [3]

Passagiere und Fahrgaste schließen einen Beforderungsvertrag und entrichten als Gegenleistung fur ihre Beforderung zumeist ein Beforderungsentgelt (auch ? Fahrpreis “ oder ?Passage“ genannt), zum Beispiel Taxe (bei Taxifahrten). Die Berechtigung fur die Nutzung wird je nach Verkehrsart durch unterschiedliche Dokumente ausgewiesen: In der Regel verbrieft eine Fahrkarte den Beforderungsanspruch; speziell bei Flugreisen dokumentiert diesen der Flugschein (beim Boarding nur noch die Bordkarte ). Im offentlichen Personennahverkehr kommt der Beforderungsvertrag meist durch schlussiges Handeln in Form des Einsteigens in das Verkehrsmittel zustande. [4]

Definition im Straßenverkehr

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Als Passagiere gelten hier Personen, die das Fahrzeug zum Erreichen eines Zielortes benutzen. Dabei ist es ohne Belang, ob

  • die Passagiere am Ziel oder den Zielen aussteigen (Beispiel: Stadtrundfahrt),
  • das jeweilige Fahrzeug allgemein gewerblich betrieben wird,
  • die Passagiere fur die fragliche Fahrt bezahlen oder unentgeltlich befordert werden (Beispiel: Vereinstrainer als Fahrer),
  • die tatsachliche Anzahl die Grenze von neun Personen (Einordnung des Fahrzeuges als Bus) tatsachlich uberschreitet.

Bei Anwesenheit auch nur eines einzigen Passagiers ergibt sich die erforderliche Befahigung (Fuhrerscheinklasse) fur den Fahrer aus der maximalen Anzahl der Sitzplatze des Fahrzeuges.

Nicht als Passagiere gelten neben dem Fahrer Personen, die eine berufliche Tatigkeit an Bord des fahrenden Fahrzeuges ausuben mussen. Sind ausschließlich Personen aus folgenden Gruppen an Bord, gilt auch ein beliebig großer Bus als leer und darf mit der Fuhrerscheinklasse C, Erweiterung 172 (?Leerer Bus“) bewegt werden:

  • Servicepersonal,
  • Entwicklungsingenieure und Messtechniker in der Fahrzeug- und Motorenherstellung,
  • Technisches Personal (Mechaniker bei Uberprufungsfahrten),
  • Sachverstandige, z. B. zur Durchfuhrung einer Hauptuntersuchung ,
  • Fahrschuler, Fahrlehrer und Prufer,
  • Lotsen, z. B. auf weitlaufigen Werksgelanden.

Diese Personen mussen nicht zwingend am Ort des Einstiegs wieder aussteigen, sofern der Ort des Aussteigens sich nicht aus einem zu erreichenden Ziel ergibt, sondern aus der Beendigung eines Arbeitsauftrages.

Definition in der Luftfahrt und anderen Bereichen

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Beispiel an der Bordwand eines Fahrgastschiffes

In der Luftfahrt wird auch bei reinen Privatflugen streng zwischen Besatzung bzw. Piloten und Passagieren unterschieden (zum Beispiel bei der Ermittlung des Fluggastaufkommens ): Jeder Mitflieger, der nicht Teil der Besatzung ist, ist ?Passagier“ oder gemaß ICAO-Code ?PAX“.

Das Luftfahrtjargon -Wort ?Pax“ konnte eine fur den amerikanischen Sprachgebrauch typische Verkurzung des mehrsilbigen Wortes ?Passenger“ sein, der Ursprung ist jedoch umstritten. Verwendet wird Pax (Plural Paxe [5] ) mittlerweile auch im ubrigen Verkehrsgewerbe, der Touristik, in Hotellerie und Gastronomie als Bezeichnung fur den Gast.

Passagiere sind Verbraucher , deren Verbraucherschutz durch Fahrgast- und Fluggastrechte gewahrleistet wird.

Fahrgastrechte betreffen die Rechte eines Fahrgasts in offentlichen Verkehrsmitteln bei den Verkehrsunternehmen .

Fluggastrechte sind im Reiserecht die Rechte fur Flugreisende , ganz uberwiegend als internationales Recht ausgestaltet.

? Blinde Passagiere “ ( englisch stowaway ) sind Fahrgaste, die unbemerkt und ohne Bezahlung die Transportdienstleistung nutzen und damit in Deutschland das Erschleichen von Leistungen verwirklichen und sich dabei nach § 265a StGB strafbar machen.

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Wiktionary: Passagier  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Ursula Hermann, Knaurs etymologisches Lexikon , 1983, S. 361
  2. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Management , 2013, S. 426
  3. Erich Bulitta, Erika Bulitta: Worterbuch der Synonyme. 2005, o. S.
  4. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Mai 2009, Az.: 1 U 261/08 = NZV 2011, 141
  5. Duden. In: duden.de. Bibliographisches Institut GmbH, abgerufen am 7. Dezember 2014 .