Ein
Passagier
(oder
Fahrgast
; von
franzosisch
passager
, ?gehen, uberschreiten“,
franzosisch
passajour
, ?Reisender“; ursprunglich aus
lateinisch
passus
, ?Klafter, Schritt“
[1]
) ist eine
Person
, die mit einem
Fahrzeug
als
Reisender
befordert wird und das
Transportmittel
weder selbst lenkt noch zum technischen oder Servicepersonal gehort.
Als Transportmittel kommen
Eisenbahn
,
Flugzeug
,
Kraftfahrzeug
(z. B.
Taxi
oder
Omnibus
) oder
Schiff
in Betracht. Entsprechend heißen die Passagiere hier
Fahrgast
(Eisenbahn, Taxi), Flugpassagier, Reisender (Bus) oder
Schiffspassagier
. Sie stellen zusammen mit der
Besatzung
(
fliegendes Personal
,
Schiffsbesatzung
) den
Auslastungsgrad
des Transportmittels dar. Fur betriebswirtschaftliche Zwecke werden beim Auslastungsgrad meist lediglich die (zahlenden) Passagiere berucksichtigt. Passagiere konnen zwischen
Linien-
und
Charterverkehr
wahlen. Erscheinen gebuchte Passagiere unangekundigt nicht zur Abfahrt oder zum Abflug, so werden sie
englisch
No-shows
genannt.
[2]
?
Blinde Passagiere
“ (
englisch
stowaway
) dagegen sind Passagiere, die die Leistung nutzen, aber nicht bezahlt haben.
In offentlichen oder halboffentlichen Verkehrsmitteln des
Personenverkehrs
werden gemaß einer
Beforderungsbedingung
die Passagiere allgemein als Fahrgaste bezeichnet. In
Deutschland
ist Fahrgast ein
Rechtsbegriff
des
§ 537
HGB
und wird als eine Person definiert, die auf Grund eines
Personenbeforderungsvertrags
befordert wird oder mit
Zustimmung
des Beforderers ein
Fahrzeug
oder lebende
Tiere
, die auf Grund eines
Seefrachtvertrags
befordert werden, begleitet.
Passagiere im engeren Sinne sind speziell Reisende des
Schiffs-
und
Flugverkehrs
. Der Reisende in einem
Land-
und
Binnengewasserfahrzeug
(?Fahrgastschiff“) wird traditionell als Fahrgast bezeichnet.
[3]
Passagiere und Fahrgaste schließen einen
Beforderungsvertrag
und entrichten als
Gegenleistung
fur ihre Beforderung zumeist ein Beforderungsentgelt (auch ?
Fahrpreis
“ oder ?Passage“ genannt), zum Beispiel
Taxe
(bei Taxifahrten). Die Berechtigung fur die Nutzung wird je nach Verkehrsart durch unterschiedliche Dokumente ausgewiesen: In der Regel verbrieft eine
Fahrkarte
den Beforderungsanspruch; speziell bei
Flugreisen
dokumentiert diesen der
Flugschein
(beim
Boarding
nur noch die
Bordkarte
). Im
offentlichen Personennahverkehr
kommt der Beforderungsvertrag meist durch
schlussiges Handeln
in Form des Einsteigens in das Verkehrsmittel zustande.
[4]
Als Passagiere gelten hier Personen, die das Fahrzeug zum Erreichen eines Zielortes benutzen. Dabei ist es ohne Belang, ob
- die Passagiere am Ziel oder den Zielen aussteigen (Beispiel: Stadtrundfahrt),
- das jeweilige Fahrzeug allgemein gewerblich betrieben wird,
- die Passagiere fur die fragliche Fahrt bezahlen oder unentgeltlich befordert werden (Beispiel: Vereinstrainer als Fahrer),
- die tatsachliche Anzahl die Grenze von neun Personen (Einordnung des Fahrzeuges als Bus) tatsachlich uberschreitet.
Bei Anwesenheit auch nur eines einzigen Passagiers ergibt sich die erforderliche Befahigung (Fuhrerscheinklasse) fur den Fahrer aus der maximalen Anzahl der Sitzplatze des Fahrzeuges.
Nicht als Passagiere gelten neben dem Fahrer Personen, die eine berufliche Tatigkeit an Bord des fahrenden Fahrzeuges ausuben mussen. Sind ausschließlich Personen aus folgenden Gruppen an Bord, gilt auch ein beliebig großer Bus als leer und darf mit der
Fuhrerscheinklasse
C, Erweiterung 172 (?Leerer Bus“) bewegt werden:
- Servicepersonal,
- Entwicklungsingenieure
und Messtechniker in der Fahrzeug- und Motorenherstellung,
- Technisches Personal (Mechaniker bei Uberprufungsfahrten),
- Sachverstandige, z. B. zur Durchfuhrung einer
Hauptuntersuchung
,
- Fahrschuler, Fahrlehrer und Prufer,
- Lotsen, z. B. auf weitlaufigen Werksgelanden.
Diese Personen mussen nicht zwingend am Ort des Einstiegs wieder aussteigen, sofern der Ort des Aussteigens sich nicht aus einem zu erreichenden Ziel ergibt, sondern aus der Beendigung eines Arbeitsauftrages.
Beispiel an der Bordwand eines Fahrgastschiffes
In der Luftfahrt wird auch bei reinen Privatflugen streng zwischen
Besatzung
bzw.
Piloten
und Passagieren unterschieden (zum Beispiel bei der Ermittlung des
Fluggastaufkommens
): Jeder Mitflieger, der nicht Teil der Besatzung ist, ist ?Passagier“ oder gemaß
ICAO-Code
?PAX“.
Das
Luftfahrtjargon
-Wort ?Pax“ konnte eine fur den amerikanischen Sprachgebrauch typische Verkurzung des mehrsilbigen Wortes ?Passenger“ sein, der Ursprung ist jedoch umstritten. Verwendet wird
Pax
(Plural
Paxe
[5]
) mittlerweile auch im ubrigen Verkehrsgewerbe, der Touristik, in Hotellerie und Gastronomie als Bezeichnung fur den Gast.
Passagiere sind
Verbraucher
, deren
Verbraucherschutz
durch Fahrgast- und Fluggastrechte gewahrleistet wird.
Fahrgastrechte betreffen die Rechte eines Fahrgasts in
offentlichen Verkehrsmitteln
bei den
Verkehrsunternehmen
.
Fluggastrechte sind im
Reiserecht
die
Rechte
fur
Flugreisende
, ganz uberwiegend als
internationales Recht
ausgestaltet.
?
Blinde Passagiere
“ (
englisch
stowaway
) sind Fahrgaste, die unbemerkt und ohne Bezahlung die Transportdienstleistung nutzen und damit in Deutschland das
Erschleichen von Leistungen
verwirklichen und sich dabei nach
§ 265a
StGB
strafbar machen.
-
Ochsenkarren
-
Flugzeug
-
U-Bahn
-
U-Bahn
-
Schiff
-
Fernverkehrszug (Indien)
- ↑
Ursula Hermann,
Knaurs etymologisches Lexikon
, 1983, S. 361
- ↑
Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.),
Kompakt-Lexikon Management
, 2013, S. 426
- ↑
Erich Bulitta, Erika Bulitta:
Worterbuch der Synonyme.
2005, o. S.
- ↑
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Mai 2009, Az.: 1 U 261/08 =
NZV 2011, 141
- ↑
Duden.
In:
duden.de.
Bibliographisches Institut GmbH,
abgerufen am 7. Dezember 2014
.