Der
Ortenburger Erbstreit
war eine Auseinandersetzung um den Besitz der
Grafschaft Ortenburg
in
Karnten
ab dem 15. Jahrhundert.
Nach dem Aussterben der
Grafen von Cilli
im Jahre 1456 beanspruchten die bayrischen
Reichsgrafen von Ortenburg
, ein Zweig der Adelsfamilie der
Spanheimer
, falschlicherweise die
Grafschaft Ortenburg
in Karnten. Die bayrischen Ortenburger nahmen an, dass ihre Familie die Begrunder dieser Linie gewesen waren, kamen doch die Regenten der Karntner Grafschaft Ortenburg aus Bayern und die Regenten der bayrischen Reichsgrafschaft Ortenburg aus Karnten. Doch weder eine agnatische noch eine eheliche Verbindung zwischen den beiden Hausern ließ sich bis heute nachweisen.
Um seine Erbanspruche zu festigen, folgte der bayrische Ortenburger Graf
Johann II.
, Sohn
Sebastians I.
, dem Ruf des
romisch-deutschen Konigs
Maximilians I.
gegen die Schweiz. Angeblich habe dieser versprochen, Johannes im Gegenzug mit der Grafschaft Ortenburg in Karnten zu belehnen und ihn mit der reichen Erbtochter des letzten Herren von
Wallsee
zu vermahlen. Johannes II. fiel jedoch beim Angriff zum Entsatz der belagerten
Burg Dorneck
, sudlich von
Basel
. So blieb die Karntner Grafschaft weiterhin in anderwartigem Besitz.
Im Jahre 1530 nahm der damals in
Ortenburg
(Bayern) regierende Graf
Christoph I.
am Reichstag in Augsburg teil, wo er zu seinem Erstaunen einen Grafen von Ortenburg antraf: Graf
Gabriel von Salamanca-Ortenburg
. Dieser war 1524 im Gefolge des spateren Kaisers
Karl V.
nach Deutschland gekommen und mit der Karntner Grafschaft belehnt worden. Der Einspruch Christophs und seiner Verbundeten beim Kaiser, als eigentliche Erben der Grafschaft in Karnten anerkannt zu werden, blieb erfolglos. So nannte Christoph sein Geschlecht von nun an
Grafen von Ortenburg des alteren Geschlechtes
und den Ort von
Ortenberg
in
Ortenburg
um. Ursprunglich hießen die bayrische Grafschaft und das Geschlecht nach dem Ort
Ortenberg
.
Als weiteres Zeichen der Erbanspruche nahmen die bayrischen Ortenburger Mitte des 16. Jahrhunderts das Wappen der Karntner Grafschaft in ihr Erbwappen mit auf.
Die Erbanspruche der bayrischen Ortenburger wurden bis Mitte des 18. Jahrhunderts beibehalten und erst danach aufgegeben. Das Erbwappen wurde Mitte des 19. Jahrhunderts wieder in den ursprunglichen silbernen Wechselzinnenbalken auf rotem Grund geandert.
- Friedrich Hausmann
:
Die Grafen zu Ortenburg und ihre Vorfahren im Mannesstamm, die Spanheimer in Karnten, Sachsen und Bayern, sowie deren Nebenlinien
. In:
Ostbairische Grenzmarken - Passauer Jahrbuch fur Geschichte Kunst und Volkskunde
. Nr. 36, Passau 1994
- Eberhard Graf zu Ortenburg-Tambach:
Geschichte des reichsstandischen, herzoglichen und graflichen Gesamthauses Ortenburg. Teil 2: Das grafliche Haus in Bayern
. Vilshofen 1932