Die
Ordinances
, auch
Ordinances of 1311
, waren eine Zusammenstellung von Gesetzesverordnungen, die die Herrschaft des
englischen
Konigs
Eduard II.
reformieren sollten.
Bereits kurz nach Beginn der Herrschaft von Eduard II. hatte eine Gruppe von Adligen im
Boulogne Agreement
ihren Unmut uber die Herrschaft des Konigs geaußert. Die Adligen sorgten sich uber die Fortfuhrung des
Krieges mit Schottland
, der bereits seit 1297 andauerte und die Finanzen, die Wirtschaft und die Politik des Reiches stark belastete. Ein besonderer Streitpunkt war dazu der konigliche Gunstling
Piers Gaveston
, den der Konig zum
Earl of Cornwall
erhoben hatte. Gaveston bruskierte jedoch mit seinem Verhalten die Adligen, dazu wurde er verdachtigt, mit dem Konig eine sexuellen Beziehung zu haben. Nachdem der Konig bereits einmal einem Exil Gavestons zugestimmt hatte, ihn dann jedoch umgehend zuruckholte, und nachdem er zugesagte Reformvorschlage nicht umgesetzt hatte, blieben die fuhrenden Magnaten des Reiches, vor allem
Thomas Plantagenet, 2. Earl of Lancaster
,
Henry de Lacy, 3. Earl of Lincoln
,
Warwick
,
Arundel
und
Oxford
einer koniglichen Ratsversammlung im Oktober 1309 fern. Wahrend des
Parlaments
von
Westminster
im Februar 1310 musste sich der Konig schließlich dem Druck der Barone beugen, die mit seiner Absetzung drohten. Er stimmte der Wahl eines 21-kopfigen Komitees aus
Bischofen
und Baronen, den sogenannten Lords Ordainer, zu, das bis zum 29. September 1311 konkrete Reformvorschlage machen sollte. Als Lords Ordainer wurden sowohl Freunde des Konigs, wie der
Earl of Richmond
, aber auch erbitterte Gegner wie der von Konig als
Treasurer
abgesetzte
Walter Langton
als Bischof von Lichfield gewahlt. Die genaue Auflistung der Lords Ordainer ist umstritten, zu ihnen gehorten sicher neben den Earls von Lincoln, Lancaster, Arundel und Warwick die Earls von
Pembroke
,
Gloucester
und
Hereford
, Erzbischof
Robert Winchelsey
von Canterbury, die Bischofe
John Langton
von Chichester,
Ralph Baldock
von London,
Simon Ghent
von Salisbury,
John Salmon
von Norwich und
David Martin
von St. David’s sowie die Barone Hugh de Vere, Hugh de Courtenay,
Robert Clifford
,
John Grey
,
William Marshal
und
William Martin
. Am 3. August 1311 legten die Lords Ordainer schließlich dem Konig ihre Arbeit in 41 Verordnungen, den sogenannten Ordinances, vor.
Die Lords Ordainer verlangten die Einhaltung der
Magna Carta
und dass der Konig seine Magnaten als Ratgeber anhorte. Fur die Probleme des Konigs machten sie schlechte Ratgeber verantwortlich. Der
Lordkanzler
, der
Lord High Treasurer
und weitere fuhrende Beamte sollten nur nach Beratung durch und mit Billigung des Parlaments ernannt werden durfen, und sie verlangten speziell die Verbannung von einigen verhassten Gunstlingen, vor allem von Gaveston. Dabei sollte dieser nicht nur aus England, sondern auch aus Wales, Schottland, Irland und aus den in Frankreich liegenden Territorien des Konigs fur immer und ohne Aussicht auf Ruckkehr verbannt werden.
Daneben umfassten die Ordinances eine Auflistung von Reformvorschlagen, darunter
- der Konig darf ohne Zustimmung der Barone keinen Krieg fuhren oder das Land verlassen,
- der Konig darf ohne Billigung der Barone im Parlament keine Landschenkungen und Privilegien vergeben. Alle Schenkungen, die seit der Ernennung der Lords Ordainer gemacht wurden, sind nichtig, solange der Konig seine Schulden nicht beglichen hat,
- der Konig darf keine Lebensmittel ohne sofortige Bezahlung fur seinen Hof requirieren,
- die Zolleinnahmen sollen direkt an den Exchequer entrichtet werden, ihre Erhebung darf nicht mehr an auslandische Bankiers verpachtet werden. Die Staatseinkunfte fließen nicht direkt an den koniglichen Haushalt, sondern werden vom Exchequer erhoben,
- die Parlamente sollen regelmaßig abgehalten werden, damit Beschwerden zeitnah vorgebracht werden konnen.
Andererseits beließen die Ordinances die Regierungsgewalt beim Konig und seinen Ministern. Anders als wahrend der Adelsopposition in den 1250er Jahren unter Konig
Heinrich III.
, die zum
Zweiten Krieg der Barone
gefuhrt hatte, sollte kein Rat die tatsachliche Regierung ubernehmen.
[1]
Am 16. August wurden die Ordinances im Parlament in Westminster offiziell beraten. Konig Eduard II. weigerte sich zunachst strikt, sie anzuerkennen, da sie seine Souveranitat klar einschrankten und da er sich dem endgultigen Exil Gavestons widersetzte. Schließlich musste er dem Druck der Barone nachgeben und stimmte den Ordinances zu. Am 27. September 1311 wurden die Ordinances in der
St Paul’s Cathedral
in London verkundet. Bereits am 12. Oktober wandte sich der Konig an den Papst, um die Ordinances annullieren zu lassen, und der Machtkampf zwischen dem Konig mit den Baronen setzte sich wahrend der weiteren Herrschaft des Konigs fort. Erst nach seinem vollstandigen Sieg uber die Adelsopposition im
Despenser War
konnte der Konig die Ordinances 1322 durch das Parlament aufheben lassen.
- Michael Prestwich: A New Version of the Ordinances of 1311. In: Historical Research, Vol. 57 (1984), Heft 136, S. 189?203
- Ronald H. Fritze; William B. Robison:
Historical Dictionary of Late Medieval England, 1272?1485
, Greenwood press, Wesport (Conn.) 2002.
ISBN 0-313-29124-1
, S. 391?393
- ↑
Michael Prestwich:
Plantagenet England. 1225?1360.
Oxford University Press, Oxford 2007.
ISBN 0-19-822844-9
, S. 183